Frank Pietrzok
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Wir fragen den Senat:
Erstens: Trifft es zu, dass der Senator für Finanzen bei der Finanzministerkonferenz am 30. Januar 2003 gegen den Vorschlag gestimmt hat, die pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer von 312 Euro pro Jahr in die steuerrechtliche Freistellung nach Paragraph 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz, wie bei Übungsleitern und anderen, einzubeziehen?
Zweitens: Hat der Senator für Finanzen dabei bedacht, dass die Tätigkeit ehrenamtlicher Betreuer die Justizkasse und damit den Haushalt der Freien Hansestadt Bremen erheblich entlastet?
Drittens: Entspricht dieses Vorgehen des Finanzsenators dem Ziel des Senats, ehrenamtliches Engagement weitgehend zu fördern?
Sie wissen, dass sowohl das Land Niedersachsen als auch das Land Baden-Württemberg dazu eine andere Auffassung vertreten haben genau mit dem Ziel, die ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer steuerlich zu begünstigen, damit sich daraus überhaupt finanzielle Vorteile für diese ergeben, weil sie in einer sehr schlechten Situation sind im Vergleich zu anderen Ehrenamtlichen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Oppermann, ich denke, dass Herr
Steinberg uns da eine Menge Dinge mit seiner Rede als Aufgabe für die nächste Legislaturperiode mitgegeben hat. Ich möchte ihm dafür danken und ihm von hier aus auch noch einmal alles Gute wünschen.
Die Rede war schon sehr differenziert. Ich möchte mich deswegen hier nur auf ein paar Punkte konzentrieren in meiner Rede zu diesem Tagesordnungspunkt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich nicht allzu viele politische Kontroversen in dieser Frage erwarte. Ich möchte noch einmal an eines ganz deutlich erinnern. Eines der Hauptziele der Sanierungsstrategie Bremens besteht genau darin, dass wir die Zahl der Einwohner in unserem Land erhöhen, und in diesem Zusammenhang erfolgen natürlich auch die ganzen Diskussionen im Hinblick auf die Erhöhung der Zahlen der Arbeitsplätze im Land. Die andere Frage ist natürlich die, wie wir als Bundesland insgesamt attraktiver werden als Wohnstandort, und da hat es auch schon eine Staatsrätegruppe gegeben, die sich mit dieser Frage auseinander setzt. Dort ist genau die Feststellung auch schon vor einigen Monaten getroffen worden, dass die Personengruppe der älteren Menschen hier ganz genau ins Auge genommen werden muss und genauer betrachtet werden muss. Wir haben in der letzten Sitzung der Sozialdeputation ein BAW-Gutachten bekommen, das noch einmal analysiert hat, wie sich die Investitionen im Pflegebereich bezogen auf die Einwohnerentwicklung und die lokalen oder regionalen ökonomischen Effekte auswirken. Hier ist noch einmal deutlich geworden, dass es durchaus unter regionalökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll sein kann, in diesen Bereich zu investieren, weil es im Hinblick auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen des Landes und auch im Hinblick auf die Entwicklung der Arbeitsplätze des Landes eine ökonomisch sinnvolle Perspektive ist. Dann müssen wir natürlich auch feststellen, dass für die älteren Menschen, die keinen aktuellen Pflegebedarf haben, sich diese Frage erst recht in dieser Weise stellt. Wir wissen, dass es eine größere Zahl an älteren Menschen gibt, die derzeit im niedersächsischen Umland leben, die vielleicht sogar früher in Bremen gewohnt haben, die sich durchaus mit dem Gedanken beschäftigen, wieder zurück nach Bremen, wieder zurück in die Stadt zu ziehen. Das muss meiner Meinung nach auch eine Perspektive sein, mit der wir uns auseinander setzen müssen. Da ist die Frage nach altengerechtem Wohnraum und altengerechten Wohnformen auch unter regionalwirtschaftlichen Aspekten eine wichtige Größe, mit der wir uns auch in der zukünftigen Legislaturperiode auseinander zu setzen haben.
Es ist völlig klar, man kann nicht glauben, dass altengerechtes Wohnen eine Perspektive sein könnte, auf die man hier nur mit Pflegeheimen antwortet, sondern Ziel muss es natürlich sein, die Menschen möglichst in ihren Wohnformen so zu fördern und zu fordern, dass sie möglichst selbständig leben können und ihre Fähigkeiten auch weiterhin ausleben können. Es geht darum, dass wir die Wohnformen daran orientieren, dass das Leistungsvermögen und auch die Bedarfe der Menschen berücksichtigt werden. Ziel muss es dabei sein, dass wir eine höhere Flexibilität bei den Serviceleistungen schaffen, dass wir normale altengerechte Wohnungen hinzu bekommen, dass wir möglichst viel Wohnraum haben, der in den normalen Stadtteilen zentral liegt und dort für die Alten auch verfügbar ist.
Wir werden uns dabei auf der einen Seite mit der Frage auseinander setzen müssen, wie wir Wohnformen anbieten können, die sehr geringe Grundserviceleistungen bieten, zu denen man dann zusätzliche Serviceleistungen hinzunehmen kann, sofern man sie benötigt, die aber zunächst einmal nur ein sehr geringes Maß an Hilfsleistungen einschließen. Aber auf der anderen Seite werden wir uns, das haben Sie auch gesagt, Herr Oppermann, selbst mit solchen Wohnformen viel intensiver auseinander setzen müssen, die beispielsweise auch die Personengruppen von Dementen berücksichtigen.
Ich möchte noch auf einen Gedanken hinweisen, der ist, glaube ich, hier noch nicht deutlich genug herausgearbeitet worden. Wir haben festgestellt, dass wir mittlerweile sehr viele Neubauaktivitäten hier in der Stadt haben. Wir haben auch eine neue Landesbauordnung, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Gedanken der Barrierefreiheit stärker zu berücksichtigen. Aber ich stelle fest, dass auch im Wohnungsbau, beispielsweise in den Reihenhäusern, wir im Moment noch die Situation haben, dass der Gedanke der Barrierefreiheit nicht ausreichend berücksichtigt worden ist, was in der Perspektive meiner Meinung nach gar nicht so klug ist.
Ich möchte da einmal an den Gedanken der AllGenerationen-Wohnform erinnern, dass man die Menschen dafür sensibilisiert, dass sie in ihren Häusern eben nicht nur für die Zeit leben, in der sie die Kinder haben, sondern dass sie in ihren Häusern auch alt werden, dass mit der Perspektive des AllGenerationen-Wohnungsbaus schon beim Neubau an Barrierefreiheit gedacht wird und wir damit Wohnformen schaffen, die für die Menschen auch in einer Zeit sinnvoll sind, wenn sie möglicherweise Mobiliätseinschränkungen haben.
Man muss einfach wissen, dass bei einem solchen Wohnungsbau vieles, was heute an Standards vorhanden ist, nur sehr geringfügig geändert wird, die
Kostensteigerungen sind gar nicht so, wie man es auf den ersten Blick vermuten würde, aber man hat einen durchaus positiven Effekt, von dem eben die Familien jetzt profitieren, wenn sie kleine Kinder haben, wir aber gleichzeitig Wohnraum für ältere Menschen schaffen für die Zukunft.
Weiterhin, auch das haben Sie schon gesagt, Herr Oppermann, ist natürlich wichtig, dass wir in den Stadtteilen an die Infrastruktur denken, dass wir ein Wohnumfeld schaffen und erhalten, in dem soziale, medizinische und kulturelle Infrastruktur erhalten bleiben. Natürlich geht es dabei auch um die Einkaufsmöglichkeiten in den Stadtteilen. Es nützt nichts, wenn man den Einkauf nur dort ermöglicht, wo die Leute mit den Autos hinkommen. Das wäre sicherlich nicht altengerecht und wird auch weiter zu überprüfen sein.
Wir werden im Hinblick auf das Schaffen von altengerechtem Wohnraum uns noch einmal mit ein paar Dingen auseinander zu setzen haben. Ich erinnere hier nur an die Situation in der Wohnberatung. Es ist so, dass wir im Augenblick in der Sozialdeputation diskutieren, wie man auf der einen Seite Personalreduzierung im Amt für Soziale Dienste organisieren kann. Auf der anderen Seite stellen wir aber auch fest, dass die Wohnberatung im Moment nur einen Teil der bremischen Bevölkerung berät, insbesondere die sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Wir sind jetzt in einer Phase, in der ein Konzept entwickelt werden soll für eine Wohnberatung, bei der im Hinblick auf altengerechtes Wohnen auch Menschen Beratung bekommen, die nicht einkommensschwach sind. Ich bin einmal gespannt, welches Konzept da entwickelt wird, aber ich glaube, dass es zukunftsweisend ist, hier auch denen Beratung zukommen zu lassen, die möglicherweise nicht in erster Linie an das Amt für Soziale Dienste denken, wenn sie solche Unterstützung brauchen.
Die SPD unterstützt die Maßnahmen des Ressorts, über Kooperationsverträge, zum Beispiel mit der Gewoba, die Versorgung mit Wohnraum zu gewährleisten. Wir finden es auch richtig, dass es eine Priorität gibt, dass man auch an seniorengerechtes Wohnen denkt, wenn es zur Ausschreibung von öffentlichen Grundstücken kommt, weil wir der Meinung sind, dass auch hier Möglichkeiten des Steuerns gegeben sind, und die wollen wir auch nutzen.
Wohnungsanpassungsmaßnahmen werden zukünftig aus unserer Sicht noch eine größere Bedeutung gewinnen. Wir haben als SPD zusammen mit der CDU – die Grünen haben uns dabei auch unterstützt, wenn ich das recht erinnere – versucht, noch einmal einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, indem wir eine barrierefreie Musterwohnung initiiert haben. Die gibt es bisher noch nicht. Ich habe gehört, dass
es im Moment noch ein paar Probleme bei der Realisierung gibt.
Ich bin aber sicher, dass wir da auch weiterhin zusammen politisch arbeiten können, damit es so etwas gibt, damit die Möglichkeiten von Wohnanpassungen für die Leute konkret erfahrbar sind, dass sie sich das einfach einmal anschauen können, bevor sie einen solchen Schritt gehen. Das ist sicherlich noch einmal ein kleiner Baustein, so dass wir diesen Weg auch insgesamt weiterhin zusammen gehen können, seniorengerechten Wohnraum hier im Land Bremen zu fördern und auszubauen. Ich glaube, darin liegt ein Stück der Zukunft unseres Landes. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt hier innerhalb des Parlaments einen Tagesordnungspunkt schon zum dritten Mal. Wir hatten die erste Lesung, ich ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
darf Sie daran erinnern, unterbrochen, haben dann eine Anhörung mit dem Jugendressort veranstaltet, haben dann die erste Lesung abgeschlossen und befinden uns jetzt hier in der Phase, in der wir die zweite und dritte Lesung durchführen werden. Es ist ein Tagesordnungspunkt, bei dem es politisch zwischen den demokratischen Fraktionen hier im Haus keine Kontroversen gibt, wir sind da alle einer Meinung, dass wir diesen Antrag jetzt hier auch so unterstützen wollen. Wir als SPD-Fraktion haben im Hinblick auf die Frage der Kinderrechte noch einmal die Anregung eingebracht, den Begriff der „jungen Menschen“ anstelle des Begriffs „Kinder“ einzufügen. Der Hintergrund ist gewesen, dass wir der Meinung waren, dass es eben genau ein deutlicheres Signal wäre, Kinder und Jugendliche in dem Zusammenhang zu berücksichtigen. Sie haben jetzt trotzdem ein einstimmiges Votum aus diesem Ausschuss vorliegen, weil ich denke und weil wir alle denken, dass es nicht klug ist, ein Signal der Dissonanz oder Meinungsverschiedenheit in einer solchen Frage hier in das Haus hineinzubringen, sondern weil wir der Meinung sind, dass es wichtig ist zu transportieren, dass wir alle hier geschlossen der Meinung sind, dass wir die Kinderrechte in die Landesverfassung aufnehmen wollen. Ich will allerdings noch einmal kurz auf das, was Frau Hannken hier gerade gesagt hat, eingehen, und noch einmal deutlich machen, dass ich keineswegs der Meinung bin, dass Jugendliche, nur, weil sie älter sind, ein deutlicheres Artikulationsvermögen haben und das auch geltend machen. Auch wenn man sagen kann, dass sie sich natürlich leichter artikulieren können als die Kinder, stellen wir doch fest, dass Jugendliche aus meiner Sicht in der gesellschaftlichen Wahrnehmung viel größere Schwierigkeiten haben als Kinder, und zwar genau deshalb, weil die Eltern sich in der Öffentlichkeit nicht in dem Maße für die Jugendlichen einsetzen, wie sie es für ihre kleinen Kinder tun. Wenn Sie einmal vergleichen, wie stark die Eltern beim Einsatz für die Kindertagesbetreuung organisiert sind, da würde ich mich sehr freuen, wenn wir auch eine solche Unterstützung im Hinblick auf den Einsatz für die Jugendangebote in den Stadtteilen bekommen würden,
wobei ich zugeben muss, dass auch hier das Engagement der Eltern wirklich wächst, sich auch für die Jugendlichen einzusetzen. Der Senat hat in seinem Bericht noch einmal deutlich gemacht, dass juristisch gesehen keine subjektiven Rechte aus dieser Landesverfassung für die Kinder abzuleiten sind, sondern dass es darum geht, hier über eine Konkretisierung nachzudenken, sowohl im Hinblick auf die Exekutive als auch im Hinblick auf das Parlament in Bezug auf gesetzgeberische Aktivitäten.
