Protokoll der Sitzung vom 15.05.2003

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das hat mit einem wirklichen Eintreten für Lebensqualität, für Weltoffenheit, für eine liberale Stadt, die die Menschen- und Bürgerrechte verteidigt, nun nichts mehr zu tun.

(Abg. T e i s e r [CDU]: Das mögen Sie so sehen, die Mehrheit der Bürger sieht das anders!)

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass die letzten Debatten deutlich gemacht haben, dass die Erneuerung unserer Stadt in wirtschaftlicher Hinsicht nicht Flächenfraß heißen muss, sondern Setzen auf Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, auf neue Kompetenzzentren gerade im Bereich der Energiepolitik, was hier in den letzten Jahren angefangen hat mit Windenergie in den alten Hafengebieten, die wir jetzt erweitern wollen auf Wasserstoff und Photovoltaik, das sind zum Beispiel Kompetenzkerne, die wir in den nächsten Jahren weiter entwickeln müssen. Wenn man sich auch anschaut, dass in den letzten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland allein in dieser Branche 140 000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden sind, dann sieht man, dass das die Felder sind, die man weiter verfolgen muss. Genauso gilt das, und an dem Punkt sind wir ja zum Glück nicht auseinander, was die blaue Biotechnologie und die Stärkung der Produkte aus dem Meer angeht, da hat Bremerhaven mit Sicherheit eine große Chance.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Noch eine letzte persönliche Bemerkung, die hat aber viel mit der Art und Weise, wie wir in den letzten Jahren miteinander umgegangen sind, zu tun! Herr Böhrnsen hat das vorhin schon einmal gesagt, es gab in den letzten Jahren hier im Haus schnell einen Ton, vor allem von Seiten der CDU, dass alle, die es wagten, noch kritische Fragen zu stellen, als Vaterlandsverräter, um nicht zu sagen als Standortschädiger, gebrandmarkt wurden. Sie haben teilwei

se mit einer ungeheuren Arroganz für sich in Anspruch genommen, den Stein der Weisen gefunden und alles immer richtig gemacht zu haben.

Ich finde, Sie haben kein Recht, hier so aufzutreten. Auch Sie haben etliche Fehler gemacht, und wenn wir heute schon bilanzieren, was gut und was nicht gut war, dann geht eben auch auf Ihr Konto und auf das Konto des Wirtschaftsressorts einiges an Fehlern trotz der positiven Entwicklung, die wir zum Glück zu verzeichnen haben. Der Ehrlichkeit halber muss man aber beide Seiten der Waagschale betrachten und sehen, was da auch an wirklichen Fehlern im Netz geblieben ist.

Jetzt noch die letzte Bemerkung! Wir alle haben Herrn Hattig mit seiner Knorzigkeit und seiner doch sehr eigentümlichen Art und Weise zu reden erlebt. Ich erinnere mich noch an eine Sitzung in den Wirtschaftsförderungsausschüssen, als wieder einmal die Stimmung gerade so war, die Grünen als Mülleimer und Fußabtreter der politischen Debatte zu benutzen, zu missbrauchen. Damals ist mir der Kragen geplatzt, und ich bin türknallend hinausgelaufen, weil ich gesagt habe, so nicht mehr mit mir. Wenn ich meine kritischen Fragen und Anmerkungen vortrage, ist das das Recht jeder Parlamentarierin, das zu tun, und so werde ich mich nicht mehr behandeln lassen. Danach hat Herr Hattig mich angerufen und hat sich für die Art und Weise, wie er mich dort behandelt hat, entschuldigt, und seit dieser Grenzmarkierung hat er mich immer ausgesprochen höflich und freundlich behandelt. Herr Senator Hattig ist also auch lernfähig. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 15/1469, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.

