Protokoll der Sitzung vom 19.02.2003

Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft hatte dem Ausschuss sieben Projekte aufgetragen, anhand derer die Vorwürfe geprüft werden sollten. Es gibt keinen Zweifel daran, dass es beim Umbau der Ostkurve einen Verstoß gegen das Vergaberecht gegeben hat. Zwar hatte die Stadt Anfang der neunziger Jahre Interesse an einer weiteren Modernisierung des Stadions, aber kein Geld. Deshalb hatten sich der private Hauptnutzer SV Werder Bremen und die Firma Zechbau zusammengetan, um gemeinsam den Ausbau der Ostkurve nach den Bedürfnissen und Anforderungen professionellen Bundesligafußballs zu planen. Mit der Perspektive, das Stadion unter Umständen ganz von der Stadt zu übernehmen, wurden Planungen und Finanzierungsmöglichkeiten für diese Baumaßnahme entwickelt. Nach dem Scheitern einer Finanzierung mittels Wohnbebauung in der Pauliner Marsch wurde das später verwirklichte Grundkonzept im Rahmen einer Bauvoranfrage im Januar 1995 vom Bauressort positiv beschieden.

Im Februar 1995 unterbreitete der SV Werder Bremen dem Senat ein Angebot zum Erwerb des Weserstadions. Angesichts dieser Offensive des SV Werder einerseits und veränderter Rahmenbedingungen für die Vermarktung eines Stadions andererseits, also der Möglichkeit, insbesondere mit Fernsehübertragung richtig Geld zu verdienen, bot die Bremer Sport- und Freizeitgesellschaft, die das Weserstadion für die Stadt betreibt, ein alternatives Finanzierungskonzept im April 1995 an. Ebenfalls im April 1995 unterbreitete die Firma Zechbau der BSF ein Pauschalangebot zum Neubau der Ostkurve auf der Basis der mit dem SV Werder entwickelten Planungen zum Festpreis von 21,2 Millionen DM.

Die beiden Finanzierungsangebote, das des SV Werder und das der BSF, wurden im Mai 1995 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft C und L Deutsche Revision geprüft. Im Ergebnis erwies sich das Angebot der BSF als für die Stadt das wirtschaftlichere Angebot. In der folgenden Befassung des Senats, der parlamentarischen Gremien und des Aufsichtsrats der BSF wurden jeweils die Beschlüsse gefasst, das Festpreisangebot der Firma Zechbau auf der Grundlage der mit dem SV Werder entwickelten Planungen zu übernehmen. Damit war die BSF Bauherrin des Um- und Neubaus der Ostkurve. Als dies feststand, war der Bau der Ostkurve nicht mehr als Geschäft zwischen Privaten, nämlich Werder und Zech-Gruppe, anzusehen, sondern mit der BSF kam

die öffentliche Hand ins Spiel. Damit hätte der Umbau ausgeschrieben werden müssen.

Diese Problematik ist von den Beteiligten weitgehend nicht gesehen worden. Der Festpreis war durch Zuschüsse der Deutschen Städtereklame und des SV Werder sowie Bankdarlehen privat finanziert. Haushaltsmittel sollten nicht in Anspruch genommen werden. Die Planungen waren mit allen Nutzern abgestimmt, so dass niemand erwarten konnte, dass sich durch eine Ausschreibung das Angebot verbessert hätte.

Meine Damen und Herren, die Grünen kritisieren insbesondere das Controlling durch den Mitarbeiter von BreHoch, Herrn Mellenthin. Die BSF wollte ausschließlich Herrn Mellenthin und nicht den ganzen Eigenbetrieb BreHoch am Tisch haben. Als GmbH unterlag die BSF in dieser Frage keinem Kontrahierungszwang, sie hätte sich zur Steuerung des Bauvorhabens auch auf dem privaten Markt umsehen können. BreHoch hatte zu dieser Zeit einen Ruf, der dazu führte, dass Aufträge weitgehend nur unter Kontrahierungszwang abgeschlossen werden konnten. Den Ruf, besonders preisgünstig, schlank und schnell zu sein, hatte BreHoch damals nicht.

