Protokoll der Sitzung vom 25.01.2001

dass eine Feuerbestattung nicht mit dem Glauben von Mitgliedern einiger Religions- und Glaubensgemeinschaften in Einklang zu bringen ist. Gleichwohl sage ich auch, ich finde es traurig, dass Fürsorge für Gemeindemitglieder vielleicht erst nach dem Tod eintreten soll und nicht schon vorher.

Ich hätte einen ganz anderen Wunsch: Ich spreche mich dafür aus, dass wir der Vereinsamung von Menschen entgegenwirken,

(Beifall bei der SPD)

damit die Zahl dieser anzuordnenden Bestattungen, es sind immerhin 200 von 7000, geringer wird, damit wir dann in der Presse nicht mehr lesen müssen, dass wieder eine Leiche oder ein Nachbar tot in der Wohnung gefunden wurde, und keiner hat es gemerkt! Wenn wir das erreichen, haben wir sehr viel erreicht! Die SPD spricht sich für die vorgelegte Änderung aus. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine beide Vorrednerinnen habe ja schon sehr ausführlich zu den Bestattungsriten der Verstorbenen gesprochen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich mich erst den Lebenden zuwende.

Das wird der Schwerpunkt meiner Ausführungen hier sein, meine Damen und Herren, denn die Änderung der gesundheitsrechtlichen Gesetze beinhaltet einen, wie ich finde, sehr wichtigen Schritt: Die Früherkennungsmaßnahmen werden jetzt gesetzlich geregelt, und bei dieser gesetzlichen Regelung, die wir im Paragraphen 15, glaube ich, finden, Frau Senatorin, ist es uns gemeinsam gelungen, den beiden Koalitionsfraktionen sowie auch Ihrem Haus, Frau Senatorin, einen sehr wichtigen Punkt für die Frauen umzusetzen, nämlich den umfassenden Datenschutz im Mammascreening-Programm zu regeln und abzusichern. Ich glaube, das ist ein gemeinsamer Erfolg, über den wir alle sehr, sehr froh sein können.

(Beifall bei der CDU)

Die Einladung an Frauen der Zielgruppe von 50 bis 70 Jahren für das Mammascreening, meine Damen und Herren, erfolgt jetzt über das Gesundheitsamt, das in dieser Stadt eine sehr große Akzeptanz genießt. Es wird die Frauen jetzt zum Mammascreening einladen, auch einmal erinnern, und wenn die Frauen dann nicht kommen, werden diese Daten gelöscht. Ich finde, das ist ein wirklicher Erfolg für das Engagement der Frauen, die dies unbedingt wollten. Ich bin ausgesprochen glücklich, dass wir hier zu einer soliden Einigung gekommen sind, die sich in diesem Gesetz wiederfindet.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, meine Vorredner haben es schon gesagt, das Gesetz regelt auch die Bestattung der Verstorbenen und dazu von meiner Seite auch zwei, drei Sätze! Die Kirchen und alle Religionsgemeinschaften haben gegen die Feuerbestattung Bedenken geäußert. Diese können wir als CDU

Fraktion sehr gut nachvollziehen. Es ist so, Herr Dr. Güldner hat es schon angesprochen, dass wir auf diese Dinge Rücksicht nehmen müssen, und dies sieht das Gesetz auch vor!

Der erklärte Wille der Verstorbenen ist selbstverständlich weiter zu berücksichtigen, nur, er muss erklärt werden, und zwar bevor man verstirbt! Ich weiß, dass wir zu Lebzeiten nicht gern darüber nachdenken, wie wir bestattet werden wollen, meine Damen und Herren, aber es ist so, dass der Tod auch zu unserem Leben gehört. Deshalb haben wir dieser Gesetzesänderung so zugestimmt und glauben auch, dass sie auf Dauer tragfähig sein wird.

