Protokoll der Sitzung vom 20.02.2002

Zu eins: Bewertungsgrundlagen für mögliche Gesundheitsrisiken durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung bilden die sechsundzwanzigste Verordnung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen, Verlautbarungen der Strahlenschutzkommission sowie Ergebnisse neuerer einschlägiger wissenschaftlicher Studien.

Zu zwei: Die vierundsiebzigste Gesundheitsministerkonferenz hat die Bundesregierung gebeten, die Forschung insbesondere zu biophysikalischen Fragen zu verstärken und den weiteren Ausbau der Mobilfunktechnik im Sinne der Technikfolgenabschätzung durch Forschungsvorhaben zu begleiten. Ergebnisse aus dem ab dem Jahr 2002 geförderten Programm zur Wirkungsforschung liegen noch nicht vor. Es wird erwartet, dass die Bundesländer im Zuge der regelmäßigen Berichterstattung des Bundes zeitnah informiert werden, sofern sich aus den Untersuchungsergebnissen neue Erkenntnisse zur gesundheitlichen Beurteilung elektromagnetischer Felder abzeichnen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte!

Frau Senatorin, ist es richtig, dass der Senat beabsichtigt, bei der Einführung der UMTS-Netze die niedrigeren Schweizer Grenzwerte zugrunde zu legen?

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist mir nicht bekannt. Ich verweise auf die Antwort, in der wir uns auf die Bundes-Immisionsschutzverordnung beziehen und auf die Empfehlung der internationalen Gremien sowie der Strahlenschutzkommission. Meines Wissens sind die Schweizer Grenzwerte, die gesetzt worden sind, nicht vergleichbar mit den Werten, die im BundesImmisionsschutzgesetz zur Grundlage gemacht werden, und wenn ich ganz unwissenschaftlich richtig verstanden habe, würde bei Anwendung der Schweizer Werte im Grunde eine noch stärkere Verdichtung des Netzes notwendig werden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich bin jetzt etwas verwirrt, ich bin ja in diversen Beiratssitzungen gewesen, da haben offizielle Vertreter Ihres Hauses gesagt, dass bei der Einführung der UMTS-Netze in der Arbeitsgruppe die Vereinbarung bestünde, sich an den Schweizer Grenzwerten zu orientieren.

Bitte, Frau Senatorin!

Gut, dann sind meine Mitarbeiter möglicherweise weiter als ich. Mir war dies nicht bekannt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe die Bitte, dass vielleicht auch einmal deutlich gesagt wird, an welchem Maßstab sich der Senat bei der Einführung von UMTS orientieren möchte.

Bitte, Frau Senatorin!

Das habe ich in der Antwort gesagt. Die Senatsantwort ist Ihnen ja mitgeteilt worden.

Weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe noch eine weitere Zusatzfrage, die sich auf die Tatsache bezieht, dass die gesundheitlichen Auswirkungen ungeklärt sind, und darauf, das haben Sie ja auch benannt, dass Forschungsgelder seitens des Bundesministeriums für Umwelt zur Verfügung gestellt werden, um hier hinsichtlich der Frage, welche Auswirkungen die elektromagnetischen Felder haben, zu fundierteren Ergebnissen zu kommen. Auf der anderen Seite will Bremen jetzt ziemlich schnell diese Anlagen einführen. Warum engagiert sich Bremen nicht dahingehend, Gelder dort zu bekommen, um auch eine begleitende Wirkungsforschung zu betreiben?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich darf hier noch einmal wiederholen, dass der Bund auch seine Verantwortung angenommen hat, nicht nur auf Anforderung der Gesundheitsminister, sondern auch der Umweltminister, und hier an dieser Stelle eben tatsächlich mit einem gesonderten Programm diese Forschung macht. Dass wir uns gesondert daran beteiligen, denke ich, ist vor dem Hintergrund der Finanzlage des Landes Bremen nicht durchführbar.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist Ihnen aber bewusst, wenn die Forschungsergebnisse dann vorliegen, dass hier in Bremen bereits die UMTS-Netze eingeführt sein sollen und über diese Zeitverzögerung nicht mehr wahrnehmbar ist, in welcher Form und ob sie prinzipiell zu Auswirkungen auf die Gesundheit der Bremer und Bremerhavener Bevölkerung führen?

