Klaus Bürger
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Diskussion über die gemeinsam von Bund und Ländern eingeleitete Reform der Medienordnung bestand zwischen dem Bund und den Ländern Übereinstimmung darin, dass vor allen Dingen dem Jugendschutz in den elektronischen Medien eine herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung zukommen sollte.
Das neue Jugendschutzgesetz des Bundes vom Juli 2002 und der nunmehr vorliegende Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien der Länder sind das Ergebnis der Beratungen zwischen dem Bund und den Ländern, in denen es darum ging, bestehende Schwachpunkte im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz in den Informations- und Kommunikationsdiensten der derzeitigen Medienordnung zu beseitigen und die jeweils im Bereich des Jugendmedienschutzes für die elektronischen Medien zu treffenden Regelungen aufeinander abzustimmen. Ziel ist es, das materielle Jugendschutzrecht zu optimieren und überschaubarer zu machen, sowie die Zersplitterung der Aufsichtsstrukturen zu überwinden.
Der jetzt vorliegende Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist inzwischen von allen Regierungschefs der Länder unterzeichnet worden. Die Unterzeichnung des Staatsvertrags für die Freie Hansestadt Bremen durch den Präsidenten des Senats fand am 27. September 2002 statt. Nach mehrfacher Vorunterrichtung im Ausschuss wurde der Bürgerschaft (Land- tag) bereits mit der Mitteilung des Senats vom 17. September 2002, Drucksache 15/1243, der Entwurf des Jugendmedienschutzstaatsvertrags zur Kenntnisnahme übersandt. Die Bürgerschaft (Landtag) überwies diesen Entwurf dann am 23. Oktober 2002 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologien und Medienangelegenheiten und an den Landesjugendhilfeausschuss zur Beratung und Berichterstattung.
Mit seiner Mitteilung vom 3. Dezember 2002, Drucksache 15/1315, leitete der Senat der Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien mit der Bitte um Beschlussfassung zu, mit dem der Jugendmedienschutzstaatsvertrag in Bremen ratifiziert werden soll.
Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 22. Januar 2003 die erste Lesung des Gesetzes zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien unterbrochen und den Gesetzentwurf zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, der auch federführend war in dieser Angelegenheit, und an den Landesjugendhilfeausschuss überwiesen.
Der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien soll am 1. April 2003 in Kraft treten. Dazu sind eine Ratifikation durch die Bürgerschaft und die anderen Landesparlamente sowie die fristgerechte
Übersendung der Ratifikationsurkunde an das Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz bis spätestens 31. März 2003 erforderlich.
Mit diesem Staatsvertrag, meine Damen und Herren, und dem neuen, bereits erwähnten Jugendschutzgesetz des Bundes vom 23. Juli 2002 werden die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Jugendschutz neu geordnet, nachdem auf der Grundlage der von der Konferenz der Regierungschefs der Länder am 8. März 2002 verabschiedeten Eckwerte zum Jugendschutz mit dem Bund Einigung über die Reform der Medienordnung im Bereich des Jugendschutzes erzielt worden war. Danach hat der Bund seine Regelungen für den Jugendschutz in Telemedien zurückgenommen, so dass durch die Länder eine einheitliche Jugendschutzregelung aller elektronischen Medien unter Einbeziehung sowohl des Rundfunks als auch des Online-Bereichs, der Teledienste und Mediendienste geschaffen werden konnte.
Der Bund bleibt weiterhin für den Jugendschutz bei Trägermedien, Filmen, Videokassetten, CD-ROM und so weiter zuständig, während die Länder den Jugendschutz im Bereich der elektronischen Medien ausgestalten sollen. Als wesentlichste Punkte des Jugendmedienschutzstaatsvertrags sind zu nennen:
Erstens: Es wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für elektronische Informations- und Kommunikationsmedien, Rundfunk und Telemedien geschaffen.
Zweitens: Kindern und Jugendlichen dürfen Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, nicht zugänglich gemacht werden.
