Protokoll der Sitzung vom 18.12.2003

glücklich gewesen. Mit diesem Gesetz machen wir den Schritt in eine bessere Zukunft. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Pietrzok.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Um ein Mindestmaß an Sachlichkeit zu erhalten, noch einmal ein Hinweis, Frau Linnert, und zwar muss man im Hinblick auf die Gesellschaften ganz deutlich sagen, sofern sie bauen, Sie haben das ja als Beispiel genannt, und zwar nicht im Rahmen ihrer beliehenen Aktivitäten, gilt natürlich die Landesbauordnung. Sehen Sie sich die einmal an, hier Paragraph 53! Es ist ja nun nicht so, dass die einfach machen können, was sie wollen. Insofern ist Ihre Darstellung an dieser Stelle nicht richtig. Diese Gesellschaften müssen sehr wohl barrierefrei bauen. Das sieht die Landesbauordnung vor. An der Stelle war das, was Sie erzählt haben, einfach eine Luftnummer.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort Frau Senatorin Röpke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann diese Kritik, die ich vorhin auch noch einmal von den Verbänden gehört habe, natürlich an vielen Punkten nachvollziehen. Wir haben auch in vielen Prozessen darüber diskutiert. Es hat in diesem ganzen Verfahren einen breiten Diskurs gegeben. Es hat, Frau Linnert hat die Geschichte auch erzählt, diesen Unterausschuss gegeben, der dieses Gesetzesvorhaben erarbeitet hat. Es ist mit Beteiligung der Verbände, mit Beteiligung auch Ihres Sachverstandes ein Diskurs geführt worden, den ich sehr produktiv finde.

Es war aber auch von vornherein klar und ist immer auch in diesem Prozess gesagt worden, dass das, was erarbeitet wird und an vielen Stellen aus Sicht der Verbände berechtigte Forderungen sind, in der Endfassung des Gesetzes nicht, wie es immer so heißt, auch eins zu eins umgesetzt werden kann. Das ist transparent gemacht worden. Es ist zu vielen Punkten auch gesagt worden, welche Ressorts welche Einwände haben, und das ist in diesen Ausschuss hineingetragen worden. Von daher kann man nicht sagen, dass eine Erwartungshaltung aufgebaut worden ist, bei der jeder davon ausgehen konnte, dass sich diese wichtige Arbeit des Ausschusses dann auch genau so hundertprozentig in einem entsprechenden Gesetzentwurf des Senats umsetzen lassen würde.

Es war klar, dass es an vielen Stellen viele Vorbehalte gegeben hat. Es ist uns an vielen Stellen auch

gelungen, die Senatsressorts davon zu überzeugen, dass ihre Auffassung nicht richtig ist. Insofern ist das, was wir hier heute erreicht haben, ein wirklicher Kompromiss. Das heißt, Positionen der Verbände und von bestimmten Parlamentariern mussten unterwegs aufgegeben werden, aber Positionen von den Ressorts mussten eben auch aufgegeben werden. Insofern müssen wir uns damit anfreunden, dass dieser Gesetzentwurf, wie gesagt, auf allen Seiten mit Skepsis, mit Kritik oder mit größeren Erwartungen begleitet worden ist, aber es ist, wie gesagt, nicht für jede Seite hundertprozentig durchsetzbar gewesen. Das ist Fakt!

Wir haben aber trotzdem ein Gesetz vorliegen, davon bin ich überzeugt, das einen wichtigen Schritt in die weitere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserem Land ebnet. Es legt die Grundlagen für die Gleichberechtigung, es legt die Grundlagen für die Chancengleichheit, es legt die Grundlagen dafür, dass eine selbstbestimmte Lebensführung möglich ist. Wir wissen doch alle, dass mit diesem Gesetz nur die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Dieses Gesetz muss gelebt werden. Das ist eine permanente Anforderung an uns alle und natürlich auch an meine Kollegen aus dem Senat. Das ist eine wirkliche Querschnittsaufgabe, bei der sich jeder Senator dieser Aufgabe zu stellen hat.

Wir werden uns als Sozialressort weiterhin dafür einsetzen, das sage ich auch ganz deutlich, dass dieses Gesetz mit Leben gefüllt wird, dass die Rechte, die in diesem Gesetz jetzt positioniert sind, auch umgesetzt werden. Dafür hat auch die Verbandsklage aus meiner Sicht eine ganz wichtige Funktion. Sie ermöglicht es auch den Verbänden in den dort formulierten Grundlagen, ihre Rechte über Klage, wenn es vorher nicht zu Kompromissen, wenn es vorher nicht zur Einigung kommt, einzufordern. Das ist ein ganz entscheidender neuer Schritt, den wir hier gehen, der die Rechte der Verbände deutlich stärkt.

Wir haben den Haushaltsvorbehalt. Das ist hier schon breit ausgetragen worden. Es ist aber doch so, dass jede Maßnahme, die wir auf den Weg bringen, egal ob das eine Baumaßnahme ist, eine Maßnahme im sozialen oder im Kulturbereich, jede Maßnahme, die wir neu entwickeln, finanzierbar sein muss, jede Maßnahme! Deswegen kann ich diese Kritik zwar aus der Sicht der Verbände verstehen, aber ich denke, dass es auch eine Kritik ist, die hier überhöht dargestellt wird, wenn Sie das verfolgen, was jetzt schon an Neubauten und Umbauten in Bremen und Bremerhaven auf den Weg gebracht worden ist. Herr Pietrzok hat das auch ausgeführt, die Landesbauordnung stellt bestimmte Anforderungen an Barrierefreiheit, die zu erfüllen sind. Das hebelt natürlich auch dieser Haushaltsvorbehalt nicht aus. Natürlich nicht! Deswegen bin ich ganz zuversichtlich, dass wir auf diesem Weg auch weitermachen werden. Es fängt in der Tat in den Köpfen an. Deswegen bin ich sehr froh, dass es zum Beispiel gelungen

ist, diese Modellwohnung einzurichten, um Architekten und Planer von vornherein davon zu überzeugen, dass sie, wenn sie Neu- oder Umbauten planen, auch an Barrierefreiheit denken, dass sie das sozusagen in ihr Standardprogramm mit aufnehmen.