Wir jedenfalls wollen ein deutliches politisches Signal setzen. Wir wollen, dass deutlich wird, dass die Kinderrechte zu dem politischen Leitbild dieses Hauses hier in der Zukunft gehören. In einer Zeit, in der Kinder zunehmend zu einer Minderheit werden, nehmen wir Kinderrechte in unser politisches Leitbild auf. Dies ist eine Botschaft, die alle Menschen in der Stadt aufnehmen sollen. Die Botschaft ist auch Auftrag an die Politik, durch konkrete Maßnahmen für die Einhaltung von Kinderrechten zu sorgen und kindgerechte Lebensbedingungen zu schaffen. Das muss unser Vorsatz für die Zukunft sein. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann, ich habe ein bisschen das Gefühl, wenn Sie sich verheddern, dann halten Sie sich an flachen populistischen Sprüchen fest!
Jugend im Parlament jedenfalls, meine Damen und Herren, ist zum zweiten Mal durchgeführt worden und ist wiederholt, nach meiner Einschätzung jedenfalls, eine sehr erfolgreiche Geschichte gewesen, weil es eine erhebliche Beteiligung gegeben hat und weil man auch anhand der Resolutionen erkennen kann, dass es bei den Jugendlichen sehr ernsthafte Diskussionen gegeben hat und dabei Ergebnisse vorliegen, mit denen wir auch politisch weiterdiskutieren können.
Ich sage aber ganz deutlich, das sind Ergebnisse, mit denen wir weiterdiskutieren können, die wir hier nicht eins zu eins beschließen können, denn, das hat Frau Stahmann vorhin deutlich gemacht, Jugend im Parlament ist ein Mittel, um politische Bildung fortzuführen und weiterzuentwickeln, und ist kein Mittel der echten politischen Beteiligung von Jugendlichen.
Das muss man deswegen ganz deutlich sagen, weil wir genau diese Diskussion auch schon an anderer Stelle geführt haben, dass es auch die politische Forderung gibt, dass man über Wahlen die Mandate für Jugend im Parlament vergibt und dass man dann sehr stark den Eindruck hat, dass die Jugendlichen hier auch de facto wirklich Dinge bestimmen können. Das können sie objektiv nicht, denn Jugend im Parlament, das ist eben so, das muss man auch deutlich sagen, ist kein Mittel, um die politischen Kräfte––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
verhältnisse hier in diesem Hause zu ändern, sondern ist ein Mittel, mit dem die Jugendlichen bestimmte parlamentarische Diskussionen und Verfahrensweisen erproben können, um ihre eigenen Positionen auch sehr deutlich gegenüber uns als Parlament, aber auch gemeinsam in Diskussionen mit uns zum Ausdruck bringen zu können, und das haben sie auch sehr gut gemacht.
Insgesamt sind von Jugend im Parlament sechs Resolutionen vorgelegt worden, und ich möchte hier zu einigen dieser Resolutionen einfach noch einmal Stellung nehmen. Ich möchte aber vorab noch einmal ganz deutlich sagen, dass aus meiner Sicht das Haus der Bürgerschaft von dieser Aktivität sehr profitiert hat.
Jugend im Parlament ist für dieses Haus auch insofern ein Erfolg, als es der Profilbildung Möglichkeiten gibt, nämlich zu zeigen, dass dieses Haus ein öffentlicher Raum sein soll, in dem politische Debatte nicht nur von Parlamentariern im Elfenbeinturm stattfindet, sondern dass auch andere hier diskutieren sollen und dass das dringend erwünscht ist.
Für die Jugendlichen ist das nach meiner Einschätzung allerdings auch durchaus eine erfolgreiche Möglichkeit, uns in einer Weise mit Themen zu konfrontieren, wie die Möglichkeit sonst oft nicht gegeben ist, und darüber habe ich mich auch sehr gefreut.
Es gibt die Kritik, beispielsweise der Gesamtschülervertretung und anderer Gruppen, dass solch eine Veranstaltung keine Alternative zu anderen Politikangeboten ist und dass es sich um eine Alibiveranstaltung handelt. Dieser Vorwurf ist öfter formuliert worden. Ich halte diesen Vorwurf aus folgendem Grund für nicht gerechtfertigt, das möchte ich ganz deutlich sagen: Wir haben hier den Rahmen deutlich formuliert, wie Jugend im Parlament zu funktionieren hat. Das ist von Jugendlichen so auch aufgenommen worden, und wir haben zu keinem Zeitpunkt deutlich gemacht, dass auf jeden Fall alle Beschlüsse übernommen werden, sondern wir haben immer deutlich signalisiert, wir werden diese Resolutionen diskutieren, und das ist in den Ausschüssen auch sehr detailliert gemacht worden. Die Zusammenfassungen sind uns auch vorgelegt worden, und sie sind wirklich sehr intensiv beraten worden, für den Jugendhilfeausschuss und die Sozialdeputation kann ich das sehr deutlich sagen.
Ich möchte jetzt zu einigen Positionen noch einmal Stellung nehmen. Das Erste ist, Frau Stahmann hat es auch noch einmal deutlich gesagt, sie ist der Meinung, dass der Bereich Bildung in die Begrifflichkeit der investiven Ausgaben aufgenommen werden soll, weil das auch einfach gerechtfertigt ist. Po
litisch besteht doch in dem Zusammenhang für uns das Problem, dass wir als Land Bremen, was die Länderfinanzen betrifft, mit einem anderen Investitionsbegriff konfrontiert werden. Wir können einen Investitionsbegriff nicht selbst einfach erklären, sondern er ist definiert, dass das Maßnahmen sind, die die Finanzkraft und die Steuerkraft des Landes Bremen stärken. Das sind Investitionen.
Deswegen ist es sehr schwierig, für den Bildungsbereich solche unmittelbaren Wirkungen vorzunehmen. Deshalb sagen wir ganz deutlich, Bildung muss ein politischer Schwerpunkt werden, auch wenn Bildung zu konsumtiven Ausgaben führt, wird sie auch in der nächsten Legislaturperiode, wie schon in dieser Legislaturperiode, finanzpolitisch gesehen, eine deutliche Schwerpunktsetzung der großen Koalition für diese Saison bilden, das ist klar, für die SPD für die nächste Legislaturperiode auch!
Ich möchte hier noch zu einigen anderen Punkten Stellung nehmen. Frau Stahmann hat im Hinblick auf die Beteiligung deutlich gemacht, die Jugendenquete ist dringend notwendig. Wir haben die Jugendenquete in dieser Legislaturperiode nicht geschafft, das ist wahr. Wir haben in der letzten Sitzung der Bürgerschaft darüber diskutiert, in der nächsten Legislaturperiode wird die Bremische Bürgerschaft als Parlament selbst eine solche Jugendenquete durchführen, weil es nach meiner Einschätzung darum geht, dass wir versuchen müssen, Wege zu finden, eine bessere Beteiligung von Jugendlichen zu schaffen.
Im Moment haben wir, Frau Stahmann, meiner Meinung nach das Problem, dass wir, gerade in den Beiräten, keine konkreten Konzepte haben, wie wir wirklich erfolgreich Jugendliche beteiligen können. Wir sind selbst beispielsweise in einem Beirat in Schwachhausen gewesen und haben gesehen, wie schwierig die Situation dort ist. Deswegen bin ich auch der Meinung, wir können jetzt Ihrer Forderung gar nicht nachkommen zu sagen, wir beschließen ein neues Gesetz, wie Jugendliche beteiligt werden müssen, weil wir noch nicht genau wissen, wie man konkret die Beteiligung organisieren kann. Ich finde, erst wenn man weiß, wie man konkret Vorschriften auch umsetzen kann, dann sollte man sie machen und nicht umgekehrt.
Zu den Juniorwahlen, das haben Sie deutlich formuliert: Das Parlament stimmt der Position von Frau Stahmann durchaus zu, wir werden die Juniorwahlen durchführen. Die Gelder werden dabei auch zur
Verfügung gestellt, und diese Geschichte wird stattfinden.
Zum Wahlalter 16 muss man deutlich sagen, es gibt hier innerhalb der großen Koalition keine Einigung. Die SPD ist genauso deutlich positioniert wie die Grünen, kann aber nicht so deutlich abstimmen wie die Grünen. Wegen der großen Koalition wird es einen Beschluss, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken, nicht geben,
wenngleich wir der Auffassung sind, dass dies durchaus ein Mittel ist, das Jugendliche auch damit konfrontiert, sich intensiver mit Politik zu beschäftigen und Parlamentarier damit konfrontiert, sich stärker mit Jugend zu beschäftigen.
Zu der Resolution zum Thema Rassismus möchte ich auch noch einiges sagen. Das ist eine sehr konstruktive Diskussion gewesen, die in der Sozialdeputation stattgefunden hat. Es gab da sehr gute Vorschläge, die ernsthaft geprüft worden sind, und der Diskussionsstand ist auch so, dass einige Dinge dort auf jeden Fall forciert werden sollen, so dass sie auch wirklich umgesetzt werden sollen. Ich erinnere hier nur an eine Plakataktion, wir wollen versuchen, dass sie dann auch tatsächlich umgesetzt wird, möglichst, indem die Plakate von Schülerinnen und Schülern selbst erstellt werden.
Für eine weitere gute Idee halten wir die der Patenschaft von Schülern für zugewanderte Jugendliche, weil wir glauben, dass das ein echtes Stück Hilfe zur Selbsthilfe ist, ein echtes Stück bürgerschaftliches Engagement, das wir unterstützen wollen.
Wir haben uns auch mit der Legalisierung von Cannabis auseinander gesetzt. Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht überraschen, dass die SPDFraktion diese Forderung nicht unterstützt, weil wir glauben, dass es drogenpolitisch das Ziel sein muss, weiterhin dafür zu sorgen, dass Cannabis in Zukunft möglichst weniger konsumiert und vor allen Dingen der Dauergebrauch von Cannabis reduziert wird.
Auch wenn es durchaus Verständnis dafür gibt, dass viele Jugendliche sehen, dass mittlerweile in einer sehr großen Breite Cannabis konsumiert wird, sehen wir doch, dass wir diesem Ziel nicht näher kommen,
wenn man Cannabis legalisiert, und wir lehnen deswegen diese Forderung ab.
Ich möchte noch zuletzt auf eine weitere Forderung von Jugend im Parlament eingehen. Ich erinnere, dass Jugend im Parlament die Ausweitung von Angeboten betreuten Wohnens gefordert hat. Erinnern Sie sich vielleicht noch einmal an die Diskussion, die wir gestern in der Stadtbürgerschaft gehabt haben! Betreutes Wohnen ist ein Bereich, der zu den Sozialleistungen zählt, in denen wir in den vergangenen Jahren erhebliche Ausweitungen der Ausgaben gehabt haben. Die Frage, die sich aus unserer Sicht stellt, ist nicht, ob man mehr Platzangebote für die Kinder und Jugendlichen schaffen muss, damit sie außerhalb ihres Elternhauses untergebracht werden, sondern in erster Linie muss für uns die Überlegung sein, ob es uns gelingt, rechtzeitig auf die Familien zuzugehen und ihnen rechtzeitig Hilfe zu geben, so dass die Familien nicht auseinander gerissen werden müssen, sondern die Konflikte möglichst weitgehend gelöst sind, damit wir dann auf betreutes Wohnen und ähnliche Unterbringungsangebote verzichten oder zumindest die Zahl der Angebote reduzieren können. Das ist ein hoher Anspruch, dem wir im Augenblick noch nicht näher gekommen sind, aber wir müssen dieses Ziel weiterverfolgen, und wir haben mittlerweile auch sehr viele neue Angebote für diesen Bereich geschaffen. Wir erwarten auch, dass das eine wirkungsvolle Maßnahme ist, die dort umgesetzt worden ist. Die Wirkung wird sich, so hoffen wir, in den nächsten Jahren tatsächlich einstellen.
So viel jetzt hier zu einigen Positionen, zu den Forderungen von Jugend im Parlament, meine Damen und Herren! Ich bin jedenfalls der Auffassung, dass das wieder eine sehr erfolgreiche Geschichte gewesen ist. Wir werden sie natürlich fortführen, Frau Stahmann, das kann ich Ihnen zusichern, aber ich muss Ihnen leider sagen, dass wir Ihre Anträge, wie Sie sie vorgelegt haben, wenn man von den Juniorwahlen absieht, ablehnen werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Zögern ist der Tatsache geschuldet, dass ich der CDU eigentlich die Möglichkeit lassen wollte, hier den ersten Redner zu stellen. Das hat jetzt leider nicht geklappt. Gut, dann werde ich jetzt den Beitrag der SPD zu diesem Tagesordnungspunkt deutlich machen.
Die Bremer Jugendenquete steht im Koalitionsvertrag der Fraktionen der SPD und der CDU als ein Projekt, bei dem es darum geht, die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln. Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen sind ein Thema, das wir in diesem Haus schon öfter diskutiert haben, im Übrigen auch in der Stadtbürgerschaft.
