Wir erwarten, dass der Bremer Senat diese Reformpläne auch im Bundesrat tatkräftig unterstützt. Wir sagen aber auch, auf dieser Linie kann man heute schon handeln, wenn man dann ernsthaft bereit ist, den Faden der Bremer Reformtradition, die es ja lange gegeben hat, wieder aufzunehmen, und die vielfältigen Bremer Erfahrungen und das hohe Engagement in vielen Bereichen, das es ja gibt, auch für neue Initiativen zu nutzen. Wir müssen in Bremen überhaupt nicht das Rad neu erfinden, das ist auch nicht Sinn meines Beitrags hier, auch nicht dessen, was ich im Folgenden sage. Es geht gar nicht darum, dass wir hier groß Neues erfinden, aber wir können auf vielen Dingen aufbauen, man muss bloß das Verschüttete wieder aufnehmen und intensiv fortführen.
Ich zähle hier auf: erstens die Intensivierung des Täter-Opfer-Ausgleichs, das heißt, die Erledigung von Strafsachen in einem moderierten, für das Ziel der Strafverfolgung äußerst sinnvollen Verfahren im Vorfeld. Die Kleine Anfrage unserer Fraktion hat kürzlich gezeigt, in Bremen wird durch eine hoch motivierte Gruppe von Leuten da sehr viel geleistet, das Potential ist aber nicht ausgeschöpft, ich sehe nicht, dass der Bremer Senat Anstrengungen macht, dieses Potential durch neue Ideen auszuschöpfen. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist aber nicht nur dauerhafter und besser als Strafverfahren, sondern eben auch billiger.
Zweitens: Auch im heutigen System kann man durch zielstrebige Förderung mehr dafür tun, dass kurze Strafen, vor allen Dingen eben die Ersatzfreiheitsstrafen, durch gemeinnützige Arbeit ersetzt werden. Ich weiß, dass das oft nicht einfach ist, ich weiß auch, dass das nicht zum Nulltarif zu haben ist, man scheitert auch manches Mal damit, ist frustriert, das ist klar, aber auch hier sagen wir, ist das Potential bei weitem nicht ausgeschöpft, und es ist allemal besser und eben auch billiger als der Neubau oder auch der Altbau von Knastplätzen.
keinen festen Wohnsitz hat. Auch hier sind Angebote, Hilfen und sozialpolitische Maßnahmen vernünftiger und wiederum billiger als der bequeme und einfache Ausweg der Untersuchungshaft, wo dann nichts als Einschluss passiert.
Viertens fordern wir eine behutsame, aber beharrliche Politik, den offenen Vollzug auszudehnen. Der offene Vollzug ist ja immerhin die Regelform des Vollzugs nach dem Gesetz, das ist keine gnädig zu gewährende Ausnahme. Ich wiederhole meinen Refrain: Es ist billiger und besser, den offenen Vollzug auszuweiten.
Fünftens fordern wir eine ordentliche Entlassungsvorbereitung auch durch Lockerungen, die Betreuung in der Bewährungshilfe. Auch dies mag mit der Methode Roland Berger schlecht gemessen und erfasst werden können, sie schlägt sich aber in der gesellschaftlichen Bilanz nieder, in der sozialen wie auch in der finanziellen. Aber auch die sozialen Dienste werden seit einiger Zeit weit unter Bedarf gefahren. Das hat der Senat bereits vor einem Jahr zugestehen müssen, geändert hat sich nichts.
Schließlich der letzte Punkt in dieser Reihe! Wir haben bisher niemanden getroffen, der glaubt, dass die nach Roland Berger geplante drastische Personalreduzierung und die damit gewollte Anonymisierung des Vollzugs zu einer Vergrößerung von Resozialisierungschancen führt. Das hat nun keiner behauptet, im Gegenteil! Wir sagen deshalb, wir müssen im Vollzug mehr Personal einsetzen, als Roland Berger das will. Wir sagen auch, das Geld ist dann dafür da, wenn man die Zahl der Haftplätze reduziert, und die Investition in die Beschäftigten lohnt sich.
