Catrin Hannken
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann hat ihren Bericht als Berichterstatterin für den Ausschuss abgegeben. Im Wesentlichen waren die Beratungen im Ausschuss auch im Konsens, so dass ich auch nicht großartig von diesem Bericht abweichen werde. Ich möchte vielleicht nur einige Akzente setzen, die in der Diskussion aufgetaucht sind.
Das Verfahren ist jetzt ausführlich beschrieben worden. Ich finde es auch richtig, dass wir es geschafft haben, nicht nur der Ausschuss, der sich jetzt mit diesem Thema zur Änderung der Landesverfassung beschäftigt hat, sondern insbesondere die zuständige Deputation, eine sehr breite Öffentlichkeit in diesem Bereich herzustellen und sehr viele verschiedene Verbände und Initiativen mit einzubinden und insbesondere auch die Kinder und Jugendlichen.
Ich glaube, dass man es bei Verfassungsänderungen möglichst schaffen sollte, einen breiten Konsens zu finden und möglichst viele frühzeitig mit einzubeziehen, und letztendlich ist auch noch einmal durch die Änderung, die dann eingetreten ist, erreicht worden, dass diese Belange wirklich mit aufgenommen werden.
Der Senat hat in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass es ein rechtliches Bedürfnis nicht gibt, diese Verfassung zu ändern, dass dies eigentlich nicht, um die Rechte der Kinder zu wahren, ausdrücklich in die Landesverfassung aufgenommen werden muss, weil der Schutz der Kinder als eigenständige Persönlichkeiten, das heißt, als eigenständige Individuen, schon durch das Grundgesetz geregelt ist durch das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde in Artikel 1 und 2 Grundgesetz.
Wir haben uns daher im Ausschuss auch nicht so sehr mit den rein rechtlichen Fragen beschäftigt, sondern es ging einfach auch um die Frage: Wie kann man ein Signal nach außen setzen, wie kann man in der Öffentlichkeit und insbesondere auch für uns vielleicht, für unsere weiteren politischen Beratungen, noch einmal festschreiben, dass wir die Rechte von Kindern stärker berücksichtigen?
Die SPD hatte dann angeregt, ob man das nicht verallgemeinern und „junge Menschen“ schreiben soll, wo sich Kinder und Jugendliche wiederfinden können. Vor dem Hintergrund, dass wir mit dieser Verfassungsänderung gerade bezwecken, den ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Schwächsten eine Stimme mehr zu geben, also den Kindern, die sich noch schlechter als Jugendliche selbst zu Wort melden können, finde ich eigentlich die Betonung auf Kinder richtig, weil es wirklich um diejenigen geht, die nicht selbst in der Lage sind, im Außenverhältnis ihre Meinung zu artikulieren, sondern einen besonderen Schutz brauchen. Deshalb finde ich die Betonung, die wir auf die Kinder gelegt haben, richtig, wobei man darüber streiten kann, ob man nicht im Bereich Jugendschutz vielleicht die bestehende Landesverfassung noch etwas ausdehnen oder die eine oder andere schönere Formulierung finden kann als die, die bis jetzt in der Verfassung stehen. Ich glaube, das ist eine Aufgabe, der sich das neu gewählte Parlament vielleicht einmal widmen sollte. Uns ist bei einigen anderen Punkten auch aufgefallen, dass die Verfassung inzwischen durch viele Neuaufnahmen einige Brüche aufweist, so dass es sicherlich für die nächste Legislaturperiode eine interessante Aufgabe wäre, dem einmal nachzugehen, wie man die Verfassung in diesen Punkten stimmiger machen kann und das eine oder andere besser berücksichtigen kann. Ich möchte zum Abschluss meiner Rede nur kurz noch einmal betonen, dass ich es richtig finde und wir als CDU-Fraktion es richtig finden, die Kinderrechte jetzt in die Verfassung aufzunehmen, dass dies aber in erster Linie ein Signal ist, ein Signal an uns alle sein sollte und ein Signal nach außen sein sollte, die Rechte von Kindern stärker zu berücksichtigen. Auch bei politischen Entscheidungen, die vielleicht nicht in erster Linie darauf hindeuten, dass Kinder berücksichtigt werden müssten, eben vielleicht bei Entscheidungen baupolitischer Art oder aber auch bei Entscheidungen, die vielleicht in den wirtschaftspolitischen Bereich hineingehen, die aber trotzdem eine Komponente für Familien und auch für Kinder haben, sollten wir in hinterfragen, wie die Interessen von Kindern stärker berücksichtigt werden können und wie den Kindern besser Gehör verschafft werden kann. Ich hoffe, dass wir das alles in dem Sinne auch aufnehmen und nach außen weitertragen können, dass wir damit ein gutes Signal gesetzt haben, das wir auch einstimmig setzen werden und in dem Sinne in der nächsten Legislaturperiode auch weiterarbeiten werden. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jugend im Parlament hat nun zum zweiten Mal stattgefunden, und ich glaube, dass wir im Vergleich zum ersten Mal einige Ver––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
besserungen erzielen konnten, was insbesondere die Debatte der einzelnen Resolutionen in den Ausschüssen und in den Deputationen betrifft, aber auch den Ablauf hier im Haus. Daher gilt auch noch einmal mein besonderer Dank dem Haus hier, das es immer mit sehr viel Aufwand geschafft hat, alles zu organisieren und dies, wie ich finde, auch sehr gut gemacht hat.
Ich glaube, man lernt auch aus solchen Veranstaltungen, es gibt immer wieder Verbesserungsvorschläge, zum Beispiel bezogen darauf, dass die einzelnen Beratungen teilweise in den Ausschüssen und Deputationen, zu denen die Jugendlichen eingeladen wurden, um über ihre Resolutionen zu diskutieren, vormittags stattfanden, als Unterricht war, dass die jeweiligen Jugendlichen deshalb aus den Schulen, aus ihrem Unterricht herausgerissen wurden, was nie ganz einfach ist, so dass außer den Vertrauensleuten auch niemand zusätzlich dazu kommen konnte, der sich vielleicht gern eine solche Debatte einmal angehört hätte. Ich glaube, für die Zukunft sollten wir uns überlegen, ob wir diese Beratungen in den Ausschüssen und Deputationen nicht nachmittags stattfinden lassen und dann zu den Tagesordnungspunkten auch öffentlich machen können, damit noch mehr Menschen die Möglichkeit haben, diesen Diskussionen zuzuhören und sich zu beteiligen.
Ich finde richtig, was die Jugendlichen in ihren Resolutionen geschrieben haben, was hier auch schon aufgegriffen wurde, dass auch Rechenschaftsberichte erstellt werden sollten für die nächste Durchführung von Jugend im Parlament, wie mit den weiteren Resolutionen umgegangen wird. Nicht jede Resolution wird dazu kommen, dass sie umgehend in einen Antrag umgewandelt wird, und manche werden nie in einen Antrag umgewandelt werden, das muss man leider auch so sagen, aber ich glaube, dass viele Ideen, die in den Resolutionen auftauchen, in der politischen Diskussion auch später eine Rolle spielen und in der einen oder anderen Form auch umgesetzt werden. Ich finde, man sollte darüber auch schon Rechenschaft ablegen, wie weiter mit diesen Resolutionen verfahren wird. Das würde ich für die nächste Veranstaltung Jugend im Parlament für einen guten Vorschlag halten.
Zu den einzelnen Resolutionen möchte ich nur kurz Stellung nehmen, was sicherlich den einzelnen Resolutionen nicht gerecht wird, aber wegen der Kürze der Zeit einfach nicht anders machbar ist. Deshalb möchte ich mich auch auf wenige Punkte konzentrieren. Die Diskussionen haben ja teilweise schon stattgefunden und werden auch in Zukunft weiter stattfinden. Die Resolutionen sollten heute hier keinen Abschlusspunkt bilden. Ich glaube eher, auch der heutige Tag sollte weiter dazu dienen, dass das eine Initiative ist, die in Zukunft weiter behandelt wird.
Ich möchte anfangen mit dem Bereich der Ausländerpolitik, der Resolution in diesem Bereich. Besonders gut fand ich die Anregungen, die dort im Bereich Patenschaften gekommen sind. Ich finde es sehr wichtig, dass Jugend im Parlament auch Initiativen ergreift, die nicht nur die einzelnen Parlamente betreffen, also uns auffordern, sondern eben eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.
Ich hoffe auch, Herr Lemke, dass Sie sich auch dieser Diskussion annehmen können und dies weiter vorantreiben können, inwieweit man Projekte dort in Schulen machen kann, die diese Patenschaften betreffen. Die Schüler und die Jugendlichen möchten das gern machen, erklären sich bereit, und ich finde, das sollte man aufgreifen und unterstützen, weil ich glaube, dass die Integration der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger gerade auch durch persönliche Kontakte viel mehr vorangehen kann, als vielleicht die eine oder andere staatliche Stelle es erreichen kann, weil dort immer eine relativ hohe Schwelle ist, bevor man dorthin geht. Über persönliche Kontakte ist, denke ich, vieles möglich und vieles auch leichter.
Der zweite Bereich, den ich ansprechen möchte, ist der Bereich der Bildungspolitik. Dazu hat Herr Pietrzok schon einiges gesagt. Es ist jetzt nicht vollkommen unbekannt, dass wir in diesem Punkt nicht alle einer Meinung sind, und das wird auch keine Resolution von Jugend im Parlament erreichen, dass wir uns hier auf eine Meinung einigen können. Ich glaube auch, dass es in der Bildungspolitik richtig ist, um die richtigen Ideen zu streiten, eben weil es um die Zukunft der Kinder geht. Ich finde es auch sehr gut, dass dort angefangen wurde mit dem Bereich der Kindertagesstätten und nicht erst mit dem Bereich, bei dem man mit der Schule beginnt, sondern eben die schulische Bildung oder die Bildung überhaupt im Kindertagesstättenbereich eine sehr große Rolle spielt. Ich bin auch sehr froh, dass der Senat dies erkannt hat und eine Neuausrichtung der Kindertagesstätten in diesem Bereich vorantreiben wird.
Der Bereich, bei dem wir nicht einer Meinung sind, ist der Bereich der Grundschule. Hier sind wir nicht dafür, dass eine sechsjährige Grundschule eingeführt wird, in der die Kinder möglichst lange beieinander bleiben, sondern im Gegenteil, es ist richtig, dass sie schon möglichst früh individuell gefördert werden. Ich glaube ganz ehrlich, vorhin hat mein Kollege ketzerisch gesagt, die SPD hat 20 Jahre lang die Bildungspolitik als Schwerpunktaufgabe begriffen, und bei Pisa haben wir gesehen, wohin es geführt hat.
Diese Schärfe würde ich natürlich jetzt hier nicht zum Ausdruck bringen, wobei ich den Gedanken sehr treffend fand. Ich glaube aber, dass wir uns jetzt über
die Zukunft unterhalten müssen und über eine vernünftige Bildungspolitik für Bremen.
Frau Berk, da sehen wir ja, dass es Sie doch trifft. Ich glaube, Sie haben in den letzten 20 Jahren hier auch gesessen und diese Bildungspolitik mit verursacht. Daher sollten Sie sich gerade darüber Gedanken machen! Ich glaube daher, dass wir in diesem Bereich weiter vorankommen müssen, indem wir den Jugendlichen möglichst frühe und möglichst individuelle Förderung anbieten können und sie auch auf ihrem Weg in der Schule unterstützen können.
Ich finde auch, das ist von Frau Stahmann angesprochen worden, Sie machen es sich in vielen Punkten hier sehr leicht. Es ist als Opposition natürlich immer nett, sich hinzustellen und zu sagen, wir geben mehr Geld für Schule aus, wir geben mehr Geld für Bildung aus, wir geben mehr Geld für Kindertagesstätten aus, wir geben mehr Geld für Jugendfreizeiteinrichtungen aus, wir geben mehr Geld für Skaterbahnen aus, wir machen alles, was Sie uns irgendwie auf den Wunschzettel geschrieben haben. Wie wollen Sie es denn finanzieren? Dazu kam nicht ein einziger Vorschlag von Ihnen. Ich meine, auch Sie sind als Parlamentarier in der Pflicht, einen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen.
Das sollten Sie auch berücksichtigen, bevor Sie den jungen Menschen etwas versprechen. Genau das führt immer wieder zu Politikverdrossenheit, dass man den Menschen einfach einen bunten Wunschzettel vorspiegelt und sagt, wir können alles machen, was Sie wünschen. Wir können es nicht, wir haben begrenzte Haushaltsmittel, und mit diesen Haushaltsmitteln müssen wir haushalten und können nur Schwerpunkte erfüllen!
Ach, Frau Stahmann, ich glaube, ich bin hier ganz gut mit meinen Positionen und fühle mich da auch sehr sicher, dass ich
Recht habe, weil Sie hier keinen Vorschlag gemacht haben, wie Sie etwas finanzieren wollen. Ich finde, darüber sollten Sie doch erst einmal nachdenken, wie Sie diese Sachen voranbringen wollen!
Ich bin gespannt auf Ihren zweiten Redebeitrag, in dem Sie uns Ihre Haushaltspolitik zu verkaufen versuchen.