Wir haben jetzt hier einen Antrag vorliegen, der noch einmal die bestehende Beschlusslage bekräftigt mit der Bitte, einen Bericht zu erstatten. Eines muss aber ganz deutlich werden, eine echte Jugendenquete, die diesen Namen verdient, wird es, obwohl wir das beschlossen haben, obwohl es im Koalitionsvertrag steht, in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben. Das muss man sagen, das ist so. Das ist sicherlich auch für mich persönlich nicht unbedingt ein Beitrag zur Zufriedenheit, aber wir müssen das zur Kenntnis nehmen.
Die Enquetekommission für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein sehr hoher Anspruch. Sie soll überparteilich sein, sie soll wissenschaftlich fundiert sein und langfristige perspektivische Konzeptionen entwickeln, wie man die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln kann. Wir haben den Anspruch, dass es dabei eine intensive Beratung gibt, an der alle gesellschaftlichen Gruppen beteiligt sind, so dass wir es auch wirklich mit einem neuen jugendpolitischen Diskurs zu tun haben.
Das Ganze ist natürlich verbunden mit einem ganz erheblichen Aufwand. Das muss man deutlich sagen. Man muss die Leute einladen. Das wird alles nicht umsonst sein. Man muss ausführlich beraten. Wir müssen dabei auch auf wissenschaftliche Kapazitäten zurückgreifen. All dies ist doch ein ganz erheblicher Aufwand, der in dieser Legislaturperiode nicht bewältigt worden ist. Das hat eine ganze Menge Gründe, die ich hier auch aufführen möchte, allerdings nicht, um das hier als Rechtfertigung darzustellen, sondern nur um zu erläutern, wie diese ganze Geschichte zu erklären ist.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an das Anpassungskonzept, was wir in der Stadt Bremen haben, das zu Beginn mit Kürzungsquoten von erheblichem Ausmaß verbunden war. Das hat in der Stadt zu ganz erheblichen Diskussionen geführt und stand so stark im Zentrum der jugendpolitischen Diskussion, dass die Glaubwürdigkeit einer Jugendenquete, die sich mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beschäftigt, natürlich sehr in Frage gestellt worden wäre, wenn wir es in dieser schwierigen Konfliktlage fortgeführt hätten. Von daher spielt nach meiner Einschätzung die Auseinandersetzung um das Anpassungskonzept dabei eine erhebliche Rolle.
Eine weitere Problematik, die wir auch in diesem Zusammenhang erkennen müssen, ist, dass wir für dieses konkrete Projekt Jugendenquete keine Ressourcen im Haushalt zur Verfügung gestellt haben. Das heißt, dieses Projekt war so angelegt, dass es aus den im Ressort Jugend bestehenden Mitteln finanziert werden sollte. Wenn man sich überlegt, welche Kosten bei einem einigermaßen tragfähigen Konzept zustande kommen, hätte das bedeutet, dass wir diese Position aus anderen Bereichen der Jugendförderung hätten nehmen müssen. Ich glaube,
dass das keine gute Entwicklung für die Jugendenquete gewesen wäre.
Darüber hinaus muss man noch sagen, dass wir im Hinblick auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine ganze Reihe an konkreten Projekten hier im Land auch durchgeführt haben. Ich erinnere daran, dass sich eine ganze Reihe von Beiräten beispielsweise sehr stark engagiert haben. Ich erinnere auch daran, dass das Spielraumkonzept relativ aufwendige Beteiligungsmaßnahmen durchführt. Ich erinnere auch noch einmal daran, dass wir als Parlament uns selbst auch sehr stark bemüht haben, das Interesse an Beteiligung von Kindern und Jugendlichen dadurch zu wecken, dass wir versuchen, sie in politische Prozesse einzubeziehen, damit sie Anregungen bekommen, sich daran zu beteiligen. Da erinnere ich an „Jugend im Parlament“, ich erinnere an den hier beschlossenen Antrag „Kids Voting“, und ich erinnere daran, dass viele Jugendliche, insbesondere Schüler, eben auch Abgeordnete begleiten.
Insofern passiert eine ganze Menge, und das Konzept ist meiner Meinung nach auch gar nicht so schlecht. Ich glaube nach wie vor, es besteht ein dringender Bedarf, dass wir uns weiterhin ernsthaft Gedanken machen, wie wir Kinder und Jugendliche stärker beteiligen können. Wir brauchen dazu auch überregionale Beratungen, aus dem wissenschaftlichen Bereich brauchen wir auch dringend Beratung und einen sehr detaillierten Diskussionsprozess, der uns da auch entsprechende Konzepte entwickelt, die wir dann in die Praxis umsetzen können.
Ich bin allerdings der Meinung, dass die Anlage, mit der wir die Jugendenquete in dieser Legislaturperiode angestrebt haben, im Prinzip deswegen nicht richtig war, weil wir sie zu einer Aufgabe der Jugendsenatorin gemacht haben. Ich glaube, das ist im Prinzip nicht die richtige Denkweise, sondern ich würde Ihnen vorschlagen – das ist jedenfalls die Position der SPD dabei –, dass man dieses Projekt der Jugendenquete weiterhin aufrechterhält, dass man dieses Ziel weiterverfolgt, sich dann aber für die Zukunft noch einmal darüber Gedanken macht, ob es nicht sinnvoller ist, so eine Jugendenquete tatsächlich als eine parlamentarische Aktivität zu installieren, dass man sich dann noch einmal Gedanken darüber macht, wenn man eine solche Initiative als parlamentarische Aktivität durchführt, dass man sie dann auch in den entsprechenden Haushaltsberatungen mit der nötigen Finanzierung ausstattet.
Die SPD-Fraktion jedenfalls hat sich das auch in ihrem Bremen-Plan so vorgenommen. Ich hoffe, dass auch die anderen Fraktionen sich daran beteiligen, dass wir dieses Projekt so
weiterverfolgen können, wie ich das gerade skizziert habe. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um es gleich zu Beginn ganz deutlich zu sagen: Ich sehe hier keine politische Meinungsverschiedenheit im Hinblick auf diesen Antrag, die Landesverfassung zu ändern, unter den demokratischen Kräften dieses Hauses.
Schon unsere Parlamentsdebatte, die wir zur ersten Lesung geführt haben, hat deutlich gemacht, dass in allen drei demokratischen Fraktionen eine sehr große Bereitschaft vorhanden ist, sich mit dieser Thematik nicht nur auseinander zu setzen, sondern auch diesen Weg einer Änderung der Landesverfassung tatsächlich zu gehen.
Wir hatten damals die erste Lesung unterbrochen, unter anderem auf meine Initiative hin, und zwar deswegen, weil wir prüfen wollten, ob wir hier in Bremen auch einen vernünftigen, einen schlagkräftigen Diskurs in der Stadt haben, der eben auch eine Legitimation darstellt, eine solche Aktivität aufzunehmen, eine solche Änderung der Landesverfasssung vorzunehmen. Wir haben dann auch über entsprechende Anhörungen, Frau Stahmann hat das schon deutlich gesagt, mit den verschiedenen Verbänden und Initiativen eine sehr intensive Ausein
andersetzung zu dieser Frage gehabt. Ich denke, da ist auch deutlich geworden, dass es bei denen, die sich mit den Lebenssituationen von Kindern intensiv beschäftigen, eine einhellige Übereinstimmung gibt, die dahin geht, dass man die Landesverfassung ändern sollte.
Der Senat legt nun dem Parlament endlich ein solches Papier vor. Frau Stahmann, normalerweise stellt man einen Nachforschungsantrag, wenn ein Brief abhanden kommt!
So ist es eben auch gewesen, es war nötig, eine entsprechende Nachforschung durchzuführen. Wir können uns jetzt hier freuen, dass der Senat tatsächlich ein solches Papier vorgelegt hat, das nicht nur die Diskussion dokumentiert, die wir im Jugendhilfeausschuss gehabt haben, sondern vielmehr hat der Senat noch einige Ergänzungen hinzugefügt.
Diese Ergänzungen folgen dabei der Linie, dass die vorgeschlagenen Änderungen aus der Perspektive dieser Ergänzung keine konkreten Änderungen der Lebenssituation der Kinder darstellen, sondern viel eher eine Präzisierung sind oder möglicherweise auch eine nicht notwendige Änderung, die aber eben auch aus Sicht des Senats zumindest nicht weiter schädlich ist. So kann man die Ergänzung, glaube ich, ungefähr deuten, wohingegen eben doch die Erläuterungen aus dem Jugendhilfeausschuss ganz deutlich gemacht haben, dass es darum geht, die Kinderrechte über diese Landesverfassung zu stärken und das Kind als Rechtssubjekt stärker zu betonen, als es bisher der Fall ist.
Wenn wir uns jetzt die Situation anschauen, dann wird das weitere Procedere sein: Wir werden jetzt hier die erste Lesung abschließen, wir werden dann den entsprechenden Ausschuss nach Artikel 125 Landesverfassung einsetzen, wir werden in diesen Sitzungen dieses Thema noch weiter beleuchten und dann hier wieder auf das Haus zurückkommen, um dann in zweiter und dritter Lesung, so hoffe ich, auch tatsächlich diese Landesverfassung unter dem Gesichtspunkt Kinderrechte so zu ändern, wie Sie es vorgeschlagen haben. Ich glaube, das ist auch die Präzisierung der Formulierung, die Sie da vorgeschlagen haben. Sie bezieht sich, glaube ich, auch auf die Äußerungen von Herrn Sieveking in der Anhörung. Das, denke ich, ist eine naheliegende Ergänzung, von der ich jetzt im Augenblick auch sagen würde, dass ich da keine Schwierigkeiten erkennen kann.
Wichtig ist aber, und das muss noch einmal deutlich werden, dass eine Änderung in der Landesver
fassung auch von diesem Haus nicht etwa begriffen werden kann als Prozess, der damit abgeschlossen ist, damit wir sagen können, wir haben wieder einen großen Beitrag für die Kinderrechte geleistet, sondern sie ist nichts weiter als eine Zwischenetappe auf dem Weg, an vielen Stellen mehr für die Kinderrechte zu tun, als wir es bisher gemacht haben.
Wenn wir die jugendpolitischen Auseinandersetzungen weiter zu führen haben, wird natürlich auch das Argument zukünftig immer ins Feld geführt werden, dass die Kinderrechte durch die Aufnahme in die Landesverfassung einen deutlichen Bedeutungsgewinn erhalten haben und sich das auch in praktischer Politik niederschlagen wird. Ich hoffe, dass wir da in der Zukunft zu produktiven Ergebnissen kommen, die dann auch Auswirkungen auf die konkreten Lebensbedingungen der Kinder im Land Bremen haben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist ein Antrag, der von allen Fraktionen hier im Haus unterzeichnet worden ist, und er ist ein weiteres Bekenntnis für ein Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Dieser Antrag ist aus unserer Sicht deswegen notwendig, weil wir aus Termingründen zur Kenntnis nehmen mussten, dass wir in dieser Legislaturperiode das Gleichstellungsgesetz nicht mehr zu Ende bekommen werden. Die Beratungen, so hat sich gezeigt, sind doch sehr zeitaufwendig, so dass wir jetzt in einer Situation sind, wo wir feststellen müssen, dass die Beratungs- und Abstimmungsverfahren insgesamt dazu führen werden, dass wir in dieser Legislaturperiode kein vollständiges Landesgleichstellungsgesetz hinbekommen.
Wir haben in dieser Arbeitsgruppe, die federführend vom Sozialressort geleitet wird, wo aber auch andere Ressorts und auch Politiker der Fraktionen vertreten sind, auch die Problematik erörtert, dass wir unser Ziel nicht erreichen werden, dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode zu beschließen. Es gab dann für uns im Prinzip zwei Möglichkeiten, einen Umgang damit zu finden, dass es so ist. Die eine Möglichkeit, die wir diskutieren wollen, ist die, die ich Ihnen hier jetzt auch vorschlage, nämlich eine entsprechende Entschließung in der Bürgerschaft zu beschließen, die noch einmal deutlich macht, dass wir an den inhaltlichen Zielen eines solchen Gesetzes festhalten und weiterhin mit voller Kraft voraus an der Konkretisierung dieses Gesetzes arbeiten, so dass es nach Beginn der nächsten Legislaturperiode dann auch relativ bald beschlossen werden könnte.
Es gab innerhalb des Ausschusses noch eine weitere Variante, wie man mit diesem Gesetz hätte umgehen können. So haben wir diskutiert, ob wir vielleicht den Artikel 1 dieses Gesetzes, der den Geist des Gleichstellungsgesetzes schon sehr deutlich zum Ausdruck bringt, schon in dieser Legislaturperiode beschließen und dann die vielen Detailfragen, die quer durch alle Ressorts von diesem Gesetz berührt sind, erst in der nächsten Legislaturperiode beschließen. Wir sind dann aber auch im Einvernehmen mit den Vertretern und Vertreterinnen der behinderten Menschen hier im Land Bremen übereingekommen, dass wir nun diesen Weg wählen. Wir wollen also ein geschlossenes Landesgleichstellungsgesetz beschließen, und das aber dann auch so schnell wie möglich.
