Mit der Erhöhung der Rundfunkgebühr, meine Damen und Herren, sind die Ministerpräsidenten der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF genannt, gefolgt. Die Abgeordneten in den Länderparlamenten habe im Grunde genommen nur noch eine Notarfunktion bei der Verabschiedung der Gebührenerhöhung zu erfüllen. Das ist nicht immer befriedigend, und so, wie die Dinge im Moment liegen, wird sich dort eine Veränderung abzeichnen.
Die Abgeordneten der Länderparlamente könnten nur dann die Gebührenerhöhung in Frage stellen, wenn gegen die vom Bundesverfassungsgericht verkündeten Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Sozialverträglichkeit massiv verstoßen worden wäre. Zum einen ist das aber für uns als Abgeordnete nur schwer zu beurteilen, zum anderen muss man gerechterweise feststellen, dass die KEF den Forderungen der Rundfunkanstalten bei der Erhöhung nicht gefolgt ist. Die KEF hat nur etwa die Hälfte dessen anerkannt, was die Rundfunkanstalten von ARD und ZDF ursprünglich gefordert hatten.
Es ist nie angenehm, meine Damen und Herren, Gebühren anheben zu müssen. Wir meinen aber, dass die Gebührenerhöhung moderat ausfällt. Bedenken Sie einmal, dass die noch gültigen Gebühren vier Jahre ausreichend waren und die jetzige Erhöhung ebenfalls wieder für vier Jahre vorgesehen sein wird! Auch Radio Bremen benötigt dringend die erhöhten Gebühren, damit Radio Bremen, lassen Sie mich das ganz deutlich sagen, als Landessender trotz aller Schwierigkeiten, die bei der Umstrukturierung zu erwarten sind, erhalten werden wird und sein originäres Gesicht für die Zukunft bewahren kann.
Wenn Sie die monatlichen Gebühren mit Pay-TVKosten vergleichen, dann liegen letztere wesentlich höher. Wenn Sie sie mit einem Tageszeitungsabonnement vergleichen, dann muss man gerechterweise sagen, ist eine DM pro Tag für Rundfunk immer noch kostengünstig, wenn Sie zugrunde legen, wie viele Programme Sie empfangen können und wie viele Programme für Unterhaltung, Information, Kultur und Sport zur Verfügung stehen. Wir erwarten, das möchte ich ganz deutlich hinzufügen, natürlich von den öffentlich-rechtlichen Anstalten ein deutlich verstärktes Gefühl für Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Sozialverträglichkeit, aber auch für Kostenkontrolle, meine Damen und Herren!
Bei jeder Zwangsgebühr, so auch bei der Rundfunkgebühr, wird sich immer wieder die Frage nach ihrer Berechtigung stellen. Da gibt es in einigen
Landtagen Unbehagen, dass diese sich nicht genügend informiert und nicht genügend aufgeklärt fühlen. Was die Verwendung der Gebühren angeht, ist das jetzt in den letzten Monaten in Sachsen am deutlichsten geworden. Von dort kommt der Vorschlag, meine Damen und Herren, dass die 16 Landtage künftig eine Rundfunkkommission bilden, bestehend aus zwei Mitgliedern aus jedem Landtag.
Diese Kommission soll allen Landtagen alle zwei Jahre einen schriftlichen Bericht vorlegen über das Finanzgebaren, das Verhalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, deren wirtschaftliche und finanzielle Lage einschließlich – und ich meine, das ist von zunehmender Bedeutung – der Unternehmen, an denen die Sender unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie über beabsichtigte Strukturentscheidungen, Entwicklungen und Überlegungen von ARD und ZDF, so dass das Finanzgebaren und die Verwendung der Mittel für die Landtage transparenter werden. Bei der Ausgestaltung des Vorhabens muss allerdings darauf geachtet werden, dass eine solche Vereinbarung verfassungsrechtlich nicht angreifbar ist, Stichwort Staatsferne des Rundfunks!
