Herr Abgeordneter Tittmann, wir befinden uns bei dem Tagesordnungspunkt eins, Wahl eines Mitglieds des Senats. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen!
Ich halte es für die Interessenvertretung der Stadt Bremerhaven für sinnvoll und zweckmäßig, wenn die neue Senatorin oder Senator aus Bremerhaven gekommen wäre. Aus diesem Grund werde ich Frau Karin Röpke nicht wählen. Da aber die Konstellation der großen Koalition aus SPD und CDU stimmenmäßig so eindeutig ist, dass Frau Röpke heute unangefochten als neue Senatorin gewählt wird, wünsche ich als Bremerhavener Abgeordneter und im Interesse der Bremerhavener Bürger Frau Röpke trotzdem viel Glück, Kraft und Erfolg in der Hoffnung, dass sie ihre Versprechungen, die Interessen der Stadt Bremerhaven gerecht zu vertreten, sichtbar und deutlich für die Bremerhavener Bürger spürbar umsetzen möge. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Interfraktionell war vereinbart, hier keine Debatte zu führen, aber natürlich können solche Worte, die wir eben gehört haben, nicht unwidersprochen bleiben. Ich bin nicht böse, dass Frau Röpke die Stimme des Rechtsextremen und Rechtsradikalen nicht bekommt.
Die Ausführungen, die wir eben gehört haben, waren so absurd, dass man in der Sache nicht darauf antworten muss. Ich will nur sagen: Es wird Ihnen nicht gelingen, die Persönlichkeit und den Ruf von Karin Röpke hier zu beschmutzen! Sie ist eine hervorragende Kandidatin, und sie wird eine hervorragende Senatorin werden, davon sind wir überzeugt. – Danke!
Meine Damen und Herren, die Mitglieder des Senats werden nach Artikel 107 Absatz 2 der Landesverfassung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Gemäß Paragraph 58 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Wahl des Senats in geheimer Abstimmung. Da es interfraktionell vereinbart wurde, erfolgt die Abstimmung gemäß Absatz 4 in Wahlkabinen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Zum Wahlverfahren lassen Sie mich bitte folgende Anmerkungen machen: Sie haben gemäß Paragraph 58 Absatz 6 der Geschäftsordnung die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung zu entscheiden. Fehlt eine Kennzeichnung, gilt die Stimme als nicht abgegeben. Enthält der Stimmzettel mehr Kennzeichnungen als zu Wählende, ist er ungültig.
Ich rufe jetzt alle Abgeordneten nach dem Alphabet namentlich auf und bitte die so aufgerufenen Damen und Herren, die Wahl vorzunehmen. Gleichzeitig bitte ich jetzt die Schriftführerinnen beziehungsweise den Schriftführer, an der Ausgabe der Stimmzettel und an der Wahlurne Platz zu nehmen.
Meine Damen und Herren, ich frage noch einmal, ob alle Abgeordneten ihre Stimmzettel erhalten und abgegeben haben. – Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmzettel erhalten und abgegeben haben.
Wir kommen jetzt zur Auszählung der abgegebenen Stimmen. Ich bitte die Schriftführerinnen beziehungsweise den Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag), bis das Ergebnis der Auszählung vorliegt.
Ich gebe Ihnen jetzt das Wahlergebnis bekannt, und zwar in der Form, wie es mir von den Schriftführerinnen beziehungsweise dem Schriftführer vorgelegt wurde. Abgegebene Stimmzettel 95, mit Ja stimmten 77, mit Nein stimmten 14, Enthaltungen vier.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass damit Frau Karin Röpke gemäß Artikel 107 Absatz 2 unserer Landesverfassung in den Senat gewählt wurde.
Frau Karin Röpke, die Bürgerschaft (Landtag) hat Sie soeben in den Senat gewählt. Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.
Nach der Landesverfassung haben Sie den Eid vor der Bürgerschaft zu leisten. Ich spreche Ihnen jetzt die Eidesformel vor und bitte Sie, mit den Worten „Das schwöre ich“ oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe“ den Eid zu leisten.
Die Eidesformel lautet: Ich schwöre als Mitglied des Senats, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen halten und schützen zu wollen. Frau Röpke, ich bitte Sie jetzt, den Eid zu leisten!
Frau Senatorin Röpke, mit der Eidesleistung ist Ihr Amtsantritt in den Senat vollzogen. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen ein Schreiben des Präsidenten des Senats an den Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft zur Kenntnis geben: „Sehr geehrter Herr Präsident, ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass der Senat am heutigen Tage Frau Senatorin Röpke das Ressort ,Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales‘ übertragen und Frau Senatorin Röpke zur Senatskommissarin für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau bestellt hat. Gleichzeitig hat der Senat Frau Senatorin Röpke als Vorsitzende in die Deputation für Arbeit und Gesundheit und für Soziales, Jugend und Senioren sowie als stellvertretendes Mitglied in die Deputation für den Fi
schereihafen und in die Deputation für Wirtschaft und Häfen bestellt. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Henning Scherf, Bürgermeister.“
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen zwölf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die neunte Anfrage wurde inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Einsatz der Bremer Wasserschutzpolizei auf Unter- und Außenweser?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schramm, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.