Heiko Strohmann
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! So eine Brücke ist eigentlich auch ganz nett!
Die Fraktion der Grünen hat sich in ihrer Anfrage nach dem Planungs- und Umsetzungsstand des Kommunikationsquartiers, Faulenquartier, neuer Stand––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ort für Radio Bremen und die Medienbranche erkundigt, wie da der Sachstand ist, was ich vernünftig finde. Ich frage mich das ja manchmal auch.
Wir wissen alle, dass Radio Bremen beschlossen hat, Rundfunk und Fernsehen zusammenzulegen. Die veränderten Finanzbedingungen für Radio Bremen fordern eine zügige Umsetzung bis 2005. Ich komme dazu gleich auch noch, auch auf die Vorwürfe von Frau Stahmann mit der zügigen Umsetzung. Es wurden ja schon frühzeitig Gutachten erstellt, wo es vernünftig wäre, Radio Bremen anzusiedeln und gleichzeitig natürlich dann auch für eine Belebung von Quartieren zu sorgen. Der Senat hat sich in seinem Beschluss dann für das Faulenquartier als bevorzugtes Gebiet ausgesprochen.
Dazu möchte ich sagen, mich hatte im Vorfeld, Sie sagen ja immer vor einem Jahr, persönlich die ganze Diskussion insoweit gestört, dass im Grunde genommen noch keiner so richtig wusste, was wir jetzt wollen, aber wo wir das denn wollen, das wussten wir schon alle hundertprozentig. Ich weiß nicht, ob das die richtige Diskussion ist, aber wir sind nun einmal in Bremen, und die Diskussion ist nun einmal so gelaufen. Der Senat hat dann einen Beschluss gefasst. Wir sind auch im Senat vertreten.
Die große Koalition hat diesen Beschluss gefasst, dass man ein modernes Medienquartier Stephani entwickeln möchte und das auch ein Schlüsselprojekt für die weitere Aufwertung der Bremer Innenstadt sein soll.
Es liegen jetzt zwei städtebauliche Konzepte als Entwicklungsschwerpunkte vor, einmal südlich und einmal nördlich der Faulenstraße. Das südlich der Faulenstraße umfasst das Gebiet des ehemaligen Kaufhauses Saturn Hansa und das Parkhaus Diepenau, das nördlich gelegene das Gebiet mit den Bürohäusern, Bamberger-Haus, Eggers und Franke und Deutscher Ring. Jetzt muss natürlich hier immer zwischen städtebaulichen Aspekten und wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Investoren abgewogen werden.
Jetzt kommen wir zu Ihrem Vorwurf, warum nicht schon frühzeitig eine Entscheidung getroffen oder dem Investor gesagt wurde, wo es langgehen soll, wie wir es machen wollen. Bis September wussten wir doch noch gar nicht, wie der Investor, sprich Radio Bremen, überhaupt finanziell über die ARD Strukturhilfen bekommt, in welcher Größenordnung und was wir machen. Eines war uns doch von vornherein klar, das war hier, glaube ich, auch Konsens – ich weiß nicht, wie das bei Ihnen ist, jedenfalls war
es bei uns so –, dass wir aus ordnungspolitischen Gründen eine Subventionierung von Radio Bremen nicht mitmachen können, weil es nicht erlaubt ist.
Deswegen wundert mich so ein bisschen der Zeitplan. Das mag natürlich alles sein, dass wir sagen, das wollen wir alles. Nur, die Frage, wie es finanziert werden soll, muss dann auch erst einmal geprüft werden. Ich muss ehrlich sagen, wenn man sich überlegt, im September hat Radio Bremen gesagt, die Anstalt bekommt 64 Millionen, im Dezember ist der Beschluss gefasst, bis Ende März soll das abgeschlossen sein, da bin ich der Meinung, ich kenne hier Projekte in dieser Stadt, die schon bedeutend langsamer gelaufen sind.
Zu Radio Bremen möchte ich sagen, es gab natürlich auch Projekte, die schneller gelaufen sind, aber manchmal auch unglücklich gelaufen sind. Das muss man auch sagen, und man muss auch aus Schaden klug werden.
Nein, das nur so am Rande! Das Problem ist, Sie verlangen, wir als Politiker oder der Senat oder von mir aus der Wirtschaftssenator muss sagen, wo es langgeht, aber Radio Bremen muss auch endlich einmal konsequent sagen, was sie denn jetzt wollen. Von Herrn Glässgen habe ich ehrlich gesagt auch noch nie so richtig gehört, ich will jetzt dies, ich möchte jetzt an diesen Standort. Das ist klar, da ist ja immer der Vorbehalt der Finanzierung.
Ja, was hat er denn darin gesagt? Das sehen Sie auch in der Antwort des Senats, darin steht, dass die erste Lösung gewählt wurde, also die südliche, und es ist doch so, mit Radio Bremen ist dieser Senatsbeschluss abgestimmt. Darin steht, was erste Priorität hat. Das steht da so, das ist im Senat so beschlossen worden. Wenn das darin steht, gehe ich davon erst einmal aus, dass das die Wahrheit ist.
Jetzt hört man aber wieder, dass Radio Bremen das vielleicht doch wieder anders sieht. Das ist die Frage! Wir haben nun wirklich dieses Thema Medienzentrum über die Zeitung ausgetragen. Das wurde wirklich publik, aber es kam noch nie eine konkrete Aussage von Herrn Glässgen, die vielleicht längeren Wert als zwei Wochen hatte.
Ich will jetzt auch nicht negativ Herrn Glässgen ansprechen. Er hat im Moment sowieso große andere
Sorgen. Das weiß ich auch, dass das alles nicht so einfach für ihn ist.
Ich möchte aber nur noch einmal festhalten, es wird in den nächsten Tagen und Wochen noch eine Diskussion geben, wo es nun langgeht. Wir sind da, bin ich der Meinung, noch in einem sehr guten Zeitrahmen. Stichtag müsste der 31. März 2003 sein, das sehe ich eh nicht.
Aber eines ist auch klar, eine zusätzliche Subventionierung darf es und kann es mit der CDU nicht geben.
Es sind Erfahrungswerte, auch wenn Sie sich einmal Sachsen-Anhalt anschauen, was da gelaufen ist, das geht schon haarscharf, und da kennen Sie sich ja aus, Frau Linnert, an europäisches Recht mit Subventionierungen. Da gab es richtig Probleme. Man hat damals gesagt, na gut, das waren die neuen Bundesländer, die wussten das noch nicht besser. Da haben sie noch einmal ein Auge zugedrückt. Aber Sie wollen uns doch nicht erzählen, dass nicht irgendjemand hier, gerade auch in der Bundesrepublik, das ganze Projekt beäugt. Da müssen wir wirklich aufpassen. Dann wird das auch eine vernünftige Sache, und wir werden dann einen vernünftigen Standort für Radio Bremen und das Medienkompetenzzentrum finden. Dann werden wir das alle gemeinsam eröffnen und uns freuen, und alles wird gut! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, ich kann mir das erlauben, wir schaffen sowieso keinen anderen Tagesordnungspunkt mehr. Aber das kann ich nicht auf mir sitzen lassen!
Liebe Frau Stahmann, Sie sagen immer, diese einjährige Diskussion, das ist ja alles gut und schön!
Ja, mittlerweile sind es vielleicht schon zwei Jahre, aber Radio Bremen bekam die Investitionszusage der ARD im September 2002, das war noch nicht vor einem Jahr.
Wir können hier von mir aus Projekte, die wir in zehn Jahren vielleicht einmal machen wollen, in einer Euphorie und einer Diskussionswut hier natürlich breittreten, von mir aus auch über die Medien diskutieren. Aber solange wir und Radio Bremen als Investor, wie Sie eben auch zu Recht gesagt haben, noch nicht sagen konnten, wie es überhaupt finanziell aussieht,
können wir doch nicht sagen, wir gehen dahin, ist egal, was es kostet, da schauen wir dann einmal! Das ist doch keine Ausgangslage.
Der Space-Park ist doch eine ganz andere Kiste! Das war ja gerade umgekehrt, da ist jemand gekommen, das will ich auch jetzt einmal feststellen, und hat gesagt, ich lege das hier auf den Tisch, mache die Infrastrukturmaßnahmen. Wenn wir es hier genauso wie beim Space-Park machen, einmal unabhängig vom Ergebnis, das wird hier in dieser Stadt nur immer falsch diskutiert. Die Stadt hat hier Infrastrukturmaßnahmen dazu geleistet, aber es ist ein privater Investor gekommen. Das ist der richtige Weg.
Sie sehen das natürlich anders, aber die EU hat ja Recht gegeben. Wenn es so ist, dann sind wir auch zufrieden.
Eines will ich auch noch sagen, die CDU hat nie bestritten, dass wir Radio Bremen konzentrieren wollen, dass sie effektiver arbeiten wollen, und wir haben nie gesagt, wir wollen das Faulenquartier nicht, das geht jetzt in die Märchenwelt. Nein!
Wir haben nur gesagt, wir müssen das prüfen, ob es finanziell machbar ist, weil wir genau dieses Prinzip haben, die Infrastruktur kann die Stadt machen, das muss sie machen, das ist ihre Aufgabe, aber investieren muss dann jemand anderes, ein privater Investor, wer auch immer es ist. So, um das nur einmal klarzustellen! – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben den Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien. Es ist wohl Konsens hier auch im Hause, dass das ein wichtiger gesellschaftspolitischer Punkt ist. Umso erfreulicher für mich ist, dass wir innerhalb des Medienausschusses einen gemeinsamen Beschluss gefasst haben. So wird die Wichtigkeit dieses Gesetzes für uns alle noch einmal deutlich: „Dieses Gesetz soll einen einheitlichen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie den Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien gewährleisten.“ Schwerer Satz, aber so steht es im Vertrag, und das ist die Theorie! Mit diesem Gesetz ist auch ein weiterer Schritt zur Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Ländern getan worden. Der Bund wird weiterhin, Herr Bürger hat es ja schon erwähnt, den Jugendschutz bei Trägermedien wie zum Beispiel Filme, Videokassetten, CD-ROM et cetera, die Länder den Jugendschutz im Bereich der elektronischen Medien gewährleisten. Da es zwischen diesen Medien Vernetzung und Verzahnung gibt, wird es natürlich auch in den Schutzgremien so etwas geben.
Ein wichtiger Punkt im Staatsvertrag wird die Stärkung der Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle der Anbieter sein. Den anerkannten Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle wird ein Entscheidungsrahmen zugebilligt, die staatliche Aufgabe wird die Prüfung dieses Rahmens sein. Somit schaffen diese Regelungen einen Ausgleich zwischen den verfassungsrechtlich geschützten und hoheitlich zu gewährleistenden Anforderungen an einen effektiven Jugendschutz auf der einen und den durch das Grundgesetz geschützten Freiheiten der Anbieter auf der anderen Seite.
