Besonders wichtig war uns hierbei, nicht nur festzustellen, was eigentlich in Bremen passiert, sondern auch zu fragen, wie steht Bremen eigentlich da im Verhältnis zu den anderen Bundesländern. Hier können wir feststellen, dass Bremen bei den Prüfungsquoten und somit auch bei dem Turnus in fast allen aufgeführten Bereichen — unterschieden wird hier zwischen Großbetrieben, Mittelbetrieben und Kleinbetrieben, Kleinstbetriebe sind nicht aufgeführt — bundesweit Spitze ist.
In Frage elf hatten wir uns dafür interessiert, welche finanziellen Auswirkungen es hat, wenn über Betriebsprüfungen und Steuerfahndungen erzielte Mehrsteuern vorhanden sind, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Länderfinanzausgleichs. Hier können wir zur Kenntnis nehmen, dass die Bundesländer sich entsprechend dem Schreiben des Bundesministers der Finanzen bereits im Mai 1996 verpflichtet haben, einen bestimmten Prüfungsturnus einzuhalten und die Prüfungen in entsprechender Regelmäßigkeit durchzuführen. Wenn es denn so wäre, schreibt der Senat, also bei gleichmäßigem Prüfereinsatz, verbleibt deshalb das mit einer Betriebsprüfung erreichte Mehrergebnis — abzüglich des Bundesanteils — grundsätzlich im jeweiligen Land. Dem kann man zustimmen, wenn es denn so wäre, dass auch gleichmäßig geprüft wird.
Wir haben dazu einen Vergleich der Bremer Zahl mit dem Bundesdurchschnitt. Hier liegt Bremen erheblich über dem Bundesdurchschnitt in einigen Bereichen. Wie groß allerdings die Spanne zwischen Bremen und den andern Bundesländern ist, wird deutlich, wenn man zum Beispiel auch die Studie „Betriebsprüfung und Steuerfahndung im Ländervergleich“ der Arbeiterkammer ansieht. Da gibt es dann, bei den Mittelbetrieben ist es, glaube ich, Abweichungen, wonach Bremen 50 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt, andere Bundesländer, zum Beispiel Thüringen, aber 27 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Solange es alle Bundesländer in ihrer Gesamtheit nicht ernst nehmen, was sie selbst mit der Prüfungsdichte verabredet haben, ist es natürlich auch nur relativ so, dass ein Steuermehraufkommen, das man erzielt, im eigenen Bundesland bleibt.
Das gilt es zu beseitigen, und ich hoffe, dass sich Bremen auch im Rahmen der Verhandlungen um den Länderfinanzausgleich darum bemühen wird, dass diese Absprachen der Finanzminister eingehalten werden. Es darf aber auf keinen Fall dazu führen, dass wir als Bremer sagen, wenn die anderen da nicht so gut sind, warum müssen wir so gut sein. Ich denke, wir müssen hier weiterhin an der Spitze liegen und müssen die Bestrebungen, die wir hier in den letzten Jahren hatten, auch weiter fortführen.
Im Einzelnen fällt auf — wir haben ja auch differenziert gefragt, was bringt eigentlich rein rechnerisch jeder einzelne Prüfer, jeder einzelne Steuerfahnder —, wenn man die Zahlen mit den Untersuchungen dieser anderen Studie vergleicht, dass die Summen in Bremen etwas geringer sind als in den von der Arbeiterkammer erhobenen Durchschnitten für die gesamte Bundesrepublik. Aber ich denke, das ist nicht weiter Besorgnis erregend.
Ich gehe davon aus, dass wir in Bremen uns weiter bemühen werden, die Steuern zu erheben, die erhoben werden müssen, dass wir nicht mit zweierlei Maß messen und dass wir es auch nicht als eine Standortfrage ansehen. In der Zeitung war das so schön beschrieben, man müsste auch schauen, ob man nicht zu scharf wird, weil es doch eine Frage des Standortes wäre. Wir denken als SPD-Fraktion, dass es natürlich keine Frage des Wirtschaftsstandortes ist, wie viele Betriebsprüfer wir haben. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Steuern so entrichtet werden, wie sie zu entrichten sind, und es kann nicht zu einer Standortfrage werden, wenn man sagt, das ist aber ein Bundesland, in dem wird da nicht so genau hingesehen, ganz im Gegenteil!
Wir Bremer sind gehalten, insbesondere auch vor den anderen Ländern nachzuweisen, dass wir wirklich alles unternehmen, um unsere Steuern hier zu erheben. Nur ein solches Verhalten kann dazu führen, generell auch die Steuermoral zu heben. Der Großteil derjenigen, die Steuern zahlen, sind immer noch die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, denen die Steuern jeden Monat direkt vom Einkommen abgezogen wird. Die haben keine Möglichkeit, hier irgendetwas zu verkürzen. Ich denke, dann kann eigentlich nur richtig sein, dass wir auch an anderer Stelle genau hinsehen. Ich kann nur dazu aufrufen: Weiter so!