Ich denke, es ist noch einmal deutlich zu machen, auch in diesem Antrag: Es geht keineswegs darum, dass man, wenn man sich mehr Zeit für die Beratung eines Gesetzes lässt, dann mit geringerer Intensität an der Konkretisierung arbeitet. Nein, das ist damit überhaupt nicht gemeint! Damit ist gemeint, dass wir einen hohen Anspruch haben im Hinblick auf das, was in diesem Gesetz auch an konkreten Fragen geregelt sein soll, und das benötigt Zeit, sowohl bei der Politik, aber auch bei der Verwaltung im Hinblick auf die Zuarbeit, und deswegen gehen wir jetzt hier diesen Weg.
In diesem Ausschuss ist schon eine ganze Menge beraten worden. Der barrierefreie Zugang beispielsweise zu Wahllokalen ist erörtert worden, welche Möglichkeiten gewählt werden können, damit Behinderte an Wahlen teilnehmen können, ich erinnere hier an die Landesbauordnung, eines der wichtigsten Themen. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes ist das von Bedeutung, aber hier muss man auch schon einmal deutlich sagen, der Landesbauordnung ist nun mittlerweile von der Deputation für Bau zugestimmt worden, das heißt, sie wird uns hier in diesem Hause schon im Februar erreichen, und damit ist ein wichtiges Element für das Landesgleichstellungsgesetz im Prinzip schon in der nächsten Parlamentssitzung hier im Hause wieder Thema und wird – so hoffe ich jedenfalls! – auch die Zustimmung der Mehrheit dieses Hauses finden.
Es wird noch weitere Konkretisierungen geben müssen im Hinblick auf die Schulen Bremens. Auch hier müssen wir feststellen, dass es im Schulgesetz behindertenpolitisch gesehen schon sehr viele fortschrittliche Formulierungen gibt. Hier wird es noch Überprüfungen geben, und wir werden an einzelnen Stellen auch noch überprüfen müssen, ob dort tatsächlich das, was an Anspruch bereits formuliert ist, mittlerweile mit Leben gefüllt ist.
Auch für das Hochschulgesetz kann man deutlich sagen, dass dort schon Elemente des Bundesgleich
stellungsgesetzes übernommen worden sind, jedoch haben wir es auch hier immer noch mit einem Bereich zu tun, wo wir im Hinblick auf das Landesgleichstellungsgesetz auch noch aktiv werden müssen.
Ich möchte noch auf ein Thema hinweisen, das sicherlich noch eine große Kontroverse werden wird, wir haben es in dem Ausschuss bisher noch nicht beraten, aber die Planungen sehen vor, dass dieses Thema bald beraten werden wird, und das ist das des Behindertenbeauftragten. Ich erwarte, dass wir hier eine kontroverse Diskussion führen. Die Behindertenbeauftragten haben dazu eine sehr klare Position, die haben sie auch schon seit Jahren formuliert, und hier werden sicherlich die Argumente auch noch einmal ausgetauscht werden, und diese Diskussion ist ein ganz zentraler Bestandteil dieses Landesgleichstellungsgesetzes.
All das müssen wir noch beraten, das werden wir auch abarbeiten mit dem gleichen Engagement, wie wir es bisher gemacht haben, so dass ich hoffe, dass wir noch vor Ablauf dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorliegen haben, der so gut ist, dass er dann in die Abstimmungsverfahren kommen kann. Ich hoffe sehr, dass wir noch in diesem Jahr, vielleicht schon im frühen Herbst, also nach der Sommerpause, dann tatsächlich zu einer Beschlussfassung im Hinblick auf dieses Gesetz kommen.
Ich freue mich jedenfalls, meine Damen und Herren, auch wenn wir im Hinblick auf das Abarbeiten der Detailfragen nicht die nötige Geschwindigkeit erreicht haben, dass wir jetzt hier mit einem solchen Entschließungsantrag noch einmal deutlich machen: Wir wollen ein solches Landesgleichstellungsgesetz, das wird es geben. Wir fordern auch noch einmal auf, schon damit anzufangen, die kommunale Ebene zu beleuchten, also nicht erst abzuwarten, bis das Land fertig ist und dann die kommunale Ebene anzugehen, um auch jetzt schon zu sagen, die beiden Kommunen müssen sich auch darum kümmern, dass der Geist dieses Gesetzes in ihren Handlungsfeldern auch zur Umsetzung gelangt. Deswegen bin ich auch sehr optimistisch, dass es dann auch so kommt, wie wir es jetzt geplant haben. Wir haben eine realistische Zeitplanung, und ich glaube, für die Konflikte, die es auch zwischen den Fraktionen auszutragen gilt, haben wir dann genügend Zeit, so dass wir ein gutes Gesetz bekommen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem Sachverhalt zu tun, der damit zusammenhängt, dass wir zwar die politische Konstruktion Land Bremen haben, aber die Menschen eine andere Lebensrealität haben, weil sie zum Teil in Niedersachsen wohnen und in Bremen arbeiten oder umgekehrt. Das stellt für uns als Politik auch eine gewisse Herausforderung dar, dass man mit den niedersächsischen Umlandgemeinden versucht, zu Kooperationen zu kommen, so dass das politische Gebilde für die Men––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
schen einen Sinn ergibt, aber nicht zu einer Last wird. Deswegen haben wir jetzt hier für einen konkreten Bereich einen Antrag, der Ihnen vorliegt. Es geht dabei darum, dass wir im Bereich der Kindertagesheime konkrete Probleme haben, für die es aus meiner Sicht Lösungen geben muss. Das konkrete Problem ist, dass beispielsweise niedersächsische Kinder derzeit überhaupt keine Möglichkeit haben, bremische Kindertageseinrichtungen zu besuchen und auch umgekehrt, was manchmal durchaus Sinn macht. Das zweite Problem, das wir haben, das ist gestern hier schon in der Stadtbürgerschaft erörtert worden, dass es Betriebskindergärten und betriebsorientierte Kindertagesbetreuungen hier in der Stadt Bremen und vielleicht auch im Land geben soll. Hier ist die Frage der Niedersachsenproblematik eine durchaus entscheidende Fragestellung, und zwar deswegen, weil sich kein Unternehmen vorstellen kann, betrieblich orientierte Kindertagesbetreuung dann zu unterstützen, wenn es nur für die Bremer Kinder gilt, nicht aber für die Mitarbeiter und deren Kinder, die aus Niedersachsen kommen. Deswegen möchten wir hier anregen, dass sich der Senat mit den Umlandgemeinden oder auch mit dem Land Niedersachsen mit dem Ziel auseinander setzt, dass es hier zu einer Vereinbarung kommt, in der es zukünftig möglich sein wird, dass einerseits bremische Kinder in Einrichtungen der Umlandgemeinden oder aber Kinder aus den Umlandgemeinden in bremischen Einrichtungen auch betreut werden und dass es dabei dann auch zu einem entsprechenden Finanzierungsausgleich kommt. Es gibt ein Beispiel dafür, wo das funktioniert. Es gibt zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg einen Staatsvertrag, dort ist es auf Landesebene geregelt worden, ein Staatsvertrag zwischen diesen Bundesländern, in dem geregelt worden ist, dass die Kinder in bestimmten Sachzusammenhängen eben bundesländerübergreifend die Einrichtungen besuchen können. Dort ist auch geregelt, dass es zu einem entsprechenden Finanzierungsausgleich kommt. Ich finde, dass diese Regelung sehr positiv ist. Nun ist klar, dass das Land Berlin für das Land Brandenburg eine größere Bedeutung hat, als Bremen das vielleicht für Niedersachsen darstellt. Von daher möchte ich jetzt nicht im Vorfeld hier festlegen, auf welche Art und Weise man versucht, sich einer Einigung anzunähern. Ich glaube, man sollte hier beide Möglichkeiten offen lassen, dass sich die Kommunen dort annähern und entsprechende Vereinbarungen treffen oder aber auch, dass man anstrebt, dass die beiden Bundesländer zu einer Vereinbarung kommen mit dem Ziel, dass die Kinder Bremens und des Umlandes in Zukunft davon profitieren. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Idee, die Kinderrechte in die Landesverfassung aufzunehmen, ist ja in den letz––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ten Monaten aufgrund der Verfassungsänderung in Nordrhein-Westfalen durch die Presse gegangen. Man hat in vielen Zeitungen darüber lesen können. Das haben wir natürlich auch gelesen und haben selbst auch erwogen, ob es sinnvoll ist, jetzt eine solche Initiative parlamentarisch zu gestalten.
Wir haben damals gedacht, dass es vielleicht nicht so sinnvoll ist, jetzt sofort eine parlamentarische Initiative zu ergreifen, und zwar vor dem Hintergrund, dass wir festgestellt haben, dass wir hier in der Stadt im Augenblick keinen ausgeweiteten Diskurs darüber haben. Wir haben im Augenblick keine starke jugendpolitische Kraft, die darauf hinarbeitet. Deswegen war für uns die Situation die, dass wir befürchtet haben, dass man mit einem solchen Schritt sozusagen ohne eine funktionierende Basis eine solche Initiative macht. Deswegen haben wir seinerzeit davon abgesehen, eine parlamentarische Befassung zu machen.
Der Hintergrund ist der: Wenn man sich überlegt, eine Verfassung zu ändern, dann ist diese parlamentarische Entscheidung, die ja auch eine Zweidrittelmehrheit benötigt, eben auch ein Ausdruck eines gesellschaftlichen Diskurses und gleichzeitig der Versuch, diesen Diskurs auch weiterzuführen und weiterzutreiben. Deswegen, Frau Stahmann, möchte ich Sie genau für dieses Verfahren gewinnen, jetzt hier die erste Lesung zu unterbrechen, genau mit dem Ziel zu sehen, wie ist der breite gesellschaftliche Diskurs hier in Bremen für eine solche Verfassungsänderung zu entwickeln, wie kann man die verschiedenen jugendpolitischen Kräfte auch auf diese Fragestellung beziehen, dass sie sich damit auseinander setzen, und dass wir dann auch wirklich einmal sehen können, wie viel Interesse gibt es hier in der Stadt, sich dafür stark zu machen, eine solche Diskussion über die Kinderrechte zu führen und dann eben auch im Verlauf dieser Diskussion über die Kinderrechte zu der Entscheidung zu kommen, dass man die Verfassung ändern will oder möglicherweise auch nicht.
Das würde ich zum jetzigen Zeitpunkt auch wirklich offen lassen, ob es dann auch dazu kommt, aber ich bin da sehr hoffnungsfroh, denn wir haben ja im Jugendhilfeausschuss und auch in der Stadt insgesamt eine ganze Menge von Verbänden und Nichtregierungsorganisationen, die sich dafür auch stark machen.
Ich habe ja auch noch ein Fax bekommen, dass es jetzt eine Initiative gibt, bei der unter anderem auch der Kinderschutzbund mitwirkt, die sich also auch dafür stark macht, eine solche Verfassungsänderung zu machen, aber das ist eben an der Stelle auch noch einmal erkennbar. Es ist im Augenblick eine relativ kleine Initiative, und deswegen müssen wir sehen, dass wir diese Debatte verbreitern.
Insofern, ich denke, das haben Sie auch verstanden, ist die Unterbrechung der ersten Lesung und
die Überweisung an die Sozialdeputation, und, ich hoffe, dann auch weiter an den Jugendhilfeausschuss und in die entsprechenden jugendpolitischen Gremien, keineswegs eine Beerdigung zweiter Klasse. Ich bitte, das nicht so zu verstehen, sondern es geht uns wirklich darum, dass wir die Debatte breit führen wollen.
Der Idee, die Kinderrechte in die Landesverfassung zu bringen und die Kinderrechte damit auch zu stärken, steht die SPD-Fraktion durchaus erst einmal aufgeschlossen gegenüber, denn es gibt ja durchaus eine ganze Menge von Gründen, die auch dafür sprechen. Zum einen ist da die Subjektstellung des Kindes, so nennt man das, also die Frage, dass in der gesellschaftlichen Wahrnehmung das Kind als ein eigenes selbständiges Individuum mit eigenen Rechten eine größere Bedeutung gewonnen hat. Sie haben ja auch die Landesverfassung vorhin zitiert. Die Diskussion war früher anders. Früher wurde das Kind eben als ein Element innerhalb der Familie, die insgesamt zu schützen ist, viel stärker berücksichtigt. Hier gibt es mittlerweile eine Weiterentwicklung, die man unter dem Begriff Subjektstellung des Kindes zusammenfasst.
Wenn wir den Bezug zur UN-Kinderrechtskonvention herstellen und wenn wir über die Schutz- und Beteiligungsrechte von Kindern reden, hat ja die UN auch deutlich in Artikel 4 darauf hingewiesen, dass die nationale Gesetzgebung auf die UN-Kinderrechtskonvention hin ausgerichtet werden soll. In einem Bericht über das Verhalten der Bundesregierung wird auch noch einmal deutlich kritisiert, dass die UN damit nicht zufrieden ist. Es gibt eine United Nations Concluding Commission, so heißt das, das ist eine Kommission, die darüber berichtet und sagt, ich möchte die bitte zitieren, „dass unzureichende Überlegungen in der nationalen Gesetzgebung und in Programmen zum Kind als Rechtssubjekt, wie dies in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes festgelegt ist, angestellt wurden“.
