Protokoll der Sitzung vom 25.10.2001

darauf hingewiesen und deutlich davor gewarnt, dass Deutschland auf Grundlage Ihrer verfehlten Ausländer- und Asylpolitik zum Eldorado des ausländischen kriminellen organisierten Verbrechens sowie zum Hauptstützpunkt ausländischer Terroristen wird. Damals haben Sie alle darüber gelacht. Heute lachen Sie nicht mehr über unsere Warnungen. Ich kann Ihnen garantieren, dass Sie bei dieser dramatischen weltpolitischen Entwicklung auch zukünftig nicht mehr darüber lachen werden, denn schon heute haben sich die schlimmsten Befürchtungen und Mahnungen der Deutschen Volksunion auf das Schrecklichste bewahrheitet. Diese schlimmen und schrecklichen Folgen sind die Ergebnisse Ihrer verfehlten Politik, Ihrer Ausländer- und Asylpolitik, und sonst gar nichts! Dafür tragen Sie die Verantwortung und nicht die Deutsche Volksunion!

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Abgang!)

Meine Damen und Herren, dass die rotgrüne Chaostruppe in Berlin völlig, aber auch völlig am Ende ist, zeigt mir die Tatsache, dass die Regierung bei einer für den Gesamthaushalt doch geringen Summe von drei Milliarden DM, die außerplanmäßig für unsere innere Sicherheit aufgebracht werden muss – und ich sage Ihnen jetzt schon einmal voraus, das bleibt nicht bei diesen drei Milliarden DM, damit werden Sie nicht auskommen –, dass sie bei dieser verhältnismäßig geringen Summe gleich die Steuern erhöhen muss. Sie haben absolut keinen finanziellen Handlungsspielraum mehr!

Was wollen Sie denn dann erst sagen, wie wollen Sie dann reagieren, wenn uns die USA ihre Rechnung in Milliarden Euro für ihren Krieg in Afghanistan oder sonst wo, der noch Jahre andauern kann, präsentiert? Natürlich, das sage ich Ihnen jetzt schon einmal voraus, die Steuern erhöhen, ins Unermessliche erhöhen!

(Abg. T ö p f e r [SPD]: Dann rauchen Sie doch nicht!)

Das ist doch klar, Sie haben doch sonst keinen finanziellen Handlungsspielraum und keine anderen Möglichkeiten mehr. Das aber wiederum macht die Deutsche Volksunion zum Wohle und im Interesse der Bürger nicht mit! Diese Gesetzesänderung tragen wir selbstverständlich zum Wohle unserer Bürger uneingeschränkt mit. – Ich bedanke mich!

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Herderhorst.

Wir haben Ihre Wortmeldung gesehen, Herr Kollege!

(Abg. H e r d e r h o r s t [CDU]: Der Se- nator hatte sich vor mir auch gemeldet, das war das Problem!)

Also, nach meiner Liste stehen Sie vor dem Senator.

(Zurufe von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen – Abg. H e r d e r h o r s t [CDU]: Ich stelle mich vor und hinter ihn!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

(Abg. T ö p f e r [SPD]: Hoffentlich er- klärt er jetzt nicht auch für den Senator!)

Ich möchte eigentlich nur die Gelegenheit ergreifen, auf die doch sehr eindrucksvollen Ausführungen des Kollegen Dr. Güldner einzugehen. Zunächst einmal, habe ich Ihnen auch gestern schon in der Debatte gesagt, Herr Dr. Güldner, dass die Koalition ihre Wege bis zur endgültigen abschließenden Befassung von Gesetzesvorlagen sehr sach- und fachgerecht erarbeitet und diskutiert. Dies braucht nun einmal seine Zeit, das ist für eine Demokratie, glaube ich, nicht ganz ungewöhnlich. Allein deswegen sind es erforderliche Zeiten, die dann dazu führen, dass manches etwas später kommt, als es vielleicht vorteilhafterweise sein sollte.

Zweitens: Ihre Sorge um meine Kenntnisse über Ausländerorganisationen sollten Sie zurückstellen, denn meine Kenntnisse sind etwas detaillierter, als sie in dem Interview zum Ausdruck gekommen sind, das im Übrigen nicht so wiedergegeben worden ist, wie ich es zum Teil gesagt habe, wobei ich in der Zielrichtung nichts zurückzunehmen brauche. Ich glaube auch, dass man hier und da die Gefahren, die latent vorhanden sind, unterschätzt. So sehr ich auch auf der einen Seite begrüße, dass man Kontakte zu allen Ausländergruppierungen unterhält, so sehr weiß ich aber auch aus meiner Erfahrung, dass manche Gespräche sehr freundlich ausfallen, tatsächlich aber anschließend etwas anders von diesen Gruppierungen gesehen werden.