Abbau von gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften und Entbürokratisierung („Ent- rümpelungsinitiative“)

Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU vom 19. März 2003 (Drucksache 15/1424)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Hattig.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Böhrnsen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass sich die Bürokratie und ihre Vorschriften nicht immer zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger entwickelt haben und dass sich die Bürokratie gern mit sich selbst beschäftigt, das sind so fast unser aller Erfahrungen. Das findet man auch sehr schnell bestätigt, wenn man sich einmal in die Tiefen oder, besser gesagt, die Untiefen des bremischen Rechts begibt. Da findet man eine Menge schöner Beispiele dafür, wie die Bürokratie uns erschlägt.

Wem zum Beispiel leuchtet ein, dass man auf unseren Wochenmärkten Porzellan nicht verkaufen darf, dafür aber irdenes Geschirr, und wer kontrolliert das vor allem? Wer braucht – ein weiterer Fund – eine Bremische Verordnung über das Abfüllen, Aufbewahren und Verausgaben von Ballons in Geschäftshäusern aus dem Jahre 1925? Ich könnte die Reihe fortsetzen. Daran erkennen Sie jedenfalls, dass wir Initiativen zum Bürokratieabbau schon in dem Sinne brauchen, dass wir uns mit den Vorschriften beschäftigen, die wir im bremischen Recht vorfinden.

Nun gibt es solche Initiativen zum Abbau von Bürokratie schon so lange, wie es Bürokratie gibt. Die Erfolge waren häufig durchaus zweifelhaft, jedenfalls haben die Erfolge allenfalls so lange angehalten, bis der Gesetzgeber, das heißt, wir oder der Senat mit seinen Vorschriften, wieder einen neuen Berg an Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften produziert hatte. Es ist nicht ganz so sinnvoll, nur alte Initiativen zum Bürokratieabbau zu wiederholen, sondern wir müssen einen neuen Anlauf mit neuen Ideen und neuen Instrumenten machen, und das wollen wir mit unserer Initiative, die wir – alles muss einen schönen Namen haben – Entrümpelungsinitiative nennen.

Meine Damen und Herren, der Koalitionsantrag enthält detaillierte Aufforderungen an den Senat, aber viel wichtiger noch ist, und deswegen will ich das vorweg sagen, dass wir auch selbst uns als Gesetzgeber in die Pflicht nehmen und uns selbst als Teil des Problems oder der Lösung zur Entbürokratisierung betrachten. Dafür vielleicht zwei Anregungen: erstens, dass wir als Parlament mehr als bisher danach fragen, was ist eigentlich aus dem, was wir beschlossen haben, geworden!

(Beifall bei der SPD)

Was ist eigentlich in der Praxis die Wirkung von Gesetzen? Wir sind ja immer sehr stolz, wenn wir so etwas verabschiedet haben, und dann entschwindet das alles aus unserem Blick, und wir haben eigentlich nicht mehr richtig ein Interesse daran, was dann in der Praxis daraus geworden ist. Daraus folgt meine zweite Anregung, dass wir uns eben nicht nur ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

