Wenn Sie solche Zweifel hätten, und ich glaube das nicht, hieße das, dass Sie in den letzten Jahren noch nicht zu Ihrer Oppositionsrolle gefunden haben, sondern dass Sie sich unter der derzeitigen Bedingung sogar außer Stande sehen, diese Oppositionsrolle überhaupt auszufüllen.
Sollte dieses Gesetz eingeführt werden, wie es in Ihrem Antrag gefordert wird, würden in der Anwendungspraxis Probleme auftauchen, die ich nachfolgend ansprechen möchte:
Problematisch ist insbesondere die Konkurrenz zu anderen Vorschriften sowie die Beachtung, und das sage ich hier nicht nur als Vorsitzender des Datenschutzausschusses, datenschutzrechtlicher Belange Dritter. Wenn ich dieses Gesetz richtig gelesen habe, steht der Informationsanspruch allen Personen zu, so dass es auf eine besondere Rechtsstellung, zum Beispiel Deutscher, Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven, nicht ankommt. Nachdem dieser Gesetzentwurf hier so vorliegt, und ich habe ihn auch genau gelesen, kann auch jeder Rechtsradikale Auskunft bekommen, und jeder Terrorist aus dem Inund Ausland hätte Zugang zu Informationen von unseren bremischen Behörden. In Ihrem Gesetzentwurf sind keine Sonderregelungen getroffen worden, in dem Gesetz steht: jeder.
Ich werde Ihnen jetzt einmal ein paar Beispiele aufführen. Nach der Einführung des Gesetzes versuchte die Scientology Church, das Informationsfreiheitsgesetz in Schleswig-Holstein zu nutzen, sie stellte Antrag auf Akteneinsicht. Darin bittet die Antragstellerin um Akteneinsicht zu den Themen Scientology-Kirche, Scientology Church und Scientology sowie Psychogruppen und Sekten. Auch die Polizei in Berlin hat Schwierigkeiten damit. Sie hüllt sich in Schweigen, denn der „Tagesspiegel“ hatte sich an die Polizei gewandt, Einblicke in die Vorschriften über Geschwindigkeitskontrollen und über die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zu geben. Der Ausgang des Streits ist mir allerdings nicht bekannt.
Meine Damen und Herren, das möchte ich auch noch einmal kurz sagen, bevor ich zum Schluss komme, es ist hier ja Korruption genannt worden. Dieses Gesetz, wenn es hier so eingeführt wird, ist auch
ein stumpfes Schwert, um Transparenz in die Vergabeentscheidungen des Senats und der Behörden zu bringen. Dies ist in Paragraph 13 der seit dem 1. 2. 2001 in Kraft getretenen Vergabeordnung bundesweit geregelt, meine Damen und Herren! Damit sollen alle Bewerber im Rahmen einer Ausschreibung Klarheit bekommen, warum sie gegebenenfalls nicht berücksichtigt worden sind.
Da ich jetzt schnellstens zum Schluss kommen muss: Unsere Fraktion beantragt auch, diese gesamte Thematik an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten und an den Datenschutzausschuss zu überweisen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einer Feststellung beginnen! Wir hatten noch nie so viel Informationsfreiheit des Bürgers wie zurzeit.
Wenn wir dies gemeinschaftlich feststellen, dann würde sich vielleicht in dem einen oder anderen Punkt auch ein bisschen Schärfe aus der Debatte nehmen lassen, weil wir gemeinsam auf dem Weg sind, die Kundenfreundlichkeit, die Bürgerfreundlichkeit der öffentlichen Verwaltung und die Transparenz von Verwaltungsangelegenheiten so groß zu machen, dass der Bürger möglicherweise auch schon fast überfordert ist, von der umfassenden Möglichkeit dieser Informationen tatsächlich Gebrauch zu machen.
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Dann sollten wir ihn davor schützen! – Heiterkeit beim Bündnis 90/Die Grünen)
Lieber Herr Kuhn, jeden Tag wird bremen.de als Portal für die Behörden, für die Verwaltung, für Unternehmen, für alle möglichen Menschen genutzt. Wir haben gerade vor einiger Zeit den Zehntausendsten prämiert, der durch dieses Portal seine Informationen nach außen trägt. Die Behörden unseres Landes präsentieren sich im Internet heute in einer Perfektion, die mehrfach prämiert worden ist und die natürlich auch sehr deutlich zeigt, dass es keineswegs so ist, dass wir dem Bürger Informationen vorenthalten wollen. Wenn Sie sich beispielsweise die Seiten des Senators für Finanzen ansehen wollen, dann werden Sie, wenn Sie die alle durchlesen wollen, einen guten Tag benötigen, nur um das, was dort im Internet steht, zu lesen. Ich wünsche Ihnen
viel Freude, und nehmen Sie sich im Urlaub reichlich Zeit! Das Angebot ist mehr als reichlich vorhanden.
