Protokoll der Sitzung vom 06.07.2000

Die Grünen bleiben bei ihrer grundlegenden Kritik an der Pflegeversicherung. Das böse Wort von der Teilkaskoversicherung macht ja die Runde. Es

hat sich in den letzten Jahren eigentlich immer mehr herausgestellt, dass es über diese Teilkaskoversicherung — ich denke immer, man sollte das Wort eigentlich gar nicht benutzen, weil das mehr mit Autoversicherung zu tun hat — nur einen Teil der Leistungen, die pflegebedürftige Menschen brauchen, gibt, also aus der Pflegeversicherung. Dieser Ansatz der Pflegeversicherung wurde eigentlich von den Grünen von Anfang an kritisiert, und jetzt stellt sich auch in der Praxis heraus, dass damit große Probleme verbunden sind.

Überall dort, wenn man in etwas bessere Altenheime schaut oder in bessere Situationen, wo Menschen Geld haben, kaufen sie sich Unterstützung und Pflegeleistung dazu. Das heißt, die Pflegeversicherung hat die Tendenz zur Zweiklassenpflege gefördert. Diejenigen, die arm sind oder nur aus Sozialhilfemitteln unterstützt werden, die bekommen, sagen wir einmal, das untere Angebot der Pflege, von dem wir auch behaupten würden, dass das in vielen Fällen gar nicht mehr bedarfsdeckend ist.

Es ist ja kein Zufall, dass immer mehr in der Öffentlichkeit bekannt wird, dass gerade auch im ambulanten Bereich Menschen, die über längere Zeit zu Hause gepflegt wurden von den ambulanten Pflegediensten, die beaufsichtigt werden müssen — es ist auch vollkommen richtig, nicht alle sind schlecht, sondern es gibt dabei auch sehr viele gute —, es ist zu ganz vielen Fällen gekommen, ältere und pflegebedürftige Menschen, sich durchgelegen haben und dass sie nicht ausreichend gefüttert und gewickelt worden sind.

(Abg. T e i s e r [CDU]: Das liegt nicht am System!)

Das liegt nicht am System, sagt Herr Teiser! Doch, natürlich liegt das am System! Wenn man eine Dienstleistung so schlecht bezahlt, dass vollkommen klar ist, dass man da nur unter gigantischem körperlichen Einsatz und mit der Stoppuhr ältere Menschen pflegen kann, dann ist natürlich klar, dass immer dann, wenn nicht genug Druck gemacht wird, die Tendenz, ältere Menschen unversorgt oder mangelversorgt zu lassen, zunimmt. Deshalb sind die Grünen der Meinung, dass das sehr wohl auch am System liegt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Pflegeversicherung hat die Tendenz zur Zweiklassenpflege gefördert. Sie wird auch durch die in der Pflegeversicherung festgelegte Abrechnungsmodalität gefördert, dass man nämlich nicht sagt, ein älterer pflegebedürftiger Mensch, der kann das selbst, und das kann er nicht selbst, und für das, was er nicht selbst kann, braucht er Hilfe, und dann sagen wir, das kostet soundsoviel Stunden Zeit, und diese Zeit wird bewilligt. Das wäre das Modell, das

die Grünen für richtig halten. So, wie das überall sonst auch ist, man bewilligt nämlich Arbeitsstunden.

In der Pflegeversicherung ist das anders, es werden nämlich Leistungsmodule bewilligt. Menschen werden sozusagen in Punktwerte und Verrichtungen zerlegt. Bei dem einzelnen Menschen ist überhaupt nicht klar, ob zum Beispiel das Haare kämmen in dem Zeitraum abgeleistet werden kann. Jetzt fängt man auch schon wieder an, eine Technisierung einzuführen. Da geht es dann nur noch darum: Können ganz schnell Haare gekämmt werden? Kann sichergestellt werden, dass in dem von der Pflegeversicherung gewährten Punktwert diese Leistung vollbracht werden kann?

Das ist ein falscher Ansatz. Es ist ein Irrweg, Menschen in Punktwerte und Leistungen zu zerlegen. Wir glauben, das hat Frau Arnold-Cramer hier auch schon gesagt, dass es sinnvoller ist, den ganzen Menschen zu sehen, deshalb Stundensätze zu bewilligen und mit diesen Punktwerten aufzuhören. Das wäre ein kleiner Reformschritt innerhalb des Systems, er würde aber für die betroffenen Menschen viel bringen.

Die bessere Einbeziehung älterer Menschen, die an Demenz erkrankt sind, wird die Bundesregierung jetzt angehen. Die Pflegeversicherung, das hat auch Frau Arnold-Cramer gesagt, hat einen ausschließlich körperlichen Pflegebegriff. Das ist aber falsch! Wenn Menschen sich nicht mehr zurecht finden, dann brauchen sie viel Ansprache und viel Zuwendung, und die Pflegeversicherung muss das einbeziehen.

