Wir sollten aber erst einmal abwarten, was eigentlich genau der Schaden ist, bevor man darüber genau redet, wer zahlt. Das wird im Moment ordentlich ermittelt. Wenn die Ergebnisse vorliegen, müssen wir uns darüber unterhalten, ob die richtigen Konsequenzen gezogen werden.
Bisherige Erkenntnisse gehen allerdings in der Tat dahin, dass der Schaden, der real entstanden ist, relativ gering ist. Es gibt eine ausführliche Dokumentation dessen, was laut der Gesellschaft dort eingebracht wurde. Wenigstens beim ersten Überfliegen der Dokumentation wurden noch keine großartigen Probleme zu Tage gefördert. Insofern denke ich, dass es sinnvoll ist, eine Entscheidung darüber, welche Konsequenzen zu ziehen sind, wirklich ernsthaft zu diskutieren und dann auch vorzunehmen, sobald wir genau wissen, was eigentlich passiert ist.
Es bleibt ein Letztes, und das ist meines Erachtens auch ein Punkt, den Frau Mathes angesprochen hat: Wir sollten dringend klären, ob unsere Vorsichtsmaßnahmen, unsere Vorkehrungen eigentlich ausreichen, um zu verhindern, dass so etwas überhaupt passiert, denn es ist im Prinzip eine sehr ärgerliche Sache. Das wird auch eine wesentliche Aufgabe sein, die wir in der Umweltdeputation schleunigst angehen müssen. Es ist zu prüfen, ob die Kontrollmechanismen hinreichend sind oder nicht und welche Veränderungen gegebenenfalls kommen müssen.
Ich denke aber, wenn wir bei dieser sachgemäßen Bearbeitung bleiben, dann werden wir erstens das Problem lösen und zweitens nicht übermäßig dramatisieren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da wir uns, alle Beteiligten, im Augenblick in einem laufenden Verfahren befinden, in dem wir uns bemühen, den hier geschilderten Vorgang abzuarbeiten, möchte ich mich auf wenige Punkte beschränken und auch auf viele kleine Details nicht eingehen. Ich möchte in wenigen Punkten meinen jetzigen Standpunkt darlegen.
Erstens: Es ist ohne Frage, was hier angesprochen worden ist, ein in vieler Hinsicht unerfreulicher und höchst ärgerlicher Vorgang, der, und das sage ich auch deutlich, weder verharmlost noch vertuscht werden soll. Allerdings, auch dies muss ich deutlich sagen, gibt es keine Anhaltspunkte, die es rechtfertigen, ihn jetzt zu dramatisieren oder in diesem Verfahren auch Ängste zu schüren.
Zweitens: Richtig ist nach unseren bisherigen Anhaltspunkten, die wir haben, dass dort mehr Material abgelagert wurde als genehmigt. Die Deponie ist höher und größer geworden, und es sind Materialien dort verbracht worden, die bei präziser Auslegung des Planfeststellungsbescheides nicht hätten dorthin verbracht werden dürfen. Ohne in die komplizierte Materie des Abfallrechts einsteigen zu wollen bleibt festzuhalten: Gültige Grundlage für die Umlagerung von Altlasten aus der Marsch in die neue Deponie war, dass beim Ausgangsmaterial bestimmte Grenzwerte nicht überschritten wurden. Diese wesentliche Grundlage ist in größerem Umfang nicht eingehalten worden.
Drittens: Richtig ist auch, das ist schon angesprochen worden, dass es in dieser Angelegenheit offenbar eine mangelnde Abstimmung zwischen den fachlich zuständigen Mitarbeitern meines Hauses gegeben hat, die im Ergebnis möglicherweise dazu geführt hat, dass sich der Projektträger nicht rechtzeitig und ausreichend über die Notwendigkeit einer weitergehenden Genehmigung im Klaren war. Dies entbindet ihn allerdings nicht von seiner Verantwortung.
Frau Senatorin, haben Sie Angaben darüber, warum das Bauwerk in der Quantität gewachsen ist? Frau Mull sagte vorhin, es sei nur Material aus der Hemelinger Marsch verbaut worden. Können Sie das bestätigen? _______
Es ist völlig korrekt, was Frau Mull gesagt hat. In der Tat ist das Volumen dessen, was in der Hemelinger Marsch gewesen ist, am Anfang nicht präzise einzuschätzen gewesen. Der Umfang dessen, was sich bei diesen Arbeiten herausgestellt hat, war weitaus größer. Insofern ist es völlig korrekt, was Frau Mull hier dargestellt hat.
Ich komme zu dem, was veranlasst worden ist! Mir ist die Problematik, Frau Dr. Mathes, erst Ende Januar bekannt geworden in dem Umfang, wie wir ihn hier diskutieren. Es gab daraufhin drei Reaktionen, sie sind hier schon angesprochen worden. Erstens: Einem Mitarbeiter meines Hauses wurde die Zuständigkeit für dieses Projekt entzogen. Die Aufarbeitung der gesamten internen Prozesse in meinem Haus läuft und wird weiter betrieben. Zweitens wurde, auch dies ist gesagt worden, die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, um diesen Vorgang juristisch zu bewerten. Drittens wurde gemeinsam beschlossen, ein Gutachten in Auftrag zu geben, um eine mögliche Gefährdung abschätzen zu können. Damit hat es, denke ich, sowohl auf der sachlichen wie auf der personellen und juristischen Ebene eine schnelle Reaktion auf diese Vorgänge geben.
