Protokoll der Sitzung vom 22.01.2003

Da sollten Sie sich noch einmal überlegen, ob Sie vielleicht nicht noch etwas weiter gehen wollen. Da aber diese Diskussion heute ja von Harmonie geprägt ist, will ich das auch nicht weiter vertiefen.

Ich glaube, wir als Koalition haben es in den letzten Jahren sehr gut geschafft, nicht nur im Bereich der Verfassung etwas für Kinder zu tun, sondern insbesondere auch in der Realität. Wenn ich mir die Betreuung mit Kindergartenplätzen anschaue – der Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz, der durchgesetzt wird –, wenn ich mir den Bereich des Erziehungsgutscheins anschaue, der auch gerade für die Kinder und nicht nur für die Familien einiges tut, wenn ich mir anschaue, was wir im Bereich der Förderung der deutschen Sprache oder der Sprachangebote im Kindergarten und im Schulbereich gemacht haben, sind das einige reale Punkte im Jugend- und Kinderbereich, die wir geleistet haben. Das ist der richtige Weg, auf dem wir weiter vorangehen sollten.

Wir sind allerdings, wie ich schon ausgeführt habe, dafür, ein Signal zu setzen und weiterhin auch da

für Sorge zu tragen, dass die Rechte von Kindern geschützt und auch gefördert werden. Deshalb sind wir auch dafür, diesen Passus mit in die Landesverfassung aufzunehmen, und werden uns auch in den entsprechenden Ausschüssen dafür einsetzen.

Ich glaube aber, dass es vielmehr nicht nur eine Aufgabe ist, die das Parlament hier heute entscheidet beziehungsweise in den nächsten Lesungen dann entscheiden wird, sondern es insbesondere eine gesellschaftliche Aufgabe sein wird, mehr auf Kinder zu achten, mehr die Rechte von Kindern wahrzunehmen und ihnen auch Schutz zu geben. Ich glaube, da sollte sich auch jeder Einzelne fragen, welchen Beitrag er dazu leistet, unabhängig davon, ob er Politik macht oder nicht.

Wenn man sich in der Gesellschaft umschaut, sind es nicht immer nur die ganz großen Dinge, die es Familien oder Kindern schwer machen, in ihrem Umfeld zu leben, sondern es sind oftmals die ganz kleinen Dinge. Es sind die Dinge, dass man mit Kindern in ein Restaurant geht und wirklich schon unangenehm angeschaut wird, weil das Kind anfängt zu schreien. Es fängt damit an, dass man sich vielleicht im Supermarkt endlos in die Schlange stellen muss, obwohl man ein kleines Kind dabei hat und keiner auf die Idee kommt, jemanden einmal vorzulassen, damit es schneller geht, oder dass wir im öffentlichen Straßenverkehr keine Rücksicht auf Kinder oder auf Frauen oder Männer mit ihren Kindern nehmen. Ich glaube, es sind auch genau diese Sachen, die ein kinderfreundliches Klima schaffen und wo wir alle daran arbeiten müssen, dass es ein solches kinderfreundliches Klima gibt.

Ich möchte gar nicht davon sprechen, dass es eben auch die Fälle gibt, wo jeder Einzelne gefragt ist, vielleicht auch einzugreifen, weil sein Nachbar zum Beispiel das Kind vernachlässigt, weil der Nachbar das Kind schlägt und keiner wirklich darauf reagiert und diesem Kind Hilfe bietet. All das sind Punkte, wo der Einzelne gefragt ist und dazu beitragen muss, dass es ein kinderfreundliches Klima in unserer Gesellschaft gibt. Dies und die Rechte, die wir dann auch in der Landesverfassung verankern werden, hoffe ich, tragen dazu bei, dass Bremen und Bremerhaven wirklich kinderfreundliche Städte werden. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann hat es auch schon erwähnt, wir waren im letzten Jahr in der Stadtgemeinde Bremen UNICEF-Partnerstadt, und ich bin total begeistert, wie viele Bremerinnen und Bremer sich mit diesem Thema Kinderrechte beschäftigt haben, und zwar nicht nur für Bremen, für unser Bundes

land, sondern sich eben weltweit mit den Rechten von Kindern, den Situationen von Kindern, die in fernen Ländern leben müssen, beschäftigt haben, sich dafür eingesetzt und Aktionen auf die Beine gestellt und unglaublich viel Engagement entwickelt haben. Das zeigt doch, dass das Thema Kinder und Kinderrechte ein Thema ist, das die Menschen beschäftigt.

Ich bin auch sehr oft auf diese Entwicklung angesprochen worden, dass wir hier in Bremen vorhaben, im Land Bremen die Kinderrechte in unsere Landesverfassung aufzunehmen. Es hat mich erstaunt, aber es ist bei vielen Menschen sehr positiv angekommen, weil sie gesagt haben, durch diese UNICEF-Aktionen ist es ein Jahr lang Thema in Bremen gewesen, und jetzt werden wir es auch in der Landesverfassung verankern. Das hat mir gezeigt, dass wir dieses Thema durchaus weiter besetzen können und dass eine verfassungsrechtliche Regelung im Land Bremen uns dabei helfen kann, auch wenn klar ist, Frau Hannken, da haben Sie völlig Recht, dass das keine direkten Auswirkungen auch rechtlicher Art haben kann. Darüber sind wir uns alle einig. Diese Erwartungen hegt aber auch niemand, der sich mit der Materie beschäftigt. Es geht aus meiner Sicht in erster Linie darum, dies zum Thema zu machen, und zwar ständig.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir sind uns auch alle einig, dass es eine dauerhafte, wichtige Aufgabe für alle ist, die politische Verantwortung haben, aber auch für alle, die als Lehrer, Erzieher, Mütter und Väter jeden Tag mit Kindern umgehen.