als Gesetzgeber, sondern eben auch als Gesetzeszurücknehmer verstehen sollten, das heißt, immer wieder danach fragen, was ist mittlerweile überflüssig, obsolet geworden. Das setzt eine regelmäßige Überprüfung voraus und dann auch, dass man die entsprechenden Schlussfolgerungen daraus zieht. Wir fordern in unserem Antrag den Senat auf, alle bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf ihre Notwendigkeit, Eignung und Angemessenheit sowie insbesondere auf ihre Belastungswirkung für den Mittelstand zu überprüfen. Wir fordern den Senat auf, Verwaltungsverfahren zu verkürzen, zu straffen und zu vereinfachen. Wir fordern, drittens, den Senat auf, auch im Bundesrat und bei der EU auf die Änderung nicht mehr zeitgemäßer oder im Übermaß reglementierender Vorschriften hinzuwirken. Das ist eher so das herkömmliche Instrumentarium. Das Neue ist, dass wir ein Instrument zum Bürokratieabbau vorschlagen, nämlich ein Verfallsdatum für alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften einzuführen. Das heißt, alle neuen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen auf fünf Jahre befristet werden. Das heißt nicht, dass wir wissen, nach fünf Jahren sind sie überflüssig, sondern diese Regelung zwingt uns dazu, spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen, ob sie noch weiterhin Sinn machen. Wenn dann die Notwendigkeit, die Eignung und die Angemessenheit nachgewiesen sind, dann sollen sie eben auch weiter gelten. Das ist der Sinn dieser Idee, und ich glaube, damit kann man wirklich ein Stück mehr erreichen, als wir es mit den herkömmlichen Instrumenten geschafft haben.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ein weiterer, hochinteressanter, neuer Ansatz beim Bürokratieabbau ist der vom Bundeswirtschaftsminister propagierte Vorschlag, Innovationszonen in Deutschland einzurichten. Nach diesem Vorschlag sollen für einen befristeten Zeitraum, gedacht ist an drei bis fünf Jahre, in bestimmten Modellregionen in Deutschland Öffnungsklauseln gegenüber dem geltenden Bundesrecht in Bezug auf Reformvorschläge zum Bürokratieabbau eingeführt werden. Dabei geht es darum zu zeigen, erstens, wie man Bürokratie abbauen kann, zweitens, wie Verfahren vereinfacht werden können und, drittens, auch wie man Kosten spart, wenn solche Ausnahmen vom Bundesrecht zugelassen werden. Dieser Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist in der Politik in Bremen, aber auch bei der Handelskammer auf großes Interesse gestoßen, denn darin besteht natürlich eine große Chance für das Bundesland Bremen, bürokratischen Aufwand zu mindern, hemmende Überregulierung, wo sie angezeigt ist, abzubauen und damit auch unsere Sanierungspolitik zu unterstützen.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen fordern wir in unserem Antrag den Senat auf, dass sich Bremen für die Ausweisung als Innovationszone bewirbt. Der Bundeswirtschaftsminister hat in einem Interview vor einigen Tagen darauf hingewiesen, wie weit wir in Bremen im Vergleich zu anderen Regionen schon sind, wie wir uns hier schon bereit machen, da mitzumachen. Jetzt kommt es darauf an, Vorschläge zu erarbeiten, in welchen Bereichen wir zum Testfeld für Bürokratieabbau werden wollen. Hierzu hat der Senat eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Handelskammer eingesetzt. Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, Herr Dr. Schrörs, da sind wir uns sicherlich einig, dass unter anderem Vorschläge gemacht werden, um die Förderung von kleinen Unternehmern und Existenzgründern zu verbessern.

Es gibt, auch das will ich an dieser Stelle erwähnen, ein sehr konkretes Projekt, das der Bundestagsabgeordnete Volker Kröning dem Bundeswirtschaftsministerium bereits als ein mögliches Pilotprojekt einer solchen Innovationszone Bremen vorgestellt hat. Es geht um die Planungen für die Regionalstadtbahn Oldenburg–Nordenham–Bremen–Rotenburg. Wenn man sich diese Planungen ansieht, dann weiß man, dass nach geltender Rechtslage ein unglaublich kompliziertes Verwaltungsverfahren zu bewältigen ist, und zwar noch länderübergreifend. Anhand eines solchen Projektes lässt sich zeigen, dass es gelingen kann, Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und Kosten zu sparen. Ich glaube deswegen, dass dieses Regionalstadtbahnprojekt ein ganz hervorragender Anwendungsfall sein kann für den Abbau investitionshemmender Vorschriften.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die Handelskammer hat auch eine ganze Reihe von Vorschlägen gemacht. Ich bin dafür, dass wir alles vorbehaltlos prüfen, was dann am Ende als unser Vorschlag für eine Innovationszone Bremen Richtung Bundeswirtschaftsministerium auf den Weg gebracht wird, aber eines muss man an dieser Stelle sagen: Man darf die Entbürokratisierung, den Bürokratieabbau nicht mit dem Abbau von Schutzrechten verwechseln.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen einen Staat mit einem durchschaubaren, einem transparenten und einem effizienten Verwaltungsapparat, aber wir wollen auch einen Staat, der seinen Schutzpflichten gegenüber sozial Benachteiligten, gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, gegenüber der Umwelt, gegenüber Verbrauchern und so weiter auch wirkungsvoll nachkommen kann. Diesen Unterschied muss man bitte bei allen Debatten, die wir über den Bürokratieabbau führen, auch genau beachten, sonst ist man auf der falschen Spur! Wir sind aber, glaube ich, mit un