Bitte, Frau Senatorin!

Mir ist zumindest bewusst, dass dies keine bremenspezifische Frage ist. Ungeachtet der Anstrengung Bremens, auf diesem Sektor eine Modellregion zu sein, wird sich diese Fragestellung der gesundheitlichen Auswirkung für alle anderen Bundesländer und Kommunen in gleicher Weise stellen, und dann wird man an dieser Stelle auch bundesweit Lösungen finden müssen.

Eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau D r. M a t h e s [Bündnis 90/ Die Grünen]: Nein, danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf dubiose Praktiken in der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Hoch, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat Vorgänge in der Kassenärztlichen Vereinigung, die zu einer finanziellen Vergünstigung für den jetzigen KV-Vizepräsidenten führten?

Zweitens: In welcher Weise und mit welchen konkreten Ergebnissen ist der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in dieser Frage als Aufsichtsbehörde aktiv geworden?

Drittens: Wie lautet die Stellungnahme des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales als Aufsichtsbehörde zu diesen Vorgängen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Wischer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zunächst eine Vorbemerkung: Die Vorgänge stehen im Zusammenhang mit der Zulassung einer Ärztin zur gemeinsamen Berufausübung innerhalb der Gemeinschaftspraxis des derzeitigen stellvertreten

den Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen. Der Zulassungsausschuss Ärzte/Krankenkassen als das dafür zuständige Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Krankenkassen und der Vertragsärzte hat nach geltendem Recht diese gemeinsame Berufausübung zuzulassen, wenn die beteiligten Ärzte zuvor einer Beschränkung des Praxisumfanges zustimmen. Die Daten für die Feststellungen zur Beschränkung des Praxisumfanges hat die Kassenärztliche Vereinigung zu liefern.

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales führt lediglich die Aufsicht über die Kassenärztliche Vereinigung Bremen. Gegenüber dem Zulassungsausschuss Ärzte/Krankenkassen beschränkt sich die Aufsicht auf die Geschäftsführung. Aus diesem Grund besteht seitens der Aufsichtsbehörde auch keine Möglichkeit, direkt auf Entscheidungen des Zulassungsausschusses einzuwirken.

Zu Frage eins: Der Senat enthält sich einer Bewertung der genannten Vorgänge, die über die aufsichtsrechtliche Bewertung des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hinausgeht. Insoweit wird auf die Antworten zu den folgenden Fragen hingewiesen.

Zu Frage zwei: Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat sich von der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen über den Sachverhalt und die Hintergründe ausführlich informieren lassen. Auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen hat sich der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales eine Rechtsauffassung gebildet, diese mit Schreiben vom 9. Oktober 2001 der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen mitgeteilt und darum gebeten, dass die Kassenärztliche Vereinigung Bremen diese Rechtsauffassung des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales dem Zulassungsausschuss Ärzte/Krankenkassen zur Kenntnis gibt.

Zu Frage drei: Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales vertritt die Auffassung, dass die Kassenärztliche Vereinigung Bremen dem Zulassungsausschuss Ärzte/Krankenkassen für dessen Entscheidung über eine Beschränkung des Praxisumfanges im Zusammenhang mit der Genehmigung der Gemeinschaftspraxis die Daten eines falschen Ausgangszeitraums übermittelt hat. Der auf diesen Daten beruhende Zulassungsbescheid ist daher rechtswidrig.

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Ist es richtig, dass es aufgrund dieser Zulassungsrichtlinien und dieser anderen Berechnungsgrundlagen zu einer Summe von 400 000 DM gekommen ist, die als

Vergünstigung des jetzigen KV-Vizepräsidenten gezahlt wurde?

Bitte, Frau Senatorin!

Die genaue Zahl weiß ich jetzt nicht. Ich weiß nur, dass es aufgrund der falschen Ausgangssituation zu einem fast doppelt so hohen Punktesystem gekommen ist, das dann entsprechende finanzielle Auswirkungen hatte.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Wird diese Summe zurückgefordert werden?

Bitte, Frau Senatorin!

Dies ist noch eine Frage, die der weiteren Abarbeitung bedarf.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Wie bewerten Sie die Aussagen der Präsidentin der Ärztekammer, die sich öffentlich von diesen Vorgängen distanziert?

Bitte, Frau Senatorin!