Prozentual ist die Besserstellung gegenüber dem Bundesdurchschnitt in einigen Bereichen etwas abgefallen. Ich gehe aber davon aus, dass wir weiterhin bemüht sein werden, auch hier über dem Durchschnitt zu liegen, und dass der Finanzsenator oder der Präsident des Senats in den LFA-Verhandlungen darauf hinwirkt, dass auch die anderen Finanzminister das nicht nur anerkennen, sondern auch in ihren eigenen Ländern dafür sorgen, dass sie die Steuern vernünftig erheben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gute Noten für Bremen, das ist das Ergebnis der Großen Anfra
ge, die wir heute diskutieren! Die immer wieder aufgestellte Behauptung, dass die Finanzbehörde im Bereich der Betriebsprüfung und Steuerfahndung nicht ausreichend tätig wurde, trifft nicht zu. Die Arbeiterkammer Bremen hat festgestellt, dass in Westdeutschland die Bundesländer Bremen, Bayern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz deutlich über dem bundesdeutschen Prüfungsdurchschnitt der Groß- und Mittelbetriebe liegen. Die übrigen Bundesländer schneiden eher durchschnittlich bis unterdurchschnittlich ab.
An die 10.000 eingesetzte Betriebsprüfer haben beispielsweise 1997 insgesamt 18,5 Milliarden DM Mehrsteuern in Deutschland erwirtschaftet. Weiter haben sich hohe Steuernachforderungen durch die zirka 1550 eingesetzten Steuerfahnder in Höhe von 1,97 Milliarden DM in Deutschland ergeben.
Wir können feststellen, dass die Betriebsprüfungen sowie die Bekämpfung der Steuerkriminalität im Land Bremen einen hohen Stellenwert haben. Dies ist nicht nur wichtig für unsere eigenen Steuereinnahmen, sondern auch für unsere Glaubwürdigkeit bei der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs.
Unser Ziel als CDU-Fraktion und das Ziel aller hier im Haus muss es sein, durch Steigerung der Steuereinnahmen die Abhängigkeit Bremens und Bremerhavens vom Länderfinanzausgleich zu mildern.
Für Steuergerechtigkeit ist eine funktionsfähige Steuerverwaltung, die eine effektive Betriebsprüfung und Steuerfahndung einschließt, unumgänglich. Dies kann vermeintlich, zum Teil wohl auch tatsächlich, dem Ziel der Ansiedlung neuer Unternehmen und der Pflege bestehender Unternehmen entgegenstehen. Hier wird immer eine gewisse Gratwanderung stattfinden, denn natürlich kann es sich Bremen nicht leisten, den Eindruck einer wirtschaftsfeindlichen Standortpolitik zu erwecken. Diesen Zwiespalt hat Senator Hartmut Perschau, wie auch die vorgelegten Zahlen in der Großen Anfrage beweisen, erfolgreich gelöst. Die CDU-Fraktion dankt dem Senator für Finanzen und insbesondere den 176 Betriebsprüfern und 28 Steuerfahndern für ihre engagierte und qualifizierte Arbeit.
Die Prüfungsquoten und der Turnus lagen 1998 bei den Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben im Lande Bremen über denen von Hamburg, Berlin und dem Bundesdurchschnitt. So betrug bei den Großbetrieben die Quote 23,8 Prozent, der Turnus 4,2 Jahre, bei den mittelständischen Betrieben die Quote 11,3
Prozent und der Turnus 8,85 Jahre, bei den Kleinbetrieben die Prüfungsquote 5,5 Prozent und der Prüfungsturnus 18,18 Jahre. Dies hat 1998 die gewaltige Summe von an die 212 Millionen DM an Mehrsteuern ergeben. Daneben gab es die festgestellte Zahl von insgesamt 322 erfolgten strafbefreienden Selbstanzeigen, die dadurch zusätzliche Steuereinnahmen von zirka 70 000 DM pro Fall erbracht haben.
