Wir Sozialdemokraten hätten dem Antrag 15/542 schon in der 33. Sitzung im Februar 2001 gern zugestimmt, aber wir haben uns damals mit unserem Koalitionspartner auf eine Überweisung an die Fachdeputationen geeinigt. Nun tritt die alte Verordnung von 1991 in Kraft, die von der vorherigen Bundesregierung beschlossen wurde. In den letzten elf Jahren gewonnene Erkenntnisse über den Umgang mit Getränkeverpackungen müssen leider zunächst unberücksichtigt bleiben.
Übrigens, der Freistaat Bayern hat in seiner Sitzung im Juli 2001 einer Drucksache zugestimmt, die bei uns 15/542 heißt. Lassen Sie uns die unendliche Geschichte, liebe Frau Linnert, die in unserer Drucksache 15/1122 dokumentiert wird, trotz Zeitüberholung zum Wohl der Umwelt im Land Bremen zu einem guten Ende führen! – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dr. Mathes, ich hätte ja nicht gedacht, dass Sie hier nun eine reine Vorlesestunde aus Ausschuss- und Deputationssitzungen machen,
sondern dass Sie vielleicht noch einmal die Gelegenheit nutzen würden, um auf die wirklichen Probleme einzugehen.
Es ist natürlich so, wie Frau Wilts sagte, am 1. Januar 2003 tritt, wenn es nicht zu einer Novellierung kommt, die Verpackungsverordnung von 1991, die Töpfer-Verordnung, in Kraft. Leider ist es so, und das ist auch richtig, dass die Erfahrungen, die in den letzten Jahren gewonnen worden sind, nicht berücksichtigt werden. Das ist auch unser Problem, warum wir uns hier noch nicht auf eine Position einigen können. Sie wissen, dass es ganz große Vorbehalte gegen dieses Zwangspfand gibt, und der nimmt auch immer mehr zu.
das ist natürlich die Industrie, die erhebliche Kosten befürchtet, die auch eintreten. Es sind aber auch EGrechtliche Probleme, ob der freie Wettbewerb und der Handel noch möglich sind. Es gibt Verfassungsbeschwerden, also, es gibt eine ganze Menge Dinge, die die Sache unsicher machen. Deswegen sage ich, dass wir uns der neuen Situation und den neuen Erkenntnissen, die man in den letzten zehn Jahren gewonnen hat, auch anpassen müssen. Deswegen halten wir das Zwangspfand nicht für den richtigen Weg.
Wir halten allerdings auch eine Reglementierung für notwendig, wir wollen einen Mehrweganteil, der wieder stabilisiert werden soll. Er ist in den letzten Jahren natürlich unter die 72-Prozent-Grenze gesunken. Er soll stabilisiert werden, und wir wollen am Vorrang der Vermeidung vor Verwertung festhalten. Allerdings muss die Mehrwegquote den geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Eine Dose ist heute viel leichter herzustellen und lässt sich viel besser recyceln als früher. Es gibt sehr viele Bereiche und sehr viele Mehrwegverpackungen in vielen Bereichen, die durch Einwegverpackungen ökologisch vorteilhafter ersetzt worden sind. Das ist durch Milchbeutel, Getränkekartons oder die Kunststoffflasche geschehen.
Es gibt eine ganze Menge, das nicht berücksichtigt worden ist, das man heute aber berücksichtigen müsste, und deswegen, finde ich, muss man das berücksichtigen, und deswegen halten wir auch an einer Mindestabfüllmenge fest und schlagen vor, dass diese Menge auf 24,5 Milliarden Liter festgesetzt wird. Wenn die Kunststoffflaschen als ökologisch vorteilhaft eingestuft werden sollten, was im Bereich des Möglichen liegt, dann müsste die Menge etwas erhöht werden, und zwar auf 25 Milliarden Liter. Von dieser Abfüllmenge sollen 22 Milliarden Liter auf Einwegverpackungen entfallen.
Damit sich die Wirtschaft auch daran hält, muss sie natürlich verpflichtet werden, einen Betrag – –.
