Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Manfred Schramm, die Ausführungen zum Sondervermögen waren so schlecht, dass Sie es ja fast geschafft haben, den ganzen Saal hier leer zu reden, das mochte man ja wirklich nicht mehr hören.
(Beifall bei der SPD – Abg. Manfred O p - p e r m a n n [SPD]: Das war VHS! – Hei- terkeit bei der SPD)
Wenn Sie in die Haushaltsordnung schauen würden, und Sie haben es ja in Ansätzen auch versucht zu zitieren, dann könnten Sie natürlich ganz schnell feststellen, was es mit einem Sondervermögen auf sich hat. Ich finde, in dieser Begründung ist auch dezidiert dargestellt, warum wir an dieser Stelle das Sondervermögen brauchen. Wir haben es hier mit zwei Betrieben gewerblicher Art zu tun. Wir wollen keine Eigentumsverhältnisse über Grundstücke ändern, und deswegen ist dieses Sondervermögen hier der Weg, den wir beschreiten, um auch in diesem Bereich die von uns allen hoffentlich immer noch gewollte Einführung einer Kosten-Leistungs-Rechnung, einer richtigen Buchhaltung der öffentlichen Haushalte durchzuführen.
Das Sondervermögen ist natürlich kein Freibrief, irgendwelche Schattenhaushalte zu kreieren. Wer weiß, was ein Sondervermögen ist, der müsste eigentlich auch ganz schnell erkennen, dass es dafür auch nicht gedacht und geeignet ist. Das Sondervermögen ist ein haushaltsrechtliches Konstrukt, das sich auf die hier beschriebenen Grundstücke und deren Bewirtschaftung bezieht. Es geht darum, dass die Erlöse und die Investitionen, also Einnahmen und Ausgaben, die sich auf diese Grundstücke beziehen, in einem Sondervermögen nach buchhalterischen Kriterien verarbeitet werden. Es wird auch eine entsprechende Anlagenbuchhaltung geben und alles, was so dazugehört. Sie haben es ja mit der Einführung der Doppik erwähnt.
Es ist schlichtweg falsch, wenn man hier behauptet, es wäre eine Ausweitung der BremenPorts GmbH, und sie würde dann sowieso alles übernehmen, und es wäre alles ganz schrecklich für Bremerhaven. Wenn man das richtig liest, das steht ganz genau darin, auch in der Begründung, hinten gibt es ja noch eine Erläuterung der Einzelvorschriften, dann steht da, der Senator für Wirtschaft und Häfen verfügt in seinem Zuständigkeitsbereich über das Sondervermögen. Es gibt dann genau zwei Teile, wo Aufgaben übertragen werden, nämlich einmal wasserseitig an die BremenPorts Management und Services GmbH und – sicherlich sehr wichtig auch für alle Bremerhavener – landseitig an die Fischereihafenbetriebsgesellschaft. Nichts anderes steht hier, und ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Ich finde, das ist ein vernünftiges Konstrukt, das entspricht den Kriterien, die wir auch sonst haben, was die Haushaltsführung angeht. Hier wird selbstverständlich die LHO eingehalten. Ich weiß auch nicht, wie man darauf kommen könnte, dass sich hier irgendetwas der Kontrolle der Parlamentarier entziehen würde.
(Abg. S c h r a m m [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Fragen Sie einmal den Rechnungs- hof! Den Ergänzungsbericht kann ich Ih- nen gern vorlesen!)
Es wird hier ein Wirtschaftsplan aufgestellt werden. Auch dieser Wirtschaftsplan wird abgesegnet. Natürlich muss der Senator für Wirtschaft und Häfen über alles, was zum Haushalt gehört, den Parlamentariern gegenüber nicht nur Informationen geben, sondern wir als Parlament stellen den Haushalt auch mit auf. Es ist Bestandteil der Zuständigkeit des Wirtschafts- und Häfensenators, und es wäre mir vollkommen neu, wenn hier irgendeiner an uns vorbei mit einem Mal eine Möglichkeit schaffen würde, irgendwelche Schattenhaushalte oder Kredite zu kreieren. Da reden wir doch immer noch mit, und, ich denke, das wird auch in Zukunft so sein. Das gilt auch für dieses Sondervermögen wie für alle anderen auch. – Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe!
Es ist doch richtig und gut, was wir hier machen. Alles Weitere, was im Bereich Hafenpolitik kommt, das bereden wir dann, wenn die Zeit dazu da ist. Es gibt dann auch entsprechende Gremien, die sich dann damit beschäftigen. Das ist heute nicht unsere Aufgabe.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Schramm, da ich nicht wie Sie dem Versuch erliegen möchte, den Saal leer zu reden, kann ich es, glaube ich, relativ kurz machen. Wir haben schon ausführlich darüber geredet. Wir haben in den Deputationen geredet, Frau Stahmann, da waren Sie nicht anwesend, als die Sache besprochen wurde, in der Fischereihafendeputation haben wir es erörtert. In der Wirtschaftsdeputation haben wir die Thematik erörtert, allerdings konnte Herr Schramm an der Sitzung so früh nicht teilnehmen.
