Ich halte es einfach nicht für verantwortungsbewusst, und jetzt entrüste ich mich auch einmal, einfach so zu tun, als könnten wir die Schwierigkeiten, in die nicht wir Radio Bremen gebracht haben, in die sich Radio Bremen auch nicht allein gebracht hat, sondern die auch im Grunde genommen in der Konstruktion der ARD und in deren Beschlüssen begründet sind, dann müssen wir doch Radio Bremen auch eine Hilfe geben, das zu tun, was der Sender tun muss, um die Reformen durchzuführen, die erforderlich sind, wenn nachher die Mittel gestrichen werden. Die werden doch nicht von uns gestrichen, die werden von ganz anderen Leuten gestrichen, und wenn die gestrichen werden, müssen wir doch in der Lage sein, dass Radio Bremen seine Arbeit vernünftig verrichten kann.
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Das Rathaus hat doch zugestimmt! Lassen Sie doch Ihre Krokodilstränen!)
Ich glaube, lieber Herr Dr. Kuhn, man kann nicht so tun, als sei die Anwendung des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts, sei die An
wendung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts etwas Skandalöses. Das weise ich ganz energisch zurück!
Ich hätte mir gewünscht, dass wir früher Bewegung in die Sache bekommen hätten. Ich verhehle gar nicht, und da haben Sie so getan, als würde ich etwas ganz sittenwidrig Böses wollen, ich bin schon der Meinung, da unterscheide ich mich vielleicht ein bisschen von dem einen oder anderen SPD-Kollegen, dass wir das, was im Schleswig-Holstein-Urteil steht, auch insgesamt in unser Personalvertretungsrecht übernehmen sollten. Das halte ich schon für sinnvoll. Wir haben es jetzt nicht beschlossen, und deshalb ist die Beschlusslage auch so, wie sie ist. Aber ich denke, dass ich Verständnis habe, was die Entrüstung, was das Verfahren und den späten Zeitpunkt jetzt kurz vor der Sommerpause angeht.
Das ist nachher nicht mehr anders gegangen, und wir müssen dies vor der Sommerpause entscheiden, und zwar in erster und in zweiter Lesung. Bei den anderen Punkten glaube ich, dass die Anwendung geltenden Rechts nicht so dramatisch sein kann, auch nicht so dramatisch für Radio Bremen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein paar Bemerkungen in der Sache noch, dann zum Verfahren! Der Kernpunkt ist natürlich die Frage der Einschränkung der Mitbestimmung, und da können Sie jetzt noch so viel reden, das ist es ja. Wenn Sie sagen, wir bringen das jetzt auf das Niveau der Bundesgesetzgebung, dann gibt es auch in dieser Hinsicht viele, die das bezweifeln.
Aber das ist gar nicht der Punkt, sondern Sie, wir, aber auf jeden Fall diese Seite des Hauses hat doch immer gesagt, wir sind stolz darauf, wir sind froh darüber, dass wir hier in Bremen mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten haben, die über die Bundesgesetzgebung hinausgehen, und das wollen Sie jetzt abschaffen. Mehr habe ich nicht gesagt. In diesem Punkt habe ich gar nicht von Skandal geredet. Ich habe nur gesagt, das sei eine Verschlechterung der Position der Mitarbeiter von Radio Bremen. Das ist es doch wohl in der Tat, da können Sie noch so viel hin und her reden.
Die Kooperation über die Landesgrenze hinweg ist nun wirklich kein Grund dafür. Nehmen Sie doch einmal Abschied von solchen Hilfsargumenten! Der NDR ist seit vielen Jahren Mehr-Länder-Anstalt. Das hat immer geklappt, da gibt es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen. Das Problem ist lösbar. Es ist im Übrigen ja auch, wie schon mit Zwischenruf darauf hingewiesen wurde, beim Landessozialgericht gelöst worden. Auch da ist darauf verzichtet worden, eine einheitliche Geltung von Personalvertretungsregelungen in beiden Ländern zu schaffen. Es gilt jeweils das Personalvertretungsgesetz des Landes, aus dem die Mitarbeiter kommen. Also, es geht selbstverständlich! Dieses Argument ist an den Haaren herbeigezogen. Das dritte Argument ist in der Tat ein zentrales, und da wundere ich mich doch, dass die SPD jetzt in der Gestalt des Kollegen Schildt etwas anderes vertritt. Was nützt den Beschäftigten, ich sage ausdrücklich, und damit dem Sender in der jetzigen schwierigen Situation mehr: dass man bei Konflikten darauf setzt, dass der Intendant letztlich gegen die Belegschaft entscheidet, oder ob man auf das bewährte Verfahren setzt, dass in der Einigungsstelle auch bei schwierigen und wichtigen Fragen eine Einigung herbeigeführt wird? Was nützt dem Sender bei der Bewältigung seiner Aufgaben mehr? Wir sagen, bei dem zu bleiben, was wir jetzt haben, nützt dem Sender mehr, weil es auch der Belegschaft, dem Zusammenhalt, der Mitarbeit und der gemeinsamen Arbeit aller mehr nützt. Da ist die Seite rechts anderer Meinung. Ich verstehe nur nicht, warum die Sozialdemokraten das mitmachen, denn es ist genau das Gegenteil von dem, was sie lange Jahre immer gesagt und gemacht haben. Das verstehe ich nicht. (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)