Zur Kritik, was die Pflegeversicherung für behinderte Menschen bedeutet, hat Frau Arnold-Cramer schon etwas gesagt. Auch in Bremen gibt es ja die Tendenz, pflegebedürftige behinderte Menschen, die in Einrichtungen leben, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, also in Einrichtungen, die ihnen helfen sollen, ein Leben in der Gemeinschaft zu führen, in Einrichtungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz umzutopfen. Das hat für die behinderten Menschen gravierende Auswirkungen auf ihren Alltag, während der Kostenträger, nämlich Bremen, davon hohe finanzielle Vorteile hat.

Das wollen wir nicht. Die behinderten Menschen wehren sich dagegen. Es gibt viele Kommunen, die auf die Idee kommen, das so zu machen. Das ist auch einer der Geburtsfehler der Pflegeversicherung. Es geht uns Grüne so, wie es Frau Arnold-Cramer für die SPD dargestellt hat, uns wäre es ganz lieb, wenn das Rehabilitationsgesetz, das die Bundesregierung plant, für behinderte Menschen ein eigenes Leistungsgesetz schaffen würde, so dass man solche Probleme auf diese Art und Weise lösen könnte. Das heißt dann aber auch für Bremen, es wird verboten, behinderte Menschen in Pflegeeinrichtungen gegen ihren Willen abzuschieben.

Wichtig ist uns, dass es eine klare und verlässliche Aufsicht über stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen gibt. Herr Oppermann hat auch schon gesagt, dass er meint, dass man da nicht mehr machen kann. Das geht mir eigentlich nicht so. Man muss regelmäßige, verlässliche und unangemeldete Kontrollen machen. Wer vor ein paar Tagen auf „Phoenix“ gesehen hat, was man in Hamburg herausgefunden hat, welche Zustände teilweise vorzufinden sind, wenn Menschen über längere Zeit ambulant gepflegt wurden und sich keiner darum gekümmert hat, dann kann man nur sagen, es ist eine absolute Schande für unsere Gesellschaft!

Es kann nicht sein, dass, weil es Zuständigkeitsquerelen zwischen dem medizinischen Dienst, dem Gesundheitsamt und der Heimaufsicht gibt, die pflegebedürftigen Menschen diese Zuständigkeitsquerelen ausbaden müssen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der letzte Gedanke, der den Grünen in diesem Zusammenhang wichtig ist, ist, dass das Gesetz, die Pflegeversicherung und das Bundessozialhilfegesetz sowie alle damit zusammenhängenden Regelungen einen Vorrang der ambulanten Hilfe vorsehen. In aller Regel ist es auch so, dass pflegebedürftige Menschen zu Hause gepflegt werden wollen. Man stellt aber fest, dass in Bremen seit der Einführung der Pflegeversicherung 500 zusätzliche Altenpflegeheimplätze entstanden und weitere 600 in Planung sind.

Wir sind davon überzeugt, dass weit über den tatsächlichen Bedarf geplant wird, weil sich eben herausgestellt hat, das hat Frau Arnold-Cramer auch schon gesagt, dass es sich um einen ziemlich lukrativen Markt handelt.

(Abg. T e i s e r [CDU]: Ich denke, die werden so schlecht bezahlt!)

Wir möchten gern, dass die Sozialsenatorin alles in ihrer Macht Stehende tut, alles, was die gesetzlichen Möglichkeiten noch zulassen, um dort stärker zu steuern. Wir möchten nicht, dass Altenpflegeheimplätze weit über den Bedarf hinaus in Bremen gebaut und betrieben werden, weil das nämlich in der Zukunft einen Zwang ausüben wird, möglichst viele ältere Menschen in diesen stationären Einrichtungen unterzubringen. Das ist aber in vielen Fällen gegen ihren Willen, und die Grünen wollen, dass der ambulante Bereich gefördert und besser ausgebaut wird.

In dem Zusammenhang ist wichtig, sich das Konzept der Kurzzeitpflegeeinrichtungen anzusehen. Wir haben den Eindruck, dass diese in den letzten Jahren immer mehr dazu verkommen sind, sozusagen Durchlaufstationen für stationäre Aufenthalte zu sein. Das war aber ganz genau nicht der Ansatz, son

