Das neue Hochregallager von Tchibo ist eine weitere Ergänzung der wirtschaftlichen Qualität des Neustädter Hafens, den ich mir natürlich auch wesentlich effizienter wünschen würde. Wenn ich mir aber überlege, dass er vor 40 Jahren investiv angegangen wurde, dann kann man eben heute nicht mit kleiner Münze solche Rechnungen anstellen, sondern man muss sich eben bemühen, hier zusätzliche Wertschöpfung zu etablieren. Das ist mit Tchibo, wie ich glaube, vorzüglich gelungen.
Wenn wir uns einmal aus unserer introvertierten, unserer nach innen gerichteten Betrachtung lösen und einmal die Häfen in einem größeren volkswirtschaftlichen Kontext stellen, dann muss man ganz deutlich sagen, Häfen in Bremen sind keine Privatangelegenheit des bremischen Stadtstaates, weil wir Ebbe und Flut so lieben und gern ein paar Schiffe darauf sehen, sondern sie haben eine hohe volkswirtschaftliche Aufgabe, und das muss in Berlin immer wieder deutlich gemacht werden. CT IV, 500 Millionen Euro, Herr Schramm, da sind wir völlig einer Meinung, eine unglaubliche Aufgabe, die wir da finanziell zu meistern haben, ist eine Lösung und eine volkswirtschaftliche Gesamtleistung, die eben nicht nur auf Bremen beschränkt ist, sondern auch ihre volkswirtschaftliche Antwort in Berlin finden muss. Darum bemühen wir uns.
Das Thema Hafenlastenabgeltung ist das notwendige Stichwort, auch das wird immer wieder zur Sprache gebracht. Dass die jetzt vorgesehene Regelung bis 2005 da ungenügend ist, das halte ich in dem Kontext fest.
Der Bundesverkehrswegeplan, ein anderes Stichwort, ist für uns von großer Bedeutung. Hinterlandanbindung ist für die Häfen eine Essentiale. Was soll der beste Hafen, wenn der wirtschaftliche Extrakt nicht abfließen und zufließen kann? Wir müssen bis 2003 die erforderlichen Maßnahmen im Bundesverkehrswegeplan unterbringen. Jedermann weiß, wie schwer das ist. Ich will nur einige Prioritäten nennen: Wir brauchen die A 281 inklusive Weserquerung mit Anschluss der B 212, wir brauchen den Anschluss auch für die A 27 zur A 1, wir brauchen den Ausbau der A 1 und der A 27, wir brauchen den Ausbau des Bahnknotens Bremen, die Unterweservertiefung, die Außenweservertiefung, die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Mittelweser, hier insbesondere die Schleusen.
Meine Damen und Herren, all das ist Ihnen so geläufig, und Sie wissen, dass man in Berlin nur auf uns wartet, um uns diese Wünsche abzunehmen und am nächsten Tag zu erfüllen. Der Staatssekretär ist am Dienstag in Bremen. Ich werden all meinen Charme und, so vorhanden, Intelligenz einsetzen, um ihn
zu überzeugen, dass hier wichtige Dinge notwendig beantwortet werden müssen. Ich darf noch einmal sagen, im Rahmen der Ordnungspolitik ist auch die Kompensation für das deutsche Kraftfahrzeuggewerbe zu erwähnen. Bremen wird mit der Mautverordnung im Bundesrat seine Probleme haben, denn die zugesagte Kompensation, die auch noch verdoppelt werden soll, also auf 600 Millionen Euro zu erhöhen ist, ist noch nicht in trockenen Tüchern, wie man zu sagen pflegt. Wir müssen uns darum bemühen. Bremen verlangt eben auch, nicht weil es eigennützig denkt, sondern glaubt, volkswirtschaftlich vernünftig zu argumentieren, im Umkreis von 150 Kilometern eine Bevorzugung des Straßen- und Seehafenverkehrs, um beides zu verbessern. Wenn man das Fazit einer dürren, sachlichen Betrachtung zieht, dann kann man feststellen, dass wir strategisch, so glauben wir jedenfalls und sind überzeugt, angemessene Antworten gefunden haben, dass wir für Bremen mit seiner Hauptschlagader Häfen – und ich sage immer wieder, Bremen ist für mich das Synonym für Bremerhaven und alle bremischen Häfen – eine Menge getan haben,
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Viel Geld haben Sie ausgegeben, sehr viel Geld! Geld, das wir nicht haben!)
