Doris Hoch
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Wir fragen den Senat:
Erstens: Durch welche Regelungen stellt der Senat sicher, dass in den neuen Ganztagsschulen nahrhaftes und gesundes Mittagessen serviert wird?
Zweitens: Wie gewährleistet der Senat, dass die Qualität des Mittagessens mit Schulleitungen, den Kindertageseinrichtungen, der Behörde und den Eltern abgestimmt wird?
Drittens: In welcher Weise fließen die bisherigen Erfahrungen mit dem Projekt „Kita-Küche der kurzen Wege“ in die Essensversorgung der Schulkinder ein?
Sind Ihnen Projekte bekannt, wo auch die Krankenkasse mit Schulen zusammen als Präventionsansatz die Zubereitung gesunder Nahrungsmittel in der Schule fördert, in Mecklenburg-Vorpommern gibt es solche Projekte, dass da als Präventionsaufgabe auch Geld investiert wird?
Könnten Sie sich vorstellen, das auch hier in Bremen einmal einfließen zu lassen?
Im Januar 2001 haben wir damals Frau Adolf gefragt, ob sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht hat, Beschaffungsrichtlinien für die Ernährung in Schulen und Kindertagesstätten zu erlassen. Sie hat damals zugesagt, das zu prüfen. Ist Ihnen davon etwas bekannt?
Würden Sie das noch einmal eruieren?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gesundheitspolitik in Europa hat in den letzten Jahren einen deutlich höheren Stellenwert auch in der öffentlichen Wahrnehmung erreicht. Deshalb ist es umso wichtiger, Chancen und Risiken einer europäischen Gesundheitspolitik auch deutlich zu machen. Die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern muss verstärkt werden. Dazu gehört eine umfassende Informationspolitik.
Meine Damen und Herren, die Länder müssen im Gestaltungsprozess der europäischen Gesundheitspolitik eine aktive Rolle übernehmen. Ziel der europäischen Gesundheitspolitik ist nicht, eine Harmonisierung der Systeme zu erreichen, darauf wurde auch schon hingewiesen, die Zuständigkeit soll eben ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
aufgrund der gewachsenen Strukturen in den Mitgliedsstaaten verbleiben. Das wird nämlich immer fälschlicherweise durcheinander geworfen, und das, denke ich, ist der Sache nicht dienlich. Das Ermöglichen der Vergleichbarkeit der verschiedenen europäischen Gesundheitssysteme eröffnet aber Chancen für gegenseitiges Lernen und Chancen für das Herauskristallisieren der besten Lösungen anhand von Best-Practice-Modellen. Dafür kann die Methode der offenen Koordinierung einen guten Beitrag leisten.
Für uns ist es jedoch wichtig, dass bei diesem Prozess die Länder und Regionen aktiv mitbestimmen und mitbegleiten. Dabei sind auch, und das unterstreiche ich besonders, die Beteiligten im Gesundheitswesen einzubeziehen. Natürlich ist es dann auch wichtig, sich gemeinsame Ziele zu setzen und sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen, zum Beispiel ein gemeinsames Vorgehen beim vorsorgenden Gesundheitsschutz und bei der Seuchenbekämpfung, denn diese Aufgaben, meine Damen und Herren, lassen sich nur auf europäischer Ebene lösen.
Denken wir zum Beispiel zurück an das Verbot für Antibiotika als Wachstumsförderer im Tierfutter! Heute Morgen haben wir über die Resistenzen geredet, das war auch ein Grund dafür, oder das gemeinsame Vorgehen bei der BSE-Krise, jetzt wieder akut bei der Geflügelpest. Ohne Frühwarnsysteme und ohne gemeinsame Absprachen sind solche Problembereiche nicht mehr in den Griff zu bekommen.
Nehmen wir zum Beispiel die Nachrichten über die hohe Acrylamidkonzentration in Lebensmitteln! Es ist noch nicht lange her, dass die Schlagzeilen die Verbraucherinnen und Verbraucher stark verunsicherten. Noch ist nicht erwiesen, ob dieser chemische Stoff, der besonders in stärkehaltigen Lebensmitteln bei extremen Temperaturen wie beim Frittieren, Backen oder Braten entsteht, beim Menschen Krebs verursacht. In Tierversuchen wurde jedoch ein Zusammenhang zwischen Acrylamid und bestimmten Arten von Krebs hergestellt. Nun besteht dringender Forschungsbedarf.
Um den Austausch unter Wissenschaftlern zu erleichtern, hat die EU-Kommission in enger Zusammenarbeit mit der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit eine Datenbank erstellt zur Erforschung von Acrylamid in Lebensmitteln. Ich denke, das ist ein guter Ansatz für gemeinsames Handeln. Auch die Verbesserung der Qualität der medizinischen Leistungen ist ein wichtiger Baustein in der europäischen Gesundheitspolitik.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, auf die EU-Richtlinien zur qualitätsgesicherten Mammographie hinweisen! Auch dieses Thema hat uns in den letzten Jahren mehrmals hier in der Bürgerschaft beschäftigt, aber durch die Auseinandersetzung mit diesen Leitlinien wurde vielen Frauen erst deutlich, dass es in Deutschland viele Personen gibt, die diese Leitlinien nicht erfüllen. Ich denke hier besonders
an Frauen, die auch in Zukunft darauf achten, dass die gesamte Behandlung von Brustkrebs nach den EURichtlinien erfolgt, nicht nur bei der Diagnose, sondern in der gesamten Behandlungskette.
In Zukunft wird die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen weiter zunehmen, wie heute auch im „Weser-Kurier“ steht. Schon deshalb ist es erforderlich, die jeweils erbrachte Qualität der Leistung in den verschiedenen Gesundheitssystemen stärker als bisher transparent zu machen. Es müssen auch Maßnahmen und Vereinbarungen zwischen den Mitgliedsstaaten und Regionen zur grenzüberschreitenden Qualitätssicherung und zur Entwicklung von europäischen Qualitätssicherungsprogrammen beitragen. Bei dieser Diskussion muss aber auch gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen einbezogen werden. Auch die Beitrittsländer sollten so bald wie möglich in EUProgramme einbezogen werden, weil die Mittel zur Weiterentwicklung grenzüberschreitender Zusammenarbeit dann auch ihnen zur Verfügung stehen.
Für uns Grüne ist wichtig, dass das Thema Patienteninformation und das Thema Patientenrechte auch auf EU-Ebene thematisiert werden. Das Land Bremen hat in der Gesundheitsministerkonferenz im letzten Juni einen Antrag eingereicht, der die von mir genannten Punkte enthält. Das möchte ich hier auch einmal lobend erwähnen.
Jetzt möchte ich noch zu einem Punkt kommen, den ich sehr wichtig finde, einen Punkt, der, denke ich, auch in der Zukunft eine größere Rolle spielen muss, nämlich zur Erarbeitung von Gesundheitszielen: In den letzten Jahren haben die Ziele der Wirtschaftlichkeit, der Beitragsstabilität und der Versorgung im Krankheitsfall die Debatte dominiert. Gesundheitsziele, die auch die Verlängerung der Lebenserwartung oder Verbesserung der Lebensqualität fokussieren, müssen in Zukunft eine stärkere Rolle einnehmen. Im Dezember 2000 wurde eine Initiative auf Bundesebene ergriffen. Auch in verschiedenen Bundesländern gibt es dazu Ansätze. Gerade vor dem Hintergrund gesundheitlicher Defizite trotz hoher Ausgaben gewinnen Gesundheitsziele an Attraktivität. Außerdem verbessern sie die Zusammenarbeit aller Beteiligten und sorgen für eine Problemwahrnehmung. Selbsthilfegruppen sind bei der Definition und Umsetzung unbedingt einzubeziehen.
Zum Schluss möchte ich noch einmal hervorheben: Wir vom Bündnis 90/Die Grünen sehen mehr Chancen als Risiken in einer gemeinsamen Gesundheitspolitik, den Weg der offenen Koordinierung sehen wir als richtig und sinnvoll an, eine offene Diskussion und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit müssen vorangetrieben werden. Die Regionen haben hier eine besondere Verantwortung beim Zusammenwachsen Europas. Die Regionen müssen Bürgernähe und Subsidiarität wahren, und sie müssen den Bürgerinnen und Bürgern den europäischen Eini
gungsprozess verständlich und erfahrbar machen. Das wird dann auch viele Vorurteile abbauen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema häusliche Beziehungsgewalt hat uns hier in den letzten Jahren sehr oft beschäftigt. Das war auch richtig so, und das war auch wichtig. Ich denke, dadurch ist dieses Thema wirklich in die Öffentlichkeit und in viele Köpfe gedrungen, und es hat auch konkrete Maßnahmen gegeben. Aber nun noch einmal eine Richtigstellung zum Wegweisungsrecht: Wir haben schon früh den Antrag eingebracht, dass es in das Polizeigesetz kommt. Wer nun herumgemeckert hat, das wollen wir jetzt nicht mehr eruieren, ich meine, wir wissen es alle, weil wir ja hier saßen, von daher lassen wir es einmal so!
Ich sagte ja, ich lasse es jetzt einfach einmal so stehen!
Ich finde es wichtig – und ich denke, das ist uns auch gelungen –, dass wir viele Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, aber diese Maßnahmen müssen natürlich auch umgesetzt werden. Ich denke, deshalb ist es auch unsere Pflicht, darauf zu achten, und deshalb haben wir hier noch einmal diesen gemeinsamen Antrag entwickelt, dass wir uns weiterhin mit dem Thema beschäftigen, dass wir auch schauen, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden, wie ist der Austausch der Personen untereinander, Frauenhäuser, Amt für Soziale Dienste, Polizei und andere Institutionen.
Ich denke, wir sind hier alle einen großen Schritt weitergekommen, und deshalb werde ich hier inhaltlich nicht mehr darauf eingehen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im September des letzten Jahren Ihnen hier einen Antrag vorgelegt, der zum Ziel hat, dass der Wirkstoff Methylphenidat bei Kindern und Jugendlichen mit dem Aufmerksamkeitsdefizits- und Hyperaktivitätssyndrom verantwortungsbewusst eingesetzt wird. Dies ist in der letzten Zeit nicht immer der Fall gewesen, das zeigte der sprunghafte Anstieg des Verbrauchs dieses Wirkstoffs.
Besonders besorgniserregend war, dass dieser Wirkstoff auch schon an Kinder unter sechs Jahren verabreicht wurde, obwohl, und das ist in der Fachwelt klar, dieser Wirkstoff für diese Altersstufe überhaupt nicht zugelassen ist. Oft ist es sicherlich nachvollziehbar, dass Eltern und Erziehungspersonen bis hin zur Verzweiflung reagieren, wenn Kinder in ihrem Aktivitätsdrang nicht zu bremsen sind. Sie bewegen sich unendlich, sie konzentrieren sich nicht und sind immer in Bewegung. Die Folgen sind, dass die Kinder häufig in der Schule, aber auch im privaten Bereich isoliert sind.
