Protokoll der Sitzung vom 24.02.2004

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Koalition löst die bildungspolitischen Probleme nicht, im Gegenteil, er droht sie zu verschärfen. Jedes siebte Kind wird heute vor der Einschulung zurückgestellt. 50 Prozent der Bremer Schüler bleiben heute schon mindestens einmal sitzen. Rund 600 Schüler, heute Morgen hatten wir die Debatte, verlassen die Schule ohne Abschluss. Kinder aus sozial benachteiligten Familien haben viermal so schlechte Bildungschancen wie Kinder aus Akademikerfamilien. Statt früh in die Kinder zu investieren, sie individuell zu fördern, geben wir heute das Doppelte und Dreifache aus für Reparaturen aller Art.

Wir Grünen wollen kein Schulsystem, das weiterhin Kinder ausgrenzt und Verlierer produziert. Das ist schlichtweg zu teuer, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fordern einen deutlichen Paradigmenwechsel! Hoffnungslose Fälle können wir uns nicht leisten. Es werden nicht alle Kinder zu gleichen Ergebnissen kommen, Frau Hövelmann, aber alle Kinder müssen mit der gleichen Intensität und mit der gleichen Qualität gefordert und gefördert werden.

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Da treffen wir uns!)

Das ist die positive Entscheidung, die wir zuerst zu treffen haben. Die Koalitionsschulstruktur hat ein ganz anderes Leitbild: Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen, oder ene mene muh und raus bist du!

Wenn wir wirklich bessere Bildung für alle Kinder wollen, dann müssen wir uns an den Spitzenrei

tern orientieren, trotz Koalitionsvereinbarung, liebe SPD und liebe CDU! Langes gemeinsames Lernen und individuelle Förderung sind dabei die Maxime. Haben Sie das nicht einmal selbst hier in der Bürgerschaft gegenüber der CDU gesagt, Herr Senator Lemke? Ich zitiere: „Ich orientiere mich nicht am deutschen Meister, ich orientiere mich am ChampionsLeague-Sieger. Das ist Finnland, und die haben 60 Prozent Abiturienten. Davon sind wir meilenweit entfernt.“

Weiter sagten Sie in einem Interview zum „Forum Bildung“: „Fördern statt auslesen, nach diesem Prinzip wird offenbar erfolgreich in Finnland gearbeitet. Das sollte auch für uns eine vorrangige Maxime sein.“ Mit der Auslese nach Klasse vier plant die Koalition genau das Gegenteil. In Finnland gestartet und in Niedersachsen geantwortet, Herr Senator Lemke, das muss ich heute hier auch noch einmal aus Sicht der Grünen zu Ihnen sagen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Da nützt auch nicht das Gerede von der notwendigen Qualitätsoffensive, die ja notwendig ist. Es wird aber ein Rahmen geschaffen, ein Korsett, was bestimmte Qualitätsentwicklungen einfach nicht möglich macht. Für die frühe Trennung der Kinder nach Klasse vier und das Festlegen auf vermeintlich begabungsgerechte Wege gibt es keine wissenschaftliche Begründung, und das wissen Sie! Im Gegenteil, es muss darum gehen, Bildungswege möglichst lange offen zu halten. Die Pisa-Sieger machen uns das deutlich vor und schaffen es, mehr Kinder zu mehr und zu besseren Bildungsabschlüssen zu bringen.

Selektion als pädagogisches Prinzip taugt nichts und liegt einem überholten Gesellschaftsentwurf zugrunde. Das ist doch das, was wir aus dem neunzehnten Jahrhundert kennen, die Drei-Stände-Gesellschaft. Ist es das, was wir haben wollen? Wir Grünen wollen das nicht!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das ist der Griff in die bildungspolitische Mottenkiste. Das ist noch nicht einmal der Rollback in die fünfziger, sechziger Jahre. Wir bekommen ein System, das faktisch eine Quadratur des Kreises ist. Die Gravitationskräfte in Ihrem Gesetz sorgen für eine prima Durchlässigkeit nach unten, denn nach unten fällt man immer. Sie können hundertmal von Durchlässigkeit in beide Richtungen reden, das System, das Sie uns heute hier vorschlagen, ist das System mit einer Durchlässigkeit von oben nach unten.