Meine Damen und Herren, die Zahl der staatlich vorgehaltenen Haftplätze ist kein Naturgesetz. Sie hat sich schon oft verändert und zeigt in Bremen Gott sei Dank in den letzten zehn Jahren, auch in der Zeit davor, in der Tendenz eher nach unten. Sie ist von verschiedenen Faktoren abhängig, in erster Linie von der Entwicklung der Bevölkerung, der Kriminalität, der Verurteilungen, im Kern natürlich von der Justizpolitik und am Ende auch von der Politik der Strafverfolgung. Ich wiederhole: Wir setzen auf Verstärkung der alternativen Form von Strafverfolgung und damit auf Haftvermeidung. Wir setzen auf verantwortliche Formen der Haftverkürzung und damit auch die bessere Vorbereitung auf das spätere Leben in Freiheit, was ja der Auftrag des Gefängnisses ist. Wir wissen, dass das schwieriger ist und manchmal vielleicht auch politisch risikoreicher, aber es ist besser für uns, für die Gesellschaft und auch dazu noch billiger.
Wir sind überzeugt davon, dass so die Zahl der Haftplätze dauerhaft deutlich unter 700 gesenkt werden kann. Wenn wir dann wissen, wie groß diese Zahl sein soll, macht es auch Sinn, dann über den verbleibenden Rest mehr als den berühmten Bundesdurchschnitt pro Haftplatz auszugeben, gerade für das Personal. Ich habe das schon gesagt, dann können wir den Bediensteten auch wieder für ihre Arbeit, die ja wirklich verdammt schwer ist, eine gute Perspektive bieten.
Der Kriminalpolitische Arbeitskreis, das ist ein Kreis von durchaus erfahrenen Akteuren aus verschiedenen Berufen hier in Bremen, hat öffentlich die Meinung vertreten, 450 Haftplätze im Land Bremen würden ausreichen. Ich gestehe, dass ich mir eine solche Aussage, ob es das wirklich sein kann, heute noch nicht zutraue. Es wäre Aufgabe des Senats, deswegen heute unser Antrag, dies genauer zu untersuchen und zu begründen. Dann gäbe es auch ein einigermaßen sicheres Fundament für die Entscheidung über Standorte, Neubauten – hier oder dort –, wie auch immer. Wir sind für die Frage Altbau oder Neubau wirklich offen, bloß sind wir nur dann offen dafür, wenn vorher die Debatte umfassend geführt worden ist.
Eine Sache zum Schluss! In einer Frage sind wir nicht offen, das ist nämlich die Frage des Frauenvollzugs. Wir machen es auf gar keinen Fall mit, dass die inhaftierten Frauen, die ja im Schnitt noch kürzere Haftstrafen verbüßen als die Männer, irgendwohin verbracht werden, weil es ja so wenige sind in Bremen. Das ist eine wunderbar skurrile Begründung dafür, dass man sie jetzt nach Niedersachsen, nach Vechta, nach Hamburg oder sonstwohin bringen müsste. Für die Frauen ist der Kontakt zu den Familien noch ein Stück lebensnotwendiger als für die anderen. Für ihre Rückkehr ins soziale Leben ist die Nähe einfach wichtig. Wie auch immer die Lösung für den Strafvollzug im Land Bremen aussehen mag, wir sagen, die Frauen müssen hier in der Stadt bleiben, und sie können es auch, weil die Sicherheitsprobleme überhaupt nicht das erste Problem für diese Gruppe sind. In der Regel sind die Frauen eher übersichert. Wir hoffen sehr, dass die Bürgerschaft wenigstens das dem Senator für Justiz und Verfassung klar und deutlich mit auf den Weg gibt!
Ein letzter Satz, meine Damen und Herren! Wenn denn die Stärke des Föderalismus, wozu ja der Strafvollzug gehört, im Wettbewerb von politischen Konzepten liegt, dann würde ich vorschlagen, lassen Sie uns selbstbewusst den Wettbewerb in diesem Feld mit einem Konzept aufnehmen, das in Bremen eine sehr gute Tradition hat!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt nicht ganz sicher, ob das heute der richtige Zeitpunkt ist, sich über ein Gutachten aufzuregen
und darüber schon eine Grundsatzdebatte zu führen. Wir haben dieses Gutachten erst einmal zur Kenntnis genommen. Wir als Parlament sind noch nicht einmal Auftraggeber, Auftraggeber ist der Senat, und dem sind wir allerdings dankbar, dass er einmal aus der Insiderbetrachtung herausgegangen ist und gesagt hat, dieses komplizierte Gebilde Strafvollzug muss einmal von außen beleuchtet werden. Da müssen einmal Außenstehende heran, die nicht täglich in dieser Arbeit stecken, in dieser, ich sage einmal, Subkultur dieses Bereichs. Wir lassen uns einmal von Außenstehenden dazu beraten, wie die Situation, der Zustand hier bei uns eigentlich ist, und welche Vorschläge sie machen. Ich glaube, alle sind sich hier einig, dass wir, wenn Roland Berger zu dem Ergebnis kommt, es besteht dringender Handlungsbedarf im bremischen Strafvollzug, das alle unterstreichen können. Sie haben ja auch einige Beispiele genannt, die Roland Berger anführt.
