Was die Koordinierung angeht, sind das berechtigte Einwürfe! Ich will nur darauf hinweisen, dass mir auch die Bremen Marketing untersteht und ich dort Aufsichtsratsvorsitzender bin, dass wir das Kultur-WAP in meinem Hause haben und dass wir natürlich die Koordination dieser Dinge jetzt etwas leichter in den Griff bekommen.
Ich sage aber auch, dass, wenn wir die Vergabe der Mittel machen wollen, wir dafür ein Gremium brauchen, das relativ zügig handlungsfähig ist und auch so viel vorprogrammierten Sachverstand hat, dass das auch funktioniert. Aus meiner Sicht gehören da in jedem Falle die Vertreter der Kulturhauptstadt, der BMG und des Kulturressorts zwingend hin
ein. Dann gehören die Deputierten hinein, dabei ist nicht entscheidend, ob es die gesamte Deputation oder ein Teil der Deputation ist, sondern dass dies auch von parlamentarischen Gremien gemacht wird. Ich habe eine große Skepsis, wenn wir diese Gremien zu groß machen, weil es dann zu viele Koppelungen mit Eigeninteressen gibt. Insofern würde ich sagen, dass wir hier ein überschaubares Gremium brauchen, in dem im Grunde Sachverstand gebündelt ist und mit dem wir sicherstellen, dass diese Mittel den unterschiedlichen Funktionen der Kulturentwicklung unserer Stadt auch wirklich Rechnung tragen.
Insgesamt sage ich trotzdem, wenn Sie die Eckwerte mit dem Topf addieren, haben wir für die nächsten zwei Jahre den höchsten Kulturetat, den wir je hatten. Dies halte ich nicht für kritikwürdig. Das, was sich geändert hat, ist der Paradigmenwechsel, weniger institutionelle Förderung, wesentlich mehr Projektförderung. Insofern denke ich, dass es richtig ist, was gesagt worden ist. Es bleibt viel zu tun, für ein Konzept für Bremen-Nord, für viele andere Konzepte, die wir vorzulegen haben. Wir sind in diesem Prozess, und ich glaube, dass wir diesen Weg vernünftig weiter gehen sollten. Ich würde mich über eine Beteiligung sehr freuen und sehr herzlich alle diejenigen einladen, die das Gefühl haben, auch bei den Einrichtungen, dass ihre Leistung nicht richtig gewürdigt worden ist.
Meine Damen und Herren in den unterschiedlichen Einrichtungen, dieses Prädikat Kulturhauptstadt ist eine von vielen Möglichkeiten der Leistungsbewertung von Einrichtungen, aber es ist keineswegs eine abschließende und umfassende Bewertung von Kultureinrichtungen, und darauf lege ich ganz großen Wert. Ich möchte nicht gern zwei Klassen von Kultureinrichtungen haben. Deshalb ist es sicherlich so, dass diese Bewertung nicht ausgrenzt, sondern im Grunde genommen exemplarisch heraushebt, was im Moment auch an farbiger Einrichtungsstruktur, auch mit vielen kleineren Einrichtungen, in den Fokus der Kulturhauptstadt gestellt wird, aber es ist keine Bewertung der übrigen Einrichtungen. Deshalb meine herzliche Bitte, dass wir auch nach viel Aufregung, die wir in den letzten Tagen hatten, wieder zu der gemeinsamen Arbeit zurückkehren, unsere gemeinsamen kulturellen Ziele zu erreichen! – Herzlichen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/91, auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis.
Nachträglich möchte ich mitteilen, dass die staatliche Deputation für Bildung dem Gesetzentwurf in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2003 zugestimmt hat.
Gemäß Paragraph 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Besprechung statt. Ihr folgt in der Regel die Einzelberatung. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir den Änderungsantrag des Abgeordneten Wedler, FDP, Drucksache 16/106, in die allgemeine Aussprache einbeziehen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es freut mich sehr, dass ich für meine erste Rede in diesem Parlament einen doch recht erfreulichen Anlass habe. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes ist zwar nicht das erste Mal Gegenstand einer Debatte, aber scheinbar hat der Monat Dezember eine besondere Bedeutung für dieses Thema. Schon im Dezember 1981, damals noch unter SPD-Alleinregierung, hat sich das Parlament mit dem Thema Zuschüsse für Privatschulen befasst. Leider musste damals der Zuschuss von 85 Prozent auf 75 Prozent gesenkt werden. Heute bemühen wir uns jetzt, uns diesen Dimensionen wieder anzunähern.
Wieder war es ein Dezember, nämlich der des letzten Jahres, als ein Entschließungsantrag von CDU und SPD zur Erhaltung der Edith-Stein-Schule in Bremerhaven auf der Tagesordnung stand. Im November 2002 ereilte die Absichtserklärung des Gesamtverbandes der Katholischen Kirchengemeinden und des Bistums Hildesheim zur geplanten Schließung der Schule zum Sommer 2003 Schüler, Eltern und auch die politisch Verantwortlichen in Bremerhaven ziemlich über Nacht und glich einer Hiobsbotschaft. In einem breiten Schulterschluss wurde damals im ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Parlament der Antrag einstimmig angenommen. Der Senat hat in seiner Sitzung eine Woche später, auch auf Initiative der CDU hin, beschlossen, den Zuschuss für allgemein bildende Privatschulen schrittweise dem Bundesdurchschnitt anzugleichen.