Ich möchte noch zu einem Bereich etwas sagen, weil wir es auch ein bisschen mit Herrn Pietrzok abgesprochen hatten, dass Sie sich ein bisschen stärker auf die Bildungspolitik konzentrieren und der Bereich der Flächenpolitik noch angesprochen werden sollte, weil es auch gerade ein sehr wichtiger Punkt ist, der in den Resolutionen hier aufgetaucht ist und dieses Spannungsfeld umschreibt zwischen der Notwendigkeit, in dieser Stadt, in diesem Land Gewerbeflächen zu schaffen, um Arbeitsplätze zu schaffen und auf der anderen Seite auch die Natur berücksichtigt, die Umwelt berücksichtigt.
Diese beiden Sachen miteinander zu verbinden ist kein einfacher Weg, und ich glaube, dass die große Koalition in den letzten Jahren sehr gut bewiesen hat, wie es miteinander zu verbinden ist, dass es sowohl gelingt, mehr Gewerbeflächen in dieser Stadt zu schaffen, neue Investitionen für diese Stadt zu schaffen, mehr Arbeitsplätze in dieser Stadt zu schaffen, als auch gleichzeitig trotzdem den Belangen der Natur Rechnung zu tragen, indem man Brachflächen revitalisiert und eben auch in den Bereichen, in denen Naturschutz gefordert ist, und dort, wo wir Naturschutzflächen haben. Ein großer Teil Bremens steht unter Landschaftsschutz, Landschaftspflege, Naturschutz. Da, glaube ich, hat es die große Koalition sehr gut geschafft, diesen Spagat zu finden. Ich finde, das ist auch ein Punkt, der für die Zukunft weiterhin sehr wichtig bleibt.
Es wird von den Grünen gern dargestellt, als ob mit uns eine Revitalisierung vorhandener Industriebrachen nicht möglich ist. Ich glaube, gerade im Bereich Vulkan haben wir gezeigt, was wir aus solchen Bereichen machen können. Ich finde, das sind alles Erfolgsprojekte, die wir auf den Weg gebracht haben, und darauf sind wir sehr stolz.
Der letzte Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist der Bereich, wie wir die Jugendlichen stärker einbinden können, indem sie ihre Rechte auch selbst geltend machen können. Da möchte ich gleich von Anfang an den Punkt nennen, der von Ihnen beiden auch gekommen ist, nämlich die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Die Einführung, die von Ihnen gewünscht ist, trägt eben gerade nicht dazu bei, dass Jugendliche selbst ihre Vorstellungen, ihre Ideen, ihre Politik einbringen können, weil Sie ih
nen nur das aktive Wahlrecht geben wollen, nur die Möglichkeit, dass sie uns wählen können, damit wir ihnen sagen, wie es weitergeht. Genau das, denke ich, ist der falsche Weg. Man muss die Jugendlichen aktiv einbinden in die Politik, und man muss ihnen dann eben auch ein passives Wahlrecht ermöglichen, so dass sie gewählt werden können.
Nun wissen Sie alle selbst, oder Sie sollten es zumindest wissen, wenn Sie hier sitzen, dass es relativ schwierig ist, ein passives Wahlrecht für einen Landtag zu geben, wenn die Volljährigkeit noch nicht erreicht ist, da stößt man auf verfassungsrechtliche Bedenken.
Daher ist die Möglichkeit nicht gegeben. Ich halte eine Abkopplung von aktivem und passivem Wahlrecht für keine gute Idee.
Man gaukelt den Jugendlichen damit vor, dass sie selbst ein Geschehen bestimmen können, was gar nicht möglich ist, weil sie ihre Meinung hier im Parlament nicht selbst vertreten können, und das ist nicht der richtige Weg.
Gern sind wir bereit, und das haben wir durch die Jugendenquete auch schon deutlich gemacht, die wir hier aktiv gefordert haben, dass man überlegen muss, inwieweit man gerade auf Beiratsebene die Jugendlichen stärker einbinden kann. Dort sind wir auch bereit, über verschiedene Möglichkeiten zu reden. Ich bin auch gespannt, was der Senat in diesem Bereich vorschlägt, wie man dort Jugendliche stärker einbinden muss und auch kann. Es wird in vielen anderen Bereichen schon gemacht, was die Schule oder auch Jugendfreizeiteinrichtungen betrifft. Dort werden Jugendliche schon zum Teil eingebunden. Dort gibt es sicherlich auch Verbesserungsmöglichkeiten.
Ich glaube aber, dass man nicht die Vorstellung haben darf, es gäbe ein Mittel, mit dem wir es schaffen, alle Jugendlichen in dieser Stadt einzubinden. Es gibt ganz vielfältige Möglichkeiten. Ich finde, das
Internet muss viel mehr genutzt werden, um auch die Belange der Jugendlichen abzufragen und in die spätere Planung einzubinden. Ich hoffe, dass das auch seitens des Senats eine Berücksichtigung findet. Ich glaube, man muss schon verschiedene Methoden und verschiedene Mittel anwenden, um Jugendliche stärker zu berücksichtigen. Es gibt kein Allheilmittel, und auch die von Ihnen geforderte Wahlrechtsänderung stellt ein solches Allheilmittel nicht dar. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich Ihnen jetzt das Vergnügen bereite, zum dritten Mal auf die einzelnen Projekte im einzelnen einzugehen, möchte ich vorweg noch einmal in Erinnerung rufen, womit Bündnis 90/Die Grünen diesen Untersuchungsausschuss begründet hat. Dies ist wichtig für das Verständnis der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses und deren Bewertung, denn nur wenn man sich noch einmal vor Augen führt, welche Behauptungen, welche Verdächtigungen, welche Aussagen vom Bündnis 90/Die Grünen hier gemacht wurden vor Einsetzung des Untersuchungsausschusses, kann man das jetzt hier vorgetragene Ergebnis von Herrn Dr. Güldner auch eindeutig bewerten.
Bündnis 90/Die Grünen hat teilweise sehr schwere Vorwürfe gegen die Verwaltung und auch die Politik erhoben. Sie haben ein Bild bei den Bürgerinnen und Bürgern von der Politik und der Verwaltung in Bremen gezeichnet, das von kriminellen Machenschaften berichtet, in dem konkrete Vorwürfe bezüglich Bestechung, Vorteilsannahme, Korruption gebracht wurden, in dem die gesamte bremische Verwaltung als eine kriminelle Vereinigung, als ein berühmtes System bezeichnet wurde.
Sie sind sehr weit gegangen mit Ihren Verdächtigungen, Sie haben Behauptungen aufgestellt und diese als Thesen vorweg in den Raum gestellt. Die Thesen waren: Bremen hat gar nicht, oder wenn, nur beschränkt ausgeschrieben, es gibt in Bremen nur einen einzigen Bauunternehmer, der wirklich eine Chance hat, die hier in Rede stehenden Baugeschäfte waren an vielen Punkten nicht korrekt, es gibt ein Ermittlungsverfahren gegen einen leitenden Mitarbeiter der Bremer Baubehörde, dies ist nur einer von vielen Fällen.
Sie haben den Eindruck damit vermittelt, und das versuchen Sie auch heute, wenn Sie sich hinstellen und sagen, es gibt eine Menge von Ermittlungsverfahren, es gibt eine Menge von Anklagen. Es gibt ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
eine einzige Anklage, und diese Anklage, dieses Ermittlungsverfahren gab es schon, bevor der Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde.
Es gab aber auch von Anfang an Zweifel, ob eine solche kriminelle Vereinigung, die ja jede Menge Personen umfassen muss, wenn sie diese ganzen Vorhaben durchgeführt haben muss, wie Sie sie hier schildern, wenn diese kriminelle Vereinigung es in Bremen geschafft haben soll, so lange etwas geheim zu halten. Ich kann ja verstehen, wenn sie es geschafft haben soll, Sie so lange zum Narren zu halten, aber ich glaube, bei der Bremer Presse, die meistens bestens über alles informiert ist und die meisten Vorlagen auch schon früher auf dem Tisch hat als die jeweiligen Betroffenen, vor einer solchen Presse kann man so etwas mit Sicherheit nicht geheim halten.
Der Senat hat gerade, um solchen generellen Verdächtigungen, wie sie erhoben wurden, entgegenzuwirken, bereits im Dezember 2000 und auch im Januar 2001 Verwaltungsvorschriften über die Annahme von Belohnungen und Geschenken und zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung in Bremen erlassen. Dies sind sehr spezielle Richtlinien, die diese Gefahr auf sehr effektive Weise eindämmen können. Durch den Untersuchungsausschuss ist für Bremen Schaden angerichtet worden. Ich nenne hier nur einmal die überregionalen Presseartikel, die in den verschiedenen Magazinen zu finden waren wie im „Focus“: „Bremer Bausumpf, Kartell vergleichbar mit kriminellen Vereinigungen“; „Spiegel“: „Jede Menge Sprengstoff. Baulöwe soll Behördenmitarbeiter geschmiert haben. Korrupte Beamte, baut in Bremen der Filz mit?“
Das war das, was Sie bewirkt haben, welches überregionale Bild von Bremen ausgestrahlt wurde!
Ich bin sehr froh, dass der Senat, gerade um diesen Schaden auch zu minimieren, parallel zum Untersuchungsausschuss drei Gutachten zur zukünftigen Vergabepraxis im bremischen Immobilienmanagement in Auftrag gegeben hat. Mit diesen Gutachten hat Bremen wieder einmal eine Vorreiterrolle in Deutschland übernommen für die Erarbeitung konkreter Verfahrensregelungen und Richtlinien im Bereich Public private partnership, denn dass es bei der Realisierung von Großprojekten mit privaten Investoren auch zu gewissen Zielkonflikten kommen kann, ist nicht neu. Dies haben wir auch in unserem Mehrheitsbericht des Untersuchungsausschusses festgestellt. Hierbei handelt es sich jedoch um all
gemeine Probleme und nicht um ein besonderes bremenspezifisches Problem, das auch nicht mit einem besonderen System in Verbindung gebracht werden kann.
So haben auch die Gutachten, ähnlich wie der Untersuchungsausschuss „Bau und Immobilien“, diese Zielkonflikte festgestellt und herausgearbeitet. Die Gutachten bewerten jedoch das bisherige Vorgehen Bremens bei der Lösung dieser Zielkonflikte grundsätzlich als positiv und attestieren, dass materiell keine wesentlichen systematischen Fehler nachgewiesen werden konnten.
Anders als in Ihrem Minderheitenvotum enthalten die Gutachten aber auch konkrete Vorschläge zur Optimierung der Verfahren, wie man es besser bei der Planung und Entscheidungsfindung für die Abwicklung von Großprojekten handhaben kann. Vielleicht hätte man sich ja eine Menge Arbeit und auch dem Steuerzahler fast eine halbe Million Euro sparen können, wenn man statt eines Untersuchungsausschusses mit riesigem Verwaltungsaufwand von Anfang an entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben hätte.
Nun versucht Bündnis 90/Die Grünen ja auch immer gern den Eindruck zu vermitteln, auch heute, Herr Dr. Güldner am Beginn seiner Rede, dass nur aufgrund dieses Untersuchungsausschusses Ermittlungen eingeleitet wurden, Durchsuchungen stattfinden. Dies ist falsch!
Die Ermittlungsverfahren gab es alle schon vorher. Das hat nichts mit diesem Untersuchungsausschuss zu tun. Im Gegenteil! Wenn man heute bei der Durchsuchung irgendetwas finden würde, würde mich das so stark wundern, denn dank Ihres Untersuchungsausschusses müsste derjenige doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er nicht alles weggeworfen hätte, was vielleicht einmal da war!
Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Eigentlich müssten Sie ein Honorar von den Anwälten der Firma Zech bekommen, weil man eine bessere Pro
zessvorbereitung gar nicht hätte bekommen können.
Vorbeugend für die Zukunft möchte ich zumindest raten, dass man sich vor Einsetzung eines Untersuchungsausschusses das nächste Mal vielleicht etwas besser überlegen sollte, ob man diese Fragen nicht besser und sinnvoller klären kann. An dieser Stelle, Herr Dr. Güldner, führen Sie ja immer das Argument an, auf das ich eben schon ein bisschen eingegangen bin, man müsse das Ganze auch öffentlich machen, man müsse die Öffentlichkeit in die Problematik mit einbinden. Ich finde dieses Anliegen unterstützenswert. Man kann sehr gern Öffentlichkeit schaffen, aber ich finde, es ist ein Unterschied zwischen Sensibilisierung von Öffentlichkeit und unseriösen Behauptungen.
Wie immer, versuchen Sie auch in Ihrer Rede die Ernsthaftigkeit der Arbeit der Koalitionsmitglieder im Untersuchungsausschuss zu kritisieren.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich kann mir Spaßigeres vorstellen, als an 36 nichtöffentlichen Beratungssitzungen teilzunehmen, mir an 28 Sitzungstagen 114 Zeugen anzuhören, mir insgesamt über 300 Aktenordner von Staatsanwaltschaft, Behörden, senatorischen Dienststellen und Gesellschaften zu Gemüte zu führen! Da muss man schon ernsthaft herangehen, weil der Spaßfaktor ein sehr geringer ist.
