Zum finalen Rettungsschuss muss man noch einmal eines klarstellen: Die jetzt gefundene Regelung, und das ist für jeden wichtig, ändert gar nichts an der Tatsache, dass auch bisher all die Jahre seit der letzten Änderung des Polizeigesetzes von 1982/1983 Polizeibeamte in Extremsituationen wie zum Beispiel Geiselnahmen als letztes Mittel nach dem Einsatz von Psychologen und Verhandlungslösungen, wenn also alle anderen Stricke rissen, Menschenleben durch einen tödlichen Schuss retten konnten. Sie haben hier immer so getan, als ob das im Prinzip nicht möglich wäre und Menschen in solchen Situationen von den Beamten ungeschützt wären. Auch bisher schon gab es für die Beamten, die das getan haben, weil sich in ihrem Einsatz diese Notlage ergeben hat, außer dem Dank der potentiellen Opfer und ihrer Angehörigen, keinerlei Konsequenzen. Sie haben immer nur so getan, als ob hier alle 14 Tage ein Polizeibeamter vor Gericht steht, weil er einen solchen Schuss abgegeben hat. Sie wissen ganz genau, dies war nicht der Fall.
Meiner Ansicht nach könnte das, was Sie hinsichtlich des finalen Rettungsschusses veranlasst haben, fast eine Hochstapelei und Wählertäuschung genannt werden, weil Sie vorgegaukelt haben, dass die Menschen hier sicherer leben. Das haben nicht nur die Grünen so gesehen, Sie könnten ja versuchen, diese in eine bestimmte Ecke zu stellen mit ihrer Kritik an dieser Maßnahme. Ich darf einmal kurz eine größere lokale Tageszeitung mit Genehmigung des Präsidenten zitieren, die diesen Kompromiss ebenfalls kommentiert hat.
„Weser-Kurier“, 8. Juli 2001: „Tatsächlich ändert sich nichts, und alle sind zufrieden. Das heißt, es müssen gewiefte Taktiker am Werk gewesen sein, wie eben die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU, Jens Böhrnsen und Jens Eckhoff. Deren Kompromiss zum finalen Rettungsschuss sieht so aus, als ob das, was ohnehin Praxis war, nun noch einmal explizit im Gesetzentwurf steht. Ein tödlicher Schuss darf nach wie vor nicht befohlen werden, und ein Polizist muss nach wie vor nicht befürchten, ins Gefängnis zu wandern, denn mit der jetzigen Einigung ist kein einziges Problem gelöst. Keine Mark ist mehr in Präventionsprojekte geflossen, keinem Jugendlichen wird der Weg zur Kriminalität verbaut, kein Kontaktbereichspolizist ist mehr unterwegs. Da sind Einigungen gefragt, die tatsächlich etwas ändern.“ Soweit der Kommentar des „Weser-Kurier“! Ich denke, dass Sie hier gescheitert sind in dem Versuch, der Öffentlichkeit etwas weiszumachen.
Bleibt für mich der letzte Punkt, der mich wirklich sehr enttäuscht und in Rage versetzt! Hier kann man Ihnen wirklich nur vorwerfen, dass Sie im Grunde genommen die Erklärung schuldig bleiben. Sie sagen alle, Sie wollen die Frauen und die Kinder, die
von häuslicher Gewalt bedroht sind oder die diese schon als Opfer erlitten haben, schützen. Nun ist es so, dass wir in Deutschland inzwischen 400 Frauenhäuser haben. Etwa 45 000 Frauen suchen jährlich Zuflucht in diesen Frauenhäusern, und ich glaube, alle sind sich einig, dass das nur die Spitze des Eisberges ist. Nicht der Bahnhofsvorplatz, den Sie mit Videokameras schützen lassen wollen, und auch nicht der unbeleuchtete Park sind für die Frauen die gefährlichsten Orte, sondern der gefährlichste Ort für die Frauen ist zwischen den eigenen vier Wänden. Jede dritte Frau zwischen 20 und 59 Jahren erlebt mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt im persönlichen Umfeld.
