Protokoll der Sitzung vom 13.09.2000

Es geht auch in diesem Rechnungshofbericht nicht darum, dass es seitens Finanzen Probleme gegeben hat, was die Information von Abgeordneten anbelangt, sondern es sind andere Beispiele, die da aufgeführt worden sind, wo es auch andere beteiligte Ressorts gegeben hat. Man wird dann noch darüber diskutieren, wie hier Abgeordnete beteiligt worden sind. Ich glaube, das ist noch einmal eine andere Angelegenheit, das hatten wir schon im Wirtschaftsförderungsausschuss, dass wir noch einmal sehen müssen, wie eigentlich Beschlüsse von Abgeordneten interpretiert werden.

Das sind aber alles Sachen, die momentan nichts direkt mit dem Rechnungshofbericht zu tun haben. Ganz wichtig auch noch einmal der Hinweis von Herrn Perschau, es wandelt sich! Die Arbeit des Rechnungshofes wandelt sich mit der Schnelligkeit, mit der wir jetzt Verwaltungsreform betreiben. Es sind Beispiele genannt worden, mit denen wir hier auch richtig führend sind, auf die wir stolz sein können. Das heisst allerdings auch, das wir hier Neuland betreten.

Wir sind doch mit dem Rechnungshof gemeinsam dabei. Wir erarbeiten Richtlinien, wir erarbeiten Gesetze, alles Mögliche, Verwaltungsvorschriften. In ganz vielen Gremien sitzt dieser Rechnungshof dabei, auch in der Staatsrätelenkungsgruppe sitzt der Rechnungshof dabei. Ich sitze nun nicht darin. Ich kann nicht beurteilen, wie er sich da einbringt. Er hat die Chance. Es gibt ein Miteinander. Ich glaube, wir sind alle darauf angewiesen, das, was wir da erarbeitet haben, auch von Zeit zu Zeit zu überprüfen.

So möchte ich dann hier auch die Kritik des Rechnungshofes verstanden haben, dass es eben an der einen oder anderen Stelle immer noch Handlungsbedarf gibt, was aber ganz normal ist. Das ist ein dynamischer Prozess. Es gibt eben keine Gesetze oder Vorschriften irgendwo anders, die wir kopieren können, sondern wir betreten hier richtig Neuland. Wir sind als Stadtstaat richtig weit. Wir sind vielleicht nicht so weit wie manche Kommune, aber wir stehen an der Spitze der Bewegung, wenn es darum geht, Verwaltungsreformen in den Ländern durchzuführen. Ich glaube, dass wir das auch weiterhin gemeinsam konstruktiv hier betreiben werden, dass wir die Vorschläge, die der Rechnungshof gegeben hat, aufgreifen werden und sicherlich da auch zu einer zufrieden stellenden Lösung für alle kommen. Ansonsten ist das ein dynamischer Prozess. Das ist auch gut so! Wir wollen, dass sich hier etwas bewegt. Wir arbeiten daran, und ich glaube, dass wir das auch gemeinsam tun werden.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aktuelle Stunde ist geschlossen.

Verbesserung der Lebensmittelsicherheit

Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD vom 21. Februar 2000 (Drucksache 15/212)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 9. Mai 2000

(Drucksache 15/310)

Wir verbinden hiermit:

Verbraucher/-innen schützen — Lebensmittelsicherheit gewährleisten

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31. Mai 2000 (Drucksache 15/332)

s o w i e

Neuordnung der Lebensmittelüberwachung: Sicherheit und Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleisten

Große Anfrage der Fraktion der SPD vom 12. Juli 2000 (Drucksache 15/405)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 22. August 2000

(Drucksache 15/428)

Dazu als Vertreter des Senats Frau Senatorin Adolf, ihr beigeordnet Staatsrat Dr. Hoppensack.

Ich frage die Senatorin: Möchten Sie die Antwort noch einmal verlesen? — Das ist nicht der Fall.

Auf die Antworten des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen. Ich gehe davon aus, dass dies der Fall ist.

Dann kann in eine Aussprache eingetreten werden.

Die gemeinsame Aussprache ist eröffnet.