Drittens: Die Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle der Anbieter wird gestärkt, indem diesen die Prüfung der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen weitgehend überlassen wird.
Viertens: Zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen wird eine Kommission für Jugendmedienschutz bei den Landesmedienanstalten gebildet, die als Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalten fungiert.
Meine Damen und Herren, ich habe mich auf diese vier Punkte konzentriert. Im Einzelnen können Sie das dann im Staatsvertrag nachlesen, wenn das Interesse besteht, aber ich glaube, das hält sich alles sehr in Grenzen. Hinsichtlich der Einzelheiten der Neuregelung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags wird auf den Staatsvertrag selbst sowie auf die Begründung zum Staatsvertrag verwiesen.
Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten hat sich am 8. November 2002 über die Neuordnung des Jugendmedienschutzes informieren lassen und am 24. Januar dieses Jahres über das Gesetz zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und
den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien sowie über den Jugendmedienschutzstaatsvertrag beraten. Dabei ist auch die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses eingeflossen.
Der Landesjugendhilfeausschuss empfiehlt bei Stimmenthaltung der Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen dem Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologien und Medienangelegenheiten die Zustimmung zur Ratifizierung des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten begrüßte in seinen Beratungen die Einigung zwischen dem Bund und den Ländern über die Neuregelung des Jugendmedienschutzes. Im Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten bestand übereinstimmend die Auffassung, der Bürgerschaft (Landtag) die Annahme des Jugendmedienschutzstaatsvertrags zu empfehlen, dem Gesetzesantrag zuzustimmen und heute auch die zweite Lesung vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, ich darf mich bei den Mitgliedern des Ausschusses herzlich für die konstruktive Arbeit im Ausschuss bedanken, aber ebenso auch für die ausgezeichnete Zuarbeit durch die Verwaltung und deren Unterstützung, sie war hervorragend.
Herzlichen Dank, meine Damen und Herren!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft (Landtag) hat dem Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten am 13. September 2000 den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. September 2000, Drucksache 15/439, zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Die technische Entwicklung führt dazu, meine Damen und Herren, dass in Zukunft Rundfunk nicht mehr nur über die bisherigen Radio- und Fernsehgeräte empfangen werden kann. Sie kennen die vielfältigen Diskussionen und technischen Neuerungen. Die sollen darin gipfeln, dass auch möglicherweise aus einem Toaster Radioprogramme empfangbar sein würden. Personalcomputer, Handys und so weiter kommen in immer stärkerem Umfang als Empfangsgeräte in Betracht. Hier sprechen wir von der so genannten Konvergenz.
Die Ministerpräsidentenkonferenz berät deshalb eine grundlegende Änderung der Rundfunkgebührenerhebung. Den Beratungen haben grundlegende Änderungen der Rundfunkgebührenerhöhung zugrunde gelegen. Sie konzentrieren sich inzwischen auf ein Modell, bei dem die Gebühr nicht an Art und Zahl der Empfangsgeräte anknüpft, Stichwort fortentwickelte Rundfunkgebühr, vielmehr soll im Grundsatz eine Gebühr pro Wohnung und im nichtprivaten Bereich, also bei Unternehmen beziehungsweise Behörden, eine Gebühr pro Standort erhoben werden. Darüber hinaus ergeben sich Änderungen des Gebühreneinzugsverfahrens und bei der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz hat Bremen gemeinsam mit dem Saarland eine Protokollerklärung abgegeben, die der Ausschuss begrüßt. Ich darf zitieren: „Die Länder Bremen und Saarland gehen davon aus, dass unabhängig von allen Modellüberlegungen zu einer Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dessen bedarfsgerechte Finanzierung gesichert bleiben muss. Sie gehen in diesem Zusammenhang davon aus, dass
die finanziellen Auswirkungen einer Reform der Rundfunkgebührenstruktur nicht zu Lasten der kleineren ARD-Anstalten gehen dürfen.
