Protokoll der Sitzung vom 24.02.2004

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich glaube, dass das Thema bei Ihnen langsam zur Obsession wird. Sie haben eine Kleine Anfrage gestellt, Sie hätten eigentlich aus diesen umfangreichen Antworten auch feststellen können, dass die Situation hier in Bremen keineswegs so ist, wie Sie sie dargestellt haben. Ich habe mir die Mühe gemacht und mich auch mit der Kleinen Anfrage von Ihnen beschäftigt, mit den Antworten des Senats und ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

auch ansonsten versucht, mich in dieses Thema hineinzuarbeiten.

(Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen])

Sie können sich ja noch einmal melden, Herr Dr. Güldner!

Korruption gefährdet unsere Gesellschaft, und um nicht mehr und nicht weniger geht es bei diesem Thema, und darum sage ich ganz deutlich hier für unsere Fraktion: Korruption darf nicht toleriert werden! Wir als Gesetzgeber, wir als Legislative müssten doch ein ganz besonderes, ein fundamentales Interesse daran haben, dass eine Verwaltung sich rechtmäßig verhält, das heißt, dass sie eine Verwaltung ist, die unparteiisch ihre Arbeit erledigt, den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz beachtet und sich eben, und da spreche ich uns ganz besonders an, nicht an Meistbietende verkauft, sondern das Gesetz auf jeden gleichermaßen anwendet, auch auf den kleinen Mann und den einfachen Bürger.

Bundesweit gibt es leider immer wieder zutreffende Nachrichten über korrupte Staatsdiener. Was das im Bewusstsein der Leute anrichtet, weiß ich nicht, aber ich glaube, die Vermutung liegt nahe, dass das auch dazu beiträgt, dass manche Delikte, die es da gibt, von vielen als Kavaliersdelikte angesehen werden, sei es ein Schummeln bei der Steuererklärung, sei es Übervorteilen der Versicherung und was man sich sonst alles vorstellen kann. Ich glaube, dass das sehr schädlich ist für die Gesellschaft. Ich sage Ihnen ganz deutlich, dass sich auch Fälle massiven Fehlverhaltens von Politikern negativ auswirken, ob sie nun Flick, Lambsdorff oder Kohl heißen oder auch Kölner SPD-Klüngel.

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Wedemeier!)

Korruption ist nicht ausschließlich ein staatspolitisches und moralisches Problem, Korruption ist auch ein riesiges volkswirtschaftliches Problem. Die Schätzungen darüber, welche Verluste der Volkswirtschaft insgesamt durch Korruption entstehen, sind immens. Das sind nicht nur Korruptionsfälle, die im Bereich von Amtsstuben vermutet werden, sondern es gibt auch jede Menge Korruption im Bereich der Wirtschaft. Im schlimmsten Fall geht es dabei auch um Menschenleben, Menschen, die gestorben sind. Das erleben wir zum Beispiel bei den schweren Erdbeben, die es gegeben hat, wo die Vermutung nahe liegt, dass auch da Gebäude errichtet wurden, wo im Hintergrund vielleicht auch Korruption eine Rolle gespielt hat und Luschigkeit am Bau entgegen bestehender Gesetze überhaupt erst möglich wurde.

Es gibt auch Beispiele oder gab auch Beispiele hier in der eigenen Stadt. Wenn zum Beispiel in der Kfz-Zulassungsstelle Querverbindungen zur organisierten Kriminalität und zu Waffenschiebereien ge

schaffen werden, dann mag das zwar im Moment so aussehen, als wenn das nicht weiter schlimm ist, aber auch da kann man sich vorstellen, was da passieren kann, und es kann auch konkret um die Gefährdung von Menschen gehen. Scheinbar harmlose Taten wie das Ausstellen falscher Dokumente oder leichtfertige Beglaubigungen oder Beurkundungen können dann doch in der Wirklichkeit eine ganz beängstigende Dimension haben. Deswegen ist es richtig und wichtig, auch schon die geringsten Taten nachhaltig zu verfolgen. Es ist auch wichtig für die Mitarbeiter – und vor die müssen wir uns auch stellen –, klare Regeln zu definieren, wie sich der einzelne Mitarbeiter zu verhalten hat.

