Ich lasse jetzt über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes, Drucksachen-Nummer 16/129, in erster Lesung abstimmen.
Die namentliche Abstimmung hat folgendes Ergebnis: 14 Nein und 64 Ja! Damit ist das Schulgesetz in erster Lesung beschlossen.
Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich jetzt darüber noch einmal abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grünen haben ja schon heute Morgen in der Geschäftsordnungsdebatte gesagt, dass wir es nicht für sinnvoll halten, so ein Gesetz hier im Handstreich durch das Parlament zu pauken. Ich würde auch ganz einfach sagen: Ehe man das Gesetz, so wie es in der Presseerklärung der SPD steht, in zwei Jahren überprüft, nehmen Sie sich noch einmal vier Wochen bis zur März-Sitzung Zeit und überlegen Sie sich einmal, wie Sie diese 87 Fragen der Bremerhavenerinnen und Bremerhavener beantworten wollen! Überlegen Sie sich in diesen vier Wochen noch einmal, ob Therapie und Diagnose in einem sinnvollen Zusammenhang stehen!
Wir waren uns ja in vielen Punkten einig, was die Diagnose des Bremer Schulsystems betrifft. Nicht einig sind wir uns in der Therapie, und daran krankt auch die Debatte. Sie stellen keinen Zusammenhang her zwischen dem, was Sie in vielen Punkten richtigerweise in Bremen an Fehlern entdecken, und den Maßnahmen, die Sie da ergreifen. Das Auseinanderdividieren von Kindern nach der vierten Klasse ist keine Antwort auf all das, was wir hier in Bremen vorfinden.
Nehmen Sie sich vier Wochen Zeit zu überlegen, warum sich die CDU eigentlich feiert, weil sie in den letzten zwei Jahren nichts dazugelernt hat! Nehmen Sie sich vier Wochen Zeit, darüber nachzudenken, warum der Widerstand in der SPD massiv ist! Machen Sie ein Schulgesetz für die Menschen! Ich gehe davon aus, dass Sie das hier weiterhin betreiben werden und das Schulgesetz auch in zweiter Lesung beschließen werden. Ich bin sicher, dass Sie noch viele Schwierigkeiten mit dem, was Sie heute beschlossen haben, bekommen werden, von den Kostenfolgen einmal ganz zu schweigen. Was Sie hier machen, ist nicht nur inhaltlich, sondern auch vom Verfahren her ein Armutszeugnis Ihrer Politik!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte die inhaltliche Debatte nicht so wie die Kollegin Linnert wieder aufnehmen. Die Inhalte und die Argumente sind ausgetauscht worden. Ich bin der Meinung, Frau Kollegin Linnert, dass wir nicht verantwortungslos handeln, sondern dass wir verantwortungslos handeln würden, wenn wir noch zuwarten würden
und damit ein Umsetzen des Schulgesetzes erst zum Schuljahr 2005/2006 möglich machen würden. Deshalb beantrage ich die zweite Lesung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stelle keinen Geschäftsordnungsantrag, sondern ich diskutiere zu dem Punkt zweite Lesung ja oder nein. Ich hatte heute Morgen ja beantragt, dass wir hier zwischen erster und zweiter Lesung eine Anhörung durchführen. Ich glaube, vier Wochen Frist, die man sich dafür nehmen könnte, würden da nicht schaden.
Das weitere Procedere könnte die Verwaltung immer noch realisieren. Deswegen ist es heute nicht notwendig, hier eine zweite Lesung zeitgleich mit der ersten Lesung durchzuführen. Ich denke, es sind noch nicht alle Argumente ausgetauscht, und dies könnte man in dieser Zwischenzeit nachholen. Es ist ein unüblicher Weg, der hier beschritten wird, dass man die erste und die zweite Lesung an einem Tag bei einem so wichtigen Gesetz durchführt. Das kann in Einzelfällen durchaus richtig sein, aber bei dieser wichtigen Gesetzesmaterie ist das nicht korrekt und auch nicht sehr seriös. Deswegen würde ich mich heute gegen die zweite Lesung an gleicher Stelle aussprechen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes, Drucksachen-Nummer 16/129, in der in erster Lesung angenommenen Fassung in der zweiten Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts Mitteilung des Senats vom 16. Dezember 2003 (Drucksache 16/101) 2. Lesung
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer elften Sitzung am 29. Januar 2004 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts, Drucksachen-Nummer 16/101, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.