Sie gehen ferner davon aus, dass über diese finanziellen Auswirkungen kein Druck auf Länder ausgeübt werden darf, ihre Landesrundfunkanstalten mit dritten ARD-Anstalten zu fusionieren.“ Ich finde, das ist ein ganz beachtlicher Fortschritt in der deutlichen Darstellung, was Bremen und das Saarland möchten.
In der Protokollnotiz heißt es weiter, meine Damen und Herren: „Sie halten nach wie vor eine bedarfgerechte Finanzierung aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für verfassungsrechtlich geboten. Sie gehen in diesem Zusammenhang davon aus, dass der Umfang des Rundfunkfinanzierungsausgleichs innerhalb der ARD über den 31. Dezember 2005 hinaus mindestens ein Prozent des ARDNettogebührenaufkommens betragen wird.“
Der Ausschuss hat den Antrag, Drucksache 15/439, beraten und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen: Der Ausschuss ist einvernehmlich der Ansicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgabe einer umfassenden und ausgewogenen Information weiterhin wahrzunehmen hat und die dafür erforderliche Finanzierung gesichert bleiben muss. Gebührenveränderungen dürfen nicht zu Mindereinnahmen bei kleineren Anstalten wie Radio Bremen führen.
Der Ausschuss unterstützt das neue Gebührenmodell. Da es nicht auf die Geräteart abhebt, hat es keine Auswirkungen auf die Beschaffung von Empfangsgeräten. Die Gebührenerhöhung wird deshalb die Entwicklung anderer Kommunikationsmittel nicht negativ beeinflussen beziehungsweise behindern. Der Ausschuss geht davon aus, dass auch in Zukunft die Einheitsgebühr beibehalten werden wird. Bei einer Gebührenerhebung pro Wohnung beziehungsweise Standort ist zudem sicherzustellen, dass sich das den Rundfunkanstalten zufließende Gesamtgebührenaufkommen nicht vermindert. Ferner sollten zusätzliche Belastungen von Privathaushalten und der Wirtschaft vermieden und geeignete Differenzierungen nach der Größe der Betriebseinheiten vorgesehen werden.
Das neue Gebührenmodell wird wie bisher Befreiungsumstände aus sozialen Gründen vorsehen. In den Ländern, auch in Bremen, wird ferner eine Sonderregelung für Schulen erwogen, zumal einige Länder schon Vergünstigungen für Schulen praktizieren. Das bedeutet ganz konkret, dass die Schulen von Gebühren befreit werden sollen. Der Ausschuss unterstützt nachdrücklich diese Absicht.
Im Übrigen weist der Ausschuss auf Folgendes hin: Die Gebührenerhebung für Wohnungen und Be
triebsstandorte wird das Einzugsverfahren erleichtern. Ferner wird erwogen, das Verfahren bei Gebührenbefreiungen zu vereinfachen, etwa indem an andere soziale Leistungen angeknüpft wird und so auf die Einschaltung der Sozialämter verzichtet werden könnte. Zusätzlich wird angestrebt, die Datenübermittlung an die GEZ zu effektivieren, so dass insgesamt die Kosten des Einzugsverfahrens sinken werden. Der Ausschuss unterstützt diese Absicht. Er macht indessen darauf aufmerksam, dass datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Datenübermittlung noch einer Klärung bedürfen, da ist nicht alles letztlich geregelt.
Wesentliche Elemente des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 15/439, sind in den Antrag, Drucksache 15/1017, aufgenommen worden. Meine Damen und Herren, der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem vorliegenden Antrag mit der Drucksachen-Nummer 15/1017 zuzustimmen. Der Präsident hat bereits bekannt gegeben, dass der Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen worden ist. – Ich bedanke mich!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft (Land- tag) hat in ihrer Sitzung am 13. September 2000 das Gesetz zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen. Der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll am 1. Januar 2001 in Kraft treten. Dazu ist eine Ratifikation durch die Bürgerschaft (Landtag) wie auch durch alle anderen Länderparlamente bis spätestens zum 31. Dezember 2000 notwendig. Andernfalls wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
Die wesentlichen Änderungen der rundfunkrechtlichen Staatsverträge, die der Ausschuss in seiner Sitzung am 17. November beraten hat, lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Rundfunkgebühr wird entsprechend der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlichrechtlichen Rundfunks, abgekürzt KEF, um 3,33 DM auf 31,58 DM monatlich erhöht. Der Finanzausgleich innerhalb der ARD wird entsprechend dem von den Ministerpräsidenten während ihrer Konferenz vom 10. bis 12. November 1999 gefassten Beschluss neu festgesetzt. Danach wird die Finanzausgleichsmasse bis zum 1. Januar 2006 auf ein Prozent des ARDNettogebührenaufkommens abgeschmolzen. Ich füge hinzu: Zurzeit beträgt sie 1,9 Prozent.
