Außerdem: Auch das Gericht hat festgestellt, dass es weitere Möglichkeiten gibt. Bis heute sind diese aber nicht genutzt worden, und zwar geht es hier um das Thema Ersatzzwangshaft. Wenn sich jemand um kein Urteil eines Gerichts kümmert und alles sozusagen in den Wind schlägt, muss ich notfalls hergehen und sagen: Dann verhängen wir Ersatzzwangshaft. Und als weitere Möglichkeit: Dann versiegeln wir die Wohnung, wenn die Medizintouristen kurzfristig draußen sind. Das hat das Gericht als Möglichkeit gesehen und angeboten, was aber bis heute von der Stadt nicht gemacht wurde. Ich denke, die Gespräche mit
Alles andere ist ein Wandeln auf schwankendem Boden. Ich habe gestern eine halbe Stunde mit einem langjährigen Richter für Mietrecht am Landgericht München gesprochen. Er sagt: Das alles ist höchst schwierig, weil das massive Eingriffe ins Eigentumsrecht sind. Das Ganze fliegt vor Gericht sehr schnell auf, wenn ihr dagegen in dieser Richtung vorgeht. – Die Instrumente sind da, man muss sie nur bis zur letzten Konsequenz anwenden.
Sie fragen, was in Hamburg anders ist. In München nutzen im Prinzip ein oder zwei Leute die Lage aus. Sie haben mehrere Wohnungen. Deswegen haben wir das Problem insgesamt.
Gleich. Alle anderen Fälle hätten wir längst ausgeräumt; nur ein renitenter Täter vermietet mehrfach illegal. Ihm muss das Handwerk gelegt werden, und ich glaube, so geht es. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist höchste Zeit, dass uns das neue Gesetz – das bisherige Gesetz ist befristet – vorgelegt wird. Wir warten schon lange darauf und haben es auch einige Male angemahnt. Wohnungen sind in vielen Städten Bayerns Mangelware. Wenn man weiß, dass hier Missbrauch stattfindet, sollte man schauen, dass das Gesetz so schnell wie möglich verlängert bzw. mit den Erfahrungen, die man gewonnen hat, neu erlassen wird. Wohnungen sind – leider Gottes, ich bedaure das – in mehreren Städten Mangelware. Aber nur München hat sich aufgrund der gesetzlichen Möglichkeit, die wir jetzt doch schon einige Zeit haben, dazu durchgerungen, eine Satzung über die Zweckentfremdung von Wohnraum zu schaffen. Vielleicht trägt das neue Gesetz dazu bei, dass sich mehr Kommunen dazu durchringen, eine entsprechende Satzung zu erlassen.
Die Entfristung des Gesetzes im vorliegenden Entwurf finden wir gut, und wir begrüßen, dass die Erfahrungen, die man mit diesem Gesetz bisher gemacht hat, in Form von Änderungen in das neue Gesetz einfließen. Grundsätzlich finden wir es auch wichtig, dass die ganze Problematik durch das Gesetz auf die Kom
munen heruntergebrochen wird. Diese können im Rahmen ihrer Satzungen im Detail regeln, wie sie das Ganze ausgestalten wollen. Auch dieser Weg ist richtig, und dieser Weg wird weiter verfolgt: Probleme vor Ort zu lösen, ist sicherlich die Voraussetzung für passgenaue Lösungen.
Trotz des bestehenden Gesetzes hat sich die Situation in Bayern in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Die sogenannten Medizintouristen sind dazugekommen; sie waren vor Jahren noch nicht da. Dieses Phänomen kannten wir damals noch nicht in dieser Form. Selbstverständlich ist darauf näher einzugehen. Etwa 4.000 Wohnungen in München werden im Internet angeboten; das sind 4.000 Wohnungen zu viel. Da muss reagiert werden.