Ich möchte aber auch noch einmal ganz gern etwas zu Ihrer Befragung anmerken, denn teilweise wusste man bei Ihrer Befragung im Untersuchungsausschuss gar nicht, mit wem man nun mehr Mitleid haben sollte, mit den Zeugen, die auf Ihre unpräzisen Fragen eine konkrete Antwort finden sollten, oder mit Ihnen selbst, der krampfhaft versuchte, die gewünschte Antwort schon in seiner Fragestellung einzubringen!
Für uns standen im Vordergrund des Untersuchungsausschusses die sich aus den Akten und den Zeugenaussagen ergebenden Fakten, Zahlen und die Rechtslage. Im Gegensatz zu anderen mussten
wir weder eine Rechtfertigung dafür finden, dass wir diesen Untersuchungsausschuss eingesetzt haben, noch wurden wir von politischen Motiven geleitet. Mit einer These hat Frau Linnert in ihrer Einsetzungsrede Recht gehabt: Es wurde im Untersuchungsausschuss nicht die große Koalition untersucht, denn alle hier in Rede stehenden Projekte, insbesondere die, die Herr Dr. Güldner hier kritisiert hat, waren in der entscheidenden Phase, in der Planungsphase, bei der Frage der Einbeziehung Privater in der Ampelkoalition beschlossen worden.
Ich möchte zuerst noch einmal, bevor ich auf die einzelnen Projekte eingehe, ein paar allgemeine Bemerkungen zu den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses machen! Es wird ja gern behauptet, dieser Untersuchungsausschuss sei symptomatisch für alle Bauprojekte, die in Bremen gelaufen sind. Die von uns untersuchten Baumaßnahmen und Immobiliengeschäfte haben jedoch im Verhältnis zu den gesamten Bremer Maßnahmen nur ein geringes Gesamtvolumen und spielen für das Gesamtvolumen auch keine zentrale Rolle. Von 1995 bis 1999 gab es 500 Vorlagen in den Wirtschaftsförderungsausschüssen mit einem Gesamtvolumen von 4,5 Milliarden DM, Zechbau hat daran einen Anteil von 150 Millionen DM. Allein für die Messehalle war die gleiche Summe veranschlagt. Das Haushaltsvolumen beträgt insgesamt vier Milliarden DM, also davon zu sprechen, dass hier alles nur einem einzigen Bauunternehmer zugeschustert wurde, steht entgegen jeder Realität!
Es wurden auch nicht, wie gern von den Grünen behauptet, alle diese Projekte hinter verschlossenen Türen behandelt. Es gab ganz im Gegenteil sehr viele Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen Ressorts, zwischen den verschiedenen Gesellschaften, es wurde in der Presse öffentlich über die einzelnen Projekte und auch die einzelnen Verfahrensschritte diskutiert. Es war sehr viel Transparenz in diesem Spiel, zu viel Transparenz teilweise, dass die Unterlagen, bevor sie im Senat waren, meistens schon in der Presse waren.
In diesem Zusammenhang muss auch erwähnt werden, dass auch bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Projekte regionalwirtschaftliche Aspekte eine Rolle gespielt haben, also nicht nur immer rein betriebswirtschaftliche Rechnungen. Für uns als große Koalition, für uns als CDU ist es nämlich auch wichtig, private Investitionen zu fördern und Dauerarbeitsplätze in Bremen zu schaffen,
dies gerade vor dem Hintergrund, dass der Standort Bremen nach dieser Vulkan-Krise sicherlich nicht der beliebteste Standort in Deutschland war und auch nicht von Investoren überrannt wurde. Da musste man schon einige Anstrengungen unternehmen, um diesen Standort wieder voranzubringen. Wir sind froh, dass wir dies geschafft haben.
Ich möchte jetzt zu den einzelnen Projekten etwas sagen! Herr Kleen ist schon sehr ausführlich auf die einzelnen Projekte eingegangen. Ich kann es mir allerdings auch nicht ersparen, sie nur global zu betrachten, weil es im Wesentlichen auf die Details ankommt. Gerade wenn man sich noch einmal die Rede von Herrn Dr. Güldner vor Augen führt, in der wesentliche Details einfach falsch dargestellt wurden, ist es wichtig, sich das noch einmal genau vor Augen zu führen, um dann eine Bewertung zu machen.
Ich möchte zuerst auf den Großmarkt eingehen! Die Chronologie des Großmarktes ist auch schon von dem Ausschussvorsitzenden ausführlich dargestellt worden und ist auch im Wesentlichen unstreitig. Die Ausschreibung und die Vergabe des Großmarktes wurde von Anfang an von einem unabhängigen Projektsteuerer durchgeführt. Neben der Vergabeprüfstelle wurde ein unabhängiger Rechtsanwalt, der Experte im Vergaberecht ist, bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabe hinzugezogen. Dieser nahm zu den vergaberechtlichen Fragen Stellung, und aufgrund dieser Stellungnahmen wurden dann unter juristischen Gesichtspunkten Empfehlungen ausgesprochen, denen auch die Projektsteuerer immer gefolgt sind. Diejenigen, die bei den letztendlich getroffenen Vergabeentscheidungen nicht berücksichtigt werden konnten, haben teilweise Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angestrengt. Das ist ihr gutes Recht.
Alle streitigen Verfahren wurden nochmals überprüft. Dabei kam es teilweise zu anderen juristischen Bewertungen, die daraus resultierten, dass das Vergaberecht in diesen Punkten relativ neu war, es noch keine hundertprozentige Rechtsprechung dazu gab, sondern differierende Entscheidungen verschiedener OLG, und sich somit die Vergabekammer in Bremen einer anderen Rechtsprechung angeschlossen hat, als der Rechtsexperte vorher in diesem Fall geraten hatte. In keinem Fall wurde aber ein Verdacht geäußert, dass die Verfahren insgesamt nicht rechtmäßig seien und ein Unternehmen besonders begünstigt werden sollte.
Nun kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen, was interessieren mich Vergaberechtsexperten, was interessieren mich Gerichte, ich als Hobbyjurist weiß alles besser und erkenne das als Einziger sofort! Ich finde, dies hat aber nichts mit einer
seriösen Aufklärung und einer seriösen Betrachtung der Dinge zu tun.
Beim Contrescarpe-Center lautet das vollmundige Urteil der Grünen: Die Beweisaufnahme konnte nicht den Verdacht ausräumen, dass die Grundstücksangelegenheit Contrescarpe im Zusammenhang mit Koppelungsgeschäften hinsichtlich der Übernahme von 50 Prozent der Gesellschaftsanteile an der Ticket-Service-Center GmbH durch das Unternehmen KPS gestanden hat. Nun frage ich mich: Wenn die Grünen diesen Verdacht gehabt haben, der sich im Übrigen in keinster Weise aus den uns vorliegenden Akten ergibt, und auch dies wirklich aufklären wollten, warum haben Sie denn nichts unternommen?
Ich meine, ein Beitrag zur Aufklärung dieser Frage, ob ein solcher Verdacht besteht oder nicht, ist es nicht gerade, wenn man erstens vorschlägt, den Bereich Contrescarpe gar nicht mehr im Ausschuss behandeln zu wollen, zweitens die Zeugen aus der Verwaltung nicht einmal zu diesem Punkt befragt und drittens bei der Aussage des Zeugen Schulenberg, dass das Contrescarpe-Center nichts mit dem Musical zu tun hat, sondern dieser Vorgang schon abgeschlossen war, bevor wir uns über das Musical oder das TSC unterhalten, daraufhin, Herr Dr. Güldner, ist Ihnen nichts mehr eingefallen! Da ist es natürlich einfacher, sich hier heute hinzustellen und zu sagen, der Verdacht konnte nicht ausgeräumt werden.
Einen Beitrag haben Sie dazu nicht geleistet.
Es ist in der Sachlage auch einfach falsch. Es ist falsch, wenn Sie behaupten, dass, obwohl die Bremer Lagerhaus-Gesellschaft einen höheren Preis geboten hatte, Schulenberg den Zuschlag bekam, gekoppelt an Abmachungen zum Betrieb des Musicals.
Doch, das hat Frau Linnert behauptet! Lesen Sie doch einfach die Rede Ihrer Fraktionsvorsitzenden noch einmal nach, das würde es uns allen hier etwas erleichtern.
Das Kataster- und Vermessungsamt hatte für das Grundstück einen Verkehrswert von 5,5 Millionen DM ermittelt. Sowohl KPS als auch die Arbeitsgemeinschaft Riggers/Dettmer hatten ein Angebot zum angegebenen Verkehrswert gemacht. Beide wollten das Grundstück für den in Rede stehenden Kaufpreis auch erwerben. Es stimmt also nicht, dass die BLG, die im Übrigen selbst gar kein Angebot gemacht hat, sondern lediglich Mitnutzer war, einen höheren Kaufpreis geboten hat.
Auch bezüglich der von Ihnen hier vorgetragenen Koppelung ergibt sich nichts, weder aus den uns vorliegenden Unterlagen noch aus den Zeugenaussagen vor dem Untersuchungsausschuss. Ausschlaggebend für die Vergabe an KPS war insbesondere der regionalwirtschaftliche Aspekt, nämlich die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.
KPS hatte 171 neue Arbeitsplätze versprochen, 150 neue Arbeitsplätze sind in Bremen schon geschaffen worden.
Zum Siemens-Hochhaus! Im Siemens-Hochhaus haben Sie als Kernaussage, dass dieses Gebäude zunächst in einem ungewöhnlich kurzfristigen Entscheidungsprozess Ende 1999/Anfang 2000 freihändig an das Unternehmen Zechbau veräußert werden sollte. In der Schule würde man an eine solche Aussage die Bemerkung schreiben: Was will uns der Autor damit sagen? Dass freihändig veräußert wurde? Nein, denn das Siemens-Hochhaus wurde ja in einer beschränkten Ausschreibung angeboten, und dies war auch vollkommen legitim, denn es konnten ausreichend Angebote eingeholt werden. Dass es heimliche Bestrebungen gab, das Objekt Zechbau zuzuschustern? Dann hätte man ja wohl keine Ausschreibung gemacht! Bleibt nur, dass es in Bremen kurzfristige Entscheidungsprozesse gibt, und, ehrlich gesagt, gerade mit Blick auf die Bundesebene bin ich froh, dass es in Bremen so ist.
Im Übrigen muss ich sagen, dass wir für diese Feststellung auch keinen Untersuchungsausschuss gebraucht hätten. Das hätten wir Ihnen, liebe Grüne, auch so sagen können!
Ich möchte aber noch einmal kurz die Abläufe um das Siemens-Hochhaus darstellen! Die Entscheidung, das Siemens-Hochhaus zu kaufen, stammt aus dem Jahr 1997. Wesentliche Beweggründe waren damals die regionalwirtschaftlichen Aspekte, nämlich die Bindung von Siemens an den Standort und die Ansiedlung von Siemens im Technologiepark. Die eigenen Vermarktungsbemühungen von Siemens für das Hochhaus waren gescheitert. Da Bremen wollte, dass Siemens an diesem Standort bleibt, hat man dieses Hochhaus dann auch übernommen, und ich denke, wenn man sich einmal anschaut, wie der Stellenabbau bei Siemens in Deutschland gelaufen ist,
dann kann man sehr froh sein, dass der Senat damals diese Entscheidung getroffen hat.
Schwerpunkt der Ermittlungen waren aber insbesondere der Verkauf des Siemens-Hochhauses und die Beweggründe, die dazu geführt haben. An dem Verfahren zum Verkauf des Siemens-Hochhauses war nichts Vorwerfbares zu finden. Die Firma Zech hatte bei der GBI Informationen zum Siemens-Hochhaus eingeholt und auch der GBI ein Kaufangebot für das Siemens-Hochhaus gemacht. Zwar war die GBI nicht Ansprechpartner für einen eventuellen Verkauf, da sie aber für die Belegung des Hochhauses zuständig war, war sie ein wichtiges Zwischenglied für die Berechnungen für eine mögliche Vermietung des Hochhauses.
Nachdem dieses Angebot den zuständigen Stellen beim Senator für Finanzen unterbreitet wurde, kam man in der Frühstücksrunde des Senats überein, den Verkauf des Siemens-Hochhauses zu prüfen. Entscheidender Faktor war letztendlich für einen Verkauf des Siemens-Hochhauses, dass das Gebäude für eine Million DM über dem Ankaufspreis verkauft werden konnte. Die sichere Voraussetzung hatte man allein schon durch das Angebot von Zech, dennoch hat man sich entschlossen, eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen, was eben Ihrer These, dass dort jemandem ein Projekt zugeschustert werden sollte, absolut entgegensteht.
Es wurde dann eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt und letztendlich auch das Projekt verkauft. Der Rechnungshof hat kritisiert, dass es keine Wirtschaftlichkeitsberechnung gegeben hat. Es hätte allerdings auch keines Untersuchungsausschusses bedurft, dass wir diese Information hier noch einmal feststellen, weil der Bericht des Rechnungshofs jedem Abgeordneten vorlag und auch schon im Vorfeld sehr ausführlich diskutiert wurde. Der Rechnungshof hat auch in seiner Stellungnahme eingeräumt, dass der Stadt hieraus kein Schaden entstanden ist und man lediglich das Risiko eines Verstoßes gegen die Landeshaushaltsordnung in Kauf nehmen würde. Es gibt aber eine solche Verletzung nicht.
