funktioniert. Um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen: Wir als CDU-Fraktion sind für die Juniorprofessur, aber bitte nicht immer nur isolierte Elemente von Wettbewerbscharakter, sondern da muss einmal grundsätzlich das Hochschulsystem auf den Kopf gestellt werden! Dies kann ich nur immer wieder betonen.
Wir begrüßen, dass die Habilitation zumindest weiter offen gehalten wird. Sie haben gesagt, sie wird faktisch abgeschafft. Das werden wir noch sehen. Wir halten sie hier erst einmal offen, das ist anders, als die alte Regierung in Niedersachsen und andere das noch vorhatten. Zumindest werden weitere Qualifikationswege offen gehalten, und es wird hier nicht das neue System einfach festgeschrieben.
Meine Damen und Herren, zwei Punkte noch zum Änderungsantrag der Grünen: Wir sind zwar für mehr Autonomie der Hochschulen, das haben wir auch oft genug bewiesen, gleichwohl sind wir dafür, bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen die Politik in der Mitverantwortung zu lassen. Gerade angesichts des Ziels, in die Top Ten der Technologiestandorte in Deutschland aufsteigen zu wollen, ist es notwendig, die Hochschulpolitik und die Wirtschafts- und Technologiepolitik miteinander zu verzahnen. Wo Professoren als wissenschaftliche Leuchttürme für Bremen gewonnen werden wollen und sollen, müssen wir handlungsfähig sein. Deshalb lehnen wir hier den Änderungsvorschlag der Grünen ab.
Zum Schluss ein Wort zur Master- und Bachelorstruktur: Da verstehe ich die Grünen nicht! Sie fordern, dass beim Übergang zwischen Bachelor- und Masterphase nicht zwangsläufig zu hohe Hürden und Aufnahmevoraussetzungen für den Master geschaffen werden sollen. Die Grünen schlagen hier konkret eine Kann-Vorschrift vor.
So, wie es jetzt ist! Hierzu sage ich unmissverständlich für die CDU-Fraktion, dass wir Ihre Auffassung nicht teilen. Gerade Sie, die Grünen, fordern doch immer, dass Behörde und Hochschulen viel konsequenter die Internationalisierung vorantreiben sollen. Wer A sagt, muss auch B sagen. Dann schauen Sie einmal, wie es woanders gemacht wird! Wir haben diese zwangsläufige Durchlässigkeit von Bachelor zum Master woanders nämlich nicht. Insofern sollten Sie das als Vorbild nehmen. Wenn wir eine hohe Durchlässigkeit zwischen Bachelor und Master festschreiben, dann besteht doch eben die große Gefahr, dass wir letztendlich nur alten Wein in neuen Schläuchen bekommen, dann wird aus dem alten Diplomstudiengang eben eine Master-/Bachelor-Kopie. Das könnte ganz schnell im Etikettenschwindel enden. Das wollen wir eben nicht! Wir
Ein Vorwurf noch zu einer anderen Stelle: Es ging eben um Verwaltungsgebühren, Rückmeldegebühren. Ich glaube, Herr Rohmeyer hat damals die Diskussion über den RCDS begonnen, er hat sich da in der CDU durchgesetzt.
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Aber nicht für Gebühren für Lang- zeitstudierende, das kann ich mir nicht vor- stellen, dass er dafür ist!)
Wir sind gegen Verwaltungs- und Rückmeldegebühren, vor allen Dingen für diejenigen, bei denen nicht gleich unmittelbar eine Leistung dagegensteht. Das baden-württembergische Urteil haben wir nun auch zur Kenntnis genommen. Ich sage Ihnen aber auch, wir müssen handlungsfähig bleiben, und ich erwarte auch nicht, dass von Bremen aus eine Bundesratsinitiative oder so etwas ausgeht. Ich sage Ihnen aber, wir sprechen uns wieder, wenn es überall in Norddeutschland auf einmal Gebührenbewegung gibt und wir als Haushaltsnotlageland in Bremen die Einzigen sind, die das nicht haben. Insofern müssen wir an der Diskussion mitwirken, aber ich sage Ihnen ganz deutlich, keine Verwaltungsgebühr für etwas, wo überhaupt gar keine Leistung dagegensteht! Das wird es nicht mit der CDU geben, da seien Sie einmal gewiss!
Ansonsten herzlichen Dank für die Beratung! Herr Dr. Kuhn hat das gesagt, wir haben zwischen der ersten und zweiten Lesung hier entsprechend weiterverhandelt. Bei allen Gegensätzen, ich denke, der Stil der Diskussion war in Ordnung. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich nur etwas zum Abstimmungsverfahren sagen, aber etwas schwirrte so durch den Raum, was ich noch nicht wusste. Ich möchte Ihnen das gern zur Kenntnis geben, nämlich die Aussage, wer mehr als 23 Semester studiert, muss ins Parlament.
Nur eine Bemerkung hier jetzt zu der Frage nach Bachelor und Master! Wer A sagt, muss B sagen, das ist ziemlich klar, nur, wie B aussieht, da gibt es verschiedene Varianten, sehr viele unterschiedliche Methoden. Schauen Sie nach Skandinavien, das sieht da ganz anders aus! Wir haben immer gesagt, es muss für jemanden, der den Bachelor gemacht hat, möglich sein, in einem Masterstudiengang seines Faches auch weiterzustudieren. Es gibt Spezialisierungen, es gibt da besondere Voraussetzungen, die können nicht ganz offen sein, da muss man Voraussetzungen schaffen, aber es muss Möglichkeiten geben, dort irgendwo weiterzustudieren. Dennoch wird es so sein, wird sich herausstellen, dass eine Reihe von Studenten trotzdem nach dem Bachelor aufhört, weil sie nämlich einen berufsqualifizierenden Abschluss hat, was sie heute nach fünf oder sechs Semestern nicht hat. Auf diese Entwicklung setzen wir. Unser B sieht da in der Tat ganz anders aus als das, was Sie sich vorstellen. Darauf wollten wir hinweisen. Ich wollte zur Abstimmung sagen, ich bitte für meine Fraktion um folgende Abstimmung: Der Änderungsantrag der Koalition enthält nur in dem Punkt r.) eine Passage, die wir nicht mitmachen können. Ich bitte deswegen, über den Punkt r.) in dieser Drucksache gesondert abzustimmen, da wir im Übrigen Ihrem Änderungsantrag zustimmen werden, weil das im Wesentlichen auch unsere Vorschläge sind. Bei dem eigentlichen Änderungsgesetz sind die Vorschriften zu den Studienkonten so verstreut, dass es da keinen Zweck macht, da eine unterschiedliche Abstimmung zu fordern. Ich sage Ihnen zur Erläuterung nur, dass wir uns als Fraktion deswegen der Stimme enthalten werden, weil wir natürlich eine Reihe von Dingen für richtig halten, sowieso die Dinge, die auf der rotgrünen Reform in Berlin basieren, aber auch sonst, aber diesen Punkt wollen wir nicht, wir werden uns bei der Gesamt- und Endabstimmung der Stimme enthalten. Hat das Präsidium gefunden, welcher Punkt r.) gemeint ist? Dann bleibe ich so lange stehen, damit ich das noch erläutern kann.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß Paragraph 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über die Änderungsanträge abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/1443 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nun lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU abstimmen, und zwar mit Ausnahme des Absatzes r.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 15/1448 mit Ausnahme des Buchstaben r seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer diesem Absatz Nummer r im Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze, Drucksache 15/1363, in zweiter Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze, Drucksache 15/1363, unter Berücksichtigung der soeben vorge