dern sie sollten gerade helfen, dass ältere Menschen, die aus dem Krankenhaus kommen, dort wieder in den Stand gesetzt werden, auch zu Hause leben zu können. Das sollen diese Kurzzeitpflegeeinrichtungen wieder leisten, und sie sollen nicht zum Durchlauferhitzer zur Auffüllung von Altenheimen werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir brauchen für die Pflegeplanung in Bremen eine gesicherte Datenbasis. Die fragt die große Koalition ab. Wir finden das in Ordnung. Wir würden es ganz gut finden, wenn eine Frist gesetzt würde, vielleicht kann Frau Senatorin Adolf das gleich auch versprechen. In Ihrem Berichtsantrag wird keine Frist gesetzt, und wir möchten nicht gern, dass das bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird. Es wäre ganz schön, das würden wir uns wünschen, wenn der Bericht bis zum Ende des Jahres fertig wäre. Dann könnten wir hier noch einmal über die Details reden und uns auch verabreden, welche weiteren politischen Taten wir jetzt in Bremen und auf Bundesebene damit verbinden wollen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Karl Uwe Oppermann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich die Debatte über den Bericht des Senats nicht vorweg nehmen. Teilweise hatte ich den Eindruck, als wenn Sie schon die Antwort oder die Mitteilung des Senats kennen und beantworten. Frau Linnert, weil wir sehr wohl gewusst haben, dass es eine sehr umfangreiche Arbeit sein wird, haben wir im Antrag darauf verzichtet, eine Zeitmarge zu setzen. Aber bis zum Ende des Jahres, denke ich, müsste die Antwort vorliegen. Wir werden in der Deputation zwischenzeitlich einmal nachfragen können, wieweit man mit der Beantwortung der wirklich umfangreichen Fragen ist. Ich habe mich noch einmal gemeldet, Frau Linnert, weil ich etwas klar stellen muss, vielleicht ist das vorhin in der Unruhe zu Beginn der Debatte untergegangen: Die CDU ist sehr wohl für Besuchsregelungen, auch für unangemeldete Besuchsregelungen. Ich habe nur zum Ausdruck bringen wollen, dass bei den meisten Bremer Einrichtungen häufigere Besuche keine Qualitätsverbesserung in der Pflege bringen würden, weil sie ihre Arbeit vernünftig und gut machen.

(Beifall bei der CDU — Abg. Frau L i n - n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Ist in Ord- nung!)

Das haben Sie vielleicht verkehrt verstanden.

Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Punkten sagen, die Ihrer Meinung nach in der Pflege verändert werden müsste! Wissen Sie, die Veränderungen, die Sie sich vorstellen könnten, kosten Geld. Aber Sie wissen auch, dass in Bonn und Berlin — das ist noch in Bonn entschieden worden — die rotgrüne Bundesregierung allein durch die Bemessungsgrundlage bei der Arbeitslosenhilfe, beim Arbeitslosengeld die Pflegeversicherung um 500 Millionen DM jährlich mindert. Die Einnahmeseite wird durch den Beschluss in Berlin um 500 Millionen DM jährlich gemindert, und Sie fordern hier eine Ausweitung des Pflegerasters! Das geht irgendwo nicht voreinander, denn das kostet Geld. Dieses Geld hat die Pflegeversicherung zurzeit nicht. — Danke!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort Frau Senatorin Adolf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Antrag wird der Senat um einen umfangreichen Bericht über die Erfahrungen mit der Pflegeversicherung im Land Bremen gebeten. Dass ein solcher Bericht notwendig ist und dass nach fünf Jahren auch ein Fazit gezogen werden muss in Bezug auf das, was die Pflegeversicherung nicht nur im finanziellen Rahmen, sondern auch im qualitätssichernden Rahmen, in der Qualitätsverbesserung überhaupt, für die Betroffenen gebracht hat, da sind wir uns völlig einig.

Ich will auch gleich zu Beginn sagen, ich habe mich jetzt nicht mit denen, die letztlich die Arbeit leisten müssen, abgestimmt, um diese Anfrage zu beantworten, ich nehme aber den Wunsch, eine Frist bis Ende dieses Jahres einzuhalten, hier gern entgegen. Ich werde Ihnen, wenn das aus der fachlichen Sicht meiner Abteilung nicht völlig illusorisch sein sollte, das unverzüglich mitteilen. Ansonsten werde ich Ihnen die Antwort bis zum Ende des Jahres vorlegen, wenn wir uns darauf verständigen könnten.

Ich will mich jetzt hier auch inhaltlich zu den einzelnen Fragen nicht groß äußern. Es gibt sicherlich Zeit und Raum, wenn der Bericht vorliegt, noch einmal im Einzelnen, auch auf der Grundlage des Datenmaterials, das Sie hier wünschen, zu debattieren. Wir sollten das nicht vorweg nehmen. Es gibt Kritik, es gibt berechtigte Kritik. Es gibt Überlegungen auch auf Bundesebene, wie man noch flankierend tätig werden kann.

