Im Bereich Schule und Kindergarten brauchen wir uns, was Integration angeht, auch nicht zu verstecken. Mehr fordern kann man immer, aber den gesetzlichen Vorgaben entsprechen wir, und wer mehr will, muss auch mehr Geld besorgen. Ich weiß, das ist ein Totschlagargument, das ist aber leider bei einem Kassennotstandsland bittere Wahrheit. Das neue Gesetz, davon kann man ausgehen, wird die deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache mit allen Folgen und Konsequenzen anerkennen. Die Folge wird sein, dass mehr Dolmetscher
benötigt werden. Ich hätte große Sympathie für einen Lehrstuhl für deutsche Gebärdensprache in Bremen. Wir leisten uns gemeinsam mit anderen norddeutschen Ländern das Institut für Niederdeutsche Sprache, bitte nicht mit Plattdeutsch verwechseln. Uns stünde eine Einrichtung, in der Gebärdensprache unterrichtet oder verfolgt wird, sicherlich sehr gut zu Gesicht.
Zu den Wohnformen: Die CDU-Fraktion hat große Sympathie für die Wohnform Service-Haus. Ich will Ihnen auch sagen, warum! In diesen Häusern ist eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung möglich, sogar erforderlich. Das, was die Behinderten können, wird dort auch gut gestützt. Der Bewohner kann die für ihn notwendigen Hilfeleistungen allein abrufen und sein soziales Umfeld, das finde ich auch ganz wichtig, selbst gestalten. Er hat aber alle Hilfen 24 Stunden in greifbarer Nähe, und, das will ich auch sagen, in diesen Service-Häusern stimmt auch die Relation von Preis und Leistung.
Die Antwort auf die Frage 2.0 möchte ich dringend der Behandlung durch den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau empfehlen. Das hier geschilderte gesellschaftliche Problem scheint eine starke Dunkelziffer aufzuweisen. Für eine offene Debatte hier im Haus scheint es mir aber ungeeignet.
Meine Damen und Herren, die Beschäftigungsquote im öffentlichen Dienst in Bremen, was den Bereich der Behinderten angeht, lässt sich vorzeigen. Ein Punkt wird uns aber noch viel Anstrengung abverlangen, das steht auf den letzten Seiten: die Unterbringung der älter werdenden Behinderten, die nicht zu Hause oder nicht mehr allein leben können! Die Deputation hatte es der Verwaltung, dem Staatsrat und der Senatorin bei der Beratung des Landesplans „Wohnen für Behinderte, Erwachsenenwohnheime, Außenwohnungen und betreutes Wohnen für geistig und körperlich behinderte Erwachsene im Lande Bremen“, so der volle Titel, nicht leicht gemacht. Ich bin heute noch stolz darauf, dass sich die Deputierten der Koalition so umfassend mit dem Thema auseinander gesetzt haben. Letztlich, meine Kolleginnen und Kollegen, ist das, was dabei herausgekommen ist, ein gemeinsamer Sieg für die betroffenen Menschen gewesen. Heute möchte ich aber auch allen denjenigen noch einmal danken, die mich in dieser Zeit beraten haben.
Es gibt so viele Umstände im Bereich Gleichstellung, bei denen wir neu nachdenken müssen, wie wir die gleiche Teilhabe am Leben für Behinderte herstellen können. Manchmal sind es Kleinigkeiten, die den Unterschied deutlich machen. Für Blinde, ist mir aufgefallen in der Diskussion Landespflegegeld, gibt es keine Möglichkeit, Tonprotokolle von den Sitzungen der Bürgerschaft zu erhalten. Meine Nachfrage beim Protokoll hat ergeben, so etwas gibt
es nicht. Ich weiß nicht, wie es in anderen Landtagen ist. Wir nehmen ihnen damit die Möglichkeit, eine Debatte noch einmal zu verfolgen. Sicherlich gibt es heute auch dafür eine Lösung, und bei der Einführung einer neuen Technik sollten wir vielleicht darüber einmal nachdenken.