Der Iglu-Forscher Professor Wilfried Bos hat unlängst auch von Ihnen gefordert, wenn man schon ein gegliedertes System auf den Weg bringt, dann muss auch dafür gesorgt werden, dass für die Kinder Brücken gebaut werden, dass nicht unsinnige

Warteschleifen gedreht werden müssen. Sie lösen das aber nicht ein, Kinder müssen beim Bildungsaufstieg Klassen wiederholen und unsinnige Warteschleifen drehen. Nach Klasse sechs droht Kindern, die das Zensurenbild nicht erfüllen, das Hinausschicken aus ihrer Schule. Ist es das, was wir wollen? Wir wollen es nicht! Die Einführung von Noten und die frühe Trennung der Kinder nach Klasse vier kann auch nicht mehr durch drei Gesamtschulen ausgebügelt werden. Dieses Schulgesetz baut Kindern keine Brücken, es setzt Schranken und Hürden für diejenigen, die nicht den Bildungs-ICE nehmen konnten. Die Realität eines gegliederten Schulsystems sieht eben anders aus. Auf 20 Absteiger kommt eben nur ein Aufsteiger. Viele Eltern fühlen sich von Ihnen hintergangen. Ich finde, kaltschnäuzig ist der Umgang mit dem Anliegen der Bremerhavener Eltern, der Umgang mit Experten, mit Wissenschaftlern, mit Lehrern, die wiederholt darauf gedrungen haben, dieses Schulgesetz auszusetzen und die Eltern, die Lehrer und auch die Wissenschaftler mit einzubeziehen. Allein 4300 Eltern in Bremerhaven, Frau Hövelmann, haben innerhalb von drei Wochen Unterschriften gesammelt. In Bremerhaven haben letzte Woche 2000 Menschen gegen dieses Schulgesetz demonstriert. Sie waren als SPD und CDU eingeladen und sind nicht gekommen. Ich finde das sehr schade. Das mag für Sie kein positiver Termin sein, aber die Eltern haben erwartet, dass auch Sie nach Bremerhaven kommen und dort die Schulstruktur erklären und die Fragen beantworten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Jetzt zur Demonstration! Stellvertretend für Sie habe ich eben diese Fragen auf der Rolle mitgenommen. Das sind die 85 Fragen, die Sie vorliegen haben, auf denen steht: Was bedeutet das Zentralabitur für die Möglichkeit von Projektarbeit? In welchen Fächern gibt es in Zukunft zentrale Abiprüfungen? Wohin soll mein Kind nach Klasse vier in Lehe künftig gehen? Was passiert, wenn auf der Pesta in Bremerhaven künftig keine Sekundarschüler mehr erwünscht sind? Das ist nur ein Ausschnitt aus den Fragen. Wir stellen Ihnen das gern hier zur Verfügung. Ich finde, man muss eines noch einmal ganz deutlich machen: War es nicht der SPD-Oberbürgermeister Jörg Schulz, der unlängst gesagt hat, es ist ein Versäumnis der SPD, nicht mit den Leuten zu sprechen? Man hätte ein massives Kommunikationsproblem. Ich kann Ihnen auch sagen, woran es liegt! Wer nicht mehr mit den Menschen in Bremerhaven und Bremen redet, ihnen zuhört und ihre Bedenken ernst nimmt, der macht nicht automatisch gute Politik für die Bürgerinnen und Bürger. Da wundern Sie sich, warum die dumpfen Parolen von Herrn Tittmann Menschen und Stimmen ziehen?

(Zurufe von der SPD)

Die Unzufriedenheit der Menschen, das Gefühl, die tun sowieso, was sie wollen, das Gefühl von Machtlosigkeit, das ist das Fatale, was man dort spüren konnte. Das Fatale, fand ich auch, beschleicht nicht nur die älteren Menschen, das beschleicht auch die jungen.

Große Koalitionen, und ich finde, das ist ein klasse Beispiel dafür, laufen Gefahr, demokratische Spielregeln auszuhebeln, mit satten Mehrheiten die Auseinandersetzung um Argumente zu scheuen. Schulentwicklung ist für mich immer noch ein demokratischer Prozess, und die viel gescholtene Ampel, die wird ja hier von Herr Scherf gern einmal niedergemacht, hat immerhin noch zwei Jahre ein Schulgesetz ordentlich beraten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Zuruf des Abg. K l e e n [SPD])

Wir als Grüne sagen, Herr Kleen, wir wollen nichts tun, aber das, was Sie tun, geht in die falsche Richtung, und das müssen Sie hier auch akzeptieren! Es gibt immerhin noch unterschiedliche Argumente, und wir finden, dass unsere sehr schwer wiegen.

