Protokoll der Sitzung vom 13.06.2002

Schon im Dezember 2001 sind die Verträge durch die Ministerpräsidenten unterzeichnet worden und müssen jetzt von den Länderparlamenten ratifiziert werden. Dieses gesamte Paket ist in unserem Ausschuss eigentlich im großen Konsens abgearbeitet worden.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Das Radio-Bremen-Gesetz nicht!)

Ich rede jetzt von den Rundfunkänderungsstaatsverträgen, beim Radio-Bremen-Gesetz und Landesmediengesetz bin ich noch nicht. Das arbeiten wir strukturell ab, damit das dann auch jeder mitbekommt.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Das sind die besonders schwieri- gen Punkte, Herr Strohmann!)

Ich komme gleich noch darauf!

Wir werden uns in Zukunft allerdings noch einmal einer stärkeren Debatte über die Medienreform zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Frau Stahmann, da bin ich immer noch, stellen müssen. Ich möchte in meinem Beitrag mehr auf die Änderungen im Bremischen Landesmediengesetz und dem Radio-Bremen-Gesetz eingehen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Zunächst möchte ich noch einmal zur gestrigen Geschäftsordnungsdebatte bemerken, das können Sie auch im Protokoll nachlesen, dass wir uns in der Januar-Sitzung im Medienausschuss schon soweit mit diesem Thema befasst haben, dass angeregt wurde, dass das im Zusammenhang mit den vorher genannten Gesetzen auch in einer Sitzung vor der Sommerpause verbunden werden kann.

(Zuruf des Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/ Die Grünen])

Lesen Sie es bitte nach! Ich habe es mir heute Morgen noch einmal herausgesucht. Das war jetzt eigentlich auch nur eine Sache am Rande.

Es wurde mit der geplanten Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens eine Neuregelung des Landesmediengesetzes notwendig. Hiermit soll ein reibungsloser Umstieg vom analogen zum digitalen Fernsehen gewährleistet werden. Es kommen neue Sendeplätze dazu. Es muss geregelt werden, wie diese belegt werden, wie der Umstieg in der Simulcast-Phase läuft, damit der Sendeauftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten erfüllt werden kann.

Dies ist, glaube ich, auch ein unumstrittener Punkt zwischen den hier vertretenen Parteien. Wir haben in der letzten Bürgerschaftssitzung bei der Großen Anfrage der SPD- und CDU-Fraktionen das Thema digitales terrestrisches Fernsehen ausgiebig erörtert. Der Senat hat auch in seiner gemeinsamen Kabinettssitzung mit Niedersachsen noch einmal den gemeinsamen Weg beschlossen.

Ein weiterer Punkt im Landesmediengesetz sind die Ausnahmeregelungen zur Werbeerleichterung lokaler und regionaler Fernsehanbieter. Der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag gibt die Ermächtigung vor, die von den Ländern entsprechend ausgestaltet werden müssen. Hier heißt es, mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich: „Für regionale und lokale Fernsehprogramme können Paragraph 7 Absatz 4 Satz 2, Paragraph 44 Absätze 3 bis 5 sowie Paragraphen 45 und 45 a nach Landesrecht abweichende Regelungen getroffen werden.“ Die hier aufgezählten Paragraphen regeln praktisch die Einschränkung von Werbung, Teleshopping in Bezug auf regionale Veranstalter, Dauer, Unterbrechung und so weiter. Die Landesmedienanstalt muss das dann über eine entsprechende Satzung regeln. Auch dies ist ein weiterer Schritt, den Medienstandort Bremen zu stärken.

Wenn wir im Zuge der Digitalisierung weitere Sendeplätze haben, kann das Ballungsfernsehen ein Weg sein. Hier gibt es schon umfangreiche Gespräche, deshalb müssen wir auch vernünftige Rahmenbedingungen ermöglichen. Ich glaube auch, diese Punkte sind weitestgehend unstrittig und notwendig.