Das heißt also, die Kommission ist mit dem, was gesetzgeberisch in Deutschland gemacht worden ist, nicht zufrieden, hat aber Überlegungen innerhalb der Bundesregierung begrüßt, eine solche Änderung vorzunehmen, die aber, wenn ich das hier auch richtig recherchiert habe, auf Bundesebene nicht umgesetzt worden ist, weil die Befürchtung bestand, dass das System der bestehenden Grundrechte durch die Kinderrechte gebrochen würde. Das Grundgesetz ist sehr stark darauf ausgerichtet, abwehrende Rechte zu beschreiben, also den Zugriff des Staates einzuschränken, und die Kinderrechte definieren diese Geschichte sozusagen positiv. Deswegen ist es dazu nicht gekommen.
Sie haben auch schon auf die Debatte zum Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Familie hingewiesen. Ich denke, das ist auch ein weiterer Grund, der das noch einmal deutlich macht. Wir haben hier eine Weiterentwicklung in der gesellschaftlichen De
batte. Es gibt hier einen Paradigmenwechsel, und das ist meiner Meinung nach ein weiteres Argument dafür, dass man sich damit auch sehr offensiv auseinander setzen muss.
Die SPD-Fraktion ist also einer Verfassungsänderung durchaus aufgeschlossen, stellt aber eben auch fest, dass dieser Diskurs im Lande im Moment noch nicht so stark vorhanden ist. Deswegen möchten wir eben zum jetzigen Zeitpunkt die erste Lesung unterbrechen, denn eine Verfassungsänderung hat auch immer einen sehr starken symbolischen Wert. Sie ändert ein Leitbild, aber das konkrete gesetzliche Handeln ändert sich durch die Änderung der Landesverfassung nicht.
Wir arbeiten sozusagen nun auch schon auf vielen anderen Ebenen weiter. Wir haben hier ja auch schon einige Gesetze im Parlament diskutiert. Insofern schlage ich wirklich vor, lassen Sie uns diese Diskussion ganz offen führen, denn eine Verfassungsänderung gewinnt meiner Meinung nach nicht erst dadurch eine Bedeutung, dass sie im Parlament abgestimmt wird, sondern die Bedeutung einer Verfassungsänderung entsteht aus meiner Sicht auch ganz erheblich durch den Prozess, der dieser Verfassungsänderung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion zugrunde liegt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann, ich muss ganz deutlich sagen, dass ich mit diesem Antrag ganz große Probleme habe. Sie sind nicht inhaltlicher Art, sondern ich stelle einfach einmal fest, dass das ein Maß an Unehrlichkeit ist, das wir hier durch diesen Antrag vorliegen haben, das ich so bisher noch nicht wahrgenommen habe.
Es ist deswegen unehrlich, Frau Stahmann, weil Sie hier auf Diskussionen zurückgreifen und als etwas verkaufen, was auf Ihrem Mist gewachsen sei. Das ist, finde ich, nicht fair gegenüber denen, die diese Arbeit machen.
Um das noch einmal ganz deutlich zu sagen, wenn Sie einen richtigen Antrag hätten stellen wollen, dann hätten Sie sagen müssen: Die Bürgerschaft bittet um Umsetzung des Förderprogramms Bremer Ju––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
gendnetz in seiner Fassung des dritten Arbeitsentwurfs vom 30. Mai 2002.
Das wäre ein richtiger Sachverhalt gewesen. Dann hätte man sagen können, es gibt hier entsprechende Beratungen, die Grünen finden die richtig, was da angestrebt wird, ist auch die Meinung der Grünen, und deswegen wird das unterstützt.
Was Sie allerdings jetzt hier für eine Diskussion aufgezogen haben, versucht doch den Eindruck zu erwecken, als wären Sie hier sozusagen die Erfinderin eines bestimmten Konzeptes, und Sie wollen hier jetzt dieses Konzept als ein Projekt der Grünen verkaufen. Das ist, finde ich, gegenüber denen, die an diesem Projekt arbeiten und schon seit geraumer Zeit arbeiten, erst einmal nicht fair.
Ich möchte Ihnen gleich auch noch einmal meine Meinung darüber deutlich machen, welche Bedeutung das eigentlich für diesen Prozess hat, wenn man so vorgeht, wie Sie das tun.
Erst einmal möchte ich aber deutlich machen, dass der medienpädagogische Ansatz, der dahinter steckt, natürlich total unterstützenswert ist. Das ist doch ganz klar. Wir haben in den letzten Jahren einen deutlichen Ausbau öffentlicher Internetangebote und auch medienpädagogischer Angebote vollzogen. Es gibt entsprechende Angebote in Schulen, in Jugendfreizeitheimen, und ich habe überhaupt keinen inhaltlichen Widerspruch dagegen. Wir müssen eben jetzt diese Angebote, die es gibt, auch tatsächlich systematisieren, aufeinander beziehen, vernünftige pädagogische Konzepte und auch Modelle entwickeln. Ich erhebe keinen Widerspruch dagegen, sondern vielmehr finde ich, dass dieser Ansatz auch richtig ist. Diese Systematisierung muss kommen. Ich stelle nur fest, sie ist schon längst in der Beratung.
In groben Zügen stimmen wir also dem, was Sie inhaltlich hier entwickelt und als Antrag vorgestellt haben, deutlich zu. Es entspricht allerdings in groben Zügen auch dem, was ich jetzt in dieser Fassung vorliegen habe, was die Basis Ihres Antrages ist. Nur, die Problematik, die sich daraus ergeben würde, wenn wir Ihrem Antrag zustimmen würden, wäre: Was hier als Bremer Jugendnetz mit dem Ziel ins Internet gestellt worden ist, online eine Beratung zu organisieren, also zu schauen, welche Meinung auch andere Leute, die eben nicht als Personen konkret an den bestimmten Orten waren, dazu haben! Im Internet so etwas zu diskutieren, finde ich, ist ein absolut richtiger Schritt. Ich hätte im Prinzip auch erwartet, dass das auch Ihrer Meinung entspricht, wenn man solche modernen Beteiligungsmodelle wählt.
Der nächste Schritt, der bei diesem Konzept vorgesehen ist, läuft darauf hinaus, dass man im Spätsommer eine Fachtagung zu diesem Thema machen will, um die ganze Fachöffentlichkeit in Bremen zusammenzubringen. Auch das ist – so habe ich bisher Ihre jugendpolitischen Voten immer verstanden – etwas, das durchaus in Ihrem Interesse ist. Wenn man sich also einmal anschaut, dass es hier ein Konzept gibt, über das, so vermute ich, in allen Fraktionen relativ weitgehend Übereinstimmung herrscht, wenn wir jetzt hier eine Diskussion haben im Sinne einer Onlinebefragung, wenn wir dann eine Fachveranstaltung haben, also verschiedene Beteiligungsmodelle haben, welchen sinnvollen Beitrag soll es denn dann geben, das zum jetzigen Zeitpunkt hier parlamentarisch zu beschließen?
Ich bin der Meinung, dass so ein Beschluss uns jetzt hier nicht hilft, sondern eher hindert, weil er nämlich in Zweifel zieht, welche Einflussmöglichkeiten und Beteiligungsformen, die vorgesehen sind, wir dann überhaupt noch haben. Deswegen finde ich es wichtig, einen solchen Antrag zu überweisen, so dass er auch wieder in die Zusammenhänge kommt, aus denen er im Prinzip auch stammt.
Ich will auf eine weitere Problematik hinweisen, die wir im Augenblick haben, und zwar ist die Situation die, dass wir dieses Programm „Jugendnetz“ im Moment auf kommunaler Ebene führen. Das hat einen bestimmten Grund. Die Jugendfreizeitheime sind nun einmal kommunale Einrichtungen, und von der Systematik her macht es einfach Sinn, innerhalb der Städte erst einmal die einzelnen Einrichtungen sich aufeinander beziehen zu lassen und dies nicht auf Landesebene zu machen, sondern die kommunalen Strukturen zu nutzen. Ich glaube, wenn man sich das ganz pragmatisch anschaut, wird das auch bei Ihnen keinen großen Widerspruch hervorrufen.
Deswegen würde ich vorschlagen, wir überweisen jetzt dieses Papier zurück in die Jugenddeputation und machen die Beteiligungsmöglichkeiten, die jetzt vorgesehen worden sind, so mit! Ich hoffe, dass wir dann inhaltlich auch tatsächlich auf einer Linie landen werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zur Überweisung dieses Antrags an die Bildungsdeputation und an die Deputation für Jugend, Soziales und Senioren hat ja Frau Striezel schon einiges gesagt, aber ich möchte noch einmal ein paar Punkte hier deutlich machen.
Die SPD-Fraktion will, weil sie das für unbedingt nötig hält, politische Bildung stärken, und sie will auch Beteiligung fördern. Wenn wir uns, wie das im Antrag ja auch noch einmal deutlich geworden ist, ansehen, wie gering die Wahlbeteiligung unter Jugendlichen ist und wie gering das politische Interesse bei Jugendlichen ist, dann ist doch völlig klar, dass wir uns mit beidem auseinander setzen müssen, nämlich mit Beteiligung von jungen Menschen in vielen Formen, und natürlich müssen wir uns auch mit politischer Bildung auseinander setzen.
Das ist aber doch für uns nicht eine völlig neue Debatte, mit der wir uns noch nie beschäftigt haben. Ich erinnere hier nur einmal an die parlamentarischen Diskussionen, die wir gehabt haben zum Thema Jugend im Parlament. Das ist doch ein sehr erfolgreiches Beispiel dafür gewesen, wie wir Möglichkeiten schaffen, dass Jugendliche meinungsbildende Prozesse üben, sie auch nach außen transportieren können und zu sehr selbstbewussten Positionierungen gekommen sind. Ich halte das für ein sehr gutes Beispiel.
Jetzt haben wir den Antrag der Grünen, der zum Inhalt hat, dass es um eine weitere Maßnahme der politischen Bildung geht. Ich habe das im Antrag auch genauso gefunden, und ich finde es sehr wichtig, ich bin da sehr einig mit Frau Stahmann, dass
man deutlich sagen muss, dass es eben hier wiederum nur um einen Bildungsprozess geht und eben nicht um einen Beteiligungsprozess.
Deswegen, Herr Rohmeyer, haben Sie auch gerade meiner Meinung nach an einer Stelle Frau Striezel zugestimmt, die ich für völlig falsch halte. Sie haben genau da zugestimmt, wo Sie der Meinung waren, dass diese Wahlen in den Schulen plötzlich der formale Akt sind, aus denen dann Jugend im Parlament hervorgeht. Ich kann davor nur warnen, dass man solche Strukturen schafft, die dann sozusagen eine demokratische Legitimation simulieren, die sie de facto nicht haben,
wo dann politische Beratungsprozesse im Parlament geführt werden, ohne dass faktische Entscheidungskompetenzen bestehen und das Durchsetzungsvermögen an einem bestimmten Punkt abbricht. Das heißt, wirklich einen demokratischen Prozess zu organisieren, und bevor er dann wirklich etwas ändern kann, hackt man das Ende ab. Das wird ein Maß an Frustration produzieren, vor dem ich warnen möchte!
Insofern sind die Juniorwahlen, wie sie hier vorgestellt worden sind, natürlich deutlich ein Projekt der politischen Bildung. Ich finde, man kann das ganz gut machen. Es gibt gute Erfahrungen. Es sind auch einige gute Anregungen gekommen, da schon mit neuen Wahlgeräten zu arbeiten, die ich persönlich übrigens noch nicht einmal kenne. Ich würde sie gern einmal kennen lernen, darum muss ich mich wohl einmal kümmern.
Wir müssen aber im Augenblick wirklich darauf achten, dass wir zu einer vernünftigen Praxis in diesem Bereich kommen. Deswegen finde ich es auch sinnvoll, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt noch einmal in der Bildungsdeputation und von mir aus auch noch einmal in der Jugenddeputation darüber reden, damit wir zu einer Gemeinsamkeit kommen, wie wir eine Umsetzung organisieren können. Das ist nicht so ganz einfach. Sie wissen selbst, dass es auch ein relativ großer Aufwand ist, so etwas tatsächlich zu organisieren. Wir müssen sehen, wie wir die Finanzierung auf die Beine stellen, das ist noch keine gelöste Frage zum jetzigen Zeitpunkt.
Dann ist noch eine andere Sache wichtig: Ich würde eigentlich ganz gern, bevor man so etwas macht, auch noch einmal wissen, wie eigentlich die Schülerinnen und Schüler im Lande Bremen dazu stehen. Vielleicht kann man da noch einmal ein paar Informationen zusammentragen, wie groß das Interesse unter denen ist.
Insofern, Frau Stahmann, folgen wir Ihnen jetzt nicht, diesem Antrag zuzustimmen, aber ich möchte Ihnen deutlich sagen: Wir sind offen, uns damit auseinander zu setzen, und ich bin zuversichtlich, dass man da etwas hinbekommen kann. Deswegen seien Sie bitte nicht so pessimistisch, dass diese Sache nicht stattfindet! Wir werden das weiter beraten, wir werden das ja auch zusammen dann in der Jugendund Sozialdeputation beraten und können dann noch einmal schauen. Ich habe Hoffnung, dass wir das auf die Beine stellen können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich spreche jetzt für die SPD-Fraktion zu dem Tagesordnungspunkt: Kein Stillstand im Kampf gegen den Drogentod!
