Protokoll der Sitzung vom 21.03.2002

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Linnert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch aus Sicht der Grünen handelt es sich bei dem OFFENSIV-Gesetz aus Hessen eher um eine große Werbekampagne für ein bestimmtes Verständnis von Sozialstaat, das die Grünen aber ganz ausdrücklich nicht teilen. Ich zitiere einmal aus der Rede, die Herr Koch gehalten hat, als er das OFFENSIV-Gesetz vorgestellt hat und das, was er in Wisconsin gelernt hat. Da heißt es nämlich bei Herrn Koch: „Wer arbeitsfähig ist und sich einem Beschäftigungsprogramm verweigert, sollte sich auf ein sehr bescheidenes Leben bis hin zur Wohnunterkunft einrichten.“ Das ist Originalton Herr Koch! Ich sage Ihnen ganz klar, dass das mit dem Verfassungsverständnis, das wir haben, nämlich dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Staat sein soll, nicht in Einklang zu bringen ist. Das heißt nämlich, wer sich geweigert hat, die Arbeit, die ihm da angeboten wurde – unabhängig davon, ob das eine Zumutung war und ob er wirklich arbeiten kann, unabhängig davon, ob da nicht auch Verwaltungsfehler gemacht wurden –, anzunehmen, der landet in einer Obdachlosenunterkunft. Das habe ich vorgelesen: „sollte sich auf ein sehr bescheidenes Leben bis hin zur Wohnunterkunft einrichten“. Das sagt Herr Koch! Das ist das Programm, vor dessen Hintergrund hier das OFFENSIV-Gesetz, wenigstens in der Öffentlichkeit, verkauft wurde, und das lehnen die Grünen ganz klar und eindeutig ab!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Hier ging es also um Werbezwecke für ein bestimmtes Sozialstaatsverständnis, das wir für unsozial und auch nicht für verfassungsgemäß halten. Im Übrigen ist es so, dass im Deutschen Bundestag im Dezember 2000 Öffnungsklauseln für das Bundessozialhilfegesetz und das Arbeitsförderungsgesetz verabschiedet wurden, die Modellversuche in allen Bundesländern zulassen, um eine bessere Verzahnung zwischen Arbeits- und Sozialverwaltung zu erreichen und auch noch andere Modellvorhaben im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes durchzuführen, Herr Pietrzok hat schon darauf hingewiesen, und Hessen nimmt an diesem Modellvorhaben teil. Es gibt also auch da keine Begründung für dieses Gesetz. Man muss die Modellversuche machen, sie auswerten. Die nächste Legislaturperiode, auch da bin ich der Meinung von Herrn Pietrzok, wird in Berlin, unabhängig davon wer regiert, einige hohe Anforderungen bergen, dass man nämlich im Zusammenhang mit Sozial- und Arbeitslosenhilfe zu neuen Regelungen kommt. Das wollen auch die Grünen. Der Vorschlag aus Hessen würde das eher verzögern. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Auf das Job-AQTIV-Gesetz ist hier schon hingewiesen worden. Auch das ist ein Gesetz, das versucht, im Bereich der Förderung von Arbeitsbereitschaft und Qualifizierung fortschrittliche Ansätze zu gehen, ohne jetzt mit der großen Keule zuzuschlagen und gleichzeitig die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen, um die es geht, nicht aus den Augen zu verlieren.