Wir haben Ihnen unseren Reader zum Schulgesetz zur Verfügung gestellt, denn Sie sind es, die heute über dieses Schulgesetz entscheiden. Sie entscheiden über die Bildungschancen der kommenden Generation und können nicht behaupten, Sie hätten keine Ahnung von dem, was Sie beschließen werden. Sie wollen nach sechs Monaten in erster und zweiter Lesung ein Gesetz durchpauken. Sie können sich nicht hier hinstellen, Frau Hövelmann, die richtigen Ziele verkünden und dann jetzt hier ein Gesetz vorlegen, das nur einer Minderheit die Chance einräumt, diese Ziele auch zu erreichen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Zu- ruf der Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD])

Das können wir ja hier gleich noch in der weiteren Debatte testen, wer hier falsch in der Argumentation liegt. Ich sage Ihnen voraus – Sie haben vorhin gesagt, ich heiße Kassandra, ist ja eigentlich ein schöner Name –, das vorletzte Schulgesetz hat 18 Jahre gehalten, das letzte Schulgesetz elf Jahre, dieses Schulgesetz wird beschlossen und muss nach sechs Monaten zum Arzt zur Reparatur und zur Nachbesserung. – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann, das war eine sehr schöne Schreibübung, die Sie da mit der Rolle abgeliefert haben. Ich weiß nicht, wie viele Mitglieder Ih

rer Partei da fleißig schreiben mussten. Wir Abgeordneten, jedenfalls in Bremerhaven, haben dies alle postalisch zugeschickt bekommen. Ich habe mir die Fragen auch angesehen. Zu den meisten Fragen kann man eigentlich wenig sagen, weil das spontane Meinungsäußerungen sind, die man weder aus dem Gesetzentwurf, über den wir heute diskutieren, noch aus sonstigen Dingen beantworten kann. Immerhin aber eine sehr schöne Schreibübung, und da kann ich Ihnen nur herzlich gratulieren.

Angesichts der mir zur Verfügung stehenden Redezeit muss ich meinen Beitrag leider zweiteilen, das heißt, ich werde mich gleich noch einmal melden. Deswegen möchte ich jetzt mit dem ersten Teil beginnen. Der Gesetzentwurf hat ja seinen Grund in der Koalitionsvereinbarung. Die Koalitionsvereinbarung des letzten Sommers ist Auslöser für die hohe Unsicherheit und das schulpolitische Chaos, das sich derzeit in der bremischen Schullandschaft darstellt. Keiner blickt mehr so richtig durch, und keiner findet sich zurecht. Da helfen auch schöne Informationsbroschüren und Aufklärungsgespräche, die Sie im letzten Herbst und Anfang des Jahres gemacht haben, wegen der Kürze der Zeit relativ wenig. Sie erhöhen im Grunde genommen eher die Unsicherheit, als dass sie zur Klarheit beitragen.

Koalitionsvereinbarungen, das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, bezeugen zunächst einmal einen politischen Willen. Sie müssen nicht von den Bürgern, erst recht nicht von der Verwaltung und von den Schulen und damit auch nicht von den Eltern und Schülern ernst genommen werden. Das ist zwar eine wichtige Erklärung, relevant für die Verwaltung, insbesondere für die Schulen, ist das, was im Gesetzblatt steht. Nur das muss man ernst nehmen, und nur das muss man versuchen umzusetzen.

Leider ist es hier in Bremen so gewesen, dass, lange bevor wir heute über ein Gesetz diskutieren, schon versucht wurde, Weichen zu stellen, Weichen in die Richtung, die die Koalition sich hier vorstellt, ohne dass es ein gesetzgeberisches Tun und Handeln und einen gesetzgeberischen Beschluss gibt. Das ist eigentlich eine unmögliche Situation. In anderen Fällen würden Sie das wahrscheinlich selbst kritisieren, dass hier so vorgegangen wird. Gerade aber in diesem Fall wird das von Ihnen mit Füßen getreten.