Das grundsätzliche Problem in Bremen, und das weiß jeder, der nur irgendwie mit Strafvollzug, mittelbar oder unmittelbar, befasst ist, ist erst einmal die völlig veraltete Baustruktur der JVA Oslebshausen. Sie stammt aus dem Jahr 1890, als seinerzeit völlig andere Vorstellungen darüber herrschten, wie man mit zu Freiheitsstrafe Verurteilten umgeht. Auf keinen Fall jedenfalls war der Gedanke der Resozialisierung maßgebend, und aus diesem Grunde sind auch die Anstalten so gebaut worden, wie wir sie heute dort vorfinden.
Selbst die Jugendvollzugsanstalt Blockland, die 1968 eingeweiht worden ist, war schon zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme unmodern. Ich habe sie einmal als die modernste Anstalt des neunzehnten Jahrhunderts bezeichnet. Es war seinerzeit kein Gruppenraum vorgesehen. Man wollte modern sein, indem man die Mauer wegließ. Das hat in der Öffentlichkeit große Wellen geschlagen, die einen fanden das ganz toll, sie meinten, sie seien damit fortschrittlich, und die anderen schrien, man kann doch nicht Gefangene ohne Mauer einsitzen lassen.
Das Ergebnis war in der Tat, dass man die jungen Leute, die inhaftiert waren, gar nicht auf das freie Gelände lassen konnte, ohne eine enorme erhebliche personelle Besetzung bei den Aufsichtsdiensten, was dann automatisch auch teuer wurde. Man musste zum Teil den Sportbetrieb einstellen, weil die Jugendlichen auf der 100-Meter-Bahn leider nicht die Kurve bekamen, sondern geradeaus liefen. Da muss––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ten dann die fünfzigjährigen Beamten hinterherlaufen, und wie das ausging, kann man sich denken. Das war von vornherein eine Fehlkonzeption, das war noch der lustige Teil, aber es gab auch den ernsten Teil, es war eben von Gruppenarbeit, von Freizeitgestaltung nicht die Rede. Gut war, das muss man allerdings positiv erwähnen, die Ausbildungssituation, so wie sie derzeit ja auch noch vorhanden ist.
Roland Berger sagt, wenn ihr in Bremen so etwas macht, müsst ihr die Strukturen ändern und damit allerdings auch, und das ist ja der Auftrag an sich gewesen, gleichzeitig einen Sanierungsbeitrag zum Haushalt leisten. Der Justizhaushalt ist schlicht Not leidend, wir haben das ja jetzt erst kürzlich auch wieder in der Presse lesen können, und alle, die im Rechtsausschuss sind, wissen, dass jedes Mal Defizite entstehen. Das liegt nun einmal auch an den Einnahmestrukturen der Justiz. Es kann sicherlich nicht mehr Geld aufgewendet werden, um hier dringend notwendige Reformen durchzuführen, sondern wenn man etwas ändern will, muss man tatsächlich an die Struktur heran.
Man muss grundsätzlich überlegen, was man ändern kann, um es a) gleichzeitig zu verbessern, b) aber auch haushaltskonform zu machen. Das heißt, dass künftig auch der Bereich Justiz seinen Beitrag dazu leisten kann, dass wir im Jahr 2005 einen verfassungsgemäßen Haushalt haben. Da hat Roland Berger jetzt Vorschläge gemacht. Die haben wir im Ausschuss zunächst zur Kenntnis genommen, und jetzt interessiert mich im Einzelnen an sich weniger, was Roland Berger dann vorschlägt, ich komme gleich noch darauf, sondern es interessiert mich, was jetzt der Senat aus diesem Vorschlag macht.
Da fällt ja nun die Entscheidung, wie wir denn mit diesen Vorschlägen umgehen. Da ist natürlich schon wichtig, ob der Senat die Schließung beider alter Standorte und stattdessen an einem Standort eine Anstalt neu zu bauen, überhaupt finanzieren kann, wie Roland Berger das vorschlägt. Roland Berger geht ja davon aus, dass durch Personaleinsparung, die dann möglich ist, ein Kapitaldienst aufgelegt werden kann und über eine Art Investorenmodell dann ein Neubau erfolgt. Die Frage ist jetzt: Ist der Senat insgesamt, insbesondere aber auch der Finanzsenator, bereit, dieses Finanzierungsmodell zu akzeptieren, oder sagt er womöglich, einen Teil von diesen eingesparten Kosten muss die Justiz für den Allgemeinhaushalt oder für ihren sonstigen Haushalt abliefern? Damit wäre womöglich schon dieser ganze Vorschlag von Roland Berger in Frage gestellt.
