Hermann Kleen

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bilanz der inneren Sicherheit der letzten Legislaturperiode liest sich positiv. Das kann niemanden wundern, wir wären auch schön blöd gewesen, so eine Große Anfrage zu stellen, wenn es nicht so wäre!
Man muss bestimmt nicht alle Einzelheiten aus der Antwort des Senats hier angehen, aber einige Punkte darf man herausgreifen. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass es gelungen ist, in schwierigen Zeiten die Innenpolitik im ruhigen Fahrwasser zu halten. Das beschneidet die Möglichkeit, mit der Angst der Menschen wahltaktische Spielchen zu betreiben, aber es erhöht die Chancen für die Polizei, aber auch, das ergibt sich aus der Anfrage, für andere Behörden, in einem ressortübergreifenden Präventionsansatz in Ruhe ihrer Arbeit nachzugehen. Das ist uns wichtig.
Meine Damen und Herren, ein gutes Beispiel für die sachorientierte Innenpolitik der letzten Jahre ist die Novellierung des Polizeigesetzes. In sehr sorgfältiger Abstimmung mit der Führung und den Personalräten der Polizeien in Bremen und Bremerhaven, mit wissenschaftlicher Beratung und in ständigen konstruktiven Gesprächen mit der Gewerkschaft der Polizei haben wir für Bremen ein modernes Polizeigesetz beschlossen.
Der Wunsch der CDU, mit der Wiederaufnahme der öffentlichen Ordnung schiere symbolische Politik zu betreiben, konnte nicht erfüllt werden. Die Formulierung über den finalen Rettungsschuss ist modern und wegweisend. Das Wegweisungsrecht mit Rückkehrverbot ist vermutlich immer noch eine der besten Formulierungen dieser Regelung in Deutschland.
Bei den quasi nachrichtendienstlichen Mitteln haben wir konsequent zwischen polizeilicher Effizienz und rechtsstaatlicher Sicherung abgewogen. In der Praxis haben diese Regelungen allerdings, wie von uns auch nicht anders erwartet, noch keine überragende Bedeutung erlangt.
Ein geglücktes Projekt der vergangenen Legislaturperiode ist auch das Abschiebungsgewahrsamsgesetz, auch wenn sich der Koalitionspartner sehr schwer damit getan hat und am liebsten ganz darauf verzichtet hätte. Das Gesetz hat die Abschiebung natürlich nicht besser gemacht. Für die Menschen, die davon betroffen sind, sind diese Vorgänge oftmals Tragödien, aber der Auftritt von Pastor Moroff als neuer Vorsitzender des neuen Beirats in der Innendeputation hat doch deutlich gemacht, dass wir künftig sachlicher, problemorientierter und weniger ideologisch über den Abschiebungsgewahrsam und die Menschen dort reden können. Das ist jedenfalls meine Hoffnung.
Meine Damen und Herren, das zentrale Projekt im Bereich der inneren Sicherheit ist die Fortsetzung des Weges in die zweigeteilte Laufbahn. Am Anfang der Legislaturperiode haben wir von der Unumkehrbarkeit des Systemwechsels gesprochen. Auf dem für ein Haushaltsnotlageland überaus ehrgeizigen Weg zu einer Polizei, in der die Beamtinnen und Beamten nur noch dem gehobenen und dem höheren Dienst angehören, gehen wir mit dem heute zu beschließenden Überleitungsbeschleunigungsgesetz einen weiteren großen Schritt nach vorn, ein Schritt, der nicht viel kostet, und das bisschen, was er kostet, muss die Polizei auch noch selbst durch Stelleneinsparungen erwirtschaften. Das Gesetz schließt aber eine Gerechtigkeitslücke, die zu schließen uns Sozialdemokraten besonders am Herzen liegt.
Wer heute nach dem Abitur zur Polizei geht, beginnt als Student an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung, also als Beamtin oder Beamter auf Pro
be mit Ausbildungsplanstelle. Nach drei Jahren verlässt er oder sie als Kommissar oder Kommissarin die Hochschule für Öffentliche Verwaltung, daran schließt sich der Dienst bei der Bereitschaftspolizei in der Stephanitor-Wache an. In der Begleitung von manchmal 20 Jahre älteren Kolleginnen und Kollegen wird dann die Praxis vermittelt, Kollegen, die nicht Kommissare sind, sondern Hauptmeister oder Hauptmeisterin, die aus Erfahrung viel mehr können, aber viel weniger verdienen und sich im Gegensatz zu ihren jungen Schützlingen nicht auf eine Beförderungsstelle des gehobenen Dienstes bewerben dürfen, weil es das Laufbahnrecht so will.
Das dürfen wir nicht hinnehmen, denn der hehre Grundsatz des Beamtenrechts von Eignung, Befähigung und Leistung scheitert, weil es keine gemeinsame Startlinie gibt. Wir wollen aber nicht, dass diese Beamtinnen und Beamten, die viele Jahre im Wechselschichtdienst ihre Knochen hingehalten haben, hinten herunterfallen beim Umbau der Polizei zur zweigeteilten Laufbahn.
Deshalb verschaffen wir heute gemeinsam, SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen, diesen Beamtinnen und Beamten des Spitzenamtes des mittleren Dienstes eine verbesserte Startchance. Materiell ist das wenig, aber es zeigt, dass wir den Weg konsequent weitergehen, den wir Anfang der neunziger Jahre unter Senator Sakuth mit der Basisverbreiterung bei der Schutzpolizei und der Einstellung von Quereinsteigern bei der Kripo begonnen haben. Hier hat sich der lange Atem wirklich gelohnt.
Meine Damen und Herren, überaus erfreulich ist die Antwort des Senats zu Frage vier, darauf ist auch Herr Herderhorst eingegangen. Wer immer gedacht hat, Polizeiarbeit ist mit Laufen, Reiten, Schießen ausreichend beschrieben, wird mit einem umfassend ressortübergreifenden, zugleich polizeilich sehr wirksamen Präventionsansatz eines Besseren belehrt.
Gerade im Bereich der Jugenddelinquenz, und hier hatten wir leider in jüngster Zeit einen leichten Anstieg, ist es notwendig, auf den Erziehungsgedanken zu setzen. Strafe muss sein, wenn es nötig ist. Der Senat sieht das auch so im Intensivtäterkonzept oder dem Ersttäterkonzept, aber Strafen hilft nur in seltenen Fällen. Gerade auffällige Schüler machen Probleme, weil sie Probleme haben. Hier ist es wichtiger, die Probleme zu lösen, als an den Symptomen herumzudoktern. Das aber kann die Polizei nicht allein. Dazu ist die Zusammenarbeit vieler notwendig. Das liest sich leichter, als es umgesetzt ist. Das wissen wir leidvoll aus der Vergangenheit. Hier hat sich enorm viel geändert bei der Polizei in Bremen und Bremerhaven. Ich möchte den Dank von Herrn
Herderhorst ruhig erweitern und ganz persönlich unsere beiden Polizeichefs Mordhorst und Viehweger nennen, die wirklich Glücksfälle in der Leitung für uns sind.
Sie leisten zusammen mit Schulen, mit anderen Behörden, mit anderen Ressorts, auch mit dem Ressort Justiz, mit weiteren Institutionen hervorragende Arbeit. Es ist doch neu, aber klasse, wenn wir zum Bericht über die Bekämpfung der Jugendkriminalität in der Innendeputation die Generalstaatsanwältin und den Leitenden Oberstaatsanwalt haben, die den Beitrag der Justiz berichten.
Meine Damen und Herren, verschweigen will ich nicht, dass einiges in der Mitteilung des Senats fehlt. Die Koalitionspartner haben sich nicht auf ein neues Verfassungsschutzgesetz geeinigt. Da liegen unsere Vorstellungen noch sehr weit auseinander.
Was fehlt, und das ist besonders schmerzlich, ist ein Informationsfreiheitsgesetz. Wir konnten uns weitgehend auf eine neue, nicht mehr ordnungspolitisch dominierte Rolle des Melderechts einigen, aber den Bürger in die Akten sehen zu lassen oder zumindest dem Beamten die Sicherheit zu nehmen, dass außer ihm nie jemand anderes in die Akten hineinschauen darf, das war mit der CDU auch in drei Anläufen in zwei großen Koalitionen nicht zu machen. Wir werden da beharrlich weiter vorgehen.
Meine Damen und Herren, ganz besonders schmerzlich ist das Fehlen von Erfolgsmeldungen in der Mitteilung des Senats auf dem Gebiet des Ausländer- oder Zuwanderungsrechts. Die SPD hätte sich eine sehr viel konstruktivere Rolle Bremens in der bundesweiten Debatte gewünscht. Wir hätten gerade auch in Bremen sehr viel weiter sein können, wenn dem Koalitionspartner mehr an Bremen als an Disziplin im CDU/CSU-Theaterdonner gelegen gewesen wäre.
Dabei spielt bei der immer noch fehlenden Regelung der Integrationsaufgabe – Ministerpräsident Müller hat dazu heute etwas gesagt, Herr Dr. Böse vor ein paar Tagen – auch die Forderung nach einer Härtefallkommission eine Rolle. Nicht einmal ein gemeinsamer Appell der beiden christlichen Kirchen konnte die hartherzige CDU erweichen!
Herr Eckhoff, ich finde es gut, dass Sie sich so schämen!
Meine Damen und Herren, das hat nicht nur praktische Gründe, das betrifft vielleicht auch nur wenige Fälle, aber es dient dem Klima. Wir wollen ein Klima der Integration, des Aufeinanderzugehens und keine Atmosphäre des Ausgrenzens oder des Verbietens!
Meine Damen und Herren, das lebt doch keiner identischer vor als unser Bürgermeister, von dem wir schließlich alle hier im Haus wollen, dass er das Amt auch nach dem 25. Mai ausübt.
Ihr auch! Da brauchst du gar nicht so zu tun, Matthias! Zu diesem Klima, meine Damen und Herren, passt überhaupt nicht, wenn nach einer schlimmen Tat wie der des siebzehnjährigen muslimischen Busentführers der CDU-Bürgermeister der Versuchung nicht widerstehen kann, mit billiger Kritik an dieser die Gesellschaft zusammenhaltenden Haltung des Präsidenten des Senats sein politisches Süppchen zu kochen. Ich meine, dieser Versuchung hätte Senator Perschau widerstehen müssen!
Wir fragen den Senat:
Sieht der Senat Möglichkeiten, gegen die zunehmende Zahl so genannter Model-Anzeigen in den örtlichen Zeitungen vorzugehen, die wegen der Betonung der ausländischen Herkunft der dort genannten Frauen den Verdacht von Menschenhandel und Zwangsprostitution begründen können?
Nutzt der Senat die in diesen Anzeigen enthaltenen Angaben für polizeiliche Ermittlungen?
Herr Staatsrat, teilen Sie meine Einschätzung, dass die Antwort des Senats auf unsere Anfrage eine kaum zu überbietende Verharmlosung der Situation darstellt,
die der Situation der betroffenen Frauen in keiner Weise gerecht wird?
Herr Staatsrat, wären Sie bereit, meinen Rat anzunehmen, sich über das Thema Model-Anzeigen auch einmal mit dem Polizeipräsi
denten zu unterhalten, der uns gegenüber ganz andere Dinge geäußert hat als die, die Sie hier genannt haben?
Wie Sie wissen, sind die Redaktionen für den Anzeigenteil nicht zuständig, Herr Borttscheller, aber selbstverständlich! Ich kann mir nicht vorstellen – –.
Eine kleine noch! Herr Staatsrat, kann es sein, weil es einfach schwer zu finden war, dass es sich bei dem hier von Ihnen genannten Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 1. Januar 2001 um das Gesetz vom 20. Dezember 2001 handelt, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Güldner, wir wissen ja, dass es Verfahren bei der Staatsanwaltschaft gibt, und dass in diesem Zuge Hausdurchsuchungen vorgenommen werden, das wird hier niemanden überraschen. Das ist die Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft. Wir sind hier aber im Parlament. Ich darf dann doch noch einmal Frau Linnert zitieren: Der Untersuchungsausschuss ist nicht dafür da, die Staatsanwaltschaft zu ersetzen. Hier geht es ganz klar um politische Verantwortung für Verfahrensabläufe und Vorteilsnahme im öffentlichen Handeln. Herr Dr. Güldner, das ist das, was wir von Ihnen wollen! Wir möchten gern, dass Sie endlich Ross und Reiter nennen und dass Sie uns sagen, wen Sie eigentlich meinen, und dann vielleicht auch die Konsequenzen fordern. Hat es schon einmal einen Untersuchungsausschuss gegeben, in dem die Opposition im Untersuchungsausschuss keine Konsequenzen fordert? Herr Dr. Güldner, wenn Sie unzulässige Einflussnahme auf die politischen und administrativen Entscheidungsträger anprangern, die über bekannte Einzelfälle hinausgehen, dann nennen Sie uns doch bitte endlich Namen! Wenn Sie uns auch dann bitte nicht länger im Unklaren lassen würden, nennen Sie uns die durch Korruption beeinflussten oder gekauften Entscheidungen, ob sie hier in der Bürgerschaft gefallen sind, im Senat oder an anderer Stelle in der Verwaltung!
