Protokoll der Sitzung vom 13.06.2002

ten, soweit nicht die Zuständigkeit des Ausbildungspersonalrats gemäß Paragraph 22 a Absatz 6 gegeben ist.

Zweitens: Für die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter, also die, die dem Sender das Gesicht geben und von ebenso prägender Bedeutung sind wie die leitenden Angestellten, wird der Personalrat künftig nicht mehr obligatorisch, sondern nur noch auf deren Wunsch tätig.

Drittens, und hier, das weiß ich durch ein gestriges Gespräch mit dem Personalratsvorsitzenden von Radio Bremen, es wurde ja auch eindrucksvoll heute Morgen darauf hingewiesen durch Vertreterinnen und Vertreter von Radio Bremen, gibt es den meisten Ärger: Der nach meiner Auffassung weitestgehende Eingriff in die Mitbestimmungsrechte, das Letztentscheidungsrecht des Intendanten auch bei anders lautenden Einigungsstellenbeschlüssen, ist auch ohne unsere heutige Gesetzesänderung bereits seit 1995 geltendes Recht. Wir haben die Notwendigkeit, das Radio-Bremen-Gesetz sowieso ändern zu müssen, und im Zusammenhang mit der Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes tun wir das, was verfassungskonform ist, indem wir den Teil der Veränderung in Punkt fünf vornehmen.

Bei dem Bremischen Personalvertretungsgesetz gibt es keinen aktuellen Handlungsbedarf, das Gesetz zu ändern, und deswegen ist in dieser Legislaturperiode für die SPD-Fraktion klar, dass wir, wenn wir keinen Regelungsbedarf haben, das Bremische Personalvertretungsgesetz auch nicht zu ändern brauchen.

(Beifall bei der SPD)

Mit dieser Gesetzesänderung vollziehen wir lediglich das nach, was das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Personalvertretungsgesetz in Schleswig-Holstein festgeschrieben hat.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Aber nicht für die Anstalten des öffentlichen Rechts!)

Ich zitiere: „Deshalb muss jedenfalls die Möglichkeit der verbindlichen Letztentscheidung stets einem gegenüber Volk und Parlament verantwortlichen Amtsträger vorbehalten sein.“ Weiter heißt es: „Allerdings kann der Gesetzgeber den der Einigungsstelle anhaftenden Mangel demokratischer Legitimation durch das Letztentscheidungsrecht einem in parlamentarischer Verantwortung stehenden oder dem Weisungsrecht eines parlamentarisch verantwortlichen Amtsträgers unterliegenden Stelle ausgleichen.“ Soweit das Zitat!

Ich kann daher für die SPD-Fraktion zusammenfassen: Für die Personalvertretung gilt weiterhin das Bremische Personalvertretungsgesetz, das aber in einzelnen Punkten den Regelungen des Bundesper

sonalvertretungsrechts beziehungsweise der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst wird. Insoweit gelten zukünftig für Radio Bremen Regelungen, wie sie auch für den NDR beziehungsweise die Deutsche Welle vorgesehen werden. Diese im Gesetz vorgenommenen Veränderungen beschreiben den maximalen Rahmen. In der Diskussion, die natürlich sehr aufgehetzt stattgefunden hat unter den Personalratsvertretern und der Gewerkschaft, muss man sich eines vor Augen führen: Wir reden in dem Paragraphen 18 a Absatz 5 über eine Entscheidung, die am Ende zum Tragen kommt, wenn ein langer Einigungsprozess nicht vernünftig abgeschlossen werden konnte aufgrund der Vertretung des Intendanten und der Personalräte.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Was ist denn mit dem Sozial- plan?)

Wir halten es als SPD-Fraktion gerade in dieser schwierigen Zeit für äußerst wichtig, dass sowohl der Personalrat und die Beschäftigten als auch der Intendant sich verpflichtet fühlen, zusammen Entwicklungen aufzuzeigen und nicht darauf zu setzen, dass es am Ende ein Einigungsstellenverfahren gibt, das dann vorschreibt, wie es geht, oder der Intendant machen kann, was er möchte.