Sie, Herr Dr. Güldner, das bedauere ich außerordentlich, haben Ihren Redebeitrag angefangen und schlichtweg nur über Strukturen geredet. Im Falle von Korruption geht es immer um Menschen, und in diesem Fall geht es auch immer um zwei Täter. Es kann Strukturen geben, die etwas begünstigen. Wir müssen dafür sorgen, Strukturen und Infrastrukturen so zu schaffen, dass es nicht begünstigt wird, aber es handelt sich auch immer um Menschen. Ich glaube, es ist der richtige Ansatz, auch da bei den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst anzusetzen.

Der Senat hat dies frühzeitig erkannt und nicht erst mit der Vorschrift 2001, sondern bereits 1998 die ersten kleineren Erlasse dazu gemacht. Wir haben eine Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung aus dem Jahr 2001. Wir haben eine Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken. Da fängt es nämlich an, dieses kleine Anfüttern, so nennt man das auch. Irgendwann gibt es Abhängigkeiten, irgendwann ist die Grenze überschritten, wo man nicht mehr frei ist in seinem Handeln. Ich glaube, wir sind gut beraten und der Senat ist in seiner Dienstaufsicht gut beraten, auch dafür zu sorgen, dass dies gar nicht erst möglich ist. Wir haben Empfehlungen für die Einrichtung von Innenrevisionen in der Freien Hansestadt Bremen. Wir haben ein Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, und in Vorbereitung befinden sich Rahmenrichtlinien mit Grundsätzen für Sponsoring, Werbung, Spenden und anderes.

Ich glaube, dieses Thema ist verantwortungsvoll angegangen worden. Es verdient unsere volle Aufmerksamkeit. Wir wollen uns auch gar nicht gegen Ihre parlamentarischen Initiativen hier wenden, Herr Dr. Güldner, aber wir glauben nicht, dass Ihr Antrag hier so beschlossen werden sollte. Ich glaube, das ist ein Show-Antrag, und ich werde es Ihnen jetzt auch im Einzelnen beweisen.

Innenrevision, Bekämpfung der Korruption bei der Polizei! Sie wollen das hier in einem neuen Dezernat zusammenfassen. Warum eigentlich? Warum sollte die direkte Unterstellung der Innenrevision unter den Innensenator statt unter den Polizeipräsidenten zu irgendwelchen anderen Ergebnissen führen?

Meinen Sie denn nicht, dass Herr Mordhorst es genauso als belastend empfindet, wenn er schwarze Schafe in seinem Bereich hat, und dass er alles unternehmen wird, um dies zu verhindern oder um diese aus dem Dienst zu entfernen und solchen Vorfällen nachzugehen? Was soll sich denn wirklich daran ändern, wenn das dem Staatsrat oder dem Senator persönlich unterstellt ist? Wir sind uns jedenfalls sicher, die Arbeit wird hier ernsthaft betrieben.

Dann sagen Sie, bei der Staatsanwaltschaft solle es ein eigenes Dezernat geben, mindestens drei Staatsanwälte. Warum? Wo haben Sie die Zahl her? Wir haben eine eigene Zuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft, wozu drei? Fordern Sie doch fünf oder sechs, das meiste kann doch dienen! Das ist aus der Luft gegriffen. Wir sind uns sicher, sollte es Fälle geben, die hier einer besonderen Behandlung bedürfen, dann sind wir in der Lage, auch über die beteiligten Ressorts und auch bei der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Truppe zusammenzustellen, die sich damit beschäftigen wird.

Dann zum Telefon! Beim Telefon-Sozialmissbrauch kann ich mich noch gut an die Diskussion erinnern, die wir hier geführt haben. Wenn es aber darum geht, ein Telefon zum Thema Korruption einzuführen, da diskutieren wir das nicht mehr. Wollen wir ein Heer von Denunzianten in den Amtstuben? Ich glaube, der Weg, den der Senat eingeschlagen hat, ist der richtige. Wir haben eine zentrale Antikorruptionsstelle, und wenn Sie sich die Mühe machen und einmal die entsprechenden Internetseiten ansehen würden, das ist ganz einfach, www.bremen.de/finanzsenator/antikorruptionsstelle, dann finden Sie auch die Möglichkeiten. Da gibt es Telefonnummern, Sie finden Ansprechpartner, und Sie haben auch die Möglichkeit wie in den von Ihnen gerühmten Beispielen, anonyme Hinweise abzugeben. Ich bin mir sicher, dass die genauso abgearbeitet werden wie woanders auch. Im Übrigen, bei dieser Telefonnummer und der Öffentlichkeitsarbeit war Bremen da ein bisschen schneller als Hamburg. Warum wir da von Hamburg lernen sollten, das weiß ich nicht.

