Ich will mich hier deswegen gar nicht mehr auf Inhalte einlassen. Es sind viele genannt worden, wo wir natürlich für die Gleichstellung von Frauen und Männern noch eine Menge tun können, aber ich glaube, hier geht es mehr darum, Ihnen vielleicht noch einmal zu verdeutlichen, was inzwischen auf Senatsebene passiert ist, um das Prinzip erst einmal auf den Weg zu bringen und allen zu verdeutlichen, was man eigentlich tun muss, um dieses Prinzip Gender Mainstreaming voranzubringen.
Vielleicht hier ein kurzer Abriss dessen, was geschehen ist! Wir werden natürlich, wenn es so beschlossen wird, den eingeforderten Bericht auch noch Ende dieses Jahres liefern, aber ich kann Ihnen jetzt schon einiges vermelden, was organisiert worden ist und was in der Vorbereitung ist.
Es hat auf der Grundlage dieser Erkenntnis, es muss von der Spitze einer Organisation ausgehen, im letzten Jahr mit allen Staatsräten durch die Landesfrauenbeauftragte jeweils Einzelgespräche gegeben, um für die jeweiligen Ressortbereiche, die die Staatsräte vertreten, durchzusprechen, was die Umsetzung des Prinzips Gender Mainstreaming bedeutet und um auch auf die Notwendigkeit hinzuweisen, dies in allen Politikbereichen und auch in diesem speziellen Ressortbereich des jeweils zuständigen Staatsrats umzusetzen.
Im Anschluss an die Gespräche, das wurde in diesen Gesprächen den Staatsräten auch angeboten, sind in allen Abteilungsleitersitzungen der Ressorts Einführungen in das Thema gegeben worden. Ich kann für mein Ressort zum Beispiel sagen, dass wir nicht nur die Abteilungsleiter und -leiterinnen dabei hatten, sondern auch allen Referatsleitungen angeboten haben, daran teilzunehmen, damit sich die Idee Gender Mainstreaming auch langsam von oben nach unten durchsetzen kann.
Die ZGF ist originär für diesen Bereich zuständig, organisiert dies also auch, hat dabei aber meine Un
terstützung, wo immer das notwendig ist, und sie arbeitet zur Zeit an einer Senatsvorlage, die ich ebenfalls zustimmend begleite und im Senat stützen werde, um den Gender-Prozess auch in allen Politikbereichen verankern zu können, und wichtiges Element dieser Senatsvorlage wird aus unserer Sicht eine interministerielle Arbeitsgruppe sein, die ein konkretes Konzept entwickelt. Ein Eckpunkt eines solchen Konzeptes muss sein, Statistiken, die geführt werden, grundsätzlich auch geschlechtsspezifisch zu führen. Wir haben da immer noch Nachholbedarf, und wenn ich an den Frauengesundheitsbericht denke, wissen wir alle, wie wir darunter leiden, dass wir solche geschlechtsspezifisch erhobenen Daten eben nicht zur Verfügung haben, deswegen auch eigentlich gar nicht gezielt genug berichten können, wie es um die Frauengesundheit steht.
Ein zweiter Eckpunkt ist, ein Fortbildungskonzept für den öffentlichen Dienst in Zusammenarbeit mit dem AFZ zu entwickeln. Es gibt auch schon einige Angebote beim AFZ im laufenden Fortbildungsprogramm, aber wir müssen das konzeptionell entwickeln und auch ein Controlling für diesen GenderProzess entwickeln. Das wird der letzte, der dritte wichtige Eckpunkt sein. Ich hoffe, dass der Senat sich darauf verständigen wird, wenn wir diese Vorlage machen.
Geplant ist im Übrigen, wahrscheinlich im Juni, noch einmal eine zentrale Veranstaltung mit dem Bevollmächtigten des Landes beim Bund zu machen, um einen übergeordneten Charakter herzustellen. Wir haben auch bereits Einvernehmen mit dem Senator für Finanzen darüber, bei der Weiterentwicklung von Kennziffern diese mittelfristig für das Controlling des Gender-Prinzips nutzbar zu machen. Diese Vereinbarung besteht bereits. Das lässt sich allerdings leider nicht so kurzfristig realisieren, wie wir uns das vielleicht wünschen, weil die Umstellung der Haushalte noch nicht so weit gediehen ist, dass überall aussagefähige Kennziffern zur Verfügung stehen, die auch nutzbar gemacht werden können. Es gibt aussagefähige Kennziffern, aber man muss sich wahrscheinlich auch andere Kennziffern überlegen, um sie für den Gender-Prozess nutzbar zu machen.
Das ist also der Sachstandsbericht zur Zeit. Wir werden Ende des Jahres dann gern wieder neu berichten. Ich bin guten Mutes, dass wir im Vergleich und im Verhältnis zu anderen Bundesländern da schon recht weit gekommen sind. Ich will für Bremerhaven gern noch sagen, dass dort die ZGF natürlich auch aktiv ist und vor Ort entsprechende Gespräche auf Magistratsebene führt.