Im Übrigen muss man Herrn Koch vielleicht auch noch einmal daran erinnern, dass es sich bei dem Bundessozialhilfegesetz um ein Bundesgesetz handelt, und jeder hier in Deutschland sollte ein starkes Interesse daran haben, die Verwaltungspraxis nach dem Bundessozialhilfegesetz, also wie die Rechtspraxis eigentlich in den einzelnen Bundesländern ist, nicht zu weit auseinander klaffen zu lassen. Sonst wird nämlich Folgendes passieren: Die armen Kommunen und Bundesländer werden ein ganz besonders scharfes Regiment gegenüber ihren Sozialhilfeempfängern fahren, und es wird vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Entwicklung einheitlicher Lebensverhältnisse in Deutschland ein ziemliches soziales Fiasko geben. Ich glaube nicht, dass das zu Ende überlegt ist, was Herr Koch sich da ausgedacht hat.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Auch die Verwaltungsabläufe sollten bundeseinheitlich geregelt werden. Der hessische Vorschlag läuft darauf hinaus, dass man in jeder Kommune eine andere Institution damit betrauen kann, Arbeitslose und arbeitslose Sozialhilfeempfänger in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Ich finde das auch keine gute Idee, wenn Arbeitgeber sich nach den Spezialitäten des jeweiligen Ortes, in dem sie sich befinden, orientieren müssen, an welche Institution sie sich eigentlich wenden sollen.

Der Grundwebfehler des Vorschlages von Herrn Koch, der auch nur die Spitze einer gesamten sozialpolitischen Debatte ist, die im Moment läuft, ist, dass Sozialhilfebezug und Arbeitslosigkeit in einen Topf geworfen werden. Hier wird die Notlage Sozialhilfebezug reduziert auf die Frage: Hat jemand Beschäftigung oder nicht? Die Wirklichkeit ist aber ganz anders. Ich werde darauf gleich noch einmal ein bisschen eingehen.

Der große Unterschied zu den Vereinigten Staaten, die hier ja so gelobt wurden – darauf will ich auch noch einmal hinweisen, auch da geht Herr Koch von falschen Voraussetzungen aus –, ist, dass die USA traditionell einen ganz ausgeprägten Niedriglohnsektor haben. Das kann man gut finden oder nicht. Ich finde es nicht so gut und erkläre auch gleich warum. Da ist es so, dass die untere Einkommensschicht von Menschen, die untersten 20 Prozent, davon lebt, dass sie oft mehrere schlecht bezahlte Jobs hat mit einem hohen Stundenaufwand in der Woche, oft oh

ne Rechte gegenüber ihrem Arbeitgeber, mit einer Kultur des „hire and fire“, ohne arbeitsrechtliche Absicherung, ohne Gesundheitsschutz.

Das wollen wir nicht! Das ist aber das Modell Wisconsin, und natürlich kann man dann Menschen in einen solchen Arbeitsmarkt zwingen, indem man ihnen die Sozialhilfe kürzt. Natürlich kann man das, das ist gar nicht strittig! Ich kann Ihnen nur ganz klar sagen: Die Grünen wollen das nicht. Wir wollen nicht, dass die USA Vorbild sind für ein Sozialsystem, in dem Kriminalität, Verelendung und eine hohe Quote von Analphabetismus mittlerweile längst zum gesellschaftlich akzeptierten Standard geworden sind.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Unser deutsches System, dafür zu sorgen, dass man sich und möglichst auch noch ein Kind mit einer 40Stunden-Arbeit ernähren können soll, finde ich, sollte auch die CDU hier nicht einfach leichtfertig zur Disposition stellen und einer immer weiteren Einkommensspirale nach unten das Wort reden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir bestreiten nicht, die Grünen haben ja auch Vorschläge gemacht, und, wie gesagt, in der nächsten Legislaturperiode wird das weitergehen, dass Deutschland im Bereich der Verzahnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe oder überhaupt im Rahmen der Sozialhilfe große Probleme hat. Das Erste ist, das hat Herr Oppermann hier auch gesagt, dass die Sozialhilfekosten ein riesiges, drängendes Problem sind für alle Großstädte mit steigender Tendenz. Es ist keine neue Entwicklung, aber sie spitzt sich zu. Vor Jahren hat der niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht eine Initiative eingebracht, vielleicht können sich einige noch daran erinnern, den Bund an der Bezahlung der Sozialhilfekosten zu beteiligen. Ich habe mich damals sehr darüber gefreut, das war eine gute Idee, leider hat er sich das für ein Linsengericht abkaufen lassen. Im Zusammenhang mit Grundsicherungsvorstellungen gerade im Bereich der Rente geht die Bundesregierung ja richtige Wege.