Die Grünen vermuten nun in der Abordnung von Herrn Mellenthin eine Verkürzung der Kontrollmöglichkeiten des Generalunternehmers. Das ist nicht nachvollziehbar. Zwar hat der Leiter von BreHoch gesagt, dass ein Mann allein gar nicht die Ostkurve controllen könnte. Allerdings hatte gerade dieser Mitarbeiter frühere Ausbauten des Stadions durch BreHoch geleitet, und der Leiter von BreHoch machte sowohl im Abordnungsverfahren als auch als Zeuge geltend, dass er Herrn Mellenthin aus dem Grunde nicht verlieren durfte, weil dieser der Einzige war, der den Bau des Kongresszentrums abrechnen konnte. So inkompetent, wie er im grünen Votum gemacht werden soll, kann Herr Mellenthin also nicht gewesen sein.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, vor Abschluss eines Projektentwicklervertrags zwischen der BSF und der Firma Zechbau wurde das Festpreisangebot sehr gründlich auf Plausibilität geprüft. Es konnten noch zusätzliche Bauleistungen in Höhe von rund einer Million DM in den Festpreis hinein vereinbart werden. Die Zeugenaussagen verschiedener Handwerker haben bestätigt, dass die Firma Zechbau diverse Bauleistungen für private Bauvorhaben über das Bauvorhaben Ostkurve abgerechnet hat. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass dadurch für die Stadtgemeinde Bremen ein finanzieller Schaden entstanden ist, denn der Neubau der Ostkurve wurde zum Festpreis angeboten, welcher auch nicht überschritten worden ist. Die Aussagen von früheren Werder-Spitzen, denen zufolge sie für den Neu

bau der Ostkurve einen geringeren Preis ausgehandelt hätten, muss und darf man wohl dem Bereich der zulässigen Eigenwerbung zurechnen.

Meine Damen und Herren, seit Anfang der neunziger Jahre wurden vom Wirtschaftsressort Überlegungen angestellt, das Polizeihaus Am Wall für gewerbliche Zwecke zu nutzen mit dem Ziel, diesen Standort zu einem Trittstein zwischen den Einkaufszonen der Innenstadt und der Kulturmeile Ostertor zu entwickeln. Ab Anfang 1994 gab es parallel zu dem Vermarktungsbemühen des Polizeihauses Kontakte des Wirtschafts- und des Innenressorts zu der Firma Zechbau im Zusammenhang mit den Planungen zur Umnutzung der Lettow-Vorbeck-Kaserne. Einerseits war ein Zusammenhang offensichtlich, denn ein neues Polizeipräsidium macht nur Sinn, wenn auch die Polizei dahin umzieht, und der Verkauf des alten Polizeipräsidiums ist nur geschickt, wenn die Polizisten wissen, wohin sie stattdessen morgens gehen müssen. Andererseits gab es einen finanziellen Zusammenhang, weil der Verkaufserlös für das Polizeipräsidium, von der Katastervermessung auf acht Millionen DM festgelegt, für die Finanzierung des 50-Millionen-Umbaus der Kaserne gebraucht wurde.

Das grüne Votum sieht noch einen dritten Zusammenhang, der auch vom früheren Präsidenten der Architektenkammer vorgetragen wurde, nämlich dass aus beiden Projekten ein Paket geschnürt wurde wie beispielsweise beim Neubau des Hamburger Polizeipräsidiums. Der Investor baut ein neues Polizeihaus und nimmt das alte in Zahlung. Der Ausschuss hat für diese Paketlösung keinen Beweis gefunden, im Gegenteil, insbesondere die öffentlichen Ausschreibungen beider Projekte sprechen dagegen.