(Zuruf des Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/ Die Grünen])

Insoweit sage ich ganz klar zu meinem Kollegen Heiko Strohmann, dass wir in der Veränderung des Paragraphen 18 a Absatz 5 keinen weiteren Spielraum dafür sehen, dass der Intendant entscheiden kann, wo es hingeht, sondern wir sehen Rahmenbedingungen, die aber weiter davon ausgefüllt werden sollen, dass die Belegschaft und der Intendant gerade in der jetzigen schwierigen Zeit sich verständigen und Radio Bremen weiterentwickeln in die Richtung, die von beiden Seiten zukünftig getragen wird, ab 2006 weiter einen starken Sender in Bremen zu haben! In Paragraph 24 a, Sendezeit für Dritte, wird geregelt, dass Radio Bremen anstelle von Wahlwerbungen zu Bundes-, Europa- und Landtagswahlen redaktionell gestaltete Aufrufe zur Wahlbeteiligung produziert und ausgestrahlt hat. Das ist die Regelung, wie sie bisher stattgefunden hat und bundesweit einheitlich war, wofür wir von vielen auch gelobt wurden. Dieses Verfahren wird, wie gesagt, bis heute angewendet und soll für die Bundes- und Europawahlen geändert werden, wonach Wahlwerbung dafür möglich ist.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Nicht nur möglich, sondern vorge- schrieben!)

Mit aus diesem Grund ergibt sich die dringende Eilbedürftigkeit, das hier heute in erster und zweiter Lesung zu verabschieden, damit die entsprechenden Sendeplätze im Bereich von Radio Bremen sichergestellt werden können, um den Paragraphen 24 a ausführen zu können. Einem weiteren Vorstoß auf Wahlwerbung für Landtagswahlen haben wir als SPD-Partei und als SPD-Fraktion widersprochen und haben gesagt, wenn, dann für Bundes- und Europawahlen, für den Bereich der Landtagswahlen ist keine Regelung vorgesehen. Zum Bremischen Landesmediengesetz, das uns mit vorliegt: Hier wird durch die Ergänzung in Paragraph 3 ein klares Bekenntnis und ein eindeutiges Signal für die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens DVB-T gegeben. Wir haben dies anhand der Großen Anfrage der SPD- und der CDUFraktion ausgiebig in der letzten Bürgerschaftssitzung diskutiert. Dies ist auch der zwangsläufige Vollzug der Beschlüsse der Kabinette von Niedersachsen und Bremen der vergangenen Woche. Wir sind mit diesem Beschluss im Bremischen Landesmediengesetz nach Berlin und zeitgleich mit Niedersachsen, das gerade gestern sein Gesetz geändert hat, die Zweiten in der Bundesrepublik, die eine konkrete gesetzliche Regelung zum Umstieg in die Digitalisierung, DVB-T, für die Zukunft festgelegt haben. Noch in den letzten Wochen haben wir in Gesprächen mit dem Personalrat von Radio Bremen und dem Gesamtpersonalrat die bevorstehenden Entscheidungen besprochen und haben uns auf die Entscheidung des Koalitionsausschusses vorbereitet. Es liegt Ihnen heute ein Gesetzentwurf vor, den wir als SPD-Fraktion in seiner Gänze für zustimmungsfähig halten, und wir setzen darauf, dass das Parlament in erster und zweiter Lesung dieses Gesetz heute verabschieden wird. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem ich mich gestern zur Geschäftsordnung gemeldet habe, muss ich sagen: Es sind immer noch zwei Paar Schuhe, die heute diskutiert werden. Zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat sich bisher nur Herr Strohmann geäußert, Herr Schildt gar nicht. Sie haben das Radio-Bremen-Gesetz und das Landesmediengesetz durch die Hintertür auf die Tagesordnung gehievt und haben einfach nach Belieben die Tagesordnung gestaltet. Wir halten das nach wie vor für falsch, und ich halte es auch für unverschämt unserer Fraktion gegenüber.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. Was mich besonders aufregt: Herr Strohmann, es ist mir noch direkt im Ohr, wie Sie bei der letzten Bürgerschaftsdebatte zu unserem Antrag gesagt haben zu DVB-T und dem Umstieg vom analogen Fernsehen auf das digitale Fernsehen im Land Bremen, das Ganze sei ja irgendwie überflüssig, man könnte es ja gleich ablehnen, aber mir zuliebe könne man es in den Ausschuss überweisen. So weit, so gut! Fand ich auch gut von Ihnen, Herr Strohmann! Aber jetzt kommen Sie mit dem Landesmediengesetz, in dem genau die Punkte stehen, die wir nämlich zusammen mit unserem Antrag im Ausschuss fachlich zusammen debattieren müssten. Es geht nicht an, dass Sie hier einfach ein Gesetz vorlegen, das wir im Ausschuss gar nicht gemeinsam beraten können. Das ist wirklich ein Beispiel, und das ist mir in den drei Jahren, in denen wir zusammen im Ausschuss sitzen – und ich schätze Sie wirklich sehr als fachlichen Abgeordneten der CDU wie auch Herrn Bürger und auch Herrn Schildt –, noch nicht untergekommen, dass Sie uns so als Fraktion übergehen bei einer fachlich wichtigen Beratung für das Land Bremen. (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Was mich zusätzlich dann auch noch aufregt, ist die Änderung jetzt durch die Hintertür und die Blauäugigkeit der SPD, das Radio-Bremen-Gesetz einmal eben so Sonntag im Koalitionsausschuss zu behandeln, und ich finde das dann in meinem Fach hier in der Bürgerschaft und kann mich darauf einstellen, dass wir uns hier mit dem Thema befassen können. Sie lassen ja noch nicht einmal zu, Sie haben ja geradezu Angst, es zuzulassen, dass eine Debatte darüber in Bremen in Gang kommt, dass sich die Mitbestimmungsgremien hier im Land Bremen rühren und dazu Stellung nehmen, was Sie hier eigentlich verbraten mit diesem Gesetzentwurf.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich halte das für ausgesprochen feige. Ich halte das für einen ganz schlechten politischen Stil, den Sie uns vorführen, und es ist auch geradezu blauäugig von der SPD. Sie wissen doch ganz genau, dass es Staatsrat Hoffmann und Herrn Bürgermeister Scherf überhaupt nicht mit der Personalvertretung juckt. Wird das gesamte Personalvertretungsgesetz im Land Bremen nicht in dieser Legislaturperiode geändert, so können wir uns jetzt schon darauf einstellen – Sie kündigen ja schon an, große Koalition, es geht weiter –, dass dann auch das Personalvertretungsgesetz für das Land Bremen ausgehebelt wird. Senator Perschau wartet doch geradezu darauf. Herzlichen Glückwunsch, Herr Eckhoff, kann ich nur an dieser Stelle sagen! SPD, echt, es geht ja richtig den Bach hinunter mit Ihnen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Sie hätten heute Morgen einmal die Kolleginnen und Kollegen von Radio Bremen hören können. Die fühlen sich nämlich von Ihnen über den Tisch gezogen. Letzte Woche ist der Sozialplan gescheitert, und ich halte das wirklich für eine sehr ernst zu nehmende Sache. Da geht es nicht nur um Urlaubspläne, es geht um Altersteilzeitregelung, es geht auch darum, dass die Betriebs- und Personalräte mitreden können, wenn ausgegründet wird, wie der Übergang gestaltet wird in die outgesourcten Gesellschaften. Das sind wichtige Fragen, da halten wir es auch für notwendig, und es ist eigentlich ein erfolgreiches Modell bei Radio Bremen mit der Einigungsstelle, dass daran festgehalten wird. Dass der Intendant jetzt das letzte Wort hat, das halten wir für richtig falsch, richtig, richtig, richtig falsch!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wenn die große Koalition meint, mein Kollege Dr. Kuhn hat das schon angesprochen, es soll zu Veränderungen kommen im Rundfunkrat, dann trauen Sie sich doch einmal eine große Novelle zu, eine richtige Reform! Da trauen Sie sich nicht heran. Wir hätten ja darüber reden können, es wie in den anderen Bundesländern zu machen, kleinere Gremien, schlankere Gremien mit flachen Hierarchien und guten Entscheidungsstrukturen. Aber Sie trauen sich ja überhaupt nicht die fachliche Debatte zu!