Es gibt also hohen Reformbedarf, die Großstädte können die Lasten nicht mehr weiter schultern, das ist Konsens. Es ist auch so, dass die Bürokratie der Arbeitsämter nicht so funktioniert, wie sie das sollte. Da, finde ich aber, muss sich die Politik als allererste auch an die eigene Nase fassen. Qualitätssicherung ist verwechselt worden mit einem hohen Dokumentations- und Nachforschungswesen. Wenn da die Bürokratie im Mittelpunkt steht und nicht die Menschen, dann darf man sich auch nicht wundern, wenn die Ergebnisse nicht so sind, wie man sich das vorgestellt hat.

Zum Fördern und Fordern will ich Ihnen gern aus grüner Sicht Folgendes sagen: Sie unterschlagen hier, dass nur 30 Prozent der Sozialhilfeempfänger, die hier ja in den Großstädten so viele Probleme bereiten und so hohe Kosten erzeugen, wegen Arbeitslosigkeit Sozialhilfe beziehen, nur 30 Prozent!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der ganz große Rest ist eingeschränkt leistungsfähig, erzieht kleine Kinder, hat Suchtprobleme oder psychische Erkrankungen oder arbeitet und erzielt ein so niedriges Einkommen, dass ergänzende Sozialhilfe erforderlich ist. Wir reden hier also über 30 Prozent der Sozialhilfeempfänger, und den ganzen Rest unterschlagen Sie. Ihre Reformvorschläge geben bisher keine Antwort darauf, was mit diesem Personenkreis weiter passieren soll. Das sind aber diejenigen, die am stärksten benachteiligt sind. Das sage ich Ihnen, Herr Oppermann, wir werden nicht zulassen, dass die in diesem ganzen vordergründigen Reformgetöse weiter hinten herunterfallen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der erhöhte Druck, wie er jetzt ja auch öffentlich in allen Meinungsäußerungen kommt, jede, aber auch jede Arbeit anzunehmen, senkt die Qualität der Arbeit. Ich hoffe auf starke Gewerkschaften, die darauf achten, dass es da in Zukunft nicht so ist, dass alles möglich ist. Außerdem baut er Arbeitnehmerrechte ab, ohne Mindestlohndebatte, ohne zu sagen, was es denn in Deutschland für eine Stunde Arbeit für ein Entgelt geben soll. Ohne Mindestlohndebatte haben Sie hier eine Spirale ohne Ende nach unten angefangen. Das finde ich gesellschaftlich und sozialpolitisch absolut unverantwortlich.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die notwendige Zusammenlegung von Sozialhilfe in ihrem Arbeitsmarktteil und Arbeitslosenhilfe ist ein tief gehender Tanker. Es gibt Chancen und Risiken. Davon habe ich hier einige beschrieben. Was man aber vorher, ehe man das als großen Reformschritt und tolle Idee hinstellt, unbedingt klären muss, ist: Soll die Bedürftigkeitsprüfung, die es heute in der Sozialhilfe gibt, auch im Bereich der Arbeitslosenhilfe gelten?

Ich erkläre es einmal ein bisschen weniger technisch. Wer heute Sozialhilfe beantragt, muss seine Einkommensverhältnisse offen legen und muss sein Vermögen angeben. Sobald jemand über 2000 Euro Vermögen hat, wird das auf die Sozialhilfe angerechnet. So ist die Spielregel in der Sozialhilfe. Wenn jetzt jemand Arbeitslosenhilfe bekommt, dann ist es heute so, dass er alle Einkünfte anmelden muss. Die werden auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet, sein Vermögen aber nicht.

Wenn Sie, ohne diese Frage zu klären, wie die Anrechnung in den nächsten Jahren laufen soll, finden, dass man das zusammenlegen soll, dann heißt das, dass in Zukunft arbeitslose Menschen für Phasen von Arbeitslosigkeit, oft am Ende ihres Berufslebens, damit bestraft werden, dass das erarbeitete Haus oder das Aktiendepot für den Unterhalt der Jahre, die sie dann noch überbrücken müssen, bis sie Rentenansprüche haben, herangezogen wird. Da will ich eine klare Auskunft von Ihnen haben, weil diese ganze Zusammenlegung sonst nichts weiter als ein großes Sozialdumping ist.