Dann haben Sie gesagt, die Kronzeugenregelung! Das ist relativ schnell dahergesagt. Es ist ein etwas komplexeres Thema. Ich glaube, man kann nicht einfach einmal eben sagen, wir machen da eine Kronzeugenregelung, sondern da gibt es eine Vielzahl von Punkten, die man dabei berücksichtigen muss. Dafür brauchen wir eine intensivere Erörterung, und ich glaube, dass es Ihnen hier, wenn Sie das einmal eben so platt vortragen, auch einfach an der Ernsthaftigkeit fehlt.

Wir haben bei der Frage, welche Möglichkeiten es eigentlich für Bedienstete gibt, verschiedene Möglichkeiten im Arbeits- und Disziplinarrecht. Wir haben das Arbeits- und Tarifrecht, das die korruptiven Handlungen als arbeitsrechtlich schwerwiegende Pflichtverletzung betrachtet. Wir haben dann Einzelmaßnahmen wie Vorhaltung, Ermahnung, Miss

billigung. Es gibt die Abmahnung, es gibt ordentliche Kündigungen, es gibt außerordentliche Kündigungen. Wir haben für Beamte das Disziplinarrecht, und auch das findet seine Anwendung. Aus dem Beamtenverhältnis heraus kann man gewisse Vergünstigungen auch dann zusagen, wenn ein Beamter zur Aufklärung beiträgt, Taten mit aufklärt, die sozusagen über seine eigene Beteiligung hinausgehen. Solche Fälle sind alle schon vorgesehen, und ich glaube, auch dazu brauchen wir Ihren Antrag nicht. Wir sind der Meinung, dass Sie Ihren Antrag hier eigentlich wider besseren Wissens gestellt haben. Für uns ist das ein Show-Antrag. Es ist ein billiger Profilierungsversuch. Sie verunglimpfen hier Bremen und damit auch die Mitarbeiter.

(Widerspruch beim Bündnis 90/Die Grünen)

Da brauchen Sie gar nicht aufzustöhnen, meine Damen und Herren von den Grünen, Sie tun es an dieser Stelle eindeutig! Ich glaube, das haben die Mitarbeiter in der bremischen Verwaltung nicht verdient. Herr Dr. Güldner, eines ist auch klar, das Recht, das angewandt wird, auch wenn es um Korruption geht, bezieht sich natürlich auch auf die Gesellschaften, die uns gehören, also diese Möglichkeiten der Sanktionen sind die gleichen wie im öffentlichen Dienst. Da gibt es erst einmal überhaupt keinen Unterschied, und ich finde es auch nicht richtig, von vornherein davon auszugehen, dass allein solche Strukturen irgendwelche Korruption oder so etwas hier begünstigen würden. Wir erwarten auf jeden Fall, dass gleichermaßen sorgfältig in allen Bereichen, die mit öffentlichen Aufgaben zu tun haben, die wir zu vergeben haben oder die selbst im öffentlichen Dienst ausgeführt werden, mit diesem Thema umgegangen wird. Einen Punkt gibt es, bei dem würden wir uns auch wünschen, dass er mehr Beachtung findet. Das ist ein Punkt, der auch im Bundeslagebild zur Korruption 2002 vom Bundeskriminalamt in einer bundeseinheitlichen Arbeitsgruppe kritisiert wurde, dass nämlich in vielen Fällen keine oder nur eine sehr späte Einbindung der Vermögensabschöpfung in Korruptionsverfahren stattfindet. Ich glaube, das ist ein Punkt, der sollte auch unbedingt weiter ins Auge gefasst werden, dass das auch schon frühzeitig bei der Ermittlung gemacht wird. Wir haben dieses Problem der Vermögensabschöpfung schon in anderen Sachzusammenhängen diskutiert, und ich glaube, wenn sich einer durch Korruption unrechtmäßig bereichert hat, muss auch alles unternommen werden, um dieses Vermögen wieder abzuschöpfen und anderen Zwecken zuzuführen. – Danke!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Hannken.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Korruption wird in zunehmendem Maße als Bedrohung für Staat und Gesellschaft wahrgenommen. In den Medien wird häufiger über spektakuläre Korruptionsfälle berichtet. Der finanzielle Schaden, der dadurch für die öffentliche Hand, aber auch für die gewerbliche Wirtschaft, die Leidtragende davon sind, entsteht, ist enorm. Deutschland und auch Bremen sind nicht korruptionsfrei.