Nun gibt es, und deswegen verstehe ich Ihre Haltung nicht, bundesweit eine ganz große Koalition von allen demokratischen Parteien, die einerseits im Bund das Gewaltschutzgesetz vorantreibt und andererseits in den Ländern parallel dazu die Polizeigesetze ändert. Bremen ist prädestiniert, weil wir gerade eine große Reform des Polizeigesetzes im Verfahren haben. Nun darf ich die sozialdemokratische Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin mit Genehmigung des Präsidenten zitieren: „Ich wünsche mir, dass nun auch die Länder zügig in den Polizeigesetzen sicherstellen, dass die Frau bis zur gerichtlichen Eilentscheidung angstfrei zu Hause wohnen kann“. Das wünscht sich die Bundesjustizministerin. Nun erklären Sie bitte einmal den Menschen dort draußen, warum Sie hier einen unverbindlichen Antrag vorlegen mit einer Absichtserklärung und unseren Änderungsantrag, der dies im Gesetz sofort verankern möchte, heute hier ablehnen wollen!
Mecklenburg-Vorpommern ist vorangegangen. Gestern – es trifft sich gerade gut – hat das Regierungskabinett von Nordrhein-Westfalen einen eindeutigen Beschluss zur Änderung des Polizeigesetzes getroffen. Hamburg, alle Länder kommen jetzt nach und nach, und hier soll diese so genannte große Reform sein, und das Wegweisungsrecht bleibt außen vor.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! Ich glaube, dass es in dieser Frage – ich glaube es nicht, ich bin mir ganz sicher, weil ich es weiß – eine große Mehrheit hier im Haus gibt. Manche Fraktionen geschlossen und andere Fraktionen überwiegend sind, soweit ich weiß, der Meinung, dass dies unverzüglich auch in diesem Polizeigesetz verankert werden kann zum Schutz der Frauen und Kinder hier im Land Bremen. Nun müssen einige wenige in einer Fraktion dieses Hauses bitte einmal vorkommen und erklären, warum dieses Haus heute diesen Beschluss zum Schutz der Frauen und Kinder vor gewalttätigen Ehemännern nicht treffen kann, und warum Sie ihn verschieben wollen. – Ich danke Ihnen!
Ich bin gebeten worden, noch eine Durchsage zu machen. Der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses bittet mich, die Mitglieder des Ausschusses daran zu erinnern, dass jetzt eine Sitzung stattfindet. Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).
Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Ich begrüße auf dem Besucherrang eine Gruppe des Bremer Wirtschaftsinstituts Unterweser, Abteilung Einzelhandel. – Herzlich willkommen!
Wir setzen die Aussprache zu Tagesordnungspunkt fünf, Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes, und den damit verbundenen Punkten fort. Das Wort hat der Abgeordnete Kleen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, das war das erste Mal, dass das Publikum aufgefordert wurde, hier einmal Stellung zu nehmen. In der Debatte zur ersten Lesung des Polizeigesetzentwurfs hatte der Kollege Dr. Güldner zum finalen Rettungsschuss festgestellt, dass er unsicher sei, ob tatsächlich überhaupt ein gangbarer Weg gefunden werden kann, wenn zwei so gegensätzliche Positionen wie die von SPD und CDU einander gegenüberstehen. Die Antwort liegt vor, es ist möglich. Der gefundene Weg erfüllt die Erwartungen. Den Polizeibeamten in Bremen wird Rechtssicherheit vermittelt, ein Blick in das Bremische Polizeigesetz zeigt ihnen ihre Rechte im Umgang mit der Schusswaffe gegenüber Menschen. Zugleich steckt das Gesetz die Grenzen erkennbar ab. Die Stichworte heißen Ultima Ratio und Rettungswille. Das für die SPD entscheidende Essential ist ebenfalls aus dem Polizeigesetz ablesbar, der Schuss mit tödlicher Folge darf nicht angeordnet werden. Die soldatischen Kategorien von Befehl und Gehorsam versagen an dieser Stelle. Gegen seinen Willen darf kein Beamter der bremischen Polizei dazu verpflichtet werden, einen Menschen zu töten. So wollen wir es im Gesetz festgehalten wissen.
