Es gibt für das Jahr 2003 für den Bundesverkehrswegeplan, der jetzt gerade im Gespräch ist, einen weiteren Bedarf mit Planungsrecht und einen besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag, so dass ich fest davon ausgehe, dass das Projekt Küstenautobahn einen entsprechenden weiteren Push bekommt. Deshalb, lieber Herr Tittmann, und Sie können sich gleich gern das dritte Mal melden, ich will sonst auf die einzelnen Punkte hier nicht eingehen, ist dieses Projekt Küstenautobahn auf einem sehr guten Weg.
Bei dieser Veranstaltung war die Bundesregierung vertreten, und da ist noch einmal sehr eindringlich das gemeinsame Interesse Bremens, Niedersachsens und aller Gemeinden in der Region deutlich geworden: Jawohl, wir wollen diese Küstenautobahn. Dies unterstreichen wir nachdrücklich, und insofern haben wir mit einem besonderen Nachdruck die Aufforderung, die das Parlament im Jahr 2001 hier an den Senat herangetragen hat, erfüllt, in dem Fall sogar übererfüllt, und ich bin mir sicher, dass dieses Projekt bei allen Finanzierungsproblemen, die es im
Moment beim Bundesverkehrsminister gibt, auf gutem Weg ist. Ich glaube, es ist allen Beteiligten klar, dass wir mittelfristig für den Infrastrukturausbau Autobahnen sowieso andere Finanzierungsformen brauchen, über die macht man sich gerade in der nationalen Debatte entsprechende Gedanken. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass wir uns noch einmal etwas ausführlicher nicht nur mit dem Antrag von Herrn Tittmann, sondern mit diesem Thema hier beschäftigt haben. Ich glaube, dass wir auf gutem Weg sind, dieses Infrastrukturprojekt auch tatsächlich zu realisieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der CDU)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Senator Eckhoff, da Sie nun nicht willens oder nicht in der Lage dazu waren, meine Frage zu beantworten, möchte ich Sie gern fragen, wann und zu welchem Thema der Bundesrat terminlich auf Initiative Bremens sich dieses Themas Küstenautobahn angenommen hat und darüber diskutiert und debattiert hat. Wenn Sie gleich nach vorn kommen könnten und mir die Frage beantworten könnten, wann und wo sie das Thema behandelt haben! Meine weiteren Fragen sind von Ihnen auch nicht beantwortet worden. – Ich bedanke mich!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Abgeordneten Tittmann, DVU, mit der Drucksachen-Nummer 16/138 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! interjection: (Dafür Abg. T i t t m a n n [DVU])
Korruptionsbekämpfung und interne Ermittlungen verstärken und effektivieren Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Januar 2004 (Drucksache 16/128)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das wir heute mit unserem Antrag als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt haben, wollen wir jenseits der tagesaktuellen Debatten in Bremen hier über Fälle, die nun in den letzten Jahren dieses Haus und die Öffentlichkeit sehr beschäftigt haben, führen, weil wir glauben, dass es eine in allen Ländern sehr dringliche Sachdebatte ist, wie die Länder, Kommunen, aber auch der Bund mit dem Phänomen der Korruptionsbelastung, das in den letzten Jahren in Deutschland leider zu- statt abgenommen hat, umgehen. Ich sage das bewusst, weil ich es auch für die später folgende Debatte gern hätte, dass wir uns sachlich mit den hier von den Grünen geforderten Punkten auseinander setzen und dass Sie – ich weiß noch gar nicht, wie Sie zu dem Antrag stehen –, falls Sie den Antrag ablehnen wollen, das sachlich und fachlich an den einzelnen Punkten dann auch begründen. Deswegen, glaube ich, ist es wichtig, dass wir die konkreten Vorkommnisse hier in Bremen, so schwer gerade mir das hier, wie Sie wissen, fällt, ein Stück weit außer Acht lassen.