Das Gesetz, das so gravierend in die Schulstruktur und damit auch in das Erziehungsrecht der Eltern eingreift, kann nach meiner Auffassung, ich habe das schon heute Morgen versucht, deutlich zu machen, nicht in einem Hauruckverfahren in erster und zweiter Lesung in einer Bürgerschaftssitzung durchgepeitscht und sogar rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Das ist nicht seriös, das sage ich ausdrücklich! Das ist auch einer Verwaltung, besonders den Schulen und erst recht nicht den Eltern zuzumuten. Man mag zu den schulstrukturellen Dingen,

die in dem Gesetzentwurf stehen, oder auch zu den Gegebenheiten, die wir im Lande Bremen haben, stehen, wie man will, das Verfahren, das hier an den Tag gelegt wird, spottet jeder Beschreibung. Das ist so nicht akzeptabel.

Nun mag man einwenden, dass angesichts der durch Pisa und Iglu festgestellten Bildungsmisere in Bremen und in Bremerhaven die Reform des Schulrechts überfällig ist. Das mag sicher richtig sein. Dies zu erkennen hat es allerdings nicht der beiden Studien bedurft. Die schlechten Leistungen der Schulen im Lande Bremen waren lange bekannt, zumindest außerhalb Bremens und in der Wirtschaft. Doch ohne die Vergleichsstudien fehlte anscheinend der Mut für eine überfällige Reform. Ohne diese Studien konnte die SPD an ihren bildungspolitischen Vorstellungen festhalten und wähnte sich sogar auf der guten Seite. Erst jetzt kommt Bewegung in die SPDWelt, wobei die Bewegung in Bremen wohl größer ist als in Bremerhaven. Aber auch die CDU brauchte erst die Testergebnisse, bevor sie in die Hufe kam. Acht Jahre Regierungsbeteiligung der CDU haben im Bildungsbereich nichts Entscheidendes bewegt. Es gab einen schulpolitischen Burgfrieden, man hat sich belauert, mehr aber auch nicht.

Schon ein Blick in die Koalitionsvereinbarung machte deutlich, dass zwischen den Koalitionsparteien unvereinbare schulpolitische Vorstellungen bestehen. Wenn dann noch die Schulverwaltung ihren so genannten Sachverstand einbringt, dann kommt etwas heraus, was keiner mehr so richtig durchschaut. Wenn ich es richtig sehe, zerfällt das bremische Schulwesen künftig in zwei Teile, einen CDUTeil und einen SPD-Teil, wobei der SPD-Teil entgegen der landläufigen Auffassung in der Realität überwiegt. Wir bekommen auch in der Schulstruktur die große Koalition, allerdings aufgrund der Gegebenheiten mit SPD-Dominanz. Mit Vernunft und Sachverstand hat das alles wenig zu tun.

Mit dem Änderungsgesetz sollen entsprechend der diffusen Koalitionsvereinbarungen strukturelle Veränderungen des bremischen Schulsystems beschlossen und rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Weitere Änderungen stehen ins Haus, werden also noch folgen, folgen müssen, weil eklatante Punkte in dem heutigen Gesetzentwurf nicht enthalten sind.

Schulstrukturen sind für die Organisation des Unterrichts und Lernens wichtig, sie besagen aber wenig über die Qualität des Unterrichts und die Inhalte des Lernens. Die ins Auge gefassten Änderungen der Schulstruktur erfordern zwangsläufig umfangreiche Veränderungen an den Lerninhalten und an der Art und Weise, wie diese Lerninhalte vermittelt werden. Dazu sagt der vorgelegte Gesetzentwurf leider nichts. Die im Gefolge der Pisa-Diskussion ergriffenen Maßnahmen in der Vergangenheit können hier nur ganz bedingt angeführt werden. Die Eltern, die jetzt entscheiden müssen, auf welche Schule ihre Kinder gehen sollen, wollen aber jetzt

zum Beispiel wissen, welche Grundschule in Frage kommt, wie der Unterricht in der neuen Sekundarschule aussieht, wie sich das mit dem Abitur nach zwölf Jahren darstellt oder wie die Übergänge zwischen den verschiedenen Schularten möglich gemacht werden. Das sind berechtigte Fragen, deren Beantwortung Zeit braucht, Zeit, die die Koalition nicht zu geben bereit ist.