Herr Oppermann, als Erstes möchte ich kurz auf Ihre Verwunderung antworten, dass wir dieser Großen Anfrage nicht beigetreten sind. Der Grund ist eigentlich ganz einfach. In dem, was Sie hier an Fragen formuliert haben, ist eigentlich so etwas wie eine drogenpolitische Ausrichtung, also eine neue Zieldefinition oder so etwas nicht erkennbar. Ich finde, dass diese Fragen auch keine Systematik aufweisen, die hilfreich ist. Deswegen haben wir uns einfach gedacht, dass wir das nicht für so sinnvoll halten, an dieser Stelle diese Große Anfrage noch so aufzuwerten.
Ich denke aber, wir können auch so über das, was sich drogenpolitisch hier in dieser Stadt und im Land Bremen abspielt, sehr gut debattieren, denn ich finde, das Elementare, was wir bei den drogenpolitischen Debatten hier in der Stadt haben, ist nach meiner Einschätzung, dass wir es mittlerweile mit einer ideologiefreien und sehr pragmatischen Debatte zu tun haben. Es geht nicht mehr darum, auf dem Feld der Drogenpolitik Bekenntnisse abzusondern und das zur Grundlage von drogenpolitischen Auseinandersetzungen zu machen, für die in der Bevölkerung des Landes Bremen überhaupt kein Verständnis vorhanden ist, sondern ich finde, wir haben einen großen Erfolg, dass wir mittlerweile eine Situation haben, wo genau diese pragmatische Umgehensweise und eine relativ weitgehende Einigkeit über die Ziele der Drogenpolitik auch dazu geführt haben, dass wir es mit einer großen Akzeptanz für die verschiedenen Bereiche der Drogenhilfe zu tun haben. Das halte ich für einen politischen Erfolg.
Es gibt in der Stadt mittlerweile sehr viel Akzeptanz für die verschiedenen Ebenen, die angegangen werden müssen im Bereich der Drogenhilfe. Deswegen bin ich auch wirklich der Meinung, dass wir hier diese pragmatische Debatte weiterführen sollten, so wie wir das auch in der Deputation immer machen und wozu Herr Tittmann nun gerade alles andere als einen Beitrag geleistet hat.
Wenn wir uns die Drogenpolitik ansehen, dann ist neben dem Konsens, den wir mittlerweile haben, eine weitere positive Entwicklung festzustellen, näm
lich dass, eben gerade weil wir nicht mehr anhand von solchen ideologischen Kriterien diskutieren, auch mittlerweile die Probleme viel klarer erkannt werden können, als das vorher der Fall war. Wir haben mittlerweile eine Situation, in der diese Grenze der Drogenhilfe zwischen legalen und illegalen Drogen aufgelöst wird. Diese Grenze wird aufgelöst, und es wird ganz gezielt darauf geachtet, welche Hilfebedarfe diese Menschen eigentlich haben, und das wird dann versucht, vernünftig anzugehen. Da muss man auch feststellen, dass hier das Land Bremen, besonders aber die Stadt Bremen, im Bundesvergleich ein Drogenhilfesystem hat, das relativ gut ausgestattet ist. Ich finde, darauf können wir auch ein Stück weit stolz sein.
Ich kann verstehen, Herr Oppermann, dass Sie gegenüber diesem Dreisäulensystem, das jetzt in einigen Bundespapieren als Viersäulensystem beschrieben wird, der Meinung sind, dass dieser letzte Teil, die lebenserhaltenden Maßnahmen, im Prinzip auch schon durch die eine Säule dargestellt wird. Das habe ich übrigens genauso wahrgenommen. Ich glaube, das ist auch wirklich nur eine Frage, wie man einen bestimmten Sachverhalt darstellt. Es geht aber eben um diese drei Säulen, das möchte ich noch einmal deutlich machen, da ist mit großer Priorität die Frage der Prävention, dann ist dort die Frage der Therapie und drittens aber auch die Frage der Repression als ein Element der Drogenpolitik.
Prävention heißt, dass wir uns für alle Zielgruppen einsetzen müssen und dass wir einen vielfältigen Arbeitsansatz geschaffen haben, den es auch gibt, der alle Menschen in der Stadt anzusprechen versucht, um sie im Hinblick auf Drogen und Suchtverhalten zu sensibilisieren und zu einem bewussteren Umgang zu führen.
Wir haben es mit sekundärer Prävention zu tun, wo wir dann eben besondere Zielgruppen, die beispielsweise drogengefährdet sind, auch noch einmal besonders ansprechen wollen, und dann gibt es auch noch die Menschen, die man ganz gezielt mit Präventionsangeboten konfrontieren muss, die unter Folgeerkrankungen leiden. Bei diesem Thema haben Sie sicherlich Recht, Herr Oppermann, das, was wir jetzt im Augenblick hier in Europa erleben mit diesen neuen Suchtstoffen, die ein derart hohes Gefahrenpotential in sich bergen, wird eine ganz neue Aufgabe für die Präventionsarbeit ergeben, da teile ich Ihre Meinung.
Für Bremen kann man sagen, es gibt ein erstes Projekt, das so genannte Party-Projekt, was sich auch genau diesen neuen Stoffen zuwendet, indem versucht wird, Drogenprävention dort durchzuführen, wo die Drogen auch tatsächlich konsumiert werden. Das heißt, auf den einschlägigen Technopartys gibt es Informationsstände, wo die jungen Leute – in der
Regel sind es ja junge Leute – über diese Gefahren informiert werden, die genau von diesen Stoffen ausgehen. Ich finde, das ist sehr gut. Übrigens finde ich auch, dass wir die Diskussionen, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, auch noch weiterführen müssen.
Es gibt noch eine Frage, die auch gerade von den Mitarbeitern des Party-Projekts thematisiert worden ist, nämlich, zu welchem Maß an Risikovorsorge sie sich eigentlich verpflichtet fühlen. Ich habe in einem Gespräch mit ihnen beispielsweise erfahren, dass sie es für nötig halten, auch, wenn bekannt ist, dass ganz besonders gefährliche Stoffe zirkulieren, dass sie die Möglichkeit haben wollen, auch genau darauf hinzuweisen. Das ist eine sehr schwierige Frage, weil sie uns ja auch rechtssystematisch in Konflikte bringt. Ich möchte aber noch einmal sagen: Wir haben es durch diese neuen Stoffe noch einmal mit einer ganz bedeutenden Neuorientierung im Bereich der Prävention zu tun, bei der wir angefangen haben, uns dieser zu stellen, aber damit sind wir nicht fertig.
Noch einmal zum Thema Therapie! Wir haben ein vergleichsweise hohes Niveau im Bundesland, in Bremen besonders, allerdings haben wir Mängel, was die gemeindenahe Versorgung betrifft. Hier sind wir ja gerade dabei, auch einzelne Einrichtungen wieder in das Bundesland zurückzuführen. Wir haben gestern in der Stadtbürgerschaft schon eine kleine Konfrontation gehabt, wo es genau darum ging, inwiefern eine einzelne Einrichtung in einem Stadtteil auch die entsprechende Akzeptanz hat. Im Grundsatz wird diese Politik aber auch von der Koalition, wenn ich das richtig sehe, auch von den Grünen, mit vertreten. Das ist also ein weiterer Punkt, wo man feststellen kann, dass es einen Konsens gibt.
Dass wir eine stärker auf die individuellen Bedürfnisse orientierte Hilfeplanung auch in diesem Bereich brauchen, dass wir niedrigschwellige Angebote brauchen und dass wir einen ganzheitlicheren Ansatz vertreten müssen als bisher, auch das sind in der allgemeinen Formulierung sicherlich Grundsätze, die von allen anerkannt werden.
Für die SPD kann ich sagen, und das sage ich auch, weil ich selbst aus einem Stadtteil komme, der in ganz besonderem Maße von einer offenen Drogenszene belastet ist, nämlich aus dem Stadtteil Steintor, dass wir auch nicht die Augen davor verschließen, dass repressive Maßnahmen auch in der Drogenhilfe eine gewisse Rolle spielen, und zwar nicht nur einfach deswegen, weil man sagen kann, dass der Drogenkonsum sich einfach dadurch reduziert, wenn man beispielsweise nur genügend Polizei bereitstellt, sondern um deutlich zu machen, dass die Menschen in dem Stadtteil, die nicht zu dieser Drogenszene gehören, auch Menschen sind, die ein berechtigtes Interesse haben, in diesem Stadtteil zu leben, und sie sozusagen öffentlichen Raum genauso beanspruchen können, wie es alle anderen Men
schen können. Da ist es an einzelnen Stellen, zum Beispiel am Sielwalleck, aus meiner Sicht nachvollziehbar, dass auch polizeiliche Maßnahmen dazu nötig sind, damit auch normale Menschen, alte Leute und Kinder an diesem öffentlichen Raum weiterhin partizipieren können.
Sie haben ja, Herr Oppermann, in Ihrer Einleitung Ihrer Großen Anfrage die Untätigkeit der Bundesregierung thematisiert. Das möchte ich noch einmal zurückweisen! Wenn wir uns daran erinnern, dass diese Bundesregierung die juristischen Voraussetzungen dafür hergestellt hat, dass wir einige Modellversuche jetzt in einzelnen Städten erproben und vernünftig durchführen können, die sich mit Gesundheitsvorsorge beschäftigen! Ich nenne jetzt hier einmal die Gesundheitsräume, Fixerstuben heißen sie, was ich keinen besonders guten Begriff finde. Das, finde ich, ist doch ein durchaus ordentlicher Schritt. Ich möchte noch zwei Punkte nennen! Einer ist das so genannte Apfelsaftgesetz, vielleicht haben Sie schon einmal davon gehört, das ist eine gesetzliche Vorschrift, die vorsieht, dass in den Lokalen mindestens ein Getränk ohne Alkohol billiger ist als das günstigste alkoholische Getränk. Ich finde, das ist eine richtige Botschaft, so etwas zu machen, genauso, wie es eine richtige Botschaft ist, dass man mit der Zigarettenindustrie mindestens verhandelt, dass sie selbst Aufwendungen für die Prävention bereitstellt, so dass man im Hinblick auf den Drogenkonsum die eine oder andere Kampagne machen kann. Wir haben auf Landesebene im Augenblick keinen Drogenhilfeplan, das ist richtig, der muss erst noch erstellt werden. Hier in dem Papier wird es auch deutlich – und ich glaube, dass das auch angemessen ist für unseren Zwei-Städte-Staat –, dass wir die Autonomie der Kommunen berücksichtigen und ihnen die Möglichkeit geben, zunächst kommunale Drogenhilfepläne aufzustellen und wir daraus dann einen Landesplan zusammenstellen. Das finde ich richtig. Das werden wir auch so unterstützen, und ich gehe auch davon aus, dass wir in der Deputation hier zu großer Einigkeit kommen. Von daher bin ich der Meinung, wir sind in der Drogenpolitik als Koalition auf jeden Fall auf einem sehr guten Weg, und ich hoffe, dass wir diesen Weg auch weiterführen können. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir müssen uns noch einmal kurz daran erinnern, was überhaupt der Hintergrund dieser ganzen Geschichte des Gesetzentwurfs von Roland Koch ist: Das ist die Wisconsin-Debatte. Da ist der Ministerpräsident in die USA gereist, hat sich dort das Sozialsystem angesehen, ist wiedergekommen und hat in einer Pressekonferenz erzählt, dass er diese ganzen Sachen möglichst weitgehend auch in Deutschland übernehmen will.
Auf seiner Pressekonferenz hat er dann von der Sozialdezernentin aus Offenbach die Einladung bekommen, sich endlich einmal in seinem Musterländle die entsprechenden Modellversuche anzusehen.
Das beschreibt doch genau die Problematik, dass wir nämlich hier im Land schon eine ganze Menge an
Prozessen haben, die durch diesen Gesetzentwurf überhaupt nicht berücksichtigt werden. Hier wird schon vieles modellhaft erprobt, während Roland Koch dann, für meine Begriffe populistisch, fordert, dass er eine fünfzigprozentige Senkung der Zahl der Sozialhilfeempfänger durchsetzen kann und das dann gleich damit verknüpft, dass man die Sanktionen gegenüber Sozialhilfeempfängern verschärft.
Sehen wir uns doch die Bundesdebatte noch einmal an! Wir haben 16 Jahre der Regierung Kohl gehabt, und ich muss sagen, dass das im Hinblick auf die Armutsbekämpfung nicht gerade eine erfolgreiche Geschichte ist.
Wir haben einen drastischen Anstieg der Fallzahlen bis 1997 zu verzeichnen. Man muss allerdings auch sagen, dass dieser Anstieg schon in den siebziger Jahren begonnen hat. Wir haben insbesondere bei den ungelernten Arbeitslosen eine sehr große Problematik, und gleichzeitig verweigert sich die CDU auf Bundesebene, und übrigens auch hier auf Landesebene, eine Armutsberichterstattung tatsächlich durchzuführen. Politisch wird aber durchaus immer wieder diskutiert, und das kommt auch in diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck, dass man die Fallzahlen im Bereich der Sozialleistungen besonders dadurch senken kann, dass man mit Leistungsentzug droht.