Das Moratorium für die Nichterhebung von Rundfunkgebühren auf Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, wird bis zum 31. Dezember 2004 verlängert. Das Recht der Kurzberichterstattung wird entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 17. Februar 1998 ausgestaltet. Fernsehveranstaltern, die von der analogen auf die digitale Übertragungstechnik umstellen, wird ein Bestandsschutz für die erstmalige Zuweisung digitaler Übertragungskapazitäten gewährt. Das Werbeverbot für Rundfunkprogramme, die nach dem Landesrecht in einem ver
einfachten Zulassungsverfahren eine Erlaubnis erhalten können, wird aufgehoben. Fernsehtext des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird zukünftig weder Werbung noch Sponsoring enthalten.
Die Länder haben eine Protokollerklärung abgegeben, wonach ab dem Jahre 2005 die automatische Teilhabe der Landesmedienanstalten an Rundfunkgebührenerhöhungen entfällt. Bis dahin sollen die Aufgaben der Landesmedienanstalten und ihr weiterer Finanzbedarf überprüft werden. Zusätzlich hat sich der Ausschuss über den Stand der Ratifikation in den Parlamenten anderer Länder informiert. Als Ergebnis seiner Beratung empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen von SPD und CDU, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss begrüßt zwar die vorgesehene Anhebung der Rundfunkgebühren, lehnt den Gesetzentwurf aber letztlich mit der Begründung ab, dass nicht zeitgleich mit der Verabschiedung des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages die Finanzierung von Radio Bremen in dem Umfang gesichert sei, wie es die Existenz und der Auftrag des Senders erforderten. Die Koalitionsfraktionen halten dem entgegen, dass zwischenzeitlich Erfolg versprechende Schritte zur Zukunftssicherung Radio Bremens eingeleitet worden seien. Zudem drohe bei einer Ablehnung des Gesetzes ein Auseinanderfallen der ARD, wodurch sich die ohnehin schon schwierige Lage Radio Bremens weiter verschlechtern würde.
Meine Damen und Herren, Herr Präsident, der Ausschuss beantragt, dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. – Ich bedanke mich!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit seiner Mitteilung vom 22. Juni 1999, Drucksache 15/1, gab der Senat der Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf des Vierten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge zur Kenntnis. Die Bürgerschaft (Land- tag) überwies den Entwurf des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrags in ihrer Sitzung vom 20. Juli 1999 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten. Nach Unterzeichnung des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch die Ministerpräsidenten der Länder leitete der Senat mit seiner Mitteilung vom 12. Oktober 1999, Drucksache 15/73, der Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften mit der Bitte um Beschlussfassung zu. Auch dieser Gesetzentwurf wurde von der Bürgerschaft (Landtag) am
18. November 1999 zur Beratung und Berichterstattung an den Medienausschuss überwiesen.
Das In-Kraft-Treten des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist nach Artikel 8 Absatz 2 für den 1. April 2000 vorgesehen. Dazu ist eine Ratifikation durch alle Länderparlamente bis zum 31. März 2000 notwendig.