Die staatliche Verantwortung bleibt aber nach wie vor erhalten, es ändern sich die Aufgaben. Ziel der zu gründenden Kommission Jugendmedienschutz wird die Prüfung der Einrichtung der Selbstkontrolle sein. Eine fortlaufende Kontrolle der Einrichtung zur Selbstkontrolle wird passieren. Die Einrichtungen der Selbstkontrolle müssen sich an den Satzungen und Richtlinien der Landesmedienanstalten ausrichten, und die Anerkennung kann auch jederzeit widerrufen werden. Die Umstrukturierung der einzelnen Stellen und Organisationen von Bund und Ländern ist eine Reaktion auf die in den letzten Jahren veränderten Medienstrukturen. Mit diesem Gesetz werden das Regelwerk und dessen Ordnungsrahmen sowohl für die privaten Anbieter als auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fortentwickelt.
Hier nur eines zur Erklärung: Die Bestimmung, Frau Stahmann, Sie hatten das ja kurz erwähnt, für das Verfahren der Aufsicht und die Aufsicht dieser Kommission Jugendmedienschutz und den Vollzug bei Verstößen gilt nur für private Anbieter. Das ist ja das, was Sie bemängelt haben, nur, muss man dazu sagen, ist die Struktur logischerweise ein bisschen anders, und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben über die Rundfunkräte schon eine gesellschaftspolitische Besetzung. Wir haben vor ein paar Wochen gerade hier hitzig über die Besetzung in der Bürgerschaft diskutiert und von da aus schon eine natürliche Kontrolle, die natürlich auch weiterhin ausgebaut werden kann, das ist ganz klar! Dieser Staatsvertrag muss sich nach fünf Jahren einer Überprüfung unterziehen. Da wir hier gesetzliches Neuland betreten, ist solch eine Begrenzung notwendig und sinnvoll.
Eines muss uns allen klar sein: Es wird in der heutigen Medien- und vor allem Multimediagesellschaft immer schwieriger sein, Gesetze für den Jugendschutz zu erlassen. Bei Ton- und Bildträgern wie DVD
oder CD sowie Fernsehen und Rundfunk sind die Möglichkeiten des Kontrollierens, Eingreifens und gegebenenfalls Regulierens relativ überschaubar. Ein großes Problemfeld der nächsten Jahre wird der Zugang zu Onlinediensten sein. Das Internet mit seinen unendlichen Weiten war und ist ein riesiger Schritt zur weltweiten Meinungs- und Informationsfreiheit, die eines unserer wichtigsten Grundrechte unserer Gesellschaft ist. Erwachsene können und müssen selbst entscheiden, natürlich im Rahmen gesellschaftlicher Normen, welche Medienangebote sie nutzen. Hier liegt aber der Knackpunkt: Kinder und Jugendliche sind kompetente Mediennutzer, sie sind oft schneller und qualifizierter als ihre Eltern oder als Pädagogen. Surfen und Chatten begreifen sie schnell. Wir alle wissen, dass der Umgang mit diesen Medien für ihre persönliche und auch spätere berufliche Entwicklung durchaus sehr wichtig ist. Dieser Abwägungsprozess, den freien Zugang zum Netz zu gewährleisten, ohne dass Kinder und Jugendliche an jeder Ecke auf für sie problematische Angebote stoßen, wird die grundlegende Herausforderung der nächsten Jahre sein. Eine Festlegung auf Kontrolle wird nicht funktionieren. Dies wird zwar ein sehr wichtiger Bereich, zum Beispiel gibt es auch die Homepage www.Jugendschutz.net, die sich intensiv mit der Kontrolle von Anbietern oder Suchmaschinen befasst, aber jedem Erfolg, die Kontrolle besser zu machen, steht eine Niederlage einer Umgehung entgegen. Also ist die Frage, Frau Stahmann hat das auch schon erwähnt, ich habe ein bisschen vom Grundprinzip den gleichen Wunsch, nur einen vielleicht etwas anderen Ansatz: Ist das für uns in den nächsten Jahren wirklich eine der wichtigsten Aufgaben, die Medienkompetenz gerade von Kindern und Jugendlichen zu steigern? Unserer Meinung nach ist zum Beispiel eine wieder verstärkte Wertevermittlung für die Kinder eine grundlegende Sache, denn wer Werte hat, ist, glaube ich, nicht so anfällig für irgendwelchen Schwachsinn im Internet.
Alles in allem muss man sagen, Frau Stahmann hat das ja schon gesagt, es ist ein Kompromiss, aber ich sage mir, lieber ein guter Kompromiss als gar nichts! Wir werden die nächsten fünf Jahre nutzen, um das weiter im Auge zu behalten, wie sich das entwickelt, auch im technischen Bereich, und dann werden wir sehen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos. Mit dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden den Landesparlamenten durch die Rundfunkanstalten der ARD, des ZDF und dem DeutschlandRadio Informationen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Anstalten zuteil.
Der Medienausschuss, Herr Schildt hat das schon gesagt, hat dies zum Anlass genommen, eine öffentliche Anhörung zu veranstalten. Beginnend möchte ich sagen, dass diese Anhörung ein voller Erfolg war, da sind wir einer Meinung, hochrangig besetzt und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
sehr informativ. Diese Berichte sollen Landesparlamenten nicht nur helfen, einen besseren Überblick zur finanziellen Situation, sondern auch zum wirtschaftlichen Betrieb zu bekommen.
Noch einmal kurz zur Erläuterung: Die Anstalten melden die finanziellen Bedarfe an, und die KEF, das ist die Kommission, die die Gebühren überprüft, überprüft diese und gibt eine Empfehlung, die dann letztlich auch uns als Bürgerschaft interessiert, weil wir die Gebühren über den Staatsvertrag mit beschließen müssen. Meiner Meinung nach ist diese Information sehr wichtig, denn durch diese Berichte bekommen wir einen Überblick über die tatsächliche finanzielle Lage und auch deren Ursachen, und zwar in zeitnahen Abständen. Wenn man sich vorstellt, dass die Differenz des Bedarfs der Anstalten und die Berechnungen der KEF bei zirka 600 Millionen Euro liegen, unterstreicht das die Wichtigkeit der Informationen.
Dieser Weg zu mehr Transparenz ist unserer Meinung nach wichtig, um die Rundfunkanstalten zu einem besseren wirtschaftlichen Denken und Handeln zu veranlassen. Es ist schon einiges passiert im Bewusstsein der Anstalten. So sind jetzt auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten gehalten, alle Projekte einer Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen und nicht nur, ob vielleicht irgendein Redakteur irgendeinen Traum erfüllen will und ein Projekt startet. Ich glaube, das ist ein guter und richtiger Ansatz.
Leider ist das regional natürlich unterschiedlich. Gerade bei großen und finanzstarken Anstalten ist der Sparzwang noch nicht so ausgeprägt wie zum Beispiel bei kleineren. Wir sind ja das beste Beispiel mit unserer Anstalt Radio Bremen.
Dieses Ganze hat natürlich auch Auswirkungen. So wird der Druck gerade auf kleine Anstalten größer, Herr Schildt hat das eben ausgeführt. Ich wollte es eigentlich ein bisschen neutraler sagen, aber jetzt muss ich leider auch ein bisschen parteipolitisch werden. Sie haben das mit Herrn Stoiber – –.
Das ist klar, noch!
Es wurde in diesem Bericht ganz deutlich, Sie haben ihn ja auch gelesen, dass die Notwendigkeit von Fusionen zwar noch nicht gefordert wird, aber es wurde ganz deutlich zum Beispiel die Fusion der Brandenburgischen Anstalt und des Senders Freies Berlin sehr positiv hervorgehoben. Das wird natürlich auch passieren, und da werden wir irgendwann die Diskussion einer Angliederung Radio Bremens an den NDR bekommen, und die werden wir nicht über Herrn Stoiber bekommen.
Wenn Sie die Protokolle dieser Anhörung einmal gelesen haben, wovon ich einmal ausgehe, dann war ich ja derjenige, der das einmal wegen der Sockel
beträge angefragt hat, weil ja bei bestimmten Problemen – ob man eine Sendung herstellt, ob für 300 000 Zuschauer oder für drei Millionen – die Grundkosten die gleichen sind, und dann kennen Sie auch die Antwort des stellvertretenden Intendanten des WDR. Der WDR steht jetzt nicht im Verdacht, auf der Seite der CSU oder von Herrn Stoiber zu stehen, deshalb will ich das auch einmal politisch herausnehmen. Der stellvertretende Intendant hat eindeutig gesagt, dann könnte ja zum Beispiel auch irgendeine Großstadt in Nordrhein-Westfalen – da gibt es ja einige, die die Größenordnung Bremens haben – eine eigene Rundfunkanstalt beanspruchen. Deswegen, glaube ich, ist das nicht unbedingt nur eine Frage der Parteipolitik, sondern es ist auch eine Frage der Großen und Kleinen über alle politischen Parteien hinweg, das ist immer das Streben.
Ja, das ist auch keine Frage! Das ist ja eine Sache, bei der wir, sage ich einmal, auch als Bremer Landespolitiker bestimmte Entscheidungen treffen müssen, die vielleicht bei Parteifreunden im Süden oder bei denen im Westen nicht so gut ankommen. Aber das ist nun einmal die eine Sache, und das andere ist ja unser Auftrag!
So müssen wir gerade hier in Bremen die Anstrengungen fortführen, um zu belegen, dass Kleinheit nichts mit wirtschaftlicher Bestandsfähigkeit zu tun hat, wenn wir die Unabhängigkeit behalten wollen. Es ist eben die Frage, ob wir das wollen, und darüber müssen wir uns im Klaren sein.
Ich will das hier ja nur einmal zur Diskussion stellen!
Natürlich gibt es in den Wirtschaftsplänen der Anstalten auch Risiken, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Die aktuellen Preisentwicklungen im Medienbereich lassen sich nicht haargenau über Jahre einschätzen, zum Beispiel bei Filmrechten, aber besonders bei der Entwicklung der Sportrechte. Das ist eine Frage, die wir auch in unserer Gesellschaft klären müssen: Was ist es dem Bürger als Gebührenzahler wert, zum Beispiel die Fußballweltmeisterschaft im Free-TV und nicht auf Premiere zu sehen?
Des Weiteren sind natürlich Zinsentwicklungen und die Auswirkungen der Steuer- und Rentenreform wichtige Bestandteile, nicht zuletzt der Werbemarkt. Das ist auch so ein Thema, das natürlich auch über die Parteien hinweg kontrovers diskutiert wird.
Wir sind uns einig, ja, aber das ist auch wieder so eine lokalpolitische Entscheidung, nicht unbedingt eine ordnungspolitische Entscheidung, aber, wie gesagt, wir sind hier Landespolitiker!
Die Zurückhaltung der Firmen mit Werbung hat die gesamte Medienbranche getroffen. Das ist natürlich ein Ausfluss der gesamtwirtschaftlichen Lage und eine oft emotionale Entscheidung der Firmen. Hier ist ein kritischer Punkt erreicht, wenn die Firmen keine großen Hoffnungen mehr in eine Wende des Konsumverhaltens der Bürgerinnen und Bürger legen. Dieses Problem muss aber auf einer anderen Ebene gelöst werden. Wenn die Leute wieder mehr Geld in der Tasche haben und nicht vor jeder Heizkostenabrechnung Angst haben müssen, können auch wieder die Firmen in Werbung investieren, sie wollen auch wieder in die Werbung, weil sie einen Sinn darin sehen, das Konsumverhalten der Leute wieder anzuheizen.
