Protokoll der Sitzung vom 14.09.2000

Meine Damen und Herren, am Punkt der Finanzverfassung hat Bremen zusammen mit anderen Bundesländern in der Präsidentenkonferenz eine einheitliche Entschließung mit weitergehenden Festlegungen verhindert, weil der Gedanke eines reinen Wettbewerbsföderalismus, wie er auch von den südlichen Ländern vertreten wird, nicht den Interessen Bremens dient.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, dies ist, meine sehr geehrten Kollegen von der CDU, in enger Abstimmung mit dem Finanzsenator und der Senatskanzlei geschehen.

Ich will Ihnen einmal kurz darstellen, wie das gelaufen ist! Es gab einen Antrag von den süddeutschen Ländern, in dem die Belange Bremens keine Rolle mehr spielten. Die Konferenz hat uns, den Bremern, den Hamburgern, den Berlinern, lediglich noch die Möglichkeit eingeräumt, eine abweichende Position als Fußnote, als Protokollnotiz zu Protokoll zu geben. Ich denke, das ist etwas, was ein selbstbewusstes Bundesland sich nicht zumuten darf,

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Schrörs, ich glaube, da geben Sie mir Recht. Insofern habe ich dann in den zweitägigen Verhandlungen darum gerungen, die Position Bremens deutlich zu machen, und ich glaube, wenn Sie sich den Antrag ansehen, ist es auch deutlich geworden.

Meine Damen und Herren, zu dem zweiten Punkt, Reform des Haushaltsrechts! Ich gehe davon aus, dass das Bundesland Bremen in der Frage der Einführung neuer Steuerungsinstrumente, Budgetierung, Controlling und Produkthaushalte gegenwärtig eine weit fortgeschrittene Stellung unter den Ländern der Bundesrepublik Deutschland einnimmt.

Dies gilt auch für die Controlling-Berichte, die von den jeweiligen Produktgruppenverantwortlichen vorgelegt werden. Gleichwohl sollte es Sinn machen, wenn sich das Parlament als Ganzes ebenso wie die zuständigen Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses und die Fraktionsvorstände noch einmal intensiv damit beschäftigen, wie das Parlament am effektivsten seine Kontrolle ausübt, obwohl es in den letzten Jahren der erklärte Wille ist, der Exekutive eine größere Gestaltungsfreiheit zu geben. Dies gilt im Übrigen auch für die Kontrolle der Beteiligungen.

Meine Damen und Herren, wir müssen das Parlament, wir müssen unsere Kontrollmöglichkeiten stärken. Das muss und kann auch bedeuten, dass wir bei den nächsten Haushaltsberatungen durchaus den Antrag stellen müssen, dass Sie den Antrag stellen müssen, für dieses Haus mehr Personal einzustellen. Meine Damen und Herren, dieses Thema — —.

(Zuruf der Abg. Frau W i e d e m e y e r [SPD])

Ja, Frau Kollegin Wiedemeyer, hier gibt es eine einzige Person, die dies in diesem Haus begleitet.

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Jetzt gibt es schon Widerspruch aus der eigenen Frak- tion!)

Nein, nicht Widerspruch aus der eigenen Fraktion, Herr Kollege, sondern ich will nur dafür werben und das transparent machen! Wenn wir ein vernünftiges Controlling durchführen wollen, muss dieses Haus, Ihr Haus wohlgemerkt, in die Lage versetzt werden, dies auch vernünftig zu tun.

Meine Damen und Herren, das ist nicht nur ein Problem des kleinen Landes Bremen, das ist das Problem aller anderen 15 Länder auch, die die gleiche Diskussion in ihren Parlamenten führen. Ich finde den Beitrag von Herrn Dr. Dannemann sehr gut, der das ja sehr konstruktiv gewendet und auch angeboten hat, uns dort zur Verfügung zu stehen, um das auch zu beraten. Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist auch die ureigenste Aufgabe des Parlaments, sich in die Lage zu versetzen, dies zu tun.