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Tuzcek.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die EU-Kommission will die Lebensmittelsicherheit verbessern und will neben einer Reihe von Maßnahmen und Bündelungen von Richtlinien eine unabhängige Behörde für Nahrungsmittelsicherheit zum Jahre 2002 schaffen. Die EU-Kommission reagiert damit auf eine Reihe von Lebensmittelskandalen um BSE, Dioxin, Klärschlamm im Tierfutter und so weiter. Die Reihe der Skandale ließe sich ohne große Bemühungen leicht fortsetzen.

Wir haben diese Große Anfrage eingebracht, um frühzeitig informiert zu werden, welche Auswirkungen die im Weißbuch vorgeschlagenen Maßnahmen für unser Land und für unsere Betriebe in der Lebensmittelproduktion haben. Davon gibt es ja in unserem Land eine ganze Reihe. Wir wollen frühzeitig informiert werden, damit es uns nicht einmal so geht wie bei der Bananenverordnung, als alle von den Auswirkungen überrascht wurden. Das war eigentlich der Hintergrund für diese Große Anfrage.

Worum geht es nun im Einzelnen? Die Behörde von Präsident Prodi hat ein Weißbuch vorgelegt mit einem Aktionsplan für die nächsten drei Jahre sowie Vorschläge zur Errichtung einer Agentur oder Behörde für Lebensmittelsicherheit. Eine grundlegende Überarbeitung der Lebensmittelgesetzgebung von zurzeit 80 bis 100 Richtlinien im Bereich des Lebensmittelrechts sei vorgesehen. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Ziel sei, dem Gesundheitsschutz künftig Priorität einzuräumen. Die Verbraucher müssten klare und verständliche Angaben über die Inhaltsstoffe von Lebensmitteln bekommen. Diese Ziele sind natürlich von jedem zu unterstützen, und ich denke, dass es natürlich von großem Interesse für uns alle ist, wie das im Einzelnen aussehen wird.

Der Grundsatz „Vom Erzeuger zum Verbraucher“ soll sämtliche Einzelschritte der Lebensmittelkette beinhalten, die da sind: Futtermittel, Lebensmittelverarbeitung, Lagerung, Transport, Einzelhandel. Zu begrüßen ist auch die Aufnahme der Tiergesundheit, des Tierschutzes, der Kontamination, neuartiger Lebens- und Futtermittel, der Zusatzstoffe, Aromastoffe, Verpackungen und Bestrahlungen.

Richtig ist auch die vorgesehene Rahmenrichtlinie für das europäische Lebensmittelrecht, die seit Jahren von der CDU im Europaparlament gefordert wird. Durch diese Rahmenrichtlinie sollen die Verantwortung der Futtermittelhersteller, der Landwirte und der Lebensmittelunternehmen, die Rückverfolgbarkeit, die Risikobewertung, das Risikomanagement und die Risikokommunikation festgelegt werden.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die vorgesehene Verbesserung der Verbraucherinformation. Dass da Handlungsbedarf insbesondere bei der Etikettierung der Produkte besteht, wird aus einer Untersuchung der Zeitschrift „Test“ vom August aktuell deutlich. Laut „Test“ sind bei der Untersuchung von 82 Produkten 31 Mal Produkte gefunden worden, die gentechnisch veränderte Produkte enthielten, die nicht deklariert waren. Das heißt aber nicht, dass die Lebensmittel gesundheitsschädlich wären, das wird nämlich bei der Zulassung geprüft. Aber die Verbraucher lehnen diese gentechnisch veränderten Lebensmittel ab, und jeder, meine Damen und Herren, muss wissen können, was er kauft und was er isst.

Ich würde mich freuen, wenn bei der Überprüfung der Etikettierungsvorschriften für den Verbraucher herauskommt, dass er endlich einmal ohne Lupe Kenntnis erlangen kann über die Produkteigenschaften der von ihm gekauften Ware. Auf das, was im Weißbuch vorgesehen ist, will ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen. Der Senat hat in dankenswerter Weise sehr ausführlich darauf geantwortet. Es hat im Mai in Berlin eine Anhörung zu diesem Weißbuch stattgefunden, wobei die grundsätzliche Zielsetzung unterstützt wird. Die Probleme liegen natürlich wie immer im Detail. Auch der Bundesrat hat zum Weißbuch und der Lebensmittelbehörde Stellung bezogen. Er erwartet vor einer Grundsatzentscheidung für eine Lebensmittelbehörde noch die Klärung einer ganzen Reihe von Fragen, die von entscheidender Bedeutung sind.