Der Verkauf war unter diesen Umständen ein rechtmäßiges und sauberes Geschäft, das der Freien Hansestadt Bremen sicherlich auf lange Zeit auch dienlich sein wird. Wenn man sich die Sanierungsmängel anschaut, die in den Zeugenaussagen zum Ausdruck gekommen sind, wären, wenn Bremen Eigentümer dieses Gebäudes geblieben wäre, erhebliche Kosten auf die Freie Hansestadt Bremen zugekommen. Ich glaube, Sie vom Bündnis 90/Die Grünen wären die Ersten gewesen, die hier gesagt hätten, warum habt ihr das Haus denn nicht verkauft, jetzt habt ihr die Sanierungsmängel zu tragen!
Ich möchte noch einmal kurz auf den Bahnhofsvorplatz eingehen. Ich werde das jetzt auch etwas kürzer fassen, da wir in der Zeit schon etwas fortge
schritten sind. Beim Bahnhofsvorplatz ist das Besondere, was anzumerken ist, darauf ist Herr Kleen ja auch schon sehr ausführlich eingegangen, dass es bereits zwei erfolglose Ausschreibungen gegeben hat. Hier sieht man auch einmal, dass nicht, wie von den Grünen immer behauptet wird, jede Ausschreibung ein voller Erfolg für Bremen sein muss. Im Gegenteil, die Ausschreibungen für den Bahnhofsvorplatz, die beide erfolglos geblieben sind, haben dazu beigetragen, dass der Wert und das Image dieses Objektes erheblich gesunken sind und es fahrlässig wäre, eine weitere Ausschreibung zu machen, wegen der Befürchtung, dass sie nochmals erfolglos bleiben würde. Ich finde es sehr gut, dass der Senat eine Lösung gefunden hat, die insbesondere unter städtebaulichen Aspekten sehr wertvoll ist.
Ich möchte auch nur noch ganz kurz auf die Ostkurve eingehen. Es ist richtig, dass bei der Ostkurve nicht das Vergaberecht eingehalten wurde. Dies ist auch im Mehrheitsvotum des Untersuchungsausschusses festgestellt worden. Das ist auch von niemandem bezweifelt worden. Die Frage ist, ob dies getan wurde oder hinter verschlossenen Türen stattgefunden hat aufgrund der Tatsache, dass man dieses Projekt einem bestimmten Unternehmen zuschustern wollte. Dafür gab es keinerlei Beweise. Im Gegenteil, es wurde deutlich gemacht, dass im Aufsichtsrat der BSF, in dem im Übrigen auch Ihre Fraktion vertreten war und dieser Sache zugestimmt hat, sehr deutlich diskutiert wurde und dass man aufgrund dessen, dass keine Haushaltsmittel in dieses Projekt eingeflochten sind, davon ausging, dass man nicht öffentlicher Auftraggeber ist und damit nicht an das Vergaberecht gebunden ist. Das war zwar eine falsche Rechtsauffassung, aber es war nicht so, dass damit Schaden für Bremen angerichtet wurde oder der Vorwurf der Bestechlichkeit oder der Bestechung bewiesen werden konnte.
Ich möchte jetzt noch einmal auf das Polizeihaus Am Wall eingehen. Sie stellen sich hier auch hin, als ob es nur eine beschränkte Ausschreibung gegeben hätte. Das hat zumindest Frau Linnert damals in ihrer Einsetzungsrede behauptet. Beim Polizeihaus Am Wall hat eine Ausschreibung stattgefunden. Diese Ausschreibung hatte nicht nur das Kriterium Höchstgebot, sondern war insbesondere an eine bestimmte Investition und einen bestimmten Realisierungsplan gekoppelt.
Es ist vollkommen legitim, dass man, wenn man ein Objekt in einer 1-a-Lage dieser Stadt anbietet, sich nicht irgendetwas hinstellen will, sondern auch einen städtebaulichen Aspekt berücksichtigen muss.
Sie versuchen nun so zu tun, als ob die Senatsentscheidung über den Verkauf an Zech direkt mit der Unterbringung der Zentralbibliothek gekoppelt wäre. Dies ist auch falsch. Die Entscheidung zum Verkauf des Polizeihauses ist am 13. Januar 1998 getroffen worden, im Übrigen hier in der Stadtbürgerschaft. Der Senatsbeschluss für die Zentralbibliothek ist am 8. Juni 1999, anderthalb Jahre später, gefasst worden. Ich glaube, diese Daten sollten Sie sich lieber noch einmal vor Augen führen.
Es ist auch nicht richtig, wie Sie behaupten, dass Zech der Einzige war, der über dieses Projekt Zentralbibliothek informiert war. Es stand erstens immer in der Zeitung, und zweitens wurde auch der andere Bewerber, der sich an der Ausschreibung beteiligt hat, extra aufgefordert, die Zentralbibliothek in sein Konzept aufzunehmen. Dies hat er nicht getan, das war auch seine freie Entscheidung. Dennoch können Sie sich hier heute nicht hinstellen und behaupten, dass es unterschiedliche Konditionen für die Bewerber gab.
Nun zur Lettow-Vorbeck-Kaserne, der Sie hier sehr ausführlich Zeit gewidmet haben! Das hat die Sache allerdings auch nicht besser gemacht. Die Behauptungen, die Sie hier aufgestellt haben, sollten Sie wirklich noch einmal überprüfen, denn sie sind in dieser Form nicht richtig. Es hat eine Ausschreibung für die Lettow-Vorbeck-Kaserne gegeben. Es wurde das Finanzierungsmodell ausgeschrieben. Diese Ausschreibung ist sogar von der EU-Kommission geprüft und als rechtmäßig empfunden worden. Ich glaube, das sollten Sie hier einfach einmal zur Kenntnis nehmen.
Dass es Überlegungen gab, auf eine Ausschreibung zu verzichten, verheimlicht hier auch niemand. Ich finde, es ist auch ein legitimer Gedanke zu überlegen, ob es die rechtlichen Rahmenbedingungen hergeben, dass man ein solches Objekt freihändig vergeben kann. Es muss nur in den rechtlichen Rahmenbedingungen stattfinden. Genau die sind durch zwei Gutachten geprüft worden, die beide bestätigt haben, dass es aufgrund der Geheimhaltung legitim ist, hier eine freihändige Vergabe zu machen.
Nun stellen Sie sich hier immer gern hin, als ob insbesondere der Senator Borttscheller viel Energie aufgebracht hätte, diese Rechtslage zu umgehen. Dies ist vollkommen falsch. Richtig ist, was gerade die Geheimhaltung betrifft, dass es die beiden Gutachten gab, die beide bestätigten, dass eine freihändige Vergabe rechtlich zulässig ist. Dann gab es die
verschiedenen Sitzungen innerhalb der Polizei und der Behörde für Inneres, in denen diskutiert wurde, inwiefern geheimhaltungsbedürftige Flächen vorhanden sind. Dazu gab es unterschiedliche Auffassungen. In der abschließenden Sitzung wurde von der Polizei deutlich gemacht, dass der Bedarf an geheimhaltungsbedürftigen Flächen nicht so groß wäre und deshalb eine Ausschreibung erfolgen sollte. Genau diese Meinung hat Herr Senator Borttscheller in der anschließenden Sitzung, in der über die Vergabe entschieden werden sollte, dargebracht und erläutert.
Herr Zantke hat dann – und genau dies versuchen Sie immer wieder falsch darzustellen, aber es wird dadurch, dass Sie es dauernd hier behaupten, nicht richtiger – nämlich gesagt, es ist ganz egal, wie groß die geheimhaltungsbedürftigen Flächen sind, wichtig ist bei dieser Frage nur, dass es geheimhaltungsbedürftige Flächen gibt, und nicht in welchem Größenanteil. Das ist eine rechtliche Beurteilung, die Herr Zantke gemacht hat. Herr Zantke hat sich in keiner Form darauf eingelassen, ob der Flächenbedarf 4700 Quadratmeter oder 158 Quadratmeter ist. Er hat eine rechtliche Auffassung dargelegt, die die Polizei auch gar nicht entscheiden konnte, weil in der Polizei keine Vergaberechtsexperten sitzen. Die sitzen im Bauamt.
Deshalb finde ich es auch sehr unseriös, wenn Sie hier Ihre Behauptungen aufstellen, dass hier einfach eine andere Meinung vertreten wurde. Das Innenressort hat auf die Experten im Bauressort gehört. Es ist in einer Verwaltungsebene vollkommen legitim, dass man sich bei Sachfragen auch an die Sachexperten hält und nicht eine Meinung vertritt, die vielleicht von einem selbst nicht geprüft werden konnte. Ich glaube, dass Sie diesen Punkt vielleicht gleich noch einmal selbst klarstellen sollten, dass Sie das hier nicht so richtig dargebracht haben.
Ich möchte jetzt zum letzten Punkt noch etwas ausführlich sagen, obwohl es eigentlich nicht die Aufgabe des Untersuchungsausschusses war, sich damit zu beschäftigen, nämlich zum Fall Zantke. Da Sie vom Bündnis 90/Die Grünen diesen Fall aber immer als Aufhänger dafür nehmen, dass er der Beweis dafür ist, dass in ganz Bremen Korruption und Bestechung herrschen, möchte ich noch ein paar Sätze dazu sagen.
Herr Dr. Güldner, der Tatbestand der Bestechung ist nicht so einfach, wie Sie immer versuchen darzulegen, nämlich dass der eine gibt und der andere nimmt. Das ist noch keine Bestechung. Zur Bestechung gehört noch etwas mehr. Die Voraussetzung der Bestechung und im Übrigen auch der Vorteilsannahme ist eine Unrechtsvereinbarung. Eine Unrechtsvereinbarung ist eine Übereinkunft zwischen dem Amtsträger und dem Zuwendenden über die
inhaltliche Verknüpfung von Dienstausübung und Vorteilszuwendung. Die Zuwendung muss in dem Bewusstsein vorgenommen werden, dass der Amtsträger hierfür irgendeine dienstliche Tätigkeit vorgenommen hat oder vornehmen wird. Die Verknüpfung zwischen Vorteil und Dienstleistung liegt daher im Wesen der Zuwendung als Gegenleistung und in einer wenigstens stillschweigenden Übereinkunft der Beteiligten hierüber. Eine Diensthandlung liegt vor, wenn die Tätigkeit des Amtsträgers in den Bereich seiner amtlichen Funktion fällt und von ihm nur vermöge seines Amtes vorgenommen werden kann.
Ob eine solche Unrechtsvereinbarung zwischen Herrn Zantke und Vertretern der Baubranche, konkret dem Unternehmen Zech, bestanden hat, können wir überhaupt nicht beurteilen. Das war auch nicht die Aufgabe des Untersuchungsausschusses. Es entzieht sich auch vollkommen unserer Kenntnisnahme. Wie Sie es hier im Abschluss formuliert haben, haben Sie sich eben nicht nur auf den Verdacht beschränkt, sondern hier ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass Sie schon eine Vorverurteilung geschlossen haben.
Viel entscheidender ist für uns als Untersuchungsausschuss gewesen, ob es in Bremen Verwaltungsstrukturen und Entscheidungswege gibt, die es ermöglichen, dass aufgrund einer einzelnen Unrechtsvereinbarung, von der Sie behaupten, dass sie bestehen würde, was Sie allerdings auch nicht beweisen können, möglich ist, Entscheidungen zu beeinflussen. Genau dies versuchen Sie hier zu suggerieren.
Ich möchte Ihnen nur einmal ganz kurz anhand der sieben Beispiele deutlich machen, dass selbst wenn irgendjemand versucht hätte, mit Herrn Zantke eine solche Unrechtsvereinbarung zu schließen, es nicht dazu gekommen wäre, dass diese Projekte von ihm hätten beeinflusst werden können. Die Beispiele Contrescarpe-Center, Siemens-Hochhaus, Großmarkt und Bahnhofsvorplatz machen deutlich, dass Herr Zantke an keinem dieser Projekte in entscheidenden Phasen beteiligt war. In der Ostkurve war Herr Zantke beteiligt, als der Festpreis schon beschlossen war, also auch in keiner entscheidenden Phase. Herr Zantke trat erst an, nachdem der Senatsbeschluss getroffen worden war.
Für das Polizeihaus Am Wall hat Herr Zantke auch nicht die Bewertung vorgenommen, die wurde von vielen Mitarbeiten aus verschiedenen Ressorts vorgenommen. Herr Zantke hat zwar das Konzept vorgestellt, aber an der Spitze der Bewegung für die Zentralbibliothek war Ihr Parteikollege Herr Bücking und nicht Herr Zantke.
Bei der Frage der Lettow-Vorbeck-Kaserne ist es auch so, dass nicht Herr Zantke sich für die Geheimhaltung eingesetzt hat, sondern dass es dazu die Gutachten gab und nicht Herrn Zantke.