serem Antrag auf der richtigen Spur, und deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schrörs.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Böhrnsen hat, wie ich finde, den gemeinsamen Antrag sehr umfassend erläutert, und was den inhaltlichen Teil angeht, habe ich bis auf vielleicht die letzten Ausführungen, zu denen ich auch gern noch kommen möchte, nicht viel hinzuzufügen.

Es handelt sich hier um eine Initiative, die wir gemeinsam erarbeitet haben, um die wir durchaus auch gerungen haben. Ich finde, dass wir hier zu einer guten Lösung gekommen sind, die sowohl auf der einen Seite den Blick auf Bremen richtet, nämlich all das versuchen zu verändern, was veränderbar ist und von dem wir ausgehen, was verändert werden soll, und auf der anderen Seite uns aber nicht nur in dem Blick auf Bremen zu verlieren, sondern darüber hinaus weiterzuschauen und zu sagen: Was können wir auf Bundesebene machen, was können wir auf EUEbene machen, auch aus Bremen heraus, wo können wir Initiativen starten?

Das ist auch der Punkt, den Herr Böhrnsen mit der Innovationsregion genannt hat, wo wir uns bewerben wollen und es schon einige Vorschläge gibt. Wir haben aber verabredet, dass es eine Arbeitsgruppe gibt, die diese Projekte, unter anderem auch die, die genannt worden sind, bewertet, um dann hier gemeinsam zu einem Ergebnis zu kommen, so dass wir hier noch in einem offenen Prozess sind.

Ich möchte an den Begriff der Entbürokratisierung anknüpfen. Es soll niemand glauben, dass Entbürokratisierung so verstanden werden soll, dass es keine Bürokratie mehr geben soll, sondern es soll natürlich weniger Bürokratie geben. Bürokratie bleibt auch erforderlich. Bürokratie darf sich nur als Hilfe verstehen oder als Orientierung und soll Regelungen enthalten, die für das Zusammenleben von Bürgern in einem Gemeinwesen notwendig sind.

Allerdings finde ich, dass der Vizepräsident der Handelskammer zu Recht darauf hinweist, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten, „dass es nicht sein kann, dass andere einen Transrapid in einer Zeit zum Laufen bringen, die bei uns nicht einmal als gutachterliche Referenzperiode für die Umweltverträglichkeitsprüfung ausreicht“.

(Beifall bei der CDU)

Das, meine Damen und Herren, ist ein Punkt, worüber man einfach einmal nachdenken muss, ob das, was wir uns leisten, noch angemessen ist.

Jetzt komme ich mehr zu dem Teil, den ich eben angekündigt habe, nämlich zu der Frage, welche Aufgaben der Staat zukünftig in der Bundesrepublik ausführen soll und ausführen darf. Diese Debatte muss hier, aber auch an anderer Stelle intensiv geführt werden. Wenn Sie einmal in die Vereinigten Staaten schauen, dann wird dort Wettbewerb als Verheißung verstanden, in Deutschland wird Wettbewerb als Bedrohung verstanden.