Auch bei dem Rechtsrahmen der Lebensmittelsicherheit ist der Bundesrat der Meinung, dass das

Weißbuch dem Anspruch, das Lebensmittelrecht zu verbessern, nur ansatzweise gerecht wird. Wichtige Bereiche für die Lebensmittelsicherheit würden nicht beziehungsweise nur unzureichend erfasst. Insgesamt hat der Bundesrat eine Reihe von Forderungen aufgestellt, von deren Erfüllung er seine Unterstützung abhängig macht. Wenn ich richtig informiert bin, hat das Land Bremen diese Position im Bundesrat unterstützt.

Meine Damen und Herren, wie wir der Antwort des Senats entnehmen können, würden sich für Bremen und Bremerhaven natürlich Auswirkungen ergeben, die sich leider im Moment noch nicht beziffern lassen. Die CDU erwartet allerdings vom Senat Informationen über die Auswirkungen auf unser Land und unsere Betriebe, bevor der Senat im Bundesrat votiert.

Zu unserer Frage nach der Neuordnung der Lebensmittelüberwachung stellt der Senat fest, dass das neue Konzept erst Ende dieses Jahres vorliegen würde, und da das Konzept natürlich von der Konsolidierung des Landesuntersuchungsamtes erheblich abhängig ist und der Senat sich noch in der Bearbeitungsphase befindet, kann ich akzeptieren, dass er dazu noch keine konkreten Angaben machen kann. Deswegen werde ich mich auch für unsere Fraktion dazu noch nicht äußern.

Herr Dr. Käse, das haben Sie natürlich auch gewusst! Mich hat deswegen schon sehr verwundert, dass Sie zu unserer gemeinsamen Großen Anfrage eben noch eine Große Anfrage nachgeschoben haben. Wir erwarten von der Gesundheitssenatorin einen konkreten, soliden Vorschlag, den wir dann jedenfalls in unserer Fraktion ausführlich beraten werden.

Da nach Mitteilung des Senats das Gesamtkonzept für die Lebensmittelüberwachung unter Berücksichtigung der Grundsätze des EU-Weißbuches entwickelt werden soll, sind die gestellten Fragen eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die zu jeder Lebensmittelüberwachung gehören. Wenn man zum Beispiel das Weißbuch unterstützt, muss man natürlich auch die Herstellerkontrolle unterstützen. Das ist meines Erachtens mit das wichtigste Instrument der Lebensmittelüberwachung. An der Wurzel muss man anfangen, das Produkt zu überprüfen, und zwar europaweit. Darauf muss sich der Verbraucher verlassen können, dass das nach einheitlichen und strengen Kriterien überall in Europa geschieht. Wenn nämlich jedes Land und jedes Bundesland flächendeckend überprüfen sollte, was auf dem Markt ist, meine Damen und Herren, wäre das nicht leistbar.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Eigenkontrollmaßnahmen der Betriebe hinweisen, die mit der Hygieneverordnung eingeführt worden sind. Meine Damen und Herren, die Verbesserung der Lebensmittelsicherheit soll dem Verbraucher dienen. Ob das bei den Beschlüssen zur BSE

Problematik der Fall ist, wird von großen Teilen der Bevölkerung und insbesondere der Verbraucherverbände bezweifelt. Das Sechseck mit den Buchstaben XEL regelt nur die Kennzeichnung von Fleisch, das direkt aus England nach Deutschland kommt. Bei Importen aus Drittstaaten oder bei verarbeitetem Rindfleisch greift die Kennzeichnung nicht. Für Hackfleisch haben die Agrarminister der 15 EU-Staaten im Nachhinein noch im Juli eine Kennzeichnung beschlossen, wahrscheinlich angesichts neuer Todesfälle von Creutzfeld-Jakob.

Am 2. August, im letzten Monat, war in der Zeitung zu lesen: „BSE-Risiko in Deutschland — EUExperten halten Ansteckung für möglich“, und am 8. August konnte man lesen: „Länderstreit um neues Exportverbot für Rinder — Zweifel an ausreichender Kennzeichnung“. Vielleicht kann die Senatorin dazu etwas sagen. Aber ich denke, insgesamt ist die Gesundheitssenatorin gefragt zu prüfen, ob ihr Haus die bisherige Linie der Zustimmung beibehalten kann.