Vielleicht sind wir nicht so weit gekommen, wie einige, insbesondere Frauen, sich wünschen. Wenn wir aber wissen und beurteilen, in welchem Tempo es bisher mit der Gleichstellung ging, und wenn wir vor Augen haben, dass es Wissenschaftlerinnen gibt, die ausgerechnet haben, dass wir es bis 2324 schaf
fen, wenn wir in diesem Tempo weitermachen, dann, finde ich, ist dies schon ein verhältnismäßig kurzer und sehr erfolgreicher Weg. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir ihn auch erfolgreich weiter gehen können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch ein paar Sätze zu dem Dringlichkeitsantrag der SPD und der CDU sagen.
Leider haben wir es im Vorfeld nicht geschafft, einen gemeinsamen Antrag hinzubekommen. Nicht, weil wir uns inhaltlich nicht einig waren, sondern weil wir uns nicht auf Formulierungen haben einigen können! Die Formulierungen in unserem Antrag halte ich einfach für besser, weil sie ganz klar Kompetenzen aufzeigen, eine Verbindlichkeit haben und auch Verantwortlichkeiten benennen. Sie schreiben zum Beispiel: „Führungskräfte sollen in Fortbildungen zum Thema ,Ziel und Prinzipien des Gender Mainstreamings‘ vertraut gemacht werden“. Was „vertraut gemacht werden“ ist, das weiß ich auch nicht! „Mit dem Ziel, es im praktischen Führungsprozess angemessen zu berücksichtigen“, das ist mir doch alles ein bisschen zu schwammig, und von daher halten wir natürlich unseren Antrag aufrecht.
Es geht mir ja nicht darum zu helfen, sondern deutlich zu machen und hier ein Signal aus Bremen zu setzen, dass das auch eine Konsequenz hat. Deshalb wollte ich ja auch gern, dass diese Verbindlichkeit in diesen Antrag hineinkommt, wie man hier so schön in dieser Region sagt: Butter bei die Fische tun! Ihr Antrag ist eine Halbfettmargarine, und darin ist zuviel Wasser! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte nur noch eben zum Abstimmungsverhalten einiges sagen.
Wir hatten ja schon fast einen interfraktionellen Antrag fertig. Frau Hoch und Frau Windler, ich hätte es schön gefunden, wir hätten uns zwischen allen drei Fraktionen einigen können. Es hat nicht ganz geklappt. Es hat erst kurzfristig noch diese Woche ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
eine Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen gegeben, daher haben Sie jetzt auch den Dringlichkeitsantrag erhalten. Nichtsdestoweniger sind wir, glaube ich, im gemeinsamen Ziel einig. Wir stimmen natürlich für unseren Koalitionsantrag und werden den Antrag der Grünen ablehnen.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/638 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 15/715 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich möchte Herrn Bürgermeister Dr. Scherf gern fragen, ob er die Antwort des Senats mündlich wiederholen will.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Von einem der zentralen Themen der neuen sozialen Bewegung, dem Gender Mainstreaming, gehen wir jetzt nahtlos über zu einem der zentralen Themen der klassischen sozialen Bewegung, in die Thematik von Armut und Reichtum, in die Frage der Verteilungsgerechtigkeit.
Wir diskutieren hier heute die Frage der Verteilungsgerechtigkeit aufgrund einer Großen Anfrage der SPD-Fraktion, die schon im Vorfeld durchaus Wellen geschlagen hat und auch die Koalitionsfraktionen ein wenig in Unruhe versetzt hat. Sehr schön aufgegriffen hat das am 29. März die Bremer „Bild“Zeitung, deswegen möchte ich jetzt gern mit Genehmigung des Präsidenten kurz zitieren. Unter der Überschrift: „So reich, so arm sind die Bremer Bürger“ schreibt Herr Samuel Klar: „Klassenkampf oder berechtigtes Anliegen? CDU und SPD im Streit! Grund: Die SPD-Bürgerschaftsfraktion will wissen, wie reich oder arm die Bremer sind. Der CDU ist das egal. Deswegen hat die SPD im Alleingang eine Große Anfrage an den Senat gerichtet. Pikant: Kein Ressort wollte die Anfrage beantworten! Begründung: Zu heißes Eisen! Jetzt ist Bernhard Hoffmann, Chef der Senatskanzlei, dafür verantwortlich.“
Bis auf den Namen kann ich die Ausführungen der „Bild“-Zeitung hier unterstreichen. Wir haben also durchaus einen Alleingang der sozialdemokratischen Fraktion zur Frage der Verteilungsgerechtigkeit.
Die Frage von Armut und Reichtum in der öffentlichen Wahrnehmung, also auch in den Medien, ist vor allen Dingen geprägt durch die Extreme, durch die Darstellung beispielsweise von Obdachlosigkeit, von Straßenkindern, die am Rand unserer Gesellschaft leben und ein Leben unterhalb des Existenz
minimums führen, oder auf der anderen Seite von großem Reichtum und Einkommen, wie beispielsweise jetzt vor Kurzem die Berichterstattung über den US-Bürger, der sich seinen Jugendtraum, in das Weltall zu fliegen, schlappe 45 Millionen DM hat kosten lassen.