Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/1145 abstimmen.
Wer der Überweisung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/1145 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Bildung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Verpackungsverordnung“ vom 28. November 2000, Drucksache 15/542, ist von der Bürgerschaft (Land- tag) in ihrer 33. Sitzung am 22. Februar 2001 an die staatliche Deputation für Umwelt und Energie, federführend, und die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen überwiesen worden. Diese Deputationen legen nun mit der Drucksachen-Nummer 15/1122 ihren Bericht dazu vor.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es handelt sich bei der zur Debatte stehenden Mitteilung des Senats also um den Rücklauf eines Antrags der Grünen, der auch einmal überwiesen wurde, und zwar im Februar des letzten Jahres an die Deputation für Umwelt und Energie sowie an die Deputation für Wirtschaft und Häfen. Ziel unseres grünen Antrags damals war es zu verhindern, dass die Rechtsfolgen aus der 1991 verabschiedeten Verpackungsverordnung wirksam werden, das heißt, Ziel unseres grünen Antrags war es zu verhindern, dass ein Pfand nur auf bestimmte Getränkedosen erhoben wird und auf solche anderer Getränke nicht. Es war vielmehr das Ziel damit verbunden zu erreichen, dass wir bundesweit zu einer vernünftigen Regelung kommen, und zwar in der Form, dass für alle ökologisch nachteiligen Verpackungen ein Pfand eingeführt wird.
Das Land Bremen und der Senat hatten und haben bis heute hierzu keine Position. Ich zitiere aus der Mitteilung des Senats, Drucksache 15/1122: „Der Senat leitet den Bericht der Deputation für Umwelt und Energie sowie der Deputation für Wirtschaft und Häfen einschließlich deren Empfehlungen an die Bürgerschaft (Landtag) weiter mit der Bitte, durch Beschluss festzustellen, dass sich der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ,Für eine ökologische und praktikable Novelle der Verpackungsverordnung‘ vom 28. November 2000, Drucksache 15/542, wegen Zeitüberholung erledigt hat.“
Sehr verehrte Damen und Herren, eine inhaltliche Debatte, eine Positionierung des Landes ist hier nicht möglich! Das Gehampel der großen Koalition verhindert das. Es bleibt mir also nur darzulegen, wie die Rechte der Opposition hier mit Füßen getreten werden, wie das Parlament von der Regierung ignoriert wird, und das Schlimmste ist eigentlich, wie die Politik, wie das Parlament sich letztendlich dann selbst lächerlich macht.
Ich werde Ihnen demonstrieren, zu welchen Unglaublichkeiten letztlich diese politische Konstellation fähig ist. Ich werde das tun, indem ich Sie auf eine kurze Reise mit in eine Deputationssitzung neh
me. Ich werde die Anlage vier der Mitteilung des Senats zitieren. Es handelt sich dabei um die Deputationssitzung, noch bevor der Bundesrat eine Entscheidung getroffen hat, das ist die Deputationssitzung vom 7. Juni 2001: „Frau Dr. Mathes erinnert an den Deputationsbeschluss vom 3. Mai 2001 und bittet, in der heutigen Sitzung zu einer Entscheidung hinsichtlich des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu kommen. Herr Dr. Schuster teilt für die SPD-Fraktion diese Auffassung. Frau Mull sieht noch Beratungsbedarf und bittet darum, die Beschlussfassung zu verschieben. Frau Dr. Mathes erinnert daran, dass der Senat am 19. Juni 2001 sein Votum für das Bundesratsplenum festlegt und dies die letzte Möglichkeit für eine inhaltliche Positionsbestimmung der Deputation ist. Frau Dr. Mathes weist nachdrücklich darauf hin, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen aus dem Jahre 2000 stammt und bisher nicht befasst wurde und bewertet dies als eine Untergrabung der Rechte der Opposition. Herr Dr. Schuster befürwortet die Befassung und eine Beschlussfassung mit dem Hinweis auf die Rechte der Opposition und auch der Öffentlichkeit zu erfahren, welche Positionen die regierenden Parteien vertreten.“ Daraufhin antwortet Frau Wischer,
dass sie den Verlauf der Diskussion bedauert und erklärt, „nach den Diskussionen der letzten Umweltministerkonferenz erscheint eine bundesweit einvernehmliche Lösung nicht realistisch. Frau Senatorin Wischer betont, dass die Deputation für Wirtschaft die abgestimmte Vorlage seit Monaten nicht befasst hat. Frau Dr. Mathes stellt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung und fasst die inhaltlichen Alternativen so zusammen, dass einerseits der Regierungsentwurf beziehungsweise einige zeitliche Varianten dazu im Raum steht oder andererseits das Pfand aus der Regierungszeit des Bundesumweltministers Töpfer für eine bestimmte Auswahl an Dosenprodukten. Bei einer Aussetzung der Entscheidung und einer Nichtpositionierung Bremens drohe das so genannte Töpfer-Pfand. Herr Dr. Schuster weist darauf hin, dass die Bremische Bürgerschaft den Antrag an die Deputation mit der Auflage einer qualifizierten Bewertung überwiesen hat. Er bittet darum, diesen Auftrag nicht zu missachten, um der Opposition und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, die Positionen des Regierungshandelns zu kennen. Frau Mull bittet darum, die Beschlussfassung auszusetzen. Frau Senatorin Wischer weist darauf hin, dass aus formalen Gründen über den weiter gehenden Antrag der CDU-Deputationsfraktion zu beschließen sei und bittet um eine Abstimmung.“
Dieser Aussetzungsantrag, das heißt, keine Positionsbestimmung vorzunehmen, wurde allein mit den Stimmen der CDU beschlossen, das heißt, hier haben Grüne und ein SPD-Abgeordneter dagegen gestimmt, und die übrige SPD-Fraktion hat sich enthalten. In der Summe war natürlich das Thema dann vom Tisch, das ist klar, der Bundesrat hatte ja seine Entscheidung getroffen.