Weiter möchte ich unterstreichen, was meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, dass ich uns auch davor bewahren möchte, dass wir vorschnell vorgeben, schon zu wissen, was wirklich da ist. Nicht umsonst wollen wir ein Gutachten in Auftrag geben. Dieses Gutachten sollten wir gemeinsam abwarten. Nach jetzigem Wissensstand kann zurzeit von einer aktuellen Gefährdung der Umwelt nicht ausgegangen werden. Es könnte aber möglicherweise erforderlich werden, aber das erfahren wir erst, wenn das Gutachten vorliegt, und das hat Herr Schuster dargestellt, dass zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zur langfristigen Sicherung der Deponie ergriffen werden müssen. Das ist der Sachstand, den wir heute haben, und ich bitte, den als sachlich gegeben zu nehmen!
Ich möchte Ihnen gern anbieten, was ich allerdings auch für selbstverständlich halte, weil hier der Eindruck von Ihnen erweckt worden ist, als wollten wir etwas kleinreden oder vertuschen, dass wir Ihnen eine umfassende Information über alles dies geben, was auf der Grundlage des Gutachtens und aller weiteren Veranlassungen erarbeitet wird. Ich glaube, das ist im Interesse von uns allen, von denjenigen, die die Furcht haben, es könnte hier zu Gefährdungen der Umwelt oder der Gesundheit kommen, wie auf der anderen Seite auch aus Interesse, dass wir gemeinsam bemüht sind, in diesem Gebiet eine gute Vermarktung und Verwertung für Betriebe voranbringen zu wollen. Ich glaube, dass dies für den heutigen Tag das ist, was ich Ihnen mitteilen kann. — Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Weil das hier angesprochen worden ist, ich halte es zunächst einmal für unsere originäre Pflicht, wenn so etwas passiert, erstens darauf hinzuweisen und zweitens dies auch öffentlich zu machen.
Ich bin Umweltpolitikerin aus Überzeugung und halte das hier schon für Vorfälle, bei denen es wichtig ist, dass hier eine Öffentlichkeit hergestellt wird. Natürlich will ich nicht den Ermittlungen der Staatanwaltschaft vorgreifen oder sonst irgendetwas machen, sondern das, was hier unsere Bewertung und Einschätzung der Situation ist, Ihnen auch darstellen.
Es wurden hier ein paar inhaltlich fachliche Fragen angesprochen. Ich wollte mich erst einmal darauf beziehen. Hinsichtlich der Frage des Vertuschens muss ich eindeutig klarstellen, dass sich das nicht auf die Umweltbehörde bezog, sondern auf das, was ich dann auch zum Teil in der Presse als Äußerungen von der BIG wahrnehme. Ich sehe das so, dass nach dem Bekanntwerden die Umweltbehörde durchaus schnell und adäquat, mit einem Jahr Verzögerung zwar, gehandelt hat. Ich habe gesagt, erste Hinweise hat es schon viel früher gegeben, aber als es dann offensichtlich in dem Haus ernsthaft diskutiert wurde, wurde dann auch adäquat gehandelt.
Auf Frau Mull wollte ich mich noch einmal kurz beziehen, weil Sie ja gesagt hat, es würden da auch nur die Stoffe eingelagert, die eine Genehmigung hätten, nur bis zu der Klasse Z 2, die ja eingekapselt werden, und von daher wäre das erlaubt. Dies halte ich ehrlich gesagt für ausgemachten Blödsinn.
Wenn man Stoffe einkapselt und diesen Werten der Kategorien Z 2, Z 3 und Z 4 zugeordnet werden — jetzt versteht keiner mehr etwas, aber Sie haben ja damit angefangen, ich wollte das hier vermeiden —, bedeutet dies, dass sie eingehalten werden für den Feststoff und für das Eluat. Wenn ich etwas einkapsele, dann hat der Feststoff immer noch die höheren Werte, da ist nichts verschwunden. Das wäre so, als wenn Sie sagen würden, wenn ich eine Giftlauge von extremer Giftigkeit in eine Tonne fülle und sie hier in die Bürgerschaft stelle, dann ist das Zeug eingekapselt, und dann kann es hier beliebig lange stehen bleiben.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen — Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Sie suchen nach einem Skandal!)
das Argument, dass in der Hemelinger Marsch das Zeug ja sowieso vorhanden war. Vielleicht könnten Sie ja einmal so freundlich sein und mittlerweile registrieren, dass wir eine neue Gesetzgebung haben!
Wir haben ein Bundesbodenschutzgesetz. Wir haben seit letztem Jahr eine Bundesbodenschutzverordnung, und nach dieser wären Sie sowieso verpflichtet, die Altlastenstandorte, die Altablagerungen hier in der Form aufzuarbeiten, dass keine Gesundheits- und Umweltbeeinträchtigungen entstehen. Es ist sozusagen kein Großmut von Ihnen, dass Sie das jetzt alles tun mit dem Gewerbegebiet Hemelinger Marsch, sondern es ist eine Sache, die passieren muss, und da muss nach meiner Bewertung des jetzigen Zustandes in diesem Land noch viel mehr passieren.
Ein letzter Satz: Ich freue mich, dass wir umfassend informiert werden auch darüber, wie die Sachverhalte sich wirklich darstellen, und hoffe, dass das dann auch mit der Antwort auf unsere Kleine Anfrage realisiert wird. — Danke schön!
Ich weiß jetzt nicht, wer den Senat vertritt, aber gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 15/188, auf die Große Anfrage der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.