Das haben wir bis heute noch nicht gehört. Wir wissen nur, dass jetzt daran gearbeitet wird und dass zunächst einmal diese Grundsatzfrage der Finanzierung zu prüfen ist. Wenn das der Senat demnächst mitteilt, die Finanzierung kann so nicht sichergestellt sein, wir können das so, wie Roland Berger uns das vorgeschlagen hat, gar nicht bauen, dann ist Ende der Durchsage! Dann können wir ohnehin das Gutachten beiseite legen, müssen dann allerdings über Alternativen nachdenken, denn die Grundannahme, die Analyse über den Zustand, dass es also Handlungsbedarf gibt, bleibt ja nach wie vor bestehen.
Der zweite Punkt: Wo soll denn der neue Standort überhaupt sein? Hier sind ja im Gutachten Andeutungen gemacht worden, das muss aber jetzt einmal genau, auch bautechnisch, durchgerechnet werden, dann kann ich übrigens auch erst die Baukosten festlegen. Solange ich kein Grundstück habe, keinen Standort habe, kann ich ja auch kein sinnvolles beziehungsweise seriöses Finanzierungskonzept entwickeln! Es wird ja behauptet, man kann das für 180 000 bis 200 000 DM pro Haftplatz bauen, das ist die unterste Grenze dessen, wie Haftanstalten heute gebaut werden. Normalerweise gibt man 300 000 DM oder mehr dafür aus. Das sind also gegriffene Größen, auch hier müssen wir zunächst einmal seriöse und solide Angaben haben, um uns dann im Einzelnen überhaupt mit den weiteren Vorschlägen zu befassen.
Die dritte Voraussetzung ist, zu schauen, wie denn dann in diesem Zusammenhang überhaupt dieses Neubaukonzept aussehen soll. Ich habe zum Beispiel erhebliche Skepsis, wenn Roland Berger vorschlägt, eine Anstalt mit 700 Haftplätzen zu bauen. Jeder, der etwas von Strafvollzug versteht, sagt, eine Anstalt, die mehr als 300 Haftplätze aufweist, hat mit Resozialisierung im Grunde nichts mehr zu tun. Heutzutage werden Anstalten in der Größenordnung von 200 bis 300 Haftplätzen gebaut. Bei 700 Haftplätzen übernimmt man sich.
Wenn man dann übrigens sämtliche Vollzugsarten – über den Frauenvollzug will ich jetzt erst einmal nicht reden –, also auch den Jugendstrafvollzug, dort mit hineinnehmen will, setzt das ja voraus, dass alles doppelt vorgehalten werden muss, um da die gesetzlich gebotene Trennung dieser beiden Vollzugsarten, die zwingend vorgeschrieben ist, zu gewährleisten. Ich erwähne jetzt noch gar nicht die Untersuchungshaft. Es muss eine enorme Binnendifferenzierung vorgenommen werden in einem solchen Bereich, das ist teuer. Es müssen zum Beispiel doppelte Werkstätten vorgehalten werden, Freizeitmöglichkeiten, Sportmöglichkeiten und so weiter.