Die Unterbringung der Stadtbibliothek im Polizeihaus fand sich als Idee bereits im Innenstadtkonzept der Wirtschaftsbehörde von 1991, und sie erhielt durch das Lademann-Gutachten im Dezember 1994 neuen Schwung. Neben den Stadtteilpolitikern wie insbesondere Ortsamtsleiter Bücking setzten sich die Stadtbibliothek, Kulturverwalter und Kulturpolitiker sowie die Wall-Kaufleute für diesen Frequenzbringer ein.

Im September 1995 wurde der Verkauf des Polizeihauses zum Verkehrswert ausgeschrieben. Die Priorität der Ausschreibung lag auf einem qualitativ hochwertigen Realisierungskonzept und nicht auf dem Kaufpreishöchstgebot. Die Unterbringung der Zentralbibliothek im Polizeihaus konnte zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschrieben werden, weil das Bibliothekskonzept nicht entschieden und die Finanzierung eines solchen Konzeptes nicht gesichert war.

Auf die Ausschreibung gaben zwei Unternehmen ihre Angebote ab, Zechbau und Weser-Wohnbau. Zusätzlich legte die Firma Zechbau ein Konzept Erlebniswelt – Stadtbibliothek – Wohnen vor. Unter anderem wurden diese Konzepte in einer Sitzung des

Beirats Mitte vorgestellt. Obwohl das Zechbau-Konzept mit integrierter Zentralbibliothek nicht in die Bewertung der Angebote einbezogen werden durfte, votierte der Beirat nicht nur einstimmig für das Konzept der Firma Zechbau und gegen das finanziell attraktivere von Weser-Wohnbau, sondern forderte auch genauso einstimmig die Berücksichtigung der Zentralbibliothek im Polizeihaus. So entschied danach einstimmig auch der Grundstücksausschuss der Bürgerschaft.

Im Januar 1998 wurde der Verkauf des Polizeihauses an die Firma Zechbau von der Stadtbürgerschaft beschlossen. Die Fraktion der Grünen stimmte dem Verkauf an Zechbau ausdrücklich nur deshalb nicht zu, weil in dem Beschluss nicht zeitgleich die Unterbringung der Zentralbibliothek im Polizeihaus aufgenommen worden war.

Meine Damen und Herren, bis zum Abschluss des Kaufvertrags und des Mietvertrags im Juni 2001 vergingen weitere dreieinhalb Jahre, insbesondere auch, weil die Stadt wegen der Unterbringung des Innenstadtreviers und der Zukunft des Verkehrszentralrechners nicht liefern konnte.

Der Um- und Neubau der Lettow-Vorbeck-Kaserne zum Polizeipräsidium ist ein Beispiel dafür, dass sich die Verwaltung durch die frühe Einbeziehung eines Privatunternehmens in die Planung, wenn auch nicht rechtlich, so doch faktisch, in die Gefahr einer schleichenden Selbstbindung gebracht hat. Nach einer Kostenberechnung des Hochbauamtes 1993 schien der Umbau der Kaserne unfinanzierbar. Vor dem Hintergrund fehlender Planungsmittel war das Innenressort dankbar, dass sich in der Firma Zechbau ein Unternehmen fand, das gemeinsam mit der Polizei unentgeltlich detaillierte Planungen für die Umnutzung der Kaserne entwickelte. Im Februar 1995 legte die Firma ein Festpreisangebot vor, das die Umbaumaßnahmen sowie den Neubau der Kaserne mit einer Gesamtsumme von zirka 49 Millionen DM bezifferte.

Zunächst war eine freihändige Vergabe des Auftrags durch die HIBEG vorgesehen. Eine freihändige Vergabe der Bauleistungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten rechtfertigte sich nach der VOB/A möglicherweise durch die Sicherheits- und Geheimhaltungsbedürftigkeit des Polizeipräsidiums. In den zahlreichen Diskussionen zu dieser Fragestellung vertrat Professor Zantke als damaliger höchster Bauexperte der bremischen Verwaltung diese Auffassung. Zuvor war diese Einschätzung bereits durch ein Rechtgutachten von Professor Ganten, das die HIBEG in Auftrag gegeben hatte, bekräftigt worden. Sie wurde im weiteren Verlauf noch einmal durch ein Gutachten der Anwälte Heiber und Kirchhoff, Hamburg und Düsseldorf, bestätigt.