Im Bereich der Steuerfahndung konnte 1998 ein Mehrergebnis von an die 19 Millionen DM erreicht werden. Dies beinhaltet auch die 1215 durchgeführten Bankenkontrollen. Insbesondere die vermehrt durchgeführten Bankenkontrollen haben zu einem Fallzahlzuwachs geführt, der durch personelle Verstärkung bei den Prüfungsstellen ausgeglichen wurde. Dies ist auch für das Jahr 2000 geplant.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Bremen eine Verpflichtung aller Bundesländer vom Mai 1996 umsetzt, die vorsieht, gemeinsame Prüfungsstandards zu erreichen. Natürlich bricht das kleinste Bundesland nicht aus der gemeinsamen Linie aller Länder aus. Verzerrungen, die durch einen unterschiedlichen Einsatz von Betriebs- und Steuerfahndungsprüfern entstehen können, müssen vermieden werden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich das Land Bremen in dieser Frage auch weiterhin in einem Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit den anderen Bundesländern und dem Bund befindet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte Ihnen noch weitere Statistiken nennen, die die positive Entwicklung im Bereich der Betriebsprüfungen und Steuerfahndung im Lande Bremen hervorheben. Lassen Sie mich jedoch noch einmal abschließend sagen, erstens, für Steuergerechtigkeit ist es unumgänglich, eine wirksame Betriebsprüfung sowie Steuerfahndung einzusetzen!
Zweitens, wie die Ermittlungen in den so genannten Bankenfällen zeigen, ist auch die Finanzverwaltung im Lande Bremen nicht gewillt, Steuerhinterziehung in diesem Bereich zu dulden.
Drittens, die Steuerwahrheit und Steuerklarheit müssen unbedingt durch eine längst fällige Steuerreform verbessert werden.
Die Bundesregierung hat sich ja nun endlich auf den Weg gemacht, wenn auch nach unserer Auffassung ein bisschen halbherzig.
Unsere besseren Alternativen, die nach Auffassung der CDU letztlich zu mehr Einnahmen des Staates führen, liegen auf dem Tisch.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich die bremischen Leistungen in diesem Bereich Betriebsprüfungen und Steuerfahndung bundesweit sehen lassen können, ohne dass die Standortqualität Bremens gelitten hat. — Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir brauchen hier keine Begrüßungsreden wie auf der Tagung der Steuergewerkschaft im Lande Bremen zu halten. Es geht hier um den politischen Kern der vorgelegten Antwort auf die Große Anfrage zu Betriebsprüfungen und Steuerfahndung.
Sie, die Koalitionsfraktionen, schreiben ja in der Einleitung zu ihrer Anfrage ganz korrekt, dass die gewissenhafte Steuererhebung und die Verfolgung von Steuerstraftaten im Interesse aller pflichtbewussten Steuerpflichtigen liegen. Bündnis 90/Die Grünen kann das nur unterstreichen.
Es liegt im Interesse all derjenigen, die sich an die Gesetze halten und Steuern zahlen. Unglücklicherweise ist aber nicht nur in den letzten Jahren, sondern Jahrzehnten eine Situation entstanden, in der es geradezu ein Volkssport geworden ist, keine Steuern zu zahlen.
Ich will jetzt nichts über Legalität und Illegalität sagen. Der Begriff Steuervermeidung kaschiert das sehr schön, Herr Kollege, aber tatsächlich werden dem Staat Jahr für Jahr Milliarden, und zwar nicht wenige Milliarden, sondern zweistellige Milliardenbeträge an Steuern entzogen, die alle staatlichen Ebenen gut für ihre Aufgaben gebrauchen könnten.
Ich will jetzt hier nicht auf die Details eingehen, wie das in den letzten 15 Jahren gewachsen ist. Ich will mich weder mit der Steuerpolitik der alten Bun_______
desregierung beschäftigen, die sicherlich eine Menge dazu beigetragen hat, das könnte man gut extra diskutieren, noch mit den Folgen der Globalisierung und der Steuerflucht, wo von Boris Becker angefangen bis zu großen Unternehmen, die ihre Konzernsitze verlagern und im Rahmen von Fusionen ins Ausland abwandern, natürlich Steuerverschiebungen im großen Maße stattfinden. Das ist keine Ermunterung für Staatsbürger, Steuern zu zahlen.
Betriebsprüfungen und Steuerfahndung, denke ich, sollten wir sauber auseinander halten. Bei den Betriebsprüfungen geht es darum, dass in einem bestimmten Turnus den Unternehmen genauer in die Bücher geschaut wird, ob sie korrekt — und das ist ja nicht immer so einfach, das mit dem korrekten Steuernzahlen bei unserer Steuergesetzgebung, und bei der Flut von guten Steuerberatern gibt es ja auch allerlei Fluchtwege —, hinreichend, ausreichend, entsprechend den Gesetzen Steuern gezahlt haben.
Bei der Steuerfahndung geht es um den Verdacht von Straftaten gegen die Steuergesetzgebung. Das ist etwas anderes. Ich bin auch sehr dafür, das auseinander zu halten, egal, wie die Erträge am Ende sind, weil ich nicht jedem Betrieb unterstelle, dass er von vornherein Straftaten begehen will, während man das hingegen all denen, die von der Steuerfahndung verfolgt und erwischt werden, guten Gewissens unterstellen kann, dass es sich um Steuerstraftaten handelt.