In der Kleinen Anfrage der Grünen ist ein Hinweis auf die polizeiliche Kriminalstatistik enthalten, in der die Fälle angegeben worden sind, wo Bestechung, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung aufgeführt werden. In den Jahren 2001 handelte es sich um 17 Fälle, 2002 waren es 26 Fälle betreffend Vorteilsannahme und Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung vier Fälle in 2001 und 17 Fälle in 2002. Man sieht anhand dieser Zahlen auch, wenn ein Ermittlungskomplex aufgegriffen wird, hat es meistens eine Folge an sich, dass nicht nur ein Täter, sondern meistens zwei Täter und damit meistens noch Menschen, die der Beihilfe schuldig waren, ermittelt werden.

Der finanzielle Schaden, der durch Korruption entsteht, ist aber nicht das Einzige. Korruption verletzt auch die Grundwerte des demokratischen Rechtsstaates. Korruption in Politik und öffentlicher Verwaltung trägt dazu bei, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat und seine Einrichtungen schwindet. Die Integrität des Staates leidet durch korruptes Verhalten. Daher gilt es, Korruption zu verhüten und zu bekämpfen.

Charakteristisch für Korruption ist das Fehlen eines unmittelbar betroffenen Opfers. Zunächst gibt es nur zwei Täter, den Vorteilsgeber und den Vorteilsnehmer. Daher macht das Erkennen von Korruption große Schwierigkeiten. Es gilt daher, das Vertrauensverhältnis zwischen Geber und Nehmer durch wirksame Kontrollinstrumente zu zerstören durch verstärkte Sensibilisierung und vermehrte Mitwirkungspflichten im Umfeld von korruptionsgefährdeten Bereichen. Ich glaube, dass soweit Einigkeit in diesem Hause besteht, was die Korruptionsbekämpfung angeht. Die Frage ist also nicht, ob man es macht, sondern die Frage ist, wie man es macht. Hier gibt es unterschiedliche Meinungen.

Die Grünen haben das Konzept gewählt, wie es in Hamburg favorisiert wird, dieses Drei-SäulenModell. Wir, die SPD hat es schon ausgeführt, und wir schließen uns den Ausführungen von Frau Wiedemeyer an, befürworten das System, wie es schon heute hier in Bremen praktiziert wird, weil es auch ein sehr erfolgreiches Modell ist, das insbesondere durch die Verwaltungsrichtlinie 2001 hier eingefordert wurde.

Sicherlich kann man sich ohne Weiteres darüber unterhalten, ob man nicht Modelle modifizieren muss, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

ob man nicht effektivieren muss, ob es nicht neue Mittel gibt, die man einfügen kann. Das alles kann man in einer sachlichen Diskussion auch machen, ohne Generalverdachte zu streuen, ohne Vorurteile zu streuen, sondern an der Sache orientiert hier debattieren.

Das Modell in Hamburg bedeutet, dass die Innenrevision und das Fachkommissariat für interne Ermittlungen zusammengefasst werden. Es wurde dort ein Bürgertelefon eingeführt, und es wurde eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungs- und anderen Behörden eingeführt. Das ist das Hamburger Modell!