Manchmal ist es ganz hilfreich, etwas verpflichtend in eine Verordnung zu schreiben, damit sich die Wirtschaft auch verpflichtet, und das kann man in einer Verordnung festhalten, und man kann auch den Bund dazu verpflichten. Man kann auch Innovationsanreize für ökologisch vorteilhafte Verpackungen geben, aber man kann eben auch mit Zwangsmaßnahmen, wenn das nicht funktioniert, Verpflichtungen vornehmen.
Man muss in diesem Zusammenhang auch – und das wollen wir – mit der Wirtschaft eine Verpflichtung vereinbaren, dass sie 205 Millionen Euro für die Initiative „Pro Mehrweg und saubere Landschaft“ bereitstellt. Sie soll auch drei DM pro Einwohner, das sind ungefähr 123 Millionen Euro, wenn man das
mit 1,53 Euro pro Einwohner umrechnet, zur Reduzierung des Litteringmülls bezahlen. Das ist das, was eben auch angesprochen worden ist, was hier überall herumliegt.
Wenn Sie die Milchquote ansprechen! Wenn auf Milchkartons jetzt auch schon ein Zwangspfand erhoben werden soll, meine Damen und Herren, wo soll das hinführen? Das ist ja Schwachsinn hoch fünf! Das kann doch nicht die Zustimmung von Parlamentariern finden! Das kann es ja wohl nicht sein, meine Damen und Herren!
Deswegen: Weil das eben eine völlig andere Richtung ist als die des Zwangspfands, sind wir bisher noch nicht zu einem Ergebnis gekommen. In anderen Bundesländern allerdings setzt sich die Meinung immer weiter durch, und der Bundesrat wird das auch noch deutlich empfehlen, die Einführung des Zwangspfands nicht weiter zu verfolgen, sondern ein neues Gesamtkonzept mit der doppelten Absicherung des Mehrwegs endlich aufzugreifen und sich dafür auszusprechen, dass die Verpackungsverordnung so novelliert wird, dass es das Zwangspfand nicht geben wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da Herr Focke ausdrücklich den Wunsch geäußert hat, dass ich mich hier auch noch einmal zu den inhaltlich sachlichen Fragen äußere, werde ich das gern tun.
Herr Focke, ich habe den Eindruck, Sie müssen irgendetwas missverstanden haben. Wenn Sie jetzt darauf abheben, dass das Problem besteht, dass eventuell auch auf Milchkartons oder entsprechende Verpackungen ein Pfand erhoben werden könnte, dann ist es genau die Folge dessen, dass im Bundesrat die Novelle der Verpackungsverordnung von Herrn Trittin nicht durchgekommen ist. Das ist genau die Folge!
Das ist richtig so! Das können Sie überall nachlesen. Der Vorschlag von Trittin war eine Novelle der
Verpackungsverordnung, die so angelegt ist, dass sie genau die neueren Erkenntnisse berücksichtigt, dass das Kriterium nicht die Frage ist, was befindet sich sozusagen darin, ob Cola oder Mineralwasser, sondern dass er einen anderen Ansatz hatte, nämlich auszugehen von der Frage, was sind wirklich ökologisch sinnvolle und was sind nicht ökologisch sinnvolle Verpackungen. Die Diskussion, die Sie gerade hier vorgetragen haben, dass Blödsinn dabei herauskommt, ist deswegen entstanden, weil Sie im Bundesrat dieser Verpackungsverordnung nicht zugestimmt haben.
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Außerdem haben sie das Gesetz erst einmal ausgebrütet!)
Das, was jetzt kommt, was Sie als Blödsinn bezeichnen, ist das Werk der Kohl-Regierung, nämlich die Verpackungsverordnung von 1991!
Es ist das Ergebnis der Verpackungsverordnung von 1991, und ich glaube, da hatten wir eine CDU-Regierung zusammen mit der FDP. Soweit zu dem Punkt!
