und dass zwei bis zehn Prozent der Bevölkerung mittlerweile an Chemikalienüberempfindlichkeit leiden,
der so genannten MCS! Ein Zusammenhang zwischen der Wirtschaftsweise, der Chemisierung von Umwelt und Nahrungsmitteln und den Krankheitsbildern ist sicherlich mehr als Spekulation.
Zusammenfassend als Konsequenz: Die vom Land Bremen durchzuführenden Kontrollen müssen erheblich ausgeweitet werden. Hier fordern wir vom Senat, dass er dafür die notwendigen Voraussetzungen schafft! Das ist der Kern unseres Antrags.
Der zweite Punkt unseres Antrags ist, dass wir den Senat auffordern, sich im Vermittlungsausschuss für eine Nachbesserung des Verbraucherinformationsgesetzes einzusetzen, und zwar in dem Sinne, wie es das zuständige Fachressort in den entsprechenden Deputationsvorlagen auch mehrfach gefordert hat.
Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Vorlage zum Verbraucherinformationsgesetz für den 18. Juni: „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist nach Auffassung des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales insofern unbefriedigend, als dem Verbraucher kein Recht auf Information bei den Lebensmittelunternehmen eingeräumt wird. Es ist zu befürchten, dass die Behörden nicht über die vom Verbraucher gewünschten Informationen verfügen, zum Beispiel zur Rohstofferzeugung und Herkunft allergener Bestandteile et cetera. Insofern stellt der Gesetzentwurf zwar einen deutlichen Fortschritt dar, erfüllt aber vermutlich die Erwartungen der Verbraucher und Verbraucherinnen nicht.“
Hier fordern wir nicht mehr und nicht weniger, als dass der Senat die Meinung des fachlich zuständigen Ressorts, die Kompetenz des Fachressorts übernimmt und sich insgesamt im Vermittlungsausschuss für diese entsprechende Nachbesserung einsetzt.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. I m h o f f [CDU]: Warum haben Sie das nicht gleich so eingebracht?)
Auf den Hauptnenner gebracht oder kurz und bündig: Wir Grünen wollen, dass weniger gespritzt wird, aber mehr gemessen und informiert! In den Verantwortungsbereich des Senats fällt hier die Neustrukturierung des Landesuntersuchungsamtes und die Erstellung des Berichts für den Haushalts- und Finanzausschuss. Das Notwendige hier zu tun wurde von Seiten der CDU blockiert. Wir Grünen fordern
Sie auf, nicht den Verbraucherschutz im Gerangel der Koalition untergehen zu lassen, und wir sagen Ihnen, nehmen Sie sich ein Beispiel an der Bundesregierung!
Zu keiner Zeit seit der Industrialisierung der Landwirtschaft und den damit verbundenen Risiken für die Konsumenten ist mehr für den Verbraucherschutz erreicht worden als durch Renate Künast, als durch die rotgrüne Reformpolitik!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bremen wurde leider auch von dem Futtermittelskandal getroffen. In acht Kindertageseinrichtungen wurden diese giftigen Pflanzenschutzmittel gefunden. Unsere Senatorin hat aber darauf sehr transparent und entschlossen gehandelt. Das möchte ich hier im Parlament doch noch einmal erwähnen.
So etwas erlebt man ja nicht alle Tage. Sie hat nichts vertuscht, sondern ist mit diesem schwierigen und sensiblen Problem gut umgangen.
Hervorheben möchte ich allerdings auch noch, dass die EU vorgestern die deutschen Maßnahmen nach dem Skandal als zufriedenstellend beurteilt und deshalb vorerst kein europaweites Vermarktungsverbot für deutsche Bioprodukte verhängt hat. Belgien hat auch, soweit ich gehört habe, kein Importverbot ausgesprochen. Die Sprecherin des EUVerbraucherkommissariats, Beate Gmünder, wir kennen sie von unserer Deputationsreise, hat dies bestätigt und betont, dass die Quelle der Verunreinigung klar identifiziert wurde.
