Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will es auch kurz machen. Ich kann dem Antrag ebenfalls zustimmen. Ich freue mich, dass wir hier in einer Gemeinsamkeit richtige Maßnahmen, einen richtigen Vorschlag weiterverfolgen. Ich möchte allerdings auf einige Punkte aufmerksam machen, die vielleicht noch nicht angesprochen worden sind.
Wir sind in einer Region in Deutschland, wo wir ringsherum fast ausschließlich von Ländern umgeben sind, in denen es generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt. Wenn man einmal urlaubsmäßig unterwegs ist und aus solchen Ländern wieder einreist in die Bundesrepublik, meinetwegen von Süden her, dann stößt man zunächst natürlich erst einmal auf Geschwindigkeitsbegrenzungen und nach dem Grenzübertritt dann auf Situationen, wo Lkw
Verbote sind. Das ist für das Fahren als Pkw-Fahrer natürlich sehr angenehm, das dient der Sicherheit und selbstverständlich auch dem Verkehrsfluss.
An anderen Stellen, in Dänemark, in den nordischen Ländern, gibt es ebenfalls generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen. Das heißt also, wir müssen uns bei unseren Überlegungen mittelfristig, ich will gar nicht kurzfristig sagen, generell mit solchen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf unseren Autobahnen auseinander setzen. Im innerstädtischen Bereich haben wir das bereits. Ich denke, an vielen anderen Stellen gibt es das auch, aber da sind meistens Verkehrssicherheitsprobleme der Auslöser für solche Regelungen und weniger andere Überlegungen, die das Fahren und die Fortbewegung betreffen.
Das Land Bremen ist in diesem Zusammenhang sehr klein. Die Anteile von Straßen, die hier betroffen sind, sind natürlich entsprechend klein. Das heißt also, wir sind zwingend darauf angewiesen, mit Niedersachsen in eine Verhandlungsposition zu kommen, um entsprechende Bewegung in die Geschichte hineinzubekommen. Ob die A 27, das ist ja keine Durchgangsautobahn wie meinetwegen in Richtung Süden oder in Richtung Hamburg die Hansalinie, ein geeignetes Objekt dafür ist, darüber kann man sicherlich streiten. In der Tendenz aber ist ein LkwÜberholverbot auf dieser Straße sinnvoll, denn wir müssen davon ausgehen, dass die Verkehre, selbst wenn Verlagerungsprozesse auf die Schiene und auf das Schiff stattfinden werden, in diesem Bereich zunehmen werden. Wenn wir uns die Hafenentwicklung ansehen und die Containerströme, die dort passieren, die werden zu einem großen Teil über die Straße bewegt werden, das heißt also, der Lkw-Verkehr wird auch auf der A 27 zunehmen, so dass wir, denke ich, mit solchen Überlegungen richtig liegen.
Ich kann, wie gesagt, dem Antrag zustimmen. Ich freue mich, dass wir ein Konzept bekommen, über das wir uns dann in den Ausschüssen auseinander setzen können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem geballten Druck, den das Parlament in dieser Frage auf uns als Senat ausübt, wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben, als uns dem zu beugen und in intensive Verhandlungen mit Niedersachsen einzutreten.
Ich möchte allerdings vielleicht zwei, drei Bemerkungen machen zu dem, was die Vorredner gesagt haben. Dieter Focke beschrieb den ausführlichen Vermerk aus meinem Hause, der sich mit diesem Thema beschäftigt hat. Zum einen: Solche Vermerke gibt
es durchaus häufiger. Warum sollen sich nicht auch die Abgeordneten einmal damit auseinander setzen? Es gibt aber schon ein paar Punkte, auf die man hinweisen muss, insbesondere für das Bremer Gebiet.