Wenn Sie hier in Ihrem abweichenden Votum behaupten, dass auf Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss unzulässiger Einfluss ausgeübt worden sei, weil sie ihre Aussagen vor der Polizei entschärft haben, dann darf es doch nicht nach fast einem Jahr Untersuchungsausschuss bei dieser bloßen Behauptung bleiben. Sagen Sie uns endlich klipp und klar, wer beeinflusst wurde und von wem!
Ich sage Ihnen auch ganz deutlich, dafür ist es eigentlich zu spät. Eigentlich hätten Sie das sofort im Ausschuss tun müssen und sagen müssen, da redet ein Zeuge anders, als er möchte und müsste!
Herr Dr. Güldner, Sie haben der Koalition immer wieder vorgeworfen, sie täte so, als ob nicht die möglicherweise vorgekommene Korruption als Schaden für Bremen angesehen werden müsse, sondern die Arbeit des Ausschusses. Diesen Vorwurf weise ich zurück! Die Sozialdemokraten im Ausschuss haben zu keinem Zeitpunkt die Bedeutung von Korruption oder den begründeten Verdacht auf Bestechlichkeit für Bremen und auch für die Außenwirkung Bremens heruntergespielt oder die gravierenden Einzelfälle, denen Polizei und Staatsanwaltschaft nachgehen, verharmlost.
Natürlich muss Politik ein klares Signal gegen Korruption setzen und korruptes Verhalten konsequent verurteilen. Auch die Wahrnehmung eines parlamentarischen Rechts wie das Minderheitenrecht auf eine Enquete kann kein Missbrauch an sich sein. Die SPD-Fraktion hat sich im Ausschuss, wie in der Einsetzungsdebatte angekündigt, mit aller Sorgfalt an der Aufklärungsarbeit beteiligt, aber, Herr Dr. Güldner, wir haben schon sehr deutlich kritisiert, dass Sie auch nach einem Jahr Untersuchungsausschuss weiterhin ohne belegende Daten und Fakten Vermutungen und Verdächtigungen äußern. Dann ist Ihnen wirklich vorzuwerfen, dass Sie in Ihrer Not, überhaupt irgendetwas vorbringen zu können, einen daraus wachsenden Schaden für Bremen allerdings billigend in Kauf nehmen.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss hatte zu klären, ob in Bremen ein politisches Korruptionssystem besteht und ob es politische Verantwortlichkeiten für die von der Staatsanwaltschaft bereits untersuchten Einzelfälle im Rahmen eines Geflechts zwischen der öffentlichen Hand und der Bauwirtschaft gibt. Nicht nur die Mehrheit kommt zu dem Ergebnis, dass es dieses Geflecht nicht gab. Diese Frage hat auch der Obmann der Grünen in der Pressekonferenz unmittelbar im Anschluss an die öffent
liche Beweisaufnahme auf die Frage einer „Butenun-binnen“-Redakteurin klar mit Nein beantwortet. Das gibt es auch schriftlich, denn diese Frage musste auch das Votum der Grünen in Übereinstimmung mit dem Ausschussbericht mit Nein beantworten. Ein System Zech im Sinne eines Systems, das bremische Politik und Verwaltung mit einbezieht, hat auch das abweichende Votum nicht belegen können.
Nicht nur für mich, sondern ich weiß es auch von anderen, gibt es eine weitere schmerzhafte Entzauberung der Grünen durch den Ausschuss, nämlich dass wir es hier mit einer energisch dem Gedanken und der Verteidigung des Rechtsstaates verpflichteten Partei zu tun haben. Ich habe mir hier hineingeschrieben: Herrmann Kuhn kann sich freuen, dass er nicht wieder kandidiert, das lasse ich aber weg!
Dazu muss man schon etwas zu dem bei den Äußerungen der Grünen immer wieder anklingenden Stellenwert der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und damit des Strafprozesses und der dort durch Verfahrensvorschriften verbrieften Menschen- und Bürgerrechte sagen. Im grünen Votum wie auch schon in anderen öffentlichen Äußerungen auch wieder in der Debatte wird den Koalitionsfraktionen der Versuch vorgeworfen, den Inhalt von Strafverfahrensakten der öffentlichen Diskussion zu entziehen. Herr Dr. Güldner hat es in der Pressekonferenz sehr deutlich gesagt, wir müssen versuchen, den Journalisten auch die Möglichkeit zu geben, dass sie wirklich wissen, was da gewesen ist, das steht ja alles nur in diesen Akten,
Akten, die bislang nur in einem Fall mit einer Anklage bereits auf dem Richtertisch gelandet, aber allesamt noch weit entfernt von der öffentlichen Hauptverhandlung sind.
Ich nehme diesen Vorwurf, dass wir das der Öffentlichkeit entziehen wollen, für die sozialdemokratischen Mitglieder dieses Ausschusses mit Stolz zur Kenntnis und akzeptiere ihn, denn es ist gut und richtig, Ermittlungsverfahren, deren tatsächliche Grundlage ja erst ermittelt werden muss, gerade wenn sie brisante Inhalte bergen, nicht öffentlich bekannt zu machen, um unnötige und oft auch falsche Vorverurteilungen zu verhindern.
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft müssen die Möglichkeit haben, in alle Richtungen zu denken
und zu ermitteln, ohne dass ihre Worte, in internen und vorläufigen Vermerken niedergelegt, im Lichte der Öffentlichkeit ein Gewicht bekommen, das sie noch gar nicht haben. Davon zu unterscheiden ist selbstverständlich, dass ein Strafverfahren, das zu einer Verurteilung führen kann, vor einem Gericht öffentlich geführt werden muss, gerade um hier Willkür ebenso zu verhindern wie Vertuschung und Verharmlosung. Sowohl der Schutz der Ermittlungsakten vor der Öffentlichkeit als auch die öffentliche Gerichtsverhandlung sind strafverfahrensimmanente Menschenrechte. Im rechtsstaatlichen Strafverfahren ist deshalb der Stoff, der allein bei einem Urteil zugrunde gelegt werden kann, mündlich und öffentlich zu verhandeln.
Der Verweis der Grünen in ihrem Votum auf die angeblich herausragende Authentizität von zum Beispiel den handschriftlichen Vermerken von Herrn Fischer und den ersten Vernehmungen durch die Polizei entwertet dieses öffentliche Strafverfahren ebenso, wie er die Zeugenanhörungen im Untersuchungsausschuss entwertet. Das erschreckt mich dann allerdings zutiefst, kritisiert zu werden mit dem Vorwurf, die Koalition schütze die verbrieften Rechte von Angeschuldigten und Zeugen und schütze die Grundlagen des strafrechtlichen Verfahrens. Dafür werden wir jetzt an den Pranger gestellt von einem grünen Spitzenpolitiker, der sich an anderer Stelle immer wieder für Menschenrechte auch und gerade im rechtsstaatlichen Verfahren ausspricht. Man erinnere sich nur an die flammenden Reden von Herrn Dr. Güldner, wenn es um ausländerrechtliche Fragen oder Fragen der Menschenwürde im Abschiebeknast geht, die ich ja sehr begrüße, aber diese Rechte sollen für bestimmte Leute offensichtlich nicht gelten!
Meine Damen und Herren, das, was das grüne Votum an Empfehlungen enthält – das ist ja so ein Zehnpunkteplan –, wird immer wieder gern genommen, weil es wenigstens Aktionsfreudigkeit zeigt, dabei ist das alles weder neu noch innovativ. Herr Dr. Güldner hat in der Pressekonferenz, in der er sein Werk vorgestellt hat, gesagt, der Untersuchungsausschuss sei auch in der Sache nötig gewesen, um diese Vorschläge zu entwickeln. Ich behaupte, wenn sich ein Ausschussassistent mit einer schönen Tasse Tee eine Stunde vor der Pressekonferenz hinsetzt und einmal aufschreibt, was man denn so gegen Korruption machen könne, dann käme mit Sicherheit nicht weniger heraus als dieses Zehnpunkteprogramm. Die Erkenntnisse, die uns präsentiert werden, hätten und haben wir auch ohne beziehungsweise unabhängig vom Untersuchungsausschuss mit unserem üblichen parlamentarischen Instrumentarium oder bei einigen Dingen mit einem kurzen Blick in unsere Wahlprogramme gewonnen. Im Übrigen sind diese Forderungen alle schon gestellt worden.
Ich habe zu Beginn schon darauf hingewiesen, welche Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung schon getroffen worden sind. Ein großer Teil der Forderungen der Grünen ist damit längst erledigt. Natürlich ist es auch notwendig, dass diese Maßnahmen mit Leben erfüllt werden und die Vorschriften von denen, für die sie gelten, mit entsprechendem Problembewusstsein eingehalten werden. Als ob wir dafür 114 Zeugen gebraucht hätten! Daran muss auch immer weiter gearbeitet werden – man lernt ja nie aus –, was auch durch die angesprochenen Schulungsmaßnahmen geschieht. Das ist das wesentliche Ergebnis der Opposition, am Ende dieses Ausschusses zu fordern, dass diese Maßnahmen auch beachtet werden müssen; das spricht für sich. Dass Öffentlichkeit ein wesentliches Instrument ist, Korruption zu verhindern, das darf man fast als Allgemeinplatz behandeln, weil wir wissen, dass sich Korruption in der Regel in der Verschwiegenheit abspielt. Aber die Erkenntnisse des Ausschusses passen zu dieser Forderung gar nicht oder aber besonders gut. Ich will jetzt nicht alle sieben Projekte wieder aufführen und zeigen, wie breit sie öffentlich und fachöffentlich diskutiert wurden, aber ich möchte es an zwei Bespielen deutlich machen, erstens am Verkauf des Polizeihauses! Nachdem sich die Firma Zechbau aufgrund der Debatten um das Innenstadtkonzept der Wirtschaftsbehörde für das Objekt interessierte, hat Ortsamtsleiter Robert Bücking, der sich immerhin bekanntlich als grüner Hoffnungsträger für den Senat bereithält, beim Zech-Architekten Klumpp dafür geworben, doch die Stadtbibliothek einzuplanen. Obwohl diese Forderung wegen der fehlenden politischen Beschlüsse – Eins-plus-vier-Konzept, das kennt ja jeder noch – und mangels Absicherung im Haushalt völlig zu Recht keine Berücksichtigung in der Ausschreibung finden konnte, hat der Beirat mit in öffentlicher Sitzung einen einstimmigen Beschluss gefasst, nicht das eine Konzept von Zechbau ohne Bibliothek, sondern das zweite mit Zentralbibliothek zu verwirklichen. Obwohl von der Fachverwaltung darauf hingewiesen wurde, dass ein solcher Zuschlag nicht ausschreibungskonform sei, hat die Kollegin Frau Krusche für die Grünen in der Debatte in der Stadtbürgerschaft noch einmal das Zech-Konzept mit Stadtbibliothek gefordert, und die Fraktion hat gegen die Mehrheit gestimmt, weil diese nur das andere Zech-Konzept befürwortete, weil die Mehrheit den Standort der Zentralbibliothek noch nicht entscheidungsreif fand. Auch danach ließen die Kulturverwalter und Kulturpolitiker aller Parteien und vor allem auch die benachbarten Wall-Kaufleute nicht locker, die Zentralbibliothek durchzusetzen, und sie waren am Ende erfolgreich. Dies alles spielte sich in breiter Öffentlichkeit ab. Für die Grünen im Untersuchungsausschuss aber steht fest, dass die Firma Zechbau Professor Zantke bestochen hat, und dieser hat das dann durchgesetzt. Zwei Welten!
Meine Damen und Herren, ob Professor Zantke Zechbau damit wirklich einen Gefallen getan hat, wissen wir überhaupt nicht, denn wenn ich noch einmal Frau Krusche zitieren darf, wurde erst durch die Standortentscheidung Zentralbibliothek, die ja möglicherweise gekauft wurde, Schlimmeres verhindert. Ich darf zitieren aus der Debatte vom 27. Januar 1998, Frau Krusche:
„Der Streit um eine neue Zentralbibliothek wird innerhalb der Koalition anscheinend zum Dauerbrenner. Vor allem aber sollte die Zentralbibliothek nicht Am Wall ihren zukünftigen Standort erhalten, sondern am Bahnhofsvorplatz, oder aber wegen der Entscheidungsunfähigkeit der CDU womöglich weiterhin am Schüsselkorb ihr Mauerblümchendasein fristen müssen. Ja, dann hätte Zech ein Schnäppchen gemacht! Für zwei Millionen DM weniger, als Weser-Wohnbau für das Polizeihaus geboten hat, würde Zech dort ein ähnliches Projekt aus Wohnen, Gastronomie und Dienstleistung bauen, und diesen Kuhhandel machen die Grünen nicht mit.“ Also, Zentralbibliothek bekommt er, ist gekauft worden, korrupt; hätte er die Zentralbibliothek nicht bekommen, wäre es ein Kuhhandel gewesen und so weiter!
Ebenfalls nicht geheim und im Verborgenen spielte sich die gemeinsame Planung des SV Werder und der Firma Zechbau ab, eine Ostkurve mit Logen und Gastronomie zu planen, nachdem die Stadt entschieden hat, dass sie die Kurve gern haben will, aber keinen Pfennig dazubezahlen möchte. Öffentlich wurde die Forderung der beiden im Übrigen privaten Planer, zur Finanzierung des Projekts Wohnbebauung in der Pauliner Marsch zuzulassen, diskutiert.