Gegen die freihändige Vergabe wurden vom Rechnungshof, der Architektenkammer und schließlich von der Europäischen Kommission Bedenken erho

ben. Es entbrannte ein heftiger Streit, der in der Presse öffentlich diskutiert wurde. Um eine rechtliche Auseinandersetzung mit der EU-Kommission zu vermeiden, beschloss der Senat im Februar 1997 eine beschränkte Ausschreibung im nicht offenen Verfahren zur Einholung eines Finanzdienstleistungsangebots mit Bauausführung nach EU-weiter Bekanntmachung. Durch die Art der Ausschreibung war man nicht auf die Planungsunterlagen der Firma Zechbau angewiesen, die diese auch nicht unentgeltlich herausgeben wollte, sondern konnte durch eine von einem externen Planungsbüro erstellte funktionale Leistungsbeschreibung gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle potentiellen Bieter erreichen.

Die Submission brachte sieben Angebote. Die Fides Treuhandgesellschaft führte eine Vorteilhaftigkeitsanalyse zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots durch. Die bautechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das IPS Planungsbüro. Im Rahmen von Aufklärungsverhandlungen wurden die Angebote aller Bieter vergleichbar gemacht. Die Europäische Kommission war zunächst skeptisch, nach Vorlage der Ausschreibungsunterlagen konnten diese Bedenken jedoch ausgeräumt werden. Auch die Architektenkammer erhob keine weiteren Bedenken mehr.

Im Juli 1997 erhielt die Leasinggesellschaft Commerzleasing den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot, das die Beauftragung der Firma Zechbau als Generalunternehmen für die Durchführung der Bauleistungen vorsah. Gegen diesen Bescheid wurden von mitbietenden Firmen keine Bedenken geltend gemacht. Aus steuerrechtlichen Erwägungen wurde später das Leasingmodell zugunsten eines Treuhandmodells aufgegeben. Die im Laufe der Baudurchführung entstandenen Mehrkosten basieren auf zusätzlichen Leistungen, die im Rahmen der Planung nicht absehbar waren.

Meine Damen und Herren, beim Verkauf des Siemens-Hochhauses wurde vor allem das Fehlen der Wirtschaftlichkeitsberechnung moniert, hierzu hat der Rechnungsprüfungsausschuss vor einigen Monaten bereits ausführlich Stellung genommen. Die Grünen vermuten im Übrigen aufgrund der Geschwindigkeit, mit der der Senat Ende 1999/Anfang 2000 das lukrative Kaufangebot der Firma Zech aufgriff, dass vorher Geheimverhandlungen stattgefunden haben müssen. Belege dafür hat der Ausschuss nicht gefunden. Die Frühstücksrunde des Senats beschloss in ihrer ersten Sitzung im Jahr 2000, den Verkauf an Zechbau zu prüfen, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das Objekt mit nicht abschätzbaren Sanierungsrisiken behaftet war. Die BIG führte im April 2000 eine beschränkte Ausschreibung durch, aus der die Firma Zechbau als meistbietendes Unternehmen hervorging.

Beim Verkauf des Grundstücks für das Contrescarpe-Center wird vor allem beanstandet, dass zu

nächst auch ohne rechtliche Verpflichtung eine Ausschreibung beabsichtigt war, dann aber ohne Ausschreibung verkauft wurde. Von der Absicht auszuschreiben wurde im Dezember 1999 abgewichen, weil sich trotz einer breiten öffentlichen Diskussion nur zwei potentielle Investoren für das Grundstück beworben hatten, die Firma KPS und Peter Riggers. Deshalb versprachen sich das Wirtschafts- und das Finanzressort auch keine weiteren Effekte von einer weiteren Ausschreibung. Im Vergleich der beiden Angebote konnte das Konzept der Firma KPS für den Ausschuss nachvollziehbar auch aus regionalwirtschaftlicher Sicht überzeugen.