Wir sind daher sehr optimistisch, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf auch hier im Parlament, nachdem der Senat und die staatliche Bildungsdeputation schon zugestimmt haben, auch wieder eine breite Mehrheit finden wird und vielleicht sogar einstimmig verabschiedet werden kann.
Meine Damen und Herren, Schulen in freier Trägerschaft sind verfassungsgemäß gewünschte Ersatz- und Ergänzungseinrichtungen zu staatlichen Schulen. Sie gehören zu einer notwendigen Vielfalt in der Bildungslandschaft. Die Forderung nach der Verstärkung des Wettbewerbs innerhalb des Schulwesens hat sich nicht erst durch die Ergebnisse von internationalen Schulvergleichsstudien verstärkt. Gerade auch die Ergebnisse der Pisa-Studie haben gezeigt, dass in Ländern mit einem sehr hohen Anteil von selbständig entscheidenden Schulen weitaus bessere Ergebnisse erzielt werden als in Ländern mit einem hohen staatlichen Regulierungsgrad.
Hierbei handelt es sich aber nicht nur um ein schlichtes zusätzliches Bildungsangebot. Erst die Existenz von Schulen in freier Trägerschaft ist ein Garant für die tatsächliche Alternative bei der Wahl der Schule. Die vielfältigen Schulangebote freier Träger mit ihren differenzierten pädagogischen und weltanschaulichen Profilen sind geeignete Antworten auf die pluralistische Struktur moderner Gesellschaften. Eine lebendige Konkurrenz zwischen staatlichen und freien Trägern fördert permanente Anstrengungen und pädagogischen Fortschritt und verbessert letztendlich auch die Qualität des Schulwesens.
Einige reformpädagogische Ansätze, die in Schulen in freier Trägerschaft bislang entwickelt wurden, haben auch Einzug in das staatliche Schulsystem gefunden. Nach christdemokratischem Verständnis sind Schulen in freier Trägerschaft auch Ausdruck elterlicher Autonomie. Schon deshalb sind sie ein unentbehrlicher Bestandteil der Bildungslandschaft. Bestes Beispiel hierfür ist wieder die Bremerhavener Edith-Stein-Schule. Bis dato gab es dort keine Schulgelder. Die Eltern haben, als die Schule von der Schließung bedroht war, freiwillig angeboten, Schulgeld zu bezahlen. Seit dem 1. August 2003 bezahlt man dort für ein Kind in der Sek-I 25 Euro, in der Grundschule 12,50 Euro. Man sieht also, der Bedarf an solchen Schulen ist da und auch die Bereitschaft, das notwendige Scherflein dazu beizutragen. Ich denke, dem können auch wir uns nicht entziehen.
Nicht zuletzt können wir es uns allerdings auch nicht leisten, auf Schulen in freier Trägerschaft zu verzichten. Selbst nach einer Anhebung der Zu
schüsse für Privatschulen arbeiten diese in ihrer Gesamtstruktur immerhin noch kostengünstiger als staatliche Schulen. Insofern sind auch die eingesetzten öffentlichen Gelder sehr effizient eingesetzte Mittel.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt den Entwurf zur Gesetzesänderung. Auch wenn wir uns sicherlich unbestritten in einer äußerst schwierigen Haushaltslage befinden, ist doch allgemein die Erkenntnis da, dass Bildungsvielfalt eine Pluralität von Konzepten und Trägerschaften braucht. Wir kommen als Land Bremen zusätzlich auch unserer verfassungsrechtlichen Pflicht nach, mit einer Finanzhilfe dafür zu sorgen, dass Schulen in freier Trägerschaft genauso ihre Schulen mit Personal- und Sachmitteln ausstatten können wie öffentliche Schulen. Kindern aller Schichten steht diese Schule offen, und wir setzen gleichzeitig auch ein ökonomisch richtiges Signal.
Die vorliegende Gesetzesänderung ist zum einen notwendig, damit Schulen in freier Trägerschaft Planungssicherheit haben, ihre Existenz zu sichern. Zum anderen ist es aber auch so, dass derzeit neben 5378 bremischen Schülerinnen und Schülern auch 414 niedersächsische Schülerinnen und Schüler beschult werden. Das Land Niedersachsen ist erst verpflichtet, den erhöhten Ausgleichsbetrag zu bezahlen, wenn wir das Privatschulgesetz ändern.
Die allgemein bildenden Privatschulen werden, wie Sie sicherlich wissen, derzeit mit knapp 62 Prozent bezuschusst. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 73 Prozent. Wir sprechen hier heute über eine schrittweise Erhöhung der Zuschüsse zum 1. August 2003 rückwirkend, zum 1. August 2005 und zum 1. August 2006 auf letztendlich 70 Prozent. Aus haushaltstechnischen Gründen müssen wir diesen Weg schrittweise gehen, aber letztendlich nähern wir uns step by step der Größenordnung von 1981 an.
