Protokoll der Sitzung vom 22.01.2003

Der Senat befürwortet entsprechende Benennungen ausdrücklich. In diesem Zusammenhang muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass durch die Änderung des Beirätegesetzes unter anderem die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen von einem Beteiligungsrecht in ein Entscheidungsrecht der Beiräte „angehoben“ worden ist, unbeschadet der Rechte des Senats.

Der Senator für Bau und Umwelt hat dem im Straßenbenennungsverfahren federführenden Amt für Straßen und Verkehr bereits ein Schreiben des Senators für Inneres, Kultur und Sport vom 21. 11. 2002 in dieser Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung übersandt. Daraufhin ist das Staatsarchiv als zuständige Fachbehörde um die Hergabe geeigneter Vorschläge gebeten worden. Mit Schreiben vom 17. 1. 2003 unterbreitete das Staatsarchiv folgende Vorschläge:

Compiègne als eine Stadt, die zusammen mit Bremen zur Aussöhnung von Franzosen und Deutschen beigetragen hat, Jean Legendre, Bürgermeister von Compiègne, Raymond Portefaix, KZ-Häftling im Lager Bremen-Farge, der sich nach Kriegsende um Erinnerung und Aussöhnung verdient gemacht hat, Bordeaux als französische Stadt mit besonders engen und langen historischen Beziehungen zu Bremen!

Eine Präferenz legt das Staatsarchiv auf die beiden erstgenannten Vorschläge. Diese Vorschläge werden an die Ortsämter mit der Bitte weitergeleitet, in ihren Beiräten über entsprechende Benennungen zu entscheiden. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Darf ich den Senat darauf hinweisen, weil in der Antwort des Senats auf das Beirätegesetz und auf die Entscheidungsrechte des Senats bei Straßenbenennungen abgehoben worden ist, dass das Landesstraßengesetz und die Regelungen, die Rechte des Senats nicht aufgehoben worden sind und dass darüber hinaus es sich bei den Entscheidungsrechten der Beiräte um Straßenbenennungen für innerörtliche Straßen, aber nicht für Hauptverkehrsstraßen handelt?

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist dem Senat bekannt.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Ich bedanke mich bei Frau Senatorin Wischer.

Die zweite Anfrage trägt den Titel „Beförderung des SPD-Abgeordneten Frank Schildt als Bediensteter der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven, EBB“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Tittmann, DVU.

Bitte, Herr Tittmann!

Ich frage den Senat:

Trifft es zu, dass der derzeitige Bürgerschaftsabgeordnete der SPD, Frank Schildt, als Bediensteter der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven, EBB, kurz vor seiner Wahl in die Bremische Bürgerschaft zweimal befördert wurde?

Welche außerordentlichen Gründe lagen dafür vor?

Welche Vorteile ergaben oder ergeben sich für den SPD-Abgeordneten Frank Schildt aus diesem Vorgang?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Perschau.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Ausweislich des Handbuches der Bremischen Bürgerschaft für die 15. Legislaturperiode ist der Abgeordnete Frank Schildt als technischer Angestellter und zuletzt als freigestellter Personalratsvorsitzender bei den Entsorgungsbetrieben Bremerhaven tätig. Das Beschäftigungsverhältnis ruht für die Dauer der Mitgliedschaft in der Bremischen Bürgerschaft.

Dem Senat sind darüber hinausgehend keine Einzelheiten über die arbeitsvertraglich mit dem kommunalen Angestellten Schildt vereinbarten Bedingungen bekannt. Er ist auch nicht legitimiert, sich diesbezüglich Erkenntnisse zu verschaffen. Ich rate: Klären Sie es zu Hause!

(Beifall – Abg. T i t t m a n n [DVU]: Das kann ich Ihnen auch versprechen, das wer- de ich auch machen! Das Thema ist noch nicht zu Ende! – Vielen Dank!)

Die dritte Anfrage betrifft die Einführung standardisierter Behandlungsprogramme, DMP. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Markus, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Markus!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen im Lande Bremen zur Einführung von standardisierten Behandlungsprogrammen, so genannter Desease Management Programs, und wann ist mit der Unterzeichnung erster DMP-Verträge zu rechnen?

Zweitens: Welche medizinischen Fachrichtungen werden von den DMP-Vereinbarungen betroffen sein, welcher Fortbildungsbedarf resultiert hieraus für den ärztlichen Anwender, wie wird dieser gedeckt, und wie viel Vorlaufzeit ist insgesamt erforderlich, um die DMP-Vereinbarung praktisch umzusetzen und anzuwenden?

Drittens: Mit welcher Begründung und welcher Zielrichtung soll ein DMP vorrangig für die chronische Erkrankung Diabetes vereinbart werden, für welche weiteren Erkrankungen werden im Lande Bremen DMP-Vereinbarungen angestrebt, und welche Auswirkungen wird die Realisierung dieser DMP auf den Risikostrukturausgleich der Krankenkassen im Lande Bremen haben?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Die Krankenkassen im Lande Bremen und die Kassenärztliche Vereinigung Bremen verhandeln derzeit über DMP-Vereinbarungen zum Diabetes mellitus Typ zwei. Nach Auskunft der KV Bremen liegt bereits ein gemeinsam erstellter Vertragsentwurf vor, bei dem jedoch vor allem die Vergütungsfrage noch strittig ist. Die Vertragsparteien gehen übereinstimmend davon aus, dass die noch strittigen Fragen lösbar sind und ein Vertragsabschluss relativ kurzfristig möglich ist.

Zu zwei: Die DMP-Vereinbarung zum Diabetes mellitus Typ zwei wird hauptsächlich die Hausärzte und die Internisten betreffen, aber auch die speziellen Fachrichtungen Kardiologie, Herzerkrankungen und Nephrologie, also Nierenerkrankungen, sowie die Augenärzte. Bei der darüber hinaus geplanten DMP-Vereinbarung zum Brustkrebs werden schwerpunktmäßig die Frauenärzte und die Hausärzte angesprochen werden.

Die Vertragsparteien sehen einen Fortbildungsbedarf für die ärztlichen Anwender in erster Linie bei den Inhalten der standardisierten Behandlungsprogramme und der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung und bei den so genannten Managementkomponenten, also den zur Umsetzung des Programms notwendigen Aufgaben. Informationsveranstaltungen und unterstützende Medien zu diesen Themen für Ärzte und im Rahmen der Qualitätssicherung sind geplant und könnten kurzfristig realisiert werden.

Zu drei: Die Notwendigkeit, vorrangig den Abschluss einer DMP-Vereinbarung zum Diabetes mellitus Typ zwei anzustreben, ergibt sich aus Sicht der Krankenkassen daraus, dass sich die Versorgung von Diabetikern in der Vergangenheit oft als unkoordiniert und wenig effektiv erwiesen habe. Die KV Bremen weist demgegenüber darauf hin, dass die Krankenkassen im Lande Bremen in der Vergangenheit den Abschluss eines Diabetes-Strukturvertrages abgelehnt haben.

Im Rahmen der standardisierten Behandlungsprogramme soll die interdisziplinäre Kooperation und Kommunikation zwischen den beteiligten Leistungserbringern – aber auch mit den teilnehmenden Krankenkassen – gestärkt und gewährleistet werden. Ziel ist dabei eine verbesserte Versorgung und damit verbunden eine Erhöhung der Lebenserwartung, die Erhaltung oder Verbesserung der krankheitsbedingt beeinträchtigten Lebensqualität der Patienten und auch eine Reduzierung der Behandlungskosten. Dem Hausarzt wird hierbei in seiner Funktion als „Lotse“ eine zentrale Rolle zukommen.

Neben der Vereinbarung zum Diabetes mellitus Typ zwei streben die Vertragsparteien zunächst eine Vereinbarung zum Brustkrebs an; erste Gespräche dazu haben bereits stattgefunden. Mittelfristig ist auch an Vereinbarungen zu den übrigen in der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung genannten Diagnosen, Diabetes mellitus Typ eins, Koronare Herzkrankheit und Asthma, gedacht.

Auswirkungen auf den Risikostrukturausgleich der Krankenkassen im Lande Bremen lassen sich derzeit noch nicht beziffern. Sie sind abhängig von der Zahl der eingeschriebenen Patienten im Lande Bremen und auf Bundesebene. Andererseits sind auch die Kosten zu berücksichtigen, die für die Umsetzung der standardisierten Behandlungsprogramme aufgewendet werden müssen. Letztendlich ist darauf hinzuweisen, dass durch die Behandlungsprogramme keine zusätzlichen Mittel in das System fließen werden; die vorhandenen Mittel werden vielmehr lediglich nach anderen Parametern verteilt. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. Frau M a r k u s [SPD]: Nein, das habe ich nicht, und schönen Dank für die umfangreiche Antwort!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Wahlhilfe für Blinde. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Markus, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Schablonen, die für blinde oder in erheblichem Umfange sehbehinderte wahlberechtigte Bremerinnen und Bremer als Wahlhilfe angeboten wurden, wurden beim Blindenverein für die Bundestagswahl 2002 angefordert, und wurden sie nur für die Briefwahl oder auch in den Wahllokalen genutzt?

Zweitens: Werden diese Schablonen auch für die Bürgerschaftswahl 2003 angeboten?

Drittens: Gibt es für den Einsatz dieser Schablonen bei der Bürgerschaftswahl schon Vorarbeiten?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Böse.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Bei der Geschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bremen e. V. sind 112 Schablonen mit den dazugehörigen Audiokassetten, die insbesondere den Wortlaut des jeweiligen Stimmzettels wiedergeben, angefordert worden. Es ist bekannt, dass Wahlschablonen auch vor Ort in den Wahllokalen genutzt wurden. Ob und in welchem Umfang sie für die Briefwahl genutzt wurden, lässt sich aufgrund des Wahlgeheimnisses nicht beantworten.

Zu Frage zwei: Geeignete Wahlschablonen werden auch zur Bürgerschaftswahl 2003 angeboten.

Zu Frage drei: Die rechtlichen Vorarbeiten für den Einsatz geeigneter Schablonen auch für die Wahl zur Bürgerschaft und der Beiräte sind durch entsprechende Novellierung der Bremischen Landeswahlordnung bereits erfolgt. Mit der praktischen Herstellung dieser Schablonen kann allerdings erst begonnen werden, wenn der jeweilige Inhalt der Stimmzettel mit den zur Wahl zugelassenen Parteien und Wählervereinigungen feststeht.

Haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. Frau M a r k u s [SPD]: Nein! Vie- len Dank, Herr Senator!)