Abschließend noch ein paar Worte zum Antrag der Grünen! Meine Damen und Herren von den Grünen, es ist natürlich Ihr gutes Recht, Forderungen zur Neustrukturierung der Lebensmittelüberwachung zu stellen. Nur hätten Sie sich dann nicht auf Selbstverständlichkeiten beschränken sollen wie zum Beispiel zu Punkt eins: Es ist nämlich Pflichtaufgabe des Landes, die Verfolgung erkennbarer Risiken durchzuführen, und dazu gehört auch die Überprüfung der EU-Schnellmeldungen. Auch eine uneingeschränkte Überprüfung ist nicht sinnvoll, siehe Mitteilung des Senats, Drucksache 428. Punkt zwei: Nicht nur Novel Food, sondern die Lebensmittelüberwachung insgesamt muss in Deutschland einen einheitlichen Standard verfolgen. Punkt drei Ihres Antrags: Die Frage nach den Kapazitäten kann natürlich erst nach Vorlage eines Konzepts beantwortet werden, da warten wir ab. Zu Punkt vier: Bei der BSE-Problematik reicht ein regionales Programm nicht. Da sind europa-, zumindest bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen. Ich habe dazu ja vorhin etwas gesagt. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der Grünen ab.

Meine Damen und Herren, die Lebensmittelüberwachung in Bremen hat in der Vergangenheit eigentlich ganz gut funktioniert. Dass das weiterentwickelt werden muss und man auf neue Herausforderungen entsprechend reagiert, sehen wir auch als selbstverständlich an. Die CDU erwartet nun mit Spannung die Vorlage eines Gesamtkonzepts, und dann werden wir weiter in die Diskussion einsteigen. — Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Käse.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Lebensmittelsicherheit besteht eigentlich in der Bundesrepublik und damit auch in Bremen ein sehr hoher Standard. Akute Gesundheitsgefährdungen durch den Verzehr von Lebensmitteln sind — zum Glück, muss man sagen — wirklich nahezu ausgeschlossen. Diesen hohen Standard verdanken wir im Wesentlichen einer gut funktionierenden Lebensmittelüberwachung, wobei die Lebensmittelüberwachung zwei Aspekte hat, zum einen den gesundheitlichen Verbraucherschutz im engeren Sinne, das heißt also die Überprüfung der Einhaltung von Grenzwerten an gesundheitsschädlichen Substanzen in Lebensmitteln, der andere Aspekt ist der im Amtsschimmel-Deutsch genannte Täuschungsschutz, das ist die Überprüfung der korrekten Etikettierung. Schlicht gesagt, was darauf steht, muss auch darin sein.

Wenn Sie zum Beispiel im Foyer der Bürgerschaft eine Bulette erstehen wollen, könnte ja Frau Kiuntke auf die Idee kommen, um den Absatz etwas nach oben zu treiben, ein Schild daran zu hängen: 100 Prozent Rindfleisch. Nun könnte es dann auch wiederum passieren, dass eine Untersuchung des Landesuntersuchungsamtes dazu kommt, nein, diese Bulette besteht aus Schwein, und im Grunde hat auch der Bäcker mehr daran verdient als der Schlachter. Das ist die Frage des Täuschungsschutzes, und es heißt, Täuschungsschutz dient der Transparenz.

Ohne verlässliche, korrekte Kennzeichnung können Verbraucher nicht durch ihr Kaufverhalten, also über die Nachfrage steuernd, in das Marktgeschehen eingreifen. Verlässlichkeit der Kennzeichnungen ist in diesem Sinne ganz zentral für den Verbraucherschutz. Die Arbeit des Landesuntersuchungsamtes im Bereich des Täuschungsschutzes betrifft unter anderem, das Beispiel mit der Bulette sollten Sie nicht so ernst nehmen, die Kennzeichnung der gentechnisch veränderten Lebensmittel und die Kennzeichnung britischen Rindfleisches, also das Stichwort BSE. Das sind zwei sehr sensible Themen, die man hier auch entsprechend ernst behandeln sollte.