Bei den Rundfunkanstalten kommt aber noch ein zweiter Punkt hinzu: Es geht nicht nur um die Werbeaufträge, sondern auch um die ertragssteuerliche Behandlung, Herr Schildt hat das ja schon gesagt. Da sind noch einige Entscheidungen anhängig, und da kann ich Sie auch nur unterstützen, das ist eine Aufgabe, die die ARD auch insgesamt leisten muss, weil das natürlich gerade Radio Bremen, das ja nun einen sehr hohen Anteil im Verhältnis zu den Gebühreneinnahmen hat, besonders stark treffen würde.
Die Werbeerträge sind ja, das hatten Sie auch schon erwähnt, mit sechs Prozent nicht so ein großer Posten, aber in Zahlen immer noch 300 Millionen Euro. Auch hier gibt es, wie gesagt, regionale Unterschiede, und in diesem Verhältnis ist Radio Bremen sehr aktiv und eigentlich auch sehr erfolgreich.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit dem Ersten, dem Dritten, dem ZDF und natürlich mit den Radiosendern hat eine große Resonanz und Akzeptanz in der Bevölkerung. Rundfunk soll nicht nur ein normales Wirtschaftsgut sein, sondern das Fernsehen und der Rundfunk haben einen Auftrag für unsere demokratische und pluralistische Gesellschaft. Durch Information und freie Meinungsbildung soll ein Beitrag zu Bildung, Beratung und natürlich zur Unterhaltung geleistet werden. Die Entwicklungen gerade im Privatfernsehen in den letzten Jahren haben gezeigt, wie wichtig ein von den Märkten relativ unabhängiges Fernseh- und Rundfunkangebot ist.
Das duale Rundfunksystem in Deutschland hat sich grundsätzlich bewährt. Trotzdem müssen sich die Rundfunkanstalten den veränderten Außenbedingungen stellen. Für die nächsten Jahre sind noch wichtige Fragen zu klären: Wie weit darf eine Progammausdehnung auf Gebührenkosten gehen? Wie weit geht der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten? Ich glaube, ein Freizeitpark gehört nicht unbedingt dazu, wie es das ZDF ja gemacht hat. Wie entwickelt sich die Diskussion über Werbung und
Sponsoring – das hat Herr Schildt ja auch schon gesagt – im öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Ein ganz wichtiger Punkt wird sein, wir haben das im Parlament schon einmal diskutiert: Wie werden überhaupt die Gebühren in den nächsten Jahren eingezogen und mit welchem Schlüssel? Wie auch immer die Gebühren unter veränderten Bedingungen eingezogen werden, es muss uns gelingen, dass es auch in den nächsten Jahren keine gravierenden Gebührenerhöhungen für den Bürger gibt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bundesländer Niedersachsen und Bremen haben im Dezember 2000 unter dem Namen nordmedia – Die Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH eine Mediengesellschaft gegründet, die in den beiden Bundesländern die Medienwirtschaft durch Bündelung der bestehenden Medienaktivitäten, Initiierung von zusätzlichen Angeboten sowie durch Förderung und Entwicklung weiterer Potentiale stärken soll. Sitz dieser Gesellschaft ist der deutsche Pavillon auf dem ehemaligen Expo-Gelände Hannover.
Gesellschafter der Dachgesellschaft sind die beiden Bundesländer, das Gesellschaftskapital beträgt 500 000 Euro und wird zu 80 Prozent von Niedersachsen und zu 20 Prozent von Bremen getragen. Die nordmedia-Dachgesellschaft ist an zwei Tochtergesellschaften, nordmedia Fonds GmbH und nordmedia Agentur GmbH, mehrheitlich beteiligt. Für die Verwirklichung der zentralen Aufgabe ist vor allem die nordmedia Fonds GmbH maßgebend, bei der die kulturwirtschaftliche Filmförderung der beiden Länder angesiedelt ist. Das heißt, die nordmedia strukturiert, organisiert und begleitet die Vergabe der Fördermittel. Hierbei versteht sie sich als Dienstleister für die Medienschaffenden und Motor der Medienentwicklung durch die Förderung von Film- und Fernsehproduktionen, Projekt- und Stoffentwicklungen, Verleih, Vertrieb, Qualifizierung, Festivals und so weiter.
Zum Fördermittelaufkommen der nordmedia Fonds GmbH, das jährlich bei rund zehn Millionen Euro liegt, tragen die Länder Niedersachsen und Bremen, der NDR, Radio Bremen und das ZDF bei. Bremens Beitrag an diesen Fördermitteln beträgt zirka 650 000 Euro. Zu den Gesellschaftern zählen neben den Ländern, dem NDR und Radio Bremen auch das Filmund Medienbüro Niedersachsen sowie das Kinobüro, der Verband nordwestdeutscher Zeitungsverleger und der Unternehmerverband Niedersachsen. Als Partner sind SAT 1, das Bremer Filmbüro, die Deutsche Messe AG Hannover und die Telekom eingebunden.
Natürlich waren wir als Bremer Parlamentarier beim Start der nordmedia erst einmal ein wenig skeptisch. Als kleinerer Partner besteht immer die Gefahr, dass man ins Abseits gestellt wird. Deshalb wurden einige Zielsetzungen durch nordmedia aus Bremer Sicht erarbeitet. Das war, Punkt eins, dass der Rückfluss der von Bremen eingesetzten Landesmittel von 750 000 Euro nach Bremen sicherzustellen ist, zweitens, dass bei der Besetzung der Beiräte und des Förderausschusses die angemessene Vertretung Bremens sicherzustellen ist, und drittens, dass der Senat der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Bremischen Bürgerschaft jährlich über die Aktivitäten der nordmedia Fonds GmbH zu berichten hat.
Zu Frage eins: Wie ist der Rückfluss? Bremen hat bis Oktober 2002, so steht es in der Mitteilung, 737 000 Euro an Fördermitteln für Projekte bewilligt. Nach Angaben der Mitteilung des Senats sind 2,17 Millionen Euro für Projekte beziehungsweise Unternehmen aus Bremen oder mit Bremer Bezug zurückgeflossen. Des Weiteren wurden durch diese Mittel Investitionen in Höhe von 5,25 Millionen Euro ausgelöst. Ich glaube, das ist ein sehr gutes Ergebnis.
Zur zweiten Frage: Bremen ist in den Aufsichtsräten und Vergabegremien nach Angaben des Senats vertreten. Die dritte Frage beantwortet sich selbst, da wir diesen Bericht hier debattieren.
Die finanziellen Auswirkungen und die Gremienbesetzungen sind das eine. Natürlich war für uns die bremische Auswirkung der nordmedia ein wichtiger Bestandteil. Der Sitz in Hannover assoziiert nicht unbedingt starkes Bremer Engagement. Somit war die Eröffnung eines Bremer Regionalbüros als Anlaufpunkt für die Bremer Film- und Medienszene logische Konsequenz. Die Verbindung von Know-how, starken Partnern und Erfahrung in der lokalen Filmszene ist der richtige Weg.
Im August 2000 wurde in Bremen im Bremer Kontorhaus ein Regionalbüro der nordmedia eröffnet. Durch diese Anlaufstelle für Antragsteller aus Bremen, Bremerhaven und der umliegenden Region erfüllt nordmedia eine Zusage an Bremen. Man verspricht sich durch die kurzen Wege intensivere Kontakte und damit auch eine bessere Kenntnis der Bremer Medienszene und ihrer Entwicklungspotentiale.
Alles in allem ist der Weg, mit großen Einheiten auf dem Markt zu bestehen unter Berücksichtigung regionaler Anforderung, der richtige. Ich glaube, alles in allem ist die Gründung dieser nordmedia GmbH eine gute und runde Sache und ein wichtiger Bestandteil für die Entwicklung der Bremer Medienszene. Wir werden natürlich die Entwicklung der nordmedia aus Bremer Sicht, wenn notwendig, auch kritisch begleiten, aber wir werden es weiterhin erst einmal positiv begleiten und das natürlich wieder in einem Jahr diskutieren. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den Grünen! Da ist wieder so ein Thema, Frau Stahmann, bei dem wir noch einmal so einen Schwenk zu dem vorherigen Beitrag haben. Es ist manchmal ganz gut zu warten und sich die Erfahrungen der anderen Bundesländer anzuschauen, das sieht man hier. Wir haben die DVB-TEinführung ein bisschen zeitversetzt, und dann können wir uns die Fehler anschauen und auch dementsprechend reagieren.
Wir haben nun heute den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliegen, Regulierung des Zugangs zu Kabelnetzen im Zeitalter der Digitalisierung. Diesen Antrag haben wir schon im Medienausschuss behandelt und uns mehrheitlich für eine Ablehnung entschieden im großen Konsens der großen Koalition, das hier auch noch einmal zur Kenntnis, und dies nicht naturgemäß, sondern aus fachlichen und rechtlichen Gründen.
Im Vorspann wollten uns die Grünen suggerieren, dass mit einer Digitalisierung die Medienvielfalt der Inhalte nicht mehr gegeben ist. Dies ist nun völliger Quatsch, denn mit der Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens sind das öffentlich-rechtliche Fernsehen und das deutsche Privatfernsehen in ihrer Vielfalt gewährleistet. Eine Amerikanisierung, wie von einigen an die Wand gemalt, wird es nicht geben. Im Gegenteil werden die Kabelnetzanbieter neue Wege und Möglichkeiten für die Verbraucher anbieten müssen.
Die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger nur bedingt bereit sind, für Fernsehangebote Zusatzgebühren zu entrichten. Auch haben sie eindrucksvoll die Möglichkeit des Nichteinschaltens unter Beweis gestellt. Umsonst ist zum Beispiel die Sportsendung „ran“ nicht wieder auf den alten Sendeplatz gerückt. Auch jetzt können sie entscheiden, wie sie ihre Programme empfangen möchten. Somit ist eine Regulierung nicht notwendig. Jegliche Monopolisierungsversuche, zum Beispiel im Pay-TV-Bereich, sind in ganz Europa gescheitert. Selbst die Anbieter merken, dass durch Monopole die Entwicklung des digitalen Fernsehens behindert statt gefördert wird, und somit hat auch die Industrie dementsprechend reagiert. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Sie fordern jetzt den Senat auf, sich für einheitliche und offene technische Decoderstandards einzusetzen. Das ist aber auch der einzige Spiegelstrich, den man noch einigermaßen nachvollziehen kann. Schon im nächsten geht es dann los! Sie fordern die Abgabe der Set-Top-Boxen gratis an alle Gebührenzahler. Lieber Herr Kuhn, das hat mich dann doch schon verwundert, dass gerade Sie als rechtspolitischer Sprecher so etwas mitgemacht haben, denn der Justitiar von Radio Bremen hat es uns auch noch einmal schriftlich in seiner Stellungnahme gesagt und noch einmal betont, dass eine kostenlose Verteilung von Set-Top-Boxen aus Gebührenmitteln eine Zweckentfremdung der Gebühren wäre und somit verfassungswidrig. Einmal abgesehen von einer rechtlichen Möglichkeit würde – –.