Dann werde ich zum Schluss kommen und es erst noch einmal verallgemeinern, bevor ich gleich noch einmal ein paar konkretere Punkte dazu sage. Ich glaube, Herr Dr. Güldner, Sie haben sich keinen Gefallen getan, weder mit dem Untersuchungsausschuss, der für Bremen nicht dazu beigetragen hat, dass dieser Standort begehrenswerter wird, noch haben Sie sich für Ihre Partei und Ihre Fraktion einen Gefallen getan, denn ich denke, wer mit Vorverurteilungen und wirklich einem solchen rechtsstaatlichen System hier aufwartet, der tut sich keinen Gefallen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Linnert, ich glaube, dass persönliche Vorwürfe und Anwürfe in dieser Frage nicht besonders weiterhelfen. Sie sollten sich lieber mit den Fakten beschäftigen, das würde uns wirklich weiterhelfen!
Ich finde es auch schon sehr erstaunlich, sich hier hinzustellen und die Zusammenarbeit im Untersuchungsausschuss, die Führung des Ausschussvorsitzenden Herrn Kleen anzugreifen. Ich weiß nicht, was Ihnen Herr Dr. Güldner erzählt hat, Sie selbst haben ja an gar keiner Sitzung und keiner Zeugenbefragung teilgenommen!
Deshalb können Sie sich selbst kein Urteil darüber gemacht haben. Ich weiß nicht, was Herr Dr. Güldner Ihnen erzählt hat! Es gab eine faire Zusammenarbeit, es standen Ihnen alle in der Verfassung verbrieften Rechte zu, wobei Ihnen das Recht zur Beantragung eines Untersuchungsausschusses eigentlich gar nicht zugestanden hätte, sondern wir es Ihnen gegeben haben!
Wir haben uns nun wirklich fast ein Jahr lang in diesem Ausschuss bemüht, Aufklärungsarbeit zu machen, uns wirklich an den Akten zu orientieren, uns an den Zeugenaussagen zu orientieren. Nicht nur Herr Kleen und ich haben wirklich viel Zeit damit verbracht, Herrn Dr. Güldner die Faktenlage wirklich deutlich zu machen, auch die Zeugen haben versucht, es ihm deutlich zu machen. Ich bin es langsam wirklich Leid, es hier noch einmal zum 180. Mal zu wiederholen, wie die Sachlage ist. Lesen Sie es einfach wirklich noch einmal nach, damit Sie es besser wissen und sich nicht auf Ihr Minderheitenvotum verlassen müssen, was so nicht stimmt!
Frau Linnert, Sie versuchen hier heute wieder wie schon bei Ihrer Einsetzungsrede, und der Verdacht ist auch gleich am Anfang gekommen, ein großes Sieb aufzustellen, durch das die gesamte Verwaltung, durch das die gesamte Politik in Bremen gekippt werden soll in der Hoffnung, irgendetwas wird schon hängen bleiben, und das können wir dann der Bevölkerung als Beweis für unsere Verdächtigungen präsentieren. Meine Damen und Herren, in diesem Sieb ist wirklich nichts hängen geblieben, und das müssen Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen!
Eigentlich, Herr Dr. Güldner und Frau Linnert, müssten Sie sich hier heute hinstellen und sich dafür entschuldigen, dass Sie die Verwaltung und die Politik in Bremen und damit sehr viele Menschen Bremens einem kriminellen Verdacht ausgesetzt haben! Dafür müssten Sie sich entschuldigen!
Ich kann das menschlich verstehen, auch als Parlamentarierin, dass man so etwas nicht gern macht, aber korrekt wäre es. Wenn Sie sich wirklich an den Fakten, an den Zahlen und an der Rechtslage orientieren, würden Sie dies auch tun! Von den Kosten für den Untersuchungsausschuss, und eine halbe
Million Euro sind Kosten, möchte ich einmal ganz schweigen. Ich hoffe, dass Sie, bevor wir einen nächsten Untersuchungsausschuss einsetzen oder bevor Sie einen nächsten Untersuchungsausschuss beantragen, wirklich besser recherchieren, und sich besser fragen, ob diese Verdachtsmomente wirklich bestehen, die Sie behaupten. Sie haben ja selbst diese Gutachten zitiert, die Sie ganz toll finden. Warum haben Sie dann nicht ein Gutachten beantragt? Das hätte uns wirklich weitergeholfen, aber nicht dieser Untersuchungsausschuss!
Zum Schluss möchte ich noch aus der Presse den Kollegen Kuzaj von der „Syker Kreiszeitung“ zitieren, der in seinem Kommentar zum Abschluss schreibt – –.
Ja, man kann sich hier über Presse lustig machen! Ich finde, das ist eine sehr wertvolle Zeitung, wie alle Zeitungen, die wir in diesem Land haben! Dass man sich über die Presse lustig macht, darüber wird sich der Kollege bestimmt freuen. Ich möchte aber trotzdem aus seinem Kommentar zitieren, weil ich finde, dass er sehr zutreffend ist: „Eine Partei in der Opposition muss kämpfen, hier aber wird versucht, sich mit Hilfe von Interpretationen, Vorverurteilungen und Vorurteilen zu profilieren. Ist dies das System Grüne?“
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann, Sie haben es schon ausgeführt, die Initiative ist von Ihnen gekommen, die Kinderrechte mit in die Verfassung aufzunehmen. Das Thema wurde ausführlich diskutiert mit einer Anhörung des Landesjugendhilfeausschusses, die Deputation für Soziales und Jugend hat sich ausführlich damit beschäftigt, Fachleute sind gehört worden, es ist eine breite Öffentlichkeit geschaffen worden. Ich glaube, auch in Bremen insgesamt wurde über das Thema sehr ausführlich diskutiert.
Im Wesentlichen kann festgestellt werden, dass sowohl zwischen den Fachleuten als auch in den Fraktionen hier im Haus ein Konsens besteht, dass die Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
werden sollen. Es ist richtig, dass die Kinder als eigenständiges, selbständiges Individuum mit eigenen Rechten wahrgenommen und eben nicht nur als Teil der Familie angesehen werden, jedoch ist das auch schon nach der heutigen Rechtslage so. Deshalb, Frau Stahmann, würde ich auch nicht unbedingt von einer Lücke im Gesetz oder in unserer Landesverfassung sprechen, weil auch die heutige Rechtslage genau dies schon hergibt.
Auf Verfassungsebene ist ebenfalls unstrittig, dass das Kind Grundrechtsträger ist, dass das Kind selbst Anspruch auf Schutz des Staates hat, dass es eine eigenständige Menschenwürde hat und ein eigenständiges Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit. Dies wird gewährt durch Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes. Auch das Bundesverfassungsgericht hat schon ausgeführt, dass aus den Grundrechten entnehmbar ist, dass es eine Pflicht des Staates gibt, eine kinderfreundliche Gesellschaft zu schaffen. So weit sind wir schon, wir müssen dies nur häufiger einfordern.
Auch in der einfachen Gesetzgebung ist in den letzten Jahren vieles getan worden. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bereich der gewaltfreien Erziehung geregelt worden, auch im Sozialgesetzbuch ist das Recht auf Förderung der Entwicklung und auch Erziehung eingeführt worden. Die rechtlichen Grundlagen sind also schon gegeben. Daher fragen wir uns, warum wir die Kinderrechte jetzt noch in die Landesverfassung aufnehmen müssen.
Dazu hat die Deputation einen ausführlichen Bericht und einen ausführlichen Katalog vorgelegt. Wenn ich aus diesem Katalog einmal kurz zitieren darf, welche Hoffnungen es dort gibt, die erfüllt werden, wenn wir die Kinderrechte in die Verfassung nehmen! Es gibt dann eine Bündelung der Kinderrechte, einen eigenständigen Bereich der gesetzlichen Welt für Kinderrechte, die Kinder werden beteiligt an allen realen politischen Entscheidungen, die Kinder haben Verfügungsgewalt über finanzielle Ressourcen, alle rechtlichen Regelungen im Sinne des Verfassungsauftrags werden in Bezug auf Kinderrechte ergänzt und überprüft, es wird ein Kinder- und Jugendbeauftragter geschaffen, es gibt Veränderungen im Ausländerrecht, und auch der Schutz der Menschen vor der Geburt wird damit gewährleistet.
Ich glaube, man muss hier ganz offen und ehrlich sagen, diese Hoffnungen sind nicht begründet, wenn wir die Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen. Ich glaube auch, Frau Stahmann, Sie müssen auch mit Ihren Äußerungen aufpassen, dass Sie nicht einen Horizont bei den Leuten aufbauen, dass sie glauben, dass wir nur mit diesen zwei, drei schlichten Sätzen, die wir in die Verfassung aufnehmen, wirklich auch alle diese Sachen durchsetzen können. Dazu braucht es noch einen sehr langen Weg, da muss man das Ganze schon differenziert betrachten.
Die Realität ist, wenn wir die Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen, dass wir damit ein weiteres Staatsziel setzen. Wir haben schon einige Staatsziele in der Verfassung wie Umweltschutz, wir haben jetzt den Tierschutz neu in die Verfassung aufgenommen, und weitere unzählige sind dort aufgezählt. Daraus lassen sich keine unmittelbar geltenden subjektiven Rechte ableiten. Das heißt, es besteht kein Anspruch eines Kindes, den es direkt ableiten kann. Diese Grundrechte oder Staatsziele spielen lediglich eine Rolle, wenn es gilt, zwischen verschiedenen Interessen abzuwägen. Dort können die Kinderrechte dann angeführt werden, jedoch können sie nicht das leisten – diesen Eindruck hatten viele –, was mit den Kinderrechten in der Verfassung bewirkt werden könnte.
Ich gebe Ihnen Recht, ich glaube, wenn wir die Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen, setzen wir ein Signal. Dieses Signal ist auch ein richtiges Signal. Ich finde, dass wir als Gesellschaft, als Politik darauf hinweisen müssen, dass es wichtig ist, die Rechte von Kindern zu wahren, und richtig ist, Kindern das Recht auf Entwicklung, auf Erziehung und den Schutz des Staates zu geben. Das wird von keinem hier bestritten. Ich glaube nur, dazu bedarf es viel mehr als nur der Aufnahme in die Verfassung.
Ich hätte es vielleicht sogar noch verstanden, wenn Sie in der Regierung gewesen wären und hier so einen Antrag gestellt hätten. Ich meine, mit so ein paar Sätzen hätten wir als Koalition es uns relativ einfach machen können, wir nehmen die Kinderrechte in die Verfassung auf und feiern uns jetzt ganz groß als die Retter der Kinder in diesem Land. Ich finde allerdings, als Opposition ist es verdammt wenig, was Sie hier bringen!
Da sollten Sie sich noch einmal überlegen, ob Sie vielleicht nicht noch etwas weiter gehen wollen. Da aber diese Diskussion heute ja von Harmonie geprägt ist, will ich das auch nicht weiter vertiefen.
Ich glaube, wir als Koalition haben es in den letzten Jahren sehr gut geschafft, nicht nur im Bereich der Verfassung etwas für Kinder zu tun, sondern insbesondere auch in der Realität. Wenn ich mir die Betreuung mit Kindergartenplätzen anschaue – der Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz, der durchgesetzt wird –, wenn ich mir den Bereich des Erziehungsgutscheins anschaue, der auch gerade für die Kinder und nicht nur für die Familien einiges tut, wenn ich mir anschaue, was wir im Bereich der Förderung der deutschen Sprache oder der Sprachangebote im Kindergarten und im Schulbereich gemacht haben, sind das einige reale Punkte im Jugend- und Kinderbereich, die wir geleistet haben. Das ist der richtige Weg, auf dem wir weiter vorangehen sollten.
Wir sind allerdings, wie ich schon ausgeführt habe, dafür, ein Signal zu setzen und weiterhin auch da
für Sorge zu tragen, dass die Rechte von Kindern geschützt und auch gefördert werden. Deshalb sind wir auch dafür, diesen Passus mit in die Landesverfassung aufzunehmen, und werden uns auch in den entsprechenden Ausschüssen dafür einsetzen.
Ich glaube aber, dass es vielmehr nicht nur eine Aufgabe ist, die das Parlament hier heute entscheidet beziehungsweise in den nächsten Lesungen dann entscheiden wird, sondern es insbesondere eine gesellschaftliche Aufgabe sein wird, mehr auf Kinder zu achten, mehr die Rechte von Kindern wahrzunehmen und ihnen auch Schutz zu geben. Ich glaube, da sollte sich auch jeder Einzelne fragen, welchen Beitrag er dazu leistet, unabhängig davon, ob er Politik macht oder nicht.
Wenn man sich in der Gesellschaft umschaut, sind es nicht immer nur die ganz großen Dinge, die es Familien oder Kindern schwer machen, in ihrem Umfeld zu leben, sondern es sind oftmals die ganz kleinen Dinge. Es sind die Dinge, dass man mit Kindern in ein Restaurant geht und wirklich schon unangenehm angeschaut wird, weil das Kind anfängt zu schreien. Es fängt damit an, dass man sich vielleicht im Supermarkt endlos in die Schlange stellen muss, obwohl man ein kleines Kind dabei hat und keiner auf die Idee kommt, jemanden einmal vorzulassen, damit es schneller geht, oder dass wir im öffentlichen Straßenverkehr keine Rücksicht auf Kinder oder auf Frauen oder Männer mit ihren Kindern nehmen. Ich glaube, es sind auch genau diese Sachen, die ein kinderfreundliches Klima schaffen und wo wir alle daran arbeiten müssen, dass es ein solches kinderfreundliches Klima gibt.