Wir haben es hier, glaube ich, wenn man sich die Entwicklung in den Ländern anschaut – viele Studien, viele fachliche Beiträge in Bremen –, mit einem gewissen Modernisierungsbedarf, mit einem gewissen Nachholbedarf in der Frage der Korruptionsbekämpfung zu tun. Das hat mehrere Gründe. Ein Grund, den Sie immer wieder finden werden, ist, und das ist, glaube ich, auch allen relativ einsichtig, es gibt einen Zusammenhang, und da ist Bremen sehr weit fortgeschritten, zwischen dem Phänomen der Privatisierung, der Auslagerung von staatlichen Aufgaben in immer mehr Gesellschaften und Untergesellschaften, zwischen der Unübersichtlichkeit, die dadurch entstanden ist, und der Schwierigkeit, Korruption effektiv zu bekämpfen. Das ist in allen zentralen Beiträgen, die Sie zu diesem Thema bundesweit finden können, ein ganz zentraler Punkt, und deshalb kommt natürlich auch auf uns in Bremen diese Frage zu, da wir die Auslagerung von staatlichen Aufgaben in Gesellschaften hier sehr stark betrieben haben, dieses Thema auch anzugehen, wie durch diese dann entstehende, sagen wir es einmal vorsichtig, etwas Unübersichtlichkeit es nicht dazu führt, dass hier mit nicht legalen Methoden Aufträge und andere Dinge von den entsprechenden Firmen an Land gezogen werden können.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Ich glaube, es liegt auf der Hand, erstens, warum Korruption sehr gefährlich ist für das Gemeinwesen. Der niedersächsische Innenminister Schünemann von der CDU schätzt den materiellen Schaden, der allein in Niedersachsen im Jahr 2002 entstanden ist, auf 400 Millionen Euro in diesem Bereich. Da kann man schon einmal sehen am Beispiel Niedersachsens, wie hoch die zuständigen Politiker dort den materiellen Schaden einschätzen. Es entsteht aber auch, und das ist, glaube ich, hier im Haus auch unzweifelhaft, ein großer moralischer Schaden durch dieses Phänomen. Der moralische Schaden ist natürlich die Politikverdrossenheit, die Frage, wie die Bürgerinnen und Bürger noch zu diesem Staat stehen können, und dass die in der Bundesrepublik einstmals vorbildlichen und guten Standards immer mehr verwässert werden, zu der Frage, werden nicht eigentlich die Falschen begünstigt, wenn man hier nicht scharf genug hinschaut, wenn man hier den Dingen ein wenig ihren Lauf lässt. Nun ist es so, dass Sie sagen werden, dass Bremen hier bereits einiges geleistet hat. Ich stehe auch gar nicht an zu sagen, dass das nicht so ist. Die einschlägigen Vorschriften des Senats aus dem Jahr 2001 gibt es. Unser Antrag sieht sich ausdrücklich nicht als Alternative zu diesen Vorschriften des Senats, sondern als die notwendige Weiterentwicklung, die automatisch nach diesen Vorschriften, wie sie erlassen worden sind, eigentlich kommen müsste, die aber von Seiten der Koalitionsfraktionen und des Senats bisher ausgeblieben ist. Das heißt, die Verwaltungsvorschriften des Senats sind auf dem Papier zunächst einmal eine Anerkennung, dass wir das Phänomen der Korruption im Bereich der Behörden angehen, dass wir viele Regelungen haben. Wir haben eine Kleine Anfrage gestellt, welche davon wie umgesetzt werden. Was jetzt fehlt, ist als Konsequenz aus diesen ganzen Dingen, die der Senat selbst in seiner eigenen Initiative 2001 auf den Weg gebracht hat, nun sanktionsbewehrte und auch tatsächlich greifende Instrumente zu schaffen, die all diesen Absichten, die in den entsprechenden Initiativen des Senats auf dem Papier stehen, auch tatsächlich zur Durchsetzung verhelfen. Insofern ist unsere Initiative heute eine logische Folge und logische Ergänzung der Initiative des Senats. Auch in diesem Punkt möchte ich Sie bitten, es ganz genau zu begründen, falls Sie nicht damit einverstanden sind, falls Sie das heute ablehnen wollen, denn im Grunde genommen greifen wir Ihre Initiative auf, führen sie fort und stellen heute mit unserem Antrag die logische Konsequenz dieser Ihrer sachlichen Initiative hier in der Bürgerschaft zur Debatte. (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)
gen das Hamburger Modell erscheint mir, nachdem ich es mir mehrfach aus der Nähe angesehen habe, hier sehr verdienstvoll und sehr effektiv. Um Missverständnisse gleich auszuschließen, das ist kein Modell, das etwa vom Innensenator Schill oder in den letzten beiden Jahren in die Wege geleitet worden ist, sondern es hat sich schon seit Anfang der neunziger Jahre in Hamburg unter den verschiedensten Regierungen der unterschiedlichsten Couleur sehr bewährt. Man kann, denke ich, davon in Bremen eine Menge lernen, aber auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben hier in den letzten Jahren vorbildliche Initiativen in die Wege geleitet.