Statt die Staatsaufgaben immer weiter auszuweiten, brauchen wir in Deutschland eine zweite Gründerjahrediskussion und auch eine Gründerwelle. Wir brauchen eine Offensive für Selbständigkeit. Dazu gehört auch, dass die Staatsquote abgesenkt werden muss. Es ist sicher ein richtiger Anspruch, dass die Menschen von einem verdienten Euro für sich behaupten, sie wollen 60 Cent behalten, und 40 Cent geben sie ab für die Aufgaben des Staates. Es kann aber nicht so sein, dass wir ein Staatsverständnis haben, dass zunächst einmal von diesem einen Euro Cents abgegeben werden müssen für die Aufgaben des Staates, und den Rest darf dann der Bürger behalten. Wir müssen an die Menschen glauben, an ihre Kreativität und die Kraft, selbst zu gestalten.

Bei uns klingt immer wieder ein überholtes, zentralistisch orientiertes Staatsverständnis durch, bei dem der Staat weitgehend Inhalt und Organisationsweise bürgerschaftlichen Engagements festlegt. Dies leistet, das können wir in unserer Republik erleben, Bürokratie Vorschub, und dies bedeutet immer nicht weniger, sondern bedeutet immer mehr Staat. Die Ausweitung der staatlichen Tätigkeit ist der falsche Weg, ganz eindeutig! Es kommt darauf an, und dies wird auch in unserem gemeinsamen Antrag deutlich, zu prüfen, welche Aufgaben der Staat zukünftig noch machen kann und muss und welche Aufgaben abgebaut werden müssen.

Selbstverständlich ist, auch dies steht in dem Antrag, darauf hat Herr Böhrnsen hingewiesen, und auch darüber sind wir uns einig, dass es nicht zu einem Abbau von Schutzrechten kommen darf. Das ist völlig klar. Aber dieser Spagat muss uns gelingen. Wir müssen Vertrauen in die Kräfte der Bürger haben, damit mehr Entfaltungsmöglichkeiten und mehr Entscheidungsmöglichkeiten wieder in die Hände der Bürger gelegt werden.

Wir haben, und darum haben wir diesen Antrag auch erarbeitet, eine bürokratische Überregulierung. Diese Überregulierung lähmt Aktivitäten der Bürger, geschätzt 5000 Gesetze und 85 000 Einzelvorschriften, das muss man sich einmal vorstellen! Die Erwartungen der Bürger an den Staat sind hoch. Die Erwartungen werden immer höher, und der Staat wird immer mehr in Anspruch genommen. Der Staat kommt dem auch weiter entgegen, aber dies führt zu weiterer rechtlicher und sozialer Absicherung des Einzelnen, zu immer mehr gesetzlichen Regelungen und damit zu immer mehr Bürokratie.

Wir haben die Grenzen staatlicher Leistungs- und Steuerungsfähigkeit erreicht, und wir müssen der Bevormundung und dem Versorgungsstaat widersprechen. Wir wollen alle eine Gesellschaft mündiger Bürger. Damit dies auch erfolgen kann, kann man das in mehreren Punkten zusammenfassen, indem man sagt, der Staat muss sich auf seine Kernaufgaben besinnen. Es ist wieder mehr eine Ordnungspolitik gefordert, die in den letzten Jahren völlig verloren gegangen ist.

Wir müssen die Kreativität, die Eigeninitiative und die Eigenverantwortung der Bürger wieder entwickeln. Wir müssen dafür sorgen, wenn die Bürger etwas aus eigener Kraft nicht mehr leisten können, dass dann zunächst einmal andere helfen, und nicht, dass sofort nach dem Staat gerufen wird. Der Staat soll erst dann eintreten, wenn der Einzelne oder die Solidargemeinschaft nicht mehr in der Lage ist zu helfen. Nicht sofort der Ruf nach dem Staat! Hier ist der Gedanke der Subsidarität gefragt. Eigeninitiative muss möglich sein, und dies müssen wir fördern.