Die Gabe dieser Substanz darf aber immer nur die letzte Lösung sein. Oft war es so, dass Ärzte mit ungenügender Qualifikation und auch andere Personen die Diagnose gestellt haben, dem Drängen von Eltern und Erziehungspersonen oft nachgegeben und dann den Wirkstoff Methylphenidat verordnet haben. Das kann allerdings fatale Auswirkungen haben. In letzter Zeit berichten Neurobiologen immer häufiger davon, dass Methylphenidat insbesondere bei Kindern mit noch nicht ausgereiften Gehirnen fatale Wirkungen haben kann, bis hin zur Parkinsonschen Erkrankung. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Ich möchte hier noch einmal ganz deutlich machen, das habe ich auch im September gesagt, dass es hier nicht darum geht, diesen Wirkstoff zu verdammen, sondern dass er verantwortungsbewusst eingesetzt wird.
Das war auch das Ziel, das wir mit unserem Antrag verfolgt haben.
Wie gesagt, dieser Antrag ist im September 2002 an die Deputation für Arbeit und Gesundheit überwiesen worden. Der Bericht liegt Ihnen jetzt allen als Drucksache vor. Auf Initiative des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales wurde ein runder Tisch ADHS eingerichtet. ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizits- und Hyperaktivitätssyndrom.
Die Feststellung haben Sie getroffen, Frau Hammerström!
Zielsetzung dieses runden Tisches war es, erstens, den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Therapie von ADHS unter Verwendung von Methylphenidat zu beschreiben, zweitens, einen Überblick über die Art der Behandlung dieser Erkrankung im Land Bremen zu gewinnen, drittens, das damit verbundene Verordnungsverhalten bei Ärztinnen und Ärzten im Land Bremen bezüglich des Wirkstoffes Methylphenidat zu bewerten, viertens, die nationale Entwicklung von Leitlinien zu beobachten und, fünftens, Einvernehmen über einheitlich anzuwendende Leitlinien im Land Bremen zu erzielen und darauf aufbauende Maßnahmen der Fortbildung und Vernetzung zu initiieren. Diese Zielsetzung ist inhaltlich und auch strategisch richtig, um dem Problem dieser Erkrankung entgegenzuwirken. Auf Bundesebene soll in diesem Jahr eine Leitlinie für ADHS entwickelt werden.
Bis zum Vorliegen einer bundesweit verabschiedeten Leitlinie hat sich der runde Tisch ADHS in Bremen darauf geeinigt, dass bis dahin der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie als verbindlich akzeptiert werden soll, und zwar unter der Maßgabe, dass Methylphenidat erst bei Kindern ab dem sechsten Lebensjahr eingesetzt wird. Ich finde es gut und richtig, hier im Land Bremen auch jetzt schon aktiv zu werden, bis es einheitliche Leitlinien auf Bundesebene gibt.
Mit den jetzt schon hier eingeleiteten Maßnahmen sind die Ziele und Forderungen unseres Antrags erfüllt. Ich ziehe ihn hiermit zurück. Ich bitte Sie, dem Bericht und Beschluss der Deputation für
Arbeit und Gesundheit zuzustimmen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Wulff hat schon vieles über den dreizehnten Bericht der ZGF gesagt, der Ihnen allen als Drucksache vorliegt. Ich möchte noch ein paar Sachen unterstreichen. Ich finde, dass der dreizehnte Bericht eine gute Ist-Analyse ist. Aber er ist auch problemorientiert und zeigt auch Handlungsbedarf, wo es nötig ist. Leider ist das noch in vielen Fällen. Besonders erfreulich finde ich, dass die ZGF mit ihren, sagen wir einmal, nicht gerade gut ausgerüsteten Haushaltsmitteln wieder viele Fachtagungen und Projekte initiieren konnte, viele Broschüren aufgelegt hat, auch jetzt wieder eine, die wir uns alle vier Jahre lang ansehen dürfen und sehen müssen, ob wir auch dementsprechend diese Ziele umsetzen werden. Dazu möchte ich nur noch sagen, dass vieles von diesen Broschüren natürlich auch nur möglich war, weil viele Drittmittel eingeworben wurden. Jetzt hat Frau Wulff auch schon darauf hingewiesen, dass ich beziehungsweise die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Bericht des Ausschusses für die ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Gleichberechtigung der Frau und den Ausführungen dazu nicht zustimmen wird, und ich werde Ihnen jetzt auch erklären, warum. Wir haben eine differenzierte Auseinandersetzung gehabt, die auch sehr gut war, aber sind dann doch in vielen Punkten nicht mehr zueinander gekommen. Es ging wieder um das Thema Frauenhandel und Zwangsprostitution. Das haben wir in diesem Haus reichlich und oft behandelt, und ich denke, hier in diesem Haus hätte endlich einmal der Beschluss gefasst werden müssen, dass diese Beratungsstelle auch finanziert wird.
Ich denke, das haben wir vor vielen Jahren schon angefangen, und das hätte endlich einmal zu Ende gebracht werden müssen.
Zum Punkt Gender Mainstreaming: Hier fordert der Ausschuss die ZGF auf, dass im Senat, bei den Behörden und in der Öffentlichkeit darauf hingewirkt wird, dass das Bewusstsein für Gender Mainstreaming gebildet und es zu einem öffentlichen Thema wird. Ich denke, das ist passiert, und wir haben in diesem Haus auch schon Beschlüsse gefasst, dass das endlich umgesetzt werden muss, und zwar im Top-down-Prinzip, das heißt, dass die Verantwortung in den Ressorts liegt. Das heißt auch, dass diese für die Umsetzung verantwortlich sind.
Dann kommen wir noch einmal zum Punkt Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch dieses Thema hat uns in den letzten Jahren oft beschäftigt, und ich denke, das wird uns auch weiter beschäftigen müssen, wenn wir sehen, dass wir in Europa da Schlusslicht sind. Hier habe ich mich besonders an dem Satz gestört „Insoweit erwartet der Ausschuss klare Signale durch die ZGF“. Frau Wulff hat das vorhin ein bisschen relativiert, aber ich denke, klare Signale müssen auch aus der Politik kommen, damit es endlich umgesetzt wird, und auch in der Wirtschaft, wie die neueste Hertie-Studie jetzt auch zeigt.
Kommen wir jetzt noch einmal zu den Bremerhavener Anteilen an arbeitslosen Frauen! Hier wird auch die ZGF aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass dieser Anteil erhöht wird. Das ist leider nicht möglich, weil sie nicht über die AB-Maßnahmen oder über die anderen Maßnahmen bestimmen. Also können sie nur darauf hinwirken, dass es immer wieder ins Bewusstsein kommt, aber im Ausschuss sitzen andere und bestimmen auch über diese Maßnahmen.
Ich denke, der Girls‘ Day ist in den letzten Jahren ganz hervorragend angelaufen.
Ich weiß gar nicht, das war eine große Anzahl von Mädchen, die daran teilgenommen haben, und wir werden dieses Jahr als Fraktion auch daran teilnehmen. Die Sichtweise, dass es noch verbessert wer
den kann, ich weiß nicht, wie man das Ding noch toppen kann.
Wenn das in den Schulen noch nicht ganz angekommen ist, ich denke, dann ist das Sache des Senators für Bildung, das noch weiter publik zu machen, aber nicht Sache der ZGF.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben im Juni des letzten Jahres hier ausführlich über das Thema Organspende im Land Bremen geredet, deshalb werde ich auch aus Sicht der Fraktion der Grünen nur ganz kurz Stellung nehmen.
Wir finden die Kampagne, die angelaufen ist, gut, und wir finden sie richtig, weil Menschen sich frühzeitig mit dem Thema Organspende auseinander setzen, um dann selbstbestimmt eine Entscheidung treffen zu können. Aber ich denke, wir sollten zwei Dinge nicht aus den Augen verlieren: Die meisten Entscheidungen für oder gegen eine Organspende finden immer noch in den Krankenhäusern statt. Das erfordert eine hohe Fachkompetenz der Ärzte und des Pflegepersonals. Dafür brauchen sie Fortbildungen, aber ich denke, die Senatorin wird das auch mit in die entsprechenden Ausschüsse nehmen.
Zweitens: Finanzielle Anreize! Es wird immer wieder thematisiert, dass es finanzielle Anreize für Menschen geben soll, die ihre Organe spenden, zuletzt ist das im Dezember auf dem Kongress der Organtransplantation in München geschehen. Es wurde gesagt, dass es Steuererleichterungen und Rabatte auf Krankenversicherungsbeiträge geben soll, wenn sich Menschen bereit erklären, Organe zu spenden. Ich halte das für einen gefährlichen Weg. Eine Ökonomisierung der Organspende, denke ich, sollten wir ablehnen.
Wir sehen, wie es in manchen Ländern, zum Beispiel in Indien, dazu gekommen ist, dass manche aus ihren finanziellen Verhältnissen heraus ihre Organe verkauft haben, und schon deshalb, liebe Frau Hammerström, denke ich, sollten wir das auch immer ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
wieder zum Thema machen, weil diese Forderungen immer wieder kommen werden. – Vielen Dank!
Herr Bürgermeister Perschau, Sie erinnern sich vielleicht daran, dass wir damals diesen Antrag bei den Haushaltsberatungen eingebracht haben. Wenn Sie auf diese lange Geschichte und den Kampf um diese Beratungsstelle zurückblicken, stimmen Sie mir dann zu, dass es damals ein vernünftiger Vorschlag war, die Beratungsstelle gleich aus dem Haushalt zu finanzieren?
Noch einmal vor dem Hintergrund, dass die Debatte schon so lange dauert! Bei der letzten Debatte hat Herr Senator Dr. Böse gesagt, glauben Sie mir, wir werden einen Weg finden. Ich denke, Sie sind immer noch auf dem Weg, und das ist jetzt nur eine Zwischenstation. Ich würde gern doch einmal einen Endpunkt sehen! Können Sie mir sagen, wann dieser Endpunkt erreicht ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senator für Finanzen hat der Bürgerschaft zum zweiten Mal einen Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz vorgelegt, eine Übersicht im Rahmen des Personalcontrollings, einen Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes, auch kurz LGG genannt, ein Gesetz, das 1990 in Kraft getreten ist. Zu diesem Bericht möchte ich gern Stellung nehmen, nicht nur als Opposition, nicht nur als Grüne, sondern auch ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
als engagierte Frau hier in unserem Bundesland, meine Damen und Herren!
Erste Feststellung: Der Senator für Finanzen erstellte nur diesen Bericht, er ist nicht verantwortlich für die Defizite, die in diesem Bericht genannt werden, außer natürlich in seinem eigenen Bereich, aber das ist ja wohl klar. Das wollen wir nicht durcheinander bringen.
Die zweite Feststellung: Die Verantwortung für die Umsetzung des LGG scheint immer noch nicht ganz ernst genommen zu werden, Verantwortung, die in den Ressorts, in den Dienststellen und auch bei den Führungskräften liegt, denn sonst würde man diese Defizite nicht erklären können. Hier gilt es zukünftig anzusetzen, um eine bessere Umsetzung zu erreichen, meine Damen und Herren.