Wie werden dann aber die Aufgaben dieser neuen Kommission mit denen der KEF vereinbar sein? Wird es nicht ausreichen, wenn das jeweilige Länderparlament beziehungsweise bei Mehrländeranstalten die entsprechenden Länderparlamente die Überprüfung der Finanz- und Wirtschaftsdaten der eigenen Länderanstalt vornehmen? Vor diesem Hintergrund und dieser Fragestellung und möglichen Einschränkungen empfehlen wir die Zustimmung im Grundsatz. Darüber hinaus werden wir uns natürlich im Parlamentsausschuss für Medienangelegenheiten dann noch damit befassen.
Gebühren, Finanzen, Verwendung und Kontrolle der Gelder werden in Zukunft eine immer bedeutendere Rolle spielen, denn die zukünftigen Debatten um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden davon bestimmt sein, wie die vom Bundesverfassungsgericht definierte unerlässliche Grundversorgung ausgefüllt werden wird. Da stellt sich die Frage, wo die Grenzen der Grundversorgung zu sehen sind.
Festzustellen ist, meine Damen und Herren, dass in der Zeit von 1992 bis 1997 die öffentlich-rechtlichen Fernsehdienstleistungen um 65,8 Prozent gestiegen sind und die Zahl der Hörfunkprogramme in den Jahren 1992 bis 1997 von 46 auf 58 gestiegen ist. Gerade mit Blick auf die Gebührenzahlerbelastung müsste Einvernehmen darüber bestehen, dass ein unbeschränktes Wachstum von Programmen und Angeboten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht möglich sein darf, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber Entwicklungsmöglichkeiten auch bei den neuen Medien eingeräumt werden müssen. Vor diesem Hintergrund müssen Überlegungen zur Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrages angestellt werden. Danach werden sich auch zukünftig
die Gebühren richten. Aber die Berechtigung der Rundfunkgebühren wird zunehmend in Frage gestellt, meine Damen und Herren.
Ob es zukünftig noch regelmäßig und automatisiert Gebührenerhöhungen geben wird, wer könnte da heute schon eine Prognose stellen, wenn immer mehr Menschen nicht mehr das Radio oder das Fernsehgerät zum Empfang benutzen, sondern Rundfunkprogramme zunehmend aus dem Internet über den Computer abrufen? Um die technische Entwicklung bei den neuen Medien nicht zu behindern, war deshalb für diese Geräte eine Gebührenbefreiung bis zum Ende des Jahres 2003 vorgesehen, und diese ist jetzt in dem Moratorium um ein Jahr bis Ende des Jahres 2004 verlängert worden.
Bis dahin, meine Damen und Herren, gilt es, ein Konzept zu entwickeln und staatsvertraglich zu regeln, wie auf der einen Seite die Einführung innovativer Informationstechnologien nicht behindert wird, wenn diese Geräte in die Gebührenordnung aufgenommen werden, aber auf der anderen Seite Rundfunk durch Gebühren beziehungsweise Abgaben weiterhin finanzierbar sein muss, ganz im Auftrag und Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Mittlerweile gibt es verschiedene Denkmodelle, wie dies zukünftig mit Gebühren und Abgaben zu organisieren ist. Diese Diskussion werden wir in den nächsten Monaten oder eineinhalb Jahren in der Öffentlichkeit dann auch führen müssen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss, das sage ich ganz deutlich, eine tragende Säule des dualen Rundfunksystems bleiben. Ich füge aber hinzu: Wir könnten uns auch Rundfunk ohne Werbung und Sponsoring vorstellen. Dazu gibt es durchaus interessante Vorstellungen und Überlegungen. Das allerdings, meine Damen und Herren, hätte zur Konsequenz, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von Privaten deutlicher als bisher unterscheidbar wäre. – Ich bedanke mich!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wird niemanden verwundern, Herr Bürger hat es schon ausgeführt, dass wir als Grüne dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen werden. Das haben wir ja an dieser Stelle auch schon häufiger erläutert. Wir haben dafür gute bremische Gründe, die ich Ihnen noch vortragen werde.