Worum geht es im Einzelnen? Es geht in der Grundsubstanz zunächst einmal darum, und das ist in Hamburg, wie ich finde, sehr gut gelungen, dass die politisch maßgeblichen Kräfte den politischen Willen zur Umsetzung einer konsequenten Bekämpfung der Korruption tatsächlich erkennen lassen und dann auch die entsprechenden Maßnahmen treffen. Das hat bis heute hier gefehlt. Wenn Sie sich die einzelnen Hamburger Maßnahmen anschauen, werden Sie sehen, worin der Unterschied besteht, und diese Initiative möchten wir hier anregen, dass Sie mit uns zusammen heute diesen Schritt gehen, dass wir dies auch in Bremen tun, meine Damen und Herren.
Es gibt im Bereich der Senatsbehörden und der Gesellschaften in Hamburg ein sehr ausführliches Konzept zur Korruptionsbekämpfung. Es gibt eine regelmäßige Antikorruptionskonferenz, die aber nicht nur über das Thema redet nach dem Motto, schön, dass wir einmal darüber geredet haben, sondern ganz konkrete Maßnahmen beschließt und auch sehr viel Nachdruck und finanzielle Mittel dort investiert, um diese Dinge auch umzusetzen.
Ad eins, um hier nur die wichtigsten Punkte in dieser Rede anzusprechen, glauben wir, dass sich das so genannte Dezernat „Interne Ermittlungen“ sehr bewährt hat, eine Einheit, die sowohl Korruptionsbekämpfung als auch interne Ermittlungen im Bereich der staatlichen Behörden, der Polizei und so weiter konzentriert und schlagkräftig versammelt hat. Wir haben dort, wenn man einmal mit dem Leiter dieser Einheit in Hamburg, Herrn Kreuzer, spricht, wirklich alle Befugnisse und alle Ressourcen, die man braucht, um dieses Phänomen effektiv zu bekämpfen, wie gesagt, im Moment unter einem CDUgeführten Senat, davor auch unter SPD-geführten. Auch hier würde mich interessieren, warum CDU und SPD in Bremen ein solches Modell für Bremen ablehnen. Das Dezernat „Interne Ermittlungen“ ist sowohl personell als auch von der Einbettung in die Senatshierarchie, nämlich nicht als Einheit der Polizei, sondern direkt dem Staatsrat und Senator für Inneres unterstellt, und von den Kompetenzen sowie von der Ausstattung her in der Lage, und das tut
es auch, wenn Sie die Erfolge in Hamburg auf diesem Gebiet sehen, diese Dinge tatsächlich kompetent zu bekämpfen.
Wir haben an zweiter Stelle einen Unterschied im Vergleich zu Bremen im Bereich der Staatsanwaltschaft. Hamburg hat nämlich ein eigenes Dezernat bei der Staatsanwaltschaft. Auch hier ist es so, dass wir in Bremen zwar Staatsanwälte haben, die sich um das Phänomen kümmern, die aber noch eine Menge anderer Aufgaben haben, was dazu führt, und das können die Hamburger sehr gern bestätigen, dass sie mit viel weniger Nachdruck die sich immer wieder und weiter verändernden Methoden im Bereich der Korruption bekämpfen können, als es in einem Schwerpunktdezernat der Staatsanwaltschaft möglich wäre.
Sie werden sehen, dass dieses Dezernat bei der Polizei nur Sinn macht, wenn auf der anderen Seite bei der Staatsanwaltschaft tatsächlich Abnehmer sind, die die ermittelten Fälle bei der Staatsanwaltschaft übernehmen und auch zu einem Abschluss bringen, der dann auch eine abschreckende Wirkung auf alle anderen hat, die in diesem Bereich tätig werden wollen. Wir haben eine sehr intensive ressortübergreifende Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung, mit dem Rechnungshof, den Betriebsprüfern der Finanzbehörde, wir haben hier auf der Basis geltender Datenschutzgesetze und -regelungen, wie ich finde, eine größtmögliche Effektivität in diesem Bereich.
