Darüber hinaus ist das Risikopotential für das Fahrpersonal durch die Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, so genanntes Chippen, und die damit verbundene Reduzierung des Bargeldbestandes deutlich reduziert worden. Weiterhin wurde von der BSAG ein Gutachten in Auftrag gegeben zur Sicherheit an Haltestellen aus dem Blickwinkel von Frauen durch besondere Haltestellenbeleuchtung und Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen zur besseren Einsicht der Haltestellen.
Diese Maßnahmen wurden zum Teil schon umgesetzt, und bei Neuplanungen von Haltestellen werden diese Erkenntnisse auch berücksichtigt. Serviceleistungen des Unternehmens wie zum Beispiel das Bestellen eines Taxis zur Ausstiegshaltestelle durch die BSAG-Fahrer, der mögliche Ausstieg zwischen den Haltestellen in Außenbezirken in den Abendstunden und die Einrichtung von Frauenparkplätzen an Park-and-ride-Anlagen gehören ebenfalls zur Erhöhung der Sicherheit im ÖPNV.
Zur Intensivierung der Prävention und Brennpunktarbeit mit Jugendlichen hat die BSAG eine besondere Stelle „Jugend und ÖPNV“ mit einer sozialpädagogischen Fachkraft besetzt. Sie kooperiert dabei mit Stadtteilgremien und Schulen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit sind an bestimmten Brennpunkten auch Streetworker nach abgestimmten Einsatzplänen unterwegs. Im Rahmen sehr enger Kooperation zwischen BSAG-Mitarbeitern und Beamten von Polizeirevieren der verschiedenen Stadtteile findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch in Form von Beratungsgesprächen und speziellen Schulungen statt. In Fortführung dieser Zusammenarbeit wird zurzeit im Rahmen der Kontrollinitiative an einem Konzept gearbeitet, das zum Ziel hat, die vorliegenden Kenntnisse bei der Polizei einerseits und bei der BSAG andererseits über entsprechende Brennpunkte im Stadtgebiet zusammenzuführen, um somit zu effizienteren Arbeitsergebnissen zu kommen.
Zusätzlich zu diesen genannten Maßnahmen wird die BSAG auch in den Neufahrzeugen Videoüberwachungsanlagen einrichten. Der Aufsichtsrat der BSAG hat in seiner letzten Sitzung einstimmig, also mit den Stimmen der Anteilseigner und mit den Stimmen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den Vorstand aufgefordert, ein Konzept zur schrittweisen Videoeinführung einzuführen.
Meine Damen und Herren, ich habe das hier ausführlich vorgetragen, damit man sieht, welche Maßnahmen insgesamt angestrebt worden sind. Dass man eine hundertprozentige Sicherheit nirgendwo garantieren kann, weiß auch jeder, aber dass angestrebt wird, eine größtmögliche Sicherheit zu erreichen, ist auch ein ganz wichtiges Ziel, ich habe das eingangs gesagt.
Herr Tittmann hat auch auf Presseberichterstattungen hingewiesen, und es gibt eine Presseberichterstattung von heute, da heißt es, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Die 54 fest angestellten Kontrolleure sind 365 Tage im Jahr im Einsatz. In drei Schichten täglich überprüfen sie jedes Jahr etwa eine Million Menschen in den Bussen und Bahnen der BSAG.“
Dann heißt es zum Schluss dieses Artikels, damit man auch sieht, dass es nicht nur eine Auffassung ist, die die BSAG vertritt, sondern wie auch die Menschen reagieren: „Die meisten derjenigen, die mit gültigem Fahrausweis unterwegs sind, begrüßen die deutlich verstärkten Kontrollen, so wie etwa Werner Töbel, 67 Jahre, der gestern in der Straßenbahn der Linie zwei saß: ‚Ich finde es gut, dass jetzt mehr kontrolliert wird’, sagt er, ‚denn ich ärgere mich über die, die umsonst fahren.’ Schließlich sei das den zahlenden Fahrgästen gegenüber ungerecht, argumentiert der Bremer.“
Meine Damen und Herren, an dieser Aussage wird deutlich, dass die Menschen draußen merken, dass sich etwas verändert hat, dass noch eine Menge getan werden muss, ist auch unumstritten. Insofern weise ich darauf hin, dass die Anmerkungen, die Sie gemacht haben, nicht den Tatsachen entsprechen, und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Pflugradt, es ist ja richtig niedlich, dass Sie einen Zeitungsartikel vorgelesen haben. Wenn ich alle Zeitungsartikel vorlesen würde, die gegenteilige Meinungen wiedergeben, dann würden wir heute eine Nachtsitzung machen!