Zur Bewältigung des sehr komplexen Neubauvorhabens Großmarkt bediente sich die Großmarkt GmbH nach europaweiter Ausschreibung der externen Dienstleistung eines Generalplaners, eines Projektsteuerers sowie des Vergaberechtsexperten Rechtsanwalt Huflaender. Den ursprünglichen Vorschlägen des Generalplaners für die Vergabe ist der Großmarkt wegen der rechtlichen Beratung durch Herrn Huflaender nicht gefolgt. Eine Vergabeempfehlung an die Firma Zechbau war die Folge.

Zeugen konnten zu dieser Frage überzeugend darstellen, dass diese rechtliche Beratung auf einer gesicherten Grundlage beruhte, zumal es ein gleichlautendes Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2000 gab. Die unterlegene Bietergemeinschaft stellte einen Nachprüfungsantrag, dem überraschend und entgegen auch später herrschender Rechtsprechung stattgegeben wurde. Der Großmarkt legte gegen diesen Beschluss der Vergabekammer keine Rechtsmittel ein, weil sich für ihn daraus eine Ersparnis hinsichtlich Zeit und Geld ergab.

Meine Damen und Herren, die Leidensgeschichte des Grundstücks am Bahnhofsvorplatz ist gekennzeichnet von zwei Ausschreibungen, die von auswärtigen Investoren gewonnen wurden, die sich anschließend außerstande sahen, ihre Angebote auch umzusetzen. Trotz der desolaten Vermarktungschancen erklärte sich Ende des Jahres 2001 die Investorengruppe Grosse-Zechbau zum Kauf des Investorengrundstücks bereit und legte einen hochwertigen Architektenentwurf für die zukünftige Bebauung vor. Auch die in der zweiten Ausschreibung nicht zum Zuge gekommene Firma Walter Bau, vertreten durch die Maklerfirma Hahm-Brieger, meldete weiterhin Interesse am Grundstück an, konnte aber ohne Tchibo nur auf ihr bisheriges Nutzungskonzept mit verbindlichem öffentlichen Ankermieter verweisen. Bei der entscheidenden fachlichen Bewertung der beiden Architektenentwürfe konnte das von der Investorengruppe vorgelegte Konzept von Bothe, Richter, Teherani als optimale Bebauung des Bahnhofsvorplatzes für die Ausschussmehrheit nachvollziehbar überzeugen. Ein Kaufvertrag ist bislang nicht abgeschlossen worden, beide Angebote werden aufrecht erhalten.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen von SPD und CDU haben ihre Bewertung an den Prüfaufträgen des Einsetzungsbeschlusses orientiert. Danach sollte unter anderem untersucht werden, ob die rechtlichen und politischen Vorgaben sowie die jeweiligen Gremienbeschlüsse berücksichtigt wurden. Der Ausschuss kommt zu der Erkenntnis, dass der Senat sich bei allen Projekten in einem allgemeinen Zielkonflikt befand und mehrere auseinander strebende Absichten bündeln und möglichst insgesamt verwirklichen musste, wobei es der Verwaltung im Wesentlichen gelungen ist, die unterschiedlichen Zielvorgaben der Politik und die rechtlichen Vorgaben zu vereinen.

Angestrebt wurde sowohl innovative Problemlösung möglichst ohne kostenmäßige Belastung des Haushalts, die Erzielung regionalwirtschaftlicher Effekte, die schnelle und unkomplizierte Abwicklung öffentlicher Vorhaben, eine hohe Qualität der Ergebnisse als auch Chancengleichheit auf der Investorenseite unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen für wirtschaftliches und wettbewerbssicherndes Handeln, insbesondere des Haushaltsund Vergaberechts.

