Protokoll der Sitzung vom 13.06.2002

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Mitteilung des Senats vom 4. Juni 2002 (Drucksache 15/1166) 1. Lesung 2. Lesung

Ich möchte Ihnen nachträglich mitteilen, dass der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss in seiner

Sitzung am 7. Juni 2002 von dem Gesetzentwurf Kenntnis genommen hat. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften, Drucksache 15/1166, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich nun darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften, Drucksache 15/1166, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des staatlichen Liegenschaftsausschusses

Der Wahlvorschlag liegt Ihnen schriftlich vor.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Wahl.

Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.

Verbraucherschutz durch bessere Kontrollen absichern

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Juni 2002 (Drucksache 15/1168)

Als Vertreter des Senats Frau Senatorin Röpke, ihr beigeordnet Staatsrat Dr. Knigge.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die verfehlte Agrarpolitik der Vergangenheit – und ich muss betonen, mit Vergangenheit meine ich nicht die jüngste Vergangenheit, sondern ich meine die Agrarpolitik nach Beendigung des Krieges, also die Agrarpolitik seit Mitte der vierziger Jahre – hat dazu geführt, dass die Probleme der Ernährungssicherheit heute in Überproduktion einerseits bestehen und andererseits in gesundheitlichen Gefährdungen durch verunreinigte Nahrungsmittel.

Diese Gefährdungen entstehen durch agrarindustrielle Strukturen, wie bei BSE oder wie auch bei zunehmenden Antibiotikaresistenzen, oder sie entstehen durch Nachlässigkeit und verantwortungsloses Wirtschaften, vermutlich auch wie im Nitrofenskandal oder, Sie erinnern sich, beim Dioxinskandal.

Eine dritte Ursache sind kriminelle Energien, die zusammen mit diesem System zu erheblichen Gefährdungen der Gesundheit von Verbrauchern und Verbraucherinnen führen können. Wenn zum Beispiel Futtermittel kreuz und quer durch die Republik gekarrt werden, gibt es an jeder Stelle Möglichkeiten für Betrügereien, aber auch Möglichkeiten für Verunreinigungen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ob BSE oder eben auch aktuell Nitrofen in Eiern und Fleisch, der Anfang lag immer vor dem Bauern

hof! Dennoch sind es die Bauern und Bäuerinnen, die Verbraucher und Verbraucherinnen, die darunter leiden müssen. Die Verbraucher und Verbraucherinnen müssen darauf vertrauen können, dass sie gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel verzehren. Das Vertrauen der Verbraucher und Verbraucherinnen ist durch die Lebensmittelskandale der Vergangenheit, aber auch jetzt aktuell wieder neu, zerstört worden.

Deshalb ist die Politik gefordert, die Rahmenbedingungen für Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung und Kontrolle im Lebensmittelbereich an größtmöglicher Sicherheit und Qualität auszurichten und vor allen Dingen stärker an dem Prinzip der Regionalität zu orientieren. Kurzfristig muss natürlich das Kontrollsystem im Futtermittel- und Lebensmittelbereich verbessert werden, und mittel- und langfristig ist die Agrarwende umzusetzen, denn der Nitrofenskandal hat auch gezeigt: Die Zukunft erfordert beides, bessere Kontrollsysteme und eine konsequente Fortführung der Agrarwende!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die drei Säulen für verbesserten Verbraucherschutz nenne ich noch einmal. Es sind erstens konsequentes Krisenmanagement, zweitens bessere Strukturen bei Kontrollen und Informationen und drittens eine Wende in der Lebensmittelproduktion. Zum ersten Punkt, zum Krisenmanagement, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich den Senat loben. Er hat bei dem aktuellen Fall der Belieferung der Kindertagesstätten mit nitrofenbelastetem Biogeflügel ausgezeichnete Arbeit geleistet. Es ist auch von allen Beteiligten zu hören, hier hat das Krisenmanagement funktioniert.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zu verbessern wäre dennoch aus Sicht von uns Grünen in Zukunft, dass man sich doch noch stärker mit der Verbraucherzentrale verzahnt, sie einbezieht und sie auch in den Krisenstäben vertreten ist.

Der zweite Punkt, verbesserte Struktur bei Kontrollen und Informationen, das ist das, was im Zentrum des grünen Antrags heute steht, und diesbezüglich, das ist auch klar, sind insbesondere die Bundesländer gefragt, denn ihnen obliegen die Kontrollen. Das heißt für Bremen, dass vom Landesuntersuchungsamt in Zukunft erheblich mehr Aufgaben wahrzunehmen sind. Warum das so ist und warum noch viel mehr passieren muss als jetzt von der rotgrünen Bundesregierung schon eingeleitet, möchte ich Ihnen noch einmal an zwei Beispielen verdeutlichen.

Das eine ist, dass Pflanzenschutzmittel, und zwar Pflanzenschutzmittel, die ein ähnliches Gefährdungspotential haben wie Nitrofen, in Deutschland

nicht zugelassen sind. Solche Pflanzenschutzmittel gelangen aber nach Deutschland und werden auch hier noch in der Landwirtschaft angewandt. Es ist klar, dass man das natürlich verhindern muss.

(Abg. I m h o f f [CDU]: Das ist doch Ver- mutung!)

Das ist keine Vermutung, es gibt wissenschaftliche Untersuchungen und empirische Belege dafür, dass dem so ist!

(Abg. I m h o f f [CDU]: Die haben Sie selbst angestellt, oder was?)

Ich nenne Ihnen nachher die Quelle, Herr Imhoff!

Das heißt aber auch, dass man bei den Analysen, bei der Beprobung natürlich diese nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittel einbeziehen muss, um höchstmöglichen Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Das zweite Beispiel ist, dass es hinsichtlich der in Deutschland erlaubten Pflanzenschutzmittel Studien gibt, hier die Studie vom Institut für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg, nach der die Hälfte der Proben von Obst und Gemüse Spuren von Pflanzenschutzmitteln enthält und die gesetzlichen Höchstmengen in ein bis drei Prozent der Proben überschritten wurden. Das heißt aber, dass man ein ganz dichtes Kontrollnetz spannen muss, damit solche Lebensmittel, die die Höchstmenge der zugelassenen Pflanzenschutzmittel überschreiten, nicht an den Verbraucher kommen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich möchte kurz noch einmal in Erinnerung rufen, was das eigentlich heißt und wie sich der Gesundheitszustand der Bevölkerung entwickelt. Die Fragen, wie viel Pflanzenschutzmittel zugelassen ist, die Höchstmengen, die Berechnungen, ob das schädlich ist für einen Menschen oder nicht, orientieren sich an einem fünfunddreißigjährigen Mann. Es ist aber klar, dass der Organismus von Kindern, aber auch der Organismus solcher Personen, die an Chemikalienüberempfindlichkeit leiden, anders funktioniert. Sie werden nicht hinreichend vor solchen Beeinträchtigungen geschützt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Hier erinnern Sie sich bitte auch, dass mittlerweile 30 Prozent unserer Kinder an Allergien leiden

(Zuruf des Abg. I m h o f f [CDU])

und dass zwei bis zehn Prozent der Bevölkerung mittlerweile an Chemikalienüberempfindlichkeit leiden,