Aber einmal abgesehen jetzt auch von der rechtlichen Betrachtung, würde das zum Beispiel für Bremen und Bremerhaven zirka 32 Millionen Euro kosten. Das ist fast der Gesamtetat von Radio Bremen, und ich weiß nicht, wie man das finanzieren will. Auch Ihr Vergleich mit dem Norwegen-Modell hinkt, denn hier geht es ja nicht um die Kabelnetze. Man muss außerdem bei solchen Vergleichen, Norwegen, natürlich immer auch die geografische Struktur und die Bevölkerungsstruktur einbeziehen, um dann Vergleiche eins zu eins zu ziehen. Da ist ja zum Beispiel der terrestrische Empfang oder der Antennenempfang bedeutend teurer als zum Beispiel in Deutschland, und dementsprechend refinanzieren sich die Fernsehanstalten da selbst, weil sie eben Kosten sparen. Es ist auch noch alles in der Diskussion, da ist noch nichts entschieden.
Nein, aber nicht in dem Ausmaß wie jetzt in Norwegen, aber das können wir ja noch einmal im Medienausschuss diskutieren!
Dann in Ihrem dritten Spiegelstrich fordern Sie eine staatliche Regulierung, was wir jetzt nicht unbedingt für notwendig erachten. Unsere Aufgabe ist die programmliche Grundversorgung und eine gewisse Medienvielfalt. Diese ist ja nun mit der Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens, also des Antennenfernsehens, gegeben. Jeder Bürger hat danach dann die Möglichkeit, 28 Programme in digitaler Qualität zu empfangen, auch beim Rasenmähen, wie Sie mir das einmal so schön gesagt haben, Frau Stahmann.
Wie das nun mit der Entwicklung der Kabelnetze weitergeht, da sind wir jedenfalls der Meinung, das können wir nur bedingt beeinflussen, denn diejenigen, die die Modernisierung und Digitalisierung be
zahlen, bestimmen auch den Zeitpunkt und die Art und Weise des Vorgehens. Wie die Kabelanbieter in den nächsten Jahren ihre Marktposition halten und ausbauen wollen, müssen wir den Kabelanbietern überlassen. Klar ist, dass sie natürlich stark unter Druck geraten werden, dass nur eine reine Anbietung von reinem Fernseh- und Rundfunkprogramm nicht ausreichend sein wird. Auch müssen die Kabelanbieter entscheiden und letztlich auch finanzieren, wie man ihre Dienstleistungen nutzen kann.
Dann besteht für Sie die Frage, wie und zu welchem Preis die Set-Top-Box zum Endkunden gelangt. Zu Ihrem letzten Spiegelstrich, darauf sind Sie ja ein bisschen näher eingegangen, möchte ich Folgendes sagen: Grundsätzlich haben Sie natürlich Recht, Frau Stahmann, dass wir da eine sehr starke Informationspolitik machen müssen, und die Erfahrungen von Berlin, so wie Sie das schildern, sollten wir uns noch einmal in Ruhe ansehen und dementsprechend darauf reagieren.
Inwieweit da nun die Verbraucherzentrale die richtige Anlaufstelle ist, weiß ich nicht, und ob das notwendig ist für einen doch recht kurzen Zeitraum, sage ich einmal, sie personell und finanziell aufzustocken, ich glaube, dieser Vorschlag ist ein bisschen überzogen. Aber man muss, da gebe ich Ihnen völlig Recht, die Verbraucherzentrale auf alle Fälle mit einbinden, die Landesmedienanstalten mit einbinden und dann dementsprechend reagieren. Ich glaube, das merkt man ja auch immer bei dieser Diskussion, schon allein diesen Begriff digitales terrestrisches Fernsehen versteht keiner. Es ist ja normalerweise eigentlich nur Fernsehen mit einer ganz normalen Stabantenne. Vielleicht sollten wir das dann auch einfach von unserer Sprache her wieder so herunternehmen, dass die Bevölkerung das auch versteht.
Also, so kompliziert ist das Thema ja gar nicht. Es ist einfach, dass Sie jetzt eben mit einer normalen Stabantenne überall die Programme erreichen. Ich glaube, wenn wir darüber ein bisschen offener sprechen, dann verstehen das auch Mann und Frau.
Wie sich das mit den Kabelnetzanbietern entwickelt, müssen wir einmal abwarten. Meiner Meinung nach haben wir die Chance des Verkaufs großer Teile der Kabelnetze verpasst. Das sehen Sie ja ein bisschen anders. Ich glaube, das wäre eine große Chance gewesen. Jetzt muss man sehen, inwieweit die Kabelnetzanbieter da reagieren, so gut geht es denen ja finanziell im Moment auch nicht. Aber ich glaube, man sieht es ja an den T-Aktien, wir sollten uns da nicht zu stark einmischen. Das muss dann irgendwo auch der Markt regulieren. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mir all die Regularien des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages ersparen. Ich habe ja schon an den rollenden Augen gesehen, dass sich das sehr kompliziert anhört, ist es aber eigentlich nicht! Wir haben heute eine Vielzahl von Punkten im Medienbereich zu beschließen. Zum einen, wie gesagt, der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Änderung – jetzt sage ich es doch – des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Mediendienste-Staatsvertrages. Außerdem müssen wir eine Anpassung des Landesmediengesetzes und des Radio-Bremen-Gesetzes vornehmen.
In seinem Bericht hat Herr Schildt die Punkte im Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag schon ausreichend dargelegt. Der umfangreichste Teil des Staatsvertrages bildet die Änderung im Mediendienste-Staatsvertrag zur Umsetzung der E-CommerceRichtlinien der EU. Es mussten die EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Des Weiteren sind da noch ein paar Punkte: Die Marktanteile der einzelnen Sender beziehungsweise Sendergruppen wurden genauer definiert, und die Regelungen über den Jugendschutz im Fernsehen werden auch weiterhin intensiv fortgeführt.
Schon im Dezember 2001 sind die Verträge durch die Ministerpräsidenten unterzeichnet worden und müssen jetzt von den Länderparlamenten ratifiziert werden. Dieses gesamte Paket ist in unserem Ausschuss eigentlich im großen Konsens abgearbeitet worden.
Ich rede jetzt von den Rundfunkänderungsstaatsverträgen, beim Radio-Bremen-Gesetz und Landesmediengesetz bin ich noch nicht. Das arbeiten wir strukturell ab, damit das dann auch jeder mitbekommt.
Ich komme gleich noch darauf!
Wir werden uns in Zukunft allerdings noch einmal einer stärkeren Debatte über die Medienreform zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Frau Stahmann, da bin ich immer noch, stellen müssen. Ich möchte in meinem Beitrag mehr auf die Änderungen im Bremischen Landesmediengesetz und dem Radio-Bremen-Gesetz eingehen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Zunächst möchte ich noch einmal zur gestrigen Geschäftsordnungsdebatte bemerken, das können Sie auch im Protokoll nachlesen, dass wir uns in der Januar-Sitzung im Medienausschuss schon soweit mit diesem Thema befasst haben, dass angeregt wurde, dass das im Zusammenhang mit den vorher genannten Gesetzen auch in einer Sitzung vor der Sommerpause verbunden werden kann.
Lesen Sie es bitte nach! Ich habe es mir heute Morgen noch einmal herausgesucht. Das war jetzt eigentlich auch nur eine Sache am Rande.
Es wurde mit der geplanten Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens eine Neuregelung des Landesmediengesetzes notwendig. Hiermit soll ein reibungsloser Umstieg vom analogen zum digitalen Fernsehen gewährleistet werden. Es kommen neue Sendeplätze dazu. Es muss geregelt werden, wie diese belegt werden, wie der Umstieg in der Simulcast-Phase läuft, damit der Sendeauftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten erfüllt werden kann.
Dies ist, glaube ich, auch ein unumstrittener Punkt zwischen den hier vertretenen Parteien. Wir haben in der letzten Bürgerschaftssitzung bei der Großen Anfrage der SPD- und CDU-Fraktionen das Thema digitales terrestrisches Fernsehen ausgiebig erörtert. Der Senat hat auch in seiner gemeinsamen Kabinettssitzung mit Niedersachsen noch einmal den gemeinsamen Weg beschlossen.
Ein weiterer Punkt im Landesmediengesetz sind die Ausnahmeregelungen zur Werbeerleichterung lokaler und regionaler Fernsehanbieter. Der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag gibt die Ermächtigung vor, die von den Ländern entsprechend ausgestaltet werden müssen. Hier heißt es, mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich: „Für regionale und lokale Fernsehprogramme können Paragraph 7 Absatz 4 Satz 2, Paragraph 44 Absätze 3 bis 5 sowie Paragraphen 45 und 45 a nach Landesrecht abweichende Regelungen getroffen werden.“ Die hier aufgezählten Paragraphen regeln praktisch die Einschränkung von Werbung, Teleshopping in Bezug auf regionale Veranstalter, Dauer, Unterbrechung und so weiter. Die Landesmedienanstalt muss das dann über eine entsprechende Satzung regeln. Auch dies ist ein weiterer Schritt, den Medienstandort Bremen zu stärken.
Wenn wir im Zuge der Digitalisierung weitere Sendeplätze haben, kann das Ballungsfernsehen ein Weg sein. Hier gibt es schon umfangreiche Gespräche, deshalb müssen wir auch vernünftige Rahmenbedingungen ermöglichen. Ich glaube auch, diese Punkte sind weitestgehend unstrittig und notwendig.
Die große Koalition hat sich mit Beginn der Legislaturperiode natürlich wieder viel vorgenommen, so auch im Medienbereich. Jetzt kommt es! Wir haben im Koalitionsvertrag folgende Ziele gesetzt, ich zitiere mit der Erlaubnis des Präsidenten: „Wir wollen die Reform des Radio-Bremen-Gesetzes fortsetzen im Interesse einer einheitlichen Handhabung. Bei einer umfassenden Kooperation mit dem NDR, für den das Bundespersonalvertretungsgesetz Anwendung findet, werden die Koalitionspartner auch die Personalvertretung bei Radio Bremen entsprechend dem Bundespersonalvertretungsgesetz gestalten.“
Die Neuregelung im Gesetz betrifft aber nur einen Teil der Beschäftigten. Das ist heute leider im Foyer nicht so richtig herübergekommen. Es betrifft hauptsächlich die Besoldungsgruppen elf und zwölf,
dass sie hier ausgeschlossen sind! Zu der Einigungsstelle komme ich noch. Da haben Sie natürlich Recht, das ist auch verändert worden.
Für alle anderen gilt im Grundsatz aber das Bremische Personalvertretungsgesetz, wie es auch ausdrücklich in Paragraph 18 Absatz 1 des Entwurfes vorgeschrieben wird.
Die spezielle Neuregelung bei der Einigungsstelle für Radio Bremen entspricht zugleich einer Mindestanforderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Eine Einigungsstelle, wie der Name es schon sagt, ist eine Stelle zur Einigung. Wenn es aber zu keiner Einigung kommt, muss auch jemand in der Lage sein, eine Entscheidung zu treffen. Das ist nicht immer im Einvernehmen mit den Betroffenen, das ist eigentlich logisch, aber unserer Meinung nach notwendig.
Je stärker die Tragweite von Maßnahmen die Erledigung von Anstaltsaufgaben betrifft, umso eingeschränkter muss der Entscheidungsgehalt der Einigungsstelle sein. Dies steht in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dass diese Regelung nicht unbedingt von allen Mitarbeitern von Radio Bremen euphorisch aufgenommen wird, kann ich nachvollziehen, trotzdem ist diese Neuregelung notwendig.