Dieses Ergebnis befriedigt nicht nur die SPD, sondern zum Beispiel auch die Gewerkschaft der Polizei, mit der unsere Fraktion in jeder Phase der Gesetzesberatung einen engen Kontakt hatte, ist damit zufrieden. Dass es auch in der Wissenschaft Anklang findet, lassen Kontakte unserer Fraktion etwa zu Professor Denninger in Frankfurt oder Professor Gusy in Bielefeld ahnen. Wir wollen allerdings an dieser Stelle keinen Examensarbeiten oder Dissertationen vorgreifen, die bestimmt kommen, da bin ich mir sicher.
Ich möchte an dieser Stelle einen kleinen Dank an unseren früheren Innensenator Bernt Schulte richten, der auch an der Erarbeitung dieses Gesetzes mitgewirkt hat, einen kleinen Dank auch an Staatsrat Dr. Böse, inzwischen Senator Dr. Böse. Ich erlaube mir aber doch auch insofern das etwas zurechtzurücken, als ich den großen Dank als Innenpolitiker der Koalition den Fraktionsvorsitzenden Jens Böhrnsen und Jens Eckhoff entrichte, die dieses gute Ergebnis ermöglicht haben.
Sie haben in einer Situation, in der das Polizeigesetz fast wieder in den Strudel parteipolitischen Händels zu geraten drohte und als ein Koalitionsausschuss schon den Stempel der Unvermeidlichkeit trug, die Initiative ergriffen und Einigkeit erzielt, ohne auf faule Kompromisse zurückgreifen zu müssen. Dass ich aus Kenntnis der Sachlage den Beitrag des Fraktionsvorsitzenden der SPD noch ein kleines bisschen höher einschätze, lasse ich an dieser Stelle unerwähnt.
Ich möchte trotzdem mit diesen Bemerkungen klar machen und auch nicht ausschließen, dass wir dieses Polizeigesetz in naher Zukunft nicht noch einmal auf der Tagesordnung haben. Herr Dr. Güldner hat darauf ja auch vehement hingewiesen, denn im Gegenteil verpflichtet der Antrag der Koalition zum Wegweisungsrecht uns dazu, so schnell wie möglich das polizeiliche Instrumentarium gegen häusliche Gewalt zu vervollständigen. Senator Dr. Böse hat in einem Vorgespräch versichert, dass die Vorarbeiten in seinem Haus bereits weit gediehen seien, so dass nach Abschluss des Berliner Gesetzesvorhabens in Bremen eine gerichtsfeste Norm auf den Weg gebracht werden kann. Das haben beide Koalitionspartner fest verabredet. Herr Herderhorst und ich haben es hier mehrfach betont, und auch im Senat ist das zwischen den Ressorts Justiz und Inneres verabredet.
Deshalb, Herr Dr. Güldner, muss man auch noch einmal deutlich sagen, es ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, warum Sie hier wieder einmal den Eindruck zu erwecken versuchen, als wollten wir das nicht. Natürlich wollen wir das! Aber nehmen Sie doch vorsichtig zur Kenntnis, dass das, was wir heute hier vorfinden, noch etwas mager ist! Wir haben
die erste Lesung im Februar gehabt, wir haben heute die zweite Lesung, und die Fraktion der Grünen bringt den Gesetzestext aus Mecklenburg-Vorpommern, der der erste war, der in Gesetzesform gegossen worden ist. So einfach kann man es sich nicht machen, so einfach wollen wir es uns nicht machen. Die Hamburger Lösung ist schon ausgereifter, und, das haben Sie doch selbst hier zitiert, die nordrheinwestfälische Lösung ist noch ausgereifter, ist noch besser. Ich glaube inzwischen, dass es vernünftig ist, die Dinge nebeneinander zu legen. Sie sind im Fluss, wir haben inzwischen aus mehreren Ländern gute Beispiele.
Es gibt noch einige Fragen, die beantwortet werden müssen. Wieso kommen Sie eigentlich auf sieben Tage? In Hamburg sind sie auf zehn Tage gekommen, in Nordrhein-Westfalen sind sie auf zehn Tage gekommen, warum machen wir nicht zehn Tage? Wo sind die Regelungen, wie es dann weitergeht, wenn zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden? Wir wollen heute diesen Antrag nicht beschließen, denn es ist bei Ihnen leider auch bei dem Schnellschuss geblieben. Den wollen wir nicht, sondern wir wollen uns daran halten, was wir uns vorgenommen haben, das so schnell wie möglich dann einzubringen. Das werden wir jetzt geordnet zu Ende bringen.