über Gebühr uns konzentriert, strategisch und investiv kombiniert verhalten haben. Wir sind als bremischer Hafen wegweisend. Wir haben die bremischen Häfen in eine private Rechtsform gebracht. Das macht man uns in Hamburg jetzt nach. Das betrachte ich als Kompliment. Mit CT III und CT IV sind Größenordnungen gesetzt, die durchaus alle Kräfte herausfordern. Immer wieder sage ich, mit rund 80 000 Arbeitsplätzen ist diese Herausforderung auch eine solche, die wir annehmen und bestehen müssen. Wenn man zum Schluss dann noch etwas Prosa bemühen will, so sage ich, wir, die große Koalition, sind mit der Hafenpolitik erfolgreich. Wir haben eine vitale Perspektive. Die Häfen bleiben ein kraftvoller Impuls für Bremens Wirtschaft und auch, nicht zu vernachlässigen, für Bremens Ansehen. Die Hafenbilanz der großen Koalition ist vorzeigbar, nicht selbstzufrieden, aber der Hafensenator ist zufrieden. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 15/1420, auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD Kenntnis.
Bericht zur Hochwasserschutzsituation im Land Bremen und Folgerungen anlässlich der Flutkatastrophe an der Elbe im August 2002 (Hochwasserschutz- bericht Land Bremen 2002)
Meine Damen und Herren, bevor ich die Beratung eröffne, möchte ich Ihnen mitteilen, dass bei der Mitteilung des Senats durch ein technisch bedingtes Versehen im Abschnitt 7. „Ausblick/Weiterer Handlungsbedarf“ eine Textpassage nicht übermittelt wurde. Ich bitte Sie daher, in dem genannten Abschnitt 7. unter der Zwischenüberschrift „Planungen und Untersuchungen in diesem Zusammenhang in Bremen sind:“ folgende Ergänzung zu berücksichtigen, ich trage sie jetzt vor:
„Gutachten beim Franzius-Institut der Universität Hannover zur Verminderung nachteiliger Folgen beim Hochwasserabfluss in der Wümme anlässlich des Wümmehochwassers im Sommer 2002“. Des Weiteren: „Folgeabschätzungen bei Flussausbauplanungen wie Vertiefung der Außenweser beziehungsweise Unterweser, vergleichbare Untersuchungen bei der aktuellen Außenweservertiefung beziehungsweise Überseehafenbeseitigung haben gezeigt, dass geringe Erhöhungen bei den Hochwasserständen im Zentimeterbereich möglich sind.“ Als Letztes: „Offenhalten der Rückdeichoptionen im Zuge der Rahmenplanung Arberger/Mahndorfer Marsch gemäß Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft vom 6. November 2001“.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir einen Gesamtblick auf die Hochwasserschutzpolitik des Senats werfen, dann kommen wir Grünen zu der Bewertung, dass im baulichen Bereich, das heißt bei den Maßnahmen der Pflege und Unterhaltung von Deichen, dies angemessen betrieben wird und auch keine Defizite zu erkennen sind.
Defizite sehen wir aber bei den vorsorgenden Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen. Hier muss man einfach zu der Senatsmitteilung konstatieren, dass sie der Worte zu viele macht, allein, es
fehlen die Taten. Den Risiken vor Sturmfluthochwasser und Binnenhochwasser muss aber rechtzeitig entgegengewirkt werden, und eine vorsorgende Hochwasserschutzplanung ist jetzt erforderlich und nicht irgendwann in weiter Ferne.
Hier muss man feststellen, dass bereits vor dem Jahrhunderthochwasser im Osten Deutschlands und auch vor den sommerlichen Überschwemmungen der Wümmewiesen Vereinbarungen getroffen worden sind zwischen den Weser-Anrainerländern, den vorsorgenden Hochwasserschutz zu verbessern. Das heißt, schon im August 2000 haben sich alle fünf Weser-Anrainerländer dazu bekannt, tätig zu werden, um Hochwasser besser vorzusorgen. An diesen damals getroffenen Vereinbarungen muss sich auch die aktuelle Politik in Bremen orientieren.