Ich fand auch die Anhörung, die wir im Landesjugendhilfeausschuss zu dem Thema hatten, sehr beeindruckend, weil durch die Vielfalt der unterschiedlichen Bewertungen auch die unterschiedlichen Erwartungen klar geworden sind. Ich fand auch insbesondere die Ergebnisse der Befragung, die der Bremer Jugendring bei Kindern und Jugendlichen gemacht hat und dort vorgetragen wurden, sehr aufschlussreich. Es hat noch einmal deutlich gemacht, dass sich insbesondere auch Kinder und Jugendliche mit dem Thema Gewalt beschäftigen, einerseits, weil sie selbst betroffen sind, also Opfer von Gewalt sind, aber auch, weil sie im besonderen Maße mit Gewalt konfrontiert sind, wenn sie sich zum Beispiel Gewalt im Fernsehen ansehen müssen und sich damit beschäftigen. Allein deswegen ist es notwendig, dass wir uns mit diesen Kinderrechten in der Landesverfassung auch noch stärker, als wir es bisher tun, mit dem Schutz von Kindern, insbesondere gegen Gewalt, auseinander setzen und uns dafür auch einsetzen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich finde es auch gut, Frau Stahmann, dass Sie so eine distanzierte Haltung zu dem Kinderbeauftragten vorgetragen haben! Ich bin auch sehr skeptisch. Es gibt viele Befürworter, aber ich befürchte einfach, dass wir durch einen Kinderbeauftragten sozusagen eine Alibifunktion schaffen, dann alles dorthin abgegeben wird und wir uns vielleicht aus der Verantwortung ziehen können und sagen, wir haben den Kinderbeauftragten, der oder die kann sich ja darum kümmern.

Deswegen ist mir daran gelegen, dass wir weiter daran arbeiten, dass sich alle Ressorts und Menschen, die damit befasst sind, ständig in die Verantwortung und in die Pflicht nehmen und diese wichtige Aufgabe, uns für den Schutz von Kindern, für die Entfaltung der Persönlichkeit unserer Kinder jeden Tag einzusetzen und uns dafür einzusetzen, dass wir jeden Tag diesem Ziel, Bremerhaven und Bremen als kinderfreundliche Städte weiterzuentwikkeln, näher kommen. Das wird eine ständige, mühsame und dauerhafte Aufgabe, aber das machen wir gern.

Ich wollte noch etwas zur Rolle des Senats sagen, der ja an dieser Stelle kritisiert worden ist! Der Senat ist kein Briefträger, das ist völlig klar, und wenn die Personalräte in Bremen schon das Recht der Allzuständigkeit für sich in Anspruch nehmen, was ich auch in Ordnung finde, dann nimmt der Senat erst recht das Recht der Allzuständigkeit für sich in Anspruch. Selbstverständlich haben sich auch seine Fachleute verfassungsrechtlich damit beschäftigt, haben eine verfassungsrechtliche Bewertung vorgenommen und dem Parlament vorgelegt. Ich denke einmal, dass es weiterführende Erkenntnisse verfassungsrechtlicher Natur sind, die auch die Ausschussarbeit sicherlich bereichern werden.

Ich bitte doch, das zu würdigen, und bitte auch zu würdigen, dass der Senat gewährleistet, dass wir das Zeitfenster, das wir uns alle vorgenommen haben, nämlich die Regelung in der Landesverfassung noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen, einhalten können. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/1150 inzwischen zurückgezogen wurde, lasse ich über den Antrag mit der Drucksachen-Nummer 15/1340 abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen, Kinderrechte in die Landesverfassung, Drucksache 15/1340, in erster Lesung

beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, gemäß Artikel 125 der Landesverfassung hat die Bürgerschaft (Landtag) Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung an einen nichtständigen Ausschuss zu überweisen. Interfraktionell ist vereinbart worden, dass dieser Ausschuss aus fünf Mitgliedern und fünf stellvertretenden Mitgliedern bestehen soll.

Wir kommen zur Abstimmung über die Einsetzung des Ausschusses sowie zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder.

Ich lasse zuerst über die Einsetzung des Ausschusses abstimmen.

Wer der Einsetzung des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt die Einsetzung des nichtständigen Ausschusses.

(Einstimmig)

Jetzt lasse ich über die Wahlvorschläge für diesen soeben eingesetzten Ausschuss abstimmen.

Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor.

Wer den Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.

Ich bitte die Abgeordnete Frau Stahmann, zur konstituierenden Sitzung dieses Ausschusses einzuladen.

Weil die Bürgerschaft (Landtag) gemäß Artikel 125 der Landesverfassung Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung zu überweisen hat, lasse ich jetzt über die Überweisung abstimmen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, wir befinden uns gerade in der Abstimmung über die Änderung der Landesverfassung! Herr Kollege Schuster, ich bitte auch Sie, Platz zu nehmen!