Diesen Betonträumen hat Stadtentwicklungssenator Ralf Fücks ein Ende bereitet, und dann sollen weder er noch der Rest des Senats wie auch die Bau-, Sport- und Stadtteilpolitiker nicht gemerkt haben, dass Zech und Werder weiterplanen, dass sie als Arbeitsgemeinschaft eine Bauvoranfrage für ein verändertes Konzept einreichen, und alle haben nicht gemerkt, dass eine Senatsvorlage eingebracht wurde auf der Basis der Zech-Planung mit dem Kostenrahmen der Zech-Planung, jetzt aber mit der städtischen Bremer Sport- und Freizeitgesellschaft als Bauherr? Im Senat, dem immerhin Ralf Fücks und Helga Trüpel angehörten, ist dieser Beschluss ohne Gegenstimme gefasst worden. Man kann doch wohl kaum von geheimer Mauschelei sprechen, oder aber, Herr Dr. Güldner, man muss den Kreis der Verdächtigen für das System Zech erheblich ausweiten.
Meine Damen und Herren, eine grüne Konsequenz aus dem Ausschuss soll auch die Forderung
nach einem Büro sein, das auf die Baufirmen aufpasst. So etwas gibt es in Amsterdam, und Herr Dr. Güldner wird nicht müde, es zu loben, so etwas will jetzt auch der Von-Beust/Schill-Senat in Hamburg. Allerdings wird die Forderung im grünen Votum gar nicht erhoben, wenn man genau hinsieht. Die Grünen wollen erst einmal schauen, wie das Büro in Amsterdam denn so geht und gegebenenfalls dann mit einer Forderung in die Gremien gehen, und das nach einem Jahr Untersuchungsausschuss!
Ach ja, und dann das: Der Untersuchungsausschuss war nötig, um die Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz zu begründen, eine Forderung, die ich ausdrücklich teile,
aber, Herr Dr. Güldner, Sie sehen, wie sie sich sofort ereifert, und das ist Ihnen leider entgangen, aber Sie hätten nur Ihre Kollegin Frau Stahmann fragen müssen. Die weiß um die Wichtigkeit gerade dieser Forderung, und zwar ohne dass sie dem Untersuchungsausschuss angehört!
Meine Damen und Herren, auch der Ausschuss selbst hat in seinem Bericht Verbesserungsansätze aufgezeigt. Für diese Forderungen haben wir den Ausschussbericht ebenso wie die jetzige Debatte genutzt, gebraucht haben wir sie dafür nicht. Diese Reformdiskussion läuft im Kern bereits seit einiger Zeit unter verschiedenen Stichpunkten, neben der bereits anfänglich erwähnten Korruptionsbekämpfung und optimierten Wertschöpfungsprozessen, ohne dass es eines Untersuchungsausschusses bedurft hätte.
Dabei sind wir nicht stehen geblieben. Ein wesentlicher Punkt war die Erkenntnis, dass der Senat sich bei allen Projekten in einem allgemeinen Zielkonflikt befand und mehrere auseinander strebende Absichten bündeln und möglichst insgesamt verwirklichen musste, wobei es der Verwaltung im Wesentlichen gelungen ist, die unterschiedlichen Zielvorgaben zu vereinen. Dieser Zielkonflikt muss auch im Rahmen weiterer Reformprozesse, zum Beispiel im Vergaberecht und im Immobilienmanagement, im Bewusstsein öffentlichen Handelns bleiben.
Deutlich geworden ist das Problem der schleichenden Selbstbindung bei der frühzeitigen Einbeziehung Privater in öffentliche Vorhaben, die sowohl der Haushaltsnotlage als auch dem nachfragebestimmten Immobilienmarkt in Bremen geschuldet sind. Hierbei sind zwei Punkte besonders wichtig:
Im Rahmen von Wirtschaftsförderung muss immer die kritische Distanz des öffentlichen Auftraggebers und des privaten Auftragnehmers gewahrt bleiben, da beide ihre jeweiligen Optimierungsinteressen haben. Sobald der Kontakt zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Hand zur Projektentwicklung aufgenommen wird, ist es notwendig, so transparent wie möglich zu handeln, um die Zusammenarbeit als das zu zeigen, was sie ist: Bremen bedient sich externer Fachkompetenz, nicht das Unternehmen bedient sich Bremens!
In diesem Zusammenhang muss aber auch noch einmal die Frage gestellt werden, inwiefern Bremen selbst als Konzern das Instrument der Privatisierung nicht auch in diesem Sinne nutzen kann: Was können oder könnten unsere eigenen Wirtschaftsförderungs- und Investitionsgesellschaften oder Baugesellschaften leisten, ohne die private Bauwirtschaft zu bemühen, und ist ein Wertschöpfungsprozess im Immobilienbereich wie bei der Vermarktung des Polizeihauses und des Siemens-Hochhauses an einen Immobilienfonds nicht auch durch Bremen selbst möglich? Herr Keller hat dazu bestimmt seine eigene Meinung. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich erspare es mir, auf die Vorwürfe einzugehen, Herr Abgeordneter Herderhorst, lieber Rolf, ob es nötig ist, bei einem doch eher nebensächlichen Thema, was die praktische Umsetzung anbelangt, den beiden innenpolitischen Sprechern die Ehre abschneiden zu wollen. Ich denke, wir beide werden im Laufe des Wahlkampfs noch ganz andere Dinge miteinander besprechen müssen, so dass wir es uns jetzt vielleicht sparen sollten. Ich meine, wir sind im Zuwanderungsrecht viel weiter auseinander, hier können wir dann vielleicht die harten Hämmer solange liegen lassen. Ich bin aus den Reihen der Polizei nicht angesprochen worden, dass sie – wir haben ja sehr viele Gespräche, auch mit Personalräten, mit Gewerkschaftlern, geführt – unter dem Polizeigesetz leiden, dass da etwas fehlt. Ich habe hier die Wahlprüfsterne zur Bürgerschaftswahl am 25. Mai 2003, wunderschön aufgemacht, der Polizei vorliegen und soll etwas dazu sagen, was wir in der nächsten Legislaturperiode tun wollen und wo wir die Polizei unterstützen wollen. Während sie vor vier Jahren als Gewerkschaft sehr darauf geachtet haben, dass wir auch vernünftige rechtliche Grundlagen für die Polizeiarbeit beschließen, sind sie jetzt völlig zufrieden damit. Kein einziges Wort darüber, dass wir an dieses hervorragende Polizeigesetz gefälligst noch einmal herangehen sollen, weil da etwas fehlt! Ich glaube, da kommt der Druck vielleicht doch mehr aus der Politik als aus der Polizei,
was natürlich die Frage nach Fachkompetenz zusätzlich beantwortet.
Ich hatte mich ein bisschen darauf verlassen, dass Matthias Güldner auf die Zahlen eingeht, ich würde sie gern an einem Punkt noch erweitern. Er hat für das Jahr 2001 27 200 Anschlüsse genannt, die abgehört wurden. In einer Sitzung des Datenschutzausschusses hat das Ressort Justiz einmal deutlich gemacht, dass auch in Bremen der Zuwachs im Trend liegt, und zwar erheblich im Trend. Nach Auskunft von Henning Maul-Backer nahm Bremen im Jahr 2000 mit einem Zuwachs von 226 Prozent die Spitzenposition in Deutschland ein. In keinem anderen Bundesland stieg – im Jahre 2000 war das – die Zahl der Ermittlungsverfahren mit Telefonüberwachung im Vergleich zum Vorjahr prozentual mehr an als in Bremen. Ich glaube, die Sicherheitslücke ist in unserem telefonischen Schleier da nicht so riesig.
Es gibt eine andere Zahl: In Deutschland ist es heute vierzehnmal wahrscheinlicher, abgehört zu werden, als in den USA. Das sind doch Zahlen, wenn wir auch noch nicht einmal unter Druck stehen, bei denen man sagen kann, das Instrument schauen wir uns noch einmal an. Das Bundesverfassungsgericht sagt auch,
dass man einmal eine gründliche Bestandsaufnahme machen soll. Wir wissen doch, dass es dabei um erhebliche Eingriffe in ein Grundrecht geht und eben nicht nur bei potentiellen Tätern, sondern gerade bei diesem Punkt sind unglaublich viele Unbeteiligte betroffen, und deshalb wird von vielen eine gründliche Auswertung gefordert.
Ich denke, weil diese Situation so ist, können wir etwas entspannter damit umgehen. Natürlich können wir die Telefonüberwachung – Herr Senator, Sie werden an der Stelle möglicherweise die Fachkompetenz meines grünen Kollegen anzweifeln – in unser Polizeigesetz hineinschreiben, das ist überhaupt keine Frage, wir können sie bloß nicht anwenden, weil die bundesrechtliche Mitwirkungsnotwendigkeit, insbesondere der Anbieter, nicht geregelt ist. Aber der Senat will das ja im Moment nicht, sondern zieht es nur in Erwägung, deshalb glaube ich, wir können gelassen sein.
Herr Herderhorst, Sie wissen selbst, dass ich ein relativer Freund der Richterbestätigung bin, aber man kann auch im Hinblick auf die Richterbestätigung skeptisch werden, nämlich der Richtervorbehalt genau an dem Punkt Telefonüberwachung, wenn wir uns das Gutachten von Backes und Gusy ansehen, die ja gesagt haben, wie wenig dieser Richtervorbehalt in der Praxis tatsächlich eine Hemmschwelle darstellt.
Man muss sich wirklich darüber unterhalten, ob wir das Instrument noch richtig anwenden, ob es damit Genüge getan ist, dass Richter sagen, jawohl, ihr
könnt das anwenden, es ist nicht rechtswidrig, oder, wie es auch schon von sehr fachkompetenter Seite überlegt worden ist, ob man nicht sagt, wir geben dem Richter mehr Verantwortung, er muss sich das Bild so verschaffen, dass er im Prinzip die Verantwortung dafür übernimmt und vielleicht auch daran bleibt, wie das in Amerika ist, dass nämlich der Richter auch überprüft, was kommt eigentlich dabei heraus.
Es ist etwas, was wir auch tun sollten, vielleicht auch vor dem Hintergrund dessen, was Henning Maul-Backer vor dem Datenschutzausschuss gesagt hat. Wir sollten uns dieses Themas, das mag dann auch ein Dank an Herrn Herderhorst sein, weil er den Anstoß gegeben hat, in Bremen annehmen, um einmal gründlich das, was in Bremen schon passiert – jetzt traue ich mich an das Wort heran –, zu evaluieren. Lassen Sie uns das machen! Aber jetzt können wir sowieso nichts machen, so dass wir in Ruhe diese Debatte hier beenden können. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rohmeyer, ich habe Sie so verstanden: Die Bayern haben Probleme und reagieren angemessen darauf, wir sollten von Bayern lernen. Wir haben keine Probleme und sollten deshalb auch angemessen darauf reagieren.
Das Landesamt und das Landeskriminalamt beschreiben in der Antwort des Senats sehr deutlich, dass die Scientologen in Bremen im Moment keine Rolle spielen, es keine erkennbaren Aktivitäten gibt. Wir sollten hier nicht etwas zum Problem hochreden, das keines ist. Dass wir uns über Sekten unterhalten können, dass wir uns vernünftig mit Informationen über Sektentätigkeiten, über destruktive Kulte und so weiter befassen sollten, da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Ich habe gerade heute noch mit einem Vertreter der Bremischen Evangelischen Kirche gesprochen, der man an dieser Stelle genau wie der katholischen Kirche für ihre Tätigkeit danken darf. Gerade der Vertreter der Bremischen Evangelischen Kirche ist, was die Aufklärungsarbeit über destruktive Sekten und Kulte betrifft, eine richtig vorzeigbare Adresse.
Wir werden uns sicher in naher Zukunft einmal mit den Innendeputierten und mit den Bildungsdeputierten zusammensetzen, sie einmal zu uns einladen, um auch dieses verengte Blickfeld auf Scientology etwas aufzulösen und uns über das Thema insgesamt zu unterhalten. Dass der Senat im Moment keinen Sektenbeauftragten einsetzen will, kann ich aufgrund der übrigen Erkenntnisse sehr gut nachvollziehen. Ich darf Ihnen aber versprechen, dass wir natürlich auch angemessen wachsam bleiben, und solange Sie diesem Parlament angehören, werden wir auch sicher immer wieder aufgefordert werden, dazu Stellung zu nehmen. – Vielen Dank!
Das war ja der Antwort des Senats schon zu entnehmen! Herr Senator, wenn Menschen sich bedroht fühlen, dann ist der erste Weg, und das ist ja auch gut so, zur Polizei. Sie sind in Bremen Chef der Polizei. Könnten Sie sich nicht vorstellen, weil Sie das nun als Problem erkannt haben, dass wir vielleicht in den Reihen der Polizei einen speziellen Ansprechpartner – das könnte man ja leicht regeln, ohne dass man auf Haushalte anderer Ressorts zugreifen muss – zur Verfügung stellen könnten?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es sind in diesem Parlament ja häufig die hysterischen Momente, die Aufmerksamkeit erregen, die historischen Augenblicke verblassen oft dahinter.