Natürlich werden wir beobachten, ob das so geht, und ich bin mir sicher, das wird auch die Senatorin für Gesundheit, Frau Adolf, mit ihrem Ressort tun, denn kein Gesetz ist in Stein gegossen. Sollte es Probleme geben, dann werden wir sie aufnehmen, werden sie neu diskutieren, und ich bin mir sicher, wir werden gemeinsam das Gesetz anpassen. Nun allerdings bitte ich Sie zu diesem Gesetz, das Ihnen vorliegt, und das, glaube ich, gelungen ist, erst einmal um Ihre Zustimmung. Wenn es Probleme gibt, reden wir wieder darüber, und dann lösen wir sie auch. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort Frau Senatorin Adolf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Änderung gesundheitsrechtlicher Gesetze werden mehrere Gesetze verändert, und zwar das Gesundheitsdienstgesetz, das Gesetz über das Leichenwesen und das Gesetz über das Krebsregister der Freien Hansestadt Bremen. Zum Teil sind diese Änderungen hier angesprochen worden. Alle drei Gesetze sind bereits seit mehreren Jahren in Kraft, und im Laufe ihrer Wirksamkeit hat sich allerdings die Notwendigkeit einzelner inhaltlicher Änderungen ergeben, denen wir jetzt mit diesem vorliegenden Artikelgesetz Rechnung tragen wollen. Wesentliche Änderungen sind bereits angesprochen worden. Ich will aber noch auf einige kurz zurückkommen.

In Paragraph 2 des öffentlichen Gesundheitsdienstgesetzes wird als zusätzliche Aufgabe die Durchführung von Maßnahmen der Prävention aufgenommen, das können sehr unterschiedliche Maßnahmen sein, unter anderem auch Screening. Diese Aufgabe soll der öffentliche Gesundheitsdienst unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Nachrangigkeit neben entsprechenden Maßnahmen niedergelassener Ärzte wahrnehmen. Es gilt also immer, Vorrang hat das, was außerhalb des öffentlichen Dienstes auch geschehen kann. Erfasst werden hiervon insbesondere Screening-Maßnahmen wie das Mammascreening, das hier angesprochen wurde, die

zum Beispiel zum Nachweis der Mortalitäts- und Letalitätssenkung im Hinblick auf bestimmte Erkrankungen in einer konkreten Region durchgeführt werden. Ergänzt wird diese Bestimmung dann durch den neuen Paragraphen 15 im öffentlichen Gesundheitsdienstgesetz, der bislang Bestimmungen über die humangenetische Beratung durch das Gesundheitsamt Bremen enthielt. Eine derartige Regelung ist aus unserer Sicht nicht mehr erforderlich, weil die humangenetische Beratung seit längerer Zeit in Bremen insbesondere von der Universität und von Cara e. V. wahrgenommen wird und das Gesundheitsamt Bremen diese Aufgabe seit einiger Zeit nicht mehr selbst durchführt. Wir haben hier nun endlich konkrete Regelungen über die Durchführung der dem öffentlichen Gesundheitsdienst übertragenen Maßnahmen der Prävention und regeln, welche Daten von Maßnahmen der Prävention durchführenden öffentlichrechtlichen Stellen durch die Meldebehörden überhaupt erhoben werden dürfen. Es gab darüber viele Gespräche, wie man das am günstigsten organisiert, und ein ganz wichtiger Punkt war, was mit denen geschieht, die zur Teilnahme an dieser Maßnahme eingeladen werden, die sich dann aber gegen eine Teilnahme entscheiden. Ich kann Ihnen dazu konkret sagen, dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass die Einladungsdaten der Personen, die nicht teilnehmen oder trotz Teilnahme keine Einwilligung zur weiteren Verwendung ihrer Daten erteilen, anonymisiert werden. Das bedeutet, dass ihre Daten nicht für die Durchführung der Screening-Maßnahme verwendet werden dürfen. Aufgrund der Anonymisierung besteht auch keine Möglichkeit, später, das heißt zum Beispiel für eine Evaluierung des Screening-Programms, auf diese Daten zurückzugreifen. Das ist ganz wichtig für die Frauen, die sich bewusst entscheiden, nicht teilzunehmen. Die Regelung ist bei denen, die Forschungsergebnisse aus diesem Programm erzielen wollen, nicht auf Gegenliebe gestoßen, weil sie sagen, es könnte sein, dass wir später aus wissenschaftlicher Sicht doch noch Interesse an diesen Daten haben könnten. Wir haben uns hier ganz deutlich für die Anonymisierung entschieden, weil dies der Weg ist, Frauen auch zu motivieren teilzunehmen oder eine bewusste Entscheidung gegen eine Teilnahme zu treffen. Zum Gesetz über das Leichenwesen ist hier vieles gesagt worden. Ich bin sehr dankbar für diese sehr einfühlsame Debatte, die an dieser Stelle geführt worden ist, weil auch die Berichterstattung vorher schon nicht unbedingt nur darauf hoffen ließ, dass das hier sehr sachlich behandelt werden würde. Es ist ein großes Problem in dieser Gesellschaft, dass wir diese 200 Fälle in einer Stadt wie Bremen überhaupt haben.