Die dritte Feststellung: In diesem Bericht fehlen so einige Impuls gebende Hinweise. Lassen Sie mich das verdeutlichen! Aus anderen Controllingberichten kennen wir die berühmten Daumen, die nach oben oder nach unten zeigen, je nachdem, ob das Ziel erreicht wurde oder nicht. Bei dem vorliegenden Bericht müssten die Daumen leider sehr oft nach unten zeigen. Außerdem wäre es sinnvoll, wenn die Nichteinhaltung von Vorgaben begründet werden müsste, und zwar von den betreffenden Dienststellen. Auch das kennen wir aus anderen Controllingberichten.
Weiterhin, meine Damen und Herren, ist es unbedingt notwendig, dass in der Zukunft die Berichte zeitnäher vorgelegt werden. Ich denke, das ist ein Muss, damit auch die Möglichkeit besteht, im Rahmen des Personalcontrollings hier steuernd eingreifen zu können, denn wir reden hier heute über die Berichtsjahre 1998 und 1999.
Doch lassen Sie mich auch einige positive Aspekte erwähnen! Positiv ist, dass der Bericht verschiedene Sonderuntersuchungen enthält wie zum Beispiel über den Familienstand, über das Alter der Frauen und das Erstellen von Frauenförderplänen. Da wird deutlich, dass nur 57 Prozent der 142 Dienststellen im Jahre 2000 ihre gesetzliche Pflicht erfüllt haben, ihre Pflicht nämlich, Frauenförderpläne zu erstellen. Diese Zahl macht deutlich, dass es in Zukunft Sanktionsmaßnahmen geben muss. Gesetzliche Verpflichtungen müssen eingehalten werden. Ein Mittel wäre, bei Stellenbesetzungen und Beförderungen akribisch darauf zu achten, ob die Bewerber dieser gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen sind.
Meine Damen und Herren, Vorgesetzte sind verantwortlich in den Betrieben und Dienststellen. Sie sollten es als Qualitätsmerkmal ansehen, dass sie
nicht Frauenförderpläne nur erstellen, sondern dass diese auch fortgeschrieben werden mit Zeit- und Zielvorgaben.
Ebenfalls haben sie dafür zu sorgen, dass auch Frauenbeauftragte gewählt werden und für ihre Tätigkeit freigestellt werden.
Leider ist auch das immer noch keine Selbstverständlichkeit. Aber hier gibt es auch gute Beispiele, und das möchte ich als Bremerhavenerin sagen, das AWI nimmt hier wirklich eine Vorreiterrolle ein.
Das möchte ich noch einmal ganz deutlich sagen: Hier geht es nicht um eine freiwillige und gut gemeinte Aufgabe, hier geht es um die Umsetzung eines Gesetzes.
Jetzt komme ich zu meiner vierten Feststellung: Die Gründe, die für das Fehlen von Frauenförderplänen in dem Bericht genannt werden, halte ich für überaus seltsam. Da werden zum Beispiel als Gründe genannt: Die Beschäftigtenzahl ist zu gering, der Frauenanteil ist sowieso schon hoch, aber auch, der Frauenanteil ist zu gering, oder, noch toller, die Mitarbeiterinnen wollten das gar nicht.
Meine Damen und Herren, die anderen abenteuerlichen Argumente möchte ich hier gar nicht aufzählen. Wir vom Bündnis 90/Die Grünen sagen klipp und klar, das kann so nicht weitergehen und auch nicht toleriert werden,
denn bei dieser Argumentation wird völlig ausgeblendet, dass es nicht nur darum geht, den Anteil von Frauen zu erhöhen, sondern es geht darum, dass die Entlohnungs- und Hierarchiestufen zu hinterfragen sind. Auch an diesen Punkten ist dann mit der Förderung anzusetzen. Zahlen zur Entlohnung und Leitungsfunktion erspare ich Ihnen hier an dieser Stelle, meine Kollegin Frau Wulff ist ja schon darauf eingegangen. Fest steht allerdings, dass hier eine Veränderung stattfinden muss, besonders um zu einer höheren Frauenpräsenz gerade in Leitungsfunktionen zu kommen. Hier müssen gezielte Maßnahmen ergriffen werden. Warum nicht die Erprobung von Teilzeitbeschäftigung auch in Führungspositionen, meine Herren?
Jetzt lassen Sie mich noch einmal einen Blick auf die Gremien werfen! Im Geltungsbereich des LGG beträgt der Anteil von Frauen, die in Gremien entsandt werden, nur 34 Prozent. Besonders niedrig ist der Frauenanteil bei den öffentlichen Ämtern, nämlich nur 15 Prozent. Auch in den Entscheidungsgremien wie den Personalauswahlgremien ist der Frauenanteil sehr gering, aber, und jetzt wird es noch schräger, deutlich über 50 Prozent ist der Frauenanteil bei Delegationen, Kommissionen, bei Veranstaltungen und repräsentativen Funktionen. Ich denke, von Chancengleichheit kann hier wirklich nicht die Rede sein, denn Chancengleichheit stellt sich nicht automatisch ein, wenn wir lange genug warten, meine Damen und Herren!
Die strukturelle Lage der Frauen muss verbessert werden, deshalb sind gezielte Maßnahmen nötig. Über diese fünfte Feststellung von mir waren sich alle Frauen der Fraktionen im Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau einig. Darum hat der Frauenausschuss nach dem Beraten des vorliegende Controllingberichtes einen Bericht und Antrag erarbeitet mit der Zielsetzung, die Probleme und Defizite der Frauenförderung und die Umsetzung des LGG aufzuzeigen. Ebenfalls hat der Frauenausschuss Forderungen formuliert, damit die Lage der Frauen strukturell verbessert wird und das LGG endlich konsequent umgesetzt wird.
Dieser Bericht des Frauenausschusses, meine Damen und Herren, liegt Ihnen in der Ausgangsform nicht vor. Ich möchte Ihnen auch gern sagen warum. Die Herren in der CDU waren mit dem Bericht und dem Antrag des Frauenausschusses nicht einverstanden. Sie haben ihn sozusagen weich gespült. Nur ein Beispiel für diese Weichspülerei:
Der Frauenausschuss hält es für unbedingt erforderlich, dass wesentlich mehr Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Kindererziehung zu erleichtern. Deshalb hat der Frauenausschuss den Senat aufgefordert, Entsprechendes zu veranlassen. So stand es im Entwurf. Das war den Herren der CDU zu deutlich.
Sie haben daraus den weich gespülten Satz gemacht: Der Ausschuss geht davon aus, dass der Senat in Zusammenarbeit mit der ZGF nunmehr zügig entsprechende Maßnahmen veranlassen wird. Das meine ich mit dem Weichspülen bis zur flauschigen Blässe, meine Damen und Herren!
Die Herren der CDU scheinen immer noch Probleme mit frauenpolitischen Forderungen zu haben.
Ich denke, die heimlichen frauenpolitischen Sprecher können sich ja gern einmal hier zu Wort melden und sich einmal outen
und sich nicht hinter dem Rücken der CDU-Frauen verstecken, das ist nicht fair!
Ja, muss er seitlich machen! Also haben Sie Herrn Eckhoff schon geoutet. Einen haben wir dann ja schon einmal!
Doch zurück zu dem Thema! Die Forderungen und Positionen von Bündnis 90/Die Grünen sind deutlich und klar, denke ich. Als ich mich auf diese Rede vorbereitet habe, fiel mir eine Broschüre in die Hand „Fünf Jahre Bremer Landesgleichstellungsgesetz – eine Millimeterarbeit“. Wir vom Bündnis 90/Die Grünen wollen keine Millimeterarbeit mehr, wir wollen zählbare Zentimeter, meine Damen und Herren!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Seit wann sind dem Senat Beschwerden über die Arbeitssituation in der Telefonzentrale des Ärztlichen Notdienstes bekannt?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat die Arbeitssituation unter den Gesichtspunkten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, unter anderem hinsichtlich der Raumgröße und Belüftung, für die dort tätigen Personen?
Drittens: Welche Initiativen wurden ergriffen, um eine Verbesserung zu erreichen?
War Ihnen bekannt, dass sich die dort tätigen Personen schon im Jahre 2001 an das Gewerbeaufsichtsamt gewandt haben, um eine Verbesserung Ihrer Arbeitssituation zu bekommen?
Wird diese Situation in Zukunft denn verändert werden, so dass die Beschwerden der dort Tätigen auch ernst genommen werden? Ich meine, immerhin sind es schon anderthalb Jahre, dass sie darum kämpfen, diese Arbeitssituation zu verbessern, und gerade die Kassenärztliche Vereinigung, die für Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz stehen müsste, sollte dort doch eine Vorreiterrolle übernehmen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich sollte hier heute in der Bremischen Bürgerschaft die Große Anfrage der CDU und der SPD mit dem Titel „Gesundheitspolitik des Bundes und die Auswirkungen im Land Bremen“ debattiert werden. Doch die zu debattierende Antwort ist noch nicht da, und warum nicht? Weil die CDU einmal wieder unzufrieden mit der Antwort war!
Dieses Vorgehen kennen wir bereits, ich sage nur: der elektronische Arztbrief!
Trotzdem und auch ohne Senatsantwort will die CDU hier debattieren. Nun gut, der Verdacht liegt natürlich nahe, dass es der CDU nicht allein um eine bremische Sache geht, sondern hier vielmehr der Versuch gemacht werden soll, diese Sache als Wahlkampfthema zu nutzen, meine Damen und Herren.
Auf die Ausführungen meiner Kollegin Frau Dreyer werde ich nachher noch gezielt eingehen. Doch zuvor müssen wir uns einige Grundlagen schaffen, um Unterschiede und Deckungsgleichheiten offen zu legen. Leere Wahlkampfslogans bringen uns hier nicht in die Zukunft, meine Damen und Herren!
Was sind also die Fakten? Die Gesundheitsreform 2000 ist in wesentlichen Teilen verhindert worden, nicht zu vergessen, dass es die unionsgeführten Länder waren, die ihre Zustimmung im Bundesrat verweigert haben, obwohl allen klar war, dass nur eine grundlegende Reform unser Gesundheitssystem zukunftsfähig macht und eine qualitativ hohe nötige Versorgung sicherstellt, meine Damen und Herren. Eine grundlegende Reform war und ist immer noch von höchster Priorität.
Ich finde es besonders keck, dass die CDU in ihrem Wahlprogramm behauptet, sie hätte der rotgrünen Regierung ein geordnetes Gesundheitssystem übergeben!
Da habe ich mir natürlich überlegt: Wie soll ich das einordnen? Entweder leiden die Wahlprogrammschreiber der CDU unter Gedächtnisschwund oder sie haben einen absurden Ordnungssinn. Zu der Erkenntnis bin ich gekommen.
Was haben wir nach 16 Jahren Kohl-Regierung vorgefunden? Das Gesundheitssystem wurde vorrangig unter dem Aspekt Beitragsstabilität betrachtet, ein wichtiger Aspekt, aber nur unter diesem! Eine untergeordnete Rolle spielten die Versorgungsqualität, die Prävention, Gesundheitsziele und die Gesundheit der Bevölkerungsgruppen. Ein sehr einseitig geordnetes Gesundheitssystem!