Drittens: Berichtspflicht der Landesregierung zur akustischen Wohnraumüberwachung im Bereich der Strafverfolgung! Hier geht es um die Frage, welche Rechte die Landesparlamente in Bezug auf die im Grundgesetz in der letzten Wahlperiode des Bundestages neu eingeführte akustische Wohnraumüberwachung haben. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob die Länderparlamente auch eine Kontrollkompetenz über den Bereich der präventiven polizeilichen Überwachung hinaus im repressiven Bereich des Strafprozessrechts haben. Die Frage ist bereits vor geraumer Zeit von der Bürgerschaftsverwaltung über die Parlamentarische Kon

trollkommission auch an den Senator für Inneres herangetragen worden. Die Präsidenten der deutschen Landesparlamente haben sich in dieser zum Teil in den jeweiligen Exekutiven umstrittenen Frage für die parlamentsfreundlichere Lösung entschieden. Sie sind dabei in völliger Übereinstimmung mit einer entsprechenden Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Meine Damen und Herren, es dürfte nun zu überlegen sein, wie diese parlamentarische Kontrolle in Bremen am zweckmäßigsten ausgeübt werden kann. In den verschiedenen Bundesländern werden unterschiedliche Lösungen diskutiert, so hat zum Beispiel der bayerische Landtag mit Wirkung ab 1. April 2000 ein Gesetz erlassen, das ein eigenständiges parlamentarisches Kontrollgremium für diesen Bereich vorsieht und die Aufgaben mit der schon bestehenden parlamentarischen Kontrollkommission zusammenfasst.

Viertens: elektronische Pressespiegel und Pressearchive der Parlamente! Sowohl die Landesregierungen als auch die Parlamentspräsidenten sehen erhebliche Unsicherheiten bei der Erstellung elektronischer Pressespiegel und Pressearchive der Parlamente und setzen sich für eine Änderung des Urheberrechts ein, um hier rechtliche Klarheit zu schaffen. Auch wenn das bremische Parlament gegenwärtig keinen Pressespiegel herausgibt, tun dies doch die meisten anderen Landtage mit erheblich größeren Presseabteilungen. Bei der Ausgestaltung der Neufassung des Urheberrechtsgesetzes in diesem Bereich legen die Präsidentinnen und Präsidenten der Landtage Wert darauf, dass sie bei einer gegebenenfalls an die Verleger oder Autoren zu zahlenden Vergütung als nicht kommerzielle Nutzer eingestuft werden. Ich gehe davon aus, dass dieses Thema weiterhin auf der Präsidentenkonferenz im Sinne einer Interessenvertretung der Landesparlamente behandelt wird, nachdem der Bundesgesetzgeber jetzt Regelungen angekündigt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die soeben vorgestellten Entschließungen sind nicht geeignet für Auseinandersetzungen zwischen den Fraktionen. Sie sind, wie gesagt, Anregungen für fachliche und sachliche Diskussionen an Punkten, die alle Landesparlamente gleichermaßen berühren.

Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss auf ein Seminar aufmerksam machen, das vom 12. bis 13. Oktober 2000 in Speyer stattfindet. Es wird allen, die sich dafür interessieren, bekannt sein, was in Speyer an dieser Verwaltungsakademie seit vielen Jahren passiert. Am 12. und 13. Oktober werden genau die Themen ausführlich beraten, die ich gerade angesprochen habe. Ich darf Ihnen einige Punkte vorlesen, zum Beispiel: „Empfiehlt es sich, die Befugnisse des Parlaments im Rahmen von Zielvereinbarungen, Produkthaushalt, Controlling und Budgetierung neu zu regeln?“ Man höre!

Zweiter Punkt: „Empfiehlt es sich, die Befugnisse des Parlaments im Rahmen von Auslagerungen und Privatisierungen neu zu regeln?“ Ein dritter Punkt: „Empfiehlt es sich, die Befugnisse der Rechnungshöfe in den beiden oben genannten Feldern neu zu regeln?“ und so weiter.