Alles, was da auch von vornherein an Kosten gespart werden kann, ist sinnvoll, und alles, was wir von vornherein barrierefrei bauen, hilft nicht nur den Menschen mit Behinderungen, das hilft in Zukunft den vielen älteren Menschen in unserer Gesellschaft, die genauso darauf angewiesen sind. Deswegen werden wir auch weiter dafür eintreten, diesen Bereich in die Öffentlichkeit zu bringen, dafür zu werben und die zuständigen Planerinnen und Planer dafür zu sensibilisieren.

Wir haben sehr gute Angebote für Menschen mit Behinderungen im Land Bremen, in Bremen und Bremerhaven. Sie kennen sie alle, ich will das hier auch nicht wiederholen. Wir haben natürlich noch sehr viel zu tun, das ist gar keine Frage. Dieser Aufgabe werden wir uns auch in Zukunft stellen. Ich nehme aber wahr, dass durch diese gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen auch eine hohe Akzeptanz in unserer Stadt herrscht. Ich kann nicht anerkennen, Frau Linnert, dass Sie sagen, dass diese Menschen nicht das Gefühl haben, dass sie hier willkommen sind. Ich nehme wahr, dass wir eine hohe Toleranz, eine hohe Akzeptanz und einen hohen Respekt in Bremen und Bremerhaven haben, und wir werden auch weiter dafür eintreten, dass dieses Klima in unseren beiden Städten weiterhin erhalten bleibt oder vielleicht auch noch ausgebaut werden kann.

Dazu trägt auch die gute Integrationsarbeit in Kindergärten, in Schulen bei, damit junge Menschen von vornherein erleben, wie sie mit Menschen, die eine Behinderung haben, umgehen können, dass sie auch davon lernen können und mit diesen Menschen schon im jungen Alter zusammen spielen. Das baut auch Vorurteile ab. Das ist ganz wichtig! Deswegen bin ich guter Hoffnung, dass sich, wenn wir das weiterführen, auch die Akzeptanz, der Respekt voreinander in unseren beiden Städten weiterentwickeln wird.

Sie haben kritisiert, und das greifen Sie ja auch noch einmal in Ihrem Gesetzentwurf auf, dass der Geltungsbereich sich auf bestimmte Gesellschaften beschränkt. Das ist richtig. Das ist auch lange diskutiert worden, aber Herr Pietrzok hat es auch schon gesagt, für die beliehenen Aufgaben der bremischen Gesellschaften gilt ausdrücklich auch dieses Gesetz, und die Landesbauordnung tut ein Übriges, um die Positionen der Barrierefreiheit dann auch zu realisieren.

Was den Behindertenbeauftragten betrifft, das war auch eine lange Diskussion im Unterausschuss, haben wir bewusst auf eine Formulierung in diesem Gesetz verzichtet, weil wir auch gar nicht dazu in

der Lage waren, eine Formulierung vorzuschlagen. Das ist ausgeführt worden. Es gab unterschiedliche Positionen der Fraktionen. Von daher war es nicht möglich, in diesem Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt einen konkreten Vorschlag zu entwickeln. Es ist ja ausdrücklich gesagt worden, dass bis Ostern die beiden großen Fraktionen gemeinsam daran arbeiten, einen Vorschlag für einen Behindertenbeauftragten zu gestalten. Wir müssen dann gemeinsam noch einmal abwarten, wie sich dieser Vorschlag dann darstellt. Ich hoffe, dass es dann gelingt, auch diese Position in das Gesetz aufzunehmen.

Insofern kann ich zusammenfassend feststellen, dass natürlich die Verbände nicht zufrieden sind, das ist mir völlig klar, aber wenn man eine Bilanz zieht, wenn man dieses Gesetz auch mit dem Bundesgleichstellungsgesetz abgleicht, an dem wir uns orientiert haben, dann ist es doch ein deutlicher Fortschritt auf dem Weg in die Selbstbestimmtheit für Menschen mit Behinderungen, ihnen überall, in allen Bereichen der Gesellschaft die Zugänge zu ermöglichen, damit keine Ausschlusskriterien stattfinden, damit keine Diskriminierungen stattfinden. Wenn wir uns gemeinsam vornehmen, dieses Gesetz an den vielen Stellen, an denen wir jeden Tag mit diesem Gesetz konfrontiert sind, mit Leben zu erfüllen und dafür einzutreten, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten die Rechte und die Forderungen von Menschen mit Behinderungen auch ernst nehmen und im Rahmen unserer Möglichkeiten umsetzen, dann bin ich sehr zuversichtlich, dass dieses Gesetz dazu einen wichtigen Beitrag leistet. – Danke!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Gesetzesantrag des Senats mit der Drucksachen-Nummer 16/90 in erster Lesung abstimmen.

Wer das Bremische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze mit der Drucksachen-Nummer 16/90 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen?

(Abg. W e d l e r [FDP])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Jetzt lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 16/105 in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen mit der Drucksachen-Nummer 16/105 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und CDU)

Stimmenthaltungen?

(Abg. W e d l e r [FDP])

Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab.

Damit unterbleibt gemäß Paragraph 35 Satz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung.

Meine Damen und Herren, da der Senat bei der Drucksachen-Nummer 16/90 um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung des Gesetzesantrags durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.