das Handy am Ohr, zumal weit von einer Anlage entfernt, sehr viel belastender und problematischer, als wenn die Benutzer unter dieser Anlage stehen. Je dichter das Netz ist, so habe ich es als Laie gelernt, um so geringer ist die Belastung durch die Strahlen, die am Standort der einzelnen Anlagen sind.
Das ist sozusagen Fakt: Auf der einen Seite ist eine große Nachfrage – alle möchten das, alle wollen sich dieser neuen Techniken bedienen –, auf der anderen Seite ist die daraus notwendige Infrastruktur mit Ängsten versehen. Ich finde nicht, dass man das auf die leichte Schulter nehmen soll, aber wir müssen, glaube ich, versuchen, uns durch Information mit diesen Irrationalitäten so gut es geht auseinander zu setzen. Darüber hinaus gibt es auch keinen Dissens darüber, dass man in diesem Feld weiter forschen und arbeiten muss.
Sowohl mein Haus als Umweltressort und die Umweltminister in der Umweltministerkonferenz als auch die Gesundheitsminister haben dieses Jahr vom Bund gefordert, dass die Bundesverordnung über elektromagnetische Felder novelliert werden soll, die Wirkung schwacher elektromagnetischer Felder auf die Gesundheit näher untersucht und durch Forschungsvorhaben intensiviert werden soll, dem Vorsorgegedanken, Sie haben es angesprochen, ausreichend Rechnung getragen wird, auch der Hochfrequenzbereich eingehenden Prüfungen unterzogen und durch die Netzbetreiber eine optimierte Informationspolitik gegenüber der Bevölkerung gemacht werden soll.
Insofern haben wir sowohl aus umweltpolitischer als auch gesundheitspolitischer Sicht, glaube ich, in Richtung Bund all dies als Auftrag formuliert, was einzelne Kommunen, Städte oder Länder gar nicht leisten können. Hier ist, denke ich, der Bund in der Pflicht. Der Kollege Trittin hat sich dies ja auch als Aufgabe gestellt. Deshalb sind wir für diesen Teil, denke ich, auf einem Weg, der sich mit dem auseinander setzt, was Sie in Ihrem Antrag auch sagen. Insofern herrscht hier Konsens.
Ein eigenes Messprogramm für Bremen durchzuführen halte ich nicht für sinnvoll. Es ist schon von Frau Hammerström angesprochen worden, die vorliegenden Messergebnisse, die wir von der Regulierungsbehörde der Telekom haben, weisen nicht aus, dass wir die Grenzwerte im Rahmen dessen, was es im Augenblick an Grenzwerten gibt, überschreiten, im Gegenteil, sie werden unterschritten.
Landesrechtliche Regelungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, Frau Dr. Mathes, können kein Instrument zur Festlegung und Auswahl von Standorten sein. Sie haben es, glaube ich, auch selbst konstatiert, wenn die Vorhaben öffentlichrechtlichen Vorschriften entsprechen, entsteht ein
Rechtsanspruch auf eine Genehmigung. Auch ein genereller Ausschluss von solchen Anlagen im Rahmen von Regelungen für städtebauliche Belange, zum Beispiel durch eine Gestaltungssatzung, ist unabhängig vom Einzelfall äußerst problematisch.
Ich räume Ihnen ja ein, dass der Zustand, und da sind wir uns auch einig, den wir im Augenblick haben, sehr unbefriedigend ist, dass heute von den Betreibern Standorte realisiert werden können, ohne die Kommunen wirklich zu beteiligen geschweige denn eine breite Öffentlichkeit davon zu informieren. Ich glaube, dass wir, und das ist schon angesprochen worden, doch einen entscheidenden Schritt dadurch vorangekommen sind, dass diese Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Netzbetreibern geschlossen worden ist, auf deren Grundlage wir auch in Bremen weiter vorgehen wollen, um zu größeren Beteiligungen und Informationsverabredungen zu kommen, dass die Kommunen und auch die Bürger umfassend informiert sind und die örtlichen Belange, das ist ja Ihr Anliegen, auch angemessen berücksichtigt werden können.