Meine Damen und Herren, das sind Punkte, die alle Landesparlamente berühren und in allen Landesparlamenten diskutiert werden. Wir haben schon viele Kollegen aus der bremischen Finanzverwaltung in Speyer als Referenten gehabt, und zu diesem Seminar ist Staatsrat Professor Dr. Hoffmann eingeladen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, dort hinzugehen. — Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Ich darf nur bitten, Herr Präsident, dass nicht alle fahren, denn wir haben dann hier auch Plenarsitzungen.

(Heiterkeit — Abg. B ü r g e r [CDU]: Der Präsident befreit uns dann ja!)

Als Nächste erhält das Wort die Abgeordnete Frau Linnert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach leichten Geburtswehen können nun hier die Beschlüsse der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente besprochen werden. Wir, die Grünen, möchten gern, dass es in Bremen zu einem normalen Vorgang wird, wie es auch in einigen anderen Landtagen der Fall ist, dass diese Beschlüsse dem Parlament zur Kenntnis gegeben werden und dass es uns frei steht, darüber zu debattieren.

Die Landtagspräsidentinnen und -präsidenten repräsentieren die Landtage, die erste Staatsgewalt in den Bundesländern. Über die Parteigrenzen hinweg haben ihre Aussagen eine wichtige politische Bedeutung in den Bundesländern, und wir sollten die Aussagen gebührend beachten und ihnen auch im politischen Raum den Platz zukommen lassen, der sinnvoll und richtig ist.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Inhaltlich will ich mich weitgehend den Ausführungen unseres Präsidenten, Herrn Weber, anschließen und aus grüner Sicht einige Ergänzungen machen! Meine Fraktion fühlt sich ermutigt, hier Fragen des Föderalismus verstärkt zu besprechen, und zwar dort, wo sie hingehören, nämlich im Parlament. Unabhängig davon, wer in Bund und Ländern die Regierung stellt, steht derjenige in einem Spannungsverhältnis zwischen den Kompetenzen des Bundes und denen der Länder. Bei der bevorstehenden Reform der föderalen Finanzbeziehungen wird

sich in für Bremen existentieller Weise zeigen, ob es gelingt, den Föderalismus zu stärken. Das heißt auch und vor allem, es gibt eine ausreichende Finanzausstattung für alle Bundesländer, auch für die Stadtstaaten, und unter ihnen ein Solidarprinzip. Deshalb ist für Bremen die Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten ein Erfolg.

Wir verstehen diese Erklärung so, dass klar geworden ist, dass es ein Solidarprinzip unter den Bundesländern geben muss und dass dem bösen Gedanken vom Wettbewerbsföderalismus oder, sagen wir einmal, dem Ausgrenzen einzelner Bundesländer eine Absage erteilt wurde. Deshalb ist das ein politischer Erfolg, über den man, denke ich, sich in Bremen auch freuen kann.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wichtig für die parlamentarische Arbeit in Bremen ist die parlamentarische Kontrolle der Reformen im Bereich flexiblere Haushaltsführung, neue Steuerungsmodelle, Kontrolle über die Verlagerung öffentlicher Aufgaben auf Gesellschaften privater Rechtsform und so weiter. Es ist bekannt, dass Bremen hier Vorreiter ist. Den Grünen geht die Vorreiterrolle, das sage ich Ihnen auch, das ist kein Geheimnis, in einigen Punkten zu weit, insbesondere weil die Frage unserer Rechte und Pflichten, die Frage der parlamentarischen Kontrolle dieser Haushaltsreform, der rasanten Entwicklung hinterherhängt.

Wir wissen im Moment nicht ganz genau, und das macht mich auch froh, dass es in anderen Landtagen ähnliche Probleme gibt, wie sich die Rechte des Parlaments im Zusammenhang mit den Haushaltsreformen entwickeln. Wenn man sich zum Beispiel ansieht, welche Mängel in Bremen das Beteiligungscontrolling hat, das gibt es ja jetzt auch über ein Jahr — der Haushaltsausschuss hat sich gerade verabredet, darüber noch neu zu sprechen —, dann ist das ein Hinweis darauf, dass man das Problem hier offen ansprechen muss, und es macht eher Mut, dass es auch in anderen Landtagen als Problem erkannt worden ist.