In der Bund-Länder-Konferenz am Sonntag wurde über die bisher eingeleiteten Maßnahmen berichtet, und es bestand Einigkeit, dass die Lagerhalle in Malchin in Mecklenburg die einzige Kontaminationsquelle ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine weiteren Hinweise, dass es noch mehr Quellen gibt. Es kann höchstens Sekundärkontaminationen geben, das heißt, dass in anderen Betrieben noch Rückstände vorhanden sind. Es wurde deshalb vorgeschlagen, dass alle betroffenen Betriebe, Anlagen und Transportmittel gründlich untersucht beziehungsweise gereinigt werden. Wie wir gestern gehört haben, sind bisher 500 Betriebe gesperrt, in denen diese Maßnahmen vorgenommen werden sollen.
Was ist jetzt in diesem Zusammenhang zu tun? Der aktuelle Skandal zeigt, dass die Agrarwende notwendig war. Sie ist wichtiger denn je. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass die Nahrungsmittel, die sie kaufen, gesund und hochwertig sind.
Meine Damen und Herren, nach dem BSE-Skandal hat die Bundesregierung die richtigen Konsequenzen gezogen. Wie heißt es doch so schön: Der Verbraucherschutz fängt an der Ladentheke an und hört beim Lager des Futterlieferanten auf.
Die Bundesregierung hat mehr Kontrollen eingeführt und die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Behörden verbessert. Das reicht wohl noch nicht aus, denn es gibt immer noch Kräfte, die hier nicht mitziehen. Es wird auch weiterhin kriminelle Energie geben, der sehr schwer beizukommen ist. Wer behauptet, dass dies bei der konventionellen Landwirtschaft nicht passieren kann, dem muss ich entgegnen, dass vielleicht dort das Nitrofen bis heute überhaupt nicht gefunden worden wäre, wenn die Biovermarkter sich nicht gemeldet hätten. Es bleibt allerdings festzuhalten, dass auch die Selbstkontrollen der Biovermarkter noch verbesserungswürdig sind. Wir brauchen auch hier eine bessere Kontrolle der Ökokontrolleure.
Was ist aber die Alternative von CDU und CSU gewesen? Diese Parteien haben unter der Führung von Bayern und Sachsen das neue Verbraucherinformationsgesetz mit der Argumentation eines zu starken Eingriffs in die Länderkompetenzen im Bundesrat abgelehnt. Hierzu kann ich nur sagen: Wenn im Bereich der Lebensmittelüberwachung das Land Bayern eine hohe Länderkompetenz hätte, wäre Bayern wohl nicht Spitzenreiter bei der Zahl der festgestellten BSE-Fälle.
Mit dem Verbraucherinformationsgesetz sollten die Verbraucher das Recht bekommen, bei den Behörden bessere Auskünfte über die Qualität und die Bestandteile der Produkte zu erhalten. Dies wäre ein erster kleiner Schritt für einen besseren Verbraucherschutz gewesen, allerdings ist schon dieser kleine Schritt an der CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat gescheitert.
Doch nun zu dem heutigen Antrag der Grünen! Die ersten beiden Forderungen befinden sich bereits im Abstimmungsprozess im Senat. In der nächsten Deputationssitzung in der kommenden Woche soll auch die vertagte Deputationsvorlage aus dem Mai verabschiedet werden. Von daher sehen wir als SPDFraktion im Moment keinen Handlungsbedarf, diesen Antrag zu unterstützen. In der Deputationsvorlage sollen die Arbeitsbereiche Lebensmittelunter
suchung, Veterinärdiagnostik und Wasser weiterhin in einem Amt geführt werden. Die medizinischen Bereiche werden in das Zentrallabor des Krankenhauses St.-Jürgen-Straße eingegliedert und dieses erweiterte Zentrallabor in eine GmbH überführt werden. Ich denke, das ist die richtige Lösung, und so sollten wir auch vorgehen.