Das Bremer Modell ist schon im Vorwege etwas andere Wege gegangen, die aber für unsere Sache effektiver sind. Die Frage ist auch, was es bringt, das System, das man jetzt hat, wieder durcheinander zu bringen, um ein anderes Modell aufzunehmen. Das halte ich unserer Auffassung nach nicht für den richtigen Weg. Das System, wie wir es haben, das nicht auf den drei Säulen basiert, sondern darauf basiert, dass man die Innenrevision und die zentrale Antikorruptionsstelle voneinander trennt, dass man die Dezernate bei Polizei und Staatsanwaltschaft, wie sie jetzt bestehen, belässt und zusätzlich eben in den einzelnen Ressorts auch noch die zentralen Antikorruptionsbeauftragten einführt, beziehungsweise die gibt es zurzeit schon, dieses Modell halten wir für das richtige.

Dabei kommt es insbesondere darauf an, dass man gleich am Anfang die Identifizierung der korruptionsgefährdeten Bereiche genau nennt. Nicht jeder Bereich ist korruptionsgefährdet. Ein Sachbearbeiter, der nicht mit Entscheidungen über Verbote, Gebote zu tun hat, der keine Vergaben macht, ist auch nicht so korruptionsgefährdet wie ein anderer Mitarbeiter, der tagtäglich über solche Fragen entscheiden muss. Das heißt, man muss auch da eine Sensibilisierung erreichen, die insbesondere durch gute Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in diesem Bereich gewährt wird. Ich finde, wenn man sich die Internetseite der zentralen Antikorruptionsstelle anschaut, ich glaube, es ist von Frau Wiedemeyer vorhin schon gesagt worden, und sich auch die Referenten anschaut, die dort genannt werden, die hier regelmäßig Vorträge halten, dann ist es schon ein sehr gutes Indiz dafür, was hier passiert.

Die 2001 erlassene Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption ist in allen Dienststellen und Einrichtungen umgesetzt worden. Das Gleiche gilt für die Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken. Hier ist es richtig, schon sehr früh einzugreifen, denn die erste Flasche Wein mag noch kostenfrei sein, bei der zweiten weiß man es nicht mehr. Auch da müssen interne Richtlinien gefunden werden, wie auch der einzelne Mitarbeiter geschützt wird, denn es geht auch darum, die Mitarbeiter in der Verwaltung zu schützen, dass sie gar nicht in

den Verdacht der Korruption kommen und es da auch interne Regelungen gibt, dass man sich an den Antikorruptionsbeauftragten in seiner Dienststelle oder gegebenenfalls an die Antikorruptionsstelle wenden kann, um dort auf die Korruptionsfälle aufmerksam zu machen und sich auch somit gleichzeitig entlasten kann.

Dann wurde des Weiteren das Mehraugenprinzip aufgeführt. Das ergibt sich auch aus der Kleinen Anfrage, die Sie, Herr Dr. Güldner, gestellt haben. Dort sind die einzelnen Mittel aufgeführt worden, das Mehraugenprinzip, das Rotationsprinzip, all diese Mittel greifen in den einzelnen Dienststellen, insbesondere da, wo korruptionsgefährdete Arbeitsplätze sind.

Ich habe mir Ihren Antrag, Herr Güldner, sehr aufmerksam durchgelesen, auch vor dem Hintergrund, das sage ich ganz ehrlich, dass ich Ihnen nicht zugetraut hätte, hier eine sachliche Debatte zu führen. Ich glaube aber, dass man bestimmte Elemente, die Sie aufgegriffen haben, auch in Bremen umsetzen kann. Ich halte das Bürgertelefon in dieser Form für einen vernünftigen Vorschlag. Ich war erstaunt, dass dieser Vorschlag von Ihnen gekommen ist, da noch im Datenschutzausschuss, als es um den Sozialhilfebereich ging, der Aufschrei kam, dass Verfassungswerte zerstört werden und der Datenschutz eines jeden damit belastet wird. Ich freue mich, dass Sie in diesem Punkt jetzt eine andere Erkenntnis gewonnen haben.

(Beifall bei der CDU)

Ich weiß nicht, ob es in dem Sinne ein Bürgertelefon sein muss. Niedersachsen hat, wenn man sich deren Internetseiten einmal anschaut, die Möglichkeit, dass man per Internet einen anonymen Hinweis geben kann. Das halte ich für eine sehr gute Möglichkeit, die man wahrscheinlich auch relativ einfach auf der Internetseite, die es hier gibt, mit einrichten kann, und falls der Senator mir zuhört, würde ich ihn auch bitten, das gegebenenfalls mit aufnehmen zu lassen, sich das niedersächsische Modell noch einmal anzuschauen und das in diesen Bereich dort mit aufzunehmen.