Das kann nach unserer Vorstellung so geschehen, dass eine mit den Betreibern verabredete Regelung und Absprache zustande kommt, in der Antennenstandorte festgelegt werden, dass man über das Stadtgebiet schaut, an welchen Stellen die Betreiber einen Standort möchten und an welchen Stellen wir es sinnvoll finden oder nicht, und dass man dann zu einer gemeinsamen Planung kommt, die man dann auch der Bevölkerung darstellen kann, durch die man tatsächlich die Transparenz, die Sie einfordern, durch Information und somit Öffentlichkeit herstellen kann.
Im September finden mit dem für Bremen bestellten Koordinator aller Mobilfunkbetreiber – sie haben sich auf einen Koordinator für Bremen verständigt – Gespräche dazu statt. Mein Ressort ist beauftragt, diese Gespräche sozusagen planerisch vorzubereiten und die Verhandlungen auf den Weg zu bringen. Dies geschieht in Abstimmung mit der hier schon angesprochenen ressortübergreifenden Arbeitsgruppe, die wir in der Senatskanzlei haben, in der im Grunde all diese Punkte zusammenfließen, die dann auch dazu führen sollen, dass wir am Ende eine Verabredung haben. Es ist also keine Willkür, sondern wir haben dann tatsächlich eine Verabredung, wo diese Standorte sein können, wo sie, was das Netz betrifft, so gut miteinander vernetzt sind, dass es auch unter dem Belastungsaspekt für die Bürgerinnen und Bürger weniger problematisch wird.
Ich denke, dass auch die öffentliche Information, das ist ja schon angesprochen worden, auf diese Art und Weise dann dazu beiträgt, dass man die Ängste vielleicht ein Stück zurücknehmen kann oder zumindest mehr darüber weiß, als es generell der Fall ist. Ich glaube, insgesamt ist die Basis dieser gemeinsamen Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbän
de und der Netzbetreiber eine gute Grundlage, den jetzigen Zustand, der unbefriedigend ist, auf eine gute Ebene zu bringen. Wir wollen in Bremen, das ist eben auch schon angesprochen worden, UMTS-Stadt werden als eine Stadt, die sehr zügig vorangeht. Wir müssen dann, denke ich, auch dazu stehen und ein solches Netz auch so aufbauen,
dass beides erreicht wird, optimale Standorte, die für alle erträglich sind, und diese Technologie in Bremen als eine Spitzenstellung auch herauszuarbeiten.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/769 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 15/803 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es war kein so genannter Rechter, sondern ein altgedienter Linker, der angesichts der Politik der herrschenden Altparteien bemerkte, Herr Präsident, ich darf zitieren: „Die multikulturelle Gesellschaft ist hart, schnell, grausam und wenig solidarisch. Sie ist von rechtlichen und sozialen Ungerechtigkeiten geprägt und kennt Wanderungsgewinner ebenso wie Modernisierungsverlierer. Sie hat die Tendenz, in eine Vielzahl von Gruppen und Gemeinschaften auseinander zu streben und ihren Zusammenhalt sowie die Verbindlichkeiten ihrer Werte einzubüßen.“
Meine Damen und Herren, das ist die Erkenntnis des grünen EU-Abgeordneten Cohn-Bendit, nachzulesen in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 13. Dezember 1999.