So kommt es dann, wie es kommen muss: Hier haben wir die Staatsferne à la große Koalition, paritätische Besetzung im Rundfunkrat, und wir hören ja, dass Sie schon überlegt haben: Welche von den NGO, welche Organisation, sind da nicht auch Mitglieder mit dem Parteibuch der SPD oder CDU? Wie können wir da denn ausgewogen reagieren?

(Abg. S c h i l d t [SPD]: Ach Quatsch!)

Das pfeifen doch die Spatzen von den Dächern! Sie müssen doch hier jetzt gar nicht „Quatsch“ sagen, das wissen Sie doch genau, Herr Schildt. Sie kennen doch Ihren Regierungsstil am besten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das, was Sie uns hier heute vorlegen, ist eine ganz große Riesensauerei, und wir machen das nicht mit, weil Sie hier das Parlament und sich selbst als Abgeordnete, als gewählte Volksvertreter, ad absurdum führen und sich zu Marionetten von Herrn Hoffmann, von Herrn Perschau und Herrn Scherf machen. Das machen wir als Grüne nicht mit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Bürgermeister Perschau.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen haben eine sehr stabile Entrüstungsfähigkeit, das wissen wir.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Wie komisch!)

Ich habe ein gewisses Verständnis für die Entrüstung, Frau Stahmann, was die Zeitabläufe angeht.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Wie großzügig!)