Ich sage es noch einmal, ich kann nicht verstehen, dass Sie auf der einen Seite stolz sagen, wir haben es bisher verhindert, dass die CDU sich durchsetzen konnte, den Punkt der Koalitionsvereinbarung tatsächlich umzusetzen, aber bei Radio Bremen werfen Sie die Brocken hin und sagen, ja, Sie hätten das Radio-Bremen-Gesetz bisher nicht ändern müssen, aber jetzt! Warum es geändert wird, das ist der Punkt mit der Personalvertretung, und das andere ist dann da angefügt worden. So herum wird ein Schuh daraus. Sie müssen es überhaupt nicht ändern. Jetzt komme ich zum Verfahren! Ich gestehe Ihnen gern zu, obwohl wir in der Sache ganz anderer Meinung sind, dass die Frage der Wahlwerbung zur Bundestagswahl in der Tat, wenn man es denn will, heute entschieden werden muss. Das ist der einzige Punkt! Es gibt aber, und das hat auch keiner von Ihnen vorgetragen, keine Begründung dafür, dass die anderen Punkte heute entschieden werden müssen.
Schön, wenn Sie Verständnis äußern für die Verärgerung, was den Zeitplan angeht! Wenn das mehr als ein billiges Zugeständnis sein soll, dann ziehen Sie Schlüsse daraus! Es gibt keine Begründung dafür, all die anderen Passagen, all die anderen Punkte dieses Gesetzes heute in erster und zweiter Lesung zu beschließen. Es gibt den einen Punkt der Wahlwerbung.
Meine Damen und Herren, wir beantragen als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass heute nur, was diesen Gesetzentwurf angeht, in der Sache in erster und zweiter Lesung abgestimmt wird der Artikel 1 Ziffer 10, da geht es um die Wahlwerbung, und dass in allen anderen Fragen dieses Gesetz nur in erster Lesung behandelt wird und nach der ersten Lesung zunächst an den Medienausschuss überwiesen wird.
Das ist unser Antrag, und ich sehe keinen vernünftigen, irgendwie sachgemäßen Grund, auch nach dem Verlauf der Debatte, dass Sie dem nicht zustimmen könnten und müssten.
Wenn es jetzt keine Wortmeldungen der Koalition zu dieser Frage des Verfahrens gibt, wovon ich nicht ausgehen konnte, dass sich die Koalition nicht dazu äußert, deswegen habe ich den letzten Punkt jetzt noch nicht gesagt. Ich füge ihn jetzt aber als Meldung zur Geschäftsordnung an. Wir beantragen, wenn es denn es zur Abstimmung in der Sache kommt, die namentliche Abstimmung.
Herr Dr. Kuhn, wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie den Artikel 1 Ziffer 10 lediglich beschließen und dann die Überweisung an den Medienausschuss. Ist das richtig?
Da die Drucksachen 15/818 und 15/1011 durch die Drucksache 15/1140 erledigt sind, lasse ich über das Gesetz zum Sechsten Rundfunkstaatsvertrag in zweiter Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zum Sechsten Rundfunkstaatsvertrag, Drucksache 15/1140, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.
Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften, Drucksache 15/1169, in erster Lesung abstimmen. Wer das Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften, Drucksache 15/1169, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt müssen wir abstimmen über den Antrag, den der Kollege Dr. Kuhn hier vorgetragen hat, der sich darauf bezieht, dass getrennt abgestimmt werden soll über den Artikel 1 Ziffer 10. Den wollen Sie als getrennte Abstimmung im Parlament abstimmen lassen. – Nein? Dann erklären Sie es noch einmal! Bitte, Herr Dr. Kuhn!
Ich hatte nicht eine getrennte Abstimmung beantragt, sondern ich hatte beantragt, dass über die Überweisung getrennt abgestimmt wird, dass nur der Artikel 1 Ziffer 10 die zweite Lesung erfährt und dass der Rest an den Medienausschuss überwiesen wird. Das war mein Antrag, Herr Präsident, der hätte vor dem Überweisungsantrag insgesamt abgestimmt werden müssen.
Wer der Überweisung an den Medienausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Den Antrag der Grünen! Der rundfunkrechtlichen Vorschriften!
Meine Damen und Herren, wir haben jetzt darüber abgestimmt, dass wir in die zweite Lesung eintreten. Jetzt hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag für namentliche Abstimmung gestellt.