Ich komme jetzt noch zu zwei Punkten unseres Maßnahmenkatalogs, die auch in Hamburg und anderswo verwirklicht sind. Das eine ist, weil wir es bei der Korruption immer mit einem opferlosen Verbrechen zu tun haben – das heißt, es gibt im Grunde nur Täter, und Opfer ist die Allgemeinheit beziehungsweise sind die Steuern zahlenden Bürgerinnen und Bürger, weil der Schaden „lediglich“ in diesem Bereich entsteht, aber kein direktes Opfer vorhanden ist, es gibt eine große Schwierigkeit in den Ermittlungen, das können Ihnen alle Polizeibeamten und Staatsanwälte erzählen, die in diesem Bereich tätig sind, sie haben nämlich große Schwierigkeiten, die Vorgänge tatsächlich dingfest zu machen –, brauchen wir in diesem Bereich sehr konzentriert eine Möglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Verwaltung, die solche Vorgänge beobachten, auch anonyme Hinweise loszuwerden. Das hat sich sowohl in Hamburg als auch in Niedersachsen und anderswo sehr bewährt. Es sind darüber sehr viel mehr Informationen gekommen, mit denen man den Tätern etwas besser auf die Schliche kommen konnte, als das der Fall ist, wenn man ein solches Telefon nicht schaltet. Ich glaube, dass so etwas bei der Korruptionsbekämpfung ganz und gar unverzichtbar ist.
Eine letzte Anregung aus diesem Hamburger Modell ist, und das betrifft uns jetzt nicht direkt als Exekutive und Legislative, die hervorragende Einbindung der Hamburger Wirtschaft, also der Industrieund Handelskammer, die sich sehr aktiv in diesem Bereich engagiert. Es gibt dort einen Verein aus ehemaligen Handelskammerpräsidenten und anderen Wirtschaftsführern, sage ich einmal, der nennt sich PRO HONORE, der eine eigene Beratungsstelle, ein eigenes Telefon geschaltet hat für Menschen, die in der Wirtschaft beschäftigt sind, auch für Vorstände von Wirtschaftsunternehmen, die sich an diese Stelle wenden wollen, auch mit großem Erfolg eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft! Dies, finde ich, täte uns auch in Bremen gut, wenn der Senat in diese Richtung noch einmal mit der Handelskammer in Bremen und in Bremerhaven ins Gespräch käme, weil man gerade mit solchen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft in diesem Bereich die staatlichen Maßnahmen sehr gut ergänzen kann.
Ich will nur kurz erwähnen, dass Nordrhein-Westfalen mit einer in diesem Fall rotgrünen Koalition jetzt vorangegangen ist, Betriebe, die sich um öffentliche Aufträge bemühen, die aber mit Korruption auffällig geworden sind, auf eine so genannte schwarze Liste – förmlich heißt das Register, aber der Begriff, den man besser versteht, wäre schwarze Liste – zu setzen, die sie für einen bestimmten Zeitraum von öffentlichen Aufträgen ausschließt. Hier ist wieder das Phänomen, das öfter sehr gut wirkt, nämlich dass man bei den Eigeninteressen der Wirtschaft ansetzt, sprich bei der Möglichkeit, mit öffentlichen Aufträgen Geld zu verdienen. Wer hier sozusagen einmal die Finger in den Mustopf gesteckt hat, kommt dann einfach für drei oder fünf Jahre auf diese Liste und kann keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen. Nordrhein-Westfalen geht damit voran, und ich glaube, dass wir bundesweit dies hier auch ganz dringend brauchen.
Wir haben in unserem Antrag des Weiteren den Vorschlag, dass wir für die Menschen, die sich mit Hinweisen anvertrauen – und das können Sie sich vorstellen, das ist praktisch nicht ganz einfach, gegen die eigenen Vorgesetzten auszusagen –, in diesen Fragen eine weitere Maßnahme brauchen, nämlich dass wir überlegen müssen, ob diese Menschen zumindest von arbeits- und disziplinarrechtlichen Konsequenzen, wenn sie selbst an korruptiven Vorgängen beteiligt waren, freigestellt werden sollen. Das ermuntert Menschen, hier tätig zu werden und sich eher zu äußern.
Der niedersächsische Innenminister Schünemann bringt es, finde ich, ganz gut auf den Punkt. Er sagt nämlich, die Ehrlichen haben Angst, sich zu melden. Man muss natürlich fragen, ist das die Situation, die wir wollen, dass die Ehrlichen Angst haben und die
Unehrlichen triumphieren. Ich frage Sie auch hier konkret, wieso Sie eigentlich einer solchen Maßnahme in Bremen nicht zustimmen wollen, falls Sie die Absicht haben, aber vielleicht kommt es nachher in Ihren Beiträgen auch ganz anders, und Sie finden das alles so toll, dass Sie dann gleich zustimmen werden.