Deswegen erkennt meiner Meinung nach die CDU auch nicht, dass die Erfolge von Wisconsin zu einem ganz großen Teil völlig andere Ursachen haben. Sie haben es hier mit einem Senken der Zahlen in einer Zeit zu tun, wo wir eine enorme Konjunktur in den USA gehabt haben. Dieser konjunkturelle Effekt wirkt natürlich insbesondere im Hinblick auf die Niedriglohngruppen. Von daher ist es eine Situation, in der man tatsächlich sehr leicht von einer Integration sprechen kann. Die Frage ist eben nur, wie es vor dem Hintergrund, dass wir natürlich in wirtschaftlichen Krisen auch entsprechende Entlassungen zu verzeichnen haben, mit der Nachhaltigkeit bestellt ist. Eine entsprechende Entwicklung zeichnet sich durchaus auch in Wisconsin ab.
Wir haben hier natürlich durchaus Probleme. Ich will nicht sagen, dass hier überall alles bestens ist. Ich will nur ein Beispiel nennen: Natürlich haben wir ein systematisches Problem, was den Bereich der Beschäftigung aus Arbeitsmarktmitteln einerseits und aus BSHG-Stellen andererseits betrifft. Natürlich haben wir hier lange Jahre das System gehabt, dass wir BSHG-Stellen eingerichtet haben. Eines der Ziele war natürlich, dass man diese Menschen nicht nur in den Arbeitsmarkt integriert, sondern der Hintergrund war auch, dass es dabei zu einer Entlastung
der kommunalen Haushalte kommt, auch wenn die Leute nicht nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert sind.
Ein weiteres Problem, das dieses Gesetz thematisiert, ist die Tatsache, dass wir es mit unterschiedlichen Leistungssystemen zu tun haben, die nicht genug aufeinander abgestimmt sind. Natürlich haben wir es auch mit bürokratischen Doppelungen zu tun, die dazu führen, dass für die Menschen keine klar ersichtlichen Hilfesysteme geleistet werden können. Die Debatte ist aber in Deutschland schon seit einigen Jahren im Gang, und das OFFENSIV-Gesetz, meine Damen und Herren, erscheint mir da nicht als der große Wurf oder als ein Beitrag, der diese Debatte fortführt.
Wir haben Modellversuche auf breiter Front. Wir haben Modellversuche, was die Beratungsleistungen betrifft und was die Pauschalierung bestimmter Sozialleistungen betrifft, um zu entbürokratisieren. Wir haben Projekte wie zum Beispiel Mozart, wir haben das Mainzer Modell. Wir haben in NordrheinWestfalen insgesamt eine Zusammenführung von Arbeits- und Sozialämtern zu 36 Sozialagenturen. Auch Riester sagt, dass man dieses ganze Thema sehr grundlegend im Jahr 2004 angehen muss.
Ich erinnere noch einmal an das Job-AQTIV-Gesetz. Hier wird ein individueller Hilfeplan entwickelt, es wird Eingliederungsvereinbarungen geben, also sind sehr viele Bestandteile, die wir in der sozialpolitischen Debatte haben, durch das Job-AQTIVGesetz längst schon zum Ausdruck gebracht.
Jetzt schauen wir nach Bremen! Wir haben hier gemeinsame Assessment-Center für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, eine Verdoppelung der Beschäftigung nach BSHG mit dem Ziel, diese Menschen auch tatsächlich in Beschäftigung zu bringen. Wir haben die Sozialzentren eingerichtet und wollen jetzt sozialraumorientiert Sozialpolitik machen. Wir machen Fallmanagement und versuchen über die Arbeit Bremen GmbH, arbeitsmarktpolitische und sozialpolitische beschäftigungsorientierte Elemente zusammenzuführen.
Was ist der Sinn? Der Sinn ist, der Erkenntnis zu folgen, dass wir es mit Menschen zu tun haben, die viele Problemlagen haben. Es geht darum, diese Vielzahl von Problemlagen zu lösen und sie dadurch in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Das OFFENSIV-Gesetz hat eine ganze Reihe von Mängeln. Nehmen wir zum Beispiel einmal die Tatsache, dass das Gesetz Rahmenregelungen bis 2007 beinhaltet! Ich glaube, dass das eher Probleme bereiten wird, denn wir werden in den nächsten Jahren ganz grundlegende Reformen vorzunehmen haben, und wenn wir jetzt Rahmenregelungen bis 2007 haben, dann hält das Reformen auf, anstatt sie zu fördern.
Im Kern hätten wir es auch in Zukunft, wenn wir das OFFENSIV-Gesetz hätten, weiter mit Doppelstrukturen, was die Arbeitsverwaltung und die Vermittlungsagenturen betrifft, zu tun. Diese Doppelstrukturen wären de facto noch vorhanden, auch wenn sie in einem Frontoffice so offensichtlich nicht mehr zu erkennen wären. Im Wesen hätten wir das Problem damit nicht geklärt.
Eine weitere Problematik, die aus meiner Sicht überhaupt noch nicht gelöst ist, ist, dass der Finanzausgleich, den wir zwischen Kommunen, Bund und dann möglicherweise auch noch den Ländern zu bewerkstelligen haben, überhaupt noch nicht gelöst ist. Ich kann nur davor warnen, dass wir als Kommunen hier noch zusätzliche Risiken übernehmen müssen, die sich aus arbeitsmarktpolitischen Instrumentarien ergeben. Ich weiß, dass es da auf Bundesebene Diskussionen gibt, die aus meiner Sicht für die kommunalen Haushalte jedenfalls eine hohe Brisanz in sich bergen.
Noch einmal ganz deutlich: Es gibt im Bereich der Sozialleistungen natürlich eine Mitwirkungspflicht. Die wird es auch weiterhin geben. Es gibt auch nach wie vor Fälle, in denen man tatsächlich Leuten, die diese Mitwirkung nicht im ausreichenden Maße leisten, unter Druck setzt. Aber das zu einer Politik zu erklären und ins Zentrum zu stellen, ist aus meiner Sicht eine falsche Schwerpunktsetzung.
Insofern, meine Damen und Herren, gilt für den Entwurf von Roland Koch, dass er zu weit gefahren und dann zu kurz gesprungen ist und dass ein solcher Entwurf deswegen mit der SPD nicht zu machen ist. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Also, Herr Oppermann, die Berichterstattung über die Armut in der Bundesrepublik Deutschland einfach mit der Bezeichnung Klassenkampf pur abzutun, das weise ich hier zurück!
Es ist ein absolut richtiger politischer Ansatz, dass wir uns natürlich auch ansehen, wie sich die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland entwickeln, was die Armut betrifft und natürlich auch, was das Vermögen betrifft. Diese Frage muss doch wohl zulässig sein!
Wenn wir uns mit der Problematik der Armut beschäftigen, werden wir uns natürlich mit vielen Ursachen auseinander zu setzen haben, und dazu gehört natürlich auch, dass wir eine sich verschärfende Einkommensschere haben. Das ist damit problematisiert worden, und ich finde es richtig, dass solche Erkenntnisse dann auch in unsere sozialpolitischen Diskussionen auf Bundes-, auf Landes- und auf kommunaler Ebene einfließen.
Herr Oppermann, Sie sagen, reisen bildet! Ich habe doch nichts dagegen, wenn Ihr Ministerpräsident auch einmal ins Ausland fährt. Mein Problem ist doch einfach nur, dass er nicht erkennt, was in seinem eigenen Bundesland alles schon läuft, und dass jede Menge fortschrittliche Projekte, die da stattfinden, von ihm offenbar nicht erkannt worden sind und dass er dann glaubt, eine Debatte mit einem Gesetzentwurf nach vorn treiben zu können, der hinter dem Diskussionsstand zurückbleibt. Das Problem ist doch, er bleibt hinter dem Diskussionsstand zurück. Er versucht, einem Zug hinterherzulaufen, obwohl der sogar den Zielbahnhof schon längst durchfahren hat. Das ist das Problem, meine Damen und Herren!
Insofern muss ich Ihnen wirklich sagen, der Gesetzentwurf ist ja das Ergebnis von viel Arbeit. Das sehe ich auch ein. Ich finde das auch immer toll, wenn die CDU sich auch damit beschäftigt. Wir müssen nur leider sagen, das Ergebnis ist nicht gut genug, um so etwas zu unterstützen. Deswegen hoffe ich, natürlich im Gegensatz zu Ihnen, dass wir da
von ausgehen können, dass dieser Gesetzentwurf nicht rechtskräftig wird. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben ja schon vor einigen Monaten die Frage eines Landesgleichstellungsgesetzes hier in diesem Haus diskutiert. Damals habe ich für die SPD-Fraktion deutlich gemacht, dass wir ein Landesgleichstellungsgesetz wollen, es aber unter Zeitaspekten noch nicht für sinnvoll gehalten haben, mit der Konkretisierung eines solchen Landesgesetzes zu beginnen, weil wir erwarteten, dass die entsprechenden Vorlagen aus dem Bundestag im Rahmen der weiteren Beratung im Bundesrat noch so weit geändert würden, dass wir erst einmal schauen wollten, was sich da nun genau konkretisiert, natürlich aber um dann auch mit der entsprechenden Ernsthaftigkeit hier für das Land die Beratungen aufzunehmen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Wir sind mittlerweile, was die Beratungen im Bundesrat betrifft, in einer Situation, in der wir sagen können, dass es in weiten Teilen klar ist, wie dieses Gesetz aussehen wird. Deswegen ist es aus unserer Sicht auch Zeit, jetzt einen entsprechenden Antrag, wie er Ihnen von der Koalition vorliegt, zu beschließen, der eben sagt, Bremen will ein Landesgleichstellungsgesetz und macht sich jetzt genau an die Arbeit.
Die Grünen haben einen Antrag gestellt, der im Kern in die gleiche Richtung geht. Die Grünen haben sich auch deutlich geäußert, dass sie ein Landesgleichstellungsgesetz wollen, und ich denke, es hat auch wirklich Chancen gegeben, dass wir da zu einem gemeinsamen Antrag hätten kommen können. Das muss ich auch durchaus selbstkritisch sagen.
Man muss es noch einmal ganz deutlich sagen: Dieses Landesgleichstellungsgesetz fußt auf dem Bundesgesetz, und das ist ein Ergebnis einer rotgrünen Koalition. Wenn wir eine andere Koalition gehabt hätten, wären wir möglicherweise noch nicht in dieser Phase der Diskussion. Ich freue mich darüber, dass es diesen Schwung durch die Bundestagsfraktionen der SPD und der Grünen und auch durch die Bundesregierung gegeben hat. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir hier auch aus diesen Erfolgen der Bundesebene Kapital schlagen können, indem wir hier ein Landesgleichstellungsgesetz hinbekommen.
Es gibt eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Koalitionsantrag und dem der Grünen, den wir deswegen auch ablehnen müssen. Sie bezieht sich aber in erster Linie darauf, in welchem Verfahren wir nun dieses Gesetz erarbeiten. Die Grünen fordern, dass wir einen nichtständigen Ausschuss einrichten, ähnlich wie es in einer Bitte an den Petitionsausschuss formuliert worden ist, und wir als Koalition bevorzugen eine Beratung unter Federführung des Sozialressorts. Der nichtständige Ausschuss wäre sicherlich auch eine Möglichkeit gewesen, wir haben uns als Koalition nun für den anderen Weg entschieden. Es hat bestimmte Vorteile, wir haben schnelleren Zugriff auf die fachliche Unterstützung aus den Verwaltungen. Ich glaube, dass wir den Prozess schneller hinbekommen können.
Für die SPD-Fraktion möchte ich aber deutlich machen, dass das überhaupt nichts damit zu tun hat, dass wir Abstriche im Hinblick auf irgendeine Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen damit verbinden. Vielmehr ist es für uns ein ganz elementarer Bestandteil. Wir wollen diese Beratung, das geht ja aus dem Antrag auch sehr deutlich hervor. Wir wollen in dieser Beratung, dass die Betroffenen, die Verbände, die Fraktionen und auch die Verwaltung,
und hier natürlich ressortübergreifend, in diese Gesetzesberatung einbezogen werden. Ich wünsche mir von diesem Tagesordnungspunkt in der Parlamentssitzung heute, dass, auch wenn es einige Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Beratung gibt, die Botschaft ausgeht: Bremen bekommt ein Landesgleichstellungsgesetz und macht sich jetzt an die Arbeit.
Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen. Wir werden uns ja auch als Bundesland im Rahmen der Bundesratsdebatten zu einzelnen Passagen des Bundesgesetzes verhalten müssen. Ein Konflikt besteht noch darin, dass wir derzeit im Hinblick auf das Verbandsklagerecht noch keine Mehrheit im Bundesrat haben. Das Verbandsklagerecht wird ja aus rechtssystematischen Gründen zum Teil mit Bedenken konfrontiert. Für die SPD-Fraktion möchte ich in diesem Zusammenhang sagen, dass wir diese Bedenken nicht teilen. Die SPD-Fraktion wäre sehr dafür, wenn wir auch im Bundesgesetz, dann auch mit den entsprechenden Konsequenzen für Bremen, tatsächlich ein solches Verbandsklagerecht hinbekommen könnten. Dafür werden wir uns einsetzen, so dass wir dann auch wirklich ein Gesetz haben, das unserer Überzeugung entspricht. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die eigentliche Information, die in dieser Vorlage deutlich wird, ist doch die, dass mittlerweile alle drei Fraktionen und auch der Senat eine deutliche politische Schwerpunktsetzung zugunsten von Prävention gesetzt haben. Dass sie dies in der Erziehungshilfe sehr deutlich verankert haben, begrüßen wir als SPD-Fraktion natürlich auch. Frau Striezel hat es vorhin deutlich gesagt, es muss eines der ersten Ziele der Erziehungshilfen sein, dafür zu sorgen, dass es starke Kinder und starke Familien gibt, weil es dazu keine Alternative gibt. Wir müssen dafür sorgen, dass die Kinder gut aufwachsen können, dazu gibt es überhaupt keine politische Alternative. Insofern ist natürlich auch die Familienbildung ein wichtiges Instrument und Element, um dafür zu sorgen, dass diese Sache auch funktioniert.
Wir haben in Bremen die Situation, dass wir eine Vielfältigkeit, ein differenziertes Angebot und auch eine Trägervielfalt haben, aber das Defizit ist auch schon deutlich geworden. Diese Vielfältigkeit führt dazu, dass dieses Angebot nicht durchschaubar genug ist. Hier sind einige Initiativen der Senatorin deutlich geworden, wie sie dafür sorgen will, dass es in Zukunft eine stärkere Übersichtlichkeit gibt. Das, was zu den Aktivitäten auf Bundesebene aufgeschrieben worden ist, ist zugegebenermaßen das Volumen betreffend nicht viel. Am Ende zählt natürlich nur, was wirklich passiert. Ich hoffe, dass wir tatsächlich noch zu konkreten Ergebnissen kommen. Diese gibt es jetzt noch nicht, aber vielleicht gibt es noch Möglichkeiten, diese Ergebnisse zu erhalten. Ich jedenfalls hoffe darauf!
Es ist hier schon viel gesagt worden, es gibt auch keine politische Kontroverse zwischen den drei Fraktionen, sondern wir sind alle der Meinung, dass wir insgesamt den Zugang zu Angebotsformen der Familienbildung erreichen und die Schwellen des Zugangs absenken müssen und dass ein Gutschein dazu nur eine Möglichkeit ist, aber ein Instrument, über das auch bundesweit sehr viel diskutiert wird. Die Problematik bei dem Bildungsgutschein geht aus der Vorlage hervor. Wir haben es dabei mit Mitnahmeeffekten zu tun. Wir können nicht unbedingt sicher sein, dass wir tatsächlich mehr erreichen. Wir ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
haben aber vor allem auf der Kostenseite eine gewisse Problematik, für die wir im Augenblick angesichts der Haushaltslage leider nicht einfach eine Lösung anbieten können.
Auf der anderen Seite muss man aber, denke ich, auch noch einmal honorieren, dass es eine Vielfältigkeit von Ideen gibt. Frau Striezel, ich finde, es gibt eine ganze Menge an Ideen, die auch hier niedergeschrieben worden sind, wie man den Familien in niedrigschwelliger Art und Weise Hilfen zukommen lassen kann. Wenn ich an diese Modelle von Hippy oder Opstapje denke, ist es schon so, dass wirklich eine ganze Menge an Diskussionen, die wir in anderen Ländern haben, wieder aufgegriffen worden sind, die in Bremen erprobt werden. Wenn ich das richtig weiß, ist Hippy ein Modell, das zuerst in Israel auch ganz gezielt entwickelt worden ist, um Einwandererfamilien einzubeziehen.
Nein! Es hat natürlich keinen anderen Auftrag, sondern es geht genau darum, dafür zu sorgen, dass Familien die Möglichkeit haben, sich stärker einzubeziehen. Ich bin der Meinung, dass das eine Vielfältigkeit von Angeboten ist. Die Problematik des Bildungsgutscheins habe ich schon angesprochen, aber ich denke, auf jeden Fall müssen wir uns weiter gemeinsam engagieren, um die Familienbildung im Land Bremen noch weiter aufzuwerten. Ich hoffe, dass wir da auch mit unserer Sozialsenatorin zu weiteren Erfolgen kommen können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hier im Parlament wurde vor einigen Monaten ein umfangreicher Antrag zu Fragen der Behindertenpolitik eingereicht, und dieser Antrag hatte zwei Grundlinien. Es ging zum einen darum, eine Statusabfrage daraus zu machen, in welchem Maß in Bremen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Leben erreicht worden ist und wo hier noch Defizite sind. Der zweite Aspekt war, dass wir den Senat gebeten haben, Stellung zu beziehen zu verschiedenen Einzelheiten, die im Kontext von Aktivitäten hinsichtlich eines Gleichstellungsgesetzes von Bedeutung sind.
Vor diesem Hintergrund haben wir einen umfassenden Bericht vorliegen, und zu diesem Bericht möchte ich vorab sagen, dass die Qualität außerordentlich hoch ist, meine Damen und Herren! Ich denke, dass Sie ihn nicht einfach weglegen sollten, Sie werden ihn bestimmt noch öfter gebrauchen können.
Der Bericht geht sowohl auf die politischen Fragen ein, beantwortet aber auch in sehr kleinteiliger und durchaus selbstkritischer Form, in welchem Maße Zielsetzungen bereits erreicht worden sind und wo noch Handlungsbedarf besteht. Dieser Bericht muss im Zusammenhang mit der Diskussion in Bremen um ein Landesgleichstellungsgesetz bewertet werden.
Für die SPD-Fraktion war es ein erklärtes Ziel, auf ein Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auch durch diesen Antrag hinzuarbeiten, auf dessen Grundlage der hier vorliegende Bericht entstanden ist. Nicht nur auf der Grundlage des Berichts ist die Frage eines Landesgleichstellungsgesetzes weiterzudiskutieren, vielmehr liegt nunmehr auch ein Referentenentwurf für ein Bundesgleichstellungsgesetz vor, ein Entwurf, der maßgeblich von Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion formuliert wurde. Karl Hermann Haack hat hier einen ganz großen Anteil daran, dass es diesen Entwurf gibt und dass die Debatten in Berlin so stark forciert worden sind. Ich will aber auch nicht verschweigen, dass Behindertenverbände und auch die Grünen einen ganz großen Anteil daran haben, dass es einen solchen Gesetzentwurf in Berlin gibt.
Dieser Referentenentwurf wirkt natürlich in hohem Maße auf die Diskussion hier in Bremen um ein Landesgleichstellungsgesetz hinein. Daraus er
geben sich dann allerdings mehrere Punkte. Meine Einschätzung und die meiner Fraktion ist, in dem Zusammenhang wird auch die Sozialsenatorin gleich noch ihre Position deutlich machen: Die SPD will dafür sorgen, dass es in Bremen ein Landesgleichstellungsgesetz geben wird. Allerdings sei einschränkend gesagt, dass es aus unserer Sicht sinnvoll erscheint, sich mit einer Gesetzgebung auf Landesebene erst dann zu befassen, wenn Klarheit über die bundesrechtlichen Voraussetzungen geschaffen ist.
Die Tatsache, dass hier ein sehr engagierter Referentenentwurf vorliegt, schafft diese Klarheit noch nicht. Dieser Bundesgesetzentwurf muss nicht nur den Bundestag noch passieren, vielmehr ist der Gesetzentwurf im Bundesrat zustimmungspflichtig. Ich halte deswegen eine Reihe von substantiellen Änderungen im Entwurf für möglich oder gar für wahrscheinlich. In Paragraph 5 werden beispielsweise Zielvereinbarungen zwischen Unternehmensverbänden und Verbänden behinderter Menschen womöglich mit Vertragsstrafenabreden festgeschrieben. Meiner Einschätzung nach wird das zumindest noch zu politischen Konflikten führen, und daraus ergibt sich die Möglichkeit, dass es eben hier noch Änderungen gibt.
In diesem Referentenentwurf gibt es weitgehende Setzungen hinsichtlich der Barrierefreiheit ab Paragraph 8 und folgende. Um diese könnte es ebenfalls, meiner Meinung nach, zu Konflikten kommen, zumal, das muss man ja auch sagen, die Bundesratskonstellation sich aus Sicht der SPD seit der Bürgerschaftswahl in Hamburg nicht gerade verbessert hat. Dieses Gesetz ist aber eine Riesenchance, die Gleichstellung behinderter Menschen in Deutschland voranzubringen, nachdem das SGB IX ja auch schon eine Menge Schwung in die Debatten gebracht hat. Ich erinnere an die Anerkennung der Gebärdensprache.
Natürlich müssen und wollen wir Sozialdemokraten diesen Weg weitergehen, um hier auf Landesebene auch zu entsprechenden Regelungen zu kommen. In Berlin hat unter diesem Gesichtspunkt auf Landesebene auch eine große Koalition einiges zuwege gebracht. Wir können ihn aber erst gehen, wenn es so weit ist, und ich weise den Vorwurf an dieser Stelle prophylaktisch zurück, dass wir uns dieser Aufgabe nicht stellen wollten. Nein, wir werden uns an die Arbeit machen, wenn es soweit ist!
Nun aber noch ein paar Worte zum Bericht: Wir können mit der Lebenssituation für behinderte Menschen in unserem Land nicht zufrieden sein. Eine ganze Reihe an Defiziten beschreibt dieser Bericht, und ich will darauf eingehen. Nehmen Sie aber auch zur Kenntnis, dass die Qualität und die Versorgungsdichte mit einzelnen Angeboten hier in Bremen schon ein außerordentlich hohes Niveau erreicht hat!
Bremen war in diesen Fragen in der Vergangenheit oft im Städte- und Ländervergleich mit ganz vorn.
Daran haben viele mitgewirkt. Ich gehöre nicht dazu, so lange bin ich noch nicht im politischen Geschäft. Es ist aber unser Ziel, diese Leistungsbereiche in ihrer Qualität zu erhalten und für zunehmende Bedarfe auch weiterhin ein solches Leistungsprofil für Behinderte aufrechterhalten zu können. Das ist unter Sanierungsbedingungen alles andere als ein leichtes Unterfangen. Hier wird in der Sozialdeputation, aber nicht nur dort, jedenfalls heftig gerungen.
Trotzdem muss man aber einfach auch sehen, dass wir bestimmte Dinge erreicht haben. Ich finde hier eine Passage, über die ich mich sehr gefreut habe, und die möchte ich Ihnen mit Erlaubnis des Präsidenten vorlesen. Hier steht auf Seite 15: „Es gibt nur wenige Kommunen in Deutschland, die eine solche konsequente Umsetzung des Normalitätsprinzips vorweisen können.“ Das betrifft die Kindertagesbetreuung. „Die integrative Förderung von behinderten und nicht behinderten Kindern im Vorschulalter und auch zu großen Teilen im Schulalter in einer Einrichtung ist in Bremen zur Normalität geworden.“
Ich bin der Meinung, das ist ein sehr deutliches Beispiel dafür ist, dass wir eine ganze Menge hier erreicht haben!
Wenn wir uns die Versorgungssituation im öffentlichen Personennahverkehr ansehen, kann man feststellen, dass hier wirklich sehr viel getan worden ist, um eine behindertengerechte Versorgung zu schaffen. Niederflurstraßenbahnen, Hublifte und so weiter. In dem Zusammenhang kann man sehr viel erkennen. Im Hinblick auf den Regionalverkehr muss man aber auch offen sagen, dass wir bis jetzt nicht zufrieden sind. Auch hier gibt es aber mittlerweile eine Arbeitsgruppe, an der der VBN mitwirkt, mit dem Ziel, die Barrierefreiheit im Regionalverkehr auszubauen.
Die verschiedenen Wohnmodelle hier in Bremen sind überaus positiv zu bewerten, und über unsere Landesgrenzen hinaus werden sie auch mit Respekt wahrgenommen. Wo ich allerdings echten Handlungsbedarf sehe, ist die Frage des barrierefreien Bauens. Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass sich viele Mängel, die sich bei neuen Gebäuden immer wieder herausstellen, daraus ergeben, dass planerisch die Barrierefreiheit nicht offensiv angegangen wird.
Barrierefreiheit ist aber keine Bedrohung für die Bauunternehmen, der sie sozusagen unbedingt nachkommen können, wenn sie sich nicht entziehen kön
nen. Wenn wir uns ansehen, dass beispielsweise niedrigere Lichtschalter, zehn Zentimeter breitere Türen und ebenerdige Duschen im Wohnungsbau, wenn sie eine übliche Bauweise wären, überhaupt nicht kostenintensiver sein müssten, dann, finde ich, muss man darüber nachdenken.
Aber zu den Forderungen vom barrierefreien Bauen muss man auch deutlich sagen: Dem muss sicher über die Musterbauordnungen auf Bundesebene und die Landesbauordnungen durch entsprechende Standards auch nachgekommen werden. Man kann der Barrierefreiheit aber darüber hinaus zum Durchbruch verhelfen, indem man Sensibilität und Alltagstauglichkeit für alle Menschen, und nicht nur für Behinderte, deutlich macht.