Das ist jetzt ein solcher historischer Augenblick. Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz in einem integrierten Gesetz, das ist, glaube ich, so noch nirgends vorhanden, da ist Bremen wieder einmal Spitze. Diese Themen sind miteinander verwoben, diese Themen haben einander zu dienen, und in der Praxis muss es gut laufen. Wir unterstützen zwar immer wieder und sagen es, aber nehmen doch oft in Kauf, dass es hinsichtlich ungeklärter gesetzlicher Regelungen dann doch manchmal hakt. Hier wird damit Schluss gemacht. Hier wird für die Praxis ein Gesetz vorgelegt, das Nägel mit Köpfen macht. Das ist nun doch nicht so oft der Fall. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch den Worten von Herrn Herderhorst anschließen und mich wirklich herzlich bei Uwe Otte bedanken, dem Mitarbeiter beim Senator für Inneres, der sein ganzes Herzblut – und das Zweite hatte ich vergessen, was wir heute in der Diskussion hatten –, seine Einsatzbereitschaft und seine Geduld in dieses Gesetz eingebracht hat, denn wir diskutieren intern nun schon lange über dieses Gesetz, es liegt schon lange vor, aber jetzt haben wir es eingebracht. Man möchte fast die gesetzlichen Regelungen zum Ruhestand abschaffen, um Leute wie Uwe Otte zu halten.
Das tun wir aber natürlich nicht, sondern er hat es sich verdient, dass wir dieses Gesetz heute verabschieden, und vielleicht kann er ja in den letzten Tagen noch das eine oder andere Schöne auf den Weg bringen. Dank gebührt aber nicht nur diesem Mitarbeiter, sondern Dank gebührt auch besonders dem Europäischen Gerichtshof, denn wir waren in der Debatte über dieses Hilfeleistungsgesetz manchmal schon wieder in unglückseliger Tradition dabei, uns zu verhakeln. Auf der einen Seite hatten wir den Wunsch, dass die Feuerwehr an diesem Rettungsdienst, am Krankentransport beteiligt wird, weil nur so die Leistungsfähigkeit und auch die Finanzierbarkeit der Berufsfeuerwehr gewährleistet ist. Auf der anderen Seite hatten wir die Kassen, die den Wunsch haben, die Entwicklung der Kosten in irgendeiner Weise begrenzen zu können oder zumindest im Rahmen zu halten. Alles kreiste um die Frage der Privatisierung des Rettungsdienstes, des Krankentransports. Wir wollten ausdrücklich keine verwilderten Zustände durch Privatisierung. Das alles war unser gemeinsames Anliegen, aber wir wussten bei vorliegenden Gerichtsurteilen nicht, wie wir das sichern können, ohne dass dieses Hilfeleistungsgesetz uns möglicherweise irgendwo abschmiert. Dann kam aber, Gott sei Dank, das Urteil des EuGH vom 25. Oktober 2001 und hat die politischen Diskussionen in vernünftige Bahnen gelenkt. Durch dieses Urteil werden Zulassungsbeschränkungen für private Krankentransportanbieter unter bestimmten Bedingungen nicht ausgeschlossen. Es ergänzt ein früheres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das als Versagungsgrund einer Zulassung auch eine kostentreibende Überversorgung auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge bestätigt hat. Wir alle haben uns oft vorgestellt, dass jemand auf der Straße zusammenbricht, und dann kommt entweder gar keiner, oder es kommen gleich drei und raufen sich darum, wer ihn denn mitnehmen darf, um ihn ins nächste Krankenhaus einzuliefern. Das sind natürlich Zustände, die wir unbedingt verhindern wollten. Die Erkenntnisse aus diesen Urteilen wurden in das vorliegende Gesetz, insbesondere in die Paragraphen 24 und 34, eingearbeitet. Das Gesetz be
Herr Senator, auf die letzte Bemerkung würde ich gern noch eingehen. Sie haben diese Unterschrift sehr lange hinausgezögert. Heißt das, dass wir zurzeit nicht souverän voll handlungsfähig sind, weil diese Entscheidungen noch nicht getroffen sind? Mir kommt das merkwürdig vor. Wir müssen doch eigentlich auf der Grundlage der jetzt bestehenden Verträge souverän handeln können, oder ist das nicht so?
Sie teilen aber meine Einschätzung, dass wir handlungsfähig sind, ohne dass Ihnen Herr Bartling da die Erlaubnis geben muss! Darf ich dies aber bitte erweitern? Sie haben in der Beantwortung zu Frage zwei das Wort Umsteuerungsressource benutzt, das doch oft den Beiklang von Spardose hat. Bedeutet dies, dass für Sie die Diskussion über die Wasserschutzpolizei als zuständige Fachorganisation für Wasser, Luft und Straße, insbesondere mit der hohen Kompetenz im Gefahrgutbereich, für Sie beendet ist, oder gibt es da noch Chancen neben dieser Niedersachsendiskussion, die Wasserschutzpolizei in ihrer Kompetenz weiter zu stärken?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die vorliegende Mitteilung des Senats zur Verkehrssicherheit im Lande Bremen ist nicht wirklich aufregend, deshalb aber noch lange nicht langweilig, denn sie behandelt, das hat Herr Knäpper schon angedeutet, einen wichtigen Schwerpunkt der Sicherheitspolitik, der in der politischen Debatte meist nur dann eine Rolle spielt, wenn etwas Schlimmes passiert ist oder wenn etwas schief läuft. Ich werde es ähnlich wie Herr Knäpper machen, dass ich als Innenpolitiker mich hauptsächlich diesem Thema nähere. Dass die verkehrsbaulichen Maßnahmen mindestens genauso viel Gewicht haben, wird dann vielleicht deutlich werden, wenn Frau Krusche geredet hat. Vielleicht können wir so das Thema regierungs- und koalitionsübergreifend richtig rund machen.
Meine Damen und Herren, die Mitteilung des Senats gibt deutlich darüber Auskunft, dass die gemeinsame Politik der großen Koalition die Rahmenbedingungen dafür schafft, dass in Bremerhaven und in Bremen Verkehrssicherheitspolitik für die Menschen und nicht für Autos umgesetzt werden kann.
Dass das nicht überall so ist, das wissen vor allen Dingen diejenigen, die aufmerksam gewisse Zeitungen wie „Die Welt“ in Bremen lesen. Die CDU ist ja in einer anderen Hansestadt in einer anderen Koalition, die dort gerade dabei ist, die doch auch in Deutschland berüchtigte Stresemannstraße wieder zurück zu einem Todesstreifen für kleine Kinder zu machen.
Wir machen hier eine andere Politik in Bremen.
Im Kampf gegen die Hauptunfallgefahr darf nicht nachgelassen werden. Das betrifft vor allem die überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeit sowie Alkohol und Drogen am Steuer. Da fällt als Erstes auf, dass der Senat keine Fallzahlen über Alkoholkontrollen hat, da diese nicht statistisch erfasst werden. Das ist eigentlich nicht zu fassen. Seit Jahren reden wir in der Deputation von ergebnisorientierter Steuerung, und dann gibt es diese wesentlichen Zahlen als Grundlage von Entscheidungsprozessen nicht. Erst eine bundesweite Untersuchung veranlasst Bremen, Zahlen für April bis August 2001 zu erheben, die belegen, dass Alkoholkontrollen Sinn machen. Das bedeutet offensichtlich, dass seit August 2001 wieder keine Zahlen erhoben werden.
Wenn man jetzt eine Schwerpunktaktion machen würde, zum Beispiel Jugendliche und Alkohol am Steuer, hätten wir wieder kein Vergleichsmaterial. Man könnte fast auf den Gedanken kommen, die Zahlen werden nicht erhoben, weil hier die Bremerhavener Polizei im Verhältnis wesentlich besser abschneidet als die in Bremen. Unsere Bremerhavener Kollegen glauben das bestimmt.
Meine Damen und Herren, der Senat stellt auf Seite sieben fest, dass eine deutliche Erhöhung des Überwachungsdrucks und die damit verbundene höhere Entdeckungswahrscheinlichkeit die Verkehrsteilnehmer zu rechtskonformerem Verhalten veranlasst. Diese Erkenntnis gilt ebenfalls und besonders für die Unfallursache Geschwindigkeitsüberschreitung. Auf den ersten Blick scheint diese Erkenntnis aber auch vor allem in Bremerhaven Früchte zu tragen, denn die Zahl der gemessenen Fahrzeuge übersteigt im Verhältnis die Bremer Zahlen deutlich. Geradezu dramatisch wird der Unterschied bei der Zahl der festgestellten Überschreitungen. Obwohl in Bremen, man muss fast sagen nur, 150 000 Fahrzeuge mehr gemessen wurden, ist die Zahl der festgestellten Überschreitungen in Bremerhaven sogar höher. Das ist ein Missverhältnis, das der Senat nur unzulänglich aufklärt.
Mir ist dabei schon klar, auch das wird angesprochen in der Antwort des Senats, dass in Bremen das Konzept geändert wurde. Statt auf die zeitverzögerte Reue mittels Bußgeldbescheid zu setzen, setzen die Bremer auf qualifizierte Kontrollerlebnisse, füh
ren also Anhaltekontrollen durch, mit denen Schnellund Falschfahrer unmittelbar von der Polizei angehalten und, ich zitiere, „zur Rede gestellt werden“. Es ist zu hoffen, dass das Kontrollerlebnis auch vom Autofahrer als qualifiziert angesehen wird, denn billig ist es nicht für das Ressort. Der Senator wird uns sicher noch deutlich machen, wie er die im Vergleich mit Bremerhaven dann deutlich zu erwartenden Einnahmeunterschiede ausgleichen wird.
Ich will hier bestimmt nicht einem rein fiskalischen Ansatz von Verkehrspolitik, im Volksmund auch Abzocke genannt, das Wort reden. Oberste Priorität hat für uns auch die Verkehrssicherheit, aber die Fragen nach den übrigen Folgen müssen doch auch gestellt werden. Wenn wie in Bremerhaven Einnahmen von der Polizei billigend in Kauf genommen werden, so werden offensichtlich in Bremen Einnahmeausfälle billigend in Kauf genommen, und das vor dem Hintergrund ehrgeiziger ausgabenrelevanter Pläne. Ich nenne nur das Bürger-Service-Centrum Mitte.
Im Übrigen ist nicht nur das neue Kontrollkonzept Grund für veränderte Zahlen. Eine weitere Ursache zeigt ein Blick auf Seite vier der Antwort. Dort heißt es: „Ursächlich für den Rückgang der gemessenen Fahrzeuge im Jahr 2001 ist der altersbedingte Ausfall von zwei Überwachungsgeräten Anfang 2001.“ Das erinnert mich ein bisschen an den netten Spruch: „Die ostfriesische Landesbibliothek musste schließen, jemand hat das Buch gestohlen.“
Richtig peinlich, meine Damen und Herren, finde ich, dass es in der Innendeputation an dieser Stelle übrigens noch weiter ging. In einem Klammerzusatz folgte die Erklärung: „Aus haushaltsrechtlichen Gründen konnte erst im Juni 2001 lediglich ein Gerät ersetzt werden.“ Das, obwohl der Senator für Inneres findet, dass Kontrollen das probate Mittel zu mehr Verkehrssicherheit sind! Diese Erkenntnis ist uns dann ja auch in der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft erspart geblieben.
Meine Damen und Herren, an anderer Stelle macht uns der Senator sehr neugierig durch eher nebulöse Formulierungen. Auf Seite sieben heißt es: „Eine erhebliche Steigerung des Überwachungsdrucks soll durch Bündelung der Aufgabenverantwortung und durch bereits im konkreten Planungsstadium befindliche organisatorische Maßnahmen erreicht werden. Aufgabenkompetenz und Verantwortung für die Steigerung der Verkehrssicherheit sollen konzentriert werden.“
Herr Senator, was heißt das? Soll es künftig ein Amt für Verkehrsicherheit geben, ein Verkehrskommissariat? Sollen kommunale verwaltungspolizeiliche und staatliche vollzugspolizeiliche Aufgaben zusammengeführt werden? Soll die Bußgeldstelle eigene Überwachungskameras bekommen mit einem
Außendienst, der die Filme auswechselt? Soll der Verkehrsunfalldienst dezentralisiert werden? Wollen Sie Ihren alten Berliner Plan der Übertragung von Verkehrsüberwachungsaufgaben an Private auch in Bremen versuchen nach dem Motto, es gibt einen Richter in Berlin, aber der kann ja nicht überall sein?
Das sind Fragen über Fragen und keine Antworten! Das überrascht uns, denn immerhin hat die CDU, also die Fraktion des Senators, diese zeitlich unbefristete Große Anfrage gestellt. Man hätte doch erwarten können, dass das Ressort auf solch wesentliche Fragen Antworten hat und keine Nebelkerzen zünden muss!
Meine Damen und Herren, ich befürchte, dass meine Zeit abläuft.
Es ist, wie Sie wissen, unser aller Schicksal, das auf uns zukommt.
Ich möchte deshalb aber an dieser Stelle doch die Zeit nutzen, um hier noch einmal eine deutliche Lanze für Radfahrer zu brechen.
