Meine Damen und Herren, wir befinden uns gerade in der Abstimmung über die Änderung der Landesverfassung! Herr Kollege Schuster, ich bitte auch Sie, Platz zu nehmen!
Wer der Überweisung des Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung mit der Drucksachen-Nummer 15/1340 an den soeben eingesetzten Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 15/1344, Kenntnis.
Gesetz zur Änderung des Bremischen Krankenhausdatenschutzgesetzes und zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Krankenhausdatenschutzgesetzes und zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, Drucksache 15/1341, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, die erste Lesung zu unterbrechen und das Bremische Gesetz über die Juristenausbildung und die erste juristische Prüfung, Drucksache 15/1343, zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Wer der Unterbrechung der ersten Lesung und der Überweisung dieses Gesetzesantrags zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer der Bitte Hamburgs entsprechen und dem Antrag des Senats, Drucksache 15/1348, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) entspricht der Bitte Hamburgs und stimmt dem Antrag zu. (Einstimmig)
Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 22. Januar 2003 (Drucksache 15/1350)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist ein Antrag, der von allen Fraktionen hier im Haus unterzeichnet worden ist, und er ist ein weiteres Bekenntnis für ein Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Dieser Antrag ist aus unserer Sicht deswegen notwendig, weil wir aus Termingründen zur Kenntnis nehmen mussten, dass wir in dieser Legislaturperiode das Gleichstellungsgesetz nicht mehr zu Ende bekommen werden. Die Beratungen, so hat sich gezeigt, sind doch sehr zeitaufwendig, so dass wir jetzt in einer Situation sind, wo wir feststellen müssen, dass die Beratungs- und Abstimmungsverfahren insgesamt dazu führen werden, dass wir in dieser Legislaturperiode kein vollständiges Landesgleichstellungsgesetz hinbekommen.
Wir haben in dieser Arbeitsgruppe, die federführend vom Sozialressort geleitet wird, wo aber auch andere Ressorts und auch Politiker der Fraktionen vertreten sind, auch die Problematik erörtert, dass wir unser Ziel nicht erreichen werden, dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode zu beschließen. Es gab dann für uns im Prinzip zwei Möglichkeiten, einen Umgang damit zu finden, dass es so ist. Die eine Möglichkeit, die wir diskutieren wollen, ist die, die ich Ihnen hier jetzt auch vorschlage, nämlich eine entsprechende Entschließung in der Bürgerschaft zu beschließen, die noch einmal deutlich macht, dass wir an den inhaltlichen Zielen eines solchen Gesetzes festhalten und weiterhin mit voller Kraft voraus an der Konkretisierung dieses Gesetzes arbeiten, so dass es nach Beginn der nächsten Legislaturperiode dann auch relativ bald beschlossen werden könnte.
Es gab innerhalb des Ausschusses noch eine weitere Variante, wie man mit diesem Gesetz hätte umgehen können. So haben wir diskutiert, ob wir vielleicht den Artikel 1 dieses Gesetzes, der den Geist des Gleichstellungsgesetzes schon sehr deutlich zum Ausdruck bringt, schon in dieser Legislaturperiode beschließen und dann die vielen Detailfragen, die quer durch alle Ressorts von diesem Gesetz berührt sind, erst in der nächsten Legislaturperiode beschließen. Wir sind dann aber auch im Einvernehmen mit den Vertretern und Vertreterinnen der behinderten Menschen hier im Land Bremen übereingekommen, dass wir nun diesen Weg wählen. Wir wollen also ein geschlossenes Landesgleichstellungsgesetz beschließen, und das aber dann auch so schnell wie möglich.