Dies ist für uns ein annehmbarer Kompromiss und gibt Radio Bremen einen besseren Spielraum bei der weiteren schwierigen Umstrukturierungsphase.
Der nächste Punkt, den wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, ist die Wahlwerbung. Jetzt ist es wie in allen anderen Sendeanstalten in Deutschland, zur Bundestagswahl und Europawahl auch in Bremen möglich, Wahlwerbung der zugelassenen Parteien zu empfangen.
Ein weiterer Punkt ist die Besetzung des neuen Rundfunkrats. Bis Ende der Legislaturperiode gibt es den alten, dann wird ein neuer kommen. Hier ist es teilweise durch Fusionen von Gewerkschaften und Vereinen oder auch durch Veränderungen innerhalb der politischen Struktur, zum Beispiel gibt es keine Deputation für Wissenschaft und Kunst mehr, notwendig geworden, neu zu strukturieren. Ich glaube, der großen Koalition ist es gelungen, bei allen Mängeln für den einen oder anderen, hier einen vernünftigen Vorschlag zu machen, der auch akzeptabel ist und bei dem alle Partner im Rundfunkausschuss, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, auch weiterhin die Probleme für Radio Bremen in Augenhöhe ausdiskutieren können.
Zum Schluss noch einmal, Sie werden jetzt natürlich all dem widersprechen – naturgemäß –, ich glaube, dass uns alles in allem im allgemeinen ein für beide Seiten akzeptabler Entwurf gelungen ist und dass es auch noch einmal ein Zeichen dafür ist – –.
Ich rede jetzt vom Landesmediengesetz und vom Radio-Bremen-Gesetz, der Rundfunkstaatsvertrag ist ja eigentlich Konsens, das ist ja nur ein Umarbeiten von EU-Richtlinien.
Ich glaube, noch einmal zum Abschluss, dass hier die große Koalition gezeigt hat, dass sie nach wie vor in dieser Koalition regierungsfähig und regierungswillig ist. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu dem Antrag der Grünen: Wir lehnen diesen Antrag ab, denn wir sind der Meinung, dass man das sehr wohl gemeinsam behandeln kann. Gerade im Zusammenhang mit der Dringlichkeit dieser beiden Vorhaben, die ja nun nicht von einem Tag auf den anderen auf uns zugekommen sind,
sind wir der Meinung, dass wir das ruhig gemeinsam behandeln können, weil das zwei sehr wichtige Gesetze sind, die wir auch in diesem Zusammenhang präferieren und vor der Sommerpause auch noch beschließen können, weil das auch für den Standort Bremen sehr wichtig ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben hier die Große Anfrage zum digitalen terrestrischen Fernsehen vorliegen und den Dringlichkeitsantrag der Grünen, Regulierung des Zugangs zum Kabelnetz im Zeitalter der Digitalisierung. Als Erstes zur Anfrage! Die Überschrift hört sich ja ein bisschen kompliziert an, ist es aber nicht. Der Kollege Schildt hat es schon ausführlich in allen Einzelheiten erklärt. Ich will Ihnen das weitgehend ersparen, obwohl mein Redebeitrag ähnlich ist, weil dieses Ganze eigentlich in einem sehr großen Konsens ist und wir das auch alle wollen.
Auf den Punkt gebracht: Wir können anstatt jetzt acht Fernsehprogramme dann nach der Digitalisierung bis 24 Fernsehprogramme empfangen. Erst einmal ist es ein quantitativer Sprung, aber gleichzeitig ist es auch ein qualitativer. Jeder von uns, der einmal versucht hat, bei einem tragbaren Fernseher mit einer Stabantenne ein vernünftiges Programm zu bekommen, um vielleicht einmal im Garten nebenbei noch Fußball zu schauen, weiß, dass es eine richtige Qual ist und dass es in den meisten Fällen nicht gelingt. Dies wird dann hier möglich sein, weil eben überall, auch im mobilen Bereich, in einer sehr guten Qualität 24 Programme zu empfangen sind. Dies ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
bietet natürlich auch Möglichkeiten für neue Produkte und Angebote für diesen Markt. Das können wir dann entsprechend entwickeln.
Deshalb ist es unserer Meinung nach sehr wichtig, dass diese Umsetzung sehr schnell zu realisieren ist. Berlin beginnt in absehbarer Zeit, ich glaube, Mitte dieses Jahres, mit der Digitalisierung, und wenn unsere Region Bremen und Bremerhaven schnell folgt, können wir das Know-how für die Entwicklung von Anwendungen nutzen und diese dann auf dem gesamtdeutschen Markt präsentieren, denn die Einführung für Gesamtdeutschland bis zum Jahr 2010 ist ja eine noch von der alten Bundesregierung beschlossene Sache. Somit kann Bremen auch ein weiteres Mal eine Pilotfunktion ausüben und einen Wissensvorsprung erarbeiten.
Was müssen wir beachten? Wichtig ist, der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit dem Fernsehen hat natürlich einen Auftrag der Grundversorgung mit Programmen. Deshalb wird es auch kein Umschalten von heute auf morgen geben. Eine Übergangslösung von sechs bis neun Monaten ist eingeplant, eine parallele Übertragung, also analog und digital, wird es in dieser Zeit geben. Hier muss natürlich, Herr Kollege Schildt hat es schon gesagt, die Information der Bevölkerung gewährleistet werden. Bis entsprechende Fernsehgeräte, das wird dann die Entwicklung sein, auf dem Markt sind, wird es wahrscheinlich noch ein paar Jahre dauern.
Es ist natürlich möglich, dass eine Set-Top-Box, so heißt die, notwendig ist. Diese kostet ungefähr, Herr Schildt hat es auch schon gesagt, etwa 150 bis 200 Euro. Im Moment würde das 18 Prozent der Bevölkerung direkt betreffen, die bisher ihre Fernsehprogramme ausschließlich über Antenne empfangen. Bei so einer relativ geringen Anzahl der direkt Betroffenen halte ich es auch nicht für notwendig, die Verbraucherzentrale personell und finanziell aufzustocken, so wie es die Grünen in ihrem Antrag vorgeschlagen haben, dazu komme ich aber später noch einmal.
Für die digitalen Frequenzen in Bremen und Bremerhaven wird eine Sendeleistung benötigt, die etwas geringer sein wird als die für die bisher ausgestrahlten drei Programme. Die Problematik der zusätzlichen Strahlenbelastung stellt sich bei der Einführung von DVB-T für das Land Bremen also nicht. Das ist ja gerade in der jetzigen Diskussion, glaube ich, auch noch ein wichtiger Aspekt.
Alles in allem ist diese Entwicklung sehr positiv. Da nur eine Stabantenne notwendig ist, können wir davon ausgehen, dass mittelfristig der terrestrische Empfang in den nächsten Jahren zunehmen wird. Ein weiterer Aspekt für die Nutzung der Terrestrik ist, anders als beim Kabelanschluss, dass keine zusätzlichen monatlichen Entgelte notwendig sind. Ich glaube, bei 24 möglichen Programmen wird es doch den einen oder anderen geben, der überlegt, ob die
15 Euro Kabelanschluss notwendig sind. Aber ich glaube, dass dieser Schritt die Modernisierung der Kabelnetze beschleunigt. Dazu komme ich aber gleich noch einmal.
Damit bin ich schon bei Ihrem Dringlichkeitsantrag zur Digitalisierung. Die CDU-Fraktion ist also mit der Großen Anfrage alles in allem zufrieden, und wir wünschen uns eigentlich eine schnelle Umsetzung dieses Projektes.
Nun zu Ihrem Antrag! Der Kollege Schildt hat es ja auch schon gesagt, wir folgen dem, wir sind damit einverstanden, dass dieser Antrag an den Medienausschuss überwiesen wird. Trotzdem möchte ich noch einige Sätze dazu sagen. Sie fordern hier die schnelle Einführung eines einheitlichen offenen technischen Decoderstandards. Es ist bei allen Technologien immer der Fall, dass es verschiedene technische Standards gibt. Vielleicht erinnern Sie sich noch, als Videorekorder aufkamen, gab es ja auch verschiedene technische Standards, zum Beispiel Video 2000, das sagt den meisten heute gar nichts mehr, oder Beta oder VHS.
Sie haben noch einen? Donnerschlag! Mein Schwager hat auch noch ein Beta-System, nur sind die Filme ein bisschen alt, und die kann man dann meistens auf Kabel eins schauen.
In Europa hat sich, wie wir alle wissen, das VHSSystem durchgesetzt, und das auch ohne staatliche Reglementierung. Ich wüsste nicht, wer das entscheiden sollte, welches System nun der richtige Standard oder der bessere Standard ist. Vielleicht können Sie uns das ja noch einmal erklären. Das steht vielleicht auch nicht so deutlich in Ihrem Antrag. Ich möchte das, ehrlich gesagt, nicht messen.
Dann zu der kostenlosen Vergabe von Set-TopBoxen! Einmal vorausgesetzt, die GEZ – Sie haben ja gesagt, das soll aus dem öffentlich-rechtlichen, also aus dem Gebührenaufkommen kommen – würde das jetzt machen, dann müsste das ja flächendeckend passieren wegen der Gleichbehandlung, aber nur 70 Prozent bräuchten ja diese Box, weil 70 Prozent hier in Bremen im Moment am Kabelnetz angeschlossen sind. Außerdem würde da eine Wettbewerbsverschiebung zu den anderen Anbietern wie zum Beispiel Satellit oder auch eben den terrestrischen passieren, die, glaube ich, nicht gewollt ist.
Dann der Punkt, die Verbraucherzentralen finanziell und personell ausstatten! Die Einführungsphase dauert sechs bis neun Monate. Ich weiß nicht, ob das bei einer so kurzen Phase da notwendig ist, wie Sie das regeln wollen, wenn da Personal eingestellt wird. Ich glaube auch, dass da der Einzelhandel und die Hersteller wohl auch die Chance nutzen, dann dementsprechend ihre Produkte zu bewerben.
Auch die Kabelanbieter werden durch das terrestrische digitale Fernsehen natürlich jetzt unter einen sehr starken Wettbewerbsdruck geraten. Es liegt jetzt an den Kabelanbietern, wie sie sich den neuen Marktgegebenheiten stellen und neue Wege gehen. Kabel hat gegenüber dem terrestrischen Fernsehen den großen Vorteil, dass bei einer Digitalisierung ein Rückkanal möglich ist. Somit können Anwendungen wie Internet, Videotheken, Einkaufskanäle, Urlaubskanäle möglich werden. Ich glaube, nur mit reinem Fernsehen wird es für die Kabelanbieter mittelfristig sehr schwierig, und deshalb halte ich auch nichts davon, wenn man hier weitere staatliche Reglementierungen einführt.
Mich hat das auch, ehrlich gesagt, schon bei dieser ganzen Diskussion mit Liberty ein bisschen geärgert, und da hätte man sich meiner Meinung nach ein bisschen mehr auf den Markt verlassen können, denn so einfach, wie das Schreckgespenst aufgebaut wurde, ist das in Deutschland auch nicht, und letztlich entscheidet nachher auch der Kunde, was er möchte. Wenn die anderen Angebote wie Satellit und terrestrisches Fernsehen da sind, kann auch ein Marlow hier nicht eben einmal nur amerikanische Inhalte ins Kabelnetz senden. So einfach ist das auch nicht.