Bezüglich eines Berichts der so genannten Zukunftskommission „Gesellschaft 2000“ der badenwürttembergischen Landesregierung berichtet die genannte Zeitung, und nun hören Sie genau zu, es sei „nicht auszuschließen, dass es in bestimmten Regionen Deutschlands zu Zuständen kommen wird, wie sie heute für französische Großstädte wie Paris oder Lyon charakteristisch sind. Dort gebe es zahlreiche Kinder und Jugendliche, die sich im Konflikt zwischen ihrer Herkunftstradition und der Gesellschaft, in der sie jetzt leben, heimatlos fühlen.“
Meine Damen und Herren, diese jungen Menschen entwickeln auf der Grundlage gruppenspezifischer Werte und Normen Handlungsstrategien und Lebenseinstellungen, die hochproblematisch sind und als sozialer Sprengstoff wirken können. Dazu stellt der Berliner Ex-CDU-Senator Heinrich Lummer sehr treffend fest, Herr Präsident, ich darf zitieren: „Die einen behindern die multikulturelle Gesellschaft durch Vertreibung, den anderen soll sie durch Masseneinwanderung zugemutet werden.“
Es stellt sich doch die Frage: Müssen wir diese Zumutung hinnehmen, weil Gutmenschen, die sonst die altbewährte Rassismuskeule schwingen, dies wollen? Was kommt vor allen Dingen auf unsere Kinder und Enkel zu, wenn wir in bürgerlicher Angststarre verharren? Tatsache ist doch, dass unter ausländischen Kindern prozentual doppelt so viele von der Polizei als Tatverdächtige von strafbaren Handlungen ermittelt werden als unter deutschen Kindern. Das geht aus amtlichen Statistiken zweifelsfrei hervor. Noch einmal langsam, damit Sie es auch
verstehen! Bei jugendlichen Tatverdächtigen liegt die Ausländerquote fast zweieinhalb Mal so hoch wie bei den Deutschen. Hierüber sollten Sie einmal eindringlich nachdenken und sofort politisch effektiv handeln. Das wäre nämlich dringend erforderlich!
Meine Damen und Herren, Fakt ist zudem, die Quote junger Ausländer liegt in den westdeutschen Jugendstrafanstalten zum Beispiel bei Türken dreimal so hoch, wie es ihrem Anteil an der jugendlichen Bevölkerung entspräche. Importierte Kriminalität spiegeln auch die Ergebnisse einer Studie des kriminologischen Forschungsinstituts Hannover unter Leitung von Professor Dr. Pfeiffer, der inzwischen der SPD-Landesregierung Niedersachsens als Justizminister angehört, wider. Herr Präsident, ich darf zitieren:
„Bei Jugendlichen aus dem ehemaligen Jugoslawien zeigt der entsprechende Vergleich, dass Gewalttätige etwa zweieinhalb Mal so stark vertreten sind wie bei deutschen Jugendlichen.“ Weiter sagt diese Studie aus: „Unter männlichen türkischen Jugendlichen finden sich im Verhältnis dreieinhalb Mal so viele Massivgewalttäter wie unter den deutschen Jugendlichen.“ Weiter ist festgestellt worden: „Männliche türkische Jugendliche sind mehr als doppelt so oft Mehrfachtäter von Gewalt wie deutsche Jugendliche.“
Meine Damen und Herren, selbstverständlich können diese Zahlen nicht als Beweis für eine angeblich von Natur aus gegebene höhere Kriminalität von Ausländern gedeutet werden, das ist doch ganz klar. Nun aber, nun kommt das Aber, es muss auf den Bankrott der hiesigen vom Multikulti-Wahn geprägten etablierten Ausländerpolitik geschlossen werden! Professor Dr. Pfeiffer betont ganz klar und deutlich: „Je länger sich die türkischen Jugendlichen in Deutschland aufhalten, um so häufiger haben sie Gewalttaten begangen. Am höchsten fällt die Gewaltrate bei denen aus, die in Deutschland geboren sind. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei den anderen ethnischen Gruppen.“
Meine Damen und Herren, ausländische Jugendbanden machen schon lange auch in Bremen traurige Schlagzeilen. Ich erinnere Sie hier nur einmal an die Kinder und Jugendlichen aus Bremen-Kattenturm, deren Familien behördlicherseits Asylschwindel vorgeworfen und auch schon nachgewiesen wurde. Der Nachwuchs, etwa getürkte Libanesen, macht dort deutschen Anwohnern das Leben zur Qual oder zur Hölle. Sie terrorisieren geradezu das gesamte Umfeld. Etliche dieser Familien hätten schon längst in die Türkei abgeschoben werden müssen.