Es gibt im Rahmen der Heimaufsicht die Überlegung zu einer Heimgesetznovelle. Es gibt einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Pflegequalitätssicherungsgesetz, das sich im Moment mit den Ländern in der Abstimmung befindet. Die Zielsetzung des Gesetzes, dass natürlich möglichst hohe Qualität geleistet werden

soll, ist unbestritten. Es wird noch in Nuancen über Wege gestritten. Also auch da sind wir auf einem guten Weg. Ich will vorab zu dem Bericht, den wir vorlegen, ein paar Anmerkungen machen, damit hier nicht zu hohe oder zu spezifische Erwartungen auch an die bremische Situation gerichtet werden. Wir haben bereits bei der Beantwortung der Großen Anfrage „Bilanz der Pflegeversicherung aus 1998“ das Problem gehabt, dass Statistiken der sozialen Pflegekassen keine Unterscheidung nach dem Wohnort der Leistungsempfänger und -empfängerinnen machen. Die Fragen zur Entwicklung der Leistungsarten können wir deshalb nur annäherungsweise beantworten, weil uns bremische Zahlen von den landesunmittelbaren Pflegekassen nicht zur Verfügung stehen. Für die Beantwortung der Fragen nach der finanziellen Entwicklung der Pflegeversicherungen werde ich auch auf Bundesdaten zurückgreifen müssen, denn eine besondere Betrachtung der Pflegeversicherung nur auf Bremer Ebene wird nur in Einzelpunkten möglich sein, wir werden sie natürlich anstellen. Da in der Pflegeversicherung allerdings ein bundesweiter Finanzausgleich stattfindet, ist die Möglichkeit, nur auf Bundesdaten zurückgreifen zu können, wahrscheinlich unschädlich. Das Bundesministerium hat im März entsprechende Daten veröffentlicht und eine sehr optimistische Prognose zur weiteren Entwicklung abgegeben. Die vorgesehenen Fragen, die sich mit der Veränderung der Pflegelandschaft und den Auswirkungen der Pflegeversicherungen auf die Sozialleistungen befassen, werden wir natürlich für das Land Bremen spezifisch beantworten können. Wir werden das auch tun. Bei aller Kritik, die hier bereits vorgetragen worden ist, wir debattieren das in der fachlichen Diskussion in der Deputation ja durchaus streitig — Frau Linnert hat hier eben vom Umtopfen Behinderter in Pflegeeinrichtungen gesprochen, ich sehe das sehr viel differenzierter —, denke ich, dass auch Behinderte durchaus in Lebenssituationen kommen, meistens altersbedingt, in denen Pflege notwendig und auch angezeigt ist, dass wir das in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe nicht zwangsläufig leisten können, weil dort das entsprechende Personal gar nicht vorhanden ist, und dass wir auch da im Interesse der Behinderten Wege finden müssen, Pflegeleistungen dann auch qualitativ hoch stehend sicherzustellen. Es geht nicht um das Umtopfen ganzer Einrichtungen, sondern es geht um die Möglichkeit, auch den Behinderten gerecht zu werden und ihnen Pflegeleistungen angedeihen lassen zu können. Natürlich ist mit dem Aspekt dann auch verbunden, dass solche Pflegeleistungen neben den von uns weiterhin zu gewährenden Eingliederungsleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden, wie das bei allen ist, die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Wir werden diese Diskussion insbesondere in der Deputation natürlich weiterführen. Wir sind da im Moment noch sehr weit auseinander. Ich hoffe aber, dass wir uns noch ein Stück aufeinander zu bewegen können und dass wir auch das Misstrauen, das sich darin ausdrückt, dass uns unterstellt wird, wir wollten das alles wirklich nur aus finanztechnischen Gründen machen, ein Stück abbauen können. Das wird aber den nächsten Wochen und Monaten vorbehalten bleiben.

Für mich steht fest: Die Einführung der Pflegeversicherung war für die betroffenen Pflegebedürftigen, für ihre pflegenden Angehörigen und die auch dadurch entstandene Wachstumsbranche, Pflegedienstleistungen, ein Gewinn, bei aller Kritik, bei aller Differenzierung, die man an einzelnen Stellen vornehmen muss und bei denen es auch Nachbesserungsbedarf gibt.

Klar ist aber natürlich vor allem, dass unabhängig davon, wie man die weitere Entwicklung der Pflegeversicherung einschätzt, die Stadt Bremen, die Stadt Bremerhaven und auch das Land von der Pflegeversicherung profitiert haben. Es ist festzuhalten, dass unser angespannter Sozialhilfehaushalt durch die Pflegeversicherung noch über die Prognosen hinaus entlastet wurde. Die genauen Zahlen werden Ihnen demnächst vorliegen. Ich gehe davon aus, dass wir dann eine sehr vertiefende Debatte führen werden. — Danke!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 15/318 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Illegale Beschäftigung wirkungsvoll bekämpfen — Vergabe öffentlicher Aufträge effektiv organisieren