Die Einführung des Euro stellt Blinde und stark sehbehinderte Menschen vor ungleich größere Probleme als sehende. Zirka 30 Prozent der Bevölkerung, habe ich in einer Statistik gelesen, wären davon betroffen. Ich bin deshalb froh, dass es Möglichkeiten gibt, dass Blinden und stark Sehbehinderten der Euro schon früher vorgestellt wird, dass sie nicht ab dem 1. Januar irgendwelchen Neppern, Schleppern, Bauernfängern in die Hände fallen können, die sie mit dem neuen Euro leichter als Sehende betrügen könnten.
Die umfangreiche Antwort des Senats auf die Große Anfrage aller drei Fraktionen zeigt in Bremen und Bremerhaven eine Fülle von Leistungen für behinderte Menschen auf. Für die CDU-Fraktion zeigt sie auch auf, dass wir uns hinter unseren Leistungen nicht verstecken müssen, das will ich noch einmal deutlich sagen. Neue Wege werden für die Zukunft aufgezeigt, um Angebote zu verbessern. Den Fraktionen dieses Hauses mögen nach dem Studium dieser Vorlagen weitere Anfragen oder Anträge einfallen, um die Situation an der einen oder anderen Stelle weiter zu verbessern, ohne dass das Gleichstellungsgesetz schon verabschiedet ist. Wenn das Gleichstellungsgesetz aus Berlin vorliegt und den Bundesrat passiert hat, dann müssen wir auf Landesebene tätig werden, möglicherweise um ein Bremer Gleichstellungsgesetz nach Normen der Bundesvorgabe zu entwickeln und zu beschließen oder Bauvorschriften und weitere Verordnungen und Gesetze der dann gültigen Norm anzupassen. Dann ist die Zeit zum umfassenden Handeln gekommen. Jetzt müssen wir diesen Bericht erst einmal richtig verarbeiten, und dann, wenn das Gesetz vorliegt, heißt es anpacken. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei allen Rednerinnen und Rednern für das Lob bedanken, das der Bericht offensichtlich ausgelöst hat, und leite das gern an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter, die dafür zuständig waren.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch etwas zu Bremerhaven sagen, Frau Linnert! In diesem Bericht wird deutlich, dass die Stadt Bremen
durchaus davon profitiert, gleichzeitig auch Landeshauptstadt und Sitz der Landesregierung zu sein. Bremerhaven ist, was das Personal in der Zuständigkeit Behindertenhilfe angeht, lange nicht so ausgestattet wie Bremen, und deswegen können auch zwangsläufig die Zuarbeiten bei solchen anspruchsvollen, umfassenden Berichten nicht immer so ausfallen, wie Sie sich das hier wünschen. Ich wäre sofort dabei und würde sagen, wir stocken das aus Landesmitteln auf, aber das wird wohl mit der Mehrheit hier nicht zu machen sein. Von daher müssen Sie sich dann manchmal an diesen Stellen damit bescheiden, was Bremerhaven leisten kann, was nicht heißt, dass das Angebot in Bremerhaven gemessen an seiner Größe weniger vielfältig, differenziert und qualitativ schlechter sein muss. Es ist nur manchmal die Darstellung anders.
Wenn ich Ihnen dann weiter sehr aufmerksam gelauscht habe, muss ich sagen, bin ich richtig beruhigt, weil Sie den Bericht loben, Sie freuen sich über die Vielfalt des Angebots, das wir vorhalten, und darüber, wie differenziert wir unser System auch über viele Jahre gestalten konnten. Was Sie dann an Kritikpunkten anmerken, sind sicherlich Dinge, die man, wenn sie zutreffen, beheben muss. Sie haben aber alle Gelegenheit, auch in der Sozialdeputation, wenn Sie Kritik haben, insbesondere, wenn Sie Einzelfälle haben, die auch dort zu benennen und zu belegen. Wir gehen dem selbstverständlich nach. Wenn Sie sagen, die Verwaltungspraxis sei rabiat, grenze Menschen aus und verweise sie, obwohl sie Rechtsansprüche haben, auf das nächste Jahr, weil das Budget ausgeschöpft ist, dann ist ein solches Verhalten nicht richtig. Sie müssen aber dann schon sagen, wo das passiert ist und wen es getroffen hat. Ich kann dem sonst nicht nachgehen. Ein allgemeiner Hinweis auf angeblich schlechte oder rechtswidrige Verwaltungspraxis nützt mir nichts.