Die große Koalition hat sich mit Beginn der Legislaturperiode natürlich wieder viel vorgenommen, so auch im Medienbereich. Jetzt kommt es! Wir haben im Koalitionsvertrag folgende Ziele gesetzt, ich zitiere mit der Erlaubnis des Präsidenten: „Wir wollen die Reform des Radio-Bremen-Gesetzes fortsetzen im Interesse einer einheitlichen Handhabung. Bei einer umfassenden Kooperation mit dem NDR, für den das Bundespersonalvertretungsgesetz Anwendung findet, werden die Koalitionspartner auch die Personalvertretung bei Radio Bremen entsprechend dem Bundespersonalvertretungsgesetz gestalten.“

Die Neuregelung im Gesetz betrifft aber nur einen Teil der Beschäftigten. Das ist heute leider im Foyer nicht so richtig herübergekommen. Es betrifft hauptsächlich die Besoldungsgruppen elf und zwölf,

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das stimmt doch überhaupt nicht! Das ist doch nicht richtig!)

dass sie hier ausgeschlossen sind! Zu der Einigungsstelle komme ich noch. Da haben Sie natürlich Recht, das ist auch verändert worden.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: In der Tat!)

Für alle anderen gilt im Grundsatz aber das Bremische Personalvertretungsgesetz, wie es auch ausdrücklich in Paragraph 18 Absatz 1 des Entwurfes vorgeschrieben wird.

Die spezielle Neuregelung bei der Einigungsstelle für Radio Bremen entspricht zugleich einer Mindestanforderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Eine Einigungsstelle, wie der Name es schon sagt, ist eine Stelle zur Einigung. Wenn es aber zu keiner Einigung kommt, muss auch jemand in der Lage sein, eine Entscheidung zu treffen. Das ist nicht immer im Einvernehmen mit den Betroffenen, das ist eigentlich logisch, aber unserer Meinung nach notwendig.

Je stärker die Tragweite von Maßnahmen die Erledigung von Anstaltsaufgaben betrifft, umso eingeschränkter muss der Entscheidungsgehalt der Einigungsstelle sein. Dies steht in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dass diese Regelung nicht unbedingt von allen Mitarbeitern von Radio Bremen euphorisch aufgenommen wird, kann ich nachvollziehen, trotzdem ist diese Neuregelung notwendig.

(Beifall bei der CDU)

Dies ist für uns ein annehmbarer Kompromiss und gibt Radio Bremen einen besseren Spielraum bei der weiteren schwierigen Umstrukturierungsphase.

Der nächste Punkt, den wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, ist die Wahlwerbung. Jetzt ist es wie in allen anderen Sendeanstalten in Deutschland, zur Bundestagswahl und Europawahl auch in Bremen möglich, Wahlwerbung der zugelassenen Parteien zu empfangen.

Ein weiterer Punkt ist die Besetzung des neuen Rundfunkrats. Bis Ende der Legislaturperiode gibt es den alten, dann wird ein neuer kommen. Hier ist es teilweise durch Fusionen von Gewerkschaften und Vereinen oder auch durch Veränderungen innerhalb der politischen Struktur, zum Beispiel gibt es keine Deputation für Wissenschaft und Kunst mehr, notwendig geworden, neu zu strukturieren. Ich glaube, der großen Koalition ist es gelungen, bei allen Mängeln für den einen oder anderen, hier einen vernünftigen Vorschlag zu machen, der auch akzeptabel ist und bei dem alle Partner im Rundfunkausschuss, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, auch weiterhin die Probleme für Radio Bremen in Augenhöhe ausdiskutieren können.

Zum Schluss noch einmal, Sie werden jetzt natürlich all dem widersprechen – naturgemäß –, ich glaube, dass uns alles in allem im allgemeinen ein für beide Seiten akzeptabler Entwurf gelungen ist und dass es auch noch einmal ein Zeichen dafür ist – –.

(Zuruf der Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen])

Ich rede jetzt vom Landesmediengesetz und vom Radio-Bremen-Gesetz, der Rundfunkstaatsvertrag ist ja eigentlich Konsens, das ist ja nur ein Umarbeiten von EU-Richtlinien.

