Protokoll der Sitzung vom 15.11.2000

Zweitens: Welche konkreten Maßnahmen sollen damit finanziert werden?

Drittens: In welchem Umfang soll der Beitrag Bremens zur Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen als Kompensation realisiert werden?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Wischer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Im Aktionsprogramm Flussgebiet Weser 2000 bis 2010 werden Maßnahmen zur Renaturierung im Kapitel fünf „Verbesserung der Strukturgüte“ vorgesehen. Die allgemein genannten Maßnahmen zur Renaturierung werden innerhalb der Ländergrenzen jeweils von den Ländern umgesetzt. Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Weser innerhalb der Landesgrenzen Bremens.

Der finanzielle Beitrag für die unter zweitens genannten Maßnahmen beläuft sich auf zirka 4,5 Millionen DM.

Zu zwei: Maßnahme zur Durchgängigkeit für Fische im Zuge Kleine Weser, Zuleiter Werdersee unter anderem mit dem Bau einer Fischtreppe am Wehr Kleine Weser, Entwicklung des Außendeichbereichs der Hemelinger Marsch zwischen BAB A 1 und Eisenbahnstrecke mit folgenden Maßnahmen: Anlage eines Neben- und eines Altarmes mit Anschluss an die Weser, Anlage mehrerer Kleingewässer, Flutmulden und Blänken, Extensivierung der Grünlandnutzung und in kleinen Teilbereichen Förderung der Auwaldentwicklung.

Zu drittens: Die genannten Maßnahmen sind Kompensationsmaßnahmen. Auch weitere Maßnahmen werden im Wesentlichen über Kompensationen realisiert. – Soweit die Antwort des Senats!

Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen? – Bitte schön!

Frau Senatorin, würden Sie mir zustimmen, dass dann, wenn man im Prinzip nur da Renaturierun

gen durchführt, wo an anderer Stelle Naturzerstörung stattfindet, das für die gesamte ökologische Situationsverbesserung der Weser wenig beitragen wird?

Bitte, Frau Senatorin!

Das kann ich so nicht bestätigen! Es trägt ja zur Situation, zur Strukturgüte der Weser bei, wenn wir dort Aktionen, wie eben geschildert, durchführen.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte schön!

Frau Senatorin, wie kommen Sie zu der Beurteilung, dass mit dem, was Sie jetzt dargelegt haben, was Bremen hinsichtlich der Verbesserung der Situation der Weser machen will, auch die Ziele, die in dem Aktionsprogramm 2000 bis 2010 festgeschrieben sind und von Bremen unterschrieben werden, auch erreicht werden? Gehört da nicht viel mehr dazu, dass hier ein gut finanziell ausgestatteter Renaturierungsfonds eingerichtet wird und vor allen Dingen auch keine Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten wie Brokhuchting, Stadtwerder oder Arberger, Mahndorfer, Hemelinger Marsch stattfinden?

Bitte, Frau Senatorin!

Frau Abgeordnete, die Ziele des Aktionsprogramms Weser, die wir alle teilen, sind vielfältig. Ich habe es eben gesagt, die Umsetzung muss in den Anrainerländern erfolgen, und selbstverständlich könnte ich es mir als wünschenswert vorstellen, mehr Geld dafür zur Verfügung zu haben. Der aktuelle Finanzrahmen, in dem wir uns bewegen, zwingt dazu, hier im Wesentlichen über Kompensationsmaßnahmen diese Ziele zu verfolgen. Das geschieht über eine Zeitachse nicht nur bis 2003, sondern ich gehe davon aus, dass wir auch in Zukunft noch Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturgüte der Weser durchführen können.

Eine weitere Zusatzfrage? Das ist nicht der Fall.

Die dritte Anfrage, die sich auf die Anbindung der Sektenbeauftragten an das Innenressort bezieht, wurde zwischenzeitlich vom Fragesteller zurückgezogen.

Die vierte Anfrage betrifft Atomtransporte durch Wohngebiete in Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Mathes!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Aufgrund welcher Fakten kommt der Senat für den Atomtransport über die Cherbourger und Wurster Straße am 21. September 2000 zu dem Schluss, dass ein geringes Gefährdungspotential für die Bevölkerung vorliegt?

Zweitens: Welche konkreten Sicherheitsvorschriften gelten für die Transportroute durch dieses dicht besiedelte Wohngebiet?

Drittens: Hat der Senat gegenüber den Gutachtern Professor Dr. Noack und Dr. Kirchner Stellung bezogen, mit welcher Begründung ihre Empfehlung für eine neue Straßenanbindung des Containerterminals nicht weiter verfolgt wird, und falls ja, wie lautet diese?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Hattig.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Am 21. September 2000 wurden bestrahlte Brennelemente über Bremerhaven nach Aiken/ USA transportiert. Diesen Transporten lag jeweils eine ordnungsgemäße Beförderungsgenehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz zugrunde. Der Senat hat keine Erklärungen zu dem Gefährdungspotential dieser Transporte abgegeben.