Ich gehe davon aus, dass meine Verwaltung ordentlich handelt, was nicht ausschließt, dass es Einzelfälle gibt, die zur Kritik Anlass geben. Denen gehen wir aber immer nach, und wenn Sie Kritik haben, dann geben Sie uns diese Hinweise bitte, aber versuchen Sie auch bitte, das nicht in so eine allgemeine Kritik zu verpacken, die dann das, was Sie eigentlich loben, sofort wieder ad absurdum führt, weil Ihnen vielleicht nichts Grundsätzlicheres einfällt.
Ich sage Ihnen, wenn wir hartherzig wären, gäbe es diese erste Genossenschaft schon nicht mehr! Wir haben sehr – ich will nicht sagen großzügig, denn das ist ja nicht mein Geld, über das ich da verfüge – zügig und schnell geholfen in einer Situation, als es dort sehr schlecht ging. Das hätten wir nicht getan, wenn wir an dieser Stelle hartherzig wären und dieses Angebot nicht wollten.
Also, auch von daher bitte ich Sie, das sehr wohl abzuwägen, und wenn Sie da Vorwürfe haben, auch das bitte konkret vorzutragen, aber nicht immer so global! Dem kann ich dann nicht nachgehen.
Wir wollen hier auch nichts schönreden. Das ist auch nicht mein Ansatz. Wenn Sie dann aber auf das Internet und die Ausstellung unten im Haus der Bürgerschaft ansprechen: Sie haben durchaus ja eine Nähe zum Direktor der Bremischen Bürgerschaft. Ein kurzer Hinweis hätte wahrscheinlich schon genügt. Ich vermute einmal, ich habe den jetzt gegeben, wenn Sie hinunterkommen wird da schon ein Platz rollstuhl- oder behindertengerecht ausgestattet sein. Manchmal genügen kurze Hinweise, da muss man das nicht in einer Debatte vortragen, sondern kann auch handeln und dadurch die Dinge verändern,
Dann zum Landesgleichstellungsgesetz! Es ist richtig, auf Bundesebene bewegt sich viel, nicht nur das SGB IX, über das hier ja schon viel geredet worden ist. Das will ich hier auch gar nicht in den Vordergrund stellen. Der Senat hat übrigens dem SGB IX auch im Bundesratsverfahren zugestimmt, wir sind da überhaupt nicht auseinander, was die Notwendigkeit des SGB IX und der Reform dort angeht. Es gibt das Gleichstellungsgesetz auf Bundesebene zurzeit in einem Referentenentwurf. Der Bundesrat hat sich noch damit zu befassen. Bremen beteiligt sich an der Debatte über dieses Bundesgleichstellungsgesetz sehr intensiv. Bremen wird auch die Bundesratsdebatte in einer Arbeitsgruppe mit anderen Ländern gemeinsam vorbereiten.
Wir haben einige Punkte, wo ich Ihnen sage, ein solches Bundesgesetz muss auch aufpassen, dass es nicht Erwartungen weckt, die dann auf der heruntergebrochenen, ganz praktischen Ebene vor Ort nicht so zügig umgesetzt werden können, wie es die Menschen berechtigterweise erwarten, wenn es ein solches Gesetz gibt. Da werden wir sehr sorgfältig abwägen, dass nicht Erwartungen und Realität oder gesetzliche Vorgaben, die dann auch wieder sehr global gehalten sind, so weit auseinander driften, dass wir auch in Argumentationsnot kommen. Das ist unser Anliegen, nicht mehr und nicht weniger! Wir
werden uns da auf Bundesebene einbringen, und wir werden am Ende, da bin ich mir ganz sicher, natürlich auch einem solchen Bundesgleichstellungsgesetz zustimmen.