Ich möchte gar nicht davon sprechen, dass es eben auch die Fälle gibt, wo jeder Einzelne gefragt ist, vielleicht auch einzugreifen, weil sein Nachbar zum Beispiel das Kind vernachlässigt, weil der Nachbar das Kind schlägt und keiner wirklich darauf reagiert und diesem Kind Hilfe bietet. All das sind Punkte, wo der Einzelne gefragt ist und dazu beitragen muss, dass es ein kinderfreundliches Klima in unserer Gesellschaft gibt. Dies und die Rechte, die wir dann auch in der Landesverfassung verankern werden, hoffe ich, tragen dazu bei, dass Bremen und Bremerhaven wirklich kinderfreundliche Städte werden. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CDU hat diese Große Anfrage mit dem Thema „Elektronische Post und Videokonferenz an bremischen Gerichten“ in die Bürgerschaft eingebracht. Wir haben in der Bremischen Bürgerschaft schon öfter über den Einsatz von neuen Medien, über Digitalisierung in der Verwaltung diskutiert. Wir hatten heute ja auch das Thema E-Government auf der Tagesordnung, das leider ausgesetzt wurde. Insgesamt hat sich die Bremische Bürgerschaft diesem Thema sehr intensiv gewidmet und konnte in diesem Bereich schon viele Erfolge verbuchen, was die Verwaltung und den Einsatz von neuen Medien in der Verwaltung angeht.
Der Bereich Justiz ist in dieser Diskussion bisher noch nicht so häufig aufgetaucht. Hier gibt es aber auch Möglichkeiten, mit Hilfe neuer Medien und der elektronischen Datenübermittlung Prozesse schneller und effektiver zu machen, für die Betroffenen einfacher zu machen und insgesamt dazu beizutragen, dass Bremen als gesamter Standort für Dienstleistung und Verwaltung interessant wird, um sie für den Bürger und den Betroffenen dort besser und effektiver machen zu können. Dieses Ziel haben wir uns auch für die Justiz vorgenommen. Damit sind ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
wir nicht die Einzigen, es gibt schon mehrere Projekte in der Bundesrepublik.
Der Bundesgesetzgeber hat Gott sei Dank die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich nun auch die Justiz dem elektronischen Rechtsverkehr offen zeigen kann. Mit dem Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren und mit dem Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass hier heute über das Thema überhaupt diskutiert werden kann. Beide Gesetze sind im Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Nun liegt es an den Ländern, sie auch dementsprechend umzusetzen, damit wir in diesem Bereich weiter vorankommen.
Die Gesetze enthalten die Rechtsgrundlagen dafür, dass Schriftsätze jetzt auch in Form von elektronischen Dokumenten, also nicht nur, wie wir es kennen, mit dem jetzt schon fast altertümlichen Schriftsatz per Post, übermittelt werden können. Das meiste wird ja teilweise schon per Fax erledigt oder manchmal sogar auch noch mit Boten, wenn es ganz schnell gehen muss, aber da ist das Fax auch schneller. Wir können jetzt auch mit elektronischen Dokumenten an das Gericht gehen, das Gericht kann auch selbst per elektronischem Dokument an einen bestimmten Personenkreis zustellen.
Es gab dafür eine Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz. Diese hat die entsprechenden organisatorischen und technischen Leitlinien entworfen, um die entsprechenden Rechtsgrundlagen, die durch den Bundesgesetzgeber geschaffen worden sind, auch in der Umsetzung näher zu definieren. Diese Leitlinien können Sie der Antwort auf die Große Anfrage entnehmen. Dort werden viele Aspekte geregelt, was die Datensicherheit und die technischen Voraussetzungen betrifft. Ich will Sie jetzt nicht damit langweilen, dass ich sie hier alle wiederhole, sie sind in der Antwort auf die Große Anfrage genannt.
Der Bundesgesetzgeber hat in Paragraph 130 Absatz 2 ZPO die Bundesregierung und auch die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnungen den Zeitpunkt zu bestimmen, wann bei den Gerichten in ihrem Bereich elektronische Dokumente eingereicht werden können. Die Bundesregierung hat von dieser Rechtsverordnung auch schon Gebrauch gemacht und für den BGH bereits geregelt, dass dort elektronische Dokumente eingereicht werden können.
Die Länder haben sich schon teilweise auch in Pilotprojekten zu diesem Bereich Gedanken gemacht. Einige Länder sind sogar schon etwas weiter, wie zum Beispiel das Bundesland Hamburg. Im Bundesland Hamburg können seit dem 1. Mai dieses Jahres Klagen, vorläufige Rechtsschutzgesuche oder Schriftsätze per E-Mail beim Finanzgericht eingereicht werden. Ich denke, dass dies ein gutes Beispiel da
für ist, wie man schnell handeln kann und der Prozess auch der Ökonomie dienen kann. Die Hamburger Bürgerschaft, beziehungsweise in diesem Fall der Hamburger Senat, hat eine dementsprechende Rechtsverordnung erlassen, die dies regelt. Unsere Große Anfrage zielte darauf ab, inwieweit es auch in Bremen Überlegungen gibt, in diesem Bereich tätig zu werden.
Ich bin sehr froh, dass der Senat in dieser Antwort auf die Große Anfrage deutlich gemacht hat, dass wir auch auf dem Weg sind, ein solches Pilotprojekt zu planen und hoffentlich auch bald einzurichten. In Bremen ist auch geplant, dass es für den Bereich des Finanzgerichts bald die Möglichkeit geben soll, dass man Klagen und Schriftsätze per E-Mail einreichen kann. Das Finanzgericht bietet sich hier an, da es schon über eine entsprechende EDV-Ausstattung verfügt, da es besondere Fachverfahren behandelt und es auch einen überschaubaren Personenkreis betrifft, der von diesem elektronischen Rechtsverkehr Gebrauch machen kann.
Das Projekt, und das wissen wir alle, und darüber klagen wir ja alle unser Leid, muss auch mit entsprechenden technischen und auch organisatorischen Ausstattungen verbunden sein. Nennen möchte ich hier nur, dass man sich überlegen muss, inwieweit man elektronische Postfächer einrichten kann, die Frage, wie die Dokumente, die bei Gericht eingehen, sichergestellt werden können und auch der Eingang bestätigt werden kann. Das sind alles Überlegungen, die auch vor Ort, denke ich, noch zu klären sind, bei denen die vorgegebenen Leitlinien aber eine große Hilfe sind.
Ich finde aber, mit dem Pilotprojekt hat der Senat jetzt ein gutes Projekt in die Planung gebracht. Man muss aber schon sehr deutlich machen, dass dies nur ein erstes Projekt sein kann, dass aber bald schon mehr dazukommen muss, dass wir schon als Bundesland Bremen anstreben sollten, und da stimme ich dem Senat nicht ganz zu, ich denke, dass wir schon in Bremen die Möglichkeit haben, flächendeckend in diesem Bereich tätig zu werden. Bremen ist ein überschaubares Bundesland, es ist ein überschaubarer Personenkreis, es sind überschaubare Gerichte. Ich hoffe, wenn man die ersten Erfahrungen gesammelt hat, wenn man die Kosten ermittelt hat, dass in der zukünftigen Planung immer inbegriffen ist, dies wirklich auf alle Gerichte auszudehnen und es nicht nur bei einem Pilotprojekt belassen werden soll, sondern dass wir auf dem Weg – immer unter der Voraussetzung, dass wir es auch finanzieren können – weiter vorangehen können.
Der zweite Punkt, der in der Großen Anfrage angesprochen wird, ist der Bereich der Videokonferenz, also der Möglichkeit der mündlichen Verhandlung im Weg der Bild- und Tonübertragung. Auch hier hat der Bundesgesetzgeber die entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen. Nach Paragraph 128 a ZPO, der am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getre
ten ist, besteht die grundsätzliche Möglichkeit, eine mündliche Verhandlung auch per Videokonferenz zu führen, das heißt, die entsprechende Partei wird per Videokonferenz in die Verhandlung zugeschaltet, und sie kann an dem Ort, wo sie ist, auch die entsprechenden Anträge stellen. Dies würde besondere Erleichterungen mit sich bringen. Als Anwalt weiß man, dass man oftmals viel durch die Gegend fahren muss, um an einem Prozess teilzunehmen. Das wäre eben die Möglichkeit, dass man jetzt nicht mehr zu einem anderen Gericht fahren muss mit den entsprechenden Wegen, die damit verbunden sind, sondern sich eben per Videokonferenz zuschalten kann.
Es hat insbesondere auch einen großen Charme, was den Bereich der Sachverständigen angeht. Auch dort ist es nicht nur mit Wegen, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden, wenn man einen Sachverständigen vom anderen Ende der Republik anreisen lassen muss, damit er seine Aussage vor Gericht machen kann. Hier wäre es eine sehr große Erleichterung, wenn man die Möglichkeit hätte, diesen per Videokonferenz zuzuschalten. Auch hier hat Hamburg ein Pilotprojekt gestartet, ist uns wieder einen kleinen Schritt voraus, und ich hoffe, dass auch Bremen bald in diesem Punkt nachziehen will.
Hamburg plant hier, die Videokonferenzen bei Gericht einzuführen und ist dort schon entscheidende Schritte voran. Ich glaube, dass wir uns auch überlegen müssten, in diesem Bereich noch etwas mehr nachzuziehen. Die Antwort des Senats ist in diesem Punkt etwas verhaltener, was ich auch teilweise nachempfinden kann, da die Übertragung mit Webcams, wie sie jetzt in Hamburg vorangetrieben werden soll, also bei der Videokonferenz soll sich die andere Partei mittels einer Webcam zuschalten, sicherlich mit technischen Problemen verbunden ist. Bezüglich der Bildqualität sind sicherlich noch einige Fragen zu regeln.
Ich glaube jedoch, dass man in der Technik heute auch schon Schritte weiter ist, so dass man auch überlegen könnte, das Ganze nicht nur mit Webcams vonstatten gehen zu lassen, sondern dass man auch überlegen könnte, die Videotechnik mit einer Videokamera zu machen, wobei die Daten dann eben über Satellit per Internet übertragen werden. Das hätte sicherlich den Vorteil, dass man eine bessere Bildqualität hätte und damit der Grundsatz der mündlichen Verhandlung noch besser zum Ausdruck kommen würde, als es bei der Möglichkeit mit Webcams besteht. Ich glaube aber, dass das mehr eine technische Frage ist, die zu lösen sein wird, und ich hoffe, dass auch der Bremer Senat in diesem Punkt weitere Überlegungen anstellen wird, wie man sicherstellen kann, dass in diesem Bereich die Videokonferenz weiter vorangebracht wird.
Es werden allerdings sicher auch rechtliche Probleme mit der Frage auftauchen, wie es sich gestaltet, wenn man per Videokonferenz die andere Par
tei zuschaltet, weil man den Grundsatz der mündlichen Verhandlung hat. Da sind sicher noch einige Fragen zu klären: Was passiert, wenn die Verbindung während der Verhandlung unterbricht, muss man die Sitzung dann vertagen, oder wie sieht es aus, wenn eine Partei aufgrund eines technischen Defektes nicht in der Lage ist, sich zu der Verhandlung zuzuschalten, liegt dann der Fall der Säumnis vor? Das sind aber Fragen, die man, denke ich, klären kann und die sich auch im Laufe der Erfahrungen zeigen werden. Ich bin daher froh, dass einige Bundesländer diese Initiative aufgreifen, erste Erfahrungen sammeln, und wir hoffentlich dann von diesen Erfahrungen auch zügig profitieren können.
Der Senat hat in seiner Antwort auf die Große Anfrage angekündigt, dass die Planungen für die Videokonferenz einfließen in die Planungen für das Justizzentrum. Ich finde, es ist eine sehr gute Sache, dass da die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Ich finde, dass man sich dann auch überlegen muss, und ich möchte Sie dazu gern auffordern, dass Sie uns auch zügig Informationen darüber geben, welche technischen Voraussetzungen dafür nötig sind, mit welchen Kosten sie verbunden sind, damit wir in diesen Schritten auch weiterkommen.
Gerade wenn Sie Bremerhaven ansprechen: Für Bremerhaven ist es natürlich auch eine interessante Frage, was diese Videokonferenz angeht, weil sich dadurch auch viele Wege ersparen lassen. Daher, finde ich, ist es ein Punkt, der hier eine sehr große Bedeutung hat.
Da die Lampe schon leuchtet, komme ich zum Schluss! Ich glaube, es ist sehr gut, wenn wir in dieser Bürgerschaft über alle Bereiche reden, auch wenn dies ein relativ kleiner Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs ist, der sicherlich nicht unbedingt die breite Öffentlichkeit interessieren wird. Dennoch glaube ich, dass es ein sehr wichtiger Bereich ist, der insgesamt in das Dienstleistungsangebot der Verwaltung des Bundeslandes Bremen gehört, der uns insgesamt ein gutes Außenverhältnis bringen kann, wenn wir sagen können, Bremen ist in allen Bereichen, die die Verwaltung und Dienstleistungen betreffen, vertraut mit neuen Medien. Wir sind in allen Bereichen damit vertraut, es den Bürgern und den Betroffenen wirklich einfach zu machen, und ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Kuhn, ich bedauere zutiefst, dass Sie mir nicht glauben. Ich möchte aber betonen, dass ein Mitglied vom Bündnis 90/ Die Grünen, das im Moment die Bundesregierung mitstellt, von Glauben, von Verletzungen und Wortbrüchen hier gar nicht erst den Mund aufmachen sollte!