Erstens: Für die A 1 ist natürlich auf dem Bremer Gebiet im Endeffekt durchgehend die Dreispurigkeit beziehungsweise die Sechsspurigkeit erreicht, und es gibt eine sehr moderne Steuerungsanlage, die den Verkehr entsprechend reguliert, wie er anfällt. Ich finde, das müsste auch die Aufgabe sein für moderne Logistikvorhaben, dass man im Endeffekt sagt, wenn hohes Verkehrsaufkommen ist und damit auch eine erhöhte Gefahr, dass Unfälle vorkommen, wenn entsprechende Witterungsbedingungen wie heute sind, dass man dann natürlich auch mit Tempolimit und mit einem Lkw-Überholverbot zu arbeiten hat. Ich finde, wir sollten uns dafür einsetzen, dass man nach dem entsprechenden Umbau der A 27 auf dem Bremer Gebiet, zumindest auf den stark befahrenen Abschnitten, die im Endeffekt auch sechsspurig sind, auch mit ähnlichen modernen Signalsteuerungsanlagen arbeitet, um es letztendlich auch den Gegebenheiten anzupassen.
Die zweite Bemerkung ist, man muss sicherlich unterscheiden. Die Steuerungsnotwendigkeiten der A 1, wenn man nach Hamburg oder aber in das Ruhrgebiet fährt, sind dann erhöht. Wir kämpfen alle für den Ausbau, aber wir wissen auch, dass der Ausbau der A 1 aufgrund des A-Modells eigentlich nach den Maut-Einnahmen geplant war, und ob sich das kurzfristig realisieren lässt, ist zumindest mit einem Fragezeichen versehen. Vor diesem Hintergrund muss man sehen, dass durchaus die Gefahr besteht, dass die A 1 nicht in dem bisher vorgesehenen Zeitrahmen tatsächlich auch nach Hamburg beziehungsweise nach Osnabrück ausgebaut wird. Dann gibt es dort natürlich noch Notwendigkeiten, Verkehr entsprechend zu regeln, und davon ist eine Möglichkeit das Lkw-Überholverbot.
Für Bremerhaven ist natürlich das Aufkommen nicht ganz so hoch, auch wenn wir dort steigende Verkehre haben. Insofern ist die Problemlage, und das wird sicherlich auch bei dem Gespräch mit Niedersachsen deutlich werden, dort eine etwas andere. Deshalb warne ich vor allzu großen Erwartungen, dass man durchgehend, wie es die Abgeordnete Krusche gerade gefordert hat, zu einem LkwÜberholverbot kommt. Ich finde, man muss an dieser Stelle auch sagen, man muss auch aufpassen, wir reden dort von moderner Logistik heutzutage, dass man auch nicht Lkw künstlich von den Autobahnen vertreibt auf die Bundesstraßen, in Ortschaften zum Beispiel et cetera. Deshalb muss man auch dort sehen, wie man Logistikstandorte wie Wilhelmshaven und Bremerhaven zukünftig nach Möglichkeit mit modernen Signalanlagen tatsächlich anbindet. Insofern müsste im Endeffekt auch das mittelfristige Ziel sein, ähnlich wie man es mit der Strecke nach Hamburg bei Posthausen hat, dann weitergehend auch
dort moderne Steuerungselemente auf den Autobahnen entsprechend zu integrieren, dann hat man immer die Möglichkeit, aktuell zu reagieren. Wir nehmen das mit.
Zu den Bundesstraßen im Land Bremen muss man nur noch sagen, da ist natürlich die B 75 eines der Hauptthemen. Auf der B 75 ist meines Erachtens, meines Wissens, wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe, durchgehend Lkw-Überholverbot. Insoweit haben wir dort den entsprechenden Anforderungen des Parlaments schon Rechnung getragen. In diesem Sinne, wir nehmen das ernst, wir werden mit Niedersachsen sprechen, wir werden aber parallel dazu überprüfen, wie wir tatsächlich versuchen können, mit modernen Steuerungsanlagen dem tatsächlichen Bedarf Rechnung zu tragen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Nummer 16/126, Neufassung der Drucksache 16/116, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bevor ich die Sitzung schließe, möchte ich Folgendes bekannt geben: Inzwischen ist interfraktionell vereinbart worden, morgen Vormittag im Anschluss an Tagesordnungspunkt sechs, Gesetz zu dem Vertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Heiligen Stuhl, zunächst den Antrag außerhalb der Tagesordnung, Überweisungspannen offenbaren Strukturfehler, und erst danach die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte zehn und elf zu behandeln.
Nun wünsche ich Ihnen gemeinsam mit Vertretern des Senats und der swb AG einen angenehmen parlamentarischen Abend.