Irgendwie habe ich den Eindruck, es wird vermutet, Radfahrer seien nur Grüne und Sozis, und die von der CDU haben alle einen Stern davor. Ich kann aus den Zahlen und Anmerkungen des Senats diese krassen Vorurteile, die aus der Bewertung dieser Anfrage kommen, nicht herauslesen. Es ist völlig eindeutig, Täter im Verkehrsunfallgeschehen sind Autofahrer. Radfahrer und Fußgänger sind vor allen Dingen die Opfer. Das gilt in Bremen sogar in Einbahnstraßen mit gegenläufigem Radfahrverkehr. Es ist sehr zu hoffen, dass die verstellte Sicht der CDU, Frau Schreyer wird uns gleich noch einmal deutlich machen, wie verstellt sie ist, die ein wenig an den Wetterbericht mit seiner gefühlten Temperatur erinnert, nicht die Fachleute in den Behörden verunsichert.
Große Sorgen, meine Damen und Herren, muss die hohe Unfallbeteiligung von Kindern in Bremen bereiten. Hier hat Polizeipräsident Mordhorst in der Innendeputation bereits angekündigt, dass er es als sein persönliches Anliegen begreift, an dieser Stelle einen besonderen Schwerpunkt seiner Arbeit zu setzen. Die volle Unterstützung der SPD-Fraktion ist dabei sicher, ebenso die der Landesverkehrswacht, die zusammen mit der BrePark und anderen nachahmenswerte Aktionen gestartet hat, im Übrigen auch für andere Firmen nachahmenswert.
Beitragen kann und wird die Schule! Sie unternimmt jetzt einiges, unsere hervorragend laufenden
verlässlichen Grundschulen und die in Zukunft noch von der SPD ja auch hervorragend eingeführten Ganztagsangebote werden sicher auch dazu beitragen, hier zusätzliche Akzente zu setzen.
Dabei muss, das wissen wir, eine neue Qualität erreicht werden, denn der Senat sagt, dass verkehrserzieherische Maßnahmen speziell bei älteren Kindern ihre Wirkung nicht entfalten konnten. Das darf nicht einfach hingenommen werden, sondern es muss gefragt werden, ob verkehrserzieherische Maßnahmen das alleinige Mittel zur Senkung der Unfallzahlen sein können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Ziel der heutigen Debatte muss sein, die Quadratur des Kreises hinzubekommen. Die vier Eckpunkte sind bekannt.
Erstens: Seit 1999 haben wir die Altersteilzeit als Anspruch im Bremischen Beamtengesetz. Über 700 Mal ist von diesem Anspruch Gebrauch gemacht worden, allein über 600 Lehrer sind vorzeitig aus dem Dienst ausgeschieden.
Zweitens: Polizeibeamten und Feuerwehrleuten ist der Anspruch auf Altersteilzeit pauschal verwehrt worden, dagegen sind Beamte des Vollzugs mit Erfolg vor die Gerichte gezogen.
Drittens: Wir wollen gleiches Recht für alle Beamten, ohne das Recht für alle abzuschaffen.
Viertens: Wir wollen als Haushaltsnotlageland auch in Verwaltungsbereichen mit festgelegten Zielzahlen die Funktionsfähigkeit aufrechterhalten. Daran haben die Fraktionen von SPD und CDU als Regierungsfraktionen ein ganz besonderes Interesse.
Sie erlauben mir an dieser Stelle, dass ich es mir leicht gemacht habe und die Ausgangssituation nur erwähne und ihr keine Ecke reserviere! Die Funktion der Altersteilzeit ist im Tarifbereich entwickelt worden, um Personalentwicklung für die jungen Arbeitnehmer zu schaffen, die ihren beruflichen Lebensweg nicht auf dem Abstellgleis im Bahnhof Arbeitslosigkeit beginnen wollen und sollen. Ein Mittel des Personalabbaus sollte die Altersteilzeit nicht sein. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Meine Damen und Herren, wie macht man aus diesen vier Ecken eine runde Sache, wie also schafft man die Quadratur des Kreises? Die Antwort ist einfach: Es geht nicht! Man muss vielmehr offen eingestehen, wir werden hier und heute weder die Position der Arbeitnehmervertreter, die gleiches Recht für alle fordern, noch die Position der besonders betroffenen Ressorts, vor allem die Position des Innensenators, vollständig befriedigen können.
Meine Damen und Herren, niemand soll glauben, dass dieser Schritt der SPD-Fraktion leicht fällt, aber wir stellen uns den realen Schwierigkeiten, und wir zeigen heute einen Weg auf, wie wir ihn für alle erträglich machen können. Die Ihnen vorliegende Änderung des Beamtengesetzes ermöglicht es dem Senat, besonders betroffene Bereiche aus der schwierigen Einzelfallentscheidung herauszunehmen. Das werden vor allem die Polizei, die Feuerwehr und der Justizvollzug sein. Damit kommen wir den Ressorts entgegen, ja wir müssen ihnen entgegenkommen, weil sie uns als Alternative nur die Funktionsunfähigkeit ihrer Verwaltungszweige entgegenhalten können.
Meine Damen und Herren, damit verändern wir aber den ersten Entwurf, der in der Senatsdiskussion war, deutlich. In diesem war die Herausnahme des Vollzugs alternativlos, und ich sage, rücksichtslos, vorgesehen. Im jetzigen Entwurf haben wir die Möglichkeit eines Einstellungskorridors geschaffen, und zwar nicht als virtuellen Einfall zur schöneren Erbauung in Parlamentsdiskussionen, sondern als ganz konkrete Möglichkeit mit Abfederung durch personalwirtschaftliche Maßnahmen.
Wir sind zu den Fachleuten von Finanzen und Inneres gegangen und haben gefragt: Könnt ihr mit den Mitteln des Haushaltsrechts den Rückgriff auf Rücklagen mit der Möglichkeit der sofortigen Ersatzeinstellung des Ausbildungspools einen nennenswerten Korridor organisieren? Die Antwort der Fachleute hieß: Ja, das können wir schaffen, wir sollten es versuchen. Deshalb haben wir in die Entschließung hineingeschrieben, dass es wenigstens erprobt werden soll, denn wir wollen erst einmal sehen, welche Zahlen in Wirklichkeit in den Jahren zum Beispiel auf die Polizei und die Feuerwehr zukommen.
Beamte, die die Altersteilzeit angehen und mit 57,5 Jahren ausscheiden, wissen doch, dass sie 17 Prozent weniger im Netto mit nach Haus bringen. Das ist vielleicht für einen B-7-Staatsrat ein Klacks, und auch bei der hinlänglich bekannten Beamtenarmutsgrenze von A 14 lässt sich das sicher aushalten, aber wo sind denn Feuerwehrleute und Polizeibeamte mit 55 Jahren in der Masse? Doch an der unteren Grenze des gehobenen und an der oberen Grenze des mittleren Dienstes! Da kann es dann ganz schön kneifen, wenn plötzlich fast ein Fünftel in der Kasse fehlt!
Meine Damen und Herren, wir haben gestern mit dem Haushalt die tatsächlichen Voraussetzungen geschaffen, dass der Innensenator auf die Gewerkschaft der Polizei und auf ver.di zugehen kann, um zu beweisen, dass er nicht nur hinter den jungen, knackigen Beamten, die ohne Murren Überstunden machen, steht, sondern auch hinter denen, die in vielen Jahren Wechselschichtdienst graue Haare und müde Knochen bekommen haben.
Unser Entschließungsantrag sagt: Wir wollen die Altersteilzeit für alle und den Korridor auch in den Verwaltungsbereichen, in denen er nur mit Mühe und schwer zu verwirklichen ist. Der Senator ist aufgerufen, jetzt sofort eine Planung aufzustellen und über diese im Rahmen der Anhörung der Spitzenverbände nach Paragraph 97 auch mit den Gewerkschaften zu reden. Mit diesem Ergebnis traue ich mir zu, auf dem Nachhauseweg erhobenen Hauptes an der Gewerkschaft der Polizei und an ver.di vorbeizugehen.
Zum Schluss gestatten Sie mir drei persönliche Bitten! Die eine wendet sich an Gewerkschaftsboss Dieter Oehlschläger von der GdP, der mir gerade noch geschildert hat, dass er seit heute Nacht um vier Uhr da draußen steht, um im Rahmen einer Mahnwache auf seine Forderungen aufmerksam zu machen. Ich habe vor diesem persönlichen Engagement eine ganz große Hochachtung. Wenn er aber in einem Radiointerview vom Untergang der Demokratie spricht, wenn die Altersteilzeit nicht für alle Polizeibeamten verwirklicht wird, dann ist das, bei allem Respekt, doch gewaltig über das Ziel hinausgeschossen.
Meine Damen und Herren, ich möchte auch darum bitten, nicht immer so zu tun, als ob Alten und Kranken der Weg in die Altersteilzeit verwehrt werden soll. Darum geht es nicht! Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte, Feuerwehrbeamte, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienst nicht mehr leisten können, gehören zum Arzt und nicht in die Altersteilzeit.
Als Letztes möchte ich mich ganz persönlich an Herrn Senator Dr. Böse wenden. Herr Senator, Sie sind bisher einen strikten Konfrontationskurs gegen die Polizei und die Feuerwehr gefahren, wenn es um die Altersteilzeit ging. Dieses Haus signalisiert heute mit der Entschließung, dass wir diesen unversöhnlichen Kurs nicht wollen. Jetzt ist es an Ihnen, auf der Grundlage der guten Vorarbeit der Beamten – bei Finanz insbesondere, vielen Dank – auch in den Vorbereitungen der Haushaltsberatung zu einem Gespräch mit den Beschäftigten und ihren Gewerkschaften einzuladen. Dann wird aus dem
Quadrat vielleicht wenigstens ein runder Tisch. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mir eigentlich keinen schlimmeren Anlass für eine Debatte in der Bürgerschaft vorstellen als den Tod eines Menschen. Vor diesem Ereignis müssten eigentlich kleinkarierte Auseinandersetzungen und auch Selbstgerechtigkeiten verstummen.
Mit der Realität hat die Betroffenheit, das sage ich ganz ehrlich, die ich mit anderen angesichts eines neunzehnjährigen toten Afrikaners in Hamburg spüre, nichts zu tun. Das haben die Debatten in Hamburg gezeigt, das zeigen die Debatten. Ich bin auch beeindruckt gewesen von einem Zitat des Schill-Abgeordneten Bauer, der sagte, auch wir sind betroffen, aber das hält sich in Grenzen. Dass man Betroffenheit so relativieren muss, finde ich nicht sehr gut.
Ich bin in diesem Haus bestimmt der Letzte, der sich als Lobbyist für Rauschgifthändler jedweder Herkunft profiliert hat. Ich bekenne mich auch klar zu körperlichen Eingriffen, um Beweismittel gegen Dealer sicherzustellen, aber polizeiliche Maßnahmen dürfen, außer im Fall von Notwehr für sich oder andere, nicht den Tod von Verdächtigen billigend in Kauf nehmen.
Meine Damen und Herren, umso wichtiger ist es, dass wir über den Antrag der Grünen in der gebotenen Sachlichkeit reden. Wir werden diesen Antrag ablehnen, weil wir die Verabreichung des Brechmittels in Bremen nicht einstellen wollen, weil wir die Verhältnisse in Bremen kennen – ich beschreibe sie noch – und weil wir den Senat nicht auffordern können, eine gründliche Prüfung des Hamburger Todesfalles einzuleiten. Wir werden das Thema in der Innendeputation aber noch einmal ansprechen. Ich hatte mit Herrn Dr. Güldner schon darüber geredet und das auch in den Medien angekündigt.
Der Hamburger Fall des neunzehnjährigen Kameruners hat sich nach den Medienberichten offensicht
lich so zugetragen, dass in den politischen Debatten von einer unsachgemäßen medizinischen Reaktion nach dem erzwungenen Verabreichen des Sirups durch eine Nasensonde ausgegangen wird. Die näheren Umstände klärt der Hamburger Senat. Die Ergebnisse der heutigen Obduktion in Berlin werden dabei sicher eine Rolle spielen.
Meine Damen und Herren, wir sollten unseren Blick aber auf Bremen lenken, denn während die Verabreichung des Brechmittelsirups zur Sicherstellung von Beweismitteln im Rahmen der Bekämpfung des Rauschgifthandels in Hamburg erst im Juli vom rotgrünen Senat eingeführt wurde, hat Bremen bereits längere Erfahrung damit. Die Verabreichung des Sirups wird in Bremen nur angeordnet, wenn ein Polizeibeamter gesehen hat, dass ein Dealer etwas verschluckt hat. Der Dealer wird befragt, es wird notfalls ein Dolmetscher hinzugezogen, um eine fundierte Anamnese zu gewährleisten. Auf diese Weise können erkennbare Gefahren in die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme einbezogen werden. Nach dem Sicherstellen der Kügelchen wird der Verdächtige einer Nachuntersuchung unterzogen. Er bleibt, so sieht es der Erlass des Leitenden Oberstaatsanwalts vor, noch mindestens eine Stunde zur Beobachtung bei den Ärzten.
Mir drängt sich der Eindruck auf, dass in Bremen von dem Verabreichen des Sirups unter ausreichendem medizinischen Schutz und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Gebrauch gemacht wird. In der Vergangenheit, so berichten die Ärzte, sind keinerlei Komplikationen aufgetreten. Sie legen ganz besonderen Wert auf die Feststellung, dass die Ärzte des Instituts für Rechtsmedizin zwar mit Nasensonden arbeiten, wenn der Beschuldigte nicht freiwillig trinkt, aber körperlichen Widerstand niemals mit Gewalt brechen. Wenn es, aus welchen Gründen auch immer, nicht gelingt, einen sich heftig Wehrenden zu fixieren, dann muss auf die Maßnahme notfalls verzichtet werden.