Ich möchte Sie, Frau Senatorin Wischer, an Ihre Worte erinnern. Sie waren damals Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, die dann das Aktionsprogramm „Flussgebiet Weser 2000 bis 2010“ veröffentlicht hat. Sie schreiben in dem Vorwort: „Die Umsetzung von einzelnen Maßnahmen wird nach der Diskussion mit allen Beteiligten in den üblichen gesetzlichen Verfahren geregelt.“ Doch, meine Damen und Herren, wenn wir uns ansehen, was bisher passiert ist: nichts! Im Gegenteil, es ist festzustellen, dass sogar gegen solche Vereinbarungen gehandelt wurde, nämlich was die Bebauung von Brokhuchting, einem Überschwemmungsgebiet, betrifft. Es war dagegen vereinbart im Aktionsprogramm „Flussgebiet Weser“, dass man rechtliche Festsetzungen trifft, solche Überschwemmungsgebiete von jeglicher Bebauung freizuhalten.
Das ist auch die erste Forderung unseres Antrags, nämlich unverzüglich gesetzliche Absicherungen zu schaffen, so dass es zu keiner Bebauung von Überschwemmungsgebieten kommt. Der zweite Punkt unseres Antrags ist bisher auch schon ausgiebig diskutiert worden, wir erwarten nämlich, dass keine weiteren Vertiefungen von Außen- und Unterweser stattfinden. Gerade im Vorwort zur Mitteilung des Senats wurde auch festgestellt, dass sich natürlich der Tidenhub mit einer weiteren Vertiefung weiter erhöhen wird. Das bedeutet de facto immer, jede weitere Erhöhung des Tidenhubs führt zu dem Risiko, dass der Sturmflutscheitel höher aufläuft. Das heißt, dass damit jeweils natürlich auch das Risiko einer Hochwasserkatastrophe zunimmt.
Hier möchte ich Sie, Herr Dr. Schuster, noch einmal an Ihre Worte und an entsprechende Debatten erinnern, da haben Sie wörtlich gesagt: „Ich habe bisher noch wenig vernünftige Gründe dafür gehört, warum eine Vertiefung von Außen- und Unterwe
ser Sinn macht.“ In der Tat! Nun beziehe ich mich auf die Aussage von Herrn Kastendiek, wenn er sagt, wir vertiefen die Flüsse, dann fördern wir den Schiffsverkehr. Das ist nun wirklich ein bisschen eine schlichte Denkweise. Die Förderung des Schiffsverkehrs hat mit ganz vielen politischen Rahmenbedingungen zu tun, die natürlich auf Bundesebene und auch auf europäischer Ebene gesetzt werden müssen. Eine Vertiefung der jeweiligen Flüsse führt letztendlich zu einem aber auf jeden Fall: Es führt zu ökologischen Wirkungen, und es erhöht das Risiko von Überschwemmungen in Bremen!
Herr Hattig hat gesagt, er hätte das jetzt auf den Weg gebracht. Der Stand, was die Außen- und Unterweservertiefung betrifft, ist, dass es leider, sagen wir Grünen, durch die Unterstützung Bremens gelungen ist, dass beide Vorhaben in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden sind. Es steht auch wörtlich in der Mitteilung des Senats, dass die Vorhaben von dem Bundesverkehrsministerium unterstützt werden, aber dann – und nur dann –, wenn sie ökonomisch sinnvoll und ökologisch vertretbar sind.
Diese Abwägung ist bis heute nicht vollständig erfolgt. Es gibt aber, wie wir gerade schon hinsichtlich der Frage des Hochwasserschutzes festgestellt haben, Problematiken. Es gibt hinsichtlich der Gesamtfrage der ökologischen Auswirkungen Problematiken, die gerade in einer aktuellen Studie des WWF noch einmal zusammengefasst worden sind. Der WWF kommt zu der Bewertung, dass man aufgrund der großen Umweltrisiken von weiteren Flussvertiefungen Abstand nehmen sollte.
Unsere Position ist ganz eindeutig: Wir wissen heute schon genug hinsichtlich ökologischer Risiken. Hinsichtlich Risiken des Hochwasserschutzes sollte man von diesem Vorhaben Abstand nehmen.