Stichwort Elternwille und freie Schulwahl: Ich gehörte seinerzeit Anfang der neunziger Jahre, als ich im Schulausschuss in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven war, zu denjenigen, die für Bremerhaven das damals sehr fortschrittliche Ortsgesetz zur freien Schulwahl im gesamten Stadtgebiet erarbeitet und politisch mit durchgesetzt haben. Damit konnten wir uns, in Bremerhaven zumindest, endlich von dem unseligen Zuweisungssystem lösen, das die SPD und ihre Anhänger damals pflegten und mit dem die Eltern und Schüler in ihrer Wahlfreiheit behindert und gegängelt wurden. Leider findet sich von diesem freizügigen, stark auf Elternund Schülerwünsche eingehenden freien Anwahlsystem nicht viel im Gesetzentwurf. Das unliberale Zuordnungs- und Zuweisungssystem triumphiert vielmehr, für Liberale eine Horrorvorstellung. Warum geben Sie den Eltern nicht eine größere Freiheit in der Wahl ihrer Schule?

Die einzige Schranke, die es geben darf, ist die Kapazitätsschranke, und hier muss die Raumfrage das entscheidende Kriterium sein. Personelle Engpässe sind in unserem Zwei-Städte-Staat sehr viel leichter lösbar als in einem Flächenstaat à la Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen. Wenn ich mir die Aufnahmeordnung anschaue, die gerade erst beschlossen worden ist und die nach In-Kraft-Treten des Gesetzes dann in Kraft gesetzt werden soll, die die Aufnahme der Schüler in die Grundschule, in die Sekundarstufe-I-Schulen und in die gymnasiale Oberstufe regelt, dann graust es mich.

Erstklässler sollen im Regelfall einer wohnortnahen Grundschule zugewiesen werden, als ob die Eltern nicht selbst beurteilen können, welche Grundschule für ihr Kind richtig ist! Meist ist es eh die wohnortnahe Grundschule. Warum dann diese Gängelei? Für die Aufnahme in die sechsjährige Grundschule gibt es hingegen ein stadtweites Wahlrecht für die Eltern, eine völlig überflüssige Privilegierung dieser Schulart. Wenn die Zahl der Anmeldungen zu einer sechsjährigen Grundschule die vorhandenen Plätze übersteigt, gibt es ein Zulassungsverfahren, bei dem die Länge des Weges entscheidet. Ausnahmen, jedenfalls nach diesem Kriterium, sehe ich keine, die gibt es ganz offenkundig nicht.

Bei den Sekundarstufe-I-Schulen – das sind die neue Sekundarstufe, also die Zusammenfassung von Haupt- und Realschule, die Gesamtschulen und das durchgehende Gymnasium – gibt es erfreulicherweise die Möglichkeit der stadtweiten Anwahl einer passenden Schule als Grundsatz, also eine freie

Schulwahl, so wie wir sie eigentlich wollen. Allerdings wird dieser erfreuliche Grundsatz sofort wieder eingeschränkt, denn bei Übernachfrage läuft ein besonderes hoch bürokratisches Zulassungsverfahren an, das mich stark an das Numerus-ClaususVerfahren im Hochschulbereich erinnert. Dieses besondere Zulassungsverfahren strotzt nur so von Quotierungen und Vorbelegungen für bestimmte Schülergruppen. Ein Monster an Bürokratie entsteht dabei, ich möchte das einmal als einen Zulassungsmoloch bezeichnen, sogar mit stadtbremischer Sonderregelung für das Alte Gymnasium, schrecklich! Warum überlässt man die Anwahl der weiterführenden Schulen nicht ebenfalls den Eltern beziehungsweise den Kindern? Die wissen doch am ehesten, was für sie richtig ist und welche Schule für sie passend ist. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die die Empfehlung der Schule für den weiteren Schulbesuch eines Kindes in den Wind schlagen, im Gegenteil. Diese Empfehlung sollte aber primär ein Ratschlag für die Eltern sein und nur im Falle eines eventuellen Auswahlverfahrens neben wenigen anderen objektiven Kriterien eine Rolle spielen. Auch die Aufnahme in die GyO, die gymnasiale Oberstufe, ist im Grunde genommen ein Zuweisungssystem mit besonderen Regelungen für die neuen Gesamtschuloberstufen und mit speziellen bremischen Regelungen. Da es sich bei der Aufnahmeordnung um eine landesweit geltende Regelung handeln wird, gilt sie natürlich auch in Bremerhaven. Die wesentlich freieren Regelungen Bremerhavens, was die Schulwahl anbetrifft, werden mit der neuen Aufnahmeverordnung beseitigt. Insgesamt betrachte ich das, was zur freien Schulwahl, zu den Wahlmöglichkeiten der Eltern geregelt wird, als einen Rückschritt. Eltern und Schüler werden in ihrer Schulwahl über die Maßen reglementiert und bevormundet. Von freier Schulwahl und Stärkung des Elternwillens ist da für mich nichts feststellbar. Hiermit möchte ich zunächst einmal den ersten Teil meiner Rede beenden. Ich möchte gleich noch zu den strukturellen neuen Regelungen etwas sagen und zu Bremerhavener Besonderheiten, denn da gibt es, denke ich, auch noch einiges Bemerkenswertes festzustellen. – Vielen Dank erst einmal!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rohmeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Wedler, also allein beim ersten Teil Ihres Beitrags stellt sich bei mir ganz massiv die Frage – ich bin ganz erschüttert –: Was ist eigentlich liberale Bildungspolitik? Sie haben nur so ein bisschen gesagt, wogegen Sie sind, aber wofür Sie sind, haben Sie schon einmal gar nicht gesagt. Ich darf einmal daran erinnern, dass Sie von ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