Der fehlende Bericht zum Beleihungsgesetz ist hier ein weiterer Punkt, an dem man auch sehen kann, dass wir es hier ganz gut nötig haben, uns darüber sehr offen auseinanderzusetzen, was in Bremen verbessert werden kann. Obwohl es eine klare gesetzliche Vorgabe gibt, hier einmal im Jahr einen Bericht vorzulegen, fehlt dieser Bericht immer noch. Er ist jetzt für den Herbst zugesagt, wir wollen einmal sehen, wie es weitergeht. Der Gesellschaftsirrgarten, der in Bremen angerichtet wird, stößt auf unsere Kritik. Auch dazu sagen die Präsidenten, dass bei der Frage der Privatisierung geschaut werden muss, welche Kompetenzen die Parlamente noch haben. Auch dazu gibt es in diesem Haus Bedarf, sich darüber zu verständigen.

Ehe Sie sich gleich sehr stark ärgern, sage ich trotzdem noch einmal einen Satz zum Musical! Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass an der Kritik der Grünen viel mehr daran ist, als die große Koalition so gern an sich heranlassen möchte, dann sind das die unglaublichen Vorgänge im Zusammenhang mit dem Musical. Es wurde einfach ganz klar, dass das Deputationsgesetz, in dem klar geregelt ist, dass die Abgeordneten frühzeitig und ausreichend über alle Probleme, die sich ergeben, informiert werden sollen über die neuen Konstruktionen, die hier in Bremen im Zusammenhang mit der Reform des Haushaltswesens gewählt werden, nicht mehr eingehalten wird. Das ist ein gemeinsames Problem, und da ist die Erklärung der Präsidenten eine Ermutigung, sich dem auch gemeinsam zu stellen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wir glauben auch, dass es sein kann, dass das Parlament mehr Unterstützung braucht im Zusammenhang mit der Frage, welche Rechte und Pflichten wir eigentlich haben und wie sich das Ausschusswesen in Bremen so weiterentwickelt, damit der Haushalts- und Finanzausschuss in die Lage versetzt wird, sich seinen neuen Aufgaben zu stellen. Ob wir dafür jetzt eine neue Stelle bei der Bürgerschaft schaffen müssen, wie das in der Rede von Herrn Weber angeklungen ist, darüber würde ich gern reden. Ich sage aber zu, dass die Grünen sich dafür einsetzen werden, dass es dort zu einer personellen Verstärkung kommt, weil wir glauben, dass das im Gesamtinteresse des Parlaments ist.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der Weg, den die Verwaltungsreform in Bremen geht, ist spannend, der Weg in ganz Deutschland ist spannend, er berührt Kernbereiche der Demokratie. Bremen braucht ein selbstbewusstes Parlament. Selbstbewusste Parlamente können ganz entspannt Beschlüsse der Präsidentenkonferenz debattieren, und die Beschlüsse der Präsidenten- und Präsidentinnenkonferenz können dazu etwas beitragen.

Der angekündigte Bericht „Budgetrecht der Parlamente“ kann uns auch hier unsere Arbeit, nämlich unter anderem Kontrolle der Regierung, erleichtern. Ich gehe eigentlich immer noch davon aus, dass die meisten Personen in diesem Haus Spaß daran haben, ihre Arbeit zu machen, und sie auch gern richtig machen wollen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Wiedemeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Linnert, Sie haben eben begrüßt, dass wir hier die Beschlüsse der Konferenz der Präsidenten der Landtage vorliegen haben, dem kann ich mich nur anschließen, und Sie haben gesagt, Sie hoffen, dass das zukünftig ein normaler Vorgang wird. Auf der ersten Seite der Vorlage heißt es, der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft übermittelt uns hier die wichtigsten Beschlüsse. Ich finde, wenn wir uns intensiv damit beschäftigen wollen, was denn unsere Landtagspräsidenten und -präsidentinnen diskutieren, sollte man auch einmal die verschiedenen Beschlüsse aufzählen oder Kriterien dafür nennen, wer denn nun herausgefunden hat, was die wichtigsten Beschlüsse dieser Konferenz waren. Ich jedenfalls weiß nicht, womit sie sich ansonsten bei dieser Tagung beschäftigt haben.