Die weitere Frage, die wir klären müssen, ist: Was passiert mit dem großen Rest der 70 Prozent Sozialhilfeempfänger, die Schuldnerberatung, Suchtberatung und andere Hilfen brauchen? Das alles deckt dieser sehr populistische und irgendwie in die Öffentlichkeit gepustete Vorschlag von Herrn Koch nicht ab. Wir finden es richtig, dass das in die Beratungen in dem Bundesrat einbezogen wird. Für das Gelbe vom Ei halten wir das allerdings nicht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort erhält der Abgeordnete Karl Uwe Oppermann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt in Deutschland ein Sprichwort, das heißt: Reisen bildet! Der hessische Ministerpräsident ist nach Wisconsin gefahren und hat sich weitergebildet. Ich will diese ganze Debatte Wisconsin und diese Billiglohndebatte aus Amerika nicht vertiefen. Wir leben in einem völlig anderen System, Frau Linnert!

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja, eben!)

Aus diesen Sätzen von Herrn Koch herauszulesen, dass er alle Menschen, die nicht mehr arbeiten wollen, in Obdachlosenunterkünften unterbringen will, das halte ich schon für sehr vermessen. Das ist schon sehr interpretationsbedürftig!

(Beifall bei der CDU)

Eines, meine Damen und Herren, hat dieser Vorstoß von Herrn Koch auf jeden Fall erreicht. Er hat die Diskussion um das, was in den nächsten Jahren notwendig ist – es ist ja von keinem meiner Vorredner bestritten worden, dass wir da noch viel zu tun haben –, unheimlich beschleunigt.

Herr Pietrzok, Sie haben angesprochen, dass wir uns einem Antrag, bei dem Sie einen Armutsbericht haben wollten, verweigert hätten. Dieser Antrag, den Sie da vorgelegt haben, oder den Entwurf, den Sie da vorgelegt haben, das war in unseren Augen Klas

senkampf pur, und in der Form wollten wir den nicht mitmachen.

(Beifall bei der CDU – Widerspruch bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Noch etwas! Sie sagen, wir wollen nicht so viel fordern, wir drohen mit Kürzungen. Wir drohen doch in Bremen auch mit Kürzungen! Wer sich verweigert, von der BAG Arbeit anzunehmen, dem drohen wir doch auch mit Kürzungen. Das ist Gesetz! Sie haben doch beantragt, dass in der Deputation alle Vierteljahr ein Bericht vorgelegt wird, in wie vielen Fällen wir nach Paragraph 25 den Hilfebezug verweigern.

Wissen Sie, das war bezeichnend, der eine Zwischenruf: Diese Initiative ist schon einmal nicht gut, weil sie aus Hessen kommt. Das allein, meine Damen und Herren, ist kein Grund. Sie mag, wie alle neuen Gedanken, auch mit Fehlern behaftet sein, aber das einfach so vom Tisch zu wischen und zu sagen, sie kommt aus Hessen, und deswegen ist sie nicht gut, das allein ist kein Grund. Mag es auch sein, dass das gesetzte Ziel, 50 Prozent der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger aus der Abhängigkeit zu befreien, nur schwer oder gar nicht zu erreichen ist, aber man muss sich doch ein Ziel setzen. Das werden Sie doch nicht abstreiten wollen! Wenn wir nicht solch ein Ziel setzen, mehr Menschen in Arbeit zu bekommen, mehr Menschen aus der Fessel der Sozialhilfe zu befreien, dann verlieren die Kommunen Bremen und Bremerhaven Gestaltungsräume. Dann können wir uns in unseren Fraktionen die Köpfe um Bäder- und Bibliothekenkonzepte heiß reden, wir werden kein Geld haben, um sie zu verwirklichen, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU)