Ich hatte schon bei der letzten Debatte, die wir hier geführt haben, gesagt, dass dieses Thema sehr konsensual angegangen wird. Ich fand auch, dass die Debatten, die wir über den Volksentscheid und das Volksbegehren sowohl das letzte Mal hier in der Bürgerschaft als auch in der Vergangenheit in diesem Haus geführt haben, eigentlich immer an der Sache orientiert und daran orientiert waren, mehr für die Bürger in diesem Land zu erreichen. Sie haben einen Antrag eingebracht, der sich im Wesentlichen mit drei Punkten auseinander setzt, erstens, die Senkung der Unterstützungs- und Zustimmungsquoten für Volksbegehren und Volksentscheid, zweitens, die Änderung des Haushaltsvorbehaltes und drittens, die pauschalierte Kostenerstattung. Auf diese drei Punkte möchte ich eingehen, wobei ich bemerken möchte, dass ich die ersten beiden Punkte für die wesentlicheren halte, weil hier auch die verfassungsrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen, während der dritte in erster Linie eine finanzielle Frage betrifft.
Bereits in der letzten Debatte habe ich hier deutlich gemacht, dass wir als CDU-Fraktion sowohl den Volksentscheid als auch Volksbegehren, was allerdings auch als Einheit zu sehen ist, als eine sinnvolle Ergänzung zur parlamentarischen Repräsentation sehen. Die unmittelbare Gesetzgebung dient dazu, die Schwächen der parlamentarischen Gesetzgebung abzumildern und die Interessen und Vorstellungen der Bürger mehr in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen und ihre Berücksichtigung stärker in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. In der Debatte in der Bürgerschaft, aber auch im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss haben wir diese Fragen diskutiert, und ich muss offen für unsere Fraktion gestehen, Herr Dr. Kuhn, wir haben sie dort diskutiert, aber wir haben sie auch intensiv bei uns in der Fraktion diskutiert. Vielleicht waren Sie an diesen Diskussionen nicht immer beteiligt, das kann ich natürlich nicht gewährleisten.
Zumindest bei uns in der Fraktion waren Sie an diesen Diskussionen nicht beteiligt. Da gebe ich Ihnen Recht. Wir haben diese Fragen sehr intensiv bei uns diskutiert, und für uns haben sich mehr Fragen ergeben, als dass es Antworten dafür gab. Ich möchte insbesondere dieses Urteil des Bremischen Staatsgerichtshofes anführen, aus dem sich für uns noch viele Fragen ergeben haben, so dass wir Ihrem Antrag hier heute auch nicht folgen können.
Ich möchte dabei im Wesentlichen, wie ich schon eingangs sagte, die ersten beiden Punkte näher erörtern, weil das Letzte nicht so sehr verfassungsrechtliche Aspekte aufwirft, sondern mehr finanzielle Aspekte. Die Senkung der Unterstützung und des Zustimmungsquorums ist vom Bremischen Staatsgerichtshof sehr kritisch gesehen worden, obwohl dort noch andere Hürden gesehen wurden, da es ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip bedeuten könnte. Auch die unmittelbare Gesetzgebung, also durch Volksentscheid, Volksbegehren, muss sicherstellen, dass dadurch eine Herrschaft der Mehrheit gewährleistet wird. Deshalb dürfen die Quoren auch nicht zu weit abgesenkt werden. Es darf nicht dazu führen, dass Volksbegehren und Volksentscheid nur noch ein Instrument der Entscheidung durch Minderheiten werden. Dies würde dem Demokratieprinzip widersprechen.
Daher ist bei diesen Quoren ganz genau darauf zu achten, dass der Mehrheitswille immer noch gewährleistet bleibt. Ich glaube, auch hier muss man differenzieren zwischen Flächenstaat und Stadtstaat, auch hier ist in einem Stadtstaat eine ganz andere Betroffenheit zu erreichen als in einem Flächenstaat. Deshalb glaube ich, dass man die Quoren – wir haben ja das Material bekommen, wie es in anderen Staaten aussieht – nicht unbedingt mit denen in einem Flächenstaat wie Bayern vergleichen kann, sondern man muss sich schon die spezifische bremische Situation anschauen, die eben auch den Vorteil hat, dass man viel schneller Menschen mobilisieren, Menschen für eine Sache gewinnen und damit auch ein Quorum erreichen kann.
Es ist aber auch so, dass eben besonders bei den Volksbegehren und Volksentscheiden – und dazu diente ja auch die Materialsammlung, die wir bekommen haben – sehr deutlich gemacht wurde, dass der größte Teil dieser Volksbescheide und Volksbegehren sich in erster Linie mit Verfassungsfragen beschäftigt, also Änderung der Verfassung oder Auflösung des Parlaments. Hierfür muss man eine qualifizierte Mehrheit erreichen. Wenn wir dies hier im Parlament beschließen würden, bräuchten wir eine Zweidrittelmehrheit. Deshalb müssen natürlich auch bei der unmittelbaren Demokratie die Quoren besonders hoch sein und muss gewährleistet werden, dass auch dort eine qualifizierte Mehrheit entscheidet. Da muss auf die Quoren geachtet werden.
Diese Fragen sind für uns aufgrund der Quoren, die Sie hier vorgelegt haben, noch nicht abschließend geklärt, so dass wir hier eine Senkung und Unterstützung von Zustimmungsquoren heute nicht vereinbaren können.
Der zweite Punkt, der von Ihnen in dem Antrag eingebracht worden ist, ist die Änderung des Haushaltsvorbehalts. Ich gebe zu, da bestehen bei uns
noch mehr Bedenken als bei der ersten Frage. Bei der ersten Frage kann man sicherlich noch einmal über die Quoren reden. Auch eine Senkung der Quoren schließen wir hier nicht aus. Die Frage ist eben, wie weit man sie senkt.
Bei dem Haushaltsvorbehalt haben wir aber grundsätzlichere Bedenken, und auch da kann ich noch einmal darauf abstellen. Sie sagten am Anfang zu den Haushaltsvorbehalten, so wie Sie es sehen, sieht die Verfassung im Moment vor, dass keine Volksbegehren und Volksbescheide erlassen werden können, die finanzielle Auswirkungen haben beziehungsweise finanziell wirksam sind. Sie haben eine Änderung vorgeschlagen, dass diese zulässig sind, wenn das Gleichgewicht des gesamten Haushaltes nicht gestört wird. Unabhängig von der Frage, ob dies ein Verstoß gegen das Budgetrecht des Parlaments darstellt, ist eben die Frage: Wann ist das Gleichgewicht eines Haushalts gestört?
Nun könnte man sagen, aufgrund der rotgrünen Bundesregierung ist das Gleichgewicht dieses Haushalts jetzt schon gestört, wenn sie so weitermachen, weil wir dann nämlich gar keine Handlungsspielräume mehr haben werden und damit auch niemand anderem mehr Handlungsspielräume überlassen können. Aber ich möchte gar nicht so sehr, weil wir ja heute auch eine konsensuale Debatte führen, auf diesen Punkt abstellen, sondern möchte mich darauf stützen, dass wir sagen, wenn wir einen Volksentscheid, ein Volksbegehren haben, das, sagen wir einmal, nur eine finanzwirksame Leistung von ein bis zwei Millionen Euro umfasst, dann würde das sicherlich auf den ersten Blick insgesamt nicht das Gleichgewicht des Haushalts durcheinander bringen. Nun haben wir aber vielleicht zwei Monate oder ein halbes Jahr später vielleicht ein zweites Volksbegehren, wieder über zwei bis drei Millionen Euro, ein drittes, viertes, fünftes. Wollen wir die Anzahl der Volksentscheide, Volksbegehren irgendwann begrenzen – das würde die Verfassung nicht zulassen –, oder wie wollen wir es handhaben?
Wir bekommen immer weniger Spielräume, und die Spielräume sind jetzt schon eng. Wenn wir uns anschauen, wie viel wir in unserem Haushalt für Leistungen ausgeben, die gesetzlich beziehungsweise vertraglich gesichert sind, stellen wir fest, dass unser Handlungsspielraum sowieso nur noch klein ist. Da von einem Ungleichgewicht beziehungsweise einem Gleichgewicht zu sprechen finde ich schon eine sehr vage These. Daher denke ich, dass Ihr Aspekt, den Sie hier eingebracht haben, nicht zutrifft und auch noch nicht abschließend geklärt ist.
Der dritte Punkt ist die Kostenerstattung. Hier gibt es ja einige Bundesländer, die eine Kostenerstattung vornehmen, entweder über Informationskampagnen oder zur Erstattung des Verwaltungsaufwandes. Demokratie kostet Geld, das haben Sie richtig gesagt, Frau Stahmann, aber die Frage ist natürlich auch, woher man dieses Geld nehmen möchte und ob man
es für diesen Bereich nimmt. Ich würde mich damit abfinden zu sagen, man kann es eher für Informationskampagnen investieren als für den Verwaltungsaufwand, weil ich glaube, dass der Verwaltungsaufwand ein geringerer ist in einem Stadtstaat als in einem Flächenstaat. Für die Informationskampagne, glaube ich, haben wir in Bremen bisher sehr gute Medien, die das auch fortführen. Auch hier, glaube ich, kann man nicht unbedingt den Vergleich mit einem Flächenstaat ziehen, weil in diesem Punkt Bremen eben dadurch, dass wir eine sehr gute Tagespresse haben, die sehr verbreitet ist, dadurch, dass wir hier kurze Kanäle haben, es sehr gut schaffen können, auch insofern einen Informationsvorsprung zu erhalten, so dass ich mich auch im Moment gegen eine Kostenerstattung wenden würde. Ich möchte abschließend noch einmal sagen, und das war eigentlich auch die Bemerkung, die ich in der letzten Debatte hier gemacht habe, Volksentscheide und Volksbegehren sind eine Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie. Sie sollen sie nicht ersetzen, sondern sie sollen sie ergänzen. Es gibt einen sehr schönen Satz in der Entscheidung des bremischen Staatsgerichtshofs, in dem es heißt, mit Genehmigung des Präsidenten darf ich zitieren: „Für die Leistungsfähigkeit der repräsentativen Demokratie kommt es daher in erster Linie auf die Fähigkeit der Parteien, des Parlaments und der Abgeordneten an, die Vielfalt der auseinander strebenden partikularen Interessen und Bestrebungen in einen gemeinverbindlichen Volkswillen umzuwandeln.“ Ich glaube, dass wir gerade in dem Bereich noch einiges machen können, so dass wir vielleicht erst einmal zusehen sollten, dass wir auch hier bei uns selbst anfangen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Schramm, da ich nicht wie Sie dem Versuch erliegen möchte, den Saal leer zu reden, kann ich es, glaube ich, relativ kurz machen. Wir haben schon ausführlich darüber geredet. Wir haben in den Deputationen geredet, Frau Stahmann, da waren Sie nicht anwesend, als die Sache besprochen wurde, in der Fischereihafendeputation haben wir es erörtert. In der Wirtschaftsdeputation haben wir die Thematik erörtert, allerdings konnte Herr Schramm an der Sitzung so früh nicht teilnehmen.
Um auf die Rede von Herrn Schramm einzugehen, könnte ich es mir ja eigentlich relativ leicht machen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
und Ihnen noch einmal die Vorlage vorlesen, die wir bekommen haben.
Da ich aber davon ausgehe, dass 99 Personen von Ihnen sie gelesen haben, kann ich mir das sicherlich sparen und Herrn Schramm noch einmal auf die Vorlage verweisen. Man kann es relativ schnell an drei Punkten festmachen, was in dieser Vorlage enthalten ist. Herr Schramm, ich will das für Sie auch gern noch einmal tun, wobei ich mich weitestgehend auch auf die Reden von Herrn Hoyer und Frau Wiedemeyer beziehe, die ja auch eben versucht haben, es Ihnen zu erklären.
Das Gesetz über die Errichtung des „Sondervermögens Fischereihafen“ ist eine Folge der Umwandlung, der Neuordnung der Hafenverwaltung. Es ist in erster Linie eine technische Angelegenheit, aber nicht so sehr, wie Sie hier darzustellen versuchen, eine inhaltliche Angelegenheit. Der Grund liegt bei der Bewirtschaftung des bremischen Hafenvermögens, das abgegrenzt werden soll vom übrigen Verwaltungsvermögen. Dies dient insbesondere dazu, dass effizient und flexibel nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gehandelt werden kann sowie die gesetzlichen Erfordernisse hinsichtlich Bilanzierung und kaufmännischen Rechnungswesens des Betriebs gewerblicher Art eingehalten werden.
Das Sondervermögen dient nicht dazu, Herr Schramm, wie Sie immer wieder darzustellen versuchen, dass es Veränderungen innerhalb des Geschäftsfeldes der FBG geben wird oder sich Fragen des Hoheitseigentums ändern werden. Die bestehenden Vertragsverhältnisse bleiben unberührt, die FBG kann weiterhin in ihrem Tätigkeitsfeld tätig bleiben.