Vor dem Hintergrund dieser objektiv unauflösbaren Zielkonflikte ist es zu sehen, dass gerade bei Projekten mit innovativem Charakter zuweilen mit privaten Projektentwicklern sehr frühzeitig, also bereits in der Vorbereitungszeit, gemeinsam mit Vertretern der Verwaltung die Machbarkeit von Vorhaben und Alternativen erörtert wurde. Die guten Kontakte der Verwaltung zu privaten Investoren sind nach Ansicht der Mehrheit im Ausschuss wichtig, um innovative Anregungen der Privatwirtschaft im Hinblick auf interessante Projekte aufgreifen und deren Planungsressourcen nutzen zu können. Es war allerdings den Beteiligten jeweils klar, dass verbindliche Zusagen in diesem frühen Stadium der Projekte nicht gemacht werden konnten und Planungen auf eigenes Risiko erfolgen mussten.

Der Ausschuss ist den finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen nachgegangen. Um das Gesamtinteresse Bremens ausreichend zu berücksichtigen, flossen in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nicht allein betriebswirtschaftliche und finanzökonomische Aspekte ein, sondern auch regionalwirtschaftliche und strukturpolitische Gesichtspunkte. Der Ausschuss hat festgestellt, dass keine Nachteile für Bremen entstanden sind. Dem steht nicht entgegen, dass zuweilen aufgrund der damaligen Verhältnisse prognostizierte Entwicklungen zum Beispiel des Immobilienmarktes einen anderen, nicht vorauszusehenden Verlauf genommen haben.

Obwohl die Vorgehensweise der öffentlichen Hand bei Immobiliengeschäften also wenig schadensgeneigt ist, so ist sie doch hinsichtlich der Wirkung für den öffentlichen Haushalt in bestimmten Bereichen weiter optimierbar, etwa im Bereich der Verhand

lungen von Miet- und Kaufverträgen, hinsichtlich der Dauer der Mietverträge, der Indizierung des Mietzinses bei Zahlungsfristen für private Käufer und Investoren und Regelungen für den Fall des teilweisen Scheiterns der Verträge.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich am Ende noch einmal auf die Einbringungsrede von Frau Linnert zurückkommen! Frau Linnert, Sie haben am 14. März 2002 gesagt, wir machen einen Untersuchungsausschuss, und am Ende wird ein Ergebnis stehen, nicht am Anfang. Dem sind die Grünen nicht gerecht geworden. Am Ende stehen in Ihrem Bericht die gleichen Vermutungen und Gerüchte wie am Anfang. Sie haben den Antrag für uns so formuliert, in diesem Fall geht es aber darum, die politischen Verantwortungen für die Entscheidungen aufzuklären. Dazu steht im abweichenden Votum der Grünen gar nichts. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU – Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Ist das die Rede als Berichterstatter?)

Meine Damen und Herren, als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner. Auch hier haben jeweils die ersten Redner 30 Minuten Redezeit. Bitte, Herr Kollege Dr. Güldner!

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie ich gerade vor dieser Sitzung von einem Journalisten erfahren habe, findet zeitgleich zu dieser Debatte seit dem frühen Morgen in Bremen wieder einmal eine umfangreiche Durchsuchungsaktion zur Beschlagnahme von Beweismitteln im Rahmen der sich immer weiter ausweitenden Ermittlungen zu dieser ganzen Affäre, die wir heute besprechen, statt. Ich denke, da wird noch einmal deutlich, wenn Sie diese Parallelität sehen, dass hier zu dem Schluss, den die große Koalition gezogen hat, mehr oder weniger bis auf einige Kleinigkeiten in Bremen nichts passiert ist, das mag in Frankfurt, Köln oder anderswo passieren, aber in Bremen nicht, dass es zu dieser Einschätzung deutlich einer abweichenden Darstellung bedarf.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Lassen Sie mich am Anfang, bevor ich auf einige Details eingehe, weil Herr Kleen zu Recht gesagt hat, man kann mit einer bestimmten Haltung in einen solchen Untersuchungsausschuss hineingehen, aber man muss mit einem anderen Ergebnis, nämlich wirklich mit Ergebnissen, herausgehen, später auf einige Details der verschiedenen Bauprojekte eingehen! Zunächst aber einige kurze Stichworte, wa––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

rum unsere Abschlussauffassung in diesem Untersuchungsausschuss doch sehr deutlich von der Meinung der CDU- und der SPD-Fraktion abweicht!