Gut, dann muss ich jetzt ganz schnell nur noch einige Sätze sagen! Die Verpackungsverordnung, die in Kraft treten wird, ist übrigens eine Selbstverpflichtung gewesen. Die Industrie hatte zehn Jahre Zeit, und erst jetzt greift ein Repressionsmechanismus. Sie hatte im Wesentlichen den Charakter einer Selbstverpflichtung.
Zum Schluss muss ich noch sagen, dass ich unseren grünen Antrag zurückziehe, mir bleibt leider nichts anderes übrig!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch eine kurze Bemerkung machen. Herr Focke, die Krokodilstränen über das Pfand und das Zwangspfand können Sie sich sparen! Die Auseinandersetzung zu führen, was inhaltlich sinnvoll wäre, ist ja genau der Sinn und Zweck einer Deputationsüberweisung. Dort tauscht man inhaltliche Argumente aus und schaut, ob man
Anträge verbessern kann. Es könnte ja sein, dass das möglich ist, wobei ich für die SPD sagen muss, der Antrag, der von den Grünen gestellt wurde, traf die Meinung der SPD. Deswegen hatten wir dort auch keine alternativen Positionen eingenommen.
In diesen inhaltlichen Auseinandersetzungen ist nicht einmal der Hauch einer Andeutung vorgetragen worden, welche Position eigentlich die CDU einnimmt, stattdessen ist immer gekommen: Wir vertagen! Man sitzt Probleme aus, indem man sie schlicht nicht behandelt. Dazu nur einen einzigen Satz, weil das nicht das einzige Umweltthema ist, das auf diese Art und Weise behandelt wird: Die CDU versucht, sich in Teilen manchmal einen grünen Anstrich zu geben. Real ist die CDU aber weder in der Lage noch willens, sich ernsthaft mit ökologischen Fragen zu beschäftigen, noch gar Umweltprobleme zu lösen. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, ich habe eben eine ganze Menge zu dieser Novellierung der Verpackungsverordnung gesagt. Ich kann nicht beurteilen und weiß nicht, wie Sie diskutiert haben. Es ist genau so, wie Frau Dr. Mathes sagt: 1991 ist diese Verpackungsverordnung beschlossen worden. Ja, das ist ja auch richtig und war 1991, und das sage ich hier ganz deutlich, eine außerordentlich fortschrittliche und super Angelegenheit.
(Beifall bei der CDU – Abg. Frau L i n - n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, da irren Sie sich gewaltig!)
Nun haben sich aber eine ganze Menge Dinge verändert. Zu Beginn der neunziger Jahre standen wir vor Müllbergen. Heute gehen die Abfallmengen zurück, und die Deponien melden Notstand, sie haben sozusagen einen Müllmangel. Das ist eine völlige Veränderung, die zum Beispiel stattgefunden hat. Die Einwegdose ist immer leichter geworden und kann heute viel besser recycelt werden als früher. Milchschlauchbeutel und die Kunststoffflaschen, das sind Produkte, die heute ökologisch vorteilhafte Verpackungen darstellen, das war damals nicht der Fall. Es hat sich also eine ganze Menge verändert, und darauf muss man auch reagieren.
Ich finde, da muss man auch in der Lage sein zu sagen, wenn man 1991 diese Erkenntnisse noch nicht hatte, dass im Jahr 2001 oder 2002 die Konsequenzen aus der 1991 beschlossenen Verordnung zu zie––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
hen sind. Diese Verordnung können wir heute so nicht mehr umsetzen, weil sich die Rahmenbedingungen völlig verändert haben. Also müssen wir eine Novellierung vornehmen.
Ich habe Ihnen eben vorgeschlagen, wie man eine Novellierung machen kann. Ich hoffe, dass Sie da vielleicht auch noch ein bisschen weiterkommen und dass wir dann insgesamt auf diesem Weg und in diesem Sinn beschließen können, damit zum 1. Januar 2003 dann eine novellierte Verpackungsverordnung in Kraft treten kann, die eben nicht darauf ausgerichtet ist, nur Zwangspfand zu erheben.