Wichtige Änderungen betreffen die im allgemeinen Teil des Rundfunkstaatsvertrags enthaltenen Regelungen zu Werbung, Teleshopping und Sponsoring, mit denen insbesondere auch die Begriffsbildungen aus der EG-Fernsehrichtlinie und der Europakonvention über das grenzüberschreitende Fernsehen übernommen werden. Im Übrigen werden besondere Erscheinungsformen der Werbung — geteilter Bildschirm, virtuelle Werbung, „split screens“ — erstmalig geregelt. Weiterhin werden die Regelungen zum Jugendschutz einschließlich der Kennzeichnungspflicht für jugendgefährdende Sendungen neu gefasst sowie eine Bestimmung über die Ausstrahlung von Großereignissen im frei empfangbaren Fernsehen in den Rundfunkstaatsvertrag aufgenommen.
Bremen hat gemeinsam mit den Ländern Berlin, Saarland und Sachsen-Anhalt folgende Protokollerklärung zum Staatsvertrag abgegeben:
„Die Regierungschefs des Landes Berlin, der Freien Hansestadt Bremen, des Saarlandes und des Landes Sachsen-Anhalt gehen davon aus, dass in einem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, über dessen wesentliche Inhalte eine Verständigung anlässlich der Sonderministerpräsidentenkonferenz im Herbst dieses Jahres zu Fragen der ARD-Strukturreform sowie der Werbung und des Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erreicht werden sollte, eine Regelung gefunden wird, die eine funktionsgerechte Finanzausstattung sämtlicher bestehender Landesrundfunkanstalten auch über den 31. Dezember 2000 hinaus gewährleistet.“
Die Regierungschefs der Länder haben während ihrer Jahreskonferenz vom 10. bis 12. November 1999 in Bremen einen Beschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs gefasst und dazu ergänzend folgende Protokollerklärung abgegeben:
„Die Regierungschefs der Länder gehen davon aus, dass die ARD einvernehmlich den internen Leistungs- und Gegenleistungsaustausch zu Gunsten der Funktionsfähigkeit der kleinen Anstalten gestaltet einschließlich einer Neuregelung des Fernsehvertragsschlüssels.“
Dieser soll der Abfederung der Folgen des reduzierten Finanzausgleichs für die Finanzausgleichsempfänger dienen.
Dazu haben die Freie Hansestadt Bremen und das Saarland Folgendes zu Protokoll erklärt: „Die Realisierung der vorstehenden Protokollerklärung der Regierungschefs der Länder ist für die Regierungschefs
der Saarlandes und Bremens die Geschäftsgrundlage ihrer Zustimmung zu dem Beschluss der Ministerpräsidenten.“
Die Neuregelung des Rundfunkfinanzausgleichs auf der Grundlage des Ministerpräsidentenkonferenzbeschlusses soll im Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag verankert werden, der zum 1. Januar 2001 in Kraft treten soll.
In der Mitteilung des Senats vom 12. Oktober 1999, Drucksache 15/73, ist außerdem eine Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes enthalten mit dem Ziel, Radio Bremen die Ermächtigung zu geben, Sendeanlagen auch außerhalb des bremischen Staatsgebietes betreiben zu können. Diese Gesetzesänderung hat die Bürgerschaft (Landtag) bereits in ihrer Januar-Sitzung in erster und zweiter Lesung beschlossen, so dass der Wortlaut des Gesetzes zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften entsprechend abzuändern ist.
Ich darf Ihnen jetzt den Antrag vorlesen: „Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag) mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen von SPD und CDU, dem Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften in der nachfolgend aufgeführten Fassung zuzustimmen. Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen spricht sich gegen die Ratifikation des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrags aus. Der Ausschuss bittet darum, die zweite Lesung unmittelbar nach der ersten Lesung durchzuführen.“
Meine Damen und Herren, das Änderungsgesetz umfasst zwei Artikel, einmal, dass dem in Bremen am 20. Juli 1999 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge zugestimmt wird und der Staatsvertrag natürlich anschließend auch veröffentlicht wird, und der Paragraph 2, der Tag, an dem der Staatsvertrag nach Artikel 8 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt bekannt zu geben, und es ist üblich, in einem weiteren Artikel deutlich zu machen, dass das Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft tritt. — Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren!