Schreiben des MED-Kulturzentrums mit einem Aufruf für die Freilassung von Abdulla Öcalan und Frieden in Kurdistan.
Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes vier, Job 2010, des Tagesordnungspunktes acht, Nun auch McKinsey, Unterstützung für das integrative Schulsystem wächst, und des Tagesordnungspunktes 20, Hafenstruktur der Zukunft, Anforderungen an die Hafenpolitik für die kommenden zehn Jahre, des Weiteren zur Verbindung der Tagesordnungspunkte elf bis 13, hier geht es um den 24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Stellungnahme des Senats dazu und Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses, der Tagesordnungspunkte 14 bis 16, hier handelt es sich um den Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, das Gesetz zu diesem Staatsvertrag und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, zur Verbindung des Tagesordnungspunktes 17 und mit dem außerhalb der Tagesordnung vorliegenden Bericht, es handelt sich um die Petitionsberichte Nummer 55 und Nummer 56, und der Tagesordnungspunkte 27 und 28, Bürgerantrag: Stoppt die Affenversuche an der Bremer Universität – Tierversuche perspektivisch reduzieren, und den Deputationsbericht dazu, und zur Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten.
Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass zu Beginn der Sitzung heute Vormittag der außerhalb der Tagesordnung vorliegende Bericht des Untersuchungsausschusses „Bau und Immobilien“, Drucksache 15/1372, aufgerufen wird. Die Nachmittagssitzung heute beginnt mit der Fragestunde. Danach werden die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte elf bis 13, hier geht es um den 24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Stellungnahme des Senats dazu und Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses, und im Anschluss daran die miteinander verbundenen Punkte 14 bis 16, Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, aufgerufen werden. Weiterhin werden die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 27 und 28, der inzwischen eingegangene Dringlichkeitsantrag, Drucksache 15/1383, und der Tagesordnungspunkt 18 behandelt.
Zu Beginn der Landtagssitzung morgen Vormittag wird der Tagesordnungspunkt 23, Bericht des Untersuchungsausschusses „Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven“, aufgerufen. Die Nachmittagssitzung morgen beginnt mit dem Punkt außerhalb der Tagesordnung, Föderalismus-Konvent der Präsidentinnen und Präsidenten und der Fraktionsvorsitzenden der
deutschen Landesparlamente am 31. März 2003 in Lübeck, Drucksache 15/1379. Nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, nach dem Punkt außerhalb der Tagesordnung zum Föderalismus-Konvent die Aktuelle Stunde, danach den Punkt 25, Gesetz zur Änderung des Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetzes, und im Anschluss daran den Punkt außerhalb der Tagesordnung zur Bremer Jugendenquete zu behandeln.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Meine Damen und Herren, bevor wir nun in die Tagesordnung eintreten, möchte ich der Abgeordneten Frau Windler zu ihrem heutigen Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen.
Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete und Vorsitzende des Untersuchungsausschusses „Bau und Immobilien“ Kleen als Berichterstatter.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 14. März 2002 hat die Bremische Bürgerschaft auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Untersuchungsausschuss mit der Bezeichnung „Unregelmäßigkeiten bei Bauvorhaben und Immobiliengeschäften zum Schaden Bremens“, von uns kurz „Bau und Immo––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
bilien“ genannt, eingesetzt. Der Beschluss kam mit den Stimmen der Grünen zustande, weil die beiden großen Fraktionen des Hauses sich der Stimme enthielten. Der Untersuchungsausschuss „Bau und Immobilien“ hatte den Auftrag, anhand von sieben Beispielen Immobiliengeschäfte und Bauvorhaben des Senats zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob ein systemisches Beziehungsgeflecht bestehend aus Politik, Verwaltung und Bauwirtschaft, und hier konkret dem Unternehmen Zechbau, korrupte Handlungsweisen begünstigt.
Mit dem Einsetzungsantrag war ein Generalverdacht über bedeutende Großvorhaben in den neunziger Jahren, über die beteiligte Firma und Personen aus Regierung, Verwaltung und Politik von der Ampelkoalition Anfang der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zur großen Koalition der Jahrtausendwende geäußert worden. Die Antwort der Mehrheit im Untersuchungsausschuss ist heute eindeutig. Es hat in Bremen keinen korrupten Sumpf aus Politik, Verwaltung und Baufirmen gegeben. Dabei war der Koalition bewusst, dass die Vermittlung dieses Ergebnisses schwierig sein könnte. Zum einen gibt es in der Bevölkerung, aber auch bei Beteiligten in Politik und Verwaltung negative Voreinschätzungen darüber, wie es in der Bauwirtschaft so zugeht. Diese Vorurteile sind auch nicht gegenstandslos, wie Berichte in den Medien, auch aus anderen Städten immer wieder deutlich gemacht haben.
Auch in Bremen gibt es konkrete Vorwürfe. Zeitgleich mit dem Untersuchungsausschuss „Bau und Immobilien“ ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen hochrangige Verwaltungsbeamte. Dabei ragt das Verfahren gegen den früheren Leiter des Hochbauamtes, des späteren Geschäftsführers der BauManagement Bremen GmbH Professor Gottfried Zantke heraus. In diesem Fall ist bereits eine umfängliche Anklageschrift eingereicht. Das zu übersehen liegt der Mehrheit im Untersuchungsausschuss fern.
Meine Damen und Herren, der Bericht des Untersuchungsausschusses basiert auf den Erkenntnissen von 310 beigezogenen Verwaltungsakten und 114 Zeugenaussagen. Die öffentliche Beweisaufnahme fand an 28 Sitzungstagen in der Zeit vom 6. August bis zum 5. November 2002 statt. Der Bericht umfasst 353 Seiten, davon beansprucht das abweichende Votum der Grünen 91 Seiten. Wir haben rund 418 000 Euro ausgegeben.
Es ist leicht auszumachen, dass auch noch so gewissenhafte und eifrige Abgeordnete dieses Arbeitspensum nicht allein bewältigen konnten. Ich darf mich deshalb an dieser Stelle herzlich bei den Assistenten bedanken, die uns fachlich beraten und einen großen Teil der Arbeit geleistet haben.
Die Assistenten der Fraktionen beziehe ich dabei ausdrücklich ein. Ich möchte diesen Dank ausweiten auf die gesamte Verwaltung des Hauses, nicht nur die freundliche und umsichtige Bewirtung und die Technik verdienen ein dickes Lob, auch der Protokolldienst hat uns trotz Personalenge ausgezeichnet versorgt.
Herr Dr. Wilken hat wieder die fachliche Steuerung im Haus übernommen. Das verdient besondere Erwähnung, weil es vermutlich der letzte Untersuchungsausschuss ist, den Dr. Wilken in den langen Jahren bei der Bürgerschaft betreut hat.
Meine Damen und Herren, zur besseren Bewältigung des umfangreichen Sachverhalts mit den sieben Großvorhaben, Umbau der Ostkurve Weserstadion, Verkauf des Polizeihauses Am Wall, Um- und Neubau der Lettow-Vorbeck-Kaserne zu einem Polizeipräsidium, Verkauf des Investorengrundstücks am Bahnhof und des Eckgrundstücks an der Contrescarpe, An- und Verkauf des Siemens-Hochhauses sowie Neubau eines Großmarktes, hatte sich der Untersuchungsausschuss darauf verständigt, die Vorhaben in die Phasen Planung, Ausschreibung und Vergabe zu gliedern. Gelungen ist dadurch weitgehend das Zusammenhalten der sieben Projekte, um strukturelle Erkenntnisse gewinnen zu können. Vermieden wurde, dass bei aufeinander folgender Befragung zu den sieben Projekten Zeugen bis zu sieben Mal hätten geladen werden müssen.
Meine Damen und Herren, nicht die Aufteilung in Komplexe erschwerte zunächst die Arbeit im Ausschuss, vielmehr gingen die herbeigezogenen Verwaltungsakten nur sehr schleppend beim Ausschuss ein. Die letzte Akte wurde gerade einmal zwei Wochen vor Beendigung der Beweisaufnahme übersandt. Auch die Sachberichte des Senats haben trotz mehrfacher Aufforderung zum Teil vier Monate auf sich warten lassen.
Die ersten Wochen der Ausschussarbeit waren zudem geprägt von Verfahrensabsprachen mit dem Justizressort und der Generalstaatsanwältin. Dabei ging es vor allem um die Einsichtnahme in die von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Unterlagen der Firma Zechbau und deren Behandlung im Ausschuss. Zunächst waren uneingeschränkte und umfassende Einsichtnahme durch die Generalstaatsanwältin zugesichert, man könne alle 1500 Akten umgehend der Bürgerschaft kopiert zur Verfügung stellen. Anschließend ergab sich nach Einleitung eines Verfahrens beim Ermittlungsrichter, dass nur ein kleiner Teil der Akten, die bei Privaten durch die Polizei mitgenommen worden waren, dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung standen. Gegen
diese Beurteilung durch den Ermittlungsrichter hat der Ausschuss keine Rechtsmittel eingelegt, weil wir mit einem Verfahrensabschluss vor Ablauf der Legislaturperiode nicht gerechnet haben und ein großer Teil der Akten durch Rückgabe durch den Ermittlungsrichter an die Betroffenen ohnehin dem Zugriff des Ausschusses entzogen war.
Meine Damen und Herren, für die Ausschussmehrheit war klar, dass es bedeutend unterschiedliche Zielsetzungen der strafrechtlichen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft auf der einen Seite und der Untersuchungen des parlamentarischen Ausschusses auf der anderen Seite gab. Der Ausschuss hatte keine Berechtigung, einen Schuldspruch gegen einzelne Bedienstete auszusprechen. Das bleibt vielmehr dem justitiellen Verfahren vorbehalten. Aber wir haben mit Handwerkern gesprochen, die auf Anweisung falsche Abrechnungen verfasst haben, und wir haben mit dem Justitiar des Bauressorts gesprochen, der uns die Gründe für eine Verdachtskündigung des beschuldigten Beamten nachvollziehbar erläutert hat. Nachfragen bei dem Betroffenen mussten wegen des umfangreichen Auskunftsverweigerungsrechts erfolglos bleiben. Deshalb kann aus dem Mehrheitsbericht auch kein Freispruch im Einzelfall herausgelesen werden.
Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss verstand sich nach Meinung der Mehrheit nicht als ein Gremium, das Ermittlungen der Staatsanwaltschaft öffentlich macht. Dieses rechtsstaatlich höchst bedenkliche Vorgehen scheinen die Grünen nicht nur zu einem Ziel Ihres Handelns gemacht zu haben, sondern sie halten es auch noch für ein wirksames Mittel gegen Korruptionsanfälligkeit. Unserer Ansicht nach ist es richtig, im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren die Öffentlichkeit durch einen Prozess vor einem Richter herzustellen.
Der Untersuchungsausschuss hat sich als parlamentarisches, politisches Gremium verstanden. Deshalb haben wir unsere Untersuchungen auf die Metaebene des Systems Verwaltung und Politik konzentriert. Dabei haben wir uns an den Auftrag gehalten, den uns nicht nur das Parlament, sondern insbesondere auch die einbringende Fraktion mitgegeben hat. Ich darf die Rede von Frau Linnert, Fraktionsvorsitzende der Grünen, bei der Einbringung am 14. März 2002 zitieren: „Der Untersuchungsausschuss ist nicht dafür da, die Staatsanwaltschaft zu ersetzen. Auch das werden wir nicht tun. Hier geht es ganz klar um politische Verantwortung für Verfahrensabläufe und Vorteilsnahmen im öffentlichen Handeln. Es geht auch nicht darum, einzelne Unternehmen anzuprangern. Die schutzwürdigen Belange von in Bremen tätigen Unternehmen werden wir bei unserer Arbeit im Auge behalten.“ Soweit Frau Linnert am 14. März 2002!
Meine Damen und Herren, eine Gemeinsamkeit der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und der Aufklärung durch den Ausschuss ist das beiden zur Verfügung stehende Instrumentarium der Strafprozessordnung. Zeugen müssen hier wie dort umfassend aussagen, sie müssen sich hier wie dort an die Wahrheit halten. Aber, und das macht die Arbeit im Ausschuss nicht leichter, auch die rechtliche Möglichkeit der Auskunftsverweigerung steht den Zeugen vor beiden Instanzen zur Verfügung.
Es hat dem Ausschuss nicht gefallen, dass diejenigen, die am meisten zur Aufklärung des von den Grünen geäußerten Verdachts hätten beitragen können, ihre Mitarbeit zur Wahrheitsfindung verweigert haben. Wir haben das sehr bedauert, mussten es aber letztlich aus rechtlichen Gründen akzeptieren. Der Vorwurf, die Mehrheit des Ausschusses hätte es den Zeugen zu leicht gemacht, muss zurückgewiesen werden. Der Ausschuss hat sich jeweils zu einer internen Sitzung zurückgezogen, um die Begründung der Zeugen für die Inanspruchnahme des umfassenden Auskunftsverweigerungsrechts nach Paragraph 55 StPO, also dem Prinzip, dass sich niemand selbst ans Messer liefern muss, sorgfältig im Einzelfall zu prüfen. Letztlich konnten sieben von 114 Zeugen dieses Recht in Anspruch nehmen.
Meine Damen und Herren, die Strafverfahren gegen Mitarbeiter der bremischen Verwaltung beziehen sich auf zum Teil lang zurückliegende Ereignisse. In der Zwischenzeit wurden zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ergriffen. Die Ausschussmehrheit hat im Gegensatz zur Opposition auf Anträge zur besseren Korruptionsbekämpfung verzichtet, weil die Freie Hansestadt Bremen bei ihren Bemühungen um Korruptionsbekämpfung und Verwaltungsstrukturverbesserung keinen Vergleich scheuen muss.
Zum einen sind mehrere Vorschriften erlassen worden, die in diese Richtung zielen, etwa die Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung der Freien Hansestadt vom 16. Januar 2002, Ende 2000 wurde die Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken erlassen. Im Übrigen wird zurzeit gemäß Senatsbeschluss eine Rahmenrichtlinie mit Grundsätzen für Sponsoring, Werbung und mäzenatische Schenkungen vom Senator für Finanzen vorbereitet. Zweitens wurden neue Verwaltungsstrukturen zur Korruptionsbekämpfung aufgebaut. Darüber hinaus werden zurzeit unter anderem Schulungsmaßnahmen zum Thema Korruption durch die zentrale Antikorruptionsstelle entwickelt und durchgeführt. In Kürze können alle diese Informationen zur Korruptionsbekämpfung in Bremen über das Internet abgerufen werden.
Meine Damen und Herren, in ihrem abweichenden Votum gehen die Grünen auf Personen und Projekte ein, die im Einsetzungsbeschluss nicht genannt
sind. Zu den Projekten Weserstadiontieferlegung, TSC Musicalverkauf und zu Vorwürfen gegen eine Person der BrePark hat der Ausschuss, weil von niemandem der Antrag gestellt wurde, keine Akten beigezogen und keine Zeugen gehört. Die Ausschussmehrheit konnte und wollte sich deshalb eines Urteils über diese Personen und Projekte enthalten, weil den Betroffenen noch nicht einmal rechtliches Gehör gewährt wurde.
Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft hatte dem Ausschuss sieben Projekte aufgetragen, anhand derer die Vorwürfe geprüft werden sollten. Es gibt keinen Zweifel daran, dass es beim Umbau der Ostkurve einen Verstoß gegen das Vergaberecht gegeben hat. Zwar hatte die Stadt Anfang der neunziger Jahre Interesse an einer weiteren Modernisierung des Stadions, aber kein Geld. Deshalb hatten sich der private Hauptnutzer SV Werder Bremen und die Firma Zechbau zusammengetan, um gemeinsam den Ausbau der Ostkurve nach den Bedürfnissen und Anforderungen professionellen Bundesligafußballs zu planen. Mit der Perspektive, das Stadion unter Umständen ganz von der Stadt zu übernehmen, wurden Planungen und Finanzierungsmöglichkeiten für diese Baumaßnahme entwickelt. Nach dem Scheitern einer Finanzierung mittels Wohnbebauung in der Pauliner Marsch wurde das später verwirklichte Grundkonzept im Rahmen einer Bauvoranfrage im Januar 1995 vom Bauressort positiv beschieden.