Das muss zunächst einmal zumindest im Groben berechnet werden, bevor wir uns ernsthaft mit diesen Dingen befassen, Herr Dr. Kuhn, und womöglich dann entscheiden, ob wir uns aufregen, empören oder die Vorschläge in Ordnung finden, oder ob wir gemeinsam mit dem Senat eine dritte Möglich
keit entwickeln, um konstruktiv in dieser Sache weiterzukommen. Aus diesem Grunde meine ich, dass Ihr Antrag uns da überhaupt nicht weiterhilft. Ich sage Ihnen einmal, mich hat das ja früher besonders interessiert, philosophische Fragestellungen. Sie wollen jetzt den gesellschaftlichen Nutzen noch einmal zur Haftvermeidung wissen. Den kann ich Ihnen auch so erzählen,
das braucht der Senat mir jetzt nicht aufzuschreiben. Es ist übrigens unbestritten, dass das nützlich ist, denn aus diesem Grunde haben wir eine lange Liste von Alternativen im Strafvollzug, Bremen ist da vorbildlich. Wir werden übrigens in der nächsten Haushaltsberatung auch darüber noch zu reden haben, inwieweit ja auch dort Kürzungen drohen, aber wir haben eine lange Liste von Einrichtungen zur Haftvermeidung und Haftverkürzung, die übrigens dazu beitragen, dass wir in Bremen eine relativ niedrige Gefangenenquote haben. Die konnte über Jahre ja erheblich abgebaut werden, und deswegen bin ich auch gar nicht so sicher, Herr Senator, ob man am Ende 700 Haftplätze braucht oder ob man nicht sogar weiter heruntergehen kann. Das ist ja auch ein Ansatz, den der Kollege Kuhn verficht. Ich denke, das sollte man doch erst einmal klären. Weiterer Spiegelstrich: Sie wollen nun auch noch einmal einen gesellschaftlichen Nutzen des Strafvollzugs diskutieren, darüber soll der Senat auch noch einmal etwas schreiben! Ja, was macht der? Da setzt sich dann ein Referent hin und schreibt das irgendwo ab. Das sind doch Diskussionen! Was wir jetzt brauchen, sind praktische Vorschläge,
wie wir angesichts der Haushaltslage den dringenden Handlungsbedarf, der hier im Gutachten festgestellt worden ist, lösen.
Ich brauche keine philosophischen Grundsatzdebatten, weder im Rechtsausschuss noch hier, wie nun der gesellschaftliche Nutzen von Strafvollzug aussieht. Das hilft uns nicht weiter, hilft keinem Gefangenen, hilft keinem Bediensteten! Wir werden daher diesen Antrag natürlich ablehnen, weil er uns auch in der Sache nicht weiterbringt,
sondern wir haben im Rechtsausschuss einen Beschluss gefasst und den Senator gebeten, jetzt diese Punkte, nämlich Finanzierung, Standortkonzept, aber auch wie künftig das Vollzugskonzept aussehen soll, zunächst einmal in groben Zügen zu erarbeiten, und das werden wir dann mit ihm diskutieren. Bevor nicht überhaupt eine Senatsentscheidung vorliegt, dass man sich grundsätzlich diesem Gutachten anschließt, machen wir hier l’art pour l’art, und ich denke immer, dafür ist auch die Zeit hier zu schade! Einen Punkt möchte ich zum Schluss im Übrigen schon noch einmal ansprechen! Roland Berger schlägt ja zwei Realisierungsstufen vor. In der ersten Stufe soll die JVA Blockland geschlossen werden, mit einer zwischenzeitlichen Verlegung der Jugendlichen, womöglich in Haus IV der JVA Oslebshausen, um daraus schon die erste Finanzierung von etwa fünf Millionen DM zu ermöglichen und dann in die zweite Stufe des Neubaus einzutreten. Das ist vernünftig, aber ich darf darauf hinweisen, dass Roland Berger, und das ist auch die Auffassung der SPD-Fraktion, ausdrücklich sagt, dass es „sich hier um ein Gesamtkonzept handelt, das aus zwei eng verzahnten Realisierungsstufen besteht“, so das Zitat aus dem Gutachten und dass, ich zitiere weiter, „beide Stufen einander bedingen“. Das heißt, die SPD-Fraktion wäre nicht einverstanden damit, und ich sage das nicht ganz ohne Grund, dass man die JVA Blockland schließt, die Jugendlichen nach Oslebshausen verlegt und sagt, damit haben wir es, jetzt bringen wir den Rest da unter, wir verkaufen Blockland, das Gelände, dabei haben wir im Übrigen Personal eingespart, und das war die große Vollzugsreform. Ich denke, das können wir diesen jungen Menschen gegenüber nicht verantworten, das würden wir auch nicht mitmachen! Es würde im Übrigen auch diesem Gutachten eindeutig widersprechen, aber auch der Auffassung des Justizsenators, wie ich inzwischen vernommen habe. Ich denke, dieses Gutachten, um das zum Abschluss zu sagen, ist eine brauchbare Diskussionsgrundlage, und wir warten jetzt einmal ab, wie der Senat damit umgeht. – Schönen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf meine Ausführungen etwas kürzer fassen, weil die beiden Vorredner schon sehr viel zum Tatsächlichen vorgetragen haben. Nur, Herr Kollege Kuhn, es wird nicht bejubelt, dass der Ansprechpartnervollzug – –.