Protokoll der Sitzung vom 13.12.2000

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 30. November 2000

14. Weiterentwicklung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 1. Dezember 2000

15. Kosten- und Energieeinsparpotentiale durch spritsparende Fahrweise und alternative Mobilitätskonzepte

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 4. Dezember 2000

16. Verfahrenspfleger im Land Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 6. Dezember 2000

17. Auswirkungen der Neuregelung des Milchquotenrechts

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 12. Dezember 2000

III. Eingaben gemäß § 70 der Geschäftsordnung

1. Beschwerde von Frau Annita Ladendorf über die Verletzung der Menschenrechte und eine Missachtung der Religionsfreiheit durch die Verwaltung der Stadt Hamm.

2. Offener Brief der Verfolgten des Naziregimes, Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (Landesverband Bremen e. V.) zur Asyl- und Aufenthaltsangelegenheit einer kurdisch-libanesischen Großfamilie.

Die Eingaben können bei der Verwaltung der Bürgerschaft eingesehen werden.

IV. Sonstiger Eingang

Bericht über die Reise des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit vom 25. bis 30. Juni 2000 nach Polen.

Meine Damen und Herren, zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes sieben, Eisenbahnkapazitäten in Norddeutschland – Stehen Bremen, Bremerhaven

und die Region zukünftig auf dem Abstellgleis?, des Tagesordnungspunktes 14, Gesetz über den Eigenbetrieb Fidatas Bremen, des Tagesordnungspunktes 15, Studienreform und wissenschaftliche Weiterbildung beschleunigt voranbringen, des Tagesordnungspunktes 19, Dienstvergehen und Straftaten im Amt bei der Polizei Bremen, des Tagesordnungspunktes 20, Konsequente Vorbeugung und Verfolgung von Korruption, des Tagesordnungspunktes 21, Extremismus auch durch die Arbeit des Verfassungsschutzes bekämpfen, des Tagesordnungspunktes 22, Dienstrechtsreform für Lehrende an Hochschulen, des Tagesordnungspunktes 23, Gesundheitswirtschaft als Standortfaktor, des Tagesordnungspunktes 25, Ausgleichsflächen im Lande Bremen, und des Tagesordnungspunktes 26, Belastungen des Speditionsgewerbes in Bremen durch die Ökosteuer.

Weiter wurden Absprachen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 17 und 18, Älter werden im Betrieb, der Petitionsberichte Nummer 20 und Nummer 21, der Tagesordnungspunkte 31 und 32, Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag, und der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit BSE befassen, Drucksachen-Nummern 15/ 558 und 15/560.

Außerdem wurden zur Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten Absprachen getroffen.

Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung des Landtags wurde vereinbart, zu Beginn der heutigen Sitzung die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 31 und 32, Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dann den Tagesordnungspunkt fünf, Biotechnologie – Chancen für Bremen und Bremerhaven, danach den Tagesordnungspunkt sechs, Güterverkehr wettbewerbsgerecht organisieren, dann den Tagesordnungspunkt acht, Mehr Arbeitsplätze durch Weiterentwicklung der Flughäfen in Bremen und Bremerhaven, aufzurufen.

Zu Beginn der Sitzung heute Nachmittag werden die Tagesordnungspunkte zwölf, Erwartungen der deutschen Länder an die Regierungskonferenz von Nizza, 16, Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes, 28, Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde abschließen, und außerhalb der Tagesordnung die miteinander verbundenen Punkte, die sich mit BSE befassen, behandelt.

Zu Beginn der Sitzung am Donnerstag werden die Tagesordnungspunkte eins und zwei, nämlich Fragestunde und Aktuelle Stunde, aufgerufen, danach wird vorübergehend in der Reihenfolge der Tagesordnung verfahren.

Zu Beginn der Nachmittagssitzung am Donnerstag werden die Tagesordnungspunkte 13, Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung in der Freien Hansestadt Bremen, dann der Tagesordnungspunkt 24, Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei

psychischen Krankheiten, danach der Punkt außerhalb der Tagesordnung „Einbürgerung von Kindern fördern“ und im Anschluss daran der Tagesordnungspunkt 30, nämlich Drittes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch, aufgerufen. Nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, bei Tagesordnungspunkt 24, nämlich Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, auf eine Debatte zu verzichten. Meine Damen und Herren, wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Außerdem möchte ich Ihnen davon Kenntnis geben, wie schon gestern in der Sitzung der Stadtbürgerschaft, dass mir der Landeswahlleiter mitgeteilt hat, dass Frau Karola Jamnig-Stellmach ab 6. Dezember 2000 anstelle des aus der Bürgerschaft ausgeschiedenen Ulrich Nölle Mitglied der Bürgerschaft ist. Dazu herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg bei Ihrer Arbeit!

(Beifall)

Nun treten wir in die Tagesordnung ein.

Gesetz zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Rund- funkänderungsstaatsvertrag)

Mitteilung des Senats vom 12. September 2000 (Drucksache 15/452) 2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Rund- funkänderungsstaatsvertrag)

Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vom 17. November 2000 (Drucksache 15/540)

Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Dr. Scherf, ihm beigeordnet Staatsrat Professor Dr. Hoffmann.