Meine Damen und Herren, dass Sie gleich wieder einmal einen guten Antrag der Deutschen Volksunion einheitlich und scheinheilig ablehnen werden, ist für Sie als die großartigen Vorzeigedemokraten schlechthin ja nichts Neues, denn Ihr politisches Motto lautet ja, und so werden Sie auch gleich politisch handeln: Wenn jeder an sich selbst denkt, so ist dann ja auch an jeden gedacht. Das ist Ihre Politik zum Schaden der Bevölkerung, das ist aber nicht die Politik der Deutschen Volksunion.
Dass Sie diesen Antrag der Deutschen Volksunion, der zum Schutz und im Interesse der Angestellten und der Fahrgäste gestellt worden ist, gleich einheitlich und scheinheilig ablehnen werden, ist ein Skandal sondergleichen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass unsere Bevölkerung und insbesondere die von mir eben genannten Personengruppen ange
sichts der bevorstehenden wichtigen Wahlen in Bremen und Bremerhaven 2003 sich so über Ihr Abstimmungsverhalten und Ihr Demokratieverständnis schlechthin über Sie nicht gerade positive Gedanken machen wird. Das ist aber Gott sei Dank nicht mein Problem, sondern Ihr Problem.
Meine Damen und Herren, ich möchte in diesem Zusammenhang an eine sehr richtige Aussage unseres Innensenators, Herrn Dr. Böse, vom 3. Januar 2003 erinnern. Herr Dr. Böse sagt richtig, Herr Präsident, ich darf mit Ihrer Genehmigung die „Welt“ vom 3. Januar zitieren: „Jeder Euro, der für Prävention ausgegeben wird, zahlt sich am Ende doppelt und dreifach aus.“ Da hat der Innensenator Dr. Böse vollkommen Recht! Also, meine Damen und Herren der großen Koalition, nun unterstützen Sie einmal Ihren Innensenator mit deutlichen und eindrucksvollen politischen Taten und stimmen dem DVU-Antrag zu, denn eine bessere Forderung und Vorschläge für eine effektivere Prävention gibt es nämlich nicht, schon gar nicht von Ihnen!
Gerade die jüngsten schlimmen Vorfälle in den Bussen und Bahnen der BSAG haben doch deutlich gezeigt, dass in Bezug auf Prävention im sehr wichtigen Sicherheitsbereich dringender Handlungsbedarf besteht. Dem können und dürfen Sie sich nicht verschließen! Die Angestellten und Fahrgäste der BSAG haben es nicht verdient, dass Sie auf Kosten ihrer Sicherheit und Gesundheit hier wieder einmal Ihr unsägliches politisches Spielchen betreiben und einen wichtigen und guten, richtigen Antrag der Deutschen Volksunion ablehnen, nur weil dieser Antrag von der Deutschen Volksunion kommt. Werden Sie also endlich einmal Ihrer politischen Verantwortung gerecht und stimmen diesem Antrag der Deutschen Volksunion zum Wohle unserer Bevölkerung zu!
Wer dem Antrag des Abgeordneten Tittmann, DVU, mit der Drucksachen-Nummer 15/1339 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen (Kinderrechte in die Landes- verfassung)
Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen (Kinderrechte in die Landes- verfassung)
Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen (Kinderrechte in die Landes- verfassung)
Meine Damen und Herren, bei dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen, Kinderrechte in die Landesverfassung, vom 16. Mai 2002 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 61. Sitzung am 13. Juni 2002 die erste Lesung unterbrochen worden, und der Gesetzesantrag wurde an die staatliche Deputation für Soziales, Jugend und Senioren überwiesen. Diese Deputation legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 15/1344 ihren Bericht dazu vor.
Wir setzen die erste Lesung fort und kommen gleichzeitig zur ersten Lesung des Gesetzesantrags mit der Drucksachen-Nummer 15/1340.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Sommer letzten Jahres hat die grüne Bürgerschaftsfraktion den Antrag gestellt, Kinderrechte in der Bremischen Landesverfassung zu verankern. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Der Artikel 25 der Landesverfassung soll neu gefasst werden. Die Ergänzung der Landesverfassung lautet folgendermaßen, ich zitiere: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge.“
So hatten wir es im Sommer vergangenen Jahres beantragt, wir haben jetzt noch einen weiteren Antrag auf den Tisch des hohen Hauses gelegt. Ich gehe nachher darauf ein, warum noch einmal ein zweiter Antrag gekommen ist, es hat eher einen verwaltungsorganisatorischen Grund. Inhaltlich haben wir die Änderung der Landesverfassung noch einmal ergänzt durch das Wort „achtet“, die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Das ist Ergebnis der Anhörung gewesen, die der Landesjugendhilfeausschuss durchgeführt hat.