Das waren die drei Punkte, die ich erwähnen wollte. Ich hoffe, Sie haben es jetzt verstanden! – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als letzte Rednerin in einer Debatte, die doch sehr konsensmäßig zu laufen scheint, kann man entweder alles noch einmal wiederholen, oder man kann sich kurz fassen. Ich will das Letztere tun und auf den Punkt kommen! Wir erklären uns auch damit einverstanden, dass wir den Antrag an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss überweisen, dass wir uns dort noch einmal ausführlich darüber unterhalten, wie man mit dem Volksbegehren verfahren kann, was man da––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ran ändern kann und wie man dies verbessern kann. Wir sind für dieses Element, das es in unserer Landesverfassung gibt. Wir wissen aber auch, dass wir in einer repräsentativen Demokratie leben und dass wir auch als Parlamentarier die Verantwortung tragen für die Entscheidungen, die hier fallen.
Ich möchte einen Punkt ansprechen, der meines Erachtens noch nicht angesprochen worden ist, und das ist das, was Herr Dr. Kuhn eingangs gesagt hat: die Hoffnungen, die sich dahinter verbergen, dass man eigentlich Volksbegehren einführen möchte, dass man Menschen mehr an Sachentscheidungen beteiligen möchte, dass man mehr Transparenz im Verfahren haben möchte, dass man eigentlich auch gegen die Politikverdrossenheit ankämpfen möchte! Ich finde, der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss sollte sich auch damit beschäftigen, ob diese Ziele wirklich durch Volksbegehren erfüllt werden können oder ob wir mit dem Volksbegehren nur eine Säule vor uns her tragen und damit ein bisschen die Alibifunktion erfüllen, aber in Wahrheit nicht die Ziele wirklich verfolgen können, die Sie hier angesprochen haben.
Das Volksbegehren ist ein Weg, um gegen Politikverdrossenheit zu kämpfen und um die Bevölkerung mehr für Politik zu interessieren. Es gibt aber sehr viele andere Punkte, über die wir auch reden müssen, wie wir Politik interessanter machen können, wie wir die Menschen mehr an Politik und Entscheidungen beteiligen können. Darüber sollten wir uns auch unterhalten. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns in der Fischereihafendeputation in den beiden vergangenen Sitzungen ausführlich mit Veränderungen bei der FBG und Veränderungen im Fischereihafen insgesamt beschäftigt, insbesondere auch aufgrund der aktuellen Berichterstattung, die es in der „Nordsee––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Zeitung“ über mögliche Veränderungen bei der FBG gab. In diesen Sitzungen der Deputation ist sowohl von der SPD, dem Bündnis 90/Die Grünen als auch von uns, der CDU, sehr deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass wir und die im Fischereihafen ansässigen Betriebe mit der Arbeit der FBG sehr zufrieden sind.
Hervorgehoben wurde auch, insbesondere bei Gesprächen mit den im Fischereihafen ansässigen Betrieben und auch den dort tätigen Arbeitnehmern, dass sie besonders loben, dass die FBG Dienstleistungen aus einer Hand bietet, dass nicht nur die Gebäude, Grundstücke und Straßen von der FBG verwaltet werden, sondern dass auch der Umschlag und die Wasser- und Stromversorgung von der FBG getätigt werden. Dies passt sehr gut ineinander. Es gibt sehr kurze Wege. Es gibt kompetente Gesprächspartner. Dies sollte man auch einmal loben, wenn man eine gute Verwaltung in Bremerhaven hat.
Ich glaube, dass die FBG, und da sind sich eigentlich alle einig, sehr viel dazu beigetragen hat, dass der Fischereihafen heute ein florierendes Gewerbegebiet und auch ein florierendes Tourismusgebiet ist. Darauf können wir als Bremerhavener auch sehr stolz sein.
Gleichzeitig darf man dabei nicht stehen bleiben. Man muss auch weiter denken. Es gibt nichts, was man nicht verbessern kann, und das wollen wir auch tun. Das heißt, dass wir auch Strukturen überprüfen müssen, ob sie auch für die Zukunft weiterhin tragfähig sind oder ob wir sie für die Zukunft nicht auch noch verbessern können. Das heißt nicht, dass wir Diskussionen nur um der Strukturen willen führen, sondern dass es sich für den Fischereihafen und für die Stadt Bremerhaven wirklich auszahlen muss. Wir haben dafür ein Gutachten in Auftrag gegeben, das sich mit den Strukturveränderungen auseinander setzen soll.
Herr Tittmann, wenn Sie den Diskussionen in der Deputation gefolgt wären, würden Sie auch wissen, dass dieses Gutachten bisher noch nicht vorliegt. Daher halte ich auch Ihren Antrag heute für verfrüht. Wenn dieses Gutachten vorliegt, werden wir uns ausführlich in der Deputation damit beschäftigen, aufgrund dieses Gutachtens dann auch unsere Schlüsse und Konsequenzen ziehen und uns dann zu gegebener Zeit sicherlich noch einmal wieder hier im Parlament damit beschäftigen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Schramm hat kurz den Hintergrund dieses gemeinsamen Antrags vom Bündnis 90/Die Grünen, von der SPD und der CDU geschildert. Die Europäische Kommission hat ein Grünbuch zur gemeinsamen Fischereipolitik herausgegeben. Daraufhin hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hierzu einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, den wir gemeinsam in der Fischereihafendeputation sehr ausführlich diskutiert, eine Anhörung dazu veranstaltet haben, in der wir uns mit Vertretern von Verbänden, Vereinen, aber auch aus der Wirtschaft über die gemeinsame Fischereipolitik der Europäischen Union unterhalten haben.
Die Situation, wie sie zurzeit vorherrscht, ist auch kurz von Herrn Schramm geschildert worden. Ein Viertel der Fischbestände ist weltweit überfischt. Man muss hier jedoch sehr stark differenzieren sowohl zwischen Fischarten als auch zwischen Fischgründen. Es ist nicht generell so, dass der Seehecht, von dem viel die Rede war, oder der Kabeljau überall überfischt wird. Es gilt in erster Linie nur für die Nordsee. Es gibt Gründe in der Welt, wo er nicht überfischt ist, so dass man das auch sehr differenziert betrachten muss.
Der eine oder andere kann sich die Frage stellen, was nun diese gemeinsame Fischereipolitik uns direkt hier vor Ort angeht beziehungsweise was sie Deutschland angeht. Deutschland ist kein Standort mehr für eine große Flotte, Deutschland fischt die ihm zustehenden Quoten, die von der Europäischen Kommission verteilt werden oder dort ausgemacht werden, in keinem Maße aus, sondern kann auch damit leben, dass wir mit Reduzierungen weiter vor––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
angehen. Wir sind kein Land mehr, das eine große Fischereipolitik betreibt. Wir sind aber ein Land, in dem sehr viel Fisch, Gott sei Dank, gegessen wird und in das auch sehr viel Fisch importiert wird. Über 1,4 Millionen Tonnen Fisch werden jährlich nach Deutschland importiert, und Bremerhaven ist hier mit Abstand der wichtigste Fischverarbeitungs- und Umschlagsplatz. Ich finde von daher, dass wir das an dieser Stelle auch wirklich noch einmal sagen sollten.
Herr Schramm ist ja vorhin darauf eingegangen, als er die ökologischen Aspekte genannt hat, und oftmals wird in der Diskussion ein Widerspruch zwischen Ökologie und Ökonomie gesehen. Hier ist es aber gerade so, dass die vor Ort ansässigen Unternehmen, eben die fischverarbeitenden Betriebe in Bremerhaven, sich den Zielen des Grünbuchs verschrieben haben und sich sehr dafür einsetzen, dass es eine bestandserhaltende Fischerei gibt, und ich finde, das sollten wir in diesem Haus auch einmal ganz ausdrücklich begrüßen.
Die beschriebenen Ziele des Grünbuchs sind unstreitig. Sie sind in diesem Plenum unstreitig, auf deutscher Ebene unstreitig und auch auf europäischer Ebene unstreitig. Das allein sollte einen schon erst einmal stutzig machen. Wenn etwas vollkommen unstreitig ist, dann ist oftmals auch zu befürchten, dass dabei nicht so viel herauskommen wird, weil es sehr wenig konkret ist. Genau das ist es auch, was wir dem Grünbuch der EU vorwerfen, dass es bisher sehr wenig konkret ist, denn die wirklich streitigen Punkte und wirklichen Sachen, bei denen es dann darum geht, auch die bestandserhaltende Fischerei umzusetzen, werden mit Sicherheit nicht unstreitig sein, sondern da wird es noch sehr viele Diskussionen geben.
Herr Schramm hat ein paar Punkte genannt, die dabei eine Rolle spielen werden. Ich möchte mich hier in der Diskussion auch nur auf drei Punkte konzentrieren. Wie gesagt, wir haben die Anhörung durchgeführt. Es sind sehr viele Einzelfragen, die da geklärt wurden, die da angesprochen wurden. Es würde jetzt sicherlich zu weit führen, Sie mit all den Fakten hier zu konfrontieren. Ich rate aber jedem einmal, sich das Protokoll der Deputationssitzung durchzulesen, um in diesem Bereich mitreden zu können.
Ich möchte drei Punkte nennen, bei denen es meines Erachtens sehr wichtig sind, dass dort schnellstens etwas getan wird. Das Erste sind die Fangquoten. Hier ist es zwar schon so, dass die Fangquoten auch jetzt nicht einfach aus der Luft gegriffen werden oder allein aus politischem Konsens entstehen, auch jetzt werden die Fangquoten aufgrund wissenschaftlicher Basis ermittelt. Jedoch reicht uns dies
bisher nicht aus, da sie bisher noch nicht mehrjährig ermittelt werden und auch noch nicht artenübergreifend. Das sind zwei wichtige Fakten, die bei der Fangquotenermittlung in Zukunft berücksichtigt werden müssen. Zudem muss die wissenschaftliche Basis, die Grundlage dieser Ermittlung ist, weiter ausgebaut werden. Ich würde mich auch freuen, wenn Deutschland dort eine Vorreiterrolle übernimmt, indem es die Forschung und die Förderung der Wissenschaft in diesem Bereich unterstützen und einen besonderen Stellenwert geben könnte.
Ein wichtiger Punkt bei den Fangquoten ist jedoch auch die Anrechnung vom Beifang auf die Quoten. Sie alle wissen, dass bei der Fischerei auch viel Beifang – wenn also jemand Kabeljau fischt und eben ein anderer Fisch mit in die Netze kommt – einfach wieder über Bord geworfen wird. Da er aber zu diesem Zeitpunkt schon tot ist, nützt dies nichts mehr, weder dass er zurückgeworfen wird, noch dass er verwertet werden könnte, was ja sonst vielleicht gemacht werden könnte. Uns ist wichtig, dass dies auf die Quote angerechnet wird, da so zumindest eben auch darüber die Fangquoten reduziert werden können.
Der zweite Punkt, den ich nennen möchte, der wichtig ist bei der gemeinsamen Fischereipolitik, ist der Flottenabbau. Hier ist es wichtig, die Flotte weiter abzubauen. Ich denke, das ist zumindest unter den deutschen Parteien oder Fraktionen auch unstreitig. Es ist jedoch auch darauf zu achten, dass wir hier nicht nur pauschal den Vorschlag des Flottenabbaus machen, sondern uns hier auch die verschiedenen Segmente anschauen, in denen die Flotten tätig sind, dass es zum Beispiel für die Küstenfischerei, ich nenne hier zum Beispiel auch die Krabbenfischerei, ein anderes Segment und eine andere Begutachtung gibt als für die Hochseefischerei.
Es ist dabei aber auch zu berücksichtigen, dass sich manche Nationen in der Vergangenheit in keiner Weise an die Flottenabbauprogramme gehalten haben, jetzt ihre Flotte auf sehr hohem Niveau haben und von diesen Flottenabbauprogrammen, weil sie eben dadurch eine sehr moderne Flotte haben, zum Beispiel nicht mehr betroffen sind. Dies führt zu einer Wettbewerbsverzerrung auf europäischer Ebene, und genau gegen diese möchten wir auch eintreten.
Als dritten Punkt möchte ich noch die Überwachung nennen. Es ist bei der gemeinsamen Fischereipolitik angesprochen worden, dass es sie im Prinzip gar nicht gibt. Jeder Mitgliedsstaat hat seine eigene Flotte, macht seine eigene Flottenpolitik. Die Überwachung macht jeder Mitgliedsstaat für sich selbst, und auch die Sanktionen legt jeder Mitgliedsstaat für sich selbst fest. Hier ist es wichtig, dass es eine europäische Behörde gibt, die sowohl die Über
wachung als auch die Sanktionierung vornimmt, damit es wirklich eine bestandserhaltende Fischerei gibt, die in allen Mitgliedsstaaten gleich ist.
Als letzten Punkt möchte ich noch den Stellenwert der Fischereipolitik insgesamt nennen. Ich glaube, dass es schon ein ganz wichtiges Thema auch für uns Bremer und Bremerhavener sein sollte, welchen Stellenwert wir der Fischereipolitik insgesamt beimessen.