Meine Damen und Herren, der Gesetzesantrag des Senats, Gesetz zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, vom 12. September ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer Sitzung am 13. September 2000 in erster Lesung beschlossen und an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 15/540 seinen Bericht dazu vor.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur zweiten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Bürger als Berichterstatter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft (Land- tag) hat in ihrer Sitzung am 13. September 2000 das Gesetz zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen. Der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll am 1. Januar 2001 in Kraft treten. Dazu ist eine Ratifikation durch die Bürgerschaft (Landtag) wie auch durch alle anderen Länderparlamente bis spätestens zum 31. Dezember 2000 notwendig. Andernfalls wird der Staatsvertrag gegenstandslos.

Die wesentlichen Änderungen der rundfunkrechtlichen Staatsverträge, die der Ausschuss in seiner Sitzung am 17. November beraten hat, lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Rundfunkgebühr wird entsprechend der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlichrechtlichen Rundfunks, abgekürzt KEF, um 3,33 DM auf 31,58 DM monatlich erhöht. Der Finanzausgleich innerhalb der ARD wird entsprechend dem von den Ministerpräsidenten während ihrer Konferenz vom 10. bis 12. November 1999 gefassten Beschluss neu festgesetzt. Danach wird die Finanzausgleichsmasse bis zum 1. Januar 2006 auf ein Prozent des ARDNettogebührenaufkommens abgeschmolzen. Ich füge hinzu: Zurzeit beträgt sie 1,9 Prozent.

Das Moratorium für die Nichterhebung von Rundfunkgebühren auf Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, wird bis zum 31. Dezember 2004 verlängert. Das Recht der Kurzberichterstattung wird entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 17. Februar 1998 ausgestaltet. Fernsehveranstaltern, die von der analogen auf die digitale Übertragungstechnik umstellen, wird ein Bestandsschutz für die erstmalige Zuweisung digitaler Übertragungskapazitäten gewährt. Das Werbeverbot für Rundfunkprogramme, die nach dem Landesrecht in einem ver

einfachten Zulassungsverfahren eine Erlaubnis erhalten können, wird aufgehoben. Fernsehtext des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird zukünftig weder Werbung noch Sponsoring enthalten.

Die Länder haben eine Protokollerklärung abgegeben, wonach ab dem Jahre 2005 die automatische Teilhabe der Landesmedienanstalten an Rundfunkgebührenerhöhungen entfällt. Bis dahin sollen die Aufgaben der Landesmedienanstalten und ihr weiterer Finanzbedarf überprüft werden. Zusätzlich hat sich der Ausschuss über den Stand der Ratifikation in den Parlamenten anderer Länder informiert. Als Ergebnis seiner Beratung empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen von SPD und CDU, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss begrüßt zwar die vorgesehene Anhebung der Rundfunkgebühren, lehnt den Gesetzentwurf aber letztlich mit der Begründung ab, dass nicht zeitgleich mit der Verabschiedung des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages die Finanzierung von Radio Bremen in dem Umfang gesichert sei, wie es die Existenz und der Auftrag des Senders erforderten. Die Koalitionsfraktionen halten dem entgegen, dass zwischenzeitlich Erfolg versprechende Schritte zur Zukunftssicherung Radio Bremens eingeleitet worden seien. Zudem drohe bei einer Ablehnung des Gesetzes ein Auseinanderfallen der ARD, wodurch sich die ohnehin schon schwierige Lage Radio Bremens weiter verschlechtern würde.

Meine Damen und Herren, Herr Präsident, der Ausschuss beantragt, dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. – Ich bedanke mich!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herr Kollege, jetzt erteile ich Ihnen das Wort als Sprecher der Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur zu Ihrer Information, die Sprecher hatten sich vorher geeinigt, dass an zweiter Stelle Frau Stahmann sprechen wird und dann an dritter Stelle Herr Schildt!

Der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat im Wesentlichen Regelungen zum Inhalt, die beim Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag offen geblieben waren. Es sind Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen, aber auch für den privaten Rundfunk in einigen Bereichen ergänzt beziehungsweise modifiziert worden. Mit dem vorliegenden Staatsvertrag wird der Ordnungsrahmen sowohl für den öffentlich-rechtlichen als auch für den privaten Rundfunk fortentwickelt. Aus dem Bericht konnten Sie eben entnehmen, in welchen Punkten der Staatsvertrag Änderungen beziehungsweise Ergänzungen vorsieht. Ich möchte mich im Wesentlichen auf ei

nen Punkt dieses Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages beschränken, der mit Sicherheit viele Menschen interessieren wird, bei dem es nämlich um die Erhöhung der Gebühren geht. Diese sollen um 3,33 DM auf 31,58 DM erhöht werden.

Mit der Erhöhung der Rundfunkgebühr, meine Damen und Herren, sind die Ministerpräsidenten der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF genannt, gefolgt. Die Abgeordneten in den Länderparlamenten habe im Grunde genommen nur noch eine Notarfunktion bei der Verabschiedung der Gebührenerhöhung zu erfüllen. Das ist nicht immer befriedigend, und so, wie die Dinge im Moment liegen, wird sich dort eine Veränderung abzeichnen.