Ich habe auch nicht behauptet, dass diese Organisation, die Sie hier noch einmal in die Zeitung gebracht haben, Straftaten begangen hat. Das habe ich ausdrücklich nicht behauptet! Ich habe lediglich gesagt, dass diese Organisation, wie andere, vom Verfassungsschutz beobachtet wird, dass es darüber auch detailliert, auch in der PKK, Informationen gegeben hat. Diese Informationen des Verfassungsschutzes in Bremen werden aber deutlich ergänzt durch den Verfassungsschutzbericht des Bundes. Ich sage Ihnen, ich bin nicht der Meinung, dass man ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

völlig vorurteilsfrei an diese Organisation herangehen kann,

(Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen])

sondern man muss, finde ich, sehr kritisch sein. Ich hoffe nur, dass sich die Weltlage nicht noch weiter zuspitzt, sonst habe ich auch auf diesem Gebiet meine weiteren, doch erheblichen, Befürchtungen, dass es auch in unserer Republik dazu kommt, dass bestimmte Vorgänge sich ereignen.

Ich will Ihnen dann darüber hinaus auch sagen, Herr Dr. Güldner, dass Sie in Ihren Ausführungen noch einmal deutlich gemacht haben, dass Sie den Datenschutz, wie wir im Übrigen auch, sehr wohl achten. Ich habe aber trotzdem das Gefühl, dass Sie mitunter dazu neigen, eben diesen Datenschutz zum Täterschutz werden zu lassen, und das ist genau nicht unsere Linie!

(Beifall bei der CDU)

Wir sind der Meinung, dass man auch gerade, und das hat auch die Bundesregierung so erkannt, da sitzen ja nun auch Ministerinnen und Minister Ihrer Partei, ich glaube, das haben auch diese erkannt, bei einer solchen Sicherheitslage in dieser Republik nicht unbedingt immer bis auf den Punkt genau diese datenschutzrechtlichen Dinge stringent einhalten muss.

Nicht zuletzt muss ich Ihnen auch sagen, auch das Gefühl bestätigt sich zumindest bei mir immer mehr, dass Sie hier und da der Polizei unterstellen, nicht rechtsstaatlich zu handeln. Das führt dann dazu, dass Sie beispielsweise nach diesem Richtervorbehalt rufen. Ich glaube, dass wir sehr wohl, der Kollege Kleen und ich auch haben es vorhin gesagt, in diesem Falle den Richtervorbehalt nicht brauchen.

Dann darf ich auch noch sagen, ich habe eigentlich kein Verständnis dafür, dass Sie das nicht schon eher moniert haben, denn wenn Sie einmal im bisher geltenden Polizeigesetz nachlesen, ich glaube, das ist der Paragraph 33, steht darin eben diese Rasterfahndung bereits. Diese Rasterfahndung hat auch keinen Richtervorbehalt. Wenn Sie also da Probleme gehabt hätten, dann hätten Sie sich eigentlich schon einmal eher zu Wort melden und sagen müssen, an dieser Stelle müsste eigentlich das Polizeigesetz geändert werden.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie haben ihn doch selbst im Sep- tember abgeschafft, den Paragraphen!)

Ich habe gar nichts abgeschafft,

(Zuruf des Abg. K l e e n [SPD])

sondern ich habe Ihnen eben gesagt, dass es im alten Polizeigesetz so gestanden hat, das können Sie gern noch einmal nachlesen, und dass dann in einem ersten Entwurf diese Regelung nicht enthalten war und wir diese dann nachgebessert haben. Das ist der Weg gewesen, und insofern sage ich Ihnen: Sie greifen hier etwas auf, was in der Tat nicht nötig ist.

(Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen])

Im Übrigen habe ich auch darauf hingewiesen, dass die Strafprozessordnung bereits seit längerem diese Rasterfahndung enthält und hier bei Strafverfolgung die Rasterfahndung angewandt wurde, und zwar in entsprechender Form, ohne dass es da Probleme gegeben hätte. Das will ich nur noch einmal unterstreichen.

Ich kann Ihnen auch Fachliteratur aus Hamburg bringen, ich habe den Artikel noch nicht gelesen, obwohl er wohl aktuell in der Zeitung steht, die Ihnen belegt, dass diese Rasterfahndung in Hamburg sehr wohl positiv praktiziert worden ist. Von daher habe ich keine Veranlassung, dem keinen Glauben zu schenken.