Zu den einzelnen Punkten, die Sie ansonsten aufgezählt haben, hat Frau Wiedemeyer schon mehrere Ausführungen gemacht, so dass ich jetzt nicht auf das Einzelne eingehen möchte. Es ist eine Abwägung, ob man das Hamburger Modell möchte oder das Bremer Modell. Das Bremer Modell findet man zum Beispiel, weil Sie es auch zitiert haben, als Beispiel auf der Internetseite von Nordrhein-Westfalen als hervorragendes Beispiel, wie die Antikorruption funktioniert. Dass es eine zentrale Antikorruptionsstelle gibt, da finden Sie einen Link auf der Internetseite von Nordrhein-Westfalen. Ich glaube, das ist ein ganz guter Hinweis dafür, dass das Prinzip hier in Bremen schon sehr gut funktioniert.

Im Übrigen, der Gesetzentwurf in NordrheinWestfalen, was die Korruption betrifft, den Sie angesprochen haben, ist dort nicht von der rotgrünen Regierung eingebracht worden, sondern es lag ein Gesetzentwurf der CDU zugrunde, der allerdings zuerst von den Grünen abgelehnt wurde.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte noch einmal auf die Sanktionen eingehen, die Sie angesprochen haben. Bremen hat, was die Sanktionen angeht, meines Erachtens die meisten Möglichkeiten, im präventiven Bereich tätig zu werden, das heißt die Sensibilisierung im Vorfeld und die Verhütung von Korruption, insbesondere durch Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in diesem Bereich. Was die Sanktionen selbst angeht, da gibt es strafrechtliche und disziplinarrechtliche Möglichkeiten, die völlig ausgeschöpft werden müssen. Ich glaube nicht, dass wir dort andere Möglichkeiten haben. Das Effektivste ist das Strafrecht. Jemand, der korrupt ist, muss verurteilt werden, er gehört von Gerichten bestraft, und ich glaube, das ist das effektivste Mittel der Abschreckung und nicht ein Bürgertelefon.

Zum Abschluss möchte ich noch einmal einfügen, dass ich überrascht war, dass Sie versucht haben, hier eine sachliche Debatte zu führen. Es ehrt Sie, dass Sie es überwiegend getan haben. Ich glaube aber, dass wir bei diesem Thema immer sehr abwägen müssen einerseits zwischen den Bemühungen, korruptes Verhalten effektiv zu bekämpfen, ernsthaft zu bekämpfen, aber andererseits gleichzeitig nicht alle Mitarbeiter der Verwaltung des öffentlichen Dienstes mit einem Generalverdacht zu belegen. Das ist manchmal ein schmaler Grat. Der eine schafft es, sich darauf zu bewegen, der andere nicht.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zutreffend wird im vorliegenden Antrag aus der Internetdarstellung der Polizei Bremen zitiert: „Durch Korruption nehmen Kriminelle illegalen Einfluss auf staatliche oder wirtschaftliche Entscheidungen, um persönliche Vorteile zu erlangen.“

Meine Damen und Herren, zutreffend ist ebenfalls, dass Korruption auch in Bremen eine ständige Gefahr in verschiedenen öffentlichen Bereichen und bei staatlichen Entscheidungen darstellt. Dass einschlägige kriminelle Machenschaften im Rahmen von Korruption, Politfilz auf Kosten und zu Lasten der Steuerzahler gehen, ist unbestreitbar und begründet die Forderung nach verstärkter Bekämpfung der Korruption.

Nun will ich aus zeitlichen Gründen nur einige Beispiele nennen, warum ich diesem Antrag zustimmen werde! Wir wollen einmal ein bisschen Tacheles reden, meine Damen und Herren! Ich erinnere Sie hier nur an den Fall des ehemaligen Geschäftsführers der so genannten BauManagement Bremen GmbH, und keinesfalls ist überraschend, wenn die Staatsanwaltschaft Bremen mitteilt, dass allein im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Bauaufträge in den letzten Jahren weit über 50 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.