Ich hatte mir jetzt aufgeschrieben, dass ich Sie bitten wollte, sich für einen Moment den konkreten Vorgang für die Polizeibeamten vorzustellen, wie sie diese Kügelchen sicherzustellen haben, um auch Ihnen einfach klarzumachen, dass die Polizeibeamten diese Maßnahme nicht leichtfertig vornehmen, mit Sicherheit nicht!
Auf die Androhung, eventuell Zwang anzuwenden, kann aber augenscheinlich nicht verzichtet werden, weil es sonst zu wesentlich mehr Widerstandsfällen käme. Sie wissen, dass wir als Alternative das Verabreichen von Abführmitteln haben, aber der notwendige Zeitraum des Festhaltens sprengt in der Regel die Verhältnismäßigkeit, und in diesem Zusammenhang ist auch schon oft darüber gesprochen worden, dass es auch gesundheitliche Gründe für
den Verdächtigen gibt, eine möglichst rasche Entfernung der Kügelchen aus dem Magen vorzunehmen.
Ich würde gern noch zum Schluss darauf hinweisen, dass wir in Bremen in den letzten Jahren sinkende Zahlen haben. 1998 waren es noch 173 Fälle, 1999 125, im Jahr 2000 die von Herrn Dr. Güldner erwähnten 64 und bis zum 30. November 2001 47. Auch ich bin mir sicher, dass der Erfolg auch damit zusammenhängt, dass in Bremen die Polizei bei Gefahr im Verzug selbst handeln kann, weil damit gewährleistet werden kann, dass so schnell wie möglich gehandelt wird.
Ich darf noch den letzten Satz sagen, der bei der Justiz als Analyse genannt wird, dass der rückläufige Trend nicht auf eine veränderte Verfolgungspraxis zurückgeführt wird, sondern mit dem Verhalten der Drogendealer zusammenhängt, die sich im Laufe der Zeit auf das konsequente Einschreiten der Polizei eingestellt haben. Das ist ein Eindruck, den auf mein Befragen hin auch der Leiter der Kriminalpolizei, Herr Wetzke, hat. Herr Dr. Güldner, wir müssen uns an dieser Stelle absolut im Rahmen der Verhältnismäßigkeit aufhalten, aber wir müssen an dieser Stelle auch konsequent sein, dann werden wir erfolgreich sein. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der heute vorliegende Entwurf der Haushalte 2002/2003 für den Bereich Inneres darf als zufrieden stellend bewertet werden. Wie schon in der Innendeputation bei der Aufstellung der Haushalte von Senator Dr. Schulte in Aussicht gestellt, haben die Fraktionen die Lücken im konsumtiven Haushalt so geschlossen, dass keine unvertretbare Leere etwa in Benzintanks von Streifenwagen entstehen wird. Der investive Ansatz für Inneres ist ebenfalls zufrieden stellend, und das ist auch dringend nötig.
Daraus eine Kehrtwende in der inneren Sicherheit Bremens zu machen, wie es in einigen Interviews des Senators Dr. Böse zu lesen war, erscheint etwas abwegig, vielleicht etwas gewagt. Diese Aussage hat sicher gewaltig etwas mit dem gesunden Selbstbewusstsein des Senators zu tun, auf das wir Bremer in Zukunft natürlich in bundesweiten Debatten sehr bauen werden, denn Herr Dr. Böse wird ab dem 1. Januar 2002 der Innenministerkonferenz vorsitzen. Ich hoffe sehr darauf, dass er als ersten Beweis dieses neuen bundesweiten Einflusses eine überaus positive Vermittlerrolle in der Debatte um die Zuwanderung einnehmen wird.
Das wäre jedenfalls sehr zu wünschen im Interesse unseres Landes und der Menschen, die hier sind und die zu uns kommen wollen. Herr Senator, hören Sie auf die Stimmen Ihrer Freunde in der deutschen Wirtschaft und nicht auf die Funktionäre Ihrer Parteikader! Lassen Sie es nicht zu einer Blockade vernünftiger Politik kommen!
Meine Damen und Herren, in Bremen wollen wir die erfolgreiche Politik der inneren Sicherheit der großen Koalition fortsetzen, wie wir sie auch in der vergangenen Legislaturperiode zusammen mit Senator Borttscheller betrieben haben. Auf die Erfolge haben Jens Böhrnsen, Jens Eckhoff und vor allem Rolf Herderhorst hingewiesen. Ich würde mich nicht trauen, noch einmal darauf hinzuweisen, nachher sagen Sie noch, wir wollen Ihnen Ihre Erfolge wegnehmen, obwohl heute jeder weiß, dass sich die in––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
nere Sicherheit mit dem Namen Schily und mit der SPD verbindet.
Ich kann es ja nicht verschweigen, ohne zu lügen! Meine Damen und Herren, wir brauchen Kontinuität und keine Kehrtwende. Wir brauchen, da sind wir uns völlig einig, in Bremen keinen Schill, um die Sicherheit der Menschen in Bremen zu garantieren.
Herr Dr. Böse, Ihren weltläufigen Satz, wir brauchen keinen Schill, wir haben Böse, möchte ich auch gern in die Werbeabteilung der Marke Ritter Kuno lassen. Wir wollen in Bremen unter der Dachmarke Böse auch keine Schill-Politik.
Wir wollen keine gebrochenen Wahlversprechen gegenüber der Polizei, wir wollen keinen Drogengewerbepark an der Uni oder am Flughafen, wie ihn Schill vorgeschlagen und offensichtlich jetzt wieder zurückgenommen hat. Deshalb machen wir als große Koalition so weiter wie bisher,
in der Sache hanseatisch seriös – ich schaue nach links – und im Marketing künftig frech mit Berliner Schnauze.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle noch einen Dank an die exzellenten Fachleute aussprechen, die unsere Behörden führen, denn sie sind es – ich denke insbesondere an Herrn Mordhorst, an Herrn Knorr, ich denke auch an Bremerhavener, will sie aber als Landespolitiker hier nicht benennen –, die es immer wieder schaffen, mit knapperen Ressourcen höhere Leistungen abzuliefern. Herr Herderhorst hat darauf hingewiesen, dass insbesondere im Bereich der K-Frage, also der Kultur einer bürgerfreundlichen, dezentralen und kompetenten Verwaltungsdienstleistung, noch nicht alle Fragen bewältigt sind. Da stehen wir hoffentlich sehr eng beieinander. Wenn wir hier auch bei der Pfälzer Straße den engen Schulterschluss zwischen SPD, CDU, dem Senat und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Stadtamt und in den Ortsämtern machen, dann werden wir auch da erfolgreich sein. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Güldner, zwei Vorbemerkungen! Das, was Sie zu den Kindern gesagt haben, ergibt sich aus dem Bundesgesetz, dem Ausländergesetz, dass wir keine Kinder in Abschiebegewahrsam nehmen wollen. Ihr Hinweis auf das Kindeswohl und auf die UN-Kinderrechtskonvention veranlasst mich ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zu der Hoffnung, dass wir als SPD und Grüne ganz nah beieinander stehen, dass die Bundesregierung endlich die Kinderrechtskonvention in Gänze ratifiziert.
Die zweite Vorbemerkung, ich teile Ihren Dank an Grenzenlos. Ich möchte ihn aber auch an die Polizeibeamten im Gewahrsam erweitern, weil wir auch gerade von den Betreuerinnen von Grenzenlos wissen, dass auch sie ihre Aufgabe sehr zum Wohl der Abschiebegewahrsamshäftlinge wahrnehmen. Auch ihnen muss man an dieser Stelle danken!
Wenn wir das Abschiebungsgewahrsamsgesetz heute in zweiter Lesung verabschieden, darauf ist hingewiesen worden, dann ist das Thema damit nicht vom Tisch, auch wenn es immer wieder Stimmen gibt, die sagen, dass wir der Abschiebungshaft zu viel Aufmerksamkeit widmen. Ich glaube aber, dass es nicht falsch ist, wenn wir als Innenpolitiker besonders auf die Umstände sehen, in denen wir im Geschäftsbereich des Innensenators Menschen ganz besonderen Zwangsmaßnahmen unterziehen. Die Erinnerung daran, das hat Herr Dr. Güldner schon deutlich gemacht, dass es sich bei Insassen des Abschiebungsgewahrsams nicht um Strafgefangene handelt, weil sie keine Straftaten begangen haben, ist ja nicht von der Hand zu weisen. Verwaltungsanordnungen, nämlich die Durchsetzung der Ausreisepflicht, sollen mit Zwang durch die Abschiebungshaft durchgesetzt werden, nicht mehr und nicht weniger!
Die Verabschiedung des Abschiebungshaftgesetzes ist deshalb nur der erste Schritt. Als zweiten Schritt müssen wir die Gewahrsamsordnung verfasst bekommen. Der Innensenator ist aufgefordert, auch schon in der letzten Innendeputationssitzung, einen Vorschlag für eine solche Gewahrsamsordnung vorzulegen. Hierbei muss das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet werden. Ich sage ganz deutlich, dass dieses Verhältnismäßigkeitsprinzip auch oft deutlich zugunsten von humanen Haftsituationen ausgelegt werden darf, denn genau dafür haben wir das Instrument Gewahrsamsordnung vorgehalten, damit wir schnell und flexibel reagieren können, wenn es die Umstände erfordern oder die Verhältnisse aus dem Ruder laufen.
Wir haben schon gehört, ein Beirat muss gebildet werden. Wir wollen möglichst schnell wissen: Wer gehört diesem Beirat an? Ich möchte sehr gern auch in der Innendeputation, ich hoffe, dass Herr Herderhorst und Herr Dr. Güldner dieses Interesse teilen, einen Beschluss fassen lassen, dass der Beirat einmal im Jahr in der Innendeputation über seine Arbeit berichtet, damit wir auch wissen, wie es vor Ort läuft.
Die ärztliche Versorgung ist auch in den Stellungnahmen angesprochen worden. Der Polizeipräsident
hat in einem Gespräch mit unserer Fraktion darauf hingewiesen, dass er den ärztlichen Dienst der Polizei in die Vahr holen will und damit wesentlich näher an den Gewahrsam. Wir begrüßen das sehr, damit der ärztliche Dienst, der dann auch personell komplett sein soll, zuverlässiger zur Verfügung steht. Es darf nicht vorkommen, dass Beschwerden über inkompetente Behandlungen, es sind immer wieder diese Pfefferminzbeutel im Gespräch, dass solche falschen Behandlungen sich als zutreffend erweisen, weil Polizeiärzte nicht da waren.
Das Beschwerderecht der Insassen des Gewahrsams ist im Gesetz vorgesehen. Wir müssen jetzt darauf achten, wie dieses Instrument umgesetzt werden kann. Im Übrigen ist selbstverständlich nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes immer der Rechtsweg eröffnet.
Die soziale Betreuung, Herr Dr. Güldner hat sie angesprochen, ist ab Verkündung gesetzlich in Paragraph 9 Absatz 4 geregelt. Der Senat muss uns ein Konzept vorlegen, wie das organisiert werden soll. Wer betreut, wer bezahlt? Darauf werden wir selbstverständlich sehr achten.
Ich möchte es mit wenigen Bemerkungen bewenden lassen! Wenn wir das Gesetz beschließen, kann nach unserer Einschätzung ein menschlicher Vollzug erreicht werden. Beschlossen ist nur das Papier. Die Umsetzung in der Wirklichkeit wird weiterhin unser Augenmerk verlangen. Ich kann für die SPD zusagen, dass wir in der Innendeputation auch immer wieder nachfragen werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute liegen uns zwei Änderungsanträge zum Polizeigesetz vor, die erkennbar überhaupt nichts miteinander zu tun haben, die Einführung der sogenannten Rasterfahndung und das Wegweisungsrecht bei häuslicher Gewalt. Der einzige Berührungspunkt der beiden Regelungen ist die Zeit. In einem Fall können, in dem anderen Fall wollen wir nicht länger warten.
Meine Damen und Herren, nach den schrecklichen Ereignissen vom 11. September 2001 in New York und Washington sind viele Fragen an die Leistungsfähigkeit der materiellen und rechtlichen Instrumente zur Gewährleistung der inneren Sicherheit aufgeworfen worden. Im September hat die Bürgerschaft deshalb als eine erste Reaktion den Bereichen Inneres und Justiz notwendige Beschaffungen ermöglicht, um dem internationalen Terrorismus wirksamer begegnen zu können.
Im gesamten Bundesgebiet hat als eine erste polizeiliche Maßnahme zur Enttarnung von Mitgliedern terroristischer Organisationen eine vom Bundesminister des Innern und den Landesministern und -senatoren verabredete Rasterfahndung begonnen. Ob sie erfolgreich sein wird, können wir naturgemäß jetzt überhaupt noch nicht sagen.
In Bremen mussten wir feststellen, dass wir mit unserer im September in Kraft getretenen Novellierung des Polizeigesetzes die rechtliche Grundlage der Rasterfahndung aus überaus vernünftigen Gründen so weit eingeschränkt haben, dass Bremen sich ohne die heutige Gesetzesänderung nicht an der bundesweiten Maßnahme beteiligen könnte. Diese Auswirkung wollen wir vermeiden, deshalb heute die nach meiner Auffassung sehr behutsame Änderung des gerade in Kraft getretenen Polizeigesetzes.