Zu zwei: Konkrete Sicherheitsvorschriften für Transporte von radioaktivem Material, die im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen, richten sich nicht nach dem Streckenverlauf, sondern orientieren sich grundsätzlich an der Gefährlichkeit des zu transportierenden Stoffes. Sondervorschriften für Transporte durch Wohngebiete gibt es nicht. Die Transportroute wird im Zuge der Beförderungsgenehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz festgelegt. Die Transportsicherheit ist entweder durch Minimierung des radioaktiven Inhalts eines Versandstücks, also Begrenzung der Aktivität, oder durch Verwendung unfallsicherer Verpackungen gewährleistet. Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu sind im Atomgesetz und dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter geregelt.

Zu Frage drei: Der Senat hat zu dem Gutachten von Professor Dr. Noack und Dr. Kirchner vom 1. März 1996 Stellung bezogen. Diese Stellungnahme liegt sowohl der Bremischen Bürgerschaft als auch den Gutachtern vor. – Soweit die Antwort des Senats!

Eine Zusatzfrage? – Bitte schön!

Sie haben Stellung bezogen, und Sie haben uns das

ja auf die Kleine Anfrage dargelegt, dass Sie nichts aus dem Gutachten umsetzen werden, was dort von Experten dargelegt wurde, um die Sicherheit von Atomtransporten zu erhöhen. Dazu die Frage: Warum gibt eigentlich der Senat Gutachten in Auftrag, wenn er sich dann in keiner Weise an die Empfehlungen hält?

Bitte, Herr Senator!

So total, wie Sie das formulieren, würde ich das nicht sehen. Dieses Gutachten hat das Problembewusstsein verstärkt und gestärkt. Das ist die erste Feststellung.

Die zweite Feststellung: Wir sind ja nicht unsensibel zu diesem sehr sensiblen Vorgang, ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Straßen in Bremerhaven unter sorgfältiger Beachtung, darauf haben wir beim Bundesstrahlenschutzamt eingewirkt, auf ihre verkehrstechnische Gegebenheit überprüft und als angemessen bezeichnet werden. Ich darf weiter darauf hinweisen, dass die Stadt Bremerhaven den kreuzungsfreien Ausbau der Kreuzungen Cherbourger Straße, Langener Straße plant. Ich darf auch noch darauf hinweisen, dass wir uns bemühen, eine andere Streckenführung, etwa von der Autobahn kommend, herbeizuführen, aber ich füge auch hinzu, dass das unter Kostengesichtspunkten und der Angemessenheit eben sehr kritisch geprüft werden wird. Also, um Ihre Frage jetzt summarisch zu beantworten: Wir bemühen uns sehr, mit der ohnehin vorhandenen Sensibilität weiterhin darauf einzuwirken, dass notwendige Maßnahmen, so es solche unter Relation zu den bestehenden Kosten gibt, durchgeführt werden.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Senator, vom Abgeordneten Töpfer!

Herr Senator, wenn ich Sie richtig verstanden habe, hat nicht der Senat diesen Transport genehmigt, sondern das Bundesamt für Strahlenschutz.

(Senator H a t t i g: So ist es!)

Könnten Sie dem Haus vielleicht mitteilen, welchem Bundesministerium dieses Amt untersteht?

Bitte, Herr Senator!

Ich nehme an, dem Minister für Umwelt und Verkehr. Wenn es den gibt, wollen wir das einmal unterstellen!

(Abg. T ö p f e r [SPD]: Sie meinen mit Sicherheit Herrn Trittin!)

So ist es, ja!

Zusatzfrage? – Bitte!

Insofern können Sie mir zustimmen, dass derartige Fragestellungen eigentlich in erster Linie vom Bund beantwortet werden müssen und in zweiter Linie von den Ländern?

Bitte, Herr Senator!

Der Frage kann ich nur ungeteilt und uneingeschränkt zustimmen. Was die Länder tun können, ist, die Sensibilität der Zuständigen zu stärken.

Zusatzfrage? – Bitte!

Und die dritte Frage: Nach meiner Erinnerung hatten wir uns in der letzten Legislaturperiode sowohl im Landeshafenausschuss als auch in den zuständigen Deputationen über die Gutachten von Dr. Kirchner und Professor Dr. Noack unterhalten, und ich denke, dass der Senat auch in bestimmten Bereichen, wo seine Zuständigkeit gegeben war, Konsequenzen daraus gezogen hat. Sind Sie in der Lage, diese Konsequenzen heute zu nennen, oder würden Sie das demnächst einmal in einer der Deputationen tun können?

Bitte, Herr Senator!