Die Hessen haben uns, Sie haben das ja auch gesagt, erfolgreiche Modelle vorgemacht. Der MainKinzig-Kreis, das habe ich in der letzten Legislaturperiode hier mehrfach gehört, SPD-regiert, war einer der ersten Landkreise, der Hausbesuche mit Erfolg eingeführt hat. Wir haben dieses Modell Hausbesuche nicht direkt auf Bremen übertragen, aber wir wissen, dass die Fallmanager jetzt mehr Hausbesuche machen als jemals zuvor. Main-TaunusKreis, ein hervorragendes Modell aus Hessen!

Noch ein anderes Modell, meine Damen und Herren, ganz erfolgreich! Die Vermittlungsagentur für Schwerbehinderte, eine Gründung in Hessen, hat dort zu einem Rückgang bei schwerbehinderten Arbeitslosen um 22 Prozent geführt. Im Bundesdurchschnitt ist bei schwerbehinderten Arbeitslosen nur ein Rückgang von sechs Prozent zu verzeichnen gewesen. Da frage ich Sie: Wer hat das gute Modell gehabt?

(Beifall bei der CDU)

In Berlin haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen während der ganzen Legislaturperiode eine Sozialhilfereform angekündigt. Sie ist nicht einmal in Ansätzen fertig geworden. Sie haben jetzt beklagt, dass in Zukunft viel zu tun ist. Ein reformiertes SGB oder SGB XIII soll nach den Worten der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Mascher, das hat sie jetzt in der Debatte gesagt, als Herr Koch sein Modell im Bundestag vorgestellt hat, in der nächsten Legislaturperiode entstehen. Sie hat allerdings vergessen, dass davor am 22. September 2002 noch Wahlen sind, meine Damen und Herren.

Die Initiative OFFENSIV kostet das Land Hessen, wenn sie denn einmal zum Entstehen kommt, viel Geld, meine Damen und Herren. Es ist allemal billiger, das Gewissen mit Zahlen zu beruhigen als zu fördern. Natürlich kostet jede Förderung Geld. Das wissen wir doch auch aus unserem Bremer Haushalt. Ich habe die Zahl vorher gesagt. Unser Programm, auf das die Koalition hier in Bremen mit Recht stolz ist, kostet uns 29 bis 30 Millionen Euro jährlich, und wir wollen das ja auch ausbauen. Wir haben aber durch diese Maßnahmen, durch die Einrichtung der Sozialzentren, durch die Fallmanager, durch die aktivierende Förderung in einem Jahr 50 Millionen DM in der Sozialhilfe eingespart, und wir wollen auf diesem Weg weitergehen. Es lohnt sich, diesen Weg zu gehen!

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Es hat doch Konjunkturgründe gegeben! Es ist doch überall so gewesen, Herr Oppermann!)

Nein, nein! Das liegt schon an der speziellen Art und Weise, wie wir hier in Bremen verfahren!

Wenn Hessen diese Initiative aber zum Erfolg führt, dann könnte Bremen Teile davon übernehmen. Mögliche Fehler, die sich beim Umsetzen dieses Modellversuchs zeigen, braucht man dann gar nicht erst zu machen. Ein Fehler wäre es aber, wenn der Senat diese Initiative nur passiv begleiten würde. Meine Damen und Herren, wir sind Nehmerland! Wenn ein Geberland eine neue Idee hat, die aus Sackgassen herausführen kann, sollten wir die nicht in Bausch und Bogen vom Tisch wischen.

(Beifall bei der CDU)

Darum unser Appell an die neue Sozialsenatorin: Seien Sie aufgeschlossen, Frau Senatorin, gehen Sie neue Wege! Neue Wege sind ganz spannende Wege. Man sieht hinter jeder Biegung neue Dinge. Hinter dem Horizont tun sich immer neue Punkte auf. Unterstützen Sie im Senat die Initiative aus Hessen, und arbeiten Sie im Bundesrat an der Bewilligung dieser Initiative positiv mit! – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)