Das wird besonders deutlich, meine Damen und Herren, im internationalen Vergleich. Nach einer Studie der OECD nimmt Deutschland hinter den USA und der Schweiz den dritten Platz für die Pro-KopfGesundheitsausgaben ein. Betrachtet man dagegen den Gesundheitszustand der Bevölkerung, dann schneidet Deutschland nur sehr unterdurchschnittlich ab.
Verstärkt wird diese Feststellung durch das Gutachten des Sachverständigenrates. Hier wird deutlich, dass wir in einigen Bereichen eine Unter-, eine Über- und eine Fehlversorgung haben. Um diesen Missstand zu beseitigen, sind von der rotgrünen Regierung verschiedene Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht worden, zum Beispiel die integrierte Versorgung. Diese integrierte Versorgung macht es möglich, dass sich Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenhäuser und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen zusammenschließen, um mit den Krankenkassen gemeinschaftliche Verträge auszuhandeln. Ziel ist es, eine bessere Vernetzung und Kooperation zu erreichen. Auch könnte dadurch eine Reduzierung der Kosten für die Kassen realisiert werden. Dadurch wird eine Optimierung der Versorgung erreicht. Ebenso werden die unnötigen Doppeluntersuchungen verhindert, und der Übergang von stationärer Pflege in die ambulante Pflege wird verbessert.
Patientinnen und Patienten, die aus Krankenhäusern entlassen werden, erleben es häufig, dass der Übergang zur nachfolgenden Behandlung schlecht organisiert ist. Sie haben oft keinen Ansprechpartner, der sie darüber informiert, was als Nächstes nötig ist. Sie müssen oft viele vergebliche Wege gehen, bis sie schließlich alles herausgefunden haben, was für sie geregelt werden muss. Für sie ist diese integrierte Versorgung ein gutes Angebot.
Besonders wichtig ist die integrierte Versorgung auch vor dem Hintergrund der zukünftigen Fallpauschalen für die Krankenhäuser, denn noch immer gibt es eine unzureichende Zusammenarbeit zwi
schen dem ambulanten und dem stationären Sektor. Das liegt zum Teil daran, dass diese Bereiche dieser Versorgung sich leider immer noch als Konkurrenten sehen. Hier muss das System so umgestaltet werden, dass sich Kooperation für die Beteiligten mehr lohnt und dass gegenseitige Abschottung und missverstandene Konkurrenz nicht mehr entsteht. Hier müssen die Patienten im Mittelpunkt stehen und nicht die Leistungsanbieter! Das möchten wir.
Die rechtlichen Vorraussetzungen für die integrierte Versorgung sind seit Jahren geschaffen. In der Realität sind nur wenige von diesen Kooperationsformen entstanden. Hier haben die Organe der Selbstverwaltung, wie die KV, wenig dazu beigetragen, diese Versorgungsform zu etablieren.
Kläglich versagt, sagt meine Kollegin Hammerström, das kann ich nur unterstreichen.
Doch verlassen wir die integrative Versorgung und kommen wir zur Prävention! Rotgrün hat die Prävention als wichtigen Baustein in der Gesundheitsversorgung wieder zur Regelaufgabe der Krankenkassen gemacht.
Hier wurde es schon gesagt: Als Horst Seehofer noch Gesundheitsminister war, hat er die Prävention als Leistung der Krankenkassen diffamiert und verboten. Rotgrün hat richtigerweise umgehend die Prävention wieder eingeführt, denn für uns sind die Förderung der Gesundheit und Prävention integrale Bestandteile einer ganzheitlichen Gesundheitspolitik, meine Damen und Herren.
Selbstverständlich müssen auch an die Gesundheitsförderung Qualitätsmaßstäbe angelegt werden. Nun hat plötzlich auch die CDU die Prävention erkannt und weiß, wie wichtig sie ist. Dazu kann ich nur sagen: Willkommen in der Gegenwart! Die CDU hat im Mai dieses Jahres einen Antrag in den Bundestag eingebracht mit dem Titel „Prävention umfassend stärken“. Das hört sich vordergründig erst einmal nicht schlecht an. Doch liest man den Antrag weiter, heißt es, es soll ein durchgängiges Anreizsystem in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen werden. Dieses Anreizsystem soll gesundheitsbewusstes Verhalten finanziell belohnen, etwa durch Verminderung von Zuzahlungen oder Ermäßigung des Beitragssatzes oder Beitragsrückgewährung.
Meine Damen und Herren, in der Pädagogik von vorgestern heißt so etwas Bonbonpädagogik. Hier wird die Prävention absolut verkürzt als individuelle Sache eines Einzelnen. Völlig ausgeblendet wird hier, dass es für eine vorausschauende Gesundheitspolitik wichtig ist, dass Prävention auch dazu beitragen muss, dass Anteile an den so genannten Volkskrankheiten vermindert werden müssen, dass auch spezielle Gruppen, wie Kinder, erreicht werden müssen, dass krank machende Faktoren verhindert und verringert werden müssen.
Mit individueller Bonbonpädagogik erreichen Sie keine Veränderungen bei Umweltbelastung, bei gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz. Das werden Sie damit nicht schaffen! Krankheitsauslöser, die individuell nur schwer zu beeinflussen sind, kann man auch nicht vermeiden.
Die rotgrüne Bundesregierung hat deshalb das Aktionsprogramm „Umwelt und Gesundheit“ erarbeitet. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass diese Therapie umwelt- und schadstoffbedingter Krankheiten einen adäquaten Platz in der gesundheitlichen Versorgung bekommt.
Wir sehen Gesundheit und auch Krankheit nicht als individuelles Glück oder individuelles Risiko. Krankheit kann man nicht abwählen, deshalb muss für uns Grüne eine zukunftsorientierte Gesundheitspolitik eine qualitativ gute medizinische und gesundheitliche Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger bieten, ich betone: für alle!
Unabhängig vom Einkommen, unabhängig von der sozialen Stellung, unabhängig vom Wohnort! Wir wollen, dass die Krankenversicherung weiterhin paritätisch finanziert wird, eine Aufteilung in Grundleistung und Wahlleistung lehnen wir ab.
Die CDU will mit dem Kostenerstattungsprinzip und Wahltarifen sowie mit Selbstbeteiligung den Menschen angeblich mehr Wahlfreiheit geben. Doch Sie verschweigen, meine Damen und Herren, dass Sie damit den Einstieg in den Ausstieg der solidarischen Krankenversicherung einleiten. Das hat schon Herr Seehofer 1996/97 in der dritten Stufe der Gesundheitsreform versucht. Die Verschleierungsrhetorik war damals ähnlich wie heute. Es ging damals angeblich um erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten für die Krankenkassen.
Die Möglichkeit, diese Leistungen gestalterisch ganz zu streichen, war ausdrücklich inbegriffen. Ganze Komplexe der gesetzlichen Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sollten zur Disposition gestellt werden. Das waren zum Beispiel häusliche Krankenpflege, Kuren und Teile der Rehabilitation, Heilmittel, Massagen, Krankengymnastik, Sprachtherapie, Fahrtkosten, Auslandsleistungen. Für viele Kassen wäre es ein Anreiz zur Risikoselektion gewesen. Durch die Streichung von häuslicher Krankenpflege, Krankengymnastik hätten die Kassen ihre Attraktivität für chronisch kranke Menschen drastisch verringern können.
Doch gerade die Versorgung von chronisch Kranken muss verbessert werden. Die von der Bundesregierung eingeführten Disease-Management-Programme sind dafür eine wichtige Grundlage. Hier geht es um strukturierte und nach Leitlinien ausgerichtete Behandlungsprogramme, die zum Beispiel für Diabetiker und Brustkrebspatienten die gute Behandlung sicherstellen sollen.
Auch hier im Lande steht es mit der Versorgung von Diabetikern nicht zum Besten. Ich denke an unsere Debatten darüber hier im Hause. Die Teilnahme an diesem Disease-Management-Programm ist freiwillig. Was will die CDU, meine Damen und Herren? Herr Seehofer hat schon nach einem eventuellen Wahlsieg der Union angekündigt, die gerade erst eingeführten Behandlungsprogramme für Diabetes und Brustkrebs zu stoppen, und der für die Überprüfung der Qualität zuständige Sachverständigenrat soll aufgelöst werden. Hier lässt die CDU den Patientinnen und den Patienten nicht einmal mehr die Wahl, an diesen Programmen teilzunehmen. Die viel zitierte Wahlfreiheit für die Patienten besteht für die CDU darin, für die optimale Behandlung das Portemonnaie zu öffnen oder nur die Grundversorgung zu erhalten, meine Damen und Herren. Kannst du dir das leisten oder nicht, das ist die Wahlfreiheit!
Lassen Sie uns noch einen Blick auf die Krankenhäuser werfen! Unbestritten ist, die Krankenhäuser müssen sich in der Zukunft einem stärkeren Wettbewerb stellen, und sie müssen Schwerpunkte für ihr Angebot entwickeln. Auch die Einführung der Fallpauschalen stellt die Krankenhäuser vor neue Aufgaben, die sie zu meistern haben. Deshalb ist es wichtig, dass die Krankenhäuser besonders in dieser Phase Planungssicherheit haben. Das gilt auch für die kommunalen Krankenhäuser der Stadt Bremen. Sie müssen endlich wissen, ob die Rechtsform für sie geändert werden soll oder nicht. Hierzu gibt es immer noch keine klare Aussage der CDU, jedenfalls nicht mit einer langen Halbwertzeit.
Für die Planungssicherheit der Krankenhäuser hier in Bremen ist es auch wichtig, dass es einen abgestimmten Landeskrankenhausplan gibt. Ich sage, einen abgestimmten Landeskrankenhausplan! Frau Dreyer hat allerdings schon angekündigt, dass sie diesen Landeskrankenhausplan ablehnen wird. Hier wird nicht einmal die Diskussion angestrebt, hier wird gleich abgelehnt. Dieses Verhalten gibt den Häusern nicht die nötige Planungssicherheit, die sie dringend benötigen, meine Damen und Herren!
So lässt sich eine sichere und zukunftstragende Krankenhausplanung nicht machen. Lassen Sie mich zusammenfassen! Ich sage, Gesundheitsministerin Schmidt hätte mutig eingeleitete Reformen von Andrea Fischer fortsetzen müssen, dann wären wir weiter. Das ist die grüne Position. Doch wir sind in keiner Sackgasse, die Weichen sind richtig gestellt. Wenn wir allerdings in die alte Hausapotheke von Herrn Seehofer sehen, dann wird klar, dass die CDU wieder Gesundheitspolitik zu Lasten der Kranken machen will,
weil latent unterstellt wird, dass kranke Menschen das Gesundheitssystem ausnutzen. Herrn Seehofers alte Hausapotheke macht aus Opfern eines reformbedürftigen Systems die Angeklagten. Frau Dreyer, jetzt noch einige Punkte zu Ihrer Rede! Mir ist aufgefallen, dass Sie keine konkreten Lösungen genannt haben, nur immer den Satz: Das ist mit der CDU nicht zu machen. Klare Lösungen habe ich hier nicht gehört!