Zuallererst möchte ich noch einmal auf den Widerstand gegen die Unterzeichnung dieses Staatsvertrages, den es auch in anderen Ländern gegeben hat, eingehen. Die Auseinandersetzungen in anderen Bundesländern, ich nenne da einmal bei
spielhaft Sachsen und Brandenburg, haben sich auf die Auseinandersetzung um die Gebührenerhöhung konzentriert. Da hat ja die CDU auch kräftig für Aufruhr gesorgt, indem sie gesagt hat, sie unterschreibe diesen Staatsvertrag nicht, 3,33 DM seien zu viel. Natürlich haben die Ereignisse rund um die Börsenspekulationen des MDR, die aufgeflogen sind, und die Millionenverluste, die ruchbar geworden sind, auch Argumente geliefert, dass man ganz genau hinschauen muss, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland macht und was seine Aufgaben sind.
Diese Erhöhung um 3,33 DM kommt aber nicht von ungefähr, sondern liegt im Wesentlichen daran, dass die Rechte für Spielfilme und Sportübertragungen teurer werden, und es liegt an der Monopolisierung auf dem Mediensektor. Herr Kirch dominiert ja das weite Feld in der Bundesrepublik, und das macht gerade auch den Erwerb von Rechten nicht billiger.
Die Gebührenerhöhung ist für uns Grüne sehr wohl akzeptabel. Wir liegen hier bundesweit völlig auf einer Ebene. Sie wissen, dass wir als Grüne gleichzeitig aber auch über eine Neuordnung der Gebührenfinanzierung in Richtung einer Haushaltsabgabe diskutieren. Dazu haben wir bereits einen Antrag eingebracht. Wir befürworten eine monatliche Gebühr je Privathaushalt und Betriebsstätte und je Empfangsgerät.
Wir denken, dass wir mit einer solchen grundsätzlichen Neuregelung die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Anstalten langfristig sichern könnten und dass die Debatte um die Einführung von Gebühren für PC dann auch vom Tisch wäre. Das würde sich dann völlig erübrigen.
Das Thema Medienneuordnung beschäftigt nicht nur die Grünen, die sitzen ja normalerweise nicht in der Senatskanzlei, sondern ich nenne einmal als prominente Vertreter Heide Simonis, Edmund Stoiber, Reinhard Höppner und Peter Müller. Auch sie sagen, zusammen mit Herrn Bürger: „Wir müssen über dieses Thema reden“, und ich sage es auch. Das strittige Thema Gebühren oder Medienabgabe wird uns dann entweder in einem neuen, sechsten Staatsvertrag beschäftigen, oder es wird eine völlig neue Lösung geben, das steht noch offen.
ARD und ZDF müssen in Zukunft im Wettbewerb mit den privaten Medienkonzernen bestehen können, und im Vergleich zu den Kosten für ein PayTV-Abo von rund 60 DM monatlich sind ARD und ZDF angesichts der Vielfalt des Programmangebots
günstig, finde ich. Für 31,58 DM, da kann man sich eigentlich nicht beklagen, bekommt man ein vielfältiges und auch anspruchsvolles Programm geboten.
Der Staatsvertrag bringt allerdings nicht nur frohe Botschaften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ARD und ZDF müssen auch Einschränkungen hinnehmen. So werden Werbung und Sponsoring in ihren Videotextangeboten künftig verboten. Auch das Damoklesschwert eines möglichen Verbotes von Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Fernsehen droht weiterhin. Dafür haben die Regierungschefs einen Sonderbericht in Auftrag gegeben, der zum 31. Dezember 2001 vorgelegt wird. Auf Grundlage dieses Berichtes wollen dann die Länder hinsichtlich dieser Thematik ihre Beratung fortsetzen. Also, meine Damen und Herren, das Thema Sponsoring ist noch ein Thema, bei dem sich auch grundsätzlich öffentlich-rechtliche und private Sender in den Haaren liegen und das auch uns als Parlament noch beschäftigen wird.