Dass man das Anbieten solcher Wohnungen durchaus auch als Ordnungswidrigkeit einstufen könnte, sehen wir auch so. Das ist zwar nicht der große Punkt, der uns an einer Zustimmung zum Gesetzentwurf hindert, aber damit würden in der Praxis wesentlich andere Möglichkeiten und mehr Druckmittel eröffnet, sodass das Angebot nicht über das Internet – das ist eine tolle Plattform – verbreitet werden könnte.
Die kurzfristige Vermietung von Privatunterkünften an Touristen oder Geschäftsreisende führt zu Lärmbelästigungen, zu Polizeieinsätzen, zu mehr Müll. Insofern ist sie ein echtes Problem, und wir sind froh, dass die Geldbußen erhöht wurden und der Bußgeldrahmen erweitert wurde. Das sind wichtige Maßnahmen auf dem Weg zu mehr Effizienz.
Meine Damen und Herren, wir haben im Innenausschuss – das ist bisher noch nicht betont worden, aber für uns ist es unwahrscheinlich wichtig – eine Anhörung zu diesem Punkt. Ich hoffe und wünsche, dass sie noch das ein oder andere Licht in die Dunkelheit bringt und uns vielleicht hilft, detaillierte und praxisorientierte Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen. Das wäre zweckmäßig; sonst hätte die Anhörung auch keinen Sinn. Es ist zwar keine große Anhörung, aber wir werden uns mit der Angelegenheit jedenfalls intensiv beschäftigen und die Sachverständigen anhören, um dann eine bessere Bewertung durchführen und mehr Erfolg in die Praxis bringen zu können, um also wirkungsvoller und effektiver arbeiten zu können.
Der Handlungsspielraum der Kommunen wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erweitert. Ich persönlich würde mir wünschen, dass mehr Kommunen von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch machen. Auf jeden Fall muss die Zweckentfremdung
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns erst im vergangenen Monat eingehend mit dem Gesetzentwurf der SPD zu diesem Thema befasst. Insofern kann ich es heute kurz machen. Jetzt liegt erfreulicherweise der schon lange angekündigte Gesetzentwurf der Staatsregierung vor. Ich bin jetzt doch ein bissel darüber verwundert, dass es noch so lange gedauert hat, obwohl keine Unterschiede zu dem Referentenentwurf festzustellen sind, der damals schon bekannt war. Aber gut, manchmal dauert es halt ein bissel länger.
Vermutlich, ja. – Kolleginnen und Kollegen, ich stelle fest: Fraktionsübergreifend besteht Einigkeit, dass das bisher befristet geltende Gesetz über den 30. Juni 2017 hinaus verlängert werden soll. Aus unserer Sicht hat es sich durchaus als wirksames Instrument zur Sicherung von Wohnraum erwiesen, zumindest in München. München hat als einzige Stadt diese Möglichkeit bisher tatsächlich in Anspruch genommen.
Die Erhöhung des Bußgeldrahmens ist auch aus unserer Sicht sinnvoll; beide Initiativen sehen ja Bußgelder bis zu 500.000 Euro vor. Sicherlich braucht es auch die zeitliche Obergrenze für die Fremdbeherbergung: Die SPD hat sechs Wochen in ihrem Entwurf vorgegeben, die Staatsregierung acht Wochen. Ich denke, dieser Unterschied ist nicht so groß, dass man sich da groß streiten sollte, und stelle fest: Hier ist man grundsätzlich doch relativ nah beieinander.