Das Treiben junger ausländischer Gewalttäter, von Kindern aus Flüchtlingsfamilien, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Sportgarten in der Pauliner Marsch, ist auch alles andere als eine kleine Randerscheinung. Der Projektleiter selbst beklagt das
kriminelle Bandenunwesen und erklärt eher hilflos zu den hiesigen politischen Gegebenheiten: „Da gibt es eine Wahnsinnsbreite, die sollte man und darf man nicht wegdiskutieren.“
Wahnsinn ist allerdings auch, wenn es im Rahmen hiesiger Bildungspolitik möglich ist, dass Schulkinder vom Unterricht gewissermaßen offiziell befreit werden, um, wie im Juni hier geschehen, Rabatzdemos gegen Abschiebung von Scheinasylanten zu veranstalten. So wird geradezu die Missachtung des geltenden Rechts gezüchtet, und der Herr Senator schaut womöglich noch mit klammheimlicher Freude zu.
Meine Damen und Herren, zwecks Bekämpfung importierter Kriminalität wurde vor drei Jahren die Gemeinsame Arbeitsgruppe ausländische Intensivtäter, GAI, in Hannover gegründet. Sie setzt sich aus Mitarbeitern der Polizei, des Bundesgrenzschutzes und der Ausländerbehörde der Stadt Hannover zusammen. Hier werden gezielt ausländische Kriminelle aufgespürt und dann, das betone ich, konsequent abgeschoben. Diese vorbildliche Einrichtung fehlt in Bremen an allen Ecken und Kanten, denn wenn zum Beispiel die falschen Libanesen aus der Türkei schon vor Jahren abgeschoben worden wären, wäre das zum Schutz der Bürger und der Stadt Bremen gewesen.
Meine Damen und Herren, fehlende oder falsche Papiere machen eine Identifizierung Verdächtiger vielfach unmöglich. Die Arbeitsgruppe „Vernetzung“ in Hannover ermöglicht dagegen, in kürzester Zeit an Daten aus dem Ausland zu kommen. Eine ähnliche Einrichtung gibt es bislang leider nur in Frankfurt am Main. Gerade hinsichtlich der ausufernden Drogenkriminalität – das haben wir heute morgen schon diskutiert – oder der erschreckenden Zunahme von Delikten wie Körperverletzung und Raub ist es auch hier zu Lande dringend erforderlich, wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung importierter Kriminalität zu ergreifen. Zudem ist insbesondere das Verwirrspiel mit fehlenden oder falschen Pässen auch Beamten in unserem Zwei-Städte-Staat bestens bekannt.
Meine Damen und Herren, die Ermittler der Arbeitsgruppe in Hannover konnten bereits unzählige Schwindler überführen, die vorgaben, keine Papiere zu besitzen, um ihre wahre Identität zu verschleiern. Hunderte von ausländischen Serientätern konnten auf Initiative der Arbeitsgruppe in relativ kurzer Zeit abgeschoben werden. Ein entsprechender Erfolg durch eine vergleichbare Einrichtung in Bremen würde unserem Gemeinwesen wirklich sehr gut zu Gesicht stehen. Deshalb sollte der Senat nach dem Vorbild der genannten Arbeitsgruppe eine Einrichtung schaffen, die ausländischen Serientätern gezielt auf die Spur kommen kann und Voraussetzungen zur konsequenten Abschiebung ermöglicht. Das wäre auch zum Schutz der hier lebenden anständigen Ausländer. – Ich bedanke mich!