Ich glaube, noch einmal zum Abschluss, dass hier die große Koalition gezeigt hat, dass sie nach wie vor in dieser Koalition regierungsfähig und regierungswillig ist. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als vor drei bis dreieinhalb Jahren der Senat in Gestalt des Rathauses damit begann, den damaligen Intendanten Klostermeier zu demontieren und damit den Weg frei zu machen für eine Kürzung, eine halbe Beseitigung des Finanzausgleichs, haben wir Grünen hier gesagt, es geht um einen Putsch gegen Radio Bremen und den Intendanten. Das war damals so, und in dieser schlechten Tradition steht das, was uns heute auf dem Tisch liegt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ohne eine fachliche Beratung in den Ausschüssen! Herr Strohmann, um das gleich zu sagen, Sie haben zwar angekündigt, dass Sie das machen wollten, aber dann haben Sie sich irgendwie drei, vier Monate in der Koalition nicht einigen können. Ihr Unvermögen, sich auf irgendetwas zu einigen, sollen wir und die Betroffenen hier ausbaden,

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

indem Sie heute von diesem Haus verlangen, dass wir bei einer solch weitreichenden, schwerwiegenden und auch komplizierten Materie beide Lesungen vornehmen. Das ist wirklich eine Unverschämtheit und eine schlechte Tradition, die in diesem Fall wiederum vom Rathaus ausgegangen ist!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die erste Fassung haben wir, das stand ja auch noch unten, vom Koalitionsausschuss bekommen, der am Sonntag getagt und sich darauf geeinigt hat. Ich sage es noch einmal, mir ist nicht bekannt, dass das irgendwie ein Verfassungsgremium ist. Der Senat hat es dann aber übernommen. Heute sollen wir das debattieren und in zwei Lesungen verabschieden.

Ich kenne mehrere Mitglieder oder Vertreter des Senats, von denen wir wissen, dass sie von der Respektierung und Beachtung des Parlaments wenig halten. Bei dem Senator, der sonst hier sitzt, Herrn Hattig, ist das eher eine Temperamentsfrage. Ich will nicht sagen, dass wir uns daran gewöhnt haben, aber das ist so. Die Vertreter des Rathauses, der Chef der Senatskanzlei, Herr Hoffmann, und der Präsident des Senats, bei denen ist das keine Temperamentsfrage, sondern da ist es kaltblütige und gewollte Vernachlässigung, Übergehung und Brüskierung des Parlaments, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Glocke)

Sehr geehrter Herr Kollege, kaltblütig halte ich für etwas überzogen in der Debatte um so ein wichtiges Thema!

Ich würde einmal sagen, weder kaltblütig noch heißblütig ist für einen Politiker irgendeine Beleidigung. Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass das irgendjemanden treffen könnte.

(Abg. B ö h r n s e n [SPD]: Aber die Kom- bination kaltblütig und Brüskierung ist eine Beleidigung des Parlaments!)

Eine kaltblütige Brüskierung des Parlaments, wenn eine solche Sache, bei der die Mitbestimmung einer

ganzen großen Belegschaft eingeschnürt, verkleinert und verschlechtert werden soll, in einem Verfahren abgehandelt werden soll, in dem wir nicht die Chance haben, zwischen den beiden Lesungen eine fachliche Beratung durchzuführen, wenn das nicht kaltblütig gewollt und nicht eine Brüskierung dieses Hauses ist, Herr Böhrnsen, dann möchte ich einmal wissen, was das ist!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Jetzt sage ich Ihnen, gerade an Ihre Adresse gerichtet, Herr Böhrnsen, was Sie hier am Dienstag beim Weserstadion gesagt haben, das hat mir ja gefallen. Da dachte ich, da hat der Vorsitzende der SPDFraktion einmal etwas gemerkt,

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Endlich!)

was das Ansehen und die Respektierung des Parlaments angeht. Zwei Tage später ist das alles wieder vergessen? Ich fürchte, es war dann doch nur nach draußen geredet, sehr verehrter Kollege!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Zuruf von Bürgermeister P e r s c h a u)

Sachlich! Verehrter Herr Bürgermeister Perschau, über sachliche Debatten können wir gern reden, wenn Sie sich wenigstens den Anschein der Mühe geben, normale und wirklich gute Gepflogenheiten einer parlamentarischen Beratung eines solchen Gesetzentwurfs auch einzuhalten, dann können wir das gern machen.