Das werden Sie wahrscheinlich gleich noch einmal probieren. Irgendwo beschleicht mich immer das Gefühl, Sie wollen Schnürsenkel an Leute verkaufen, die Klettverschlüsse an den Schuhen haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zwei Zielrichtungen hat der Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen zum Problembereich ADHS: Erstens, Diagnostik und Therapie nur in die Hände von qualifizierten Ärzten und zweitens, breite Aufklärung und Fortbildungen für Ärzte und Ärztinnen, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und betroffene Eltern! Warum dieser Antrag gerade in der jetzigen Zeit einen so hohen Dringlichkeitsbedarf hat, werde ich kurz begründen.
Immer häufiger wird bei Kindern die Diagnose Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom und Hyperaktivitätssyndrom gestellt. Das Erscheinungsbild eines hyperaktiven Kindes wurde bereits 1844 vom Nervenarzt Dr. Hoffmann beschrieben, und zwar in einem Buch, das wir alle kennen: „Der Struwwelpeter“. Das darin vorkommende Kind Zappelphilipp würde heute als ADHS-Kind bezeichnet. In den siebziger und achtziger Jahren erhielten die Kinder, die im Kindergarten oder in der Schule verhaltensauffällig waren, in Deutschland und in Österreich die Diagnose MCD-Kinder. MCD-Kinder konnten sich schlecht konzentrieren, zappelten herum und hatten ständig Konflikte mit anderen Kindern.
MCD steht für minimale zerebrale Disfunktion, übersetzt eine minimale Hirnstörung. Worin diese ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Hirnstörung besteht, darüber gibt es nur Vermutungen, das kann keiner genau sagen, absolut keine sicheren Erkenntnisse. Zurzeit sind die Diagnosen Aufmerksamkeitsdefizit und Hyperaktivitätssyndrom am gebräuchlichsten. Was uns von Bündnis 90/Die Grünen und mich als gesundheitspolitische Sprecherin am meisten beunruhigt, ist die überaus sprunghafte Zunahme der Fälle, bei denen diese Diagnose gestellt wird und die dann bei den Kindern auch meistens medikamentös behandelt werden. Eine sichere Diagnosestellung ist jedoch sehr schwierig. Die wissenschaftliche Diskussion zu den medizinischen Ursachen dieser Störung ist noch nicht abgeschlossen, es herrscht Uneinigkeit zwischen den Wissenschaftlern.
In der öffentlichen Diskussion wird daher häufig die Frage aufgeworfen, ob es sich bei dem Aufmerksamkeitsdefizit und Hyperaktivitätssyndrom um eine Modeerscheinung handelt. Das wird auch vom Sozialpädiatrischen Institut am ZKH St.-Jürgen-Straße so problematisiert. Die Mitarbeiter des Instituts sehen eine zunehmende Grauzone zwischen Therapie und Pädagogik. Zurückgeführt wird das auf eine veränderte Erwartungshaltung und ein verändertes Bewusstsein. Weiterhin wird ausgeführt, dass pädagogische Fragestellungen in den medizinischen Bereich abgedrängt und somit pathologisch werden. Hier verwischt die Grenze zwischen Normalität und Störung. Ich denke, es gibt hier inzwischen einen Teufelskreis, der dringend unterbrochen werden muss.
Noch einmal zur Klarstellung! Es geht nicht darum, dass es die Diagnose Aufmerksamkeitsdefizit und Hyperaktivitätssyndrom nicht gibt, sondern darum, dass es einen sprunghaften Anstieg der Anzahl von Kindern gibt, bei denen diese Diagnose gestellt wird. Wenn erst einmal eine Diagnose gestellt wird, kommt es meistens auch zu einer Therapie. Diese Therapie sieht so aus, dass den Kindern ein Medikament verordnet wird mit dem Wirkstoff Methylphenidat, im Handel unter dem Namen Ritalin und Medikenet bekannt, denn Methylphenidat, das in die Gruppe der Psychostimulanzien gehört und auch abhängig machen kann, fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. In der Arzneimittelliste der Ärzte, der so genannten Roten Liste, werden mögliche Nebenwirkungen wie Angst, Schlaflosigkeit und Verfolgungswahn aufgeführt. Letztlich lässt sich nicht sagen, in welchem Ausmaß die Nebenwirkungen der Lebensqualität einzelner Kinder nicht eher schaden. Außerdem liegen keine wissenschaftlichen Untersuchungen über Langzeitfolgen vor.
Über den Verbrauch allerdings gibt es alarmierende Daten. Die Daten der Bundesopiumstelle zeigen, dass von 1993 bis 2000 der Verbrauch von Methylphenidat um das 13,6fache gestiegen ist. In den letzten beiden Jahren kam es jeweils zu einer Ver
doppelung der ausgelieferten Mengen, meine Damen und Herren. In Kilogramm ausgedrückt bedeutet das eine Steigerung von 34 Kilogramm auf 463 Kilogramm dieses Stoffes. Ich denke, diese Zahlen sprechen für sich. Methylphenidat darf nicht zur Pille für das Kind werden. Deshalb wird auch schon im Titel unseres Antrags deutlich, dass Methylphenidat nur sehr verantwortungsvoll eingesetzt werden darf. Das scheint in der letzten Zeit so nicht gewesen zu sein. In der letzten Ausgabe des wissenschaftlichen Magazins der AOK ist zu lesen, dass Bremen bei der Verordnung von Methylphenidat einen Spitzenplatz einnimmt. Das darf nicht nur zur Kenntnis genommen werden, das muss analysiert werden, und Strategien müssen her, um diesem Trend entgegenzuwirken.
Dazu gehört auch neben der Aufklärung von Ärztinnen und Ärzten, Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern ein multimodaler Therapieansatz. Hier gibt es inzwischen alternative Therapieangebote, die oft leider nicht bekannt sind. Solche Therapien können die Medikamenteneinnahme oft verhindern. Doch nicht nur die Therapie des einzelnen Kindes ist allein zu betrachten. In Institutionen wie Schulen, Kindertagesstätten und so weiter muss Aufklärungsarbeit geleistet werden. Informationsaustausch und Zusammenarbeit müssen verstärkt werden. Der Zunahme von Aufmerksamkeitsdefiziten und Hyperaktivitätssyndromen muss entgegengewirkt werden. Deshalb fordern wir den Senat in unserem Antrag auf, der Bürgerschaft mitzuteilen, welche Maßnahmen er plant, um dieser Problematik entgegenzuwirken. Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal deutlich machen: Es geht uns nicht darum, Methylphenidat zu verdammen. Nein, der verantwortungsvolle Umgang und der besonnene Einsatz, das ist unser Ziel, und das sind auch die Knackpunkte. Eltern müssen Hilfe bekommen, um über Alternativen nachdenken zu können. Ich denke, ich habe deutlich gemacht, welches Ziel wir mit unserem Antrag haben, und wo die Probleme liegen. Auch die Bundesregierung befasst sich mit dieser Problematik. Es sind schon einige Maßnahmen eingeleitet worden. Erstens, der ansteigende Verbrauch von Methylphenidat soll durch eine Analyse der Verordungsdaten untersucht werden. Zweitens, das Robert-Koch-Institut wird in seinem Bericht über die Kinder- und Jugendgesundheit auch über das Aufmerksamkeitsdefizit und Hyperaktivitätssyndrom berichten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird eine Informationsbroschüre zu diesem Thema herausgeben. Ich denke, das ist ein guter Anfang. Ebenfalls gibt es noch einen Antrag auf der Bundesebene, der von vielen Abgeordneten aller Par
teien unterschrieben wurde. Darin wird die Forschung aufgefordert, tätig zu werden in Sachen Langzeitfolgen und über Ursachen und Verlauf dieser Störungen zu forschen. Deshalb wurden diese Punkte auch nicht in unserem Antrag speziell aufgeführt, denn was läuft, das läuft ja schon. Ich denke, wir sollten unseren Blick darauf richten, wie wir dieses Problem in Bremen und Bremerhaven lösen können, und zwar gemeinsam.
Aber das klappt auch. Von den Kolleginnen und Kollegen der SPD- und CDU-Fraktion ist mir signalisiert worden, dass dieser Antrag in die Deputation für Arbeit und Gesundheit überwiesen werden soll. Wir sind damit einverstanden.
Ach so, ich dachte, Sie machen einen Zwischenruf, auf den ich eingehen sollte, Frau Hövelmann, aber das war es nicht! Wir haben uns auch geeinigt, dass die Deputation für Arbeit und Gesundheit einen Bericht erstellt und der Bürgerschaft Ende Januar zuleiten wird. Ich bedanke mich dafür. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Wirkungsweise eines Gesetzes ist nur so gut wie die praktische Umsetzung. Im Dezember 2001 hat die rotgrüne Bundesregierung einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorgelegt. Gewalt in Familien gilt nicht mehr als Privatsache. Es ist jetzt im öffentlichen Interesse, dass Gewalt in der Familie wirkungsvoll bekämpft werden kann. Mit dem Slogan „Das Private ist politisch“ hat die Frauenbewegung das Thema Gewalt in der Familie immer wieder aus der Tabuzone herausgeholt und öffentlich gemacht.
Viel zu lange waren Justiz und Polizei auf einem Auge blind und haben entsprechende Fälle als Privatangelegenheit oder Familienstreit gewertet. Der Aktionsplan der rotgrünen Bundesregierung hat wesentlich dazu beigetragen, dass hier ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Häusliche Beziehungsgewalt ist jetzt keine Privatangelegenheit mehr, so stand es auch auf den Plakaten in Bremen und in Bremerhaven. Sie waren Teil einer Öffentlichkeitskampagne, die von der Zentralstelle für die Gleichberechtigung der Frau initiiert wurde.
Ein zentraler Punkt im Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen ist das Gesetz zur Verbessung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung und Trennung, kurz gesagt das so genannte Gewaltschutzgesetz, unter dem Namen kennen wir es ja meistens. Es ist seit dem 1. Januar 2002 in Kraft.
Mit diesem Gesetz hat die rotgrüne Bundesregierung die Möglichkeit geschaffen, dass häusliche Gewalt konsequent angegangen werden kann. Bislang mussten die geprügelte Frau und die Kinder zu ihrem eigenen Schutz die gemeinsame Wohnung verlassen. Das haben wir geändert. Auf eine kurze Formel gebracht: Der Täter geht, das Opfer bleibt! Das
gilt natürlich auch in den seltenen Fällen, bei denen die Gewalt von einer Täterin ausgeht. Das Gesetz gilt auch für nichteheliche Haushaltgemeinschaften. Das, meine Damen und Herren, halten wir für sehr wichtig, denn es berücksichtigt damit die veränderten Lebensformen unserer heutigen Gesellschaft.
Doch entscheidend für die Unterstützung der Opfer von Gewalt in der Familie ist, inwiefern aktive Unterstützung erfahren wird. Das sind Beratungen, konkrete Hilfeleistungen, also soziale Begleitung. Die Organisation und Sicherstellung eines solchen Angebotes obliegen den Ländern. Deshalb hat die grüne Fraktion Ihnen hier einen Antrag vorgelegt, der zum Ziel hat, dass die praktische Unterstützung für Opfer von Gewalt in der Familie sichergestellt wird. Hier geht es also nicht nur um das effektive polizeiliche Vorgehen, nein, es muss eine Zusammenarbeit von Polizei, Jugendamt, Sozialamt, Beratungsstellen und in Bremen auch Sozialzentren und so weiter stattfinden! Ich sage, nur wenn es eine sinnvolle Interventionskette gibt, dann kann den Opfern auch schnell geholfen werden.