In diesen Bereich müssen die Kabelanbieter gehen, Urlaubskanäle habe ich ja schon gesagt, TVSchutz, es läuft im Moment, die Marktanteile sind da auch ganz gut, und wenn sie in diesem Bereich neue Produkte öffnen, hat, glaube ich, auch der Kabelanbieter eine gute Chance.
Unsere und meine Tendenz war eigentlich, den Antrag abzulehnen, aber das machen wir ja nicht naturgemäß, sondern es gibt eben auch einige Punkte, der Kollege Schildt hat es schon gesagt, über die man wirklich noch diskutieren muss, wie zum Beispiel, wie wir das mit der Informationspolitik machen, da brauchen wir nicht unbedingt die Verbraucherzentrale, aber es ist in dieser Übergangsphase eben sehr wichtig, die Bevölkerung darüber zu informieren, da auch Ängste zu nehmen, oder das Thema, wie gehen wir mit Sozialhilfeempfängern um, wie ist das mit diesen Set-Top-Boxen, wie wird das geregelt.
Das wird sich aber alles relativieren. Ich glaube, da werden nicht so große Kosten entstehen, und letztlich wird der Nutzen mittelfristig über den jetzigen Anlaufkosten liegen. Neue Techniken haben immer gewisse Anlaufkosten, aber letztlich wird das eine tolle Sache. Wir stimmen also dafür, Ihren Antrag zu überweisen, und dann zerpflücken wir den halt im Ausschuss noch einmal. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann, toll! Haben Sie eigentlich schon einmal zu Hause das Modell mit Ihrer Tochter gebastelt? Das kommt mir ja so vor. Das sollten Sie vielleicht einmal mitbringen unter dem Motto: I have a dream! Wenn das alles so einfach wäre!
Bevor ich auf den Antrag der Grünen speziell eingehe, möchte ich ein paar grundsätzliche Ausführungen zu diesem Thema machen. Wir hatten ja in den letzten Wochen eine reichhaltige Diskussion und Berichterstattung zum Thema Medienstandort Bremen und zum Medienzentrum oder Medienkompetenzzentrum im Speziellen. Es wurde hier der Eindruck vermittelt, wir bauen ein Medienzentrum mit Radio Bremen als Anker, nehmen also ein paar Millionen in die Hand, und alles wird gut. Wenn wir das alles dann auch noch im Faulenquartier machen, wird es noch viel besser, und wir haben blühende Landschaften.
Jetzt möchte ich das Märchenbuch aber wieder zuschlagen, denn so einfach, wie Sie sich das vorstellen, ist es leider nicht. Wenn diese Mechanismen so einfach wären, hätten wir, glaube ich, in dieser Stadt nicht so viele Probleme.
Das ist doch ein schöner Begriff, blühende Landschaften! Es ist aber auch ein Beweis, dass es auch bei blühenden Landschaften immer noch Probleme gibt.
Klar ist, Radio Bremen muss umstrukturieren. Dies ist die Sache von Radio Bremen und kann nicht mit Steuermitteln finanziert werden. Es sind sich auch alle darüber einig, dass ein Umzug nicht aus Steuermitteln bezahlt wird. Wir stehen nach wie vor hinter den Bemühungen unseres Senders, den veränderten Bedingungen im ARD-Finanzausgleich gerecht zu werden. Wie sagte doch der Intendant Dr. Glässgen, mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich zitieren: „Wir machen unser Ding.“
Um auch gleich einmal klarzustellen, dass der Vorwurf eines Aussitzens nicht richtig ist, möchte ich feststellen, dass eine Planung, wie auch immer, ohne Radio Bremen bisher eigentlich nicht so einfach war, denn Radio Bremen hat jetzt erst vor kurzem offiziell den Beschluss gefasst, sich auf einen Standort festzulegen mit zirka 16 500 Quadratmetern. Die Frage der Verkaufserlöse bei einem neuen Standort, wie ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
viel man für die alten Grundstücke und Immobilien bekommt, muss noch abschließend geklärt werden, dann kann Radio Bremen erst den restlichen Finanzbedarf darstellen.
Ein Medienzentrum mit Radio Bremen als Anker ist vom Grundsatz her keine schlechte Idee, und die CDU-Fraktion ist diesem Vorschlag auch nicht abgeneigt, obwohl Sie das ja immer so darstellen wollen, dass das der Fall wäre, wenn es dann auch mit Zahlen untermauert ist, und hier ist nämlich der Knackpunkt an der Sache! Wir können doch nicht alle Hurra schreien, und dann wird das ein Selbstläufer. Es gibt auch noch viele Fragen zu beantworten.
Wir wussten ja nicht, was Radio Bremen macht!
Jetzt zum Medienzentrum! Gibt es Firmen, die sich in so einem Zentrum einmieten wollen? Sind das neue Firmen?
Ich meinte jetzt die, die wir noch nicht in Bremen haben! Ich glaube, ein internes Umziehen im großen Stil – ein oder zwei Fälle ist nicht die Frage – macht, glaube ich, für die Stadt als Medienstandort wenig Sinn. Wie entwickelt sich der Wettbewerb? Bei dem Hearing des Multimediavereins letzte Woche wurden auch Stimmen laut, dass es der Branche im Moment nicht so gut geht und hier ein zusätzlicher Druck, der dann noch staatlich unterstützt ist, entstehen könnte. Hamburg mit seinen Pleiten, obwohl es noch eine ganz andere Marktstellung hat, sollte uns zu denken geben, jede Entscheidung einmal mehr zu überprüfen.
Dann weiter: Wie soll das Modell der Kooperation eigentlich aussehen? Hier muss auch Radio Bremen noch ein paar Fragen beantworten und Konzepte vorlegen, wie Kooperationen gestaltet werden sollen, denn auf ein Wort, wir machen das schon, wird sich keine Firma einlassen. Wir wissen alle genau, eine private Produktionsgesellschaft arbeitet etwas anders als eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Hier fällt mir spontan noch die Frage ein: Warum wurde dies eigentlich nicht schon früher gemacht, um zusätzliche Einnahmequellen zu öffnen und Kosten zu sparen?
Dann weiter: Warum gibt es eigentlich kein Investorenmodell? Wenn dies ein solcher Selbstläufer mit sicheren Mieteinnahmen ist, müssten doch eigentlich die Investoren Schlange stehen! Der größte Brocken – das wissen wir auch – ist ja eigentlich immer der Ankermieter. Der wäre ja da, aber er allein reicht eben nicht aus. Fragen über Fragen, aber kei
ne mit Zahlen unterlegten Antworten, jedenfalls bis jetzt noch nicht!
Somit glaube ich, dass der Beschluss des Wirtschaftssenators, ein Gutachten über die Machbarkeit und Möglichkeiten eines Medienzentrums einzuholen, die einzige Konsequenz sein kann. Somit können die wirtschaftlichen und strukturpolitischen Entwicklungsmöglichkeiten eines Medienzentrums geprüft werden. Diese Untersuchung wird mit Radio Bremen abgestimmt, um nachher gegebenenfalls alles aus einem Guss zu haben. Es hat keinen Wert, auf Zuruf einiger Betroffener oder aus normalen Gesprächen bei Meetings oder Hearings solche Investitionen durchzuführen. Wir brauchen Marktanalysen, inhaltliche Konzepte und dann auch Standort- und Finanzierungsmöglichkeiten. Nur so kann der Weg sein.
Das ist der Stichpunkt zu Ihrem Antrag „Medienpolitische Entscheidung für Radio Bremen und die Medienwirtschaft treffen – für ein Medienzentrum Faulenquartier“. Ich bin schon sehr überrascht, sehr geehrte Frau Stahmann, ich stelle mir das gerade vor, Sie als Presslufthammer-Anja durch das Faulenquartier, wie Sie das Parkhaus hier einfach abreißen!
Ja, nicht wahr? Das ist mir auch aufgefallen! Das stimmt!
Aber andersherum, Sie haben Visionen, das ist gut, und wenn man die umsetzen kann, warum nicht? Grundsätzlich ist dagegen ja nichts einzuwenden, und wenn man dafür eintritt, ist das in Ordnung. Man muss natürlich die wirtschaftlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten leider auch in Betracht ziehen, aber dafür ist ja die CDU-Fraktion da!
Danke für die Zustimmung! Wir werden uns bemühen, solche Visionen wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen, denn so, wie Sie sich das vorstellen, geht es nun beim besten Willen nicht. Man kann sich doch nicht schon festlegen, wo, wie und dann erst, wie sich das Ganze finanzieren soll und welche Entwicklungsmöglichkeiten sich daraus ergeben. Deshalb sind Sie ja in der Opposition und wir in der Regierung.
Wir dürfen uns auch nicht nervös machen lassen unter dem Motto: Die Zeit drängt, wir müssen jetzt gleich hier und heute entscheiden! Solche Entscheidungen werden meistens teuer. Natürlich haben wir nicht alle Zeit der Welt, aber auch über die Finan
zierung einer Umstrukturierung von Radio Bremen werden frühestens im September bei der ARD Entscheidungen fallen. Diese Zeit sollten wir nutzen, unsere Fragen zu beantworten. Zuerst muss aber geklärt werden: Macht solch ein Medienzentrum in unserer ganz speziellen Situation in Bremen Sinn? Es muss ein Mehr herauskommen, auch ein wirtschaftliches und ein arbeitspolitisches. Wir können keinen Blankoscheck ausstellen oder wie Sie über 50 Millionen Euro und dann sagen, wir machen das einmal, sondern wir müssen uns fragen, gibt es Bedarfe und Möglichkeiten, und wie könnte man gegebenenfalls dann Anlaufhilfen der Stadt und des Landes aus strukturpolitischen Gründen geben.
Wenn wir wissen, was wir wollen – denn das ist meistens das größere Problem, denn erreichen wollen wir viel, aber leider sind unsere Ressourcen begrenzt –, dann können wir auch sagen wo, und zwar mehrere Angebote, wo dies dann stattfinden kann. Diese Grundstücke gehören nicht der Stadt, sie müssen gekauft oder gepachtet werden, auch hier muss eine Kosten-Nutzen-Analyse gemacht werden.
Ja, man lernt ja nie aus! Sie wissen aus eigenen Erfahrungen, dass die Preise immer schnell steigen, wenn die Stadt etwas machen will. Es ist natürlich richtig, dass im Faulenquartier etwas passieren muss, doch ich sehe nicht so recht, ob nun gerade Radio Bremen Quotenbringer sein wird, aber ich lasse mich gern belehren und bin immer für einen guten Vorschlag aufgeschlossen.
Alles in allem: Die Vision ist nicht schlecht, nur an der in Ihrem Antrag vorgebrachten Vorgehensweise hapert es noch. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab, denn aus Ihrer Initialzündung, wie Sie ja schreiben, soll nachher kein Rohrkrepierer werden. Das wäre sehr tragisch für Radio Bremen und für unseren Medienstandort. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Stahmann, es freut mich ja immer ungemein, wenn unser Landesvorsitzende Bernd Neumann von Ihnen positiv zu solch einem Thema erwähnt wird.