Wie es immer so ist, auch im normalen Leben, wer bezahlt, bestimmt die Musik, und so geht es hierbei gleichzeitig neben der Erhöhung der Zuschüsse auch um die Übernahme von Pflichten, die öffentliche Schulen jetzt schon haben. Besonders wichtig finde ich dabei die verlässliche Beschulung bis an das Ende eines Bildungsganges. Die Beinahekatastrophe Edith-Stein-Schule, denke ich, ist uns hierbei allen noch so ein warnendes Beispiel. Ein Dank geht hier auch an Herrn Senator Lemke, der damals sofort seine Juristen angewiesen hat, entsprechende Möglichkeiten in seinem Haus zu prüfen.
Auch die Verpflichtung, dass Schulen in freier Trägerschaft eine vergleichbare Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund wie an staatlichen Schulen beschulen sollen, ist ein Beitrag zu einer gesunden Konkurrenz unter den Schulen, und ich denke, das ist auch ein Beitrag zur Integration dieser Kinder.
Letztendlich kann eine Empfehlung des immer schon viel zitierten runden Tisches Bildung umgesetzt werden, in dem alle Interessenvertreter wie Eltern, Schüler, Lehrer, Gewerkschaft vertreten sind. Hierbei werden jetzt alle beeinflussbaren finanziellen Rahmenbedingungen des Landes Bremen an den Durchschnitt der Bundesländer angepasst. Also folgen wir dieser Empfehlung auch.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde mich sehr freuen, wenn sich in diesem Auditorium anschließend niemand mehr der Notwendigkeit und der Sinnhaftigkeit dieser Gesetzesänderung entziehen kann, und deshalb möchte ich zu dem gestern erst eingereichten Änderungsantrag auch nur recht wenig sagen. Eine solche Änderung im Gesetz auch mit weiter reichenden finanziellen Folgen kann ohne Prüfung nicht eben in einem Schnellschuss hier beschlossen werden.
Gesetze werden nun nicht täglich geändert, das bedarf hier schon einer genaueren Prüfung. Bemessungsgrundlage ist nebenbei gesagt für die meist beamteten Lehrer immer noch die Beamtenbesoldung, und wir wollen auch keinen Blankoscheck für das ausstellen, was vielleicht irgendwelche Tarifpartner dann einmal aushandeln wollen.
Dieser Änderungsantrag ist, mit Verlaub gesagt, doch etwas kurzfristig hergewedelt worden, und die CDU-Fraktion wird dem nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als ich mich auf diese Rede vorbereitet habe, ist mir in dem Aktenordner eine Anfrage der Deputierten Frau Hövelmann von 1999/2000 in der Bildungsdeputation durch die Finger gelaufen.
Es hat richtig gekribbelt! Es ging um ein Planspiel. Frau Hövelmann hatte gefragt, was eigentlich passieren würde, wenn alle Privatschüler in das öffentliche Schulsystem übernommen werden würden. Ein reines Planspiel, es ist ja völlig klar, das geht nicht! Die Antwort des Bildungssenators war damals: Wenn wir das machen würden, dann gäbe es eine Einsparung in Höhe von 23 Millionen DM in jedem Jahr.
Nun ist uns völlig klar, die Verfassung ist davor. Es ist auch überhaupt nicht unsere Position, Privat
schulen abschaffen zu wollen, denn wir müssen anerkennen, dass in Privatschulen zum Teil eine qualitativ extrem hochwertige Arbeit geleistet wird. Ich möchte nur ein Beispiel nennen: Dem Vernehmen nach – es gibt keine offiziellen Zahlen darüber – ist es so, dass an der Waldorfschule 100 Prozent der männlichen Absolventen eines Jahrgangs den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern. Ich frage mich, ob das im öffentlichen Schulsystem in kürzester Zeit so umsetzbar wäre. Ich halte das jedenfalls für eine Qualität, für die man eine Privatschule ganz toll loben muss, das macht sie richtig super!
Trotz der weihnachtlichen Stimmung werden wir nicht der Erhöhung der Privatschulgelder zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen: Zum einen haben wir seit Jahren, seit Bestehen des Gesetzes, eine Koppelung der Privatschulzuschüsse an die Lehrerbesoldung in öffentlichen Schulen. Das heißt, jedes Jahr steigt ganz unabhängig davon, was im öffentlichen Schulsystem sonst noch so passiert, das, was die Privatschulen bekommen, ohnehin an.
Wenn wir uns einmal die Eckwerte für die nächsten Jahre anschauen, dann stellen wir fest, dass im öffentlichen Schulsystem nicht entsprechend der Tarifsteigerung, entsprechend der Steigerung der Bezahlung der Beamten der Eckwert angepasst wird, sondern es passiert eine Veränderung in einem ganz anderen Rahmen. Es soll darum gehen, die Kosten pro Schülerin, pro Schüler zu senken. Die Gesetzesvorlage geht davon aus, dass es eine Steigerung von einem Prozent pro Jahr gibt. Da müsste vielleicht einmal ein Widerspruch geklärt werden.