Es ist ein bisschen schwierig, diese Beschlüsse auch inhaltlich genau nachzuvollziehen, wenn zum Beispiel Bezug genommen wird auf eine Vorlage, die die Präsidentenkonferenz irgendwann im Jahr 1997 beraten hat. Wir schreiben jetzt das Jahr 2000. Frau Linnert hat eben gesagt, dass die Kontrolle des Parlaments manchmal der rasanten Entwicklung unserer Haushaltsgesetze hinterherhinkt. Hier glaube ich, dass die Beschlüsse, die uns jetzt übermittelt werden, auch dieser rasanten Entwicklung hinterherhinken. Es wird von der Präsidentenkonferenz das neue Haushaltsgrundsätzegesetz begrüßt. Das ist allerdings schon zum 1. Januar 1998 beschlossen worden. Die Länder indes sind gehalten, zum 1. Januar 2001 ihr Haushaltsrecht zu verändern, wir in Bremen haben das schon längst getan.

Wenn ich einige dieser Anregungen lese, dann kann ich nur feststellen, wir sind auf einem guten Weg in Bremen. Hier wird vorgeschlagen, man könnte zum Beispiel Controlling-Berichte und zeitnahe Berichtspflichten einführen, um die Kontrolle auch der Parlamentarier und die Mitwirkung zu verbessern. Ich glaube, wir werden zurzeit überhäuft mit Controlling-Berichten im Haushaltsausschuss. Ich glaube, die Kritik von Frau Linnert eben bezieht sich nicht darauf, dass wir sagen, diese Controlling-Berichte sind nicht in Ordnung, sondern sie haben mittlerweile auch eine Quantität, die natürlich doch auch viele Fragen aufwirft. Wir haben in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses schon gemeinsam verabredet, dass wir über alle Fraktionen hinweg uns auch verständigen wollen, in welcher Form wir denn Controlling auch durch den Haushaltsausschuss begleiten wollen, und das Beteiligungs-Controlling spielt da eine ganz große Rolle. Ich glaube, wir sind in Bremen da wirklich auf dem guten Weg.

Ich schließe auch nicht aus, dass wir dazu kommen werden, dass wir eine Begleitung dieses Controllings auch durch dieses Haus organisieren müssen. Ich habe aber diese Beschlüsse oder diese ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Drucksache erst einmal nicht so verstanden, dass das jetzt zwingend ein Appell dafür sein muss, dass wir hier das Personal im Haus der Bürgerschaft verstärken. Ich denke, der geeignete Zeitpunkt, darüber zu diskutieren, wäre dann im Rahmen der nächsten Haushaltsberatung oder aber, wenn wir genau wissen, welche Instanzen oder welche Gremien wir auch mit diesen Controlling-Instrumenten beauftragen wollen.

Ansonsten denke ich, dass wir gerade auch als Haushaltsgesetzgeber eher den Wünschen der Bürgerschaft, des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft, aber auch den Wünschen des Direktors bei der letzten Haushaltsaufstellung gerecht geworden sind, denn für ein bisschen personelle Verstärkung haben wir da immerhin schon gesorgt.

Ich fände es noch interessant, wenn wir zum Beispiel, auch in Punkt sechs ist es erwähnt, zur Reform des Haushaltsrechts, zu der die Präsidentenkonferenz eine Arbeitsgruppe beauftragt hat, jetzt die Erfahrung mit dem Budgetrecht aus allen Bundesländern zusammentragen. Ich glaube, das wäre dann sicherlich auch eine geeignete Grundlage, auf der wir hier im Parlament das auch diskutieren sollten, indem uns das einmal übermittelt wird, und darum würde ich den Vorstand herzlich bitten, das auch zu tun, welche Erfahrungen es auch in den Ländern gibt.