Ich kann Ihnen versichern, dass unsere Fraktion Ihrem Antrag eigentlich positiv gegenüber gestanden hat. Das haben Sie aber auch bei der Formulierung des interfraktionellen Antrags, glaube ich, gemerkt. Zu Herrn Schildt! Wir haben heute zwei interfraktionelle Anträge. Herr Schildt hat ja heute schon einen sehr weiten Bogen gespannt. Ich glaube, wir sollten aber erst einmal diese beiden sehr wichtigen Themen abarbeiten, bevor wir in die Diskussion über die anderen eintreten, denn das eine muss erst einmal geregelt sein, damit wir das andere dann auch vollziehen können. Auf den ersten Blick handelt es sich um zwei unterschiedliche Anträge, aber sie stehen ja in einem ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Zusammenhang. Die Formel bei moderaten Rundfunkgebühren muss heißen, die Lebensfähigkeit kleiner Anstalten, zu denen Radio Bremen zählt, zu erhalten. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, dies ist, glaube ich, ein Ausdruck unserer Bemühungen, eine Standortsicherung zu gewährleisten.
Wie ist die Ausgangslage, und worum geht es? Die technischen Entwicklungen, Herr Bürger hat es teilweise schon gesagt, der letzten Jahre haben viele neue Möglichkeiten auf dem Gebiet der Medien gebracht. Es ist nicht mehr notwendig, für den Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen ein Endgerät zu benutzen, wie wir es kennen. So ist es kein Problem, über Internet Radio zu hören oder fernzusehen. Das Handy ist und wird noch weiterhin verstärkt vom Nur-Telefon zum multimedialen Terminal entwickelt. Es gibt jetzt schon Handys, mit denen Radioempfang möglich ist. In ein paar Jahren wird es völlig normal sein, mit dem Handy fernzusehen oder durch das Internet zu surfen. Die Einführung des digitalen terrestrischen Empfangs wird diese Entwicklung noch beschleunigen. Ein Navigationssystem mit Fernsehempfang im Auto wird bald Standard wie heute ABS oder Servolenkung.
Dies stellt die alte, mehr oder weniger funktionierende Gebührenordnung vor Probleme. Die Freistellung der Computer von einer Gebühr läuft außerdem im Jahr 2004 aus. Hier muss eine neue Gebührenordnung her, die eine Gleichbehandlung schafft, ohne aber die neuen technischen Entwicklungen zu behindern. Die Überlegung, dies über eine Geräteabgabe zu regeln, stellte sich schnell als nicht praktikabel in einer globalen Einkaufswelt via Internet heraus.
Bei einer neuen Gebührenordnung oder Abgabe müssen folgende Punkte gewährleistet sein: Sie muss eine Vereinfachung und Transparenz bringen, nur so kann eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung erzeugt werden. In den letzten Jahren entwickelte sich eine immer stärkere Abneigung zum Gebühreneinzug. Besonders bei der jüngeren Generation, hier sprach einmal ein großes Nachrichtenmagazin von der Generation Gebührengegner, werden Schwarzsehen als schick und die GEZ-Mitarbeiter, die von Haus zu Haus laufen, als nervende Abzocker angesehen. Gebührenakzeptanz kann nur durch ein einfaches und gerechtes Modell wieder hergestellt werden.
Weiterhin kann durch eine Vereinfachung der Kostenfaktor der Einzugskosten gesenkt werden. Es sind zwar laut der GEZ nur zwei Prozent, aber bei einem Gesamtvolumen von zirka zwölf Milliarden DM wären es bei einem halben Prozentpunkt weniger immerhin 60 Millionen DM. Ich glaube, in Bremen könnten wir mit diesem Geld bei Radio Bremen viel anfangen. Damit könnten einige Probleme gelöst werden.
Ein weiterer Punkt: die soziale Ausgeglichenheit! Das Modell der fortentwickelten Rundfunkgebühr sieht eine Umkehrung der Beweislast vor, es geht davon aus, dass jeder Haushalt und jede Firma beziehungsweise Behörde ein Gerät zum Empfang öffentlich-rechtlicher Sender hat. Hier müssen natürlich soziale Härten ausgeschlossen sein. Befreiungstatbestände aus sozialen Gründen sind vorgesehen, eine Befreiung von der Rundfunkgebühr, wenn jemand kein Gerät zum Empfang hat, das soll es ja heutzutage auch noch geben, natürlich eingeschlossen.
Eine ganz wichtige Frage ist: Ist das neue Modell kostenneutral? Hier scheiden sich die Geister. Einige sprechen von einer Kostenneutralität, einige von bis zu 800 Millionen DM Defizit. Man muss ganz nüchtern, glaube ich, die Modellberechnung abwarten und dann die Entscheidung treffen, wie wir weiter verfahren. Diese Frage ist für uns und für Radio Bremen aber die alles entscheidende Frage. Wir gehen davon aus, dass, unabhängig, welches Modell fortgeführt wird, eine bedarfsgerechte Finanzierung gesichert bleibt. Dies ist unserer Meinung nach verfassungsrechtlich geboten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss seine Aufgaben einer umfassenden und ausgewogenen Information weiterhin wahrnehmen können, dafür ist eine erforderliche Finanzierung notwendig. Gebührenveränderungen dürfen nicht zu Mindereinnahmen bei kleinen Anstalten wie Radio Bremen führen.
Jetzt kann ich den Bogen zum nächsten Antrag spannen, den Umstrukturierungsfonds für Radio Bremen, denn man sieht jetzt, das eine ergibt sich aus dem anderen! Durch die Neuordnung des ARD-Finanzausgleichs ist für Radio Bremen eine enorme Härte eingetreten. Wie schon gesagt wurde, soll bis zum Jahr 2006 eine Einsparung von 50 Millionen DM jährlich erzielt werden. Das sind zirka 30 Prozent des Gesamtetats. Hierfür sind große Anstrengungen des Senders notwendig. Alles muss auf den Prüfstand.
Teilweise sind in einigen Bereichen schon Erfolge sichtbar, so zum Beispiel bei der Konzentration von Programmleistungen, und bei der Kooperation mit anderen Rundfunkanstalten. Hier muss man auch sagen, der Kollege Schildt hat ja schon ein Beispiel genannt, natürlich will Radio Bremen seinen qualitativen Anspruch aufrechterhalten. So soll die beliebte Sendung „Buten un binnen“ erweitert werden und auch den regionalen Anspruch, zum Beispiel die Übertragung des Freimarkts, einhalten. Radio Bremen gehört in diese Stadt, in dieses Land.
Ein wachsender Personalabbau trägt den finanziellen Gegebenheiten Rechnung. Es müssen alle Einsparpotentiale genutzt werden. Aber wie wir alle wissen, kosten Einsparungen und Umstrukturierungen erst einmal Geld und greifen nicht sofort, zum Beispiel kann Radio Bremen die Reduzierung auf einen Standort mit der begleitenden Senkung von
Betriebs- und Personalkosten mit dem jetzigen Etat kaum darstellen. Auch eine Modernisierung der technischen Ausstattung, die wiederum zur Senkung von Betriebs- und Personalkosten führen würde, bedarf einer einmaligen finanziellen Unterstützung der ARD. Nicht zuletzt um Personal abzubauen, bedarf es finanzieller Aufwendungen für Abfindungen und Vorruhestandregelungen. Hier ist die Solidarität der anderen Rundfunkanstalten gefragt.
Die Solidarität muss man manchmal aber auch erkämpfen, und alleinige Harmoniebedürftigkeit hilft uns auch nicht immer weiter. Wir wollen keinen Freibrief oder Blankoscheck, die geforderte Summe muss und wird natürlich von Radio Bremen mit Zahlen untermauert werden. Wir erwarten aber von unserem Bürgermeister Scherf, dass er sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz für die Einhaltung der Protokollerklärung zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag einsetzt.
Radio Bremen will etwas für die ARD leisten, Radio Bremen muss dies aber auch honoriert bekommen,
um somit den Medienstandort Bremen zu stärken. Die CDU-Fraktion unterstützt beide Anträge. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrter Dr. Güldner, Sie haben eben ausgeführt, was die Botschaft der Anfrage ist. Ich habe es erst auch nicht so richtig verstanden, was jetzt Ihre Botschaft war. Jedenfalls haben Sie sich in Ihrem ersten Satz widersprochen, in dem Sie sagten, Sie wollten hier jetzt nicht die Polizei diffamieren. Ich habe schon Angst bekommen, dass jetzt mein Manuskript durcheinander kommt, aber ich konnte mich dann im letzten Teil Ihrer Rede wieder beruhigen, dass ich das doch relativ sicher vorbereitet habe.
Es ist schon bemerkenswert, wie Sie aus nichts hier einen Kuchen backen, Herr Dr. Güldner, das muss ich Ihnen einmal ehrlich sagen.
Ich muss Ihnen schon ehrlich sagen, ich bin ein wenig enttäuscht, ich hatte auch angenommen, dass Sie da schon ein bisschen weiter sind. Spätestens nach Ihrem Bielefelder Parteitag müssen Sie doch die Vorzüge einer gut funktionierenden Polizei begriffen haben.
Nun gibt es ja grundsätzlich keine falschen Fragen. Es gibt aber Fragen, die Tendenzen aufzeigen, was man damit beabsichtigt. Wieder einmal versuchen Sie, die Polizei und die Arbeit ihrer Beamten zu diskreditieren. Sie haben dem jetzt zwar widersprochen im ersten Satz, aber in Ihrer weiteren Rede hat sich das ganz deutlich gezeigt. Sie versuchen, die Beamtinnen und Beamten als Prügelgruppe darzustellen, oder bei Ihnen sagt man ja Putzgruppe.
Nein, das kann man ja auch nicht glauben, Sie haben sich ja widersprochen!
Gestern in der Debatte über die Große Anfrage zur Kattenturmer Heerstraße haben Sie noch geäußert, dass man mit Fragestellungen Bürger in ein schiefes Licht rücken kann. Was machen Sie denn hier? Das ist doch genau das Gleiche. Es hat aber auch dieses Mal wieder nicht geklappt!
Wir haben es ja schwarz auf weiß. Unsere Polizei ist gut, gesetzestreu und steht mitten im Leben. Das sage ich hier aus voller Überzeugung!
Dazu komme ich noch! Ich habe extra „unsere Polizei“ gesagt, weil ich aus eigenen Erfahrungen und Gesprächen mit vielen Bürgern weiß, dass eine hohe Akzeptanz und Zufriedenheit mit der Arbeit unserer Polizei besteht. Dies liegt nicht zuletzt an der Tatsache, dass unter christdemokratischen Innense
natoren die Polizei wieder präsent auf der Straße und somit im Bewusstsein der Bevölkerung ist.
Selbst in Schulen sind die Polizisten wieder gern gesehene Gäste und leisten wichtige Präventionsarbeit. Das war nicht immer so in diesem Land! Hier ein Plausch an der Ecke, da ein Schnack auf dem Wochenmarkt, damit kann man auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Leute wieder nachhaltig steigern, und das ist gut so.