Wir haben es nicht mit einer oder wenigen, sondern wir haben es, ich werde nachher ein Beispiel bringen, mit einer ganzen Reihe von Unregelmäßigkeiten und Unkorrektheiten und auch von Rechtsverstößen bei der Vergabe von Bauaufträgen in den hier untersuchten Fällen zu tun. Ich bin sehr froh, ich denke einmal, vielleicht können wir auch darauf nachher noch im Detail eingehen, dass der Senat Gutachten in Auftrag gegeben hat, die eine ähnliche Sprache sprechen. Es ist den Projekten gemeinsam, dass sehr früh, und ich werde Ihnen nachher einige Dokumente zitieren, die das noch einmal belegen, keine rechtlichen, sondern faktische Festlegungen getroffen worden sind, die alle weiteren Verfahren inklusive auch der durchgeführten Ausschreibungsverfahren komplett ad absurdum führen, weil sie nur dem Ziel dienten, die einmal getroffene Festlegung des Anfangs des Projektes durchzusetzen und umzusetzen.

Es gab darüber hinaus klare Verstöße gegen zu dem jeweiligen Zeitpunkt geltende Vergaberichtlinien und gegen die bremische, die bundesweite und die europäische Rechtslage. Wir haben hier ein Beispiel, auch darauf werde ich kurz eingehen, der Bau des Großmarktes, wo die Vergabekammer dies dann, nachdem sie von einem Mitbewerber angerufen worden ist, korrigiert hat. Auch das ist ein Beleg, dass es hier deutlich eine solche Abweichung gab.

Wir haben, das ist auch in einem Teil eine wirtschaftspolitische Debatte, die systematische Ausschaltung des Wettbewerbs, eines Wettbewerbs zwischen verschiedenen Anbietern, den jeder Privatmensch und den auch die betroffenen Firmen, wenn sie selbst wiederum Aufträge ausschreiben selbstverständlich, weil sie natürlich das günstigste Angebot bekommen und selbstverständlich die Kosten minimieren wollen, indem sie mehrere Wettbewerber einschalten, brauchen.

Wir haben hier eine systematische Ausschaltung dieses Wettbewerbs und eine systematische Bevorzugung eines ortsansässigen Unternehmens, ich komme gleich noch auf die Begründung, bremische Unternehmen versus auswärtige Unternehmen. Es gibt auch in Bremen mehrere Bauunternehmen, die durchaus in der Lage sind und damals in der Lage waren, auch große, komplexe Projekte durchzuführen. Also, auch dies kann keine Entschuldigung oder Begründung für die Bevorzugung nur eines Unternehmens sein.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, wir haben parallel dazu, Herr Kleen hat es erwähnt, eine ganze Reihe von Ermittlungsverfahren, die im Wesentlichen zum Inhalt haben, dass auf der einen Seite leitende Beamte

in Bremen im Verdacht stehen, mutmaßlich Vorteile gewährt bekommen zu haben, in einem Fall lautet die Anklage, wie wir alle wissen, auch auf Bestechung in einem besonders schweren Fall.

Wir haben natürlich, wie in solchen Verfahren üblich, auf der anderen Seite im Verdacht stehende Unternehmensbeteiligte, die diese Vorteile gewährt haben sollen oder dann wie im konkreten Fall bestochen haben sollen. Wir haben gleichzeitig eine Bedienung des öffentlichen Systems hier in Bremen durch Spenden, die sowohl in der Höhe als auch in der Streuung ihresgleichen suchen, wenn man unsere ansonsten begrenzten bremischen Verhältnisse heranzieht und das ganze flankierende System von Geschenken, Vergünstigungen und ähnlichen Dingen.