Deshalb fordern wir in unserem Antrag einen Bericht, der zeigen soll, wie die praktische Umsetzung im Land Bremen aussieht. Zum Beispiel: Welche detaillierten Handlungsempfehlungen und Anweisungen gibt es für die Polizei, Empfehlungen bei Meldungen und Einsätzen in Fällen von häuslicher Gewalt? Es ist uns allen ja klar, nur wenn es klare Handlungsanweisungen gibt und auch Fortbildungen zu diesem Thema stattfinden, dann kann die Polizei adäquat reagieren.
Das Innenministerium des Landes NordrheinWestfalen hat eine Broschüre herausgegeben mit dem Titel „Häusliche Gewalt und polizeiliches Handeln“, eine sehr schöne Broschüre, wie ich meine, Informationen für die Polizei, aber auch für Beteiligte. Sie ist nicht nur sinnvoll, sondern auch eine gute Öffentlichkeitsarbeit für die Polizei.
Meine Damen und Herren, ich habe diese Broschüre einigen Beamten in Bremerhaven gezeigt. Diese Beamten aus der Praxis würden sich auch Informationsmaterial in dieser Form wünschen. Sie fühlten sich schon mit dem Wegweisungsrecht, das letztes Jahr bei der Novellierung des neuen Polizeigesetzes eingesetzt wurde, allein gelassen. Noch im November des letzten Jahres sagte der Polizeichef von Bremerhaven dazu in der „Nordsee-Zeitung“, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Das Gesetz ist in Kraft getreten, und somit bleibt es jedem Beamten selbst überlassen, ob er es anwendet.“ Ich denke, das ist kein gutes Beispiel für vorausschauendes Handeln und Denken!
Auf meine Nachfrage beim Polizeichef, ob diese Probleme sich jetzt gelöst hätten, wurde mir versichert, dass es sich gebessert habe. Ein Merkblatt zur häuslichen Gewalt wurde erstellt mit einer Telefoninformationsnummer. Bei einem mir bekannten aktuellen Fall konnte unter dieser Nummer aber keine kompetente Auskunft gegeben werden. Fazit ist, dass das beste Gesetz nichts nützt, wenn es in der Praxis nicht ankommt. Deshalb halten wir vom Bündnis 90/Die Grünen es für sehr wichtig, sich auch um die Umsetzung zu kümmern. Aus diesem Grund haben wir auch diesen Antrag hier eingebracht.
Es ist nötig, Zahlen zu haben über die Häufigkeit und über die Art der Fälle. Im Vorfeld habe ich gehört, dass Teile der CDU mit diesem Zahlenaspekt unseres Antrags Probleme hatten. Das kann ich überhaupt nicht verstehen, meine Damen und Herren! Schon in der Pressemitteilung vom 8. August 2001 hat Herr Eckhoff gefordert, dass die Gewaltdelikte im häuslichen Bereich objektiv sichtbar gemacht werden müssten. Er forderte, dass diese Delikte zukünftig in der polizeilichen Kriminalstatistik gesondert ausgewiesen werden. Außerdem hat Herr Senator Böse in der „taz“ im März dieses Jahres Zahlen von 2001 vorgelegt. Also, wo liegt Ihr Problem?
Ich denke, Ihr Unbehagen schien eher daher zu kommen, dass dieser Antrag von den Grünen kommt und Ihnen wahrscheinlich dann durch den Kopf gegangen ist, den müssten Sie naturgemäß ablehnen, aber ich hoffe auf sachorientierte Kolleginnen und Kollegen aus der CDU. Zum Schluss möchte ich noch auf zwei Punkte aus unserem Antrag kommen, die für die interdisziplinäre Arbeit sehr wichtig sind.
Erstens, welche Stellen sind im Bundesland Bremen dafür vorgesehen, direkt von der Polizei oder von den Gerichten bei häuslicher Gewalt benachrichtigt zu werden, so dass diese Stellen von sich aus dann auf die Betroffenen zugehen können, ihnen aktive psychosoziale und juristische Beratung und Unterstützung anbieten? Um es noch einmal deutlich zu machen: Wir fragen hier nicht nur nach einer Auflistung von Institutionen, sondern nach einem griffigen Konzept der Zusammenarbeit.
In Österreich zum Beispiel gibt es dafür extra Interventionsstellen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieser Interventionsstellen kommen nach der Benachrichtigung automatisch bei den Betroffenen vorbei. Sollen das in Bremen die Fallmanager der Sozialzentren abdecken, in Bremerhaven die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der sozialen Dienste? Das sind die Fragen, meine Damen und Herren, die wir beantwortet haben möchten. Es handelt sich hier um aufsuchende Arbeit, die kann nicht am Schreibtisch erledigt werden. Hier möchten wir eine klare Zuständigkeit und eine angemessene Qualifikation.
Nun noch zum zweiten Punkt, nämlich der Einbeziehung von Beratungsangeboten, Beratungsstellen, Frauenhäusern und anderen Hilfsangeboten!
Wie sollen hier ein Austausch und eine Zusammenarbeit aussehen? Wie sind hier die Strukturen? Von nichts kommt nichts, denke ich! Auf die Wichtigkeit der Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Hilfsangeboten hat auch Herr Eckhoff in seiner Pressemitteilung, die ich bereits eben erwähnt habe, gesprochen. Auch da hat er betont, für wie wichtig er die Zusammenarbeit ansieht.
So sehen Sie, dass wir schon zwei Punkte der Übereinstimmung ausgemacht haben. Deshalb bin ich auch froh, dass Sie sich endlich dazu durchgerungen haben nach langem Zaudern, Bauchschmerzen oder auch anderen körperlichen Beschwerden, die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau anzuregen. Wir sind damit einverstanden. – Ich danke Ihnen!
Wenn Sie mich dafür ausgesucht haben, ist das ja sehr ehrenhaft, vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Umstrukturierung des Landesuntersuchungsamtes beschäftigt uns hier schon seit Jahren. Bündnis 90/Die Grünen fordert: Es ist jetzt endlich an der Zeit, diese Umstrukturierung muss zügig umgesetzt werden, und das auf der Grundlage des Berichts, der der De––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
putation für Gesundheit in der letzten Sitzung am 22. Mai vorgelegt wurde.
Dieser Bericht wurde allerdings in der Sitzung nicht beschlossen. Warum? Weil die CDU diesen Tagesordnungspunkt ausgesetzt hat! Natürlich wurde das inhaltlich nicht begründet, doch der Gesundheits- und Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung sind uns Grünen zu wichtig, um sie den parteitaktischen Interessen zu überlassen. Wer weiß, mit welchem Argument oder mit welcher Taktik die CDU diesen Punkt bei der nächsten Deputationssitzung wieder von der Tagesordnung nimmt?
Sie sind ja einfallsreich! Dadurch würde weiterhin die Umstrukturierung des Landesuntersuchungsamtes blockiert. Hat die CDU Angst vor einem Gesichtsverlust, weil alles nicht mehr so einfach geht wie früher einmal gefordert? Immerhin hat die CDU im Februar des letzten Jahren noch lautstark mitgeteilt, dass die Privatisierung des Landesuntersuchungsamtes den Landesverbraucherschutz stärkt. Kein anderes Bundesland ist auf solch irrwitzigen Gedanken gekommen!
Es ist jetzt zum Glück auch nicht mehr möglich, denn das ist in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bundes klar geregelt. Hier wird als bundesweiter Standard festgelegt, die Untersuchungen in amtlichen Prüflaboratorien durchführen zu lassen, sei es bei der Lebensmittelüberwachung, bei der Fleisch- und Geflügelfleischkontrolle oder auch bei der Rückstandskontrolle. Dabei ist hier eine strikte Trennung von Untersuchungen im Auftrag Dritter vorzunehmen, um jede Interessenkollision auszuschließen. Deshalb, meine Damen und Herren von der CDU, lassen Sie endlich Ihren Privatisierungsgedanken fallen!
Ich denke, hier hat Ihr Koalitionspartner ein dickes Problem, und das auch schon seit einem Jahr. Erinnern wir uns an die Debatte hier im Haus im Januar des letzten Jahres! Bündnis 90/Die Grünen hat damals einen Antrag vorgelegt, in dem ein wichtiger Punkt die Lebensmittelüberwachung, also die Kontrolle und die Untersuchung weiterhin staatlich zu organisieren, war. Die SPD hatte mit dem Grünen-Antrag kein Problem. Aus Koalitionsräson und nicht aus inhaltlichen Gründen wurde dieser Antrag abgelehnt.
Beide Koalitionsfraktionen wollten dann einen eigenen Antrag machen. Dazu ist es nie gekommen. Die CDU sei nicht bereit, einen eigenen Antrag zum neuen Konzept der Lebensmittelüberwachung mit
zutragen, sagte Herr Dr. Käse in der Debatte dazu. Stattdessen gab es eine Presseerklärung der Christdemokraten mit der Aufforderung: Trennung von Lebensmitteluntersuchung und Lebensmittelkontrolle. Das hat damals dazu geführt, dass Frau Hammerström in der Debatte aus dem Nähkästchen plauderte. Sehr interessant im Plenarprotokoll noch einmal nachzulesen!
Lassen Sie uns doch einmal einen Blick in Ihr Koalitionsnähkästchen werfen! Es scheint da ja noch immer ein tolles Durcheinander zu geben. Einmal übernimmt die Strickliesel die Regie, dann der Stopfpilz oder dann der Einfädler. Das dient nicht der Sache, meine Damen und Herren! Bringen Sie endlich einmal Ihren Nähkasten in Ordnung!
Blockieren Sie nicht weiter die Umstrukturierung des Untersuchungsamtes! Geben Sie die gesperrten Haushaltsmittel frei, und sorgen Sie für eine Weiterentwicklung, die den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Bremen und Bremerhaven stärkt!
Die Menschen können erwarten, dass der Staat seine Verantwortung für sichere Lebensmittel ernst nimmt. Damit wird deutlich gemacht, dass grundrechtlich verbürgte Rechtsgüter der Verbraucherinnen und Verbraucher wie Gesundheit, Leben und körperliche Unversehrtheit geschützt werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Kollegin Frau Hammerström hat schon in ihrer Rede darauf hingewiesen, seit dem 1. Dezember 1997 ist das Transplantationsgesetz in Kraft. Vor dieser Gesetzgebung hat es eine heftige Diskussion und Debatten gegeben, Diskussion über die Definition des Hirntodes und auch über die Feststellungsmerkmale des Todes. Ich fand diese konstruktiven Auseinandersetzungen um das Transplantationsgesetz damals sehr wichtig und auch sehr richtig, Diskussion nicht nur innerhalb politischer Gruppen, nein, es hat eine breite Diskussion in der Gesellschaft über das Transplantationsgesetz gegeben! Es ging nicht nur darum, klare Regeln für die Organspende und für ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
die Transplantation aufzustellen, auch der Zeitpunkt der Feststellung des Hirntodes wurde problematisiert. Informative Aufklärung, gesellschaftlicher Diskurs und Entscheidungsfindung, das sind die demokratischen Bausteine, die wir Grünen für ein solches Gesetz für unerlässlich halten.