Federn lassen müssen auch die für die Privatrundfunkaufsicht zuständigen Landesmedienanstalten. Sie werden von der automatischen Teilhabe an der Rundfunkgebührenerhöhung abgekoppelt. Das soll ab 2005 entfallen. In der Protokollerklärung heißt es, bis dahin sollen die Aufgaben der Landesmedienanstalten und ihr weiterer Finanzbedarf überprüft werden. Bislang erhalten die Medienanstalten, das habe ich einmal nachgelesen, zwei Prozent des Gebührenaufkommens. Das sind im laufenden Jahr rund 227 Millionen DM bundesweit für die Landesmedienanstalten. Das ist ein erklecklicher Betrag, und für mich ist es eigentlich auch nicht einzusehen, warum die Kontrolle der privaten Hörfunk- und TV-Sender durch die Landesmedienanstalten letztendlich aus den Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlt werden soll.
Nun komme ich zu der für uns wesentlichen Veränderung, die wir Ihnen hier schon häufig vorgetragen haben, die dieser Staatsvertrag endgültig besiegelt. Das ist die Verringerung des so genannten Finanzausgleichs. Dieser Finanzausgleich ist unserer Meinung nach kein Gnadenakt, er ist ein berechtigter Anspruch, den Radio Bremen genau wie alle anderen Sendeanstalten hat.
Das hat sich auch der Bremer Senat einst durch Experten bestätigen lassen. Wir haben kritisiert, dass der Senat diesen Rechtsanspruch politisch aufgegeben hat. Das ist nicht rückholbar, und ich finde, es
war leichtfertig. Wir sind gegen die Vereinbarung der Ministerpräsidenten Sturm gelaufen, und wir halten immer noch die Absenkung des Finanzausgleichs zwischen den Sendeanstalten für einen Nebenkriegsschauplatz um die Neuverteilung des großen Länderfinanzausgleichs.
30 Prozent weniger Einnahmen für Radio Bremen werden zu massiven Einschnitten im Programm und auch beim Personal führen. Bei Radio Bremen wurden jetzt auch schon viele ältere Arbeitnehmer in den Vorruhestand versetzt. Wir hatten ja auch schon die Debatte um ältere Arbeitnehmer. Dort gehen jetzt also die Erfahrungen, aber es ist eine der wenigen Möglichkeiten, um Geld einzusparen.
Herr Scherf, Sie haben uns immer vertröstet, dass es Absprachen gäbe, Stichwort Kamingespräch. Das haben Sie mir hier auch noch einmal ganz genau erklärt, was ein Kamingespräch ist und was da besprochen wird, ein Gespräch unter Ehrenmännern und einer Frau. Es gab im Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Protokollnotiz, dass der Fünfte eine funktionsgerechte Finanzausstattung über den 31. Dezember 2000 hinaus finden soll, und diese Notiz war auch die Geschäftsgrundlage für die Zustimmung zu dem Beschluss der Ministerpräsidenten.
Jetzt ist es ein Jahr her, dass Herr Staatsrat Hoffmann gesagt hat, ich möchte mit Genehmigung des Präsidenten zitieren: „Wenn es nicht zu verbindlichen und langfristig wirkenden Vereinbarungen kommt, die mit Sicherheit die ganze Summe ausgleichen werden, wird es jedenfalls keine Beschlussfassung“, im vergangenen November, „der Ministerpräsidentenkonferenz geben.“ Das hat er am 20. Oktober letzten Jahres gesagt, das können Sie nachlesen. Das ließ dann manche hoffen. Wir waren ja immer sehr kritisch, aber ich denke, ein bisschen Hoffnung hatten wir auch immer. Ich suche jetzt aber völlig vergeblich in diesem Staatsvertrag nach konkreten Hinweisen, wie und in welchem Umfang Radio Bremen unterstützt werden soll.
Wie soll das Loch gestopft werden, das die Ministerpräsidenten mit ihrer Vereinbarung gerissen haben? Im Staatsvertrag ist nicht festgeschrieben, wie und in welchem Umfang Radio Bremen geholfen wird und von wem. Wenn Sie dazu eine Aussage gefunden haben, können Sie mir diese hier gern noch einmal vortragen! Der Staatsvertrag findet also keine klare Antwort. Der interne Leistungs- und Gegenleistungsaustausch zugunsten der Funktionsfähigkeit der kleinen Anstalten bleibt völlig nebulös, und es gibt keine konkreten vertraglichen Vereinbarungen. Das möchte ich hier noch einmal festhalten.