Das Verwaltungsprocedere ging noch ein bisschen weiter, darauf will ich aber nicht im Einzelnen eingehen. Es kam jedenfalls nach dem Bundesratsbeschluss im Laufe der nächsten Monate zu dem phänomenalen Beschluss der betroffenen Deputationen, dass der Antrag der Grünen wegen Zeitüberschreitung abzulehnen sei.
Meine Damen und Herren, Ursache für das Dargestellte ist aus unserer Sicht, dass natürlich die große Koalition keine Meinung selbst finden kann, weil sie völlig unterschiedliche Positionen hat und nicht einmal bereit ist, die Debatte zu den Fragen zu führen, wie gehen wir mit dem Dosenpfand in der Zukunft um, kommen wir zu vernünftigen Lösungen, die ökologisch sinnvoll sind oder nicht? Nicht einmal hier stellen Sie sich einer Auseinandersetzung. Deswegen werden wir Grünen an einer Abstimmung zur Absegnung eines solchen Schwachsinns nicht teilnehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dr. Mathes hat die Behandlung dieses Antrags schon geschildert. Mir kam es so vor, als ich in der Drucksache 15/1122 blätterte, denn das meiste hatte ich vorher ja schon gelesen, als lese ich die unendliche Geschichte. Immerhin, das hat Frau Dr. Mathes schon erwähnt, seit Ende November 2000 liegt der Antrag für eine ökologische und praktikable Novelle der Verpackungsverordnung dem Hause vor. Nun hat sich dieser Antrag durch Zeitüberholung erledigt.
(Zuruf der Abg. Frau L i n n e r t [Bünd- nis 90/Die Grünen]) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. (A) (C)
Die Tatsachen aber sind geblieben! Dass Getränkeverpackungen nach wie vor oft nicht in den so genannten Stoffkreislauf zurückgeführt werden, ist in diesen Maitagen wieder in der Landschaft zu sehen. Das funktioniert nämlich noch gar nicht. Die Reste der Vater- und Muttertagsausflüge zieren als leere Bier- und Brausedosen und Plastikflaschen wieder einmal die Wegränder. Wir machen in Bremerhaven auch Muttertagsausflüge.
Ein Zentner Verpackungsmüll liegt in unserer Republik auf jedem Kilometer Landstraße. Bislang sind viele Bürger nicht davon abzuhalten, die Verpackung schlicht fallen zu lassen, und dazu gehören 80 Prozent, also vielleicht auch welche, die hier im Hause sitzen. Natürlich regt man sich hinterher ganz fürchterlich darüber auf, wie schmutzig die Straßen sind und wie das aussieht. Dann ruft man nach der Politik, damit sie Lösungen findet. Niemand kommt auf die Idee, einen Kasten Bier zu kaufen und ihn dann in der Landschaft einfach stehen zu lassen. An das Mehrwegsystem haben wir uns alle gewöhnt. Allerdings ist die so genannte Mehrwegquote an der Menge der Getränkeverpackungen in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen.
Nun gibt es seit Februar 2002 ein höchstrichterliches Urteil dazu. Die Getränkehersteller sind mit ihrer Klage unterlegen. Die Mehrwegquoten aus den Jahren 1997 und 1998 werden im Sommer veröffentlicht, und es ist davon auszugehen, dass sie weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen 72 Prozent liegen, man spricht von 60 Prozent. Damit tritt zum 1. Januar 2003 die alte Verordnung aus dem Jahr 1991 in Kraft, und es wird ein Pflichtpfand auf Getränkedosen erhoben.
Es gibt eine Reihe von Ländern, in denen es üblich ist, Getränkedosen zurückzubringen und über Automaten in den Supermärkten zu entsorgen. In Schweden zum Beispiel, einem sehr dünn besiedelten Land, ist es Standard, alle Getränkedosen über Pfandautomaten zurückzugeben. Dort gibt es beispielsweise Bier fast nur in Dosen zu kaufen, aber die Rückgabe klappt hervorragend. Allerdings, ich habe die Erfahrung machen müssen, sind die Automaten nur für die einheimischen Dosen geeignet. So ist es auch bei uns dann vorgesehen.
Die Verpackungsverordnung von 1991 der alten Regierung unter Bundeskanzler Kohl wird zum Jahresbeginn 2003 angewendet werden, weil es keine Einigung über eine Novellierung gegeben hat, zu der auch Bremen im Bundesrat hätte zustimmen müssen. Stattdessen hat es seit November 2000 eine bleierne Zeit gegeben, wie die Dokumentation als Anlage zur Drucksache zeigt.
Der SPD-Fraktion ist es wichtig, dass die Novelle ökologisch vorteilhafte Verpackungen besonders berücksichtigt, wie zum Beispiel Getränkekartons, die sich inzwischen gut recyceln lassen, dass alle Ge
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Und Ihr Umgang mit dem Antrag, ist er Ihnen nicht peinlich?)