Bei den ersten beiden Rednern konnte ich mich des Eindrucks nicht ganz erwehren, dass sie mit der Debatte über ein so genanntes Informationsfreiheitsgesetz dem Bürger einen Eindruck suggerieren möchten, als würden wir ihm von der Verwaltung in besonderer Weise Informationen vorsätzlich vorenthalten. Dem ist nicht so, sondern wir haben eine ungewöhnliche Informationsfreiheit.
Nun will ich Ihnen einmal vorlesen, was in dem brandenburgischen Informationsfreiheitsgesetz steht, wie es sein soll. Da heißt es: „Nach diesem Informationsfreiheitsgesetz haben natürliche und juristische Personen das Recht auf Einsicht in Akten von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen wie rechtsfähigen Anstalten, Krankenhaus und Eigenbetrieben.“ Jetzt kommt es: „Grenzen dieses Rechtes sind der Schutz des Gemeinwohls,“ – da wissen wir alle genau, was das ist – „personenbezogener Daten und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Die Akteneinsicht wird auch dann verweigert, wenn durch sie die Rechtsdurchsetzung, die Strafverfolgung oder der behördliche Entscheidungsprozess gefährdet würde.“ Dies wird mit großer Entscheidungssicherheit von jedem Beamten natürlich vor Ort präzise, sauber, klar und ohne jeden Rechtszweifel entschieden werden.
Worum es hier geht, ist eigentlich, dass wir gern im Senat diesen Prozess, der jetzt anläuft, nicht mit einem Informationsfreiheitsgesetz blockieren wollen, sondern mit einer stetigen Erweiterung der Informationsmöglichkeiten unterstützen wollen. Hier gibt es ein großes Konfliktfeld vieler Individualrechte. Es ist auch eine Binsenweisheit, dass, wenn Sie einen Zugang zu Verwaltungsakten ermöglichen, das Datenschutzgesetz dem in ganz massiver Weise entgegensteht! Es gibt doch nahezu keine Akte, die wir haben, in der nicht datenschutzrechtliche Punkte zu berücksichtigen sind, und deshalb ist es ganz ungewöhnlich kompliziert. Deshalb haben wir uns im Senat gesagt, bei mir im Haus gibt es einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz, aber wir haben denselben Begriff gewählt, weil es ein Verwaltungsmodernisierungsterminus ist.
Ich komme gerade von unserem europäischen Verwaltungsreformkongress im World Trade Center. Ich habe gerade diesen Kongress beendet, der sich mit vielen Fragen der Informationsgebung und der Informationsflüsse zwischen Bürgern und Verwaltung befasst hat und in dem – ich mag das ja schon gar nicht mehr sagen – ich von all den auswärtigen Teilnehmern gelobt worden bin für die Situation der
Bremer Verwaltung und für die Informationstransparenz, die wir mit unseren Controllingberichten, mit unseren Internetseiten und so weiter dem Bürger anbieten.
Wir werden dies auch in Zukunft begleiten. Sie werden eine ausführliche Diskussion im Medienausschuss dazu führen, und uns liegt daran, dass wir jetzt nicht nur die ersten Erfahrungen, die es mit dem Berliner Gesetzentwurf gibt und zu dem so etwa 160 Einzelanfragen gewesen sind, auswerten, sondern dass wir auch die unterschiedlichen Gesetzgebungen im Hinblick auf ihre Rechtsanwendung begleitend prüfen sollten, denn eines sollten wir uns auch nicht antun, dass wir die Dinge durch ein solches Gesetz alle noch viel komplizierter machen, als sie ohnehin schon sind. Deshalb wird auch der Senat diesen Prozess sehr interessiert begleiten. Wir haben zu diesem Thema auch viele Fachleute, wir haben auch die Konfliktlinien, die entstehen, bei uns relativ gut aufgearbeitet, aber wir wollen auch gern sehen, wie es in den anderen Ländern läuft.