Lassen Sie uns doch Ihren Vorschlag an die Innendeputation überweisen! Wenn wir dann vom Senat eine Formulierung vorgelegt bekommen haben, finde ich, dass wir das nebeneinander halten können und wie immer die Auslese des Besten betreiben.
Ich bin sicher, dass mittel- bis langfristig uns der Erfolg bestätigen wird, weil die begleitenden frauen- und sozialpolitischen Maßnahmen ebenfalls voranschreiten, etwa im Rahmen der Einrichtung von sozialen Dienstleistungszentren. Weil die Debatte übrigens, mit Verlaub, Herr Eckhoff, in Bremen von den sozialdemokratischen Frauen schon 1999 angestoßen worden ist, und nicht erst später, das geht schon eine Zeit lang, gibt es bei der Urheberschaft, glaube ich, gar kein Vertun in diesem Hause.
(Beifall bei der SPD – Abg. E c k h o f f [CDU]: Wir haben ja nicht über Ihre klu- gen Frauen gesprochen, sondern über Ihre ganze Fraktion!)
Ich wollte nur, weil in manchen Ihrer schriftlichen Äußerungen so ein bisschen so getan worden ist – –.
(Abg. E c k h o f f [CDU]: Wir wollten Sie nur wieder so ein bisschen einfangen mit unserer Presseerklärung!)
Sie haben es geschafft! Bei der Polizei und in anderen Bereichen hat schon ein erheblicher Wandel stattgefunden. Wir haben da schon einmal darauf
hingewiesen, Schlichten bei Familienstreitigkeiten heißt der Einsatz bei Gewaltkriminalität im häuslichen Bereich schon lange nicht mehr.
Im Aus- und Fortbildungskonzept der Polizei fehlt der sensible Umgang mit Opfern familiärer Gewalt längst nicht mehr. Wir haben eine intensive Debatte 1999/2000 durch den Bericht des Senats hier gehabt. Die bundesweiten Beratungen, etwa in der Gewerkschaft der Polizei, sind auch hervorragend begleitet durch Frauen aus Bremen, die dort eine entscheidende, eine anerkannte Rolle spielen, auch im Gewerkschaftsbereich.
Wir wissen, dass das Wegweisungsrecht im Bremischen Polizeigesetz mit einem Rückkehrverbot für gewalttätige Lebenspartner unverzichtbar ist. Darauf weisen wir alle hin, aber wir wissen auch, dass der Wandel im wirklichen Leben genauso entscheidend ist. Wir sagen, auf beiden Seiten sind wir auf dem Weg, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Meine Damen und Herren, wir haben heute die angekündigten Änderungen der Koalitionsfraktionen und einen Antrag der Grünen zum Wegweisungsrecht zu beraten. Das ist nicht besonders viel, finde ich, wenn man schaut, was wir da für diese Debatte vorliegen haben. Für mich lässt das den Schluss zu, dass viele der Bemerkungen aus der ersten Lesung nach wie vor Gültigkeit haben. Für mich kann ich das bestätigen, ich war im Februar sehr zufrieden, und ich bin heute sehr zufrieden. Ich darf Herrn Dr. Güldner als Redner der Opposition im Februar zitieren, er hat gesagt, dass wir nach wie vor ein relativ liberales Polizeigesetz in dieser Republik behielten, wofür wir uns in Bremen nicht schämen müssen, sondern worauf wir in Bremen nach wie vor, so wie das bisher immer war, stolz sein können. Man möchte sagen, das ist auch gut so! Ich kann mich dieser Einschätzung eines grünen Spitzenpolitikers nur anschließen, und wenn der Sprecher vom Bündnis 90/Die Grünen für innere Sicherheit zu dem zentralen Gesetz einer großen Koalition so etwas äußert, macht mir das klar: wir haben gut gearbeitet.