Damit Kommunen zukünftig über einen wirksamen Hebel zur Bekämpfung von Zweckentfremdung verfügen, sollen erweiterte Auskunftsrechte gegenüber Hausverwaltern, Immobilienmaklern, Internetportalen möglich sein. Auch das erachte ich als sinnvoll. Über die Frage, ob die Wiederzuführung von Wohnraum zu Wohnzwecken als Regelung zum Sofortvollzug oder ein Räumungs- und Wiederherstellungsgebot mit der Option zum Einsetzen eines Treuhänders bei Zuwiderhandlung praktikabler ist, werden wir uns im zuständigen Ausschuss sicher noch eingehend unterhalten, Herr Kollege Brannekämper. – Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch bei den Kolleginnen und Kollegen von der SPD dafür bedanken, dass sie das Fachgespräch mit Expertinnen und Experten, das
wir am 26. April durchführen, angeregt haben. Herr Kollege Brannekämper ist da herzlich eingeladen, zu uns in den Innenausschuss zu kommen.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass sich schon bei der Debatte über die Wohnungsaufsicht gezeigt hat, dass ein Zweckentfremdungsgesetz hilfreich sein kann, um gegen Missstände vorzugehen und um Wohnraum zu schützen. Ich hoffe, dass wir wirklich ein praxistaugliches Gesetz auf den Weg bringen und dass dann, wenn dieses praxistaugliche Gesetz einmal verabschiedet ist, tatsächlich mehr Kommunen als bisher nur die Landeshauptstadt München die Gelegenheit nutzen, dieses Gesetz bei sich anzuwenden.
Danke schön. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Jawohl. Dann ist das so beschlossen. – Vielen Dank.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Gabi Schmidt u. a. (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit (Drs. 17/1217) Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Doris Rauscher u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit (Drs. 17/12011) Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Claudia Stamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit (Drs. 17/12078) Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Unterländer, Judith Gerlach, Dr. Gerhard Hopp u. a. (CSU) zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit (Drs. 17/11942) Zweite Lesung
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Claudia Stamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umsetzung der Ergebnisse der Enquete Kommission "Jungsein in Bayern" II Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit verbessern (Drs. 17/11617)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Gesamtredezeit der Fraktionen von 48 Minuten vereinbart. Als erste Rednerin rufe ich Frau Schmidt ans Rednerpult.
Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir FREIEN WÄHLER sprechen als Erste zum Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit, weil wir dieses Fass ins Rollen gebracht haben. Uns allen hier im Haus ist der demografische Wandel bewusst. Experten behaupten, wir, die Vertreter des Volkes, würden Rentnerpolitik machen und eine Rentnerrepublik vertreten. Ich sehe das nicht ganz so schlimm. Wir haben aber in den letzten Jahren viele, viele Jugendliche in der Jugendarbeit verloren. Wenn man das Ergebnis der Zählung der Erstwähler betrachtet, dann sieht man, dass wir die Jugendlichen nicht mitgenommen haben.
Das ist überall so, Herr Kollege. Wir müssen uns deshalb bemühen, in Zukunft eine andere Politik zu machen. Wie gesagt, die Erstwähler sprechen hier eine deutliche Sprache. Gremien- und Vereinsarbeit, das ist das Erste, wo sich Jugendliche engagieren.
Es ist das Erste, wo sie lernen, zu gestalten und mit Mehrheiten umzugehen. Dort können sie sich selbst bewähren; sie können Erfolg und Misserfolg unmittelbar kennenlernen. Übrigens sagt man, das Engagement in der Jugendarbeit sei auch nach Einführung des G 8 zurückgegangen. Das aber nur am Rande.
Wir haben hier einen entpädagogisierten Raum, in dem sich Jugendliche ohne Belehrungen selbst einbringen können. Sie können ihr Wissen und ihre Kern
kompetenzen erweitern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade nach diesem Zwischenruf ist es doch sehr interessant zu erfahren, sehr viele Kolleginnen und Kollegen kommen aus der Gremien- und Jugendarbeit. Wir haben hier Misserfolge und Anerkennung für Erfolge kennengelernt.
Vor diesem Hintergrund ist es längst überfällig, dass dieses Gesetz in eine neue Form gegossen wird. Was wir dabei stark vermissen, das ist die Gremienarbeit. Gerade die Gremien, in denen sich Schüler und Jugendliche selbst vertreten, in denen sich also junge Menschen selbst vertreten, sind ausgenommen. Dabei behaupten Forscher sogar, das Erleben von Demokratie in Vereinen mache so etwas wie Brexit oder Trump hinfällig. Je mehr Jugendliche wir einbinden, umso besser wird es also. Aber viele Vereine suchen Nachwuchs und haben riesige Nachwuchsprobleme.