Ich wäre Ihnen allen dankbar, wenn Sie den Bürgern, nicht nur denen, die hier heute auf dem Besucherrang sitzen, ganz prinzipiell zunächst einmal als erste Botschaft sagen: Bremen ist vorbildlich in der Informationsgabe zwischen der Verwaltung und dem Bürger. Wir wollen das auch in Zukunft bleiben, aber wir wollen natürlich dabei die individuellen Rechte des Bürgers genauso schützen, wie wir ihm ein individuelles Recht auf Information zubilligen wollen. Aber diesen Konflikt müssen wir in jedem Einzelfall sehr konkret, sehr rechtssicher und auch sehr präzise entscheiden, denn es macht keinen Sinn, dass wir Datenschutzrechte, Personenschutzrechte installieren, dass wir sie in unserem Grundgesetz, in Grundrechtskataloge aufnehmen, um sie dann durch ein einfaches Informationsfreiheitsgesetz indirekt wieder aufzuheben. Deshalb werden wir diese unterschiedlichen Rechtsansprüche prüfen müssen. Ich denke, dass man dann auch zu einem gemeinsamen Lösungsansatz kommen kann, der dem Bürger und auch seinen individuellen Rechten dient.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte noch einmal kurz die offenen Punkte zusammenfassen, die jetzt auch noch einmal von Herrn Knäpper und von Senator Perschau angesprochen worden sind.
Herr Senator Perschau, Sie sprachen gerade an, dass man den Leuten, die hier oben auf dem Besu––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Bremen ist gut. Ich sage einmal, damit kann man zufrieden sein, aber es liegt in meiner Natur, dass ich immer noch ein bisschen mehr will. Ich möchte gern noch mehr an Information und Transparenz.
Ich glaube, es gibt auch Nachbesserungsbedarf, und ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, auch Ihr Ressort hat an einem Informationszugangsgesetz gearbeitet, zu dem auch eine Kurzstellungnahme eingeholt worden ist vom Hans-Bredow-Institut. Diese Kurzstellungnahme liegt mir auch vor. Wir liegen gar nicht so weit auseinander, wenn es darum geht, dem Bürger Zugang zu Informationen zu verschaffen. Wir liegen auch nicht so weit auseinander, was die Einschätzung betrifft, was geheim und was nicht geheim ist.
Klar ist, Herr Knäpper hat das zum Beispiel angesprochen, wenn datenschutzrechtliche Fragen berührt sind, muss es natürlich ein Verfahren geben. Wir haben Ihnen dafür einen Vorschlag gemacht. Ich bin auch dafür, dass wir das in der parlamentarischen Debatte noch einmal in einer Anhörung thematisieren. Wir haben vorgeschlagen und den Vorstoß aus den anderen Ländern aufgegriffen, den Landesbeauftragten für Datenschutz mit seinen Kompetenzen einzubinden, dort sind die Kompetenzen vorhanden, da weiß man, was eigentlich die Datenschutzrechte der Bevölkerung und Informationsfreiheit sind, wo das kollidiert und wie man da zu einem Kompromiss kommen kann. An dieser Stelle halte ich das für einen sehr guten und diskussionswürdigen Vorschlag.
Herr Knäpper hat angesprochen, dass dort das Personal knapp ist. Ich denke, uns müsste auch noch einmal der Datenschutzbeauftragte offen legen, inwieweit das Ende der Fahnenstange der Belastungen erreicht ist, ob da mehr Personal nötig ist. Auch das, denke ich, ist dann Sache einer Anhörung.
SSW in Schleswig-Holstein wurde angesprochen! Dieser hätte mit einem Gesetzentwurf, der mit heißer Nadel gestrickt worden sei, das Parlament überzeugt. Ich muss sagen, das sind ja nur zwei Leute vom SSW, die im Landtag in Schleswig-Holstein sitzen. Wenn die geschafft haben, so viele Leute wie hier, ich glaube, das sind sogar noch ein bisschen mehr, davon zu überzeugen, dass das ein wichtiges Thema und Informationsfreiheit ein Bürgerrecht ist, finde ich das gut und lobenswert. Es hat auch bundesweit Anerkennung gefunden, was in SchleswigHolstein umgesetzt wird.
wurf an die Erfahrungen aus Schleswig-Holstein an. Es kommt gerade darauf an, dass man jetzt Informationen in Papierform mit den neuen Informationsund Kommunikationstechnologien zusammenbringt. Dass die Bürger auch dazu den Zugang haben, macht eine neue Qualität aus, Informationen kann man sich auch zeit- und ortsunabhängig besorgen, und das finden wir durchaus positiv. Da sollte man auch die Bürger unterstützen.
Ich habe da grundsätzlich eine andere Einstellung zum Bürger. Für mich ist der Bürger kein Störfaktor, sondern die Verwaltung gibt es für die Bürger, ich habe es vorhin gesagt, und nicht die Bürger als Fußangel oder Fessel der Verwaltung!
Wir haben uns in der vergangenen Bürgerschaftssitzung über das Thema Bürgerkommune unterhalten, und mir klingeln noch die Ohren von all den positiven Bekundungen hier, was Bremen jetzt alles als Bürgerstadt machen und leisten soll. Auch die CDU, Herr Oppermann, Sie haben sich auch besonders positiv zu diesem Thema geäußert!