Das KOP-Projekt ist ein gutes Beispiel, ein eindeutiger Beweis für gute Polizeiarbeit und hoffentlich auch bei Ihnen unbestritten. Dafür brauchen wir hoch motivierte und gut ausgebildete Polizeibeamte, die Rückendeckung und keine Diffamierung brauchen. Des Weiteren ist, um eine gute Arbeit zu gewährleisten, nicht nur eine ausreichende materielle und personelle Ausstattung erforderlich, sondern es muss eine Vertrauensbasis auf beiden Seiten vorhanden sein. Ein entscheidender Punkt ist für mich ein klares Bekenntnis der Politik zu unserer Polizei. Wir bekennen uns zu unserer Polizei, bei Ihnen vermisse ich dieses Bekenntnis, und ich werde das Gefühl nicht los, dass Sie immer noch Sozialpädagogen haben wollen, die das dann mit den Kriminellen ausdiskutieren. Anders kann ich das nicht deuten.
Jetzt komme ich auch zu Ihrem Punkt. Ich weiß ja, worauf Sie hinaus wollen. Die Ausübung des Gewaltmonopols für diesen Staat bedeutet für jeden einzelnen Polizeibeamten, dass er ständig in Konfliktsituationen gerät und diese schlichten soll. Somit ist die Anwendung unmittelbaren Zwangs in Einzelfällen erforderlich. Da dies nicht automatisch von Betroffenen ebenfalls so distanziert gesehen wird, ist die gerichtliche Fortsetzung des Streits im Gerichtssaal nachvollziehbar. Wir glauben allerdings fest daran, dass auch für Polizeibeamte die Unschuldsvermutung gilt und die Zustände in Bremen in den letzten Legislaturperioden gezeigt haben, dass die Beamten einen Anspruch auf Vertrauen haben. Dies gilt für eine rechtsstaatlich orientierte und demokratische Polizei. Mit den vorgelegten Bilanzen und den Ergebnissen der Bürgerbefragung wird deutlich, dass die Bremer Polizei diesen Ansprüchen mehr als gerecht wird.
Dieses Bild werden Sie auch nicht durch noch so akribisch konstruierte Hirngespinste demontieren!
Nein, deswegen rede ich ja hier!
Hauptsache, dass Sie Ahnung haben! Nun möchte ich Ihre Irrtümer auch mit Fakten verdeutlichen. Das andere war die Vorprosa, jetzt kommen wir zu den Fakten. Sie fragen nach den Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes von Dienstvergehen. Selbst diese Zahl, im letzten Jahr waren es 81 Fälle, die noch völlig ohne Aussagekraft sind, denn zu einem Ermittlungsverfahren kommt man ja schneller als die Jungfrau zum Kind, finde ich sehr gering bei zirka 86 000 zu bearbeitenden Straftaten. Aber es kommt noch besser! Es kam im letzten Jahr zu wenigen Anklageerhebungen, die jeweils zu keiner Verurteilung führten. Im vorletzten Jahr war es genauso, und in den vorherigen Jahren ähnlich. Bei der Einleitung und den Ergebnissen von Disziplinarverfahren sieht es genauso gut aus. Ich glaube, die Zahlen sprechen für sich und sollten Sie, liebe Grüne, überzeugen. Jeder Vorfall ist einer zu viel, das möchte ich hier auch klar feststellen, und jedes Vergehen muss klar und eindeutig aufgeklärt werden und gegebenenfalls auch zu einer Bestrafung führen. Es darf aber nicht bei jeder einzelnen Verfehlung zur pauschalen Verurteilung der Polizei und ihrer angeblichen Machenschaften kommen.
Diese Polizei, die Sie jetzt seit 30 Jahren mit verbalen und handfesten Argumenten bekämpfen, gibt es nicht mehr, und in Bremen sowieso nicht. Ich habe mich einmal schlau gemacht, wie das in anderen Bundesländern ist. In Berlin hat die PDS ja die gleiche Frage in das Parlament eingebracht, und unsere Polizei steht da schon sehr gut da. Das muss ich Ihnen ehrlich sagen. Befreien Sie sich endlich aus Ihrem ideologischen Käfig! Es tut der Polizei gut und Ihnen auch.
Aus meiner Sicht hat die Polizei sehr frühzeitig auf die Diskussion über Innenrevision – unter anderem lag das ja auch an den Fällen, die in Hamburg passiert sind – reagiert und in Bremen eine Polizei der Polizei eingerichtet. Diese Einrichtung war damals Neuland. Das Ergebnis zeigt, dass man der Polizei für diesen Weg dankbar sein muss. Ziel ist es insbesondere, die Situation zu vermeiden, dass Kolleginnen und Kollegen, die im täglichen Dienst zusammenarbeiten, gegeneinander ermitteln müssen.
Die Leitung der Bremer Polizei wollte mit der Einrichtung das klare Signal setzen, was Sie ja auch
immer meinen, dass schwarze Schafe innerhalb der Polizei nicht geduldet werden. Damit wir uns auch ganz klar verstehen, Beamte, die in diesem Zusammenhang ermitteln müssen, haben die volle Rückendeckung des Innensenators sowie des Polizeipräsidenten. Allein die Einrichtung einer Innenrevision zeigt eine generalpräventive Wirkung. Ein weiteres Vorurteil, das Sie seit Jahren pflegen, ist der Umgang der Polizei mit Ausländern. Herr Dr. Güldner, was meinen Sie eigentlich in Ihrer Anfrage mit anderen Merkmalen? Brillenträger? Das habe ich nicht so ganz verstanden, vielleicht können Sie das einmal erklären. Auch hier gibt es aber eine klare Antwort des Senats. Verhältnismäßig viele Afrikaner, die im Verdacht des Drogenhandels festgenommen wurden, so genannte Straßendealer, haben Übergriffe angezeigt. Das ist ja im Grunde genommen auch eine clevere Taktik, erst einmal abzulenken. Ich gehe aber einmal davon aus, dass diese Leute am Bahnhof oder an anderen Schwerpunkten festgenommen wurden, nicht an der Universität. Ansonsten hat der Senat keine Auffälligkeiten festgestellt. Die Bremer Polizei steht unverrückbar in der Mitte der Gesellschaft, und wir lassen nicht zu, dass sie an den Rand gedrängt wird. Auch auf Initiative der CDU-Fraktion wurde in dieser und der letzten Legislaturperiode vieles eingeleitet, damit wir uns in punkto innerer Sicherheit vom Tabellenende Schritt für Schritt nach oben kämpfen. Dazu gehört eine moderne Kriminalitätsbekämpfungsstrategie, aber auch der Einbau von Sicherungs- und Kontrollinstrumenten, um die Rechtsstaatlichkeit der Bremer Polizei und Verwaltung zu sichern. Aus diesem Grund wurden neben der polizeilichen Innenrevision Konzeptionen zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung erarbeitet und umgesetzt. Zu diesen Bausteinen gehören Korruptionsbeauftragte, Verwaltungsvorschriften über die Annahme von Belohnungen und Geschenken sowie Richtlinien zur Einrichtung von Innenrevisionen. Des Weiteren wurde eine zentrale Antikorruptionsstelle beim Senator für Finanzen eingerichtet. All das macht deutlich, dass wir in diesem Feld unsere Hausaufgaben gemacht haben, im Gegensatz zu der Zeit vor unserer Regierungsbeteiligung, und wir keiner oberlehrerhaften Belehrungen bedürfen. Das heißt nicht, dass wir in Einzelfällen unsere Augen verschließen, aber wir sollten doch bitte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Dr. Güldner, Sie haben ja nun ein paar Sätze zu mir gesagt, jetzt möchte ich einmal darauf antworten und dann, wie Sie das immer so schön sagen, in pawlowscher Manier darauf reagieren. Ich bin ja nun noch nicht so lange im politischen Geschäft und auch noch nicht so lange Abgeordneter, aber so bestimmte politische Mechanismen, die ablaufen, und wie man etwas macht und wie man einen Antrag oder eine Große Anfrage stellt oder warum man eine Kleine Anfrage stellt oder warum man das in der Deputation oder – –.
Ja, es geht hier um die Sache!
Genau, deswegen möchte ich das erklären. Also, das habe ich schon mittlerweile verstanden. Normalerweise, der Kollege Herderhorst hat es ja schon gesagt, hätten Sie das in Ruhe alles in der Innendeputation ausdiskutieren und dann die Zahlen betrachten können. Wenn dann die Zahlen so gewesen wären, hätten Sie ja gern eine Große Anfrage stellen können, wenn Handlungsbedarf gegen die Polizei bestanden hätte. Was Sie alles vorbringen, ist ja alles gut und schön und alles toll, aber es – –.
Worüber wollen wir denn reden? Das ist doch das Problem! Als ich die Antwort bekommen habe, da habe ich überlegt: Was willst du denn da schreiben? Normalerweise ist es schon peinlich, dass Sie überhaupt noch die Große Anfrage stellen. Die hätten ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Sie normalerweise zurückziehen müssen! Das ist peinlich!
Hier haben Sie in der Antwort doch einen eindeutigen Beweis bekommen, dass wir eine gute Polizei haben. Das ist der Punkt! Sie wollen das doch nur an die Öffentlichkeit bringen und versuchen, jetzt mit irgendwelchen herangezogenen Sachen, die alle schlimm sind, das will ich hier nicht sagen, und diese drei Fälle, die Sie genannt haben, die sind ja zum Teil auch in ihrem Sinne erledigt worden, hier Tendenzen aufzuzeigen, das ist es doch! Sie versuchen das schon seit ewigen Jahren!
Sie müssen jetzt auch endlich einmal sich und Ihre Partei im Verhalten zur Gewalt überprüfen.
Sie können nicht sagen, das ist gute Gewalt, das ist revolutionärer Freiheitskampf, und das ist staatsmonopolistische Gewalt! So geht das nicht! Gewalt ist Gewalt! Dass man Revolutionen auch gewaltlos durchführen kann, das haben Ihnen ja die Bürger der DDR gezeigt, an denen können Sie sich einmal ein Beispiel nehmen! Sie müssen jetzt wirklich überprüfen, wie Sie zur Gewalt stehen, und nicht immer nur in eine Richtung sehen! – Danke schön!
Wir fragen den Senat: Erstens: Werden in Bremen beim Auftreten eines BSE-Seuchenfalles Einzelkeulungen oder Bestandskeulungen vollzogen, und wie verhält es sich bei Einzelkeulungen mit den einzelnen Abverkäufen durch die betroffenen Betriebe mit Milch-, Zucht- und Schlachtvieh et cetera? Zweitens: Wie ist der zeitliche und organisatorische Ablauf der gesetzlichen „Seuchenentschädigungszahlung“ im Lande Bremen?
Drittens: Sind weitere einschneidende Maßnahmen für Seuchenbetriebe vorgesehen, und wenn ja, welche, zum Beispiel Dauer der Sperrung, Desinfektion des Betriebes, Entsorgung von Futter und Kot et cetera?
Es ist mehr eine Bitte! Da wir ja in Bremen kleinere Betriebe haben, zum Großteil sind es ja Familienbetriebe, möchte ich Sie doch bitten, sollten wir einen BSE-Fall in Bremen haben, was wir alle nicht hoffen, dass es da auch einen sensiblen Umgang mit den Landwirten gibt und dass sie nicht an den Pranger gestellt werden.