Zu Ihrer eigenen Entlastung haben Sie vor einem Jahr angeführt, es gibt ja die Protokollnotiz, der Fünf
te Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird es richten. Glaube, Liebe, Hoffnung mag man da sagen. Der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertag ist für mich wahrlich kein Motor für unsere kleine Sendeanstalt, und der neue Intendant ist, finde ich, um seine Aufgabe auch nicht zu beneiden. Er reist in einer Form von Zwergenoffensive durch die Lande und muss jetzt die Kohlen aus dem Feuer holen, und ich denke, Radio Bremen ist gegenüber WDR und NDR auch nicht gerade in einer starken Verhandlungsposition.
Ich glaube, dass die eifrigen Ministerpräsidenten ihre Verabredung vom Kamingespräch einfach vergessen haben. Deshalb stimmen wir auch nicht zu. Wir glauben, dass dieses Parlament auch mit unseren Stimmen eigentlich dafür sorgen müsste, dass die Ministerpräsidenten an ihre Absprachen erinnert werden und auch noch einmal darüber nachdenken, was damit eigentlich beschlossen wird.
Ich glaube, Radio Bremen hat es nicht leicht. Meine Damen und Herren, Sie werden heute diesem Staatsvertrag zustimmen, das hat Herr Bürger erklärt, aber Sie widersprechen eigentlich den Aussagen und Zielen, die Sie uns hier immer vorgetragen haben, wenn ich mir die früheren Debattenbeiträge durchlese. Ich finde, es ist an der Zeit, die Riege der Ministerpräsidenten und der Ministerpräsidentin daran zu erinnern, was am Kamin beschlossen worden ist, denn 50 Millionen DM sind ein Batzen Geld, das diesem Bundesland verloren geht.
Öffentlich-rechtliche Sendeanstalten sind heute wichtiger denn je, und in der Bevölkerung wird diesen Sendeanstalten auch immer noch ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit zugeschrieben. Das kann man zum Beispiel an den Quoten für die „Tagesschau“ sehen, und das überträgt sich auch auf die Internetangebote, das hatte mein Vorredner eben angesprochen. Internetangebote werden immer wichtiger, auch und gerade für die Öffentlich-Rechtlichen, weil es ja ein Medium ist, in dem man sehr zeitnah und aktuell informiert werden kann. Wir plädieren auf alle Fälle dafür, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in diesem Geschäftsfeld betätigt.
Zu dem Qualitätsprogramm der ARD tragen auch die kleinen Anstalten wesentlich bei. Ich finde, man sollte das eingespielte Wechselspiel des Austausches weiterhin im Rahmen der ARD nutzen. Radio Bremen ist ein wichtiger Baustein für ein Medienprofil dieser Region. Gestern konnte man in Hannover bei der Gründung von Nord Media auch hören, dass Radio Bremen ein kleiner, aber feiner Partner ist. Wir haben hier durchaus Stärken. Radio Bremen ist wichtig für das kulturelle Leben in der Stadt. Hier geht es nicht nur um qualifizierte Arbeitsplätze, es geht darum, ob die Förderung und der Erhalt kleiner Sendeanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin auch von Ihnen politisch gewollt sind.
Wie sagte der Bürgermeister bei der letzten Debatte so schön? Wir müssen heute damit leben, dass die Grünen diesem Antrag nicht zustimmen. Herr Scherf, das können Sie heute einfach noch einmal sagen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Zukunft hat begonnen, das war gestern der Slogan der Gründung der Mediengesellschaft Niedersachsen-Bremen. Ich glaube, dass das Parlament sehr stolz darauf sein kann, dass Radio Bremen als kleinster Sender dabei ist, wenn die beiden Landesregierungen flankierend zu der Debatte um den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ihre Zusagen einhalten und einlösen. Sigmar Gabriel als Ministerpräsident hat gestern ausdrücklich die Zusammenarbeit der beiden Länder Bremen und Niedersachsen und die Zusammenarbeit zwischen Radio Bremen und Niedersachsen positiv erwähnt. Dies als Einstieg zu dem, was meine Kollegin Stahmann zum Schluss gesagt hat!