unliberaler Zuweisungspolitik gesprochen haben. Das Schulgesetz, das bisher in Kraft war, wurde unter massiver Mitwirkung der FDP in der Ampelkoalition gemacht, daran haben Frau von Schönfeld und andere aus Ihrer Partei massiv mitgearbeitet. Es ist ein bemerkenswerter Erkenntnisgewinn, dass Sie das jetzt kritisieren, aber es fällt auf Sie selbst zurück.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich will noch einmal etwas zum Zeitraum der Beratungen sagen! Wir haben im letzten Jahr die erste Deputationsberatung gehabt, hatten dann einen wirklich langen Zeitraum, in dem Stellungnahmen eingeholt wurden und abgegeben werden konnten. Dann hat es eine erneute Befassung in der Deputation und im Senat gegeben, der runde Tisch hat sich noch einmal getroffen, wobei die Rolle des runden Tisches ja durchaus immer sehr kontrovers diskutiert wurde, aber auch dies wurde beim runden Tisch Bildung diskutiert. Man kann nicht sagen, dass es hier keine Beratung gegeben hätte. Herr Wedler, Sie gehören nicht der Bildungsdeputation an, aber Sie können auch nicht sagen, dass es so etwas nicht gegeben hat. Dann machen Sie sich bitte vorher schlau, bevor Sie hier so etwas behaupten!

(Beifall bei der CDU)

Unbestreitbar ist, dass eine Verunsicherung vorhanden war. Diese Verunsicherung ist zum Teil auch von interessierter Seite mutwillig geschürt worden. Sie ist auch das Ergebnis der jahrzehntelangen Schulbezirksgrenzen, meine Damen und Herren. Die Eltern waren es in Bremen ja gar nicht gewohnt, dass sie etwas frei wählen konnten. Das Alte Gymnasium, Herr Kollege Wedler, und auch da müssen Sie sich bitte vorher schlau machen, bevor Sie hier etwas behaupten, hatte aufgrund seiner Fächerkombination, die nun landesweit einmalig ist, immer eine gewisse Sonderstellung. Auch für das HermannBöse-Gymnasium gilt im Übrigen eine freie Anwahl, weil es dort ein bilinguales Profil gibt. Wir haben nichts dagegen, wenn mehr Schulen in eine entsprechende freie Anwahl kommen, aber auch dies ist ein Prozess, den wir dann im Rahmen einer Koalition klären müssen. Auch das hat etwas mit realer Politik zu tun.

Man kann nicht sagen, dass es eine Augenwischerei ist, meine Damen und Herren, wenn wir sagen, dass Eltern in Bremen zum ersten Mal die Möglichkeit haben, ihr Kind von Blumenthal nach Osterholz zu schicken, wenn sie es denn unbedingt wollen. Dies war bisher unmöglich. Sie konnten ihr Kind im Prinzip nicht einmal in den Nachbarstadtteil schikken, und wir haben jetzt in einem Prozess ein Kontingent gefunden, das 20 Prozent beträgt. Wir haben auch vereinbart – die SPD-Fraktion hat für sich