Ziel ist es auch, die Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte und Fragen zum Thema Organspende zu informieren und zu motivieren, eine persönliche Entscheidung im Vorfeld zu treffen. Es ist für Angehörige sehr hilfreich, wenn die Entscheidung für oder auch gegen eine Organspende sich nach dem Willen des Angehörigen richtet, denn es sieht in der Realität doch immer noch häufig so aus, dass viele Angehörige, die im Krankenhaus von den Ärzten um eine Einwilligung zur Organspende des Verstorbenen gebeten werden, sehr unsicher sind. Sie wissen oft nicht, mit welcher Entscheidung sie dem Willen des Verstorbenen wirklich entsprechen. Häufig wird deshalb auch aus Unsicherheit eine Entscheidung gegen eine Organspende getroffen.
Meine Damen und Herren, jede Kampagne zum Thema Organspende muss zum Ziel haben, dass die Menschen sich mit dem Thema auseinander setzen, dass sie motiviert werden, ihr Persönlichkeitsrecht zu Lebzeiten wahrzunehmen. Ziel ist es, dass eine persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen und dokumentiert wird. Außerdem muss deutlich gemacht werden, dass jeder Entscheidung, ob zustimmend oder ablehnend, der gleiche Respekt entgegengebracht wird.
Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einen Punkt anzusprechen, der für die Aufklärung sehr wichtig ist. Dazu erst einmal eine Tatsache: Die Entscheidung über eine tatsächliche Organentnahme oder Organspende fällt in fast allen europäischen Ländern, so auch in Deutschland, im Krankenhaus. Das heißt, wird bei Patienten der Hirntod festgestellt, werden die Angehörigen gefragt, ob es einen Spenderausweis gibt oder ob sie wissen, wie sich der Verstorbene zu Lebzeiten zu einer Organentnahme geäußert hat. Das ist eine äußerst schwierige und belastende Gesprächssituation. Ärzte und Pflegepersonal, besonders im Bereich der Intensivstation, müssen für diese Situation besonders geschult werden. Kommunikationsstrategien und die Gesprächssituation dürfen nicht dem Zufall überlassen werden. Ein hohes Maß an Fachlichkeit ist hier gefragt, um einen würdigen Umgang mit den Trauernden zu finden und die emotionale Belastung aller dadurch zu reduzieren. Die Überbringung der Todesnachricht und die Frage nach der Organspende müssen bearbeitet und vermindert werden.
Ein weiterer Inhalt solcher Fortbildung muss es sein, das grundsätzliche Wissen über die Organspende und alle damit zusammenhängenden Aspekte zu vermitteln. Ärzten und Pflegepersonal wird bei diesem Thema eine wichtige Multiplikatorenfunktion zugeschrieben. Sie macht es erforderlich, dass Ärzte und Pflegepersonal frühzeitig mit den Inhalten und Zielen öffentlicher Aufklärungskampagnen vertraut gemacht werden.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, möchte ich noch auf die Rolle der Selbsthilfegruppen eingehen. Auch die Selbsthilfegruppen müssen in eine Kampagne der Aufklärungsarbeit einbezogen werden. Das steht ja auch so in unserem gemeinsamen Antrag. Die Selbsthilfegruppen leisten oft nicht nur Hilfe bei einer aktuellen Entscheidung, nein, ihre Arbeit wirkt langfristig und auch über aktuelle Zeitpunkte hinaus. 1999 hat es einen bundesweiten Tag der Organspende gegeben. Im Raum Nürnberg stand er unter dem Titel „Organspende – selbst entscheiden und darüber reden“. Ich finde, das war eine gute Zielrichtung, empfehlenswert und auch nachahmenswert.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass in dem Bericht, den der Senat uns hier Ende des Jahres vorlegen wird, die Aspekte, die ich hier für die Fraktion der Grünen vorgetragen habe, berücksichtigt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gesundheitliche Prävention und Gesundheitsförderung sind, wie wir alle wissen, zwei grundlegende Säulen unseres Gesundheitswesens. Wenn wir uns das einmal bildlich vorstellen, dass unser Gesundheitswesen eine sichere und sich ständig verbessernde und auch bezahlbare Schutzbedachung für uns alle ist, dann sind Prävention und Gesundheitsförderung zwei grundlegende Säulen, die dieses Dach, das Gesundheitswesen heißt, tragen und auch stützen. Wir wissen aber auch, dass ein Dach nur so tragfähig ist wie seine schwächste Säule. Unsere Schutzbedachung und ihre Säulen müssen gewartet, gepflegt, verbessert und manchmal auch erneuert werden. Das ist gut so!
Doch wenn wir bei unserem Bild bleiben, dann dürfen die politisch Verantwortlichen zwei Fehler nicht machen. Erstens, sie dürfen als Architekten oder als Projektleiter dieser unserer Schutzbedachung Gesundheitswesen sich nicht aus der Verantwortung stehlen, sich nicht als zuschauendes Publikum begreifen. Zweitens, die politisch Verantwortlichen müssen sich als kompetente Architekten erweisen, die nicht auf widersprüchliche Baupläne hereinfallen, die kaum zur Stabilisierung von tragenden Säulen beitragen. Für beide Fehlerquellen finden wir vom Bündnis 90/Die Grünen leider zahlreiche Hinweise, und das ist wahrlich von uns sehr konstruktiv gemeint, meine Damen und Herren.
Ja, warten Sie einmal ab!
Die grüne Fraktion hat schon immer die Prävention und Gesundheitsförderung als eine ganz wichtige Säule in der Gesundheitspolitik angesehen,
Gesundheit und Umwelt, diesen Schwerpunkt haben wir in der grünen Fraktion gerade in der letzten Zeit intensiv bearbeitet. In der Senatsantwort wird hierzu nur auf verschiedene Informationsmaterialien, Beratungsangebote, Fortbildungen und am Rande an die Überwachung von Trink- und Badewasser verwiesen. Hier wird völlig ausgeblendet, dass es eine wichtige Aufgabe ist, die Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinflüssen aktiv zu schützen. Wo sind denn hier die kompetenten Architekten der Schutzbedachung Gesundheitswesen?
Nehmen wir zum Beispiel die Lärmbelastung! Sie gilt als eine der größten Umweltbelastungen, vor der sich jeder Einzelne nur schwer schützen kann. Also ist es Aufgabe von Politik, dafür zu sorgen, dass der Lärm vermindert wird. Punkt! Wir haben Ihnen hier
im Sommer des letzten Jahres einen Antrag vorgelegt mit dem Ziel der Erstellung von Lärmminderungsplänen. Was haben Sie gemacht? Abgelehnt! Sie haben zudem dafür gesorgt, dass auch noch ein Großmarkt mit seinem Geräuschpegel in der Nähe von Wohngebieten angesiedelt wird. Hier wurden Bedenken und Ängste von Bürgerinnen und Bürgern einfach negiert, die Widersprüchlichkeit in sich. Die große Koalition will die Bevölkerung motivieren und aktivieren, sich an Prävention im Gesundheitsbereich zu beteiligen. Doch was passiert wirklich, wenn sie das tut? Ängste und Bedenken werden nicht ernst genommen, eine sehr brüchige Säule in dieser Schutzbedachung Gesundheitswesen. Oder nur ein weiteres Beispiel: der Umgang mit Menschen, die sich um ihre Gesundheit sorgen bei der Aufstellung von Mobilsendeanlagen! Hier hätten Sie ein Zeichen setzen können, um sich für den vorsorgenden Gesundheitsschutz einzusetzen. Doch präventives Handeln war hier eine Nullnummer. Der Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Problembereich wurde mit Ihrer zahlenmäßigen Mehrheit abgelehnt. Ich denke, Sie erinnern sich daran. Wenn Sie wirklich wollen, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv an Prävention und Gesundheitsförderung teilnehmen, dann müssen Sie auch dafür sorgen, dass die Beteiligung und auch die Mitbestimmung gestärkt werden. Die Bewohner ernst nehmen, kompetent sein, informieren, zukunftsorientiert handeln und sicher und durchschaubar entscheiden, das sind die Eigenschaften, die gute Architekten brauchen und auszeichnen. Schauen wir uns noch einmal die betriebliche Gesundheitsförderung an, meine Damen und Herren! Hier haben viele Betriebe und Firmen angefangen, Konzepte zu erarbeiten und auch umzusetzen. Ich denke, eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit und der Rückgang von Krankheitsquoten sind gute Indikatoren für erfolgreiche Projekte. Doch was ist mit dem öffentlichen Dienst? Wo nimmt er seine Vorreiterrolle wahr? 1998 wurde vom Senat ein Rahmenkonzept zur Gesundheitsförderung im öffentlichen Dienst im Zuge der strategischen Personalentwicklung beschlossen. Dienstvereinbarungen sind dafür nicht abgeschlossen worden. Nur zur Erinnerung: Fragestunde im Dezember 2001! Wir vom Bündnis 90/Die Grünen haben gefragt, wie die Gesundheitsförderung in den Dienststellen und Betrieben im bremischen öffentlichen Dienst verankert ist. Herr Bürgermeister Perschau hat darauf geantwortet, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Dieses Rahmenkonzept kann von interessierten Dienststellen und Betrieben als Handlungshilfe genutzt werden, um Maßnahmen und Vorhaben zur Gesundheitsförderung auf der betrieblichen oder behördlichen Ebene zu initiieren.“ Hier wird ganz deutlich, welchen Stellenwert die betriebliche Gesundheitsförderung für den Senat
hat, besonders unter dem Gesichtspunkt, dass es sonst in diesem Bereich von Leistungsvereinbarungen, Controllingberichten, Leistungszielen und so weiter nur so wimmelt. Bei der Gesundheitsförderung aber steht bei Interesse Handlungshilfe im Vordergrund. Ich nenne das Gesundheitsförderung im öffentlichen Dienst auf Laisser-faire-Basis.
Dann probierte die große Koalition in ihrer Anfrage, Senatsantworten zu erhalten, die positive und zukunftsweisende Tendenzen beinhalten, so zum Beispiel bei der Frage nach der Bewertung der Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen. Ich sage nur, vielen Dank, da liegen wir ja gar nicht weit auseinander. Ich kann Ihnen die Mitteilung des Senats auf die Große Anfrage mit dem Titel „Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, Entwicklung, Bewertung und Prävention“ sehr empfehlen. Das war die Große Anfrage vom Juni 2001, gestellt von uns. Unter anderem wird deutlich, dass Kinder und Jugendliche im Land Bremen deutliches Übergewicht aufweisen. Als Konsequenz plant der Senat jetzt eine Gesundheitsoffensive an Bremer Schulen. Das finden wir auch gut. Ich denke, das ist ein Ergebnis unseres gemeinsamen Antrages mit dem Titel „Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, Ernährung und Bewegung“.