(Beifall bei der SPD)

Wir müssen einmal deutlich sagen, dass es einen sehr hohen Anteil von Menschen gibt, deren Angehörige sich nicht kümmern wollen, die durchaus da sind, aber die sich nicht kümmern wollen. Die, die wirklich ganz ohne Angehörige sind, sind ein verhältnismäßig kleiner Teil davon, und ich stimme der Abgeordneten Busch durchaus zu, dass wir an dieser Stelle noch viel auch gesellschaftliche Bewusstseinsarbeit leisten müssen, um dafür zu sorgen, dass hier ein anderes Verständnis von Miteinander Platz greift.

(Beifall bei der SPD)

Ich will mich deshalb hier zu diesem Gesetz nicht weiter äußern.

Für sehr wesentlich, und dazu ist hier noch nichts gesagt worden, halte ich aber die Änderungen des Krebsregistergesetzes, und ich will ganz kurz einige Dinge anschneiden, die wichtig sind, nämlich dass neben Ärzten und Zahnärzten auch die Tumordokumentationsnachsorgeleitstelle berechtigt sein soll, zukünftig ihr übermittelte Daten weiterzumelden, dass Ärzte, die durch spezielle Untersuchungsmethoden die Krebserkrankungen bestimmen, ohne behandelnde Ärzte oder Zahnärzte zu sein, zur Meldung verpflichtet werden, weil das Krebsregister auch davon lebt, dass viele Meldungen erfolgen. Wir müssen da noch nachbessern, so dass die der Vertrauensstelle zu übermittelnden Daten neben der standardisierten Form nicht nur auf einem vorgegebenen Formblatt zu melden sind, sondern bis zur Einführung eines geeigneten Verfahrens auch in Arztbriefen enthalten sein dürfen, die der Vertrauensstelle übersandt werden, um den Aufwand für Ärzte so gering wie möglich zu halten.

Wir haben uns da zu diesem Schritt entschieden, und dazu, dass die Registerstelle selbst unter Einhaltung der auch für Dritte geltenden Vorschriften an epidemiologischer Forschung teilnehmen darf. Ich glaube, dass diese Änderungen insgesamt nötig und wichtig waren, und ich würde mich freuen, wenn sie hier im Hause auf breite Zustimmung stoßen. – Danke!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist getrennte Abstimmung über den Artikel 2 des Gesetzesantrags beantragt worden.

Ich lasse daher zunächst über den Artikel 2 des Gesetzesantrags in erster Lesung abstimmen.

Wer den Artikel 2 – das ist die Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen – des Gesetzes zur

Änderung gesundheitsrechtlicher Gesetze, Drucksache 15/584, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Abg. T i t t - m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt den Artikel 2 des Gesetzes in erster Lesung.

Ich lasse nun über die restlichen Artikel des Gesetzes zur Änderung gesundheitsrechtlicher Gesetze in erster Lesung abstimmen.

Wer die restlichen Artikel des Gesetzes zur Änderung gesundheitsrechtlicher Gesetze in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt die Artikel 1, 3 und 4 des Gesetzes zur Änderung gesundheitsrechtlicher Gesetze in erster Lesung.

(Einstimmig)

Lebenssituation junger Mütter

Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD vom 28. September 2000 (Drucksache 15/479)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 14. November 2000

(Drucksache 15/529)

Dazu als Vertreter des Senats Frau Senatorin Adolf, ihr beigeordnet Staatsrat Dr. Knigge.