Der dritte Punkt unseres Antrags bezieht sich auf die Arberger und Mahndorfer Marsch. Hier wollen wir natürlich keine Bebauung, wir wollen aber die Deichrückverlegung aus dem Grund, dass eine Maßnahme eines vorsorgenden Hochwasserschutzes darin besteht, Wasseraufnahmeflächen zu schaffen. Hier hat Bremen nicht viele Möglichkeiten. Im Prinzip ist das diese Stelle hier, eine der wenigen Bereiche, wo wir aktiv aus Bremen auch einen Beitrag zum vorsorgenden Hochwasserschutz leisten können. Wir bitten darum, diese Forderung von uns zu unterstützen.
Die letzten beiden Wünsche der Grünen sind, dass man auch die Retentionsräume, die auch beabsichtigt sind im Bereich der Luneplate, zügig realisiert und dass man in Bremen, wie wir nun zum hundert
tausendsten Male wiederholen, davon Abstand nehmen muss, neue Flächen zu versiegeln, weil auch das ein Beitrag zum vorsorgenden Hochwasserschutz ist. Es sind Retentionsräume, es sind Wasserspeicherräume, die erforderlich sind, wenn wir auf eine nachhaltige Politik ausgerichtet sind und nicht nur die nächsten vier Jahre, sondern die nächsten 50 oder 100 Jahre im Blick haben.
Uns ist klar – und das kommt immer als Gegenargument, ich möchte dem gleich an der Stelle vorbeugen, wir müssen das dann, glaube ich, nicht noch einmal weiter erörtern –, dass jede dieser von uns geforderten einzelnen Maßnahmen jeweils immer nur ein kleiner Beitrag ist für den Hochwasserschutz, aber das Entscheidende ist die Summe der Maßnahmen. Die macht es, und in der Summe könnten sie dazu beitragen, dass wir dem Risiko von Überschwemmung rechtzeitig gegensteuern, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im August letzten Jahres haben wir hier in einer Aktuellen Stunde kontrovers über das Wümmehochwasser debattiert. Heute liegen der Hochwasserschutzbericht als Mitteilung des Senats und ein Antrag der Grünen dazu vor. Um es gleich vorwegzunehmen, den Antrag der Grünen lehnen wir natürlich ab. Warum natürlich, werde ich Ihnen später noch genauer erklären. Erst einmal komme ich zum Bericht des Senats, der sich mit der Hochwassersituation befasst. Es ist wirklich ein umfangreicher Bericht, das muss man schon sagen. Sie berichten, wie Hochwasser entsteht, über vergangenes Hochwasser, über Hochwasserstände, langfristige Vorausberechnungen. Das ist schon einmal nicht schlecht, denn ich glaube, und da sind wir uns hier alle einig, dass Hochwasserschutz in Bremen ganz wichtig ist und dass unsere Deiche dazu gepflegt und erhalten bleiben müssen. Dass die Deiche in einem guten Zustand sind, das kann sich jeder, glaube ich, anschauen. Ich denke, da können wir auch weiterhin nur unterstützend tätig sein.
Das Thema Hochwasserschutz ist für das Land Bremen aktueller denn je, weil mit dem Wümmehochwasser im vergangenen Sommer uns aufgezeigt ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wurde, dass es anscheinend noch einige Mängel gibt, die in unserem Wassersystem sind und die zu beheben sind. Das Wümmehochwasser, also ein Binnenhochwasser, hat aber leider nur sehr wenig Beachtung in der Mitteilung des Senats gefunden. Die Mitteilung des Senats beträgt 17 Seiten, zehn Zentimeter davon waren für das Wümmehochwasser. Das war ein bisschen wenig. Nicht zehn Zentimeter Wasserhöhe, nein, zehn Zentimeter im Bereich des Berichts, das war schon ein bisschen wenig!
Ja, okay, der Präsident hat da noch drei Wörter zugefügt. Ich möchte noch einmal erinnern, 1750 Hektar überschwemmte Fläche mit existentieller Bedrohung von 35 landwirtschaftlichen Betrieben und den Anwohnern in Borgfeld, Timmersloh und Oberneuland.
Wer nicht betroffen ist, kann sich natürlich gut hinstellen und sagen, nicht übertreiben, alles ist gar nicht so schlimm, das ist ganz toll, Frau Hammerström! Fangen Sie mir nicht so an!