Es geht doch in Teilbereichen manchmal auch gemeinsam voran. Diese Unterstützung allerdings wäre auch wichtig gewesen bei unserem Antrag „Kinder und Jugendliche schützen, gesundheitliche Umweltbelastung beseitigen“, gerade auch unter dem Aspekt, dass es eine starke Zunahme an Allergien und Asthmaerkrankungen gibt, meine Damen und Herren!
Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine persönliche Anmerkung! In meinem Berufsleben vor dem Eintritt in die Bürgerschaft war ich viele Jahre im Gesundheitsbereich in Bremerhaven tätig. Umso überraschter bin ich über die Aussage zur Prävention und Gesundheitsförderung in Bremerhaven. Hier wird geschrieben, dass im Sinne der aufsuchenden Sozialarbeit telefonische Beratung für Aids und sexuell übertragbare Erkrankungen angeboten wird. Weiterhin wird festgehalten, dass das Gesundheitsamt Bremerhaven ältere Personen berät und Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft anbietet. Der Altenhilfeplan jedoch ist immer noch nicht fortgeschrieben worden. So ist es in der praktischen Prüfung eigentlich Punkt für Punkt diskussionswürdig, was in der Antwort steht. Ich glaube, dass der neue Stadtrat Rosche in Bremerhaven hier noch viel Arbeit hat.
Meine Damen und Herren, gesundheitliche Prävention und Gesundheitsförderung als zwei schwächelnde, aber tragende Säulen des Gesundheitssystems in unserem Bundesland! Deshalb rufe ich Sie hier über die Parteigrenzen hinweg zu kompetenter und fortschrittlicher Weichenstellung im Sinne aller
Bürgerinnen und Bürger in diesem Bundesland auf! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist gut, dass wir endlich die Strategie des Gender Mainstreaming in unsere Landespolitik aufnehmen und, wie ich hoffe, auch fest verankern. Viele Bundesländer haben diesen Schritt schon getan und können auch schon erste Ergebnisse vorweisen. Doch bevor ich inhaltlich auf die Senatsmitteilung zur Durchsetzung des Prinzips Gender Mainstreaming eingehe, nämlich ich auf die Chancengleichheit von Männern und Frauen, möchte ich noch einige Vorbemerkungen machen, die verdeutlichen, wie konstruktiv hier die Fraktion der Grünen mitarbeitet.
Die Fraktion der Grünen hat im Februar 2001 einen Antrag zum Gender Mainstreaming eingebracht mit der Überschrift „Gender Mainstreaming gezielt und konsequent umsetzen“. Das Ziel war die überfällige Umsetzung auch hier in die Landespolitik. Wir Frauen aus den Fraktionen der Grünen, der SPD und auch der CDU wollten einen gemeinsamen Antrag auf den Weg bringen. Nun können Sie einmal raten, was passiert ist! Den gemeinsamen Antrag gab es nicht, den Herren der SPD und der CDU war unser Antrag zu gezielt und auch zu konsequent, sie bevorzugten Gender Mainstreaming light. Die verbale Vernebelungsmaschine wurde also wieder einmal in Gang gesetzt, es wurden Formulierungen vorgeschlagen wie „der Senat wird gebeten“, „Füh––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
rungskräfte sollen mit dem Prinzip vertraut gemacht werden“ oder „es soll angemessen berücksichtigt werden“. Das konnten wir beim besten Willen nicht akzeptieren, denn wir stehen hinter der Strategie des Gender Mainstreaming, und das muss man auch deutlich machen.
Das erfordert auch klare Aussagen
und klare Aufforderungen an den Senat, erstens zur Umsetzung, zweitens zur Verantwortlichkeit und drittens zur Evaluation. Es gab also keine interfraktionelle Einigung. Das ist schade. Die große Koalition machte einen eigenen Antrag mit der gleichen Überschrift „Gender Mainstreaming konsequent umsetzen, Gender Mainstreaming als Strategie im politischen Handeln verankern“. Ich denke, er ist etwas light und nicht konsequent genug.
Doch wir wollen nach vorn schauen! Gender Mainstreaming muss jetzt in der Bremer Landespolitik gestaltet, begleitet und evaluiert werden. Das ist eine Aufgabe, die nicht von heute auf morgen im Sauseschritt erledigt werden kann. Ich denke, das muss allen klar sein. Das besonders Spannende ist, meine Damen und Herren, dass wir alle an diesem Prozess teilnehmen und teilnehmen müssen. Das ist ein Gestaltungsraum, der zu nutzen ist. Soziale und kulturelle Geschlechterrollen sind wohl historisch gewachsen, aber sie sind aktiv politisch gestaltbar. Darum finden wir Grünen es auch so wichtig, diesen Schritt zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern auch hier im Land Bremen zu machen.
Rechtlich gesehen sind Frauen und Männer natürlich schon lange gleichgestellt, doch die Lebensrealität sieht anders aus. Frauen verdienen noch immer weitaus weniger als Männer, sie haben schlechtere berufliche Aufstiegschancen.
Das ist richtig! Sie haben bessere Schul- und Ausbildungsabschlüsse. Das muss hier dringend geändert werden. Dafür ist Gender Mainstreaming eine gute Strategie, um von der formalen Gleichberechtigung der Geschlechter zu einer realen Gleichberechtigung zu kommen, denn was uns bis heute gefehlt hat, war eine Gesamtsicht auf alle Bereiche und Aspekte, die die Gleichstellung betreffen. Es fehlte ein umfassendes Konzept für die Entwicklung von Maßnahmen zur Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung und auch zur professionellen Kontrolle.
Dabei geht es hier nicht darum, Frauen als defizitäre Wesen zu fördern, sondern es geht darum, struk
turelle Hindernisse und Diskriminierungen zu beseitigen. Dafür sind Veränderungsprozesse in der Organisation und in der Struktur notwendig. Das heißt aber auch, es muss eine Kompetenz zur Veränderung von Strukturen, zur Überprüfung von Entscheidungsprozessen und von Planungen, das heißt gezielte Fortbildungen, vorhanden sein. Dabei geht es nicht nur um ein Verstehen von Gender Mainstreaming, besonders wichtig sind die Akzeptanz und der Wille der Umsetzung.
Gender Mainstreaming muss gelebt werden, und, da wollen wir uns doch nichts vormachen, bei der richtigen Umsetzung von Gender Mainstreaming geht es auch um Umverteilung von Macht, Einfluss und Verantwortung, und das nicht nur auf der politischen Bühne der Darstellung, sondern auch auf dem Schnürboden der Entscheidung.
Hier muss sichtbares Engagement auf der Führungsebene offensichtlich sein.
Ich möchte es noch einmal sagen, ich bin froh, dass wir den Anstoß zu Gender Mainstreaming hier in Bremen gegeben haben. Ob jedoch das Prinzip auch richtig verstanden wird, da quälen mich doch wirklich Zweifel. Ich will Ihnen auch sagen, warum: In der Fragestunde am 24. Oktober letzen Jahres hat die Abgeordnete Frau Linnert unseren Herrn Bürgermeister Perschau gefragt, mit welchen Instrumenten der Senat dafür sorgt, dass das Prädikat „Total E-Quality“ auch von den in Bremen gegründeten Gesellschaften umgesetzt wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, auf die Defizite in der häuslichen Krankenpflege einzugehen, aber auch auf Möglichkeiten aufmerksam zu machen, die wir hier im Land Bremen geben können, um Problemen wirksam entgegentreten zu können. Häusliche Krankenpflege ist ein nicht unwichtiger Teilbereich der ambulanten Versorgung. Von daher kann ich mich nicht nur auf die Mitteilung des Senats zur häuslichen Krankenpflege beziehen, sondern ich muss auch die Vorlage über die Situation in der ambulanten Pflege, die in der letzten Sitzung der Deputation für Arbeit und Gesundheit beraten wurde, einbeziehen. Unsere gemeinsame Zielvorstellung ist absolut, die ambulante Versorgung auszubauen und zu verbessern. Dazu gehört natürlich auch die ambulante Krankenpflege. Das ist ein wichtiger Teil der Versorgungsstruktur. Dieser Zusammenhang muss benannt werden, da wir hier fachlich korrekt, denke ich, diskutieren wollen. Alle Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitiker wissen, dass es besonders an den Übergän––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
gen und Schnittpunkten der verschiedenen Versorgungsbereiche zu Problemen und zu Defiziten kommt. Das abzustellen war ja auch das Ziel der Gesundheitsreform 2000, und zwar die Bereiche ambulant und stationär besser miteinander zu verzahnen. Die gesetzlichen Regelungen dafür sind geschaffen, doch in der Umsetzung hapert es noch gewaltig, da gebe ich Ihnen Recht, aber zum Teil liegt es auch an der Blockade der Organe der Selbstverwaltung.
Die Diabetesversorgung ist dafür ein gutes Beispiel hier in Bremen. Wir haben es schon oft diskutiert: Beide sind nicht in der Lage, sie zu verbessern.
Die Gespräche sind leider immer noch nicht fruchtbar verlaufen.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass es reichlich Versorgungslücken gibt. Diese müssen hier benannt werden. Es muss dann auch auf Bundes- und auf Länderebene an der Schließung dieser Lücken gearbeitet werden. Nehmen wir hier einmal ein Beispiel von der Länderebene! Die Verordnung von häuslicher Krankenpflege ist nach den Richtlinien nur vom zuständigen Vertragsarzt auszustellen. Problem: Was passiert, wenn die Entlassung aus dem Krankenhaus an einem Wochenende erfolgt? Der Vertragsarzt ist in der Regel am Wochenende nicht erreichbar. Das ist eine Versorgungslücke!
Jetzt, meine Damen und Herren, ein gutes Beispiel zur Bearbeitung von Versorgungslücken: Abweichend von der Bundesrichtlinie wurde hier eine Regelung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft Bremen getroffen. Ein entsprechendes Formular ist erarbeitet worden, das den Übergang von stationär zu ambulant regelt. Das ist, denke ich, ein gutes Beispiel aus Bremen, dem andere Bundesländer folgen könnten.
Doch nicht alle Probleme sind so leicht zu lösen! So fehlt uns bis jetzt noch immer eine besondere Vereinbarung, die die Versorgung der Alkohol- und Demenzkranken nicht nur sichert, sondern auch verbessert, besonders unter dem Aspekt, dass mit einer Zunahme gerade dieser Patientengruppe zu rechnen ist. Hier ist der Schwerpunkt auf die Prophylaxe und auf die aktivierende Pflege zu legen, meine Damen und Herren. Eine zunehmende Pflegebedürftigkeit ist so zu verhindern, ebenso ansteigende Krankenhausaufenthalte.
Diese Patientengruppe wird häufig in Krankenhäuser eingeliefert, weil Probleme mit der Nahrungsaufnahme auftreten. Oft ist ein starkes Flüssigkeitsdefizit die Ursache. Das führt bei älteren Menschen dann wieder zu Verwirrtheit, weiterhin landet eine große Anzahl dieser Patienten wieder im Krankenhaus, und dann beisst sich hier der Hund wieder in den Schwanz. Hier müssen Vereinbarungen zielgerichtet getroffen werden, besonders unter dem Aspekt der Prävention, der in den Vordergrund zu stellen ist.