Was, um darauf noch einmal zurückzukommen, Ihre Kenntnisse im Ausländerbereich anbelangt, dass die sicherlich etwas weitergehend sind als meine, das will ich gern unterstellen, dafür waren Sie auch damals in einer Funktion, die das von Amts wegen veranlasste, dass Sie sich damit permanent auseinander setzen mussten. Ich habe das schon einmal gesagt, vielleicht hätte man da auch schon etwas mehr erwartet als das, was durch diese Stellen damals herausgekommen ist oder bis heute herausgekommen ist.

Zu den Hochschulen will ich Ihnen nur sagen: Es kann doch nicht sein, dass wir in einem Bundesland oder in mehreren Bundesländern diese Möglichkeit haben, und in Bremen und in Niedersachsen sollte das nicht der Fall sein. Deswegen muss auch diese Regelung natürlich dann auch solche Stellen erfassen. Dass dort auch Gefahrenherde latent vorhanden sind, ist auch wohl keine Frage, denn das haben die Ermittlungsergebnisse an einigen Stellen bereits erwiesen. Von daher halte ich es für unabdingbar, dass natürlich auch, wenn es angezeigt ist, unter den Voraussetzungen, die wir jetzt auch im Bremischen Polizeigesetz formuliert haben, diese Fahndungsmethode angewendet wird.

Ich will zur GdP Niedersachsen das Wort nicht verlieren, die mögen das in Niedersachsen so sehen, hier in Bremen habe ich noch nichts dergleichen gehört, und von daher ist das abgehakt für mich.

Ansonsten würde ich mir sehr wünschen, dass Sie etwas konsequenter sind, und das habe ich schon mehrfach festgestellt, Sie vermischen verschiedene Pole. Sie sagen auf der einen Seite, dass wir im Grun

de die Rasterfahndung eigentlich gar nicht brauchen, auf der anderen Seite stellen Sie hier einen Antrag, die Rasterfahndung unter Ihren Kriterien einzubauen.

(Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen])

Das ist für mich ein Widerspruch. Solche Widersprüche sind des Öfteren vorhanden, auf der einen Seite fordern Sie etwas, aber auf der anderen Seite machen Sie in Ihrer Partei nicht genau deutlich, wo Sie denn nun eigentlich stehen, was Sie nun eigentlich wollen und was Sie nicht wollen. Da sollten Sie ein bisschen geradlinigere Richtungen ausweisen, und dann kämen wir auch sicherlich etwas schneller voran.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Böse.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst eine Stellungnahme abgeben zum so genannten Wegweisungsrecht. Ich begrüße sehr die Initiative der beiden Koalitionsfraktionen, zu diesem Zeitpunkt das Wegweisungsrecht mit in das Bremische Polizeigesetz aufzunehmen.

Gewalt, meine Damen und Herren, ist keine Privatsache, sondern Gewalt ist etwas, was gesellschaftlich, wo auch immer sie vorkommt, zu ächten ist, auch und gerade in der Familie, die Familie ist kein rechtsfreier Raum.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Mit dem Vorschlag, meine Damen und Herren, der in das Gesetz aufgenommen werden soll, muss aber auch das einhergehen, was der Bundesgesetzgeber sich vorgenommen hat, aber auch noch nicht zum Abschluss gebracht hat, nämlich das Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen zu verabschieden, um eben eine Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung zügig in Kraft zu setzen. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt, der nur zivilrechtlich geregelt werden kann. Ansonsten würde die Änderung, die hier vorgesehen ist im Bremischen Polizeigesetz, allein an der Situation der Frauen, aber auch der in den Familien lebenden Kinder nichts ändern.

Meine Damen und Herren, eine kanadische Studie hat gezeigt, dass Männer, in deren Familien die Ehefrauen misshandelt wurden, ihre eigenen Frauen mit einer tausendfach höheren Wahrscheinlichkeit schlagen, als Männer aus Familien, in denen keine Misshandlung vorgekommen ist. Allein dies

zeigt, das Beispiel auch und die Einhaltung von übernommenen Werten, und das ist ein Wert, keine Gewalt anzuwenden, wo auch immer,

(Beifall bei der CDU)

dass alles darangesetzt werden muss, Gewaltkreisläufe zu durchbrechen.

Parallel dazu, meine Damen und Herren, sind aber auch hier in Bremen weitere Unterstützungshandlungen notwendig im sozialen Bereich, vor allem, wie sie in dem Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe häusliche Beziehungsgewalt vom Senat beschlossen wurden, die es den Opfern dann erlauben, in der für sie schwierigen Situation auch die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ich darf noch einmal sagen, dass ich diesen Gesetzentwurf für sehr gut und sehr richtig halte.

Herr Abgeordneter Dr. Güldner, weil Sie gesagt haben, nun endlich, und das hätte man schon alles früher machen können!

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: So ist es!)