Meine Damen und Herren, wir müssen alle diejenigen sehr ernst nehmen, die vom Hörensagen oder aus eigener Erfahrung die Erinnerung an das schlimme gesellschaftspolitische Klima in den siebziger Jahren mit der Bekämpfung des RAF-Terrorismus plagt. Viele von ihnen tun sich mit der Rasterfahndung sehr schwer, das ist zu respektieren. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass wir die Rasterfahndung 18 Jahre lang im Bremischen Polizeigesetz hatten, ohne dass es zu Missbrauchsfällen oder zu falschen Anwendungen gekommen ist.
Außerdem sind die rechtsstaatlichen Sicherungen im neuen Gesetz ungleich besser als im bisherigen. Die Rasterfahndung darf mit hohen materiellen An––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
forderungen von der Polizei nur angeordnet werden, wenn der Senator für Inneres zustimmt. Damit wird besonders deutlich, dass der Senator die volle politische Verantwortung übernimmt. Mit der Zustimmung durch den Senator wird unverzüglich der Landesbeauftragte für den Datenschutz eingeschaltet. Polizei und Senator haben sich ebenfalls der Kontrolle durch den parlamentarischen Polizeiausschuss nach Paragraph 36 des Polizeigesetzes zu stellen. Dadurch ist auch nach meiner Auffassung eine präventive Wirkung zu erwarten. Wer schon bei Anordnung dieser Maßnahme weiß, dass er alles vor einem Parlamentsausschuss zu verantworten hat, wird sich noch einmal sehr gewissenhaft prüfen.
Nun wird unter anderem von Datenschützern aus unserem Parlamentsausschuss und vom Landesbeauftragten gefordert, mit dem Richtervorbehalt einen weiteren Schutz schon zu Beginn der Maßnahme in das Gesetz aufzunehmen. Dagegen sind gewichtige Einwände erhoben worden, ich will den aus meiner Sicht durchgreifenden beschreiben. Die größte Sorge, die sich mit der Rasterfahndung verbindet, ist nicht die unsachgemäße Durchführung durch die Polizei. Sorgen machen sich sehr viele, dass das gewählte Netz zu großmaschig sein könnte, dass der Filter, durch den alle Daten gehen, zu große Poren hat, dass also die Kriterien des Rasters die falschen sein könnten und zu viele Unbeteiligte ausgeworfen werden, die Betroffene weiterer polizeilicher Maßnahmen werden könnten.
Gerade dieses Raster aber liegt dem Richter beim so genannten Richtervorbehalt zur Genehmigung vor. Der dafür politisch verantwortliche Senator kann sich im Ausschuss immer auf das Urteil der unabhängigen dritten Gewalt berufen und sich so möglicherweise der Verantwortung entziehen. Deshalb plädiere ich dafür, auf den Richtervorbehalt zu verzichten, um die parlamentarische Kontrolle nicht zu verkürzen!
Eine weitere Anregung des Landesbeauftragten für den Datenschutz haben die Koalitionsfraktionen dagegen aufgegriffen. Auch bei der Rasterfahndung soll das Zweckbindungsgebot aus Paragraph 36 b Absatz 6 des Polizeigesetzes gelten.
Meine Damen und Herren, als zweite wesentliche Änderung des Polizeigesetzes schlagen Ihnen die Koalitionsfraktionen vor, das Wegweisungsrecht und Rückkehrverbot bei häuslicher Gewalt in das Polizeigesetz aufzunehmen. Wir haben darüber in den früheren Lesungen des Polizeigesetzes bereits intensiv und ausführlich gesprochen. Vor dem Hintergrund, dass nach einer UNO-Studie jede dritte Frau in Deutschland Gewalterfahrungen hat, ist eine gesetzgeberische Antwort auf gesellschaftliche Zustände, die für viele Frauen und auch für viele ihrer Kinder unerträglich ist, unerlässlich.
Der Bund hat die Antwort mit dem Gewaltschutzgesetz gegeben oder, wie es richtig heißen muss,
mit dem Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung. Dieses Gesetz hat am Donnerstag der vorigen Woche den Rechtsausschuss des Bundestages passiert. Die Annahme im Plenum in der ersten Novemberwoche ist nur noch ein formaler Akt. Deshalb können wir heute der Polizei das gefahrenabwehrende Instrumentarium an die Hand geben, um das neue Recht zugunsten und zum Schutz geschlagener Frauen und Kinder auch durchsetzen zu können.
Das neue Recht als Paragraph 14 a des Polizeigesetzes verwendet geschlechtsneutrale Formulierungen, auch wenn wir wissen, dass zum überaus überwiegenden Teil Frauen die Opfer und Männer die Täter sind. Absatz 1 ermöglicht der Polizei punktgenaue Regelungen, damit Täter aus ihren Rechten aus Artikel 14 oder Artikel 12 des Grundgesetzes keine Möglichkeit haben, Rechte gegen die Wegweisung herleiten zu können. Das Gesetz knüpft nicht an eheliche Bindungen an, geschützt werden können neben ehelichen oder nichtehelichen, gleichoder verschiedengeschlechtlich orientierten Lebenspartnerschaften auch Lebensgemeinschaften innerhalb familiärer Bindungen. Schutz gibt es auch für Mitglieder von Wohngemeinschaften, wie wir sie heute gerade auch bei älteren Menschen zur Sicherung der Versorgung des gemeinsamen Haushaltes vorfinden.
Mit den Absätzen 2 und 3 erwarten wir praktische Lösungen für viele Fälle, die Frauen immer noch ängstigen. Der Täter soll das Recht haben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen. Er soll eben nicht nach einigen Stunden vor der Tür stehen, um noch einige Sachen abzuholen, und das Drama fängt von vorn an.
Die Polizei soll sich unverzüglich eine Anschrift des Täters geben lassen, nicht nur, damit das Gericht weiß, wo es den Mann findet, sondern damit er eben nicht am nächsten Tag vor der Tür steht und nach seiner Post fragt. Die Polizei soll die Maßnahme zunächst für zehn Tage anordnen können, zehn weitere Tage sind möglich, wenn sich das Opfer an das Gericht wendet. Wir wollen auch, das beinhaltet der Antrag zu Paragraph 15 des Polizeigesetzes, dass die Wegweisung oder das Rückkehrverbot mit einer Gewahrsamnahme durchgesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, mit der neuen Norm, die von Frauen, insbesondere auch den Frauen unserer Fraktion, schon sehr lange gefordert wurde, ändert sich die Welt für geschlagene Frauen vielleicht nur ein bisschen, vielleicht aber gerade das bisschen entscheidend. Das Wegweisungsrecht, darauf habe ich bereits einmal an dieser Stelle hingewiesen, ist nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zu
mehr Gerechtigkeit, gerade mit einem polizeilichen Instrument kann dieser Weg nicht abgeschlossen werden. Die Polizei kann helfen, den Frauen Luft zu verschaffen. Strukturen, in denen Männer sich als die unumschränkten Besitzer ihrer Frauen und Töchter fühlen dürfen, kann die Polizei allein nicht verändern. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir heute ein Gesetz über den Abschiebungsgewahrsam beschließen, dann soll dieser Schritt dazu dienen, die Situation im Abschiebegewahrsam zu verbessern. Der Rahmen, in dem ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wir bis jetzt in Bremen die Abschiebungshaft vollzogen haben, ist durch eine Verordnung abgesteckt, in der zuerst und überwiegend der Polizeigewahrsam geregelt wird. Deshalb sind gesetzliche Regelungen über den Abschiebungsgewahrsam ein Fortschritt. Eine Gewahrsamsordnung, die vom Senator für Inneres – ich gehe fest davon aus, unter Beteiligung der Innendeputation – erarbeitet wird, muss es allerdings auch in Zukunft geben, weil viele Einzelheiten des Vollzugs auf dieser untergesetzlichen Ebene flexibler geregelt werden sollen und müssen.
Meine Damen und Herren, uns liegen heute zwei Gesetzentwürfe vor, einer vom Bündnis 90/Die Grünen und einer des Senats mit der Zustimmung der Innendeputation. Ich möchte gern in einer Vorbemerkung an das anknüpfen, was Dr. Güldner gesagt hat. Es ist ganz sicher das Verdienst der Grünen, dass wir heute überhaupt auf der Grundlage nicht nur eines, sondern sogar zweier Gesetzentwürfe über die Regelung der Abschiebehaft in Bremen debattieren. Die beiden Koalitionsfraktionen hatten sich nach einer Debatte, die wir in dieser Legislaturperiode hier geführt haben, schon geeinigt, dass wir in dieser Legislaturperiode bei den Richtlinien bleiben. Durch den Entwurf der Grünen hat die Diskussion eine Wendung zu einem anderen, ich finde, besseren Ergebnis bekommen. Das ist ein Verdienst der Grünen, und ich finde, das darf an dieser Stelle auch durchaus einmal erwähnt werden.
Es gibt zwischen den beiden Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfen deutliche Unterschiede, aber es gibt auch Gemeinsamkeiten. Besuche, Mediennutzung, das Recht auf Freizeit, Fragen der Unterbringung oder der Beschwerde, beide Entwürfe geben dazu Auskunft und sichern in unterschiedlicher Ausprägung den Gefangenen in der Abschiebehaft ihnen zustehende Rechte. Die soziale Betreuung der Ausländer in Abschiebungshaft wird in beiden Entwürfen gesetzlich festgeschrieben, das werden wir also beschließen. Wir erwarten als Parlamentarier, das hat Dr. Güldner schon deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es auf dieser gesetzlichen Grundlage anschließend auch gelingt, eine befriedigende soziale Betreuung, die nicht nur auf der Selbstausbeutung ehrenamtlicher Helfer und Helferinnen basiert, in der täglichen Praxis zu garantieren.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, gerade denjenigen, die sich bisher gekümmert haben, sind wir großen Dank schuldig, wie auch den engagierten Beamten, die sich im Polizeigewahrsam nicht als Wächter oder Schließer verstehen, sondern mithelfen, die Abschiebehaft so menschlich wie möglich zu gestalten.
Meine Damen und Herren, trotz aller Klugheit, neben dem Verbindenden in den Gesetzentwürfen gibt es auch Trennendes, das dann doch dazu führt, dass die Koalitionsfraktionen dem Gesetzentwurf des Senats zustimmen werden. Manches Recht ist bei den Grünen nach Einschätzung der Koalition zu umfassend geraten, anderes, wie der Anspruch auf Lockerung oder Urlaub, ist schwerlich mit Bundesrecht und dem Ziel der Abschiebungshaft in Einklang zu bringen, drittens, ich nenne die Arbeit und Beschäftigung, ist es nicht zu gewährleisten, widerspricht dem Charakter, dass Abschiebungshaft nur so kurz wie möglich sein darf, um die Ausreiseverpflichtung durchzusetzen. Sehr zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirates, der ebenfalls in beiden Entwürfen gefordert wird. Dass dieser Beirat extern sein muss und unabhängig arbeiten kann, das ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Unser Senator ist Böse, aber nicht blöd!
Dass der Beirat ein wichtiger Gesprächspartner der Deputation sein wird, das kann ich für die SPDFraktion versichern. Dass es gelingen muss, engagierte Menschen für die Arbeit im Beirat zu gewinnen, das sollten wir alle hoffen. Die Arbeit ist nicht leicht, sie kostet Zeit, und der Lohn ist oft nicht einmal Dank. Meine Damen und Herren, neben den Gesetzentwürfen liegen uns zwei Anträge der Fraktion der Grünen vor, der eine Gesetzentwurf möchte die Situation der Abschiebungshaft in der Vahr verbessern. Wir müssen uns dabei wohl von Anfang an bewusst sein, dass allem Bemühen hier Grenzen gesteckt sind. Die Abschiebungshaft ist die Durchsetzung der Ausreisepflicht. Das Grundproblem der Menschen in Abschiebungshaft ist aber nicht die Unwirtlichkeit der Zelle, sondern der Wunsch, in Deutschland bleiben zu können und nicht zu dürfen. Diesem Grundproblem ist nur sehr schwer wirksam zu begegnen. Zu den baulichen Voraussetzungen wiederholt der Antrag der Grünen zum Teil Forderungen von vor einem Jahr. Wir werden diesen Antrag ablehnen, weil einige Vorschläge durch das Gesetz umgesetzt werden, weil andere Vorschläge in der zu erarbeitenden Gewahrsamsordnung geregelt werden müssen und weitere Anmerkungen der Grünen bereits in der Praxis umgesetzt sind. Vielleicht gehören auch nicht alle Ziffern wegen ihrer sehr praxisnahen Kleinteiligkeit in eine Landtagsdebatte, aber zugestanden werden muss auch sehr deutlich, dass die Verhältnisse in der Vahr sich zwar deutlich unterscheiden von den wirklich menschenunwürdigen Zuständen in der Ostertorwache, dass aber letztlich auch bei dem Neubau in der Vahrer Kaserne Fehler gemacht worden sind, die wohl leider heute kaum noch korrigiert werden können. Das ist und bleibt unbefriedigend.
Meine Damen und Herren, es ist nicht nur ein richtiger, sondern für alle Beteiligten vernünftiger Wunsch, Abschiebungshaft so weit wie möglich zu vermeiden. Das teile ich vollkommen. Die Vorwürfe im ersten Absatz des Antrags der Grünen sind allerdings etwas heftig ausgefallen, sie beklagen, dass in Bremen zu früh und zu häufig Abschiebungshaft angeordnet wird.