Nun lassen Sie mich doch einmal reden, und Sie können sich doch danach beliebig entrüsten!

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Dafür brauchen wir Ihre Erlaub- nis nicht!)

Natürlich ist es so, dass es uns sehr viel lieber gewesen wäre, wenn wir früher mit den Ergebnissen sozusagen zu Stuhle gekommen wären und dies auch in den Verfahren hätten ausführlich bereden können, weil, meine Damen und Herren, im Gegensatz zu den übrigen Entrüstungen das, was wir beschließen, nun wirklich nicht so entrüstungspotentialträchtig ist.

Worum handelt es sich? Wir führen eine Regelung ein, die sich am Bundespersonalvertretungsgesetz orientiert. Jetzt können Sie sagen, das ist skandalös. Dann ist aber im Grunde das alles skandalös. Dann orientieren wir uns an dem so genannten Schleswig-Holstein-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sehr präzise regelt, wie das mit Einigungsstellen und so weiter geht. Ich glaube, dass auch das, was das Bundesverfassungsgericht beschlossen hat, nicht so richtig entrüstungsfähig ist.

Dann überlegen wir uns, wie wir mit dem Sachverhalt umgehen, dass Radio Bremen der einzige Sender in Deutschland ist, der bisher jede Form von Wahlwerbung abgelehnt hat. Deshalb machen wir hier eine Lösung. Auch aus Sicht der Wahlwerbung spricht ja einiges dafür, wenn man sie jetzt für die Bundestags- und Europawahlen einführt, dass man sie möglichst vor der Sommerpause beschließt. Insofern ist es sicherlich so, dass die Regelungen, die hier angesprochen sind, Ihnen letztlich auch seit drei Jahren bekannt sind. Ich will gar nicht sagen, dass wir das Abarbeiten der Dinge, die wir uns vorgenommen haben, vieler einzelner Punkte, nicht hätten möglicherweise im ersten Jahr schon gleich machen sollen, aber es hat ein bisschen gedauert.

Das, was wir hier beschließen, hat sehr präzise, eindeutige Rechtsgrundlagen. Es ist doch so: Wenn wir jetzt mit Nordwestradio und verschiedenen anderen Dingen Kooperationen mit dem NDR machen,

dann ist es doch mehr als sinnvoll, dass wir ein Personalvertretungsgesetz haben, das für den NDR, für die Deutsche Welle und dann auch für Radio Bremen gilt.

(Beifall bei der CDU)

Wir können doch solche Kooperationen gar nicht machen, wenn jeder Kooperationspartner völlig andere Regelungen hat

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Doch, das geht!)

und jeder Kooperationspartner auch ganz unterschiedliche Blockade- oder Verhinderungsmechanismen hat. Es geht hier auch um die Rundfunkunternehmerfreiheit, die natürlich Radio Bremen braucht, um auch handlungsfähig zu sein.

Meine Damen und Herren, letzter Punkt für mich in diesem Bereich, denn ich meine, Herr Schildt und Herr Strohmann haben ja zu den einzelnen Bereichen, die auch im Medienausschuss weitgehend unstrittig diskutiert worden sind, differenzierte Ausführungen gemacht! Wenn es denn so wäre, dass wir überhaupt keine Probleme hätten mit unserem Sender, den wir alle gemeinsam erhalten wollen, wenn es denn so wäre, dass er nicht unter einen enormen Druck durch die ARD-Regelungen gesetzt worden wäre, wenn wir denn nicht gezwungen wären, Kooperationen mit dem NDR zu machen, um Radio Bremen kräftig und stark zu halten, und wenn wir denn Radio Bremen auch wirklich handlungs- und entscheidungsfähig machen wollen in ungeheuer schwieriger Zeit, dann müssen wir dafür auch die Rechtsgrundlagen schaffen.

Ich halte es einfach nicht für verantwortungsbewusst, und jetzt entrüste ich mich auch einmal, einfach so zu tun, als könnten wir die Schwierigkeiten, in die nicht wir Radio Bremen gebracht haben, in die sich Radio Bremen auch nicht allein gebracht hat, sondern die auch im Grunde genommen in der Konstruktion der ARD und in deren Beschlüssen begründet sind, dann müssen wir doch Radio Bremen auch eine Hilfe geben, das zu tun, was der Sender tun muss, um die Reformen durchzuführen, die erforderlich sind, wenn nachher die Mittel gestrichen werden. Die werden doch nicht von uns gestrichen, die werden von ganz anderen Leuten gestrichen, und wenn die gestrichen werden, müssen wir doch in der Lage sein, dass Radio Bremen seine Arbeit vernünftig verrichten kann.