Wir fangen in Bremen ja nicht bei Null an. Es gibt in Bremen seit vielen Jahren eine Debatte über ein bremisches Landesgleichstellungsgesetz, es ist sehr gut bekannt, was die Behindertenverbände, Herr Winkelmann lauscht ja heute hier auch sehr aufmerksam, an dieser Stelle wollen. Es ist auch gut bekannt, was in den Mehrheitsfraktionen zu den einzelnen Punkten an Positionen da ist. So wie wir wissen, wie der Rahmen auf Bundesebene ist – und das dauert auch nicht mehr Jahre, hier wird niemand vertröstet auf irgendeinen nicht erreichbaren Zeitpunkt, sondern das wird vermutlich im Herbst der Fall sein, den wir eigentlich ja schon auch kalendermäßig haben, also noch in diesem Jahr –, werden wir unverzüglich mit der Arbeit beginnen! Wir werden uns zusammensetzen und ganz pragmatisch und möglichst kurzfristig auch zu bremischen Lösungen kommen.
Es macht aber keinen Sinn, sich jetzt zusammenzusetzen, noch einmal wieder die gegenteiligen Standpunkte auszutauschen, ohne zu wissen, wie der große Rahmen ist. Der Kontakt mit den Behindertenverbänden ist doch auch so da, ohne dass wir uns jetzt in einer Arbeitsgruppe zusammensetzen. Von daher ist es ein sehr formales Argument, jetzt zu sagen, beruft jetzt eine Arbeitsgruppe ein, und dann soll die arbeiten. Wir wissen genau, wo wir miteinander stehen, wir brauchen jetzt noch den bundesgesetzlichen Rahmen, und dann werden wir auch für Bremen etwas entwickeln, das für beide Städte nach vorn weist.
Zu Herrn Frehe! Ich weiß, dass wir ihm dieses Pult verdanken, aber er ist ja inzwischen auch sehr intensiv beschäftigt mit der bundespolitischen Regelung. Er ist abgeordnet von Bremen nach Berlin. Auf meine Initiative und seinen Wunsch hin haben wir das möglich gemacht, weil wir meinen, dass Herr Frehe ein wichtiger Mensch ist, der an einem solchen Bundesgesetz mitarbeiten kann.
Da ist auch von bremischer Seite nicht blockiert worden, sondern wir haben gesagt, lasst ihn da mitarbeiten, und er kann uns ja auch seine Erfahrungen nach Bremen wieder zurücktransportieren. Es gibt keine Blockaden, keine Gesprächshemmnisse, nichts! Es gibt einen guten, das haben Sie alle festgestellt, Bericht, der auch nach vorn weist, der uns auch Möglichkeiten aufzeigt.
Zuletzt aber noch einmal: Alle gesetzlichen Regelungen taugen nichts, egal wie schnell oder langsam wir sie erreichen, wenn wir nicht alle tolerant sind, Hemmnisse auch erkennen und uns sensibel machen für das, was auch an Nachteilen für behin
derte Menschen in unserer Gesellschaft vorhanden ist. Das ist immer nur ein Appell, aber ich will trotzdem hier noch einmal loswerden, dass wir alle da auch ein bisschen bei uns nachsehen müssen, was wir selbst zu positiven Veränderungen im Alltag beitragen können.
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksachen-Nummer 15/798, Kenntnis.
Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 25. September 2001 (Drucksache 15/836)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Höhepunkt im demokratischen Ablauf einer Legislaturperiode sind Wahlen.
Für die Politiker ganz besonders, Frau Linnert! Die sind besonders erregt, ob sie wieder bestätigt, wieder gewählt werden. Für die anderen ist es der Höhepunkt und vielleicht auch ein Moment der Abrechnung oder der Bestätigung dessen, was wir in den letzten vier Jahren geleistet haben. Dann entscheidet die Bevölkerung im wahlfähigen Alter darüber, wer in der Zukunft regieren soll. Dies geschieht in freier, geheimer Wahl.