Die Anordnung der Abschiebungshaft geschieht durch ein unabhängiges Gericht. Eine im Vergleich mit anderen Bundesländern unübliche Praxis ist mir nicht bekannt. Auch die Anzahl und die Zeit der Abschiebungshaft sind uns bei unseren regelmäßigen Nachfragen nicht als außergewöhnlich erschienen. Dass es immer wieder Einzelfälle gibt, ist schmerzlich, überaus schmerzlich und muss so weit wie möglich verhindert werden, aber in der Masse stimmt es so meines Erachtens nicht.
Richtig ist dagegen die Bewertung, dass es sich bei der, ich zitiere, Abschiebungshaft um einen vermeidbaren Eingriff in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte von Menschen handelt, die sich keiner Straftat schuldig gemacht haben. Es wird andere geben, die deutlicher als ich darauf verweisen, dass sich jeder ausreisepflichtige Ausländer der Abschiebungshaft leicht durch die freiwillige Ausreise entziehen kann. Diesen Fall des Philippiners müssen wir sicher in der Innendeputation besprechen, auch den anderen Fall, den Sie hier beschrieben haben. Ich hatte gleich, als ich das gehört hatte, mich an die Innenbehörde gewendet, um zu hören, was da los ist. Ich denke, dass wir in der nächsten Innendeputationssitzung dazu Auskunft bekommen können oder vielleicht heute schon durch den Senator.
Ich möchte aber auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich die Behörde durch Gespräche, gemeinsame Planungen und durch ein geordnetes Verfahren bemüht und bemühen muss, die freiwillige Ausreise zu fördern. Im Übrigen, so blöd das manchmal für uns auch ist, bestimmt das Ausländergesetz bindend, dass in bestimmten Situationen, wenn von einer freiwilligen Ausreise nicht ausgegangen werden kann und ein Untertauchen zu erwarten ist, Haft anzuordnen ist. Dieses Bundesrecht bindet uns auch in Bremen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen, dass es bestimmt nicht oft angenehm ist, Regelungen für die Abschiebungshaft zu debattieren. Hinter sachlichen oder technischen Formulierungen treten menschliche Schicksale zurück, die es mehr wert wären, im Vordergrund zu stehen. Nicht immer waren wir in der Vergangenheit auch in der Lage, über dieses Thema so sachlich debattieren zu können wie heute, weil wir unter dem Eindruck schrecklicher Ereignisse gestanden haben, die sich in Abschiebungshaft ereignet haben. Wir haben deshalb die Menschen, deren Schicksal wir oft hier mitentscheiden, nicht vergessen. Wir glauben,
dass wir mit unserem Abschiebungshaftgesetz auf dem richtigen Weg sind. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir heute die Neufassung des Meldegesetzes beschließen, endet für mich ganz persönlich eine Diskussion, die für andere schon viel älter ist, die aber für mich im Jahr 1995 begonnen hat. Ich war neu in die Bürgerschaft gewählt und wurde Vorsitzender des Datenschutzausschusses, und dort begegnete ich einer Forderung meiner Vorgänger, der ich mich sofort anschließen konnte.
Der Innensenator wurde aufgefordert, unverzüglich ein neues Meldegesetz vorzulegen, um endlich der datenschutzrechtlich unerträglichen Übermittlung von Wählerdaten an rechtsextremistische Parteien ein Ende zu bereiten. Der Senator lieferte zunächst nicht. Die Forderung nach dem Meldegesetz blieb auf der Tagesordnung der Datenschützer, bis endlich im vergangenen Jahr Innensenator Dr. Schulte versprach, dass bis zum Ende des Jahres 2000 das Meldegesetz im Parlament beschlossen werde. Nun ist das Ganze etwas später geworden aus Gründen, die nicht Herr Dr. Schulte zu vertreten hat.
Mit der Beendigung der Lieferung von Wählerdaten an extremistische Parteien sind wir auch nicht weiter gekommen, weil es rechtlich nicht möglich ist, außerhalb der Kategorie verboten oder erlaubt zwischen guten und nicht guten Parteien zu unter––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
scheiden. Da aber auch andere Parteien – also die guten – wie SPD, CDU oder Grüne ein Interesse an Daten von Jungwählern oder Senioren haben, wollten wir in der Innendeputation das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Es bleibt also dabei, dass Bürger, die nicht wollen, dass ihre Daten an Parteien zur Wahlwerbung weitergegeben werden, dies durch Widerspruch verhindern müssen. Die Alternative, dass Bürger ausdrücklich der Weitergabe zustimmen müssen, fand keine Mehrheit.
Meine Damen und Herren, die Änderung des Melderechts ist nicht nur deshalb überfällig, weil der Datenschutzausschuss das seit langem fordert, sondern es muss auch seit langem an zahlreichen Stellen dem novellierten Melderechtsrahmengesetz des Bundes angepasst werden. Diese Anpassungen wirken sich für den Bürger positiv aus, sind bürgerfreundlicher, weniger bürokratisch, verlängern Fristen oder beenden rechtlich unsichere Situationen wie etwa die Frage nach dem Hauptwohnsitz von Minderjährigen, die wegen des Schulbesuchs getrennt von ihren Eltern leben. Auch für Behinderte wird in dieser Frage Klarheit geschaffen.
Der wesentliche Anlass zur Änderung des bremischen Meldegesetzes aber resultiert aus einem gewandelten Aufgabenprofil des Melderechts. Der sicherheitspolizeiliche Aspekt ist in den Hintergrund getreten, der Dienstleistungscharakter hat heute auch angesichts der neuen Weltlage Vorrang. In der Begründung des Gesetzentwurfes durch den Senat heißt es dazu eben auch treffend: „Das Meldewesen hat sich zu einem Informationssystem mit verwaltungsrelevanten Meldedaten für die unterschiedlichsten Dienststellen und Behörden entwickelt und liefert auch Bürgerinnen und Bürgern Informationen.“ Ich entschuldige mich dafür, dass ich ohne Genehmigung des Präsidenten zitiert habe.
In Bremen hat dieses neue Gewand des Melderechts noch eine ganz besondere Schleife. Durch den Erfolg bei dem Wettbewerb Media@Komm wird Bremen ermuntert, bei der Umsetzung des Gedankens der Online-Verwaltung besonders gut zu sein. Wie ein herausgezogener Computerstecker wirkt sich an dieser Stelle die so genannte Vermieterbescheinigung, also die Mitwirkung des Wohnungsgebers, aus. Statt ausgerüstet mit einer digitalen Unterschrift vom heimischen Laptop zum Behördencomputer zu kommunizieren, die Anmeldung vorzunehmen und sich die Meldebestätigung ausdrucken zu lassen, heißt es immer noch für den Mieter, erst einmal den Vermieter treffen, um ihn zu einer Unterschrift auf dem Meldebogen zu bewegen, und damit zur Meldestelle zu laufen.
Damit macht das Meldegesetz Schluss! Künftig reicht es, wenn der Mieter die Meldebestätigung, die er beim Gang zur Meldestelle im lokalen Dienstleistungszentrum bekommt oder die er sich bei digitaler Anmeldung ausdruckt, beim Vermieter in den Briefkasten wirft. Der Vermieter muss ebenfalls kein
Treffen organisieren, er heftet die Bestätigung ab oder nicht, und damit ist der Vorgang erledigt. Das ist nicht nur Media@Komm-kompatibel, das ist auch für alle Seiten bequem. Meine Damen und Herren, Kritik wird jetzt daran geübt, dass der Vermieter der Meldebehörde einen Hinweis geben soll, wenn der Mieter sich nach drei Wochen nicht angemeldet hat. Das erhöht möglicherweise tatsächlich den Druck auf den Meldepflichtigen, sich anzumelden, weil sonst ein Bußgeld droht. Allerdings erhöht es vielleicht auch die Chance in Bremen, eine korrekte Einwohnerstatistik zu haben, woran, glaube ich, auch alle ein Interesse haben. Den Vermieter belastet diese zusätzliche Pflicht nicht, weil er ihr nur nachkommen wird, wenn es ihm auch möglich ist. Diese Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers, die vom Bundesgesetz so vorgeschrieben ist, ist meines Erachtens so bequem realisiert wie zur Zeit möglich. Dem Bundesgesetz wird Genüge getan. Ich verhehle dabei aber nicht, dass ich mir das noch einfacher hätte vorstellen können, und zwar ohne den von CDU und SPD vorgelegten Änderungsantrag. Ich hätte am liebsten ganz auf die Vermietermitwirkung verzichtet, denn es gibt eine Ungleichbehandlung. Kein Eigentümer, der sich in Bremen eine Wohnung kauft, kommt auf die Idee, bei der Anmeldung erst einmal die Bestätigung seiner Bank, der die Wohnung ja in Wirklichkeit gehört, vorzulegen. Sicherheitspolitisch macht die Vermietermitwirkung auch mehr Arbeit als Sinn. Das sieht auch der Bundesgesetzgeber so, der sein Melderechtsrahmengesetz zur Zeit novelliert. Aus dem Gesetz, das den Bundesrat bereits passiert hat, ist die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers gestrichen. Ende September fand ein Änderungsantrag Bayerns, der das wieder zurückholen wollte, keine Mehrheit. Ich kann, glaube ich, deshalb zu Recht davon ausgehen, dass die Vermietermitwirkung in einem halben Jahr, wenn der Bundestag mit seinen Ausschüssen ebenfalls beschlossen hat, gekippt wird, so dass wir in Bremen wegen Wegfalls der Rechtsgrundlage dann nachziehen könnten und bei uns auch endgültig auf die Mitwirkung des Wohnungsgebers verzichten. Bis dahin brauchen wir diese Regelung, um dem Bundesrecht Genüge zu tun. Weil wir wegen der guten Chancen im Aufbau der virtuellen Verwaltung, die Bremen schon viel Lob eingebracht hat, nicht noch länger mit dem Meldegesetz warten wollen, beschließen wir heute eine Fassung, die gut ist, die niemanden richtig belastet und die zudem noch etwas verbesserungsfähig ist, so dass wir uns damit dann noch ein weiteres Mal beschäftigen können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, das war das erste Mal, dass das Publikum aufgefordert wurde, hier einmal Stellung zu nehmen. In der Debatte zur ersten Lesung des Polizeigesetzentwurfs hatte der Kollege Dr. Güldner zum finalen Rettungsschuss festgestellt, dass er unsicher sei, ob tatsächlich überhaupt ein gangbarer Weg gefunden werden kann, wenn zwei so gegensätzliche Positionen wie die von SPD und CDU einander gegenüberstehen. Die Antwort liegt vor, es ist möglich. Der gefundene Weg erfüllt die Erwartungen. Den Polizeibeamten in Bremen wird Rechtssicherheit vermittelt, ein Blick in das Bremische Polizeigesetz zeigt ihnen ihre Rechte im Umgang mit der Schusswaffe gegenüber Menschen. Zugleich steckt das Gesetz die Grenzen erkennbar ab. Die Stichworte heißen Ultima Ratio und Rettungswille. Das für die SPD entscheidende Essential ist ebenfalls aus dem Polizeigesetz ablesbar, der Schuss mit tödlicher Folge darf nicht angeordnet werden. Die soldatischen Kategorien von Befehl und Gehorsam versagen an dieser Stelle. Gegen seinen Willen darf kein Beamter der bremischen Polizei dazu verpflichtet werden, einen Menschen zu töten. So wollen wir es im Gesetz festgehalten wissen.
Dieses Ergebnis befriedigt nicht nur die SPD, sondern zum Beispiel auch die Gewerkschaft der Polizei, mit der unsere Fraktion in jeder Phase der Gesetzesberatung einen engen Kontakt hatte, ist damit zufrieden. Dass es auch in der Wissenschaft Anklang findet, lassen Kontakte unserer Fraktion etwa zu Professor Denninger in Frankfurt oder Professor Gusy in Bielefeld ahnen. Wir wollen allerdings an dieser Stelle keinen Examensarbeiten oder Dissertationen vorgreifen, die bestimmt kommen, da bin ich mir sicher.
Ich möchte an dieser Stelle einen kleinen Dank an unseren früheren Innensenator Bernt Schulte richten, der auch an der Erarbeitung dieses Gesetzes mitgewirkt hat, einen kleinen Dank auch an Staatsrat Dr. Böse, inzwischen Senator Dr. Böse. Ich erlaube mir aber doch auch insofern das etwas zurechtzurücken, als ich den großen Dank als Innenpolitiker der Koalition den Fraktionsvorsitzenden Jens Böhrnsen und Jens Eckhoff entrichte, die dieses gute Ergebnis ermöglicht haben.
Sie haben in einer Situation, in der das Polizeigesetz fast wieder in den Strudel parteipolitischen Händels zu geraten drohte und als ein Koalitionsausschuss schon den Stempel der Unvermeidlichkeit trug, die Initiative ergriffen und Einigkeit erzielt, ohne auf faule Kompromisse zurückgreifen zu müssen. Dass ich aus Kenntnis der Sachlage den Beitrag des Fraktionsvorsitzenden der SPD noch ein kleines bisschen höher einschätze, lasse ich an dieser Stelle unerwähnt.