Die Polizei in Bremen und Bremerhaven bekommt ein modernes rechtliches Handwerkszeug, mit dem sie bestens gerüstet sein kann, den bestimmt nicht leichter werdenden Anforderungen auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, insbesondere der Prävention gegenüber wachsender Kriminalität, gerecht zu werden.
Herr Dr. Güldner, Ihre Bemerkung zur Prävention finde ich ein bisschen platt! Es gibt natürlich viele verschiedene Facetten der Prävention, tun Sie doch nicht so, als wären für Sozialdemokraten Fragen der sozialen Prävention irgendetwas Neues, als wäre
eine gute Jugendpolitik und eine gute Sozialpolitik überhaupt für Sozialdemokraten irgendetwas, das sie nicht kennen, sie natürlich nicht genauso forderten! Aber es gibt natürlich auch eine Prävention, die sich im Bereich der Kriminalität auf diesem Gebiet abspielt, dass man Verbrechen vermeidet, verhütet und nicht erst wartet, bis es passiert ist. Ich finde, da waren Ihre Bemerkungen ein bisschen an der Sache vorbei.
Wir haben ein gutes Gesetz gemacht, es war ein langes Ringen, aber wir haben die besten Formulierungen gefunden. Ich darf mich herzlich bedanken und Sie alle bitten, unserem Gesetz auch in zweiter Lesung zuzustimmen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für mich aus meiner Sicht ist das eine sehr glückliche Fügung, persönlich, weil ich heute Senator geworden bin, aber eben auch eine ganz große Freude darüber, dass dieses Haus heute das Polizeigesetz verabschieden wird. Nachdem Bremen das am meisten veraltete Polizeigesetz der Bundesrepublik Deutschland hatte, hat es jetzt das modernste. Ich glaube, hier wird, was mehrfach gesagt wurde, in der Tat Rechtssicherheit geschaffen für die Beamten, Rechtssicherheit aber auch für den Bürger.
Ich glaube, dass dieses Gesetz die Fähigkeit dieser großen Koalition zeigt. Meine Damen und Herren, ich kenne ja auch eine andere große Koalition, die vor wenigen Wochen auseinander geplatzt ist. Es zeichnet diese große Koalition hier aus, schwierige und sehr kontroverse, aber, das darf ich auch sagen, voller Respekt vor denen, die beteiligt waren, auf einem sehr hohen Niveau geführte Diskussionen über schwierigste Fragen, die bundesweit die Parteien, die Fraktionen beschäftigt und erregt haben, zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht zu haben. Ich glaube, es ist ein sehr gutes Zeichen, dass hier diese große Koalition dieses Vorhaben zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht hat.
Herr Abgeordneter Dr. Güldner, ich kann auch überhaupt nicht nachvollziehen, wenn Sie sagen, dass nach Ihrem Eindruck diese Regelungen zu Lasten der Bürger gehen. Ich glaube, das Gegenteil ist der Fall. Wenn Sie das alte und das neue Gesetz nebeneinander halten, dann werden Sie sehen, dass gerade dieses neue Gesetz eine Fülle von Regelungen bringt, die auf der einen Seite der Polizei Befugnisse schaffen, das ist die Aufgabe eines Polizeigesetzes, aber auf der anderen Seite auch Rechts
sicherheit für den Bürger, das heißt Grenzen für den Eingriff der Exekutive, der Polizei definieren. Das halte ich für unabdingbar.
Ich kann Ihnen einige Beispiele nennen – gerade weil ja hier auch die Informationseingriffe eine ganz große Rolle spielen –, bei denen es ganz eindeutige Regelungen gibt: Zum Beispiel bei der polizeilichen Beobachtung, bei der Observation, beim Einsatz von V-Leuten, alles heikle Themen, bei denen aber auch ganz eindeutig die Grenzen aufgezeigt werden, wie weit man gehen darf, das ist auch selbstverständlich im Interesse der Bürger, oder dass verfahrenssichernde Maßnahmen die Rechte der Betroffenen bei Kontrollen wahren, die Transparenz der Datenerhebung wird gewährleistet! Ich bin der Meinung, dass dieses Gesetz in sehr moderner Art und Weise gerade die Rechte auch der Bürger dadurch wahrt, dass sie hier festgeschrieben werden, auch bei den Kontrollen.