Um auf die Rede von Herrn Schramm einzugehen, könnte ich es mir ja eigentlich relativ leicht machen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Da ich aber davon ausgehe, dass 99 Personen von Ihnen sie gelesen haben, kann ich mir das sicherlich sparen und Herrn Schramm noch einmal auf die Vorlage verweisen. Man kann es relativ schnell an drei Punkten festmachen, was in dieser Vorlage enthalten ist. Herr Schramm, ich will das für Sie auch gern noch einmal tun, wobei ich mich weitestgehend auch auf die Reden von Herrn Hoyer und Frau Wiedemeyer beziehe, die ja auch eben versucht haben, es Ihnen zu erklären.
Das Gesetz über die Errichtung des „Sondervermögens Fischereihafen“ ist eine Folge der Umwandlung, der Neuordnung der Hafenverwaltung. Es ist in erster Linie eine technische Angelegenheit, aber nicht so sehr, wie Sie hier darzustellen versuchen, eine inhaltliche Angelegenheit. Der Grund liegt bei der Bewirtschaftung des bremischen Hafenvermögens, das abgegrenzt werden soll vom übrigen Verwaltungsvermögen. Dies dient insbesondere dazu, dass effizient und flexibel nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gehandelt werden kann sowie die gesetzlichen Erfordernisse hinsichtlich Bilanzierung und kaufmännischen Rechnungswesens des Betriebs gewerblicher Art eingehalten werden.
Das Sondervermögen dient nicht dazu, Herr Schramm, wie Sie immer wieder darzustellen versuchen, dass es Veränderungen innerhalb des Geschäftsfeldes der FBG geben wird oder sich Fragen des Hoheitseigentums ändern werden. Die bestehenden Vertragsverhältnisse bleiben unberührt, die FBG kann weiterhin in ihrem Tätigkeitsfeld tätig bleiben.
Das waren die drei Punkte, die ich erwähnen wollte. Ich hoffe, Sie haben es jetzt verstanden! – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Vorlage ist eine nüchterne Folge der Veränderung, die wir mit BremenPorts vorgenommen haben. In der Stadtbürgerschaft haben Sie der Veränderung, was das städtische Vermögen angeht, hier auch inzwischen zugestimmt. Dies ist nicht mehr als die Notwendigkeit, das jetzt auf Landesebene für den Landesfischereihafen hier auch zu vollziehen. Das Ganze nimmt eben keine Veränderung irgendwelcher Zuständigkeiten vor, außer dass das Hansestadt Bremische Hafenamt jetzt BremenPorts heißt. Es ändert sich nichts an der Zuständigkeit von BremenPorts und der FBG, auch nicht der BIS. Herr Schramm, alles, was Sie da
hineininterpretieren, halte ich für weit überzogen, aber die entsprechende Nachhilfe, die erforderlich war, ist Ihnen inzwischen ja von Ihren Kollegen schon erteilt worden.
Im Übrigen frage ich mich, warum wir eine Deputationsbefassung machen, wenn Sie Probleme dieser Art haben, sie aber dann überhaupt nicht ansprechen. Das vermag ich überhaupt nicht zu verstehen.
Dazu will ich aber auch Stellung nehmen, weil eben die Frage kam, was das denn bedeuten mag, wie es in fünf Jahren aussieht. Es ist durchaus richtig, und Sie haben gefragt, wie sich in Bremerhaven der Oberbürgermeister positioniert hat. Er hat dem Verfahren hier zugestimmt. Andererseits ist es klar, dass wir in einem Gebiet wie der Stadt Bremerhaven, und jetzt nenne ich Hoheit einmal in Anführungsstrichen, drei unterschiedliche Gebiete haben, das eigentliche Stadtgebiet, dann das stadtbremische Hoheitsgebiet, dann dieses Gebiet des Fischereihafens, so dass man, gerade wenn man für diese drei Gebiete auch noch drei verschiedene Instanzen hat, BremenPorts, die BIS und die FBG, durchaus der Frage nachgehen kann, ob dort nicht eine neue Sortierung dieser Zuständigkeiten erforderlich ist. Sie wissen auch, dass wir dieser Frage nachgehen. Das hat aber mit dieser Veränderung, die wir hier machen, überhaupt nichts zu tun.
Was mich am meisten irritiert hat, Herr Schramm, ist, dass Sie als Bremerhavener das, wofür Bremerhaven nun ein Großinvest in Form einer Fischereihafenschleuse gefordert und bekommen hat, jetzt ein normales Gewerbegebiet nennen. Das vermag ich nicht nachzuvollziehen. Insofern bitte ich um Zustimmung für diese Vorlage. – Schönen Dank!
Wer das Gesetz über die Errichtung eines „Sondervermögens Fischereihafen“ sowie zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen (Land) für das Haushaltsjahr 2002, Drucksache 15/1165, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.
Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz über die Errichtung eines „Sondervermögens Fischereihafen“ sowie zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen (Land) für das Haushaltsjahr 2002 in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!