Die zusätzlichen Forderungen, die Sie vorhin beim Verbraucherinformationsgesetz des Bundes gestellt hatten, finde ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angebracht. Ich meine, wir sollten noch warten, denn auf EU-Ebene soll auch ein europaweiter Kontrollplan erstellt werden, wie gestern von der Presse zu vernehmen war, damit die Überwachungsmöglichkeiten in Ländern wie Österreich, Deutschland und Spanien, die dezentral organisiert sind, verbessert werden. Alle diese Gründe, meine ich, sprechen dafür, den Antrag der Grünen zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzulehnen, denn nächste Woche haben wir hier vor Ort auch einige Entscheidungen, was das Landesuntersuchungsamt betrifft, zu treffen.
Meine Damen und Herren, Lebensmittelkauf ist Vertrauenssache. Ich hoffe, dass wir in Zukunft durch effiziente Kontrollen und durch den Dialog das Vertrauen der Verbraucher zurückgewinnen können, denn eine Kultur des Essens und Genießens bedeutet für die Bremerinnen und Bremer auch ein Stück Lebensqualität und Wohlbefinden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Brumma, Sie müssen als Sozialdemokrat ja schwer Angst vor einem netten Herrn aus Bayern haben, denn wie Sie mit BSE aus Bayern Wahlkampf machen wollen, finde ich ein bisschen schwierig. Ich sage ja auch nicht Schweinepest und Niedersachsen, weil ich glaube, es bringt überhaupt nichts, und das meine ich sehr ernst,
zu Lasten der Bauern oder der Verbraucher hier Wahlkampf zu machen. Das weise ich zurück, damit das auch zwischen uns beiden klar ist!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen – und ich rede nur ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
über den Antrag, Sie haben ja über das große Ganze von 1940 bis heute geredet – lehnt die CDU ab, und zwar aus folgenden Gründen: Zu Punkt eins und zwei fordert Ihr Antrag die unverzügliche Umstrukturierung des Landesuntersuchungsamtes. Das, meine Damen und Herren, geschieht bereits sehr konkret. Das müsste Frau Hoch, die in der Gesundheitsdeputation mitwirkt, eigentlich auch wissen.
Das Landesuntersuchungsamt, das Zentralkrankenhaus St.-Jürgen-Straße und das Ressort arbeiten intensiv an einem Konzept, das sicherstellen wird, dass erstens der Verbraucherschutz oberste Priorität im Land Bremen hat, zweitens die Arbeitsabläufe sowie der Einsatz des Personals effizient organisiert werden und drittens, und das ist nicht unerheblich, öffentliche Mittel sparsam und zielorientiert verbraucht werden. Wenn dieses Konzept in der Deputation beraten worden ist – und wir sehen uns Dienstag genau zu diesem Thema –, werden selbstverständlich auch die Haushaltsmittel wieder in voller Höhe zur Verfügung stehen.
Die vorläufige Sperrung, meine Damen und Herren, die übrigens die große Koalition gemeinsam verfügt hat, war mehr als hilfreich, weil jetzt endlich die erheblichen Mängel, die durch den Rechnungshof sowie das Gutachten der Firma Meyer und Partner aufgedeckt worden sind, ernst genommen und abgearbeitet werden. An dieser Stelle bedanke ich mich ganz besonders bei den Beteiligten im Zentralkrankenhaus St.-Jürgen-Straße, die das mit großer Zielstrebigkeit und großem Motivationsschub verfolgen. Ich denke, das wird sich sehen lassen können. Ich freue mich schon darauf.
Meine Damen und Herren, laut Punkt drei des Antrags soll auf den Vermittlungsausschuss eingewirkt werden, so jedenfalls wünschen Sie es sich. Ich habe Ihnen, meine Damen und Herren von den Grünen, die Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses mitgebracht. Diese Geschäftsordnung hat normative Kraft, also Gesetzesrang. Darin steht unter anderem, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat und hat 32 Mitglieder. Jede Seite stellt 16 Mitglieder. Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind weisungsfrei.“ Ich lasse Ihnen das gern einmal hier, es ist kein Geheimpapier, das können Sie aus dem Internet
ziehen. Ich bitte also die Grünen um Respekt vor unserem Verfassungsorgan, auch diesen Punkt machen wir nicht mit.