Es kommt ein weiterer Punkt, den wir in diesem Hause hatten, der für Bremen, wie ich finde, kein Ruhmesblatt darstellt, der auch bei allen, die über Korruptionsbekämpfung nachdenken, eine wichtige Rolle spielt, nämlich ein Informationsfreiheitsgesetz. Wir waren schon einmal einen Tag vor einer Verabschiedung eines solchen Gesetzes hier in diesem Hause,
und ich finde, die Tatsache, dass das nicht geklappt hat, ist ein weiterer Rückschlag gewesen in diesem Bereich.
Die Grünen werden, ich bin mir bei meiner Kollegin Frau Stahmann ganz sicher, noch in diesem Frühjahr wieder einen Gesetzentwurf für das Informationsfreiheitsgesetz einbringen. Alle Erfahrungen in Skandinavien, in anderen Ländern sagen, wenn die Bürger Informationen haben über staatliche Aufträge und deren Abwicklung, wenn man das einsehen kann, wenn es hier eine Transparenz gibt, dann ist das ein Beitrag dazu, dass Korruption zurückgedrängt wird. Es ist so, dass alle Länder, die ein Informationsfreiheitsgesetz haben, ganz weit unten auf dem Korruptionsindex von Transparency International stehen und dass von keinem der Fachleute bestritten wird, dass zwischen dem einen und dem anderen ein wichtiger Zusammenhang besteht. Noch ein Grund neben den vielen anderen, ein Informationsfreiheitsgesetz endlich in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, meine Damen und Herren!
Herr Präsident, ich darf zum Schluss kommen! Wir haben, wie ich finde, in Bremen teilweise das Gegenteil von dem, was ich vorhin aus Hamburg berichtet habe, wir haben in Bremen einen sehr unverantwortlichen Umgang gehabt in der Vergangenheit mit diesem Thema. Ich erinnere daran, dass selbst der Bürgermeister bei zwei Gelegenheiten öffentlich hier in diesem Bereich Stellung genommen hat, das heißt, sich öffentlich sehr positiv gegenüber Personen, gegenüber Firmen geäußert hat, gegen die gleichzeitig schwerwiegende Vorwürfe und Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft existieren.
Das ist auch bei allen Experten, die sich um Korruptionsbekämpfung kümmern, ein wichtiger Punkt: Politik muss eindeutig und klar für die Sache der Bürgerinnen und Bürger streiten, muss sich nicht gemein machen mit denen, die der Öffentlichkeit schaden, sondern muss eine ganz konsequente Linie dagegen stellen, und wir haben zwei Gelegenheiten in Bremen gehabt, bei denen dies nicht passiert ist. Hier stelle ich die Integrität der übergroßen Mehrheit der Politiker der großen Koalition überhaupt nicht in Frage, aber in zwei Einzelfällen haben wir eine Situation gehabt, in der Bürgermeister Scherf sich hier genau gegenteilig geäußert hat, wie es verantwortliche Politiker eigentlich tun sollten. Deswegen finde ich, dass heute die Gelegenheit wäre, dass das Haus, die Legislative, mit diesem Antrag und diesen Punkten hier noch einmal ein Zeichen genau in die andere Richtung setzen könnte. Das heißt ganz klar, es gibt eigentlich keine Gründe, diesem Antrag der Grünen nicht zuzustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, Herr Dr. Güldner, entlarvender hätten Sie es nicht machen können als mit Ihren letzten Ausführungen hier. Korruption darf nicht toleriert werden, ich glaube, da sind wir uns alle einig in diesem Haus, aber ich glaube, es eignet sich auch nicht als Stoff für politische Profilierungsversuche, und nichts anderes ist das, was Sie hier gerade eben geboten haben!
Wir leben in einem Rechtsstaat, und die Unschuldsvermutung gilt auch für von Ihnen hier zitierte Unternehmen. Sie haben eben selbst gegeißelt, dass Herr Bürgermeister Dr. Scherf etwas über Unternehmen gesagt hat, die unter irgendeinem Verdacht stehen. Hier entscheiden immer noch Gerichte darüber, was Recht und was nicht Recht ist, und die Unschuldsvermutung, denke ich, gilt auch hier für Unternehmen, auch hier in Bremen!