Lassen Sie mich aber noch einmal vorwegschicken: Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in der Bundesrepublik seit zehn Jahren. Die staatliche Gemeinschaft ist aufgefordert, die Rechte von Kindern zu schützen und zu fördern. Hier weist eben die Bremische Landesverfassung eine Lücke auf, und wir Grünen haben gedacht, andere Bundesländer haben ihre Landesverfassung um die Rechte des Kindes ergänzt. Aktuelles Beispiel war, das hatte ich bereits angeführt, das Land Nordrhein-Westfalen, wo alle Fraktionen, SPD, CDU, Grüne und auch die FDP, diese Verfassungsänderung einstimmig mitgemacht haben.
Neben dem Erziehungsrecht der Eltern in Artikel 23 der Landesverfassung und dem Gleichbehandlungsgrundsatz von nichtehelichen und ehelichen Kindern in Artikel 24 der Landesverfassung und der staatlichen Pflicht, Jugendliche vor Ausbeutung und Verwahrlosung zu schützen, in Artikel 25 gibt es bisher keinen ausdrücklichen Schutz der Rechte von Kindern in der Bremer Landesverfassung.
Unser Antrag wurde gemeinsam im vergangenen Jahr an die Deputation für Jugend, Soziales und Senioren zur Beratung überwiesen. Der Landesjugendhilfeausschuss, das erwähnte ich eben, führte im August 2002 eine, wie ich finde, spannende Anhörung zu dem vorliegenden Antrag durch. Zur Stellungnahme waren unter anderen gebeten worden Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Bremer Jugendring, die Arbeitnehmerkammer, die Handelskammer, die Universität Bremen, der Senator für Justiz und Verfasung, der Senator für Bildung und Wissenschaft, der Senator für Bau und Umwelt, der Senator für Inneres, Kultur und Sport, die Ausländerbeauftragte, Jugendverbände, die Gesamtschülervertretung, es war also eine ganze Reihe von Institutionen und Verwaltungszweigen aufgefordert, ihre Meinung und ihre Position zu dem Antrag der Grünen offen zu legen.
Wir haben viele Anregungen gehört, einige, die sicherlich aufgegriffen werden, die man auch noch einmal debattieren muss. Es wurde noch einmal die Forderung laut nach einem Kinderbeauftragten für das Land Bremen. Ich denke, das ist eine Forderung, die man noch einmal diskutieren könnte. Aus grüner Sicht haben wir aber immer wieder gesagt, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist eine Querschnittaufgabe, und der Bremer Jugendring ist eigentlich ein geeignetes Gremium, um im Land Bremen für die Rechte von Kindern und Jugendlichen einzutreten.
Ich vertrete die Position, dass man nicht für jede Sache unbedingt extra einen Beauftragten einsetzen muss. Es gibt gewiss Angelegenheiten wie im Gleichstellungsgesetz, wo man das inhaltlich ganz klar debattieren muss, aber in dieser Frage, denke ich, kann man zu gegebener Zeit noch einmal darauf eingehen. Auch der Senat hat in seiner Stellungnahme gesagt, er wird zu gegebener Zeit dazu Stellung nehmen.
Das Vorhaben, Kinderrechte in die Landesverfassung aufzunehmen, wurde von den Anwesenden ausdrücklich unterstützt und positiv bewertet. Die Deputation hat ihre Aufgabe wie verabredet wahrgenommen und den Terminfahrplan, den wir ihr als Bürgerschaft mit auf den Weg gegeben hatten, auch eingehalten.
Bericht und Votum der Deputation waren im Dezember auf den Weg gebracht worden, aber leider – und jetzt komme ich zu der verwaltungstechnischen Seite, die uns in die Quere gekommen ist – versagte erneut der Senat als Briefträger. Der Senat hatte in dem ganzen Verfahren nur die Aufgabe, den Antrag zu den einzelnen Ressorts hin- und herzubefördern, aber wie es so ist, das Besondere an diesem Briefträger ist nun, dass er eben gern seine Meinung zu möglichst allen Ansinnen